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  • Guerre… Mondiali.

    Il quotidiano A. Adige pubblica oggi un’analisi di Ferdinando Camon che rende evidenti — condividendole — le ragioni politiche e militari del tifo calcistico. Benvenuti in Europa.

    Radio Padania tifa contro l’Italia, esulta per il gol del Paraguay contro di noi (bello, in realtà), impreca per il nostro gol (casuale, ammettiamolo), il ministro Calderoli vuol ridurre i premi ai calciatori, Cannavaro risponde che i premi stan bene così, cioè alti, ma che una parte sarà devoluta alle celebrazioni del 150° anniversario dell’Unità, che è una ricorrenza che la Lega odia e boicotta, i giocatori cantano l’inno di Mameli, ma il governatore Zaia è sospettato di averlo sostituito col “Va’ pensiero”. Ce n’è per tutti.
    Che i redattori di Radio Padania esultino per un gol contro l’Italia è il massimo del masochismo. Da tutti i punti di vista. Compreso quello politico. Perché il calcio è visto da tutti gli italiani in grado di intendere e di volere (esclusi i malati e i neonati). Perché tutti gli italiani tifano per la nazionale. Infine perché lo sport è il sostituto civile della guerra: l’altro non è tuo nemico ma è tuo avversario, come fai a gioire per la gioia dell’avversario e per il dolore dei tuoi? In tutto il mondo la Destra conquista voti appellandosi ai vincoli di sangue e di vita: “Mio fratello viene prima di mio cugino, mio cugino prima del mio amico, il mio amico prima dello straniero”. La Lega in Italia che fa, ama lo straniero più del fratello? Assurdo, soprattutto per la Lega.
    Bandiera e Inno nazionale sono simboli della patria. La patria non è suolo e sangue, perché su questi ci possiamo dividere. Uno è nato qui come me, ma evade il fisco, non è mio fratello di patria. “Tà pàtria” in greco significa “le cose dei padri”, ciò che ereditiamo dai padri e trasmettiamo ai figli. È lo scopo e il senso della nostra vita. In questa operazione siamo uniti dalla bandiera e dall’inno. Sono simboli che dobbiamo rispettare finché non saranno sostituiti. Sono nati dalla storia e la storia può modificarli o cambiarli. L’inno tedesco è nato con Bismarck, l’inno francese con la Rivoluzione. Il primo è razzialmente imperialista (“La Germania sopra tutto nel mondo”: Israele non permette che venga suonato sul proprio territorio), il secondo è sanguinario (“Che un sangue impuro abbeveri i nostri solchi”: i pacifisti lo contestano). Questo significa che noi italiani possiamo sognare inno e bandiera diversi (il tricolore non è nostro, ci fu dato da Napoleone), non che possiamo sputarci sopra: finché sono quelli, usarne altri significa rinnegare la nazione, che è, etimologicamente, il luogo dove siamo nati. Tutto ciò che è stato fatto dall’uomo è criticabile, compresa (con buona pace di Scalfaro) la Costituzione. L’Inno di Mameli non è bello. È vecchio e scaduto. Chiamava a fare una patria che ormai è stata fatta. È un pessimo testo letterario. Suonarlo e cantarlo quando gioca la nazionale o quando vince la Ferrari non eccita e non esalta. È una marcetta modesta e retorica, invita a un eroismo (stringersi a coorte e morire) che non ha senso. Il Parlamento farebbe bene a bandire un concorso per sostituirlo (ci ha pensato, qualche volta). Ma servirsi del “Va’ pensiero” è insensato. È un canto di nostalgia del popolo ebraico in esilio, piange la patria perduta, le città distrutte, e le chiama con nomi in disuso da secoli. I carabinieri suonano l’Inno di Mameli tenendo davanti agli occhi uno spartito dove sta scritto “stringiamoci a corte” invece che “stringiamci a coorte”: una bestemmia politica, non più “formiamo una schiera armata” ma “raduniamoci alla corte”, sottinteso “del re che ci comanda”. Nel “Va’ pensiero” s’invita a salutare “di Sionne le torri atterrate”, ma chi sa che Sion è Gerusalemme? E che c’entra Gerusalemme con noi? Migliorare la tradizione è saggio. Proviamoci. Ignorarla è da ignoranti. Evitiamolo.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Hinterland von Venedig.

    Wie die Tageszeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hat die Landesregierung beschlossen, dass Bozen sich an der Kandidatur des Triveneto als Europäische Kulturhauptstadt beteiligt. Das Triveneto wurde im Faschismus eingeführt, u. a. um Südtirol in einen größeren, kulturell hegemonischen Kulturraum einzubetten und so leichter zu assimilieren. Dem wäre eigentlich nichts mehr hinzuzufügen — die kulturelle Konzeptlosigkeit und Leere ist derart trostlos und eklatant, dass sie von selbst zum Himmel schreit.

    Seit Jahren wird über eine eigenständige Kandidatur Bozens und über eine gemeinsame Bewerbung der Europaregion debattiert, und nun degradieren wir uns mit einer Nacht- und Nebelaktion unserer Regierung freiwillig zum kulturellen Anhängsel Venedigs. »Weil wir auch als Euregio keine Chance gegen Venedig gehabt hätten«, wie der Landeshauptmann in vorauseilender Selbstunterschätzung feststellt. Bozens Bürgermeister Spagnolli ist mit dieser Lösung sehr zufrieden und bezeichnet die Landeshauptstadt (ohne Witz!) als Hinterland der Lagunenstadt. Wir machen uns die zentralistische Kulturauffassung des Faschismus zueigen und bestätigen sie noch 65 Jahre nach Kriegsende — aus freien Stücken.

    Ende 2005 hatte ich davon geschrieben, dass die Floskel vom Schnittpunkt der Kulturen nichts anderes bezeichne, als Südtirols Peripherizität in zwei Kulturräumen, ohne ernstzunehmende eigenständige Produktion. Eigentlich hatte ich geglaubt, dass wir — durch das Erstarken zahlreicher hochwertiger Initiativen wie Transart, Festival Bozen und Tanz Bozen, durch die Austragung der Manifesta und die Eröffnung des Museions — die Überwindung dieser dunklen Phase anpeilen. Doch jetzt muss ich zur Kenntnis nehmen, dass zumindest die offizielle Kulturpolitik außerstande ist, diese Realität zur Kenntnis zu nehmen, aufzuwerten und zusammen mit anderen kulturellen Eigenheiten (die Dreisprachigkeit zum Beispiel) selbstbewusst in den Vordergrund zu stellen. Die Landesregierung begreift Südtirol nicht einmal mehr als Schnittpunkt der Kulturen, sondern sogar als kulturelles Hinterland nur einer davon. So präsentieren wir uns der Welt.



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  • Unwählbarkeits-Willkür.

    Der sogenannte Fall Rizzolli hat ein Problem in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, welches zu den grundsätzlichsten eines demokratischen Rechtsstaates gehört: Da hat — auf Hinweis zweier SVP-Parteifreunde — der Gemeinderat in geheimer Abstimmung entschieden, dass Rizzolli aufgrund seines Vorsitzes bei der Schlösserstiftung widerrechtlich kandidiert hatte. Urteil: Unwählbar. Rizzolli muss seinen Sessel im Gemeinderat mit sofortiger Wirkung räumen, seine Nachfolge tritt der Nächstgewählte seiner Liste (SVP) an.

    Was zunächst nach innerparteilichem Geplänkel aussieht, offenbart jedoch bei näherem Hinsehen eine Praxis, welche das Prinzip der Gewaltenteilung ad absurdum führt. Da fällt ein politisches Gremium — der Gemeinderat — per Mehrheitsentscheid ein durch und durch politisches Urteil über eines seiner Mitglieder. Dem Missbrauch sind so Tür und Tor geöffnet. Konkret könnte die politische Mehrheit etwa einen unliebsamen, charismatischen Oppositionellen mit einer noch so fadenscheinigen Begründung aus dem Gemeindeparlament ausschließen. Dem bliebe dann nichts anderes übrig, als diesen Entscheid mühsam von einem Gericht revidieren zu lassen.
    Die einzige rechtsstaatlich akzeptable Lösung wäre aber, dass nicht die Legislative oder die Exekutive, sondern ausschließlich die Judikative, also ein unabhängiger Richter, über die Unwählbarkeit befindet. Ganz egal wie man zur Wählbarkeit Rizzollis steht (darum geht es hier gar nicht) ist die gemeinderätlich festgestellte Unwählbarkeit rechtsstaatlich nicht akzeptabel. Dass sich der Bozener Vorfall im Inneren der Mehrheit abgespielt hat, macht ihn wenigstens politisch weniger brisant, als wenn die Mehrheit über einen Oppositionellen richten würde.

    Der erste Fall von Mehrheitswillkür durch dieses Instrument liegt aber bereits vor: Der Gemeinderat von Natz-Schabs hat mehrheitlich (SVP) beschlossen, dass beide (!) Spitzenmitglieder der Bürgerliste unwählbar waren, weil sie sich mit der Gemeinde im Rechtsstreit befinden. Eine völlig absurde Argumentation: Da könnte die Gemeinde vor den Wahlen absichtlich einen Rechtsstreit mit führenden Oppositionellen anzetteln und damit deren Unwählbarkeit herbeiführen.

    Der Bürgerliste Natz-Schabs kommen mit Lisl Tröbinger-Baumgartner und Philipp Mair zwei charismatische Führungspersönlichkeiten abhanden — was eindeutig im Interesse der Mehrheit liegen dürfte. Sie werden nun durch zwei andere Bürgerlistler im Gemeinderat vertreten, im besten Fall bis ein Gericht entscheidet.

    Ein weiterer Punkt, der bis dato ungeklärt scheint: Was würde passieren, wenn auch die Nachrücker vom Gemeinderat für unwählbar erklärt würden, und zwar so lange, bis irgendwann niemand mehr nachrücken kann? Bei manchen Kleinstparteien ist das gar nicht so schwer, weil sie oft nur sehr wenige Leute auf der Liste haben.

    Eine Abänderung dieser Regelung scheint unausweichlich und äußerst dringend. Wir benötigen eine administrative Instanz, die nach durchsichtigen Regeln schon vor einer Wahl die grundsätzliche Wählbarkeit attestiert, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Rekurse müssen im Zweifelsfalle auch dann noch erlaubt sein, doch diese müssen unbedingt vor Gericht und nicht in einem politischen Gremium ausgefochten werden.



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  • Das hat man davon.

    Ich weiß, dass ich hiermit die Schadenfreude derer nähre, die sich nichts sehnlicher wünschen, als dass ein notorischer Nörgler wie ich endlich mal richtig eins auf die Papp’m kriegt — aber andererseits soll man doch erfahren, wie es einem in Südtirol ergeht, wenn man sich nicht (wie die meisten) alles gefallen lässt, und womöglich auch noch auf seine Rechte besteht.

    Heute Abend um ca. 22.55 im Zug Bozen-Brenner, geplante Abfahrt um 22.58. Der Schaffner geht am Bhf. Bozen durch die Waggons.

    Schaffner: Wir werden mit ca. einer halben Stunde Verspätung abfahren.
    anderer Fahrgast: Wenn ich das gewusst hätte, wäre ich noch etwas länger in der Stadt geblieben.
    Schaffner: Sie können ja noch eine Runde gehen.

    23.05: Der Zug fährt ab. Der Schaffner kommt zurück.

    Ich: Zum Glück sind wir jetzt doch keine Runde gegangen.
    Schaffner: Warum?
    Ich: Das wäre schlecht gewesen…
    Schaffner (höhnisch): Für wen?
    Ich: Für uns natürlich. Für den Herrn von vorhin. War wohl eine Fehlinformation.
    Schaffner: Warum? Glauben Sie alles was ich Ihnen sage?
    Ich: Naja, Sie sind der Schaffner.
    Schaffner (grimmig): Haben Sie auch einen Fahrschein?
    Ich: Ja (gebe ihm mein Abo), aber Sie könnten sich für die Fehlinformation entschuldigen.
    Schaffner: Geben Sie mir Ihren Ausweis.
    Ich (hole den Geldbeutel raus): Ist das jetzt die Strafe für meine Beschwerde? Sie könnten sich ja wirklich entschuldigen…
    Schaffner: Ok, Sie wollen mir den Ausweis nicht geben, dann kriegen Sie eben eine Anzeige.

    Der Schaffner verlässt mit meinem Abo den Waggon, ich bleibe sitzen. In Waidbruck kommt er zurück und hält mir einen Zettel vor.

    Ich: Wenn Sie jetzt wirklich eine Anzeige geschrieben haben, zeige ich Sie wegen Amtsmissbrauch an.
    Schaffner: Wollen Sie das unterschreiben?

    Ich sehe, dass es keine Anzeige, sondern ein Fahrschein zzgl. Strafe in Gesamthöhe von € 56,66 ist.

    Ich: Nein, danke. Außerdem verstehe ich es nicht, das ist nur auf Italienisch.
    Schaffner (schreibt “non firmo” auf die Strafe und legt sie — zusammen mit meinem Abo — auf den Sitz neben mir): Auf Wiedersehen!

    In Klausen steige ich aus und lasse den Zettel liegen — nicht ohne ihn fotografiert zu haben.

    (Der gesamte Dialog hat auf Deutsch stattgefunden.)


    Mobilität/ Verbraucher:innen/ · · · · · ·

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  • Gleichschaltung.
    Dritte und vierte Gewalt unter Kuratel

    TrauerflorDer Senat der italienischen Republik hat heute dem sogenannten Maulkorbgesetz zugestimmt, welches einerseits das wichtige Ermittlungsinstrument der Abhörungen und andererseits die Freiheit der Journalisten drastisch einschränkt. Die Regierung hatte durch die Vertrauensfrage verhindert, dass sich die Senatoren inhaltlich mit dem Gesetz befassen können. Die Opposition hat während der Abstimmung aus Protest den Saal verlassen, während der Staatspräsident bereits hat anklingen lassen, dass er die Vorlage unterzeichnen wird.

    legt den Trauerflor an, während Unabhängigkeit und Freiheit von Presse und Justiz zu Grabe getragen werden. Die italienische Journalistinnenenkammer stellt eine Verbindung zu Gleichschaltungsgesetzen von 1925 her, aber in Südtirol herrschen großteils Gleichgültigkeit und Apathie. Auch bei den Kräften, die uns Italien regelmäßig als unersetzlichen Garanten für Freiheit und Transparenz verkaufen.



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  • Selbstbestimmung nimmt erste Hürde.

    In Katalonien geht es derzeit wieder einmal Schlag auf Schlag: Nach dem Erfolg der selbstverwalteten Unabhängigkeitsreferenda wurden kürzlich zwei Volksinitiativen beim katalanischen Parlament hinterlegt, mit denen die Durchführung einer bindenden Volksbefragung über die Loslösung von Spanien beantragt wird. Erst Anfang des laufenden Jahres hatte sich Katalonien das Gesetz zur direkten Demokratie gegeben, auf welches sich die Initiativen jetzt berufen.

    Heute hatte die zuständige Kommission des katalanischen Parlaments über die Zulässigkeit der Volksinitiativen zu befinden. Während eine davon abgelehnt wurde, da die Selbstbestimmung derzeit nicht in die Zuständigkeiten Kataloniens falle, wurde der zweiten stattgegeben. Die Fragestellung der Initiative, welche unter anderen vom Cercle d’Estudis Sobiranistes (CES) unterstützt wird, wurde so formuliert, dass sie eine Kompetenzüberschreitung a priori ausschließt. Die Bürger sollen per Referendum darüber befinden, ob sie damit einverstanden sind, dass das katalanische Parlament alle ihm zustehenden Initiativen ergreift, um den Wählerwillen umzusetzen, Katalonien in einen unabhängigen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat innerhalb der Europäischen Union zu verwandeln. Diese Formulierung klingt ganz nach einem Kolumbus-Ei; einmal mehr geben sich die Katalanen nicht damit zufrieden, dass etwas unmöglich erscheint, und versuchen auch mittels juristischer Spitzfindigkeiten, ihrem Willen einen Weg zu bahnen.

    Mit einer ähnlichen Formulierung wäre es vermutlich auch in Südtirol möglich, schon jetzt ein »Unabhängigkeitsreferendum« durchzuführen — so es nicht als verfassungsfeindlich (nicht zu verwechseln mit: verfassungswidrig) eingestuft würde.

    Im katalanischen Parlament stimmten die Zentrumspartei CiU, die linke ERC sowie die Grünen (ICV) für die Legitimität der Initiative. ICV sprach von einem »legalen und legitimen« Vorstoß. Die Sozialisten und die rechtskonservative Volkspartei lehnten den Antrag ab.

    Streng genommen handelt es sich bei der Volksabstimmung freilich nicht um ein vollwertiges, sofort bindendes Unabhängigkeitsreferendum. Im Falle einer Zustimmung wäre das katalanische Parlament jedoch dazu gezwungen, entsprechende Verhandlungen mit dem Zentralstaat aufzunehmen. Darüber hinaus wäre aber vor allem die politische Signalwirkung enorm; es wäre demokratisch problematisch, ein gegebenenfalls eindeutiges Votum für die Loslösung von Spanien einfach zu übergehen.

    Nachdem die Volksinitiative die erste Hürde genommen hat, haben die Promotoren bis zu acht Monate Zeit, die Unterschriften von mindestens 3 Prozent der Stimmberechtigten zu sammeln. Es gibt verschiedene Ansichten darüber, ob Spanien die Durchführung der Abstimmung tatsächlich zulassen wird. Wichtige Verfassungsrechtler sowie ein Rechtsgutachten des CES bestätigen aber, dass die legalen Voraussetzungen dafür bestehen.



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  • Einsatz für mehr Transparenz.

    Während einer eigens einberufenen Pressekonferenz haben die Südtiroler Grünen gestern angekündigt, vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Landesregierung und die SEL AG erheben zu wollen. Sowohl die Exekutive als auch die Landesenergiegesellschaft (die sich zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindet) hatten sich wiederholt geweigert, dem Landtag wesentliche Informationen über Verträge mit den Energieriesen Enel und Edison zugänglich zu machen. Mit ihrer Forderung nach Offenlegung waren die grünen Landtagsabgeordneten Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss zuvor mehrmals abgeblitzt. Dadurch wird die demokratische Kontrollfunktion des Landesparlaments über die Nutzung des öffentlichen Gutes Wasserkraft deutlich eingeschränkt. Das diesbezügliche Recht soll nun gerichtlich erstritten werden.

    Ein unmissverständliches politisches Signal sandten auch die Landtagsabgeordneten Schuler und Noggler (beide SVP) aus, die sich an der Pressekonferenz der Grünen beteiligten — um ihre volle Unterstützung für den Rekurs kundzutun. Die beiden »Abweichler« hatten sich bereits in der Vergangenheit ausdrücklich für mehr Transparenz in dieser Angelegenheit eingesetzt und scheuen im Sinne dieses Prinzips (lobenswerterweise) auch nicht davor zurück, mit der Opposition gemeinsame Sache zu machen.

    schließt sich der grünen Forderung nach Offenlegung der Verträge und aller weiteren Details an. Den juristischen Aspekt wird das Gericht zu prüfen haben. Politisch ist aber in jedem Fall inakzeptabel, dass die öffentliche Energiegewinnung ominösen Geheimhaltungsklauseln unterworfen wird, die auch gegenüber dem Landtag Bestand haben sollen.

    Cëla enghe: 01



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  • Toponomastica, si riparte.

    Negli ultimi giorni è ritornato alla ribalta il tema della toponomastica di montagna, con alcuni elementi di novità che vorrei enumerare e sottoporre a discussione:

    Il dialogo tra AVS e CAI. Su pressione del Governo Sudtirolese, e più concretamente degli assessori Berger e Tommasini, i due club alpini stanno cercando un compromesso che metta tutti d’accordo. Se ovviamente saluto la via del dialogo, osserverò con una sana dose di scetticismo se il primato rimarrà della politica oppure se si metterà tutto in mano ai privati. Il nostro Governo deve finalmente assumersi le responsabilità che gli competono.

    L’interpretazione del governo centrale.
    Il deputato pseudomoderato Giorgio Holzmann (PDL) non ha resistito ed ha interpellato il ministro Fitto. In quanto a prevedibilità, Holzmann avrebbe anche potuto chiedere a sé stesso, con risultati molto simili. L’aberrante risposta del ministro: Va tradotto tutto. Il che significherebbe portare avanti ad æternum l’opera di falsificazione messa in opera dal fascismo.

    La posizione di Riccardo dello Sbarba (Verdi).
    Assieme a Donato Seppi (Unitalia) esautora il governo provinciale e si schiera a favore della toponomastica bilingue senza se e senza ma, fino all’ultimo maso e fino all’ultimo ruscello di montagna. Assunzione acritica del prontuario tolomeiano, lettura à la lettre dello Statuto.

    L’avvertimento dell’assessore Roberto Bizzo. Unica posizione di buonsenso e degna di nota, quella dell’assessore pd: va bene tradurre, ma fermiamoci davanti ai nomi propri. «Non confondiamo bilinguismo con ‘binomismo’». Che io sappia, è il primo politico «italiano» ad esprimere pubblicamente questo concetto tanto semplice e logico. Complimenti, ottimo!

    In tutto il dibattito mi mancano però altri due aspetti:

    L’intenzione. Domanda fondamentale, che va considerata nell’interpretare leggi e trattati: Qual’era la volontà del legislatore¹ o (nel caso del trattato di Parigi) degli autori del documento? Bene, qui sembra evidente che lo Statuto abbia voluto riappacificare i tre gruppi linguistici, reintroducendo la toponomastica tedesca — ma in nessun caso la volontà era quella di far portate avanti l’opera di Tolomei, che aveva intenti chiaramente falsificatori, oltre che di snazionalizzazione.

    I risultati elettorali. La toponomastica è stata un tema politico e mediatico importantissimo negli ultimi mesi, ma nessuno dei partiti che ha difeso posizioni intransigenti ne ha tratto benefici alle ultime comunali. Né il centrodestra italiano (dove semmai è cresciuta la Lega Nord, che non si è mai espressa con forza su questo tema), né i Verdi, né tantomeno Sinistra Ecologia e Libertà di Guido Margheri, autore degli esposti alla magistratura contro l’AVS.

    ¹) Nell’applicare la legge non si può ad essa attribuire altro senso che quello fatto palese dal significato proprio delle parole secondo la connessione di esse, e dalla intenzione del legislatore.
    Se una controversia non può essere decisa con una precisa disposizione, si ha riguardo alle disposizioni che regolano casi simili o materie analoghe; se il caso rimane ancora dubbio, si decide secondo i principi generali dell’ordinamento giuridico dello Stato.

    (Art.12 delle “Disposizioni sulla legge in generale” estratto dal Codice Civile, aggiornato al settembre 2009; sottolineatura: )



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