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  • Richard Theiner wird nicht LH.

    Laut aktuellster Meldung hat Richard Theiner (SVP) seine parteiinterne LH-Kandidatur zurückgezogen. Damit blieben nur noch die Kandidaturen von Arno Kompatscher und Elmar Pichler-Rolle aufrecht.

    Theiners Entscheidung, deren Gründe zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt sind, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung sinnvoller und notwendiger Erneuerung. Gegen Erneuerung als Selbstzweck hatte ich mich bereits geäußert, in diesem Fall jedoch gibt es handfeste Gründe, sie zu befürworten: Mit dem Ausscheiden von Landeshauptmann Durnwalder sollten — aus politischer Sicht — möglichst viele Exponenten, die seine Ära begleitet hatten, die Szene verlassen, da sie (direkt oder indirekt, selbst wenn aus juristischer Sicht unschuldig) mit den zuletzt aufgedeckten Skandalen und Unsitten in Vebindung gebracht werden können.

    Vor wenigen Tagen hatte der Sozialtisch seine Unterstützung für Kompatscher publik gemacht. Ein starkes Signal, da Richard Theiner als »Arbeitnehmer« der natürliche Kandidat für die sozialdemokratische Seele der SVP gewesen wäre.

    Nachtrag (15.55 Uhr): Laut TAZ begründet Theiner seinen Rückzieher mit angeblich unfairem Verhalten Arno Kompatschers.

    Cëla enghe: 01


    Politik/ · · Arno Kompatscher/ · TAZ/ · · SVP/ ·

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  • Übergang vom Übergang zum Übergang.

    Auf die Technokratenregierung von Mario Monti, die ihr Heilsversprechen nicht einlösen konnte, sollte laut Prognosen eine starke politische, eine Mittelinksregierung folgen. Nur das exakte Ausmaß des Wahlsiegs schien noch ungeklärt, Bersani aber hätte sich den Sessel des Regierungschefs nur abholen brauchen — eigentlich, denn die Italiener entschieden anders: Sie schenkten einem unkaputtbaren Berlusconi derart viel Zustimmung, dass der PD und seine Partner keine klare Mehrheit erringen konnten. Ein anderes Wahlgesetz hätte daran wenig geändert.

    Man darf es sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mann, der sein Land in den Ruin getrieben und der Lächerlichkeit preisgegeben, Prostitution von Minderjährigen gefördert und den Faschismus verherrlicht hat, verhilft seiner zerstrittenen Partei zu einer atemberaubenden Aufholjagd, die es ihr gestattet, mit dem sicher geglaubten Wahlsieger gleichzuziehen. Dass Grillos Bewegung genau jetzt, wo Mittelinks »am Zug« gewesen wäre, ein explosionsartiges Wachstum erlebte, das vor allem dem Bündnis von Bersani Schaden zufügte, ist kein mildernder, sondern ein erschwerender Umstand: Offensichtlich konnte Mittelinks die Wähler wieder nicht davon überzeugen, ein besseres Programm zu haben, als der rechte Widersacher.

    Und heute stehen wir nach Tagen erfolgloser Sondierungen vor einem neuerlichen Tiefpunkt italienischer Politik: Die Technokraten geben das Zepter einem Rat der Weisen in die Hand, den Staatspräsident Napolitano aus Hilflosigkeit erfinden musste. Bald sind auch die Steigerungsformen aufgebraucht: Techniker, Experten, Weisen, beim nächsten Mal müssen es möglicherweise Selige sein. Die Krise folgt auf die Krise folgt auf die Krise, ein durchwegs politisches Phänomen, das die wirtschaftliche Schieflage erst richtig akut werden lässt.

    Nun also wieder: Der Rat der Weisen, zusammengesetzt aus alten und abgenutzten, ausschließlich männlichen Vertretern aus Politik und Institutionen, soll es richten. Dabei könnte selbst ein Blinder kaum übersehen, dass das bloß ein weiterer Fetzen auf dem Fleckenteppich staatlicher Misswirtschaft ist, die seit bald zwei Jahrzehnten einen Ausnahmezustand an den nächsten reiht.

    Eine Regierung, die diesem Gremium entspringt, wird nichts anderes verursachen, als wachsende Unzufriedenheit mit der Politik und sinkende Sympathiewerte für die Demokratie. Selbst wenn während dieses Übergangs vom Übergang zum Übergang notwendige Reformen beschlossen werden könnten, bleibt die Frage wohl nur, ob die Wähler zu Grillo oder doch wieder in Scharen zu Berlusconi überlaufen werden. Und: Wer von beiden im Zweifelsfall das geringere Übel ist.



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  • Unabhängigkeitsbefürworter im Grünen Rat.

    Am 23. März haben die Südtiroler Grünen die Mitglieder ihres Leitungsgremiums neu bestimmt. Seitdem sitzt nicht nur ein ehemaliger ler (Valentino Liberto) im Grünen Rat, sondern — mit Sigmund Kripp — auch ein ’geouteter’ Unabhängigkeitsbefürworter (und -Anhänger). Was noch vor wenigen Jahren großen innerparteilichen Widerstand und verhaltene Reaktionen ausgelöst hatte, gehört nun offenbar auch bei den Grünen zur Normalität.

    Berücksichtigt man, dass die Fünfsternebewegung (5SB) die Durchführung eines Selbstbestimmungsreferendums befürwortet, kann man — in dieser Hinsicht — von einer langsamen Normalisierung im alternativen und ökosozialen Spektrum sprechen. Allmählich scheint sich die Selbstbestimmung von einem ausschließlichen Thema der politischen Rechten auch hierzulande zu einer gesamtgesellschaftlichen Frage zu wandeln.

    Ob sich die Grünen insgesamt jemals — im Sinne der direkten Demokratie — für die Abhaltung einer Volksabstimmung aussprechen werden, bleibt indes weiterhin abzuwarten.



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  • Sicherungen durchgebrannt?

    An die kleinen Unterschiede zwischen Nord und Süd gewöhnt man sich recht schnell. Und vieles funktioniert ohnehin ähnlich bis gleich. Es gibt jedoch zwei Dinge in Südtirol, an die ich mich wohl niemals gewöhnen werde und die mir in beharrlicher Regelmäßigkeit die Zornesröte ins Gesicht treiben. Zum einem passiert dies, wenn ich wieder einmal mitten unterm Kochen zwei Stockwerke runter in den Keller muss, weil ich zum x-ten Mal vergessen habe, dass zwei Herdplatten und der Backofen zu viel für die Sicherung in einem Industrieland (!!!) sind und die vertrottelte Regulierungsbehörde den Stromversorgern überhaupt erlaubt und letztere auch noch in Anspruch nehmen, in einem hochtechnisierten Flecken Erde wie dem unseren, einen 3 KW-Anschluss anzubieten, der noch dazu teurer ist als der Minimalanschluss mit 6 KW in Nordtirol und das obwohl die Produktionsbedingungen ähnlich sind (Energiegesellschaft in Landeseigentum produziert Strom aus Wasserkraft). Grrrrrr.

    Zum anderen reizt es mich gewaltig, wenn ich mit dem fahrlässigen Umgang mit Persönlichkeitsrechten hierzulande konfrontiert werde.

    Der Mordfall am Virgl und die versuchte Vergewaltigung in einem Altersheim in Bozen haben meine Aufmerksamkeit kürzlich wieder auf dieses sensible Thema gelenkt. Sensibel, da hier zwei Grundrechte aufeinanderprallen, die sich zum Teil widersprechen. Einerseits haben wir Meinungs- und Pressefreiheit und somit das Recht auf Informationen im öffentlichen Interesse. Auf der anderen Seite stehen der Schutz der Person und das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung.

    Sowohl beim Mordfall am Virgl als auch bei der versuchten Vergewaltigung im Altersheim haben die Behörden und in weiterer Folge die hiesigen Medien die Identität der Verdächtigen und im ersten Falle sogar jene einer Zeugin preisgegeben; mit Vor- und Nachnamen bzw. Bild.

    Bevor jetzt jemand kommt und meint: “Typisch, sollen natürlich wieder nur die Täter geschützt werden. Was ist mit den Opfern?” müssen wir eines klarstellen: Verdächtige/Verhaftete/Beschuldigte/Angeklagte sind keine Täter. Zu diesen werden sie erst, wenn ein Gericht ihre Schuld festgestellt hat. Nicht einmal ein vor der Verurteilung getätigtes Geständnis würde daran etwas ändern. Das ist eines der essentiellsten Prinzipien unseres Rechtsstaates und hat nichts mit “Täterschutz” oder “Milde” zu tun.

    Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

    Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

    Und auch die Europäischen Menschenrechtskonvention besagt in Art. 6 Abs. 2:

    Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

    Ohne die italienische Rechtslage genau zu kennen, halte ich den hiesigen Umgang mit obigen Prinzipien für äußerst bedenklich. Ob die Handhabe der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit Straftaten in Italien genau geregelt ist oder wie in anderen Ländern Europas eine Grauzone darstellt, in der jeder Fall einzeln bewertet werden muss, ist einerlei. Denn entweder ist hier die Rechtslage oder aber die Auslegung bzw. Exekution dieser für einen Rechtsstaat beschämend.

    Jeder Mensch hat das Recht, dass seine Persönlichkeit geschützt wird. Und in den meisten Fällen (wie auch in den beiden von mir zitierten) liefert die Nennung der Namen bzw. die Veröffentlichung des Bildes der Verdächtigen keinen Mehrwert zur Information. Die Pressefreiheit und das Recht auf Information der Bevölkerung sind auch in einem anonymisierten Artikel gewährleistet.

    Ein Urteil des Landgerichts Hamburg zu einem Fall, in dem ein der sexuellen Nötigung Angeklagter eine Zeitung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verklagte, bringt dieses Rechtsverständnis schön auf den Punkt:

    Die angegriffene Berichterstattung verletzt den Kläger wegen dessen namentlicher Nennung […] und bildhafter Darstellung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie in seinem Recht am eigenen Bild. […] Die Berichterstattung an sich stellt zwar eine zulässige Verdachtsberichterstattung dar. Das Recht der Presse, über ein Strafverfahren zu berichten, beinhaltet jedoch nicht notwendig das Recht, über den strafrechtlichen Vorwurf auch unter Nennung des Namens und der Abbildung des Angeklagten oder in einer sonstigen den Angeklagten identifizierenden Weise zu berichten. Vielmehr gilt, dass der Presse bei einer die Identifizierung des Beschuldigten enthaltenden oder ermöglichenden Berichterstattung über das Vorliegen des Verdachts einer Straftat wegen der damit verbundenen Prangerwirkung und des Risikos einer unbegründeten Verdächtigung besondere Zurückhaltung auferlegt ist. […] So hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass nicht zuletzt aufgrund der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Unschuldsvermutung bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch oftmals das Gewicht des Persönlichkeitsrechts gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegt. […] Eine individualisierende Berichterstattung über den Angeklagten eines Strafverfahrens soll danach lediglich dann gerechtfertigt sein, wenn sich der Betroffene nicht bzw. nicht mehr mit Gewicht auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen kann, etwa weil er sich den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen in der medialen Öffentlichkeit gestellt hat, aber auch dann, wenn der Betroffene kraft seines Amtes oder wegen seiner gesellschaftlich hervorgehobenen Verantwortung bzw. Prominenz auch sonst in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit steht und die Medienöffentlichkeit mit Rücksicht hierauf hinzunehmen hat.

    Generell ist es in österreichischen und deutschen Medien üblich, im Zweifelsfall immer zu anonymisieren. Nicht individualisierte Berichterstattung ist dort nicht nur bei Verbrechen sondern – wiederum im Gegensatz zu Südtirol – auch bei Unfällen und dergleichen gängig und im Sinne des Schutzes der Person zu begrüßen. In Italien scheinen hingegen sogar die Behörden und Einsatzkräfte recht locker im Umgang mit diesen Rechten, denn Namen und Bilder werden auf Pressekonferenzen meist freimütig veröffentlicht.

    Ein Höhepunkt dieser unsäglichen und internationalen Standards fernen Praxis war die Herausgabe des Namens einer Zeugin im Mordfall am Virgl.

    Abgesehen davon, dass es in Sachen Persönlichkeitsrechten ein Wahnsinn ist, dass die Polizei den vollen Namen einer Zeugin rausrückt und die Medien diesen auch noch veröffentlichen, gibt es hierbei sogar noch einen weiteren bedenklichen Aspekt: Es handelt sich um einen ungeklärten Mordfall. Den Namen der Zeugin publik zu machen, bringt diese in Gefahr, da man nicht wissen kann, ob nicht auch noch andere Personen in das Verbrechen involviert sind. Und sollte es tatsächlich weitere Mitwisser oder -täter geben, könnten diese ein Interesse daran haben, dass die Zeugin durch Beeinflussung oder Bedrohung ihre Aussage – sagen wir mal – überdenkt. Stümperhafter und dümmer geht’s eigentlich kaum.



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  • 5SB für die Selbstbestimmung.

    Eva Klotz hatte während der letzten Tage gefordert, Südtirol müsse sich von Italien lösen, bevor Beppe Grillos Fünfsternebewegung (5SB) an die Macht kommt. Der Komiker sei gefährlich, es drohe die Rückkehr einer Diktatur. Zu dieser Ansicht ist die Frontfrau der Süd-Tiroler Freiheit (STF) nach den Parlamentswahlen gelangt, nachdem sie zuvor noch einige Sympathie für Grillos Truppe gehegt hatte.

    Gestern antwortete die 5SB-Spitzenvertreterin in Südtirol Maria Teresa Fortini auf Eva Klotz’ Befürchtungen: Dabei verteidigte sie nicht nur Beppe Grillo, sondern sprach sich auch für die Durchführung eines Selbstbestimmungsreferendums aus. Ihre Bewegung befürworte nicht Südtirols Unabhängigkeit, sehr wohl jedoch, dass die Bürgerinnen darüber frei und basisdemokratisch entscheiden dürfen.

    Damit ist 5SB die erste politische Kraft im Lande, die (wie der PSC in Katalonien) imstande ist, zwischen Selbstbestimmung (Prozess) und Unabhängigkeit (Ziel) zu unterscheiden — und dies auch in ihrem politischen Handeln berücksichtigt.

    Cëla enghe: 01 02



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  • L’A. Adige e il bilinguismo degli altri.

    In risposta a una missiva alquanto delirante, il cui autore paragona la parificazione del tedesco nell’etichettatura dei prodotti alla traduzione dei cognomi (!) durante il fascismo, il direttore dell’A.Adige, Alberto Faustini, scrive nell’edizione di ieri:

    Le dico due cose. La prima è che capisco la sua rabbia. La seconda è che però non è questo (parlo del conflitto, della generalizzazione di ogni ragionamento che ormai sa di vecchio, di stantio) il modo per cambiare le cose. La strada non può che essere quella del dialogo, benché il dialogo non preveda, comunque, che si accettino etichette in una sola lingua.

    Faustini avrebbe dovuto aggiungere «eccettuate quelle monolingui italiane», dato che ad oggi l’unica lingua tassativamente prevista dal legislatore è appunto quella «dello stato». Non mi risulta però che questo monolinguismo italiano, che riempie gli scaffali dei supermercati, abbia mai disturabato chi — come Faustini — oggi si riempie la bocca di plurilinguismo e parità di diritti. Certo, loro risponderanno che al monolinguismo odierno non va affiancato il monolinguismo tedesco (perché no? il cliente sarebbe confrontato con prodotti etichettati in lingue diverse e sarebbe libero di scegliere), bensì il bilinguismo… ma allora, oltre a chiedermi perché questa necessità  venga riconosciuta solo oggi (quando è il monolinguismo italiano a rischiare di venir scalfito), mi permetterò di giudicarli sui fatti: lancino una campagna giornalistica sul rispetto del bilinguismo in tutti gli ambiti, e non solo in quelli (pochi) in cui a essere svantaggiata è la lingua italiana. Per cominciare consiglierei i foglietti illustrativi dei medicinali, a tutt’oggi illegalmente (!) monolingui, nonostante si tratti di uno degli ambiti più sensibili per la salute dei cittadini.

    Mi sono rivolto a Faustini per dirglielo — vedremo cosa risponde, se risponde.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Kaiser von Kärnten.

    Seit 1989 war Kärnten — mit einer achtjährigen Unterbrechung — von rechtspopulistischen Parteien (FPÖ, BZÖ, FPK) regiert worden, seit 1999 sogar durchgehend. Blaue und Orange, die angetreten waren, aus dem südlichsten Bundesland eine »entfilzte« Vorzeigeregion zu machen, haben den Karren schlussendlich wirtschaftlich, politisch und moralisch an die Wand gefahren. Am meisten musste jedoch die slowenische Minderheit unter den Landeshauptleuten Haider und Dörfler leiden. Ihre Politik war ein Frontalangriff auf die Mehrsprachigkeit des Landes, der im Kampf gegen zweinamige Ortstafeln seine medienwirksamste Phase erlebte.

    Nun soll sich alles ändern: Seit gestern hat Kärnten mit Peter Kaiser einen sozialdemokratischen Landeshauptmann, der eine breite Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen anführt. Seine Regierung erhielt gestern die Zustimmung von 30 der 36 Landtagsabgeordneten und bekennt sich ausdrücklich zur Mehrsprachigkeit des Landes. Erstmals sprach gestern mit Peter Kaiser, der noch vom Bundespräsidenten angelobt werden muss, ein Landeshauptmann bei der Antrittsrede auch einige Worte auf Slowenisch. Bleibt zu hoffen, dass diese neue, erfrischende Symbolik in konkrete Maßnahmen zur Förderung der slowenischen Sprache und Kultur mündet.

    Cëla enghe: 01 02



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  • F-Zusammenhänge.

    F-Aufkleber.

    Gewaltbereite Inländer — ja, bitte? Das fremdenfeindliche Weltbild der Freiheitlichen, auf den Punkt gebracht.


    Migraziun/ Racism/ · · · · · Freiheitliche/ ·

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