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  • Bargeldgrenze wieder gesenkt.

    Seit dem gestrigen 1. Jänner gilt in Italien und somit auch in Südtirol wieder eine Bargeldgrenze von 1.000 Euro.

    Vor genau sechs Jahren — zum Jahreswechsel 2015/16 — war die 2011 eingeführte Beschränkung von 1.000 Euro verdreifacht worden, bevor sie die Regierung von Giuseppe Conte schrittweise auf 2.000 (ab 1. Juli 2021) und nun wieder 1.000 Euro senken ließ. Die Strafen bei Zuwiderhandlung können 50.000 Euro erreichen und ab einem Transaktionswert von 250.000 Euro sogar noch weiter steigen.

    Ministerpräsident Mario Draghi hat seit seiner Amtsübernahme nichts unternommen, um diese weitere Verschärfung abzuwenden, obschon die Senkung der Bargeldgrenze im Vorfeld von der Europäischen Zentralbank (EZB) gerügt worden war. Während seiner Zeit als Präsident der EZB hatte Draghi persönlich mehrere Briefe unterzeichnet, mit denen die Einführung unverhältnismäßiger Bargeldgrenzen in verschiedenen Ländern beanstandet wurde.

    Bargeld werde als gesetzliches Zahlungsmittel fast überall niederschwellig akzeptiert, ermögliche Transaktionen in Echtzeit und erleichtere den Menschen die Kontrolle über ihre Ausgaben, so die Auffassung der Zentralbank. Zudem handle es sich um die einzige Zahlungsmethode, die gesetzmäßig keiner Transaktionsgebühr unterworfen sein dürfe. Da Bargeldzahlungen in bar unkompliziert und ohne technische Infrastruktur durchführbar seien, förderten sie die Inklusion der gesamten Bevölkerung.

    All diese Argumente waren EZB-Chef Mario Draghi offenbar wichtiger als dem gleichnamigen Ministerpräsidenten.

    Hinweis: Betrachten Sie diesen Beitrag bitte nicht als Rechtsauskunft zur Durchführung von Zahlungen. Informieren Sie sich bitte stets aktuell über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.



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  • Oppressive neutrality.
    Quotation

    If you are neutral in situations of injustice, you have chosen the side of the oppressor. If an elephant has its foot on the tail of a mouse and you say that you are neutral, the mouse will not appreciate your neutrality.

    — Desmond Tutu

    Verified on Oxford Essential Quotation

    See also: 01 02 || 01



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  • So geht mehrsprachige Etikettierung.
    Best Practice

    Um die mehrsprachige Produktetikettierung ist es in Südtirol bekanntlich schlecht bestellt. Doch es gibt — selten genug — auch positive Beispiele.

    Folgende Etikette ist mir neulich bei Freunden auf einer Glaskonserve aufgefallen, weshalb ich nur ein Handyfoto davon habe. Die aus der Rundung resultierende Verzerrung ersuche ich zu verzeihen.

    Kircherhof Marillenröster

    Vermutlich ist es die erste mir bekannte Etikette eines Südtiroler Erzeugnisses, bei der hinsichtlich Zweisprachigkeit alles passt. Sämtliche — und zwar wirklich sämtliche — kundinnenrelevanten Informationen sind sowohl auf Deutsch als auch auf Italienisch vorhanden, auf die im Faschismus aufgezwungenen Ortsnamen wurde trotzdem verzichtet. Und die Etikettiermaschine beherrscht sogar Umlaute, was hierzulande keine Selbstverständlichkeit ist.

    Ausschlaggebend für die Einstufung als Best-Practice-Beispiel ist der deutschsprachige Text. Dass sämtliche Informationen in der Staatssprache aufscheinen, ist gesetzlich geregelt und wird von den zuständigen Organen streng überwacht. Die Angaben in deutscher Sprache sind hingegen allesamt freiwillig — sie interessieren Gesetzgeber und Kontrollbehörden nicht und könnten genauso gut fehlen. Es hängt also ausschließlich von der Sensibilität der jeweiligen Abpackerinnen sowie von ihrem Respekt für ihre Kundinnen ab, ob Deutsch berücksichtigt wird oder nicht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Valtonyc wird nicht ausgeliefert.

    Nach drei Jahren Gerichtsverfahren, einem Umweg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und einem weiteren zum belgischen Verfassungsgericht, hat heute das Appellationsgericht von Gent endgültig in der Causa Valtonyc geurteilt: Der mallorquinische Rapper, der von Spanien gesucht wird, weil seine Texte als Majestätsbeleidigung, Terrorismus und Drohung eingestuft wurden, darf nicht ausgeliefert werden.

    Zunächst hatte der EuGH einem von Spanien mithilfe von Trickserei beantragten beschleunigten Verfahren den Garaus gemacht, dann das belgische Verfassungsgericht die Majestätsbeleidigung als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar bewertet und den Tatbestand gänzlich abgeschafft.

    Schlussendlich ging es nur noch um den Vorwurf der Drohung, doch das Appellationsgericht urteilte nun, dass Valtonycs Texte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Die Auslieferung war auch schon in der ersten Instanz abgelehnt worden.

    Theoretisch steht der Staatsanwaltschaft noch der Gang vor das Kassationsgericht offen, doch dort geht es nur um die Beurteilung allfälliger Verfahrensfehler.

    Valtonyc lebt seit dreieinhalb Jahren in Brüssel und wird wohl nicht so schnell auf spanisches Staatsgebiet zurückkehren.


    Nachtrag vom 30. Dezember 2021: Die belgische Staatsanwaltschaft hat beschlossen, die Kassation anzurufen.

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  • Desmond Tutu, Tod eines Gerechten.

    Gestern ist in Kapstadt/iKapa (Südafrika) der ehemalige anglikanische Erzbischof und Primas Desmond Mpilo Tutu 90-jährig aus dem Leben geschieden. 1984 für seinen Einsatz für die Menschenrechte mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet, saß der Vorkämpfer gegen die Apartheid ab 1996 der von Nelson Mandela eingesetzten Wahrheits- und Versöhnungskommission vor.

    Nach seinem offiziellen Rückzug aus dem öffentlichen Leben setzte er sich weiterhin unermüdlich für Menschenrechte ein, sprach sich für die Sterbehilfe und die Rechte von Homosexuellen aus, kritisierte den Umgang mit der Whistleblowerin Chelsea Manning. Er legte sich mit den Regimes in Myanmar und Saudi Arabien an und verurteilte Donald Trumps Entscheidung, die Botschaft der USA in Israel nach Jerusalem zu verlegen.

    Weniger bekannt war hingegen sein Einsatz für das Selbstbestimmungrecht der katalanischen Bevölkerung und für den baskischen Separatistenführer Arnaldo Otegi. Davon war auch in den meisten Nachrufen nichts zu lesen oder zu hören.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



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  • Proporzregelung als Vorbild.

    Am 23. Jänner 2018 genehmigte die Parlamentarische Versammlung des Europarats eine Resolution und eine Empfehlung zum Thema Minderheitenschutz. Sie war zuvor vom zuständigen Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien gutgeheißen worden.

    Der Europarat, dessen wichtigster Schwerpunkt die Förderung und Wahrung der Menschenrechte ist, ist auch für die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zuständig. Folgerichtig werden in der Resolution alle Mitgliedsstaten dazu aufgerufen, die Charta zu ratifizieren — was Italien bis heute nicht gemacht hat.

    Interessant ist jedoch auch, dass die Berichterstatterin der Resolution, Rósza Hoffmann (EVP), in ihrem Begleitbericht (Pkt. 58) den Sprachgruppenproporz in Südtirol und eine ähnliche Regelung, die zugunsten der Minderheiten in Serbien geplant war, als Vorbilder erwähnt. Interessant vor allem deshalb, weil der Proporz hierzulande nicht selten als eine obsolete (und nicht mit internationalen Standards vereinbare) Maßnahme betrachtet wird. Laut der Abgeordneten trägt der Proporz unter anderem dazu bei, den tatsächlichen Gebrauch der Sprachen durch die angemessene Vertretung der Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen (vgl. Pkt. 55).

    Im Rahmen ihrer Recherchen war Hoffmann auch selbst nach Südtirol und in mehrere andere Regionen gereist, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Sardische Krippe.
    Casteddu

    Im September 2022 startet in Casteddu (Cagliari) am Kinderhort Bambini in Allegria erstmals eine Sektion mit einem umfassenden Immersionsangebot in sardischer Sprache. Das Projekt ist auf Anregung und in Zusammenarbeit mit dem Verein Spaciada sa bregungia (Schluss mit der Scham, in Anspielung auf die Unterdrückung der sardischen Sprache) entstanden. Es wird auch von der Gemeindeverwaltung mitgetragen, während die Universität von Casteddu für die Ausbildung der Erzieherinnen sorgt.

    Dem Immersionsprinzip folgend werden die Kinder täglich von 7.30 bis 16.00 Uhr ausschließlich mit der sardischen Sprache konfrontiert. Dazu kommt wöchentlich eine halbe Stunde Englisch, die auch in den italienischsprachigen Sektionen zum Programm gehört, in diesem Ausmaß jedoch wenig sinnvoll sein dürfte. Italienisch sollen die Erzieherinnen an der sardischen Sektion jedenfalls im Sinne der totalen Immersion gar nicht mit den Kindern sprechen.

    Dass es bislang noch kein sardisches Immersionsangebot gab und sich ein privater Verein um seine Einführung kümmern musste, macht natürlich auch deutlich, in welchem Zustand sich der Minderheitenschutz auf Sardinien befindet.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Impfbestätigung in der Endlosschleife.
    Österreichische Bürokratie und unvereintes Europa

    Unlängst habe ich auf meine Nordtiroler Adresse einen Brief vom Amt der Tiroler Landesregierung erhalten. Betreff: “Ihr persönlicher Termin für die COVID-Schutzimpfung ist da!”. Darin werde ich eingeladen vom Angebot einer Impfung Gebrauch zu machen. Hintergrund ist der, dass ich zum einen (auch) im österreichischem Gesundheitssystem registriert bin und dass zum anderen im Februar in Österreich eine allgemeine Impfpflicht in Bezug auf die COVID-Schutzimpfung eingeführt werden soll. Mit dem Schreiben sollten Ungeimpfte zur Impfung bewogen werden.

    Da ich in Südtirol zweimal geimpft wurde und ich keine Lust habe, ab Februar in Österreich als Nicht-Geimpfter zu gelten und womöglich noch eine Verwaltungsstrafe zu zahlen, habe ich den Versuch gestartet, meine beiden Südtiroler Impfungen in Österreich anerkennen zu lassen. Es lebe einmal mehr das vereinte Europa!

    • Ich rufe bei der Impf-Hotline an, die auf dem Schreiben des Landes Tirol angegeben ist und erläutere mein Begehren. Die Dame am anderen Ende der Leitung erklärt mir, dass sie dafür nicht zuständig seien und ich mich mit meiner Bezirkshauptmannschaft in Verbindung setzen möge.
    • Ich kontaktiere die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Wiederum erklärt man sich am Telefon für nicht-zuständig und verweist mich auf die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in Wien, die beispielsweise auch das österreichische Corona-Dashboard betreibt.
    • Ich wähle also die Nummer der Corona-Hotline der AGES und erhalte die Information, dass das System einfach nur die Daten ausliest, die von den Impfenden eingegeben werden. Als AGES könnten sie keine Impfungen in das System aufnehmen. Das müsste wenn schon mein Hausarzt machen.
    • Ich begebe mich zu meinem Hausarzt im Stubaital und frage ihn, ob er meine beiden Südtiroler Impfungen bitte ins System eintragen könnte. Seine Antwort: “Da musst du dich bitte an die BH (Bezirkshauptmannschaft) wenden. Die machen das.” Und somit schließt sich der Kreis.

    Ich habe meinem Hausarzt dann erklärt, dass ich bereits bei der BH angerufen hätte, welche mich an die AGES verwiesen hat, die mich wiederum an ihn weitergeleitet hat. Abgesehen davon, dass wieder einmal die Folgen mangelhafter Organisation auf die Hausärzte abwälzt werden und die Arbeit bei ihnen hängen bleibt, gibt es noch ein weiteres Problem. Wenn der Hausarzt die Impfungen einträgt, dann scheint im System auf, dass er mich geimpft hätte. Aber das hat er nicht. Eine entsprechende Eintragung wäre also eine Falschangabe. Da es aber offenbar kein Entkommen aus der Endlosschleife gibt, hat sich mein Hausarzt dankenswerter Weise bereit erklärt, meine Impfungen einzutragen. Meine Ankündigung, dass ich im Jänner meine dritte Impfung in Südtirol bekäme, hat er mit einem frustrierten, aber freundlichen Lächeln quittiert. “Also bis Jänner dann! Pfiati und Danke nochmals!”

    Es ist sagenhaft bizarr, dass es für ein “Problem”, bezüglich dessen ich wohl nicht der einzige Betroffene bin, nach bald zwei Jahren Pandemie und einem Jahr Impfungen keine saubere Lösung gibt und Hausärzte gezwungen werden, de facto Falschangaben zu machen, weil offenbar nicht die Möglichkeit besteht – bzw. niemand dafür zuständig ist – Impfungen, die in einem anderen EU-Land (in einem Teil der Euregio zumal) gemacht wurden, in das österreichische System aufzunehmen. Das Schnitzel endet wieder einmal exakt beim Tellerrand.

    Interessehalber habe ich nach dieser Episode bei der Corona-Hotline des Südtiroler Sanitätsbetriebes angerufen und nachgefragt, was ich machen müsste, wenn ich in Nordtirol getätigte Impfungen in Südtirol registriert haben möchte. Das sei ganz einfach, wurde mir gesagt. Ich möge mich einfach an infovax@sabes.it wenden, die Impfbestätigungen und einen Identitätsnachweis schicken und die Impfungen würden eingetragen. Na bitte. Geht doch.

    Nachtrag 24.12.2021

    Nach obiger Erfahrung habe ich das Amt der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaft, die AGES und das Sozialministerium angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich kein standardisiertes Prozedere und keine geregelten Zuständigkeiten für die Eintragung von Impfungen aus einem anderen EU-Land gibt. Innerhalb weniger Stunden habe ich Antwort von der Bezirkshauptmannschaft erhalten, dass ich ihnen die Impfbestätigungen, die E-Card sowie einen Identitätsnachweis per E-Mail schicken möge und sie die Impfungen selbstverständlich eintragen würden.

    Nachtrag 25.12.2021

    Auch die AGES hat geantwortet:

    […] es tut uns wirklich leid das sich die Nachtragung der Impfungen die im Ausland erhalten wurden so schwierig gestalten. Grundsätzlich ist dies korrekt die Impfungen die im Ausland erhalten wurden können bei niedergelassene Ärzt:innen gegen ein kleines Entgelt nachgetragen werden. Falls es hierzu zu Problemen kommt können Sie auch bei der Ärztekammer Nachfragen welche Ordinationen dies durchführen, diese Leistung wird nicht von jedem Angeboten. Uns liegen leider nur Ordinationslisten von Wien und Niederösterreich vor.

    Nachtrag 27.12.2021

    Antwort des Amtes der Tiroler Landesregierung:

    […] es tut uns sehr leid, dass sich niemand für Ihr Anliegen zuständig fühlt. Wir können Ihren Unmut sehr gut verstehen.

    Wir können Ihnen leider nur mitteilen, dass die niedergelassene Ärtzschaft für die Nachtragung ausländischer Impfungen zuständig ist.

    Ihr Arzt hat die Möglichkeit bei der Impfeintragung den Zusatz anzuführen, dass er nur der eintragende Arzt ist, und nicht der impfende Arzt.

    Sehr gerne kann sich Ihr Hausarzt diesbezüglich auch mit unserer Amtsärztin Frau Dr. Luckner- Hornischer in Verbindung setzen.

    Cëla enghe: 01 02



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