→→ Archif di cuntribuć esterns →→

  • LH Kompatscher gibt Vollautonomie auf.

    Vollautonomüll.

    Im Jahr 2011 legte die SVP erstmals ein (unausgegorenes) Konzeptpapier zur sogenannten Vollautonomie vor, bei der es sich eigentlich um eine stärkere Form von Teilnautonomie handelt. Es sollte den Unabhängigkeitsbefürwortern den Wind aus den Segeln nehmen, der VP im Diskurs um den Autonomieausbau wieder eine Führungsrolle verleihen und — in den Augen der Partei — der »unrealistischen« Eigenstaatlichkeit die »realistische« Idee der inneren Selbstbestimmung entgegensetzen. Noch bevor Mario Monti Ende Jahres an die Macht kam fragte , auf welchem Planeten die VP die Vollautonomie umsetzen wolle, denn die Erde könne wohl kaum gemeint sein. Monti begann in der Folge eine Demontage unserer Autonomie, die den SüdtirolerInnen die Hilflosigkeit unserer Selbstverwaltung gegenüber zentralistischer Willkür vor Augen führte. Trotzdem hielt die SVP auch weiterhin an ihrem angeblichen Ziel fest, ohne jedoch jemals ein klares Ergebnis erzielen zu können, das eindeutig in diese Richtung gezeigt hätte. Stattdessen wurden mit Parteien und Regierungen in Rom Abkommen über Abkommen unterzeichnet, die nicht das Papier wert waren, auf denen sie geschrieben standen.

    Vier lange Jahre vergeudet

    Nun wissen wir: Die SVP hat den Südtirolerinnen einen Bären aufgebunden, auf dem Planeten Erde wird es definitiv keine Vollautonomie geben. Landeshauptmann Kompatscher gestand — wie das Tagblatt A. Adige berichtet — gestern bei einer Autonomieveranstaltung in der Brixner Cusanus-Akademie, die von der Demokratischen Partei (PD) organisiert worden war, dass die Vollautonomie gescheitert ist.

    Non voglio illudere i sudtirolesi ma la Vollautonomie non ci sarà .

    Das Land Südtirol ist also in einer bewegten Zeit, als mehrere Zeitfenster für Zukunftsentwicklungen offenstanden (und teils nach wie vor offenstehen), vier lange Jahre einer Idee nachgelaufen, die nun sang- und klanglos im Mülleimer der Geschichte landen wird. Dass gerade im Vorfeld der anstehenden Autonomiereform kommuniziert wird, dass es einen »vollen« Ausbau (was auch immer dies bedeuten mag) nicht geben wird, ist ein nicht wirklich beruhigendes Signal.

    Ein vielsagender Rückblick (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
    • Im Jänner 2011 kritisierte Philipp Achammer die selbstverwaltere Volksbefragung der STF im Ahrntal mit den Worten:

      Diese Initiative ist unrealistisch und unbegründet und weckt falsche Erwartungen.

      und empfahl stattdessen:

      Vollautonomie und Europaregion anstatt irgendwelche Experimente.

      Nun wissen wir, dass die Vollautonomie unrealistisch war und falsche Erwartungen geweckt hat.

    • Im Herbst 2011 machte SVP-Vizeobmann Thomas Widmann den Vorschlag, Italien die Vollautonomie abzukaufen. Ungefähr zeitgleich legte Obmann Theiner das magere Konzeptpapier zur Vollautonomie vor.
    • Im November 2011 schrieb der Brixner SVP-Gemeinderat Ingo Dejaco in seinem Blog:

      Die Vollautonomie erscheint in meinen Augen als gangbarere (sic) und realistischer Weg für eine eigenständige Zukunft unseres Landes, ganz im Unterschied zu den vollutopistischen Geplänkeln so mancher Oppositionsparteien.

    • Im Februar 2012 gastierte der ehemalige bayrische Ministerpräsident Günther Beckstein in Südtirol, um im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zur Vollautonomie über innere Sicherheit zu referieren.
    • Die 58. Landesversammlung der SVP im Frühjahr 2012 war dem Thema Vollautonomie gewidmet. Der damalige Landessekretär Achammer sagte:

      Die Vollautonomie ist gewissermaßen eine Baustelle. Sie ist eine Aufforderung an uns, gemeinsam daran zu arbeiten, an unserer Autonomie weiterzubauen.

      Richard Theiner wurde mit dem Thema Vollautonomie als Obmann bestätigt.

    • Schon vor der letzten Landtagswahl prognostizierte ein SVP-Bürgermeister gegenüber , dass sich nach der Wahl niemand mehr an eine Vollautonomie erinnern werde.
    • Noch im Mai 2014 sagte Außenminister Sebastian Kurz, die Vollautonomie sei der einzig sinnvolle Weg (!) für Südtirol.
    • Während des Runden Tisches in Rai Südtirol (06.11.2014) verteidigte Senator Karl Zeller die Vollautonomie gegenüber weiterreichenden Forderungen.

    Cëla enghe: 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Der Prophet und die Rindviecher.

    “Je suis Charlie”. “Ich bin nicht Charlie”. “Helden der Meinungsfreiheit”. “Selber schuld”. Mannigfaltig waren die Reaktionen auf die abscheuliche Terrorwelle mit 17 Toten in Frankreich. Übrigens weit weniger mannigfaltig waren die Reaktionen auf ein Massaker der Boko Haram mit geschätzten 2000 Opfern, das nahezu zeitgleich in Nigeria stattfand. Aber das nur am Rande.

    Stutzig wurde ich hingegen, als Yussif al-Qaradawi, Präsident des Weltverbandes der muslimischen Religionsgelehrten, in seiner Reaktion auf die neuerliche Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in der “Ausgabe der Überlebenden” von Charlie Hebdo das Wort Logik in den Mund nahm. “Das ist weder sinnvoll, noch logisch, noch klug”, meinte der in Katar ansässige ägyptischstämmige Prediger.

    Sogleich schossen mir einige Gedanken zu Sinn, Logik und Klugheit durch den Kopf:

    Das Prinzip der Meinungsfreiheit ist die Voraussetzung, dass es überhaupt Religionsfreiheit gibt. Letztere ist somit ein Resultat der Meinungsfreiheit. Die Regeln, die für eine Religion gelten, können daher nicht auf alle übertragen werden. Das Resultat kann nicht seine eigene Voraussetzung ummanteln. Das wäre nämlich unlogisch.

    Wenn ich Religionsfreiheit für mich einfordere, heißt das nicht nur, dass ich meine Religion frei ausüben darf, sondern dass ich akzeptieren muss, dass meine religiösen Regeln für andere nicht gelten. Anknüpfend an meine Eingangsthese könnte man folgende Analogie bemühen: Wenn Muslime sich beleidigt fühlen wenn ein Christ/Jude/Atheist Mohammed darstellt und sie bisweilen sogar dessen Tod fordern, dann könnte doch ein Hindu genauso gut den Tod eines jeden Moslems fordern, der Rindfleisch isst. Die Kuh wird in der Veda, einem der wichtigsten religösen Texte der Hindus, als Gottheit beschrieben. Das Töten und Verzehren einer Kuh, eines göttlichen Wesens, ist somit Blasphemie.

    Das Darstellungsverbot des Propheten lässt sich überdies meines Wissens nicht einmal durch den Koran legitimieren. Was einigermaßen außergewöhnlich ist, denn normalerweise kann man mit heiligen Schriften so ziemlich alles rechtfertigen. Das Verbot ist vielmehr das Ergebnis einer kulturhistorischen Entwicklung. Es gibt nämlich sogar Mohammend-Darstellungen auf Kunstwerken aus der muslimischen Welt – freilich nicht so provokativ, wie jene in Charlie Hebdo. Einer Usance also eine derartig hohe Bedeutung beizumessen, ist auch nicht gerade logisch.

    Und wie logisch ist es, dass ein allmächtiges Wesen überhaupt durch die Aktionen unwürdiger sündiger Menschen beleidigt werden kann bzw. es der Unwürdigen und Sündigen bedarf, einen Propheten oder eine Gottheit zu verteidigen oder gar zu rächen. Was für eine Anmaßung. Zumindest Letzteres haben die Gelehrten der Al-Azhar-Universität in Kairo erkannt:

    Der Prophet ist zu erhaben, um durch diese hasserfüllte Frivolität Schaden zu erleiden.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Verfassung laut LH ›undemokratisch‹.

    Zu einer sehr erstaunlichen Einsicht ließ sich Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) bei der Podiumsdiskussion hinreißen, die zum Abschluss der Tagung vom 14. Jänner an der Uni Innsbruck stattgefunden hat: Nachdem der postfaschistische Landtagsabgeordnete Alessandro Urzì unter den Gründen gegen die Selbstbestimmung unseres Landes auch die italienische Verfassung genannt hatte, die in Artikel 5 die Unteilbarkeit des Staates verfüge, meldete sich der kanadische Verfassungs- und Völkerrechtsexperte Daniel Turp zu Wort. Scharfzüngig wandte er ein, dass all die europäischen Verfassungen, die den eigenen Staat als unteilbar definieren, doch eigentlich völlig undemokratisch und damit eigentlich nicht ernstzunehmen seien. Ein Abgeordneter zum kanadischen Parlament, so Turp, habe vor einigen Jahren den Vorschlag eingebracht, auch in dem nordamerikanischen Land die staatliche Einheit als Grundprinzip festzuschreiben; dies sei jedoch von allen — einschließlich des unionistischen Premierministers — als völlig absurd und undemokratisch abgelehnt worden.

    In seiner darauffolgenden Stellungnahme antwortete Landeshauptmann Kompatscher, er stimme Turps Einschätzung, dass das Unteilbarkeitsprinzip undemokratisch sei, zu. Er schränkte jedoch ein, dass er als Politiker mit diesem Verfassungsgrundsatz leben müsse.

    Ich halte Kompatschers Aussagen für äußerst erstaunlich: Erstens natürlich, weil es nicht einer gewissen Sprengkraft entbehrt, wenn der Landeshauptmann die italienische Verfassung wenigstens in Teilen für undemokratisch hält. Zweitens jedoch auch, weil er eine undemokratische Vorschrift in einem demokratischen Rechtsstaat für hinnehm- und rechtfertigbar hält, noch dazu in einem für seine Region so sensiblen Bereich wie die Selbstbestimmung. Nur so kann er nämlich schlussfolgern, dass ihm nichts anderes übrig bleibt, als sich der Vorschrift unterzuordnen. Andernfalls müsste er nämlich — und dieser Meinung ist — an jeder geeigneten Stelle seine Ablehnung artikulieren und entsprechend agieren, um eine Änderung herbeizuführen.

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Uni Ibk: Autonomie & Selbstbestimmung.

    An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Innsbruck fand am 14.01.2015 eine Tagung zum Thema “Autonomie und Selbstbestimmung in Europa und im internationalen Vergleich” statt.

    Für verfolgten Simon Constantini und der Autor des Artikels die Veranstaltung.

    Mit einer bestimmten Verwunderung vernahm man am 15.01.2015 die selektive Berichterstattung von RAI Südtirol über die von Prof. Peter Hilpold organisierte Tagung.

    Das Modell der Autonomie zur Lösung von Minderheitenfragen erfährt international wachsende Akzeptanz. Hingegen sind Versuche, Grenzen zu verschieben und neue Staaten, unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht, zu bilden, wenig erfolgreich.
    Das war der Tenor einer hochkarätig besetzten Tagung von Völkerrechtsexperten an der Universität Innsbruck, zu der auch das Südtiroler Bildungszentrum geladen hat.

    Benedikt Sauer hat für den Bericht mit dem Völkerrechtler Prof. Hans-Joachim Heintze -  Universität Bochum und Prof. Peter Hilpold – Universität Innsbruck gesprochen. In den Fernsehnachrichten von RAI Südtirol wird zudem Eugenia Lopez-Jacoiste – Universität Navarra erwähnt.

    Interessanterweise werden in den Berichten ausschließlich zwei Referenten erwähnt, die eine durchwegs traditionelle, ja beinahe statische Auffassung des Völkerrechts vertreten. Zudem sollte Prof. Peter Hilpold, der als Moderator durch die Veranstaltung führte, das Ergebnis in den Medien doch etwas differenzierter darstellen. Vom oben wiedergegebenen Tenor kann in dieser Art und Weise nicht die Rede sein.

    Beobachtungen und Feststellungen:

    • Einige Referenten vertraten eine sehr traditionelle und dogmatische Auffassung des Selbstbestimmungsrechtes (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Eugenia López-Jacoiste – Universität Navarra, Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg)
    • Interessanterweise werden im Bericht von RAI Südtirol ausschließlich zwei “Traditionalisten” zitiert.
    • Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach dieser traditionellen Auffassung und im Referat von Prof. Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des Spanischen Verfassungsgerichtshofes, ließen sich höchst interessante Zwischentöne heraushören, die für die zukünftigen Entwicklungen in Spanien von größter Bedeutung sein könnten.
    • Einige Referenten schienen zum eigentlichen Thema nicht allzuviel beitragen zu können, wie etwa Prof. Marco Pertile – Universität Trient und Prof. Giuseppe Nesi – Universität Trient. Mit ihrer Anwesenheit wollte man wohl dem Anspruch einer Veranstaltung der Europaregion Tirol gerecht werden.
    • Kurioserweise wurden bei der Tagung keine Belege vorgebracht, dass das Modell der Autonomie international wachsende Akzeptanz erfährt. Es wurden weder existierende Autonomiemodelle vorgestellt, noch Regionen erwähnt, wo man diesbezüglich vor neuen Durchbrüchen stünde. So stellt Prof. Peter Oeter – Universität Hamburg einschränkend fest, dass die Kurden kein prinzipielles Recht auf Selbstbestimmung hätten. In wichtigen Ländern (Türkei) sei wohl nur ein ausgebauter und institutionell abgesicherter Minderheitenschutz denkbar. Dies klingt jedenfalls nicht nach einer international wachsenden Akzeptanz für Autonomie, den man als Tenor der Tagung feststellen wollte.
    • Christoph Perathoner referierte über die Südtirol-Autonomie. Der Referent beschränkte sich weitgehend auf die allseits bekannte Modellautonomie-These. Für eine wissenschaftliche Tagung wäre es zumindest interessant gewesen, stärker auf die aktuellen Zentralisierungstendenzen in Rom und die damit zusammenhängende Krise der Südtirolautonomie einzugehen. Zudem enthielt der Beitrag keinerlei vergleichende Ansätze mit anderen Autonomien Europas. Die These der Vorzeigeautonomie schränkte in der anschließenden Diskussion sogar LH-Kompatscher ein, der ausdrücklich lediglich von einem Beispiel sprechen wollte.
    • Prof. Peter Hilpold betonte im Beitrag von RAI Südtirol besonders die Rolle der Europaregion Tirol. Kurioserweise war dies bei der Tagung in Innsbruck in keiner Weise ein Thema. Weder wurden Europaregionen vorgestellt, noch wurde erörtert, ob sich innerhalb der EU überhaupt Tendenzen in Richtung Regionalisierung feststellen lassen.
    • Last but not least hätte es der Tagung nicht geschadet, wenn der Moderator Prof. Peter Hilpold mit etwas weniger Lobhudelei, die teils fast ein wenig peinlich wirkte, und mehr wissenschaftlicher Gediegenheit durch die Veranstaltung geführt hätte.

    Dogmatisches Festhalten an Definitionen

    Fast symptomatisch scheint bei einigen Völkerrechtlern die Suche nach exakten Definitionen zu sein. So etwa auch bei Prof. Hans-Joachim Heintze. Häufig Definitionen von Sachverhalten, die sich gar nicht in dieser Art und Weise exakt definieren lassen und somit die Wirklichkeit nur ungenügend abbilden. Ein klassisches Beispiel ist der Versuch den Begriff Volk zu definieren.

    Die Anerkennung als Volk ist die Voraussetzung des Selbstbestimmungsrechts. Aus dieser Definition leitet sich das Konzept der nationalen Minderheit ab. Bei der Gründung von neuen Staaten würden neue Minderheitensituationen entstehen. Dies wird von einigen Referenten (Prof. Hans-Joachim Heintze – Universität Bochum, Prof. Rein Müllerson – Universität Tallinn und Prof. Stefan Oeter – Universität Hamburg) als höchst problematisch betrachtet.

    Auf den Ansatz territorialer, nicht nach nationalstaatlichen und “völkischen” Kritierien organisierten Staaten kommen diese Referenten nicht oder nur am Rande. Dies scheint sich derzeit noch außerhalb der völkerrechtlichen Dogmatik zu bewegen.

    Fast schon amüsant in diesem Zusammenhang die Feststellung von Prof. Hans-Joachim Heintze, dass man im Zuge der deutschen Wiedervereinigung in rechtswissenschaftlichen Kreisen darüber diskutierte, ob es sich um ein Volk oder zwei verschiedene Völker handelte. Was hat das eigentlich zur Sache? Hätte man zuerst diese Frage klären müssen, bevor es zur Wiedervereinigung kam?

    Prof. Thomas Burri – Dozent für Völker- und europäisches Recht der Universität St. Gallen, wohnte der Tagung als Hörer bei und war über den Definitionszwang, der häufig die Sicht auf praktisch sinnvolle und anwendbare Lösungen vernebelt, ebenfalls verwundert.

    Prof. Daniel Turp widerspricht der traditionellen Interpretation des Selbstbestimmungsrechts

    Prof. Daniel Turp – Universität Montréal, widersprach einigen Argumenten. So wird laut traditioneller Doktrin das Recht auf Selbstbestimmung vom Prinzip der terrtorialen Intergrität eingeschränkt.

    Laut Prof. Turp ist dies nicht korrekt. Die territoriale Intergrität bezieht sich auf das Verhältnis von souveränen Staaten untereinander um Agressionen zu vermeiden, nicht jedoch auf Unabhängigkeitsbestrebungen innerhalb von Staaten.

    Auch der Internationale Gerichtshof habe diese Auffassung bestätigt. Von Turp, in einer Zwischendiskussion angesprochen, bestätigte auch Hans-Joachim Heintze diesen Sachverhalt.

    Auch in Südtirol wird dieses Argument häufig vorgebracht. Es scheint aber Konsens darüber zu geben, dass das sogenannte Prinzip der territorialen Intergrität das Selbstbestimmungsrecht nicht einschränkt.

    Prof. Daniel Turp betonte zudem, dass eine Grundlage des Rechts auf Selbstbestimmung das Prinzip der Demokratie sei. Dies habe auch der Oberste Gerichtshof von Kanada festgehalten, als man Québec prinzipiell ein Recht auf Selbstbestimmung einräumte. Der Oberste Gerichtshof von Kanada berief sich auf zwei Grundprinzipien: das Prinzip der Demokratie und das Prinzip nach Föderalismus.

    Prof. Xabier Arzoz: Insiderinformationen aus Spanien

    Xabier Arzoz – Universität des Baskenlandes und Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes, referierte über die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien ergeben.

    Laut Prof. Arzoz bestehe die Notwendigkeit einer Verfassungsreform, um Spanien in einen multinationalen Staat umzuwandeln, den autonomen Gemeinschaften das Recht auf Volksbefragungen zu gewähren oder das Recht auf Selbstbestimmung einschließlich der Trennung von Spanien zu ermöglichen.

    Laut ihm sei man in einer verfassungsrechtlichen Sackgasse angelangt, da die Minderheitenregionen, die eine Verfassungsänderung vornehmen möchten, ohne die Unterstützung der beiden großen nationalen Parteien nie die notwendigen Mehrheiten erreichen.

    Sollte sich die Verfassung zu einem starren Instrument, das von der Mehrheit kontrolliert wird, entwickeln, müssen sich die Minderheitenregionen auf andere Prinzipien berufen, wie zum Beispiel auf das Selbstbestimmungsrecht, auf das Demokratieprinzip oder neue, kreative politische Aktionen, wie dem “Recht zu entscheiden”. Dies liefert dann die Grundlagen entweder für mehr Autonomie oder nach Eigenstaatlichkeit.

    Prof. Xabier Arzoz räumt den gesellschaftlichen Entwicklungen in Katalonien, die sich in Massendemonstrationen oder neuartigen, kreativen Aktionen der Regionalregierung manifestieren höchste Bedeutung ein, die nicht ohne Folgen bleiben werden.

    Im Gegensatz zu anderen Referenten erkennt Prof. Arzoz auch aus praktischer Erfahrung am Verfassungsgericht eine Symbiose zwischen juristischer Ebene und politischer Ebene. Wenn die rechtlichen Rahmen für die Umsetzung einer wünschenswerten gesellschaftlichen Entwicklung nicht gegeben sind, dann muss die Politik kreative Ansätze entwickeln, um den rechtlichen Rahmen zu ändern. Eine Einschätzung, die von den Dogmatikern des Völkerrechts nicht erkannt wird.

    Einen ersten Erfolg konnten die Minderheitenregionen schon erringen. Im Urteil 42/2014 des Verfassungsgerichtshofs spricht man mittlerweile von einem multiregionalen Gebilde. Die “Begleitmusik” zum Urteil war laut Prof. Arzoz wesentlich minderheitenfreundlicher als noch vor wenigen Jahren. Dies sei auch dem Druck der Straße geschuldet.

    In Südtirol heißt es immer, dass bestimmte Forderungen rechtlich nicht möglich seien. Es wird aber auch nichts unternommen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. In Katalonien befindet man sich jetzt genau in dieser Phase. Dass die Massendemonstrationen und Entscheidungen der Regionalregierung sehr wohl einen Einfluss auf die Entwicklung des Rechts haben, bestätigt immerhin ein Mitglied des spanischen Verfassungsgerichtshofes und RAI Südtirol ist dies kein Wort in der Berichterstattung wert.

    Prof. Hannes Hofmeister: In Schottland bald erneutes Unabhängigkeitsreferendum?

    Prof. Hannes Hofmeister von der Universität Bozen erörterte die Schottlandfrage. Er referierte vor allem über die potentiellen Folgen einer schottischen Unabhängigkeit. (möglicher Ausschluss aus der EU usw.). Interessant, dass Prof. Hofmeister zeitnah ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum in Schottland als wahrscheinlich bezeichnete. Entgegen der Auffassung von David Cameron, aber auch Karl Zeller, könnte die Schottlandfrage also sehr rasch wieder auf die politische Tagesordnung kommen.

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ergebnisse der Tagung in Innsbruck wesentlich differenzierter zu betrachten sind, als dies von RAI Südtirol und dem Tagungsmoderator Prof. Peter Hilpold im entsprechenden Bericht dargestellt wurde.

    Die Völkerrechtler, die eher eine traditionelle Auffassung von Selbstbestimmung vertreten, berufen sich vor allem auf vergangene Entwicklungen (Selbstbestimmungsrecht der Völker um die Zeit des 1. Weltkrieges, Dekolonialisierung) und den bestehenden juristischen Status Quo. Ein bestimmter Hang zu dogmatischen Definitionen ist feststellbar.

    Referenten, die die Auffassung vertreten, dass die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes sehr wohl möglich sei, berufen sich, neben juristischen Prinzipien, auf das Prinzip der Demokratie, das Primat der Politik und die Bedeutung von gesellschaftlichen Entwicklungen und Bedürfnissen, die letztendlich die Grundlage für eine Neuinterpretation und Änderung von juristischen Rahmenbedingungen sei.

    Südtirol hat bei der Tagung in Innsbruck bis auf die Abschlussdiskussion der Politiker sowie die Referate von Perathoner und Prof. Tancredi – Universität Palermo, keine Rolle gespielt. Entweder bezog man sich auf historische Beispiele von Selbstbestimmung oder auf die Entwicklungen in Schottland, Katalonien oder Québec. Aus den Entwicklungen in Schottland und Katalonien hat man sich in Südtirol ausgeklinkt, da die Mehrheitsparteien selbst eine traditionelle und rückwärtsgewandte Auffassung von Selbstbestimmung vertreten. Anstatt mit politischer Kreativität und dem Beginn einer ergebnisoffenen Diskussion über Südtirols Zukunft an einer Änderung der juristischen Rahmenbedingungen zu arbeiten, beschränkt man sich auf die Zementierung des Status Quo.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Murmeltier: ›Hallo.‹
    Zentralismus

    Während der Landtag gestern die Anrufung des Verfassungsgerichts wegen einer Zuständigkeitsverletzung durch den Staat beschloss, entdeckten Südtiroler und Trentiner Parlamentarier in Renzis Verfassungsreform ein Überraschungsei, das uns der SVP-Koalitionspartner PD als verfrühtes Ostergeschenk gelegt hat: Klammheimlich, ohne Absprache mit den angeblichen Freunden in Bozen und Trient, hatten Renzis Parteigenossen einen Passus in die Reform geschmuggelt, demgemäß sich der Staat unter bestimmten Voraussetzungen gar an die Stelle der autonomen Länder stellen und ihre Befugnisse direkt ausüben könnte.

    Zwar beschwichtigte der Südtiroler Landeshauptmann nach entsprechenden Anfragen von Paul Köllensperger (5SB) und Andreas Pöder (BU) im Landtag, doch angesichts der inzwischen gewohnten, völligen Rechts- und Vertragsunsicherheit scheint für derlei Blauäugigkeit keine Grundlage zu bestehen. Dass der ehemalige Landeshauptmann des Trentino, Lorenzo Dellai, im Parlament gedroht hat, der Reform seine Zustimmung zu verweigern, ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Ernsthaftigkeit der Bedrohung.

    Der Rhythmus, mit dem mittlerweile wieder schlechte Nachrichten aus Rom eintreffen, ist besorgniserregend.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Konflikte mit Rom nehmen weiter zu.

    Auch die Tatsache, dass der amico Renzi in Südtirol skiläuft, trägt leider — aber erwartungsgemäß — nicht dazu bei, dass die Konflikte zwischen Zentralstaat und Autonomie abnehmen. Am Heiligen Abend noch hatte die Regierung des Südtirolfreundes und SVP-Koalitionspartners die Südtiroler Handelsordnung vor dem Verfassungsgericht angefochten, obschon das Wahlabkommen zwischen SVP und PD das genaue Gegenteil vorgesehen hätte.

    Gestern nun musste der Südtiroler Landtag ein weiteres Mal das Verfassungsgericht anrufen, weil der Zentralstaat mittels Notverordnung die Zuständigkeiten unseres Landes für Gastgewerbe und Raumordnung verletzt. Konkret führe das Dekret 133 vom September letzten Jahres in Widerspruch zur Landesgesetzgebung die Möglichkeit ein, Hotels in Miteigentum zu führen. Dass es nicht gelingen will, solche Übergriffe zu vermeiden oder wenigstens ohne Rückgriff auf die Verfassungsgerichtsbarkeit politisch zu klären, spricht über den Respekt unserer Selbstverwaltung durch den Staat Bände.

    Obschon eine Abnahme der Konflikte zwischen Südtirol und Italien nicht in Aussicht steht, hält die Südtiroler Volkspartei auch weiterhin an ihrer angeblich »realpolitischen« Ausrichtung und am politischen Pakt mit dem PD fest, ohne ernsthafte Konsequenzen ins Auge zu fassen.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Katalonien: Einigung zu Plebiszit.

    Die katalanische Regierung unter Präsident Mas, die stärkste Oppositionspartei Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) unter der Führung von Oriol Junqueras und die bedeutendsten zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich für die Ausübung der Selbstbestimmung starkmachen (Òmnium Cultural und ANC) konnten sich — wie Präsident Artur Mas gestern den Medien mitteilte — nun auf die Einberufung von Neuwahlen zum katalanischen Parlament einigen. Diese sollen am 27. September 2015 stattfinden und plebiszitären Charakter haben, was bedeutet, dass die unabhängigkeitsbefürwortenden Parteien mit einem gemeinsamen Programmpunkt antreten, der die Unabhängigkeit des Landes zum Inhalt hat. Sollten diese Parteien im dann neu gewählten Parlament die Mehrheit erlangen, wird dies als nunmehr eindeutiger, legal zustandegekommener politischer Auftrag gewertet, die Loslösung von Spanien voranzutreiben. Nach Auffassung der beteiligten Parteien und zivilgesellschaftlichen Akteure wird es dem Zentralstaat nicht möglich sein, solche Wahlen für illegal zu erklären, anders als dies mit einer zunächst angepeilten bindenden Volksabstimmung geschehen war. Ein eventuell von der katalanischen Bevölkerung erteilter Auftrag könnte genutzt werden, um die Regierung in Madrid zu Verhandlungen über die Sezession der nordöstlichen Region zu zwingen. Sollte dies nicht gelingen, wird auch der Weg einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung (EUE) nicht mehr ausgeschlossen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Dank an Napolitano — not in my name.

    Der italienische Staatspräsident, seines Zeichens Träger des Südtiroler Verdienstordens, ist zurückgetreten. Dass es wie schon einmal einen Rücktritt von der (geplanten) Pensionierung bzw. vom Übergang in den Status eines Senators auf Lebenszeit geben wird, steht nicht zu erwarten.

    Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hat sich — wie das Landespresseamt berichtet — in einem Brief an den scheidenden Staatspräsidenten gewandt, um ihm zu danken. Ausdrücklich hat er dies nicht nur als Landeshauptmann, sondern im Namen »der gesamten Südtiroler Bevölkerung« gemacht. Nach meiner Auffassung einer pluralistischen Gesellschaft darf sich aber nicht einmal ein Landeshauptmann ohne weiteres anmaßen, für die Gesamtheit der Bürgerinnen zu sprechen; insbesondere dann nicht, wenn er dabei nicht wenigstens die im Landtag vertretene Vielfalt berücksichtigt. Und dass der Dank an den Hüter der italienischen Verfassung (und somit auch der Einheit und Unteilbarkeit des Staates!) nicht im Sinne eines Selbstbestimmungs- und Unabhängigkeitsbefürworters sein kann, dürfte offensichtlich sein. Deshalb sage ich an dieser Stelle laut und deutlich: Nicht in meinem Namen.

    Darüberhinaus darf unter anderem daran erinnert werden, dass Giorgio Napolitano die Südtirolerinnen anlässlich der italienischen 150-Jahr-Feiern zur Identifikation mit der »Nation« aufgerufen hatte; dass er erst kürzlich behauptet hat, Südtirol habe sich für den Verbleib bei Italien entschieden; oder dass er sämtliche Autonomieverletzungen der letzten Jahre nicht nur stillschweigend hingenommen, sondern durch die Beurkundung der einschlägigen Maßnahmen aktiv mitgetragen hat. Napolitano mag also vielleicht für Italien ein guter Präsident in einer schwierigen Phase gewesen sein, einem Dank in meinem Namen (und aus Sicht der gesamten Bevölkerung unseres Landes) kann ich aber leider nicht zustimmen.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL