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  • Maturità in bretone grazie alla disobbedienza.

    Pochi giorni fa un gruppo di 14 alunne del liceo Diwan di Karaez ha deciso di infrangere le regole e di redigere la prova di matematica dell’esame di maturità nella lingua d’insegnamento bretone e non, come prescritto, in francese.
    Questa forma di disobbedienza era nata l’anno scorso, quando 15 maturande, per la prima volta, avevano deciso di fare la stessa cosa. Ma la protesta è rivolta non solo alla discriminazione nei confronti della lingua imposta da Parigi, ma anche allo svantaggio rispetto ad altre lingue, come il basco, già da tempo ammesso come lingua d’esame. Dopo la ribellione del 2018 in realtà l’amministrazione aveva già annunciato che anche al bretone sarà assegnato tale status entro qualche anno, ma le 14 alunne dell’attuale corso non hanno voluto demordere — né rinunciare a quello che considerano un diritto.

    Le istruzioni della direzione scolastica sono di correggere solo la parte puramente matematica dell’esame e di considerare come errore ogni spiegazione redatta in una lingua diversa dal francese. Le ribelli dunque rischiano davvero la bocciatura, ma sono disposte a farlo per amore verso la lingua.

    Quanti oggi in Sudtirolo sarebbero disposti a rischiare uno svantaggio personale per difendere i diritti linguistici?

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02



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  • Dolomiten: Welterbe weiterhin national?

    Das Unesco-Weltnaturerbe Dolomiten wird am 26. Juni zehn Jahre alt und ist (mit Südtirol, Trentino, Belluno, Pordenone und Udine) noch immer auf italienisches Staatsgebiet beschränkt. Vor fast genau sechs Jahren hatte uns der damals zuständige Landesrat Elmar Pichler Rolle (SVP) versichert, Südtirols Vorsitz nutzen zu wollen, um die Einbindung der Lienzer Dolomiten ins Welterbe voranzubringen. Doch seitdem ist es um dieses Vorhaben sehr leise geworden.

    Angesichts des jetzigen Jubiläums wäre es vielleicht an der Zeit, einen neuen Vorstoß zu wagen. Natur macht nicht an politischen Grenzen halt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • System Südtirol — weltweit.

    Dass der mächtige Verleger, Handelskammerpräsident und Ex-MdEP (SVP) Michl Ebner zum Mitglied der Sechser- und Zwölferkommission ernannt wurde, kritisiert Renate Holzeisen (TK) mit gewohnt scharfer Zunge. Das Wort »Interessenskonflikt« sei nun endgültig aus dem »Südtiroler Vokabular« gestrichen. Zudem sieht sie die Gewaltenteilung verletzt, weil Ebner als HK-Präsident Teil der Exekutive, als Verleger Teil der vierten Gewalt und familiär — gemeint ist seine Schwägerin und Verwaltungsrichterin Margit Falk Ebner — Teil der Judikative sei. Den Südtirolerinnen fehle das Grundverständnis für Demokratie und der Mut, ihre Meinung zu äußern, also »System Südtirol in Reinkultur«, gepaart mit »Südtiroler Omertà«.

    Dazu ein paar Bemerkungen:

    Erstens ist die (durchaus problematische!) Ernennung von Michl Ebner nicht auf dem Mist des »Systems Südtirol« gewachsen, sondern auf dem der italienischen sogenannten »Regierung der Veränderung« (5SB/Lega). Die Zugehörigkeit zu diesem Staat wird ja von bestimmten Zeitgenossinnen noch immer als Voraussetzung für demokratische und rechtliche Hygiene in Südtirol betrachtet. Die Vorbeugung von Interessenskonflikten wird dort allerdings per se klein geschrieben (Stichwort Berlusconi) — und wenn sie sich in einem kleinen Teilgebiet abspielen, werden sie erst recht nicht wahrgenommen. Ein Herr Ebner stellt aus gesamtstaatlicher Sicht kein vorrangiges Problem dar. Wären wir unabhängig oder hätten wir wenigstens Zuständigkeiten in diesem Bereich, dann könnten wir Interessenskonflikte selbst reglementieren — notfalls per Volksabstimmung.

    Zweitens bin ich gar nicht der Meinung, dass es hier ein schwerwiegendes Problem mit der Gewaltenteilung gibt: Selbst wenn wir annehmen, dass ein HK-Präsident Teil der Exekutivgewalt ist (was wohl nur im weiteren Sinne der Fall ist), gilt, dass auch die Sechser- und Zwölferkommission auf exekutiver Ebene anzusiedeln sind. Wennschon ist genau dies — dass die Autonomie von der Exekutive gestaltet wird — ein Problem, das endlich anzugehen wäre, da dies wenig demokratisch ist. Familiäre Kontakte in die Judikative kann man wohl sowieso kaum als Verletzung der Gewaltenteilung betrachten, während die mediale ja ohnehin gar nicht formell als eine der (voneinander zu trennenden) Gewalten kodifiziert ist.

    Drittens weiß ich nicht, wie sinnvoll es ist, Südtirol permanent pauschal mit korruptiven Machenschaften und mafiösen Verhaltensweisen (omertà) in Verbindung zu bringen. Aber das muss Frau Holzeisen natürlich für sich selbst entscheiden.

    Massive Probleme sehe freilich auch ich in vielen Bereichen, und dazu gehören neben den bereits erwähnten Interessenskonflikten selbstverständlich auch die Konzentration von Medienmacht und die Ämterhäufung — zumindest auf »kultureller« und »politischer« Ebene sind das Probleme, wenn schon derzeit nicht aus rechtlicher Sicht. Es wäre aber wohl wichtiger und besser, sie gezielt anzusprechen, als systematisch mit dem Panzer drüberzufahren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Skandalöse Gehaltsrückzahlungen.

    Kürzlich hat das italienische Verfassungsgericht (Urteil 138/2019) schon wieder die Zuständigkeiten unseres Landes eingeschränkt, diesmal bei der Besoldung des eigenen Personals. So weit, so üblich. Autonomiepatriotinnen nehmen sowas mit einem Achselzucken hin.

    Aus rechtsstaatlicher Sicht geradezu skandalös ist aber, dass Landesbedienstete nun zehn Jahre rückwirkend (diesem Entscheid zufolge unrechtsmäßig erhaltene) Bestandteile ihrer Gehälter in Höhe von rund zehn Millionen Euro zurückzahlen sollen. Wie ist das möglich? Sie haben das Geld ja nicht illegal, sondern zum Zeitpunkt der Auszahlung geltenden Landesgesetzen konform erhalten.

    Im Sinne der Rechtssicherheit dürften zwar die nunmehr für unrechtmäßig erklärten Gehaltsbestandteile gestrichen werden, ggf. auch die durch sie begründeten Pensionsansprüche — insoweit noch nicht ausbezahlt — entfallen. Aber alles, was darüber hinausgeht, ist meiner Meinung nach mit Grundprinzipien des Rechts nicht vereinbar.

    Schon im Falle der Politikerrenten halte ich die vom Verfassungsgericht bestätigten Rückzahlungen bedenklich. Doch da kann wenigstens argumentiert werden, dass die Empfängerinnen die Renten selbst gestaltet haben — auch wenn das nicht auf jede einzelne zutrifft. Die Landesbediensteten können aber wirklich nichts für die Gestaltung ihrer Gehälter.

    Wenn ich mich mit krimineller Energie bereichere oder mir einen Vorteil erschleiche, der mir nicht zusteht, muss ich jederzeit damit rechnen, mir nicht zustehendes Geld zurückzahlen zu müssen. Das ist hier jedoch — ich wiederhole mich — nicht der Fall.

    Unter dem Damoklesschwert des Verfassungsgerichts und den rückwirkenden Folgen seiner Entscheide artet die Autonomie so zu einem Hasard aus. Das ist wirklich nur noch schwer erträglich.

    Autonomiepatriotinnen würden sagen: Raus aus der Opferrolle, uns geht es doch blendend.



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  • Verkehrspolitik nach dem Hoffnungsprinzip.
    Konkrete Problemlösung unmöglich

    Am heutigen Feiertag (Fronleichnam) wurden im Großraum Innsbruck Ausweichrouten gesperrt, um zu verhindern, dass der Transitverkehr auch noch die Bundesstraßen verstopft, wenn es auf der Autobahn zu Staus kommt. Das Problem soll hauptsächlich von den Navigationssystemen herrühren, die auch Ortsunkundigen Umfahrungsmöglichkeiten aufzeigen.

    Gegenüber Rai Südtirol zeigt sich die Bürgermeisterin von Klausen, Maria Gasser Fink, von der Nordtiroler Lösung angetan:

    Das wäre geradezu die Lösung, die wir uns auch wünschen würden. Genau so etwas würden wir brauchen für Klausen und wir hoffen sehr, dass das jetzt dann auch so gesetzlich geregelt werden kann, dass es durchführbar ist.

    — Maria Gasser Fink (SVP)

    Prinzip Hoffnung, denn die Südtiroler Vorzeigeautonomie hat — wie die geneigte -Leserin bereits ahnen wird — trotz nagelneuer Autobahnkonzession auch in diesem Fall nicht einmal so viele Zuständigkeiten, wie ein gewöhnliches österreichisches Bundesland:

    Eine optimistische Bürgermeisterin. Von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider kommt diesbezüglich aber ein Dämpfer: im Unterschied zum österreichischen Bundesland Tirol habe Südtirol gar nicht die Zuständigkeit, um ein ähnliches Verbot zu erlassen.

    — Rai Südtirol

    Aber immerhin wolle man diese Zuständigkeit irgendwann haben, so Alfreider (SVP). Wie die für den Ladenschluss, die Post, die Einnahmenagenturen, die Ahndung von Zwei-/Dreisprachigkeitsverstößen, die Schule, die Toponomastik, die Steuerpolitik, die Sicherheit, die Umwelt, die Lehrlingsordnung und vieles mehr, was schon seit Jahrzehnten auf die lange Bank geschoben wird.

    Währenddessen werden im Norden zum Wohle der Bevölkerung längst Nägel mit Köpfen gemacht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02 03



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  • Etichette, niente bilinguismo.

    Alla voce «Etichettatura prodotti alimentari» del sito della Camera di commercio di Bolzano si trovano anche informazioni circa la lingua da utilizzare — tra cui queste:

    Italia

    Fino al 9 Maggio 2018

    All’interno dello stato italiano viene considerata come lingua ufficiale per fornire informazioni ai consumatori solo la lingua italiana. Le informazioni in arabo, tedesco, francese o in altre lingue possono essere fornite, ma sono considerate solo informazioni facoltative ed aggiuntive.

    • Decreto legislativo n. 109 Attuazione delle direttive n. 89/395/CEE e n. 89/396/CEE concernenti l’etichettatura, la presentazione e la pubblicità dei prodotti alimentari.

    Dal 9 Maggio 2018

    Si veda il D.lgs 15 dicembre 2017 n. 231

    • Articolo 19 – Vendita di prodotti non preimballati
      […] 10. Le indicazioni del presente articolo devono essere riportate in lingua italiana ed essere chiaramente visibili e leggibili.
    • Articolo 18 – Distributori automatici
      […] 2. Le indicazioni di cui al comma  1  devono  essere  riportate  in lingua italiana ed essere chiaramente visibili e leggibili.

    Lo statuto di autonomia e la lingua d’informazione

    Nonostante lo statuto di autonomia sancisca l’uguaglianza linguistica, tale diritto è valido solo nei confronti della pubblica amministrazione e del tribunale. Anche nella Provincia Autonoma di Bolzano – Südtirol l’unica lingua d’informazione al consumatore è l’italiano.

    • Decreto del Presidente della Repubblica del 31 agosto 1972, n. 670, che approva il testo unificato delle leggi costituzionali relative allo Statuto Speciale del Trentino-Alto Adige.
      • Art 99: Nel territorio di lingua italiana, che è la lingua di stato, la lingua tedesca è paritaria.
      • Decreto del Presidente della Repubblica del 15 luglio 1988, n. 574 recante modalità di applicazione dello Statuto speciale della Regione Trentino-Sudtirolo relativo all’ uso delle lingue tedesca e ladina nella comunicazione tra i cittadini e la pubblica amministrazione e nei procedimenti giudiziari.

    Sottolineature:

    Tutto questo — se ce ne fosse stato bisogno — a conferma di ciò che già sapevamo. La stessa Camera di commercio, sei anni e mezzo fa, aveva suggerito al Landtag di parificare il tedesco all’italiano in questo ambito, come previsto dall’articolo 99 dello statuto di autonomia.

    Purtroppo però non se n’è mai fatto nulla.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Berufskammern: Einsprachigkeit ›eingeführt‹?

    Bezüglich des Versuchs der Südtiroler Landesregierung, die deutsche Sprache im Bereich der Berufskammern der italienischen gleichzustellen, malt Chefredakteur Franceschini auf Salto (unter dem Titel »Südtiroler Sonderweg«) den Teufel an die Wand — und schreibt:

    Die Landesregierung will jetzt die Einsprachigkeit bei Eintragungen in die Berufskammern per Gesetz einführen.

    Ob er wirklich nicht bemerkt hat, dass »Einsprachigkeit« vor allem den Istzustand beschreibt?

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



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  • LR stellt deutsche Sprache in Berufen gleich.

    Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Die Landesregierung hat heute zwei Durchführungsverordnungen beschlossen, mit denen die deutsche Sprache bei der Berufsausübung mit der italienischen gleichgestellt wird — ganz im Sinne von Artikel 99 des Autonomiestatuts. Damit genügt es, die Beherrschung einer der beiden Sprachen nachzuweisen, um sich in eine Berufskammer einzuschreiben. Eine einseitige Hatz auf einsprachig deutsche Ärztinnen müsste somit (zumindest theoretisch) genauso der Vergangenheit angehören, wie die ausschließliche Überprüfung der italienischen Sprache bei der Einschreibung in die Kammer der Krankenpflegeberufe. Es wird sich natürlich erst zeigen, ob die Verordnungen — gegen Wort und Geist des Autonomiestatuts — angefochten werden, zum Beispiel von der italienischen Regierung.

    Die Verordnungen haben übrigens nichts mit der Zwei-/Dreisprachigkeitspflicht zu tun, die für den öffentlichen Dienst gilt und — allerdings — im Gesundheitsbereich wegen Personalmangels aufgeweicht wurde.

    Nachtrag vom 19. Juni: Laut Landespresseagentur (LPA) wurden die Verordnungen nicht verabschiedet, sondern als Entwurf »an Rom übermittelt«.

    Cëla enghe: 01 02



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