In der EU gibt es heute keine Grenzen mehr, schon gar nicht in der digitalen Welt.
Schon klar, das kann man mit einem Proxy — de facto illegal und für viele zu umständlich — umgehen.
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In der EU gibt es heute keine Grenzen mehr, schon gar nicht in der digitalen Welt.
Schon klar, das kann man mit einem Proxy — de facto illegal und für viele zu umständlich — umgehen.
Durch die Ausschreibung der Konzession zur Führung der Brennerautobahn dürften für unser Land eine Reihe von Problemen entstehen, die einerseits die Ohnmacht Südtirols gegenüber zentralstaatlichen Begehrlichkeiten offenlegen und andererseits Versäumnisse der Landespolitik im Bereich des Schutzes der Gesundheit an der Brennerautobahn bestätigen.
Über die Ausschreibung der Konzession wurde bereits berichtet. In Zukunft wird es sehr schwer werden, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung durchzusetzen. Die Ausschreibekriterien werden sowieso vom Zentralstaat festgelegt und über Lärmschutzwände oder gar Einhausungen entscheidet morgen möglicherweise ein nationaler oder internationaler Konzern, der den Regeln des shareholder value Prinzips verpflichtet ist. Die Gesundheit der Bevölkerung, die in den Dörfern und Städten an der A22 lebt, ist diesen Konzernen egal — Gewinnmaximierung ist angesagt.
In diesem Zusammenhang erweist es sich auch als Bumerang, dass der Einsatz der Südtiroler Politik und Verwaltung zugunsten einer Verbesserung der Situation an der Brennerautobahn in der Vergangenheit mäßig war. In etlichen Bereichen, etwa einem LKW-Nachtfahrverbot, einer Mauterhöhung für LKWs oder einer flächendeckenden technischen Kontrolle der LKWs fuhr man jahrelang komfortabel im Kielwasser Nordtirols. Die Zuständigkeit für ein LKW-Nachtfahrverbot oder eine Mauterhöhung liegen beim Zentralstaat. Die Landespolitik versäumt es hier, wie in vielen anderen Bereichen, massiv Druck gegenüber Rom aufzubauen, um diese Maßnahmen auch in Südtirol anwenden zu können. Die Europaregion Tirol lässt grüßen — besonders auf Sonntagsreden.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz Südtirol hat erst im April 2012 den Präsidenten der Brennerautobahn, Herrn Walter Pardatscher und den Südtiroler Landeshauptmann ersucht sich für ein Geschwindigkeitskontrollsystem nach dem TUTOR-Prinzip einzusetzen. Neben der Verkehrssicherheit würden dadurch die Lärm- und Schadstoffemissionen wirksam reduziert. Während Pardatscher abwimmelte steht die Antwort des Landeshauptmannes noch aus. Dies ist nicht verwunderlich. Bei einer Regionalratssitzung im Jahre 2008, hat die SVP mehrheitlich gegen die Einführung dieses Systems gestimmt.
Der Sterzinger Naturwissenschaftler Armin Wisthaler, internationaler Experte im Bereich der Umweltphysik mit Spezialgebiet Luft, bemängelt in der ff 35 vom 30.08.2012, dass die Landespolitik im Bereich der Schadstoffemissionen nie für die entsprechende Sensibilität in der Öffentlichkeit gesorgt hat.
Auf die Frage ob er bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten schon mal auf Widerstand gestoßen sei, antwortet Wisthaler:
Einmal ja, und das sogar hier in Südtirol – eine kuriose Geschichte. Ich wollte die Schadstoffbelastung in Schulen und Kindergärten entlang der Brennerautobahn messen und Messungen mit einem mobilen Labor durchführen, um die tatsächlichen Emissionen von LKWs zu messen. Es kommt nämlich weit mehr aus den Auspuffen, als am Papier angegeben oder in der Werkstatt gemessen wird. Das Projekt wurde vom damaligen Chef der Landesumweltagentur (Walter Huber, Anm. d. Red.) zu Fall gebracht, weil solche Messungen keinen “Mehrwert für Südtirol” erbrächten und man Forschungsergebnisse “aus dem Internet herunterladen” könne. So etwas habe ich in zehn Jahren Forschung auf drei Kontinenten nur in Südtirol zu hören gekriegt. (Lacht). Damit war das Thema Messungen in Südtirol für mich erledigt.
Keine guten Rahmenbedingungen für die betroffene Bevölkerung, die an der A22 lebt. Die EU ist in erster Linie dem wirtschaftsliberalen Prinzip eines möglichst freien Verkehrs verpflichtet. Eine wirksame Verlagerung von der Straße auf die Schiene erfolgt nur verbal.
Der Zentralstaat entreißt dem Land Südtirol als Aktionär der Brennerautobahngesellschaft mit der Ausschreibung der Konzession eine wirksame Möglichkeit direkt Lärmschutzwände oder andere Ausgleichsmaßnahmen zu fordern. Von den finanziellen Einbußen für die regionale Wirtschaft ganz zu schweigen. Zudem liegt die Zuständigkeit in wesentlichen Bereichen sowieso in Rom. Das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention wurde von Italien übrigens bis heute nicht unterzeichnet.
Das Land Südtirol wiederum hat in der Vergangenheit die gesundheitlichen Folgen des ausufernden Transitverkehrs auf der Brennerautobahn nie als zentrales Problem definiert und entsprechend lasch reagiert.
Die gestrige Ordensverleihung an die beiden Staatspräsidenten Fischer und Napolitano setzt den symbolischen Schlussstrich unter eine Epoche. Die durchaus positive Zeit der Autonomie ist auch konzeptionell an ihr Ende gelangt.
Das Ende dieser Ära, die mit dem Abgang des langjährigen Landeshauptmanns koinzidiert, ist jedoch nicht das Ende der Geschichte. Mehr denn je wünschen immer mehr Südtirolerinnen einen neuen Qualitätssprung, den Übergang vom Nebeneinander zum Miteinander und vom eingeschränkten Gestaltungsspielraum zur vollen Verantwortung für die Geschicke unseres Landes. Dafür benötigen wir einen neuen Rahmen, innerhalb dessen alle Südtirolerinnen — nicht als Deutsche, Italiener- und Ladinerinnen, nicht als In- und Ausländerinnen, nicht als Mehrheit und Minderheit, nicht als Gewinner- und Verliererinnen — zu gleichberechtigten Bürgerinnen werden.
Im Rahmen eines Interviews, das im heutigen A. Adige enthalten ist, beleuchtet Prof. Francesco Palermo den Zustand der Autonomie, des Verhältnisses zwischen Staat und Land sowie die Zukunftsperspektiven. Dabei fordert der Jurist, Südtirol müsse mit Fakten beweisen, seine Autonomie zu »verdienen«. Es gehe um die Fähigkeit, die eigenen Institutionen zu erneuern, etwa durch eine effizientere Verwaltung oder durch die nähere Einbindung der Bürgerinnen in Entscheidungsprozesse.
Die Forderung nach mehr direkter Demokratie ist per se zu begrüßen. Doch sie kann nicht zur Bedingung für die Beibehaltung unserer Autonomie werden. Überhaupt fußt unsere Selbstverwaltung nicht auf der Vorgabe, »besser« sein zu müssen als »der Rest«. Die angebliche Effizienz unserer Verwaltung hat sich mit der Zeit etabliert — doch weder der Pariser Vertrag, noch die daraus resultierenden Maßnahmen beinhalten qualitative Vorgaben, geschweige denn, dass sie irgendwelche Rechte daran koppeln.
Im Klartext: Selbst wenn die autonomen Institutionen schlechter, ineffizienter, bürgerferner wären als die gesamtstaatlichen, wäre dies kein Grund, unsere Zuständigkeiten zu beschneiden. Ohnehin kann das »Verdienst« keine politische und juristische Kategorie sein. Wie auch sollte man es einordnen und bewerten? Welche Maßstäbe sollte man anlegen? Welche Instanz sollte darüber wachen?
Müsste sich dieser Zentralstaat seine Unabhängigkeit ebenfalls fortwährend verdienen, wäre er wohl längst weggefegt worden. Aber da würde niemand auf solch bizarre Ideen kommen, wie unser Herr Palermo — Staaten müssen ihre Existenz grundsätzlich nicht rechtfertigen.
(Wenn dies die konzeptionelle Arbeit ist, die ein öffentlich finanziertes Institut für Föderalismus- und Regionalismusforschung leistet, sollte man sich vielleicht fragen, ob nicht etwa dort Reformen anzusetzen seien.)
Die Südtiroler Volkspartei schickt sich an, ihr Ortsnamensgesetz im Landtag zu verabschieden, mit welchem 40 Jahre nach Inkrafttreten des zweiten Autonomiestatuts endlich die historischen Toponyme anerkannt und offiziell gemacht werden. Dieser Schritt ist überfällig und — der Güte des Gesetzesvorschlags ungeachtet — zu begrüßen. Eine weitere Verzögerung wäre nicht mehr hinnehmbar, Verbesserungen sind in Zukunft immer noch möglich.
Die Amtlichkeit der historisch gewachsenen Bezeichnungen ist nicht nur ein symbolischer Meilenstein, er wird ihnen auch einen ganz realen Schub verleihen. Nicht zuletzt wird das Gesetz endlich Klarheit darüber schaffen, welche Namen wie und wo im amtlichen Gebrauch vertreten sein müssen.
Wer jedoch glaubt, es reiche, die Ortsnamen gesetzlich anzuerkennen, um ihnen umfassende Gleichberechtigung zu verschaffen, dem wird eine Enttäuschung wohl nicht erspart bleiben.
Wie oft haben wir gehört, die Tatsache, dass die historischen Ortsbezeichnungen bei Google Maps oder in Navigationssystemen (kurzum in der immer bestimmenderen digitalen Dimension) nicht oder nur unzureichend vertreten sind, sei auf die fehlende Offizialität zurückzuführen? Diese Schlussfolgerung ist jedoch verkürzend, da sie die Rechnung ohne die »nationalstaatliche Logik« macht.
Um dies zu ergründen, reicht es, Google Maps zu öffnen und sich näher an eine beliebige Südtiroler Ortschaft heranzuzoomen: Fast alle Straßennamen sind ausschließlich in ihrer italienischen Version vorhanden. In jenen selteneren Fällen, wo die doppelte Bezeichnung berücksichtigt wird, ist der deutsche Name in kleinerer Schriftgröße gehalten, sodass man den Kartenausschnitt erst weiter vergrößern muss, damit man ihn sehen kann. Dabei sind Straßennamen Zuständigkeit der Gemeinden und schon seit jeher in beiden Sprachversionen amtlich.
Wie der unten abgebildete Google-Maps-Ausschnitt zeigt, werden außerdem auch »funktionale« Bezeichnungen, die keiner Amtlichkeit bedürfen — wie Passeggiata, Terme oder Comune — derzeit ausschließlich in der Mehrheitssprache des Staates angeführt.
Will man sich als Minderheit Gehör verschaffen, reicht es also keineswegs, amtliche Gleichberechtigung herzustellen. Das ist höchstens der Ausgangspunkt — doch dann bedarf es einer dauernden, bisweilen anstrengenden Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit auf semi-institutionellem Weg. Ob die Südtiroler Landesverwaltung dazu imstande ist, mag (auch aufgrund des bisherigen Erfolgs bei den Straßenbezeichnungen und der oft mangelnden Sensibilität sogar bei landeseigenen Diensten) bezweifelt werden.
Im Grunde steht der Nationalstaat jedoch einer völligen und automatischen Gleichstellung im Weg. Die Logik, wonach in Frankreich französische, in Deutschland deutsche und in Italien italienische Bezeichnungen den Vorrang haben, ist so bestechend einfach, wie sie eben falsch ist — endgültig durchbrechen kann man sie wohl nur mit einem davon ausscherenden Modell mehrsprachiger Eigenstaatlichkeit.
Vor rund zwei Jahren verscherbelte Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) im Alleingang eine Zuständigkeit des Landesparlaments nach Rom, als er mit dem damaligen Regionenminister Fitto ein Abkommen über die Wegweiser in Südtirol abschloss. Da dies ohne einen Auftrag des Landesparlaments geschah, handelt es sich im Grunde um einen rechtswidrigen Akt — denn niemand kann eine Zuständigkeit wahrnehmen oder mit jemandem teilen, die er nicht hat.
Bald schon wurde klar, dass sich der Landeshauptmann hatte über den Tisch ziehen lassen, da ihm die genaue wissenschaftliche Bedeutung einiger italienischer Begriffe (wie »località«) nicht bewusst war. Nachdem er vollmundig in die Medien hinausposaunt hatte, dass etwa die »Vetta d’Italia« mit dem Abkommen der Vergangenheit angehöre, musste er nach wenigen Tagen gestehen, dass dies wohl nicht der Fall sein werde. Auch diese Tatsache lässt Zweifel an der Gültigkeit der Übereinkunft entstehen.
Inhaltlich sah das Abkommen vor, dass sich Land und Zentralregierung in einer paritätischen Kommission und durch anschließende politische Verhandlungen über eine Liste von Namen einigen müssten, welche auf den Wegweisern doppelt anzuführen seien. Aufgrund des vorzeitigen Sturzes der Regierung Berlusconi kam es niemals zu einem derartigen Abschluss.
Trotzdem will jetzt der Musterschüler Land in Übererfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zur Tat schreiten. In einer Zeit, wo uns von Rom — teils widerrechtlich — strengste Sparmaßnahmen aufgezwungen werden, die an den Grundfesten unseres Sozialsystems rütteln, hat nun die Landesregierung beschlossen, 600.000 Euro für den Austausch der Wegweiser bereitzustellen. Nicht nur die einsprachigen »funktionalen« Hinweise sollen ersetzt werden, sondern insgesamt rund 40.000 nagelneue Schilder. Damit wird die größte, flächendeckende Italianisierung und Tolomeisierung seit Ende der faschistischen Ära eingeleitet — vielleicht sogar die größte überhaupt.
Aber man weiß: Wenn wir Südtirolerinnen, freiwillig oder halbfreiwillig, bewusst oder unbewusst, legal oder illegal etwas versprechen, dann halten wir uns daran. Da gibt es kein Pardon.
Da kümmert es uns nicht, dass sich der Staat seinerseits an kein Abkommen hält. Das Mailänder Abkommen zur Finanzierung unserer Autonomie hat inzwischen hauptsächlich dekorativen Wert, man kann es einrahmen und als Verzierung in die Landestoiletten hängen. Es kümmert uns auch nicht, dass der Staat seit Jahrzehnten unwillens ist, die Zweisprachigkeit in wesentlich sensibleren Bereichen (etwa bei den Packungsbeilagen von Medikamenten) zur Einhaltung zu bringen — oder dass er die Umsetzung des Bondi-Briefes und die Historisierung der sogenannten Beinhäuser mit Spitzfindigkeiten hintertreibt.
Nicht zuletzt lässt uns schließlich unbeeindruckt, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den einnamigen Wegweisern eingestellt hat, weil sie gar nicht illegal sind.
Wir sind einfach die Besten — und wenn sich andere nicht an Abmachungen halten, wir tun es. Immer. Man könnte es auch Borniertheit nennen.
Seit gestern ist die neue Greenpass-Homepage online, die das Land der Kfz-Maut auf dem Stilfser Joch widmet.
Was den Umgang mit den Südtiroler Ortsnamen betrifft, macht sich nach einem kurzen Blick auf die Seite Ernüchterung breit: Nicht nur die »privaten« (aber öffentlich finanzierten) Tourismusvereine, sondern auch die Institutionen des Landes bringen diesbezüglich offensichtlich nicht die mindeste Sensibilität auf.
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