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  • Europäische Werte in Schottland und Katalonien.
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    Erstickt in Polen die Demokratie den Rechtsstaat, so drückt im Streit zwischen Madrid und Barcelona der Rechtsstaat der Demokratie den Atem ab.

    Ministerpräsident Mariano Rajoy ist kastilischer Unitarist und bekämpft die katalanische Autonomie seit langem. Er hat dafür das Verfassungsgericht in Stellung gebracht, das 2010 das 2006 ausgehandelte und in einer Volksabstimmung überwältigend gebilligte Autonomiestatut Kataloniens in wesentlichen Teilen aufhob und damit die bis heute andauernde Eskalation auslöste. Es hat auf eine demokratische Grundbewegung mit dem Verweis auf die Verfassung reagiert und dabei das Wichtigste übersehen: Dass jede Rechtslage die Rechtsauffassung des Volkes reflektiert und dass, wenn namhafte Teile des Volkes ihre Rechtsauffassung ändern, der formale Verweis auf ein Stück Papier nicht ausreicht, um dieser Dynamik entgegenzutreten. Wenn der Verfassungskonsens zerbricht, hilft kein Verweis auf die Verfassung. Eine anhaltende, konsistente Massenbewegung lässt sich nicht schlichtweg für illegal erklären.

    Hier wird eine Volksbewegung mit formalen Richtersprüchen und Gefängnis erstickt. Aus Brüssel ist zu alledem nichts zu hören. Wie passt das zusammen: Gegen Polen die „nukleare Option“, gegen Madrid duldendes Stillschweigen?

    Vor dem Unabhängigkeitsreferendum der Schotten erklärte der damalige Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso im Februar 2014, Schottland in die EU aufzunehmen werde extrem schwierig, wenn nicht unmöglich. Schottland werde das Aufnahmeverfahren durchlaufen und die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erhalten müssen. Schottland ist eine Nation mit eigener Gerichtsbarkeit und eigenem Bildungswesen. Es hat bewiesen, dass es Werte und Verfahren der EU aus tiefster Überzeugung hochhält. Schottland hat am 23. Juni 2016 gegen den Austritt aus der EU gestimmt. Und nun soll es aus einer Gemeinschaft ausgestoßen werden, der es in vorbildlicher Weise über 40 Jahre lang angehört hat, bloß weil es von seinem demokratischen Urrecht, der Selbstbestimmung, Gebrauch macht?

    1990 geschah das Umgekehrte: Die DDR trat der Bundesrepublik Deutschland bei – sozusagen eine rückgespulte Sezession. Damit erhielt die frühere DDR als Teil eines EU-Mitglieds sofort volle Mitgliedschaft in der EU. Das war richtig und notwendig. Die DDR hatte 40 Jahre lang eine Politik betrieben, die den Werten der EU diametral entgegengesetzt war. Wieso nimmt die Wertegemeinschaft EU 1990 ein Gebiet auf, das 40 Jahre lang eben diese Werte bekämpft hat, und droht 2014 einem Gebiet, das sich 40 Jahre lang als treuer und verlässlicher Teil dieser Wertegemeinschaft erwiesen hat, es wie einen neuen Kandidaten zu behandeln, in einer Gruppe mit Albanien und Mazedonien?

    Rudolf Adam, ‘Wie die Wertegemeinschaft ihre Glaubwürdigkeit verliert’ auf Cicero.de (29.01.2018). Adam war Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes und Präsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Trump, Dastis und die Fake News.
    Guardian nennt spanischen Minister in einem Atemzug mit Assad

    Letzten Donnerstag (25. Jänner) ist im Guardian online ein Beitrag des Korrespondenten Adam Gabbatt erschienen, in dem dieser argumentiert, dass der inflationäre Gebrauch des Fake-News-Begriffs durch US-Präsident Donald Trump »autoritären Anführern« weltweit eine neue Waffe an die Hand gegeben habe.

    Dadurch, dass Trump Meldungen, die ihm nicht passen, pauschal als Fake News bezeichne, ohne zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um Falschmeldungen handelt — argumentiert Gabbatt —, hat eine Bedeutungsverschiebung stattgefunden, die es anderen Ländern ermöglicht habe, Gräuel ‘wegzulügen’.

    Als Beispiele für Anführerinnen und Institutionen, die von dieser Strategie profitiert hätten, nennt Gabbatt beispielhaft den venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, den syrischen Diktator Assad, die Regierung von Myanmar (Burma), chinesische Staatsmedien, das russische Außenministerium und — quasi in einem Atemzug — den spanischen Außenminister Alfonso Dastis.

    Dieser hatte die exzessive Polizeigewalt vom 1. Oktober 2017 gegen friedliche Wählerinnen in Katalonien drastisch heruntergespielt und großteils als Fake News bezeichnet. Dafür wurde er zwar kritisiert, aber weder offiziell gerügt noch zum Rücktritt gezwungen.

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  • Recht in bedrohter Lage.
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    Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein.

    Kurt Tucholsky, 8 Uhr abends – Licht aus!, in Die Weltbühne (1929)



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  • Stenodienst am Gericht.
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    Wie berichtet, beklagen die Anwälte — aber auch die Staatsanwälte und Richter — dass die Protokolle oft nicht dem entsprechen würden, was im Gerichtssaal gesagt wurde. Vieles sei völlig unverständlich — besonders die deutschsprachigen Protokolle. Auch hätten Verhandlungen schon vertagt werden müssen, weil die Niederschriften zu spät übermittelt wurden, beklagte Fava. Begonnen hätten die Probleme, als im vorigen Sommer eine neue Gesellschaft den Steno-Dienst übernahm.

    Die Dolomiten vom 29.01.2018 über den mangelhaften Stenographie-Dienst am Gericht Bozen.

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  • Transnationale EU-Wahllisten.

    Bei der letzten Wahl zum EU-Parlament (2014) gab es erstmals sichtbare Spitzenkandidaten: EVP und S&D hatten sich jeweils dazu verpflichtet, Jean-Claude Juncker respektive Martin Schulz zum Kommissionspräsidenten zu wählen, wenn sie mehr Sitze erringen können. Doch wirklich wählen konnte man die beiden Spitzenkandidaten nur in ihren jeweiligen Herkunftsländern Luxemburg und Deutschland.

    Mindestens seit einem entsprechenden Vorschlag des britischen Liberaldemokraten Andrew Duff von 2012 sind aber transnationale Wahllisten als logische Weiterentwicklung der EU-Wahlen angedacht — und nun hat der Verfassungsausschuss des Europaparlament eine weitere Hürde genommen: Im Zuge der durch den Brexit und das Ausscheiden der 73 britischen Abgeordneten erforderlichen Anpassungen wurde ins Auge gefasst, ab der kommenden Wahl (2019) einige Kandidatinnen — 27 von 751 — auf grenzüberschreitenden Listen wählen zu lassen. Das ist natürlich eine (viel zu) kleine Anzahl, doch es wäre erstens ein Dammbruch und könnte zweitens ermöglichen, Spitzenkandidatinnen für den Kommissionsvorsitz europaweit antreten zu lassen.

    Bis es dazu kommt, müsste aber zuerst das Europaparlament dafürstimmen. Und dann muss der Vorschlag auch noch den 28 Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden.

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  • Autonomer Strafvollzug gefordert.

    Ohne Gegenstimme wurde neulich vom Regionalrat ein Beschlussantrag der Südtiroler Grünen angenommen, demzufolge Südtirol-Trentino die Zuständigkeit für Gerichtswesen und Strafvollzug übertragen werden sollte.

    Derzeit sind die Haftanstalten in den beiden Ländern einer einschlägigen staatlichen Verwaltungsbehörde mit Sitz in Padua unterstellt, die für das gesamte nordöstliche Staatsgebiet — also neben Südtirol-Trentino auch Venetien und Friaul-Julien — zuständig ist.

    Auch um die vorgeschriebene Zweisprachigkeit dürfte es folglich nicht gut bestellt sein.

    Konkret möchte der Regionalrat die Verantwortung für den Strafvollzug, die Gesundheitsversorgung, die Arbeit im inneren und außerhalb der Haftanstalten, die Berufsbildung der Gefangenen sowie für das Personal übernehmen.

    Wie Riccardo Dello Sbarba (Grüne) betont, könnten die autonomen Länder effizienter in die Wiedereingliederung und Resozialisierung von Gefangenen eingreifen. Dies diene auch der Vorbeugung von Wiederholungstaten und verbessere das allgemeine Sicherheitsgefühl.

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  • Chi di razzismo ferisce… di razzismo perisce?

    È quel tipo di ironia della sorte — ironia amarissima — di cui si farebbe volentieri a meno. Ma che mette in evidenza, se ce ne fosse bisogno, l’incommensurabile stupidità del razzismo.

    Riferisce l’Arizona Capitol Times che sostenitrici del presidente americano Donald Trump giovedì scorso stavano protestando davanti al parlamento di Phoenix, quando avrebbero iniziato a importunare le persone che per caso passavano di lì. Coloro che erano «di carnagione bianca» venivano interrogate circa la loro posizione sull’immigrazione clandestina, mentre coloro che erano «di carnagione scura», secondo l’insindacabile opinione delle astanti, venivano insultate e invitate a lasciare gli Stati Uniti.

    Un simile trattamento sarebbe stato riservato anche al deputato democratico Eric Descheenie, avvicinatosi al gruppo — oltrettutto armato — di contestatrici per difendere un ragazzo oggetto delle loro attenzioni.

    Tuttavia Descheenie, di carnagione scura, anche lui identificato come potenziale clandestino, non solo non è un immigrato (tantomeno clandestino), ma appartiene al gruppo indigeno dei Navajos. Se dunque qualcuno avesse avuto il diritto di essere ritenuto «a casa sua» era proprio lui — mentre chi lo stava offendendo con ogni probabilità discende da immigrati e colonizzatori europei.

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  • VfG erschwert Wiederwahl von Puigdemont.

    Am vergangenen Donnerstag hatte der neugewählte Präsident des katalanischen Parlaments, Roger Torrent (ERC), für Dienstag den 30. Jänner um 15.00 Uhr eine Plenarsitzung anberaumt, in deren Rahmen der Präsident der Generalitat hätte gewählt werden sollen. Einziger Kandidat — die Ernennung obliegt den Fraktionen — war der im Herbst von Madrid abgesetzte Carles Puigdemont.

    Das Madrider Kabinett, das Puigdemont (wohl in der Hoffnung, er würde nicht wiedergewählt) nach der Auflösung seiner Regierung ausdrücklich aufgefordert hatte, bei der Regionalwahl vom 21. Dezember anzutreten, beschloss am Freitag, seine mögliche Ernennung präventiv vor dem Verfassungsgericht (VfG) anzufechten. Der Staatsrat, der ein zwingendes — jedoch nicht bindendes — Rechtsgutachten abgeben muss, entschied einstimmig, dass es für die Anfechtung keine juristische Grundlage gibt. Doch davon ließ sich Rajoy nicht beeindrucken und schritt dennoch zum VfG.

    Dieses gilt als parteiisch und fällte gestern einen absolut erstaunlichen Entscheid: Obschon sie die Forderung der spanischen Regierung nach Aufhebung der Plenarsitzung abwiesen, machten die Richterinnen dem derzeit in Brüssel lebenden Puigdemont — ad personam — Vorschriften, die eine Wahl ohne seine physische Anwesenheit ausschließen.

    Beim Betreten spanischen Bodens droht Puigdemont jedoch die sofortige Verhaftung. Madrid hat deswegen gar die Grenzkontrollen verschärfen lassen — seine Ergreifung vor der etwaigen Angelobung wurde nämlich als vorrangig eingestuft, obschon umstritten ist, inwieweit ihn die Immunität des Präsidentenamts vor dem Zugriff der Gerichte schützen würde.

    Joaquín Urias, Professor für Verfassungsrecht und ehemaliger Jurist am VfG, wies nun öffentlich darauf hin, dass die Verfassungsrichterinnen weder im allgemeinen noch im speziellen das Recht gehabt hätten, eine derartige Entscheidung zu fällen und kritisierte dies als Schaden für den Rechtsstaat. Im allgemeinen sei der Erlass solcher Vorschriften nicht die Aufgabe des VfGs und im konkreten Fall erst gar nicht, weil die gestrige Sitzung nur dazu hätte dienen sollen und dürfen, über die Zulässigkeit des Rekurses zu befinden.

    Den Charakter des VfG als »Richter der Gesetze« hatte die PP schon 2015 pervertiert, indem sie ihm per Ad-hoc-Reform direkte Maßnahmen zulasten von Einzelpersonen gestattete.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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