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  • Tribus über die Sprache im Gesundheitswesen.
    Quotation

    Was mich so ärgert, ist die Tatsache, dass es dem Ministerium ja bisher nie eingefallen ist, von der Nas überprüfen zu lassen, wie viele italienische Ärzte der deutschen Sprache nicht mächtig sind, weshalb deutsche Patienten seit Jahrzehnten genötigt sind, nicht in ihrer Sprache mit dem Arzt zu reden. Das betrifft nicht nur das Spital, sondern auch einige Basisärzte. Erst gestern war ein Herr bei mir, der mir erzählte, dass sein Vertrauensarzt, den man nehmen müsse, weil es sonst keine gebe, überhaupt nicht Deutsch spreche. Niemand hat aber daran gedacht, ihn auszuschließen oder zu verschicken, weil er kein Deutsch kann. Gewisse Stellen in Rom tun immer noch so, als gäbe es keine Gleichstellung der deutschen Sprache mit der italienischen.

    aus dem Leitartikel von Arnold Tribus in der aktuellen Wochenendausgabe (8./9. Juni) der Tageszeitung

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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  • LR-Beschluss Nr. 426 vom 4. Juni 2019.

    Ich habe mir jetzt nochmal den Beschluss der Landesregierung (Nr. 426 vom 4. Juni 2019) durchgelesen, mit dem die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes eingeschränkt werden soll. Und ich muss sagen, dass ich über die sprachliche Qualität des Dokuments einigermaßen entsetzt bin.

    Obwohl ich sicherlich kein Stil-Weltmeister bin, habe ich hier mal eine stilistische (und ortografische) Korrektur versucht. Schließlich heißt es ja immer, dass Gesetze und Vorschriften auch für Laien verständlich sein sollen.

    Die Landesregierung schickt wie folgt Folgendes voraus:

    Die Autonome Provinz Bozen [das Land Südtirol?] ist Eigentümerin des Silvius-Magnago-Platzes in 39100 Bozen, welcher grundbücherlich in G.P. 2672/1 der K.G. Zwölfmalgreien erfasst ist und eine Fläche von 1.866 m² misst umfasst.

    Die Landesregierung beabsichtigt die Nutzung des Platzes von Seiten durch verwaltungsexterner Akteure, und zwar Organisationen, die die Interessen der Allgemeinheit vertreten, zwecks zur Abhaltung von Veranstaltungen, die bezwecken gewisse um Botschaften an die Institutionen zu richten, welche durch die in den umliegenden Landhäusern vertreten sind, zu regeln. Die Landesregierung Sie beabsichtigt hingegen, jenen Antragstellern, die lediglich den an die eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht zu erlauben. Demnach sind die besagten Veranstaltungen nur an Werktagen von ( Montag bis Freitag) abzuhalten. Aus demselben Grund werden an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen ermächtigt.

    Die einschlägigen staatlichen Gesetzesbestimmungen sind Art. 17 der Verfassung, sowie Art. 18 des königlichen Dekrets vom 18.6.1931, Nr. 773 und regeln das Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. die öffentliche Sicherheit.

    Der Vollständigkeit halber ist wurde weiters in Art. 1, Abs. 5 des LGs vom 13.5.1992, Nr. 13, betreffend Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen Einsicht genommen worden, welches vorsieht, dass jedoch nicht auf Versammlungen an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten nicht dem LG Nr. 13/1992 unterliegen anwendbar ist.

    Es wurde Ffür zweckmäßig erachtet, die Nutzung dieser öffentlichen Fläche, welche die einen besonderen repräsentativen Charakter für die Landesinstitutionen hat, zu regeln, um Ordnung, Sauberkeit und Würde während der Veranstaltungen zu gewährleisten;.

    Nach genauer Erwägung und Prüfung des unterbreiteten vorliegenden Vorschlages, der sich von der Landesregierung zu eigen gemacht wird;

    beschließt

    die Landesregierung, sie einstimmig und in gesetzmäßiger Weise:

    1. festzuhalten, dass den verwaltungsexternen Akteuren die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes nur an Werktagen von (Montag bis Freitag) ermächtigt gestattet wird, wobei an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen verwaltungsexternen Akteure stattfinden können;
    2. festzuhalten, dass jenen Antragstellern, die lediglich den an die eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht erlaubt wird;
    3. die beiliegende Nutzungsordnung (Anlage A) des Silvius-Magnago-Platzes, das die dem gegenständlichen Beschluss beigelegt ist und wesentlichen Bestandteil desselben bildet, zu genehmigen.

    Von diesem meinem Versuch mal abgesehen, müsste man (wenigstens) den zweiten Absatz gänzlich umformulieren, um ihn einigermaßen verständlich zu machen. Außerdem wären Begrifflichkeiten wie das »Interesse der Allgemeinheit« unbedingt näher zu definieren. Wenn schon ein Eingriff in eine derart heikle Materie (Menschenrechte!) erfolgt, sollte man eigentlich größte Sorgfalt erwarten dürfen. Der vorliegende Beschluss zeugt aber leider vom genauen Gegenteil.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01



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  • Demonstrationsverbot am Magnagoplatz?

    Die Südtiroler Landesregierung aus SVP und rechtsradikaler Lega ist in die Kritik geraten, weil sie mit einem schlecht und schwammig formulierten Beschluss in die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes zwischen Landtag und Landhäusern eingreifen will. Dafür werden Grundrechte, ja Menschenrechte wie jenes auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt, und das nicht an irgendeinem Ort, sondern auf dem wichtigsten Platz der Südtiroler Demokratie. So gibt es zeitliche (Montag-Freitag außer feiertags) und inhaltliche Beschränkungen, die in dieser Allgemeinheit wohl grundrechtswidrig sein dürften. In jedem Fall ist es aber ein Versuch, den Bürgerinnen unnötig Ketten anzulegen.

    Von der Schwammigkeit der Formulierung zeugt übrigens auch, dass sich Landeshauptmann Kompatscher und Oppositionsparteien ein Gefecht um die Frage liefern, ob die Regelung auch Demonstrationen betreffen würde. Die Beschränkung auf bestimmte Tage tut dies wohl zweifelsfrei.

    Dass der Beschluss in zeitlicher Nähe zu mehreren Kundgebungen (Klima, Löhne, Wolf…) erlassen wurde, trägt zusätzlich zum negativen Beigeschmack der Maßnahme bei.



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  • Urzì und die Landesbezeichnung.
    Dachmarke im Visier

    Alessandro Urzì (AAnC) von der neofaschistischen FdI hat es sich bekanntlich zur Aufgabe gemacht, dem ehrenwerten Senator Tolomei zu seinem Recht zu verhelfen — und zwar mit tatkräftiger Hilfe der Südtiroler Landesregierung.

    Mit seinen Anfragen 220/19 und 241/19 hat er es wieder einmal auf die Südtirol-Dachmarke abgesehen: Er erkundigt sich, warum der Pferderennplatz Meran und das autonome Landeskomitee des italienischen Fußballbundes (FIGC) — zum Beispiel auf ihren Webseiten — nicht auch die von Ettore bevorzugte Variante benutzen.

    Im ersten Fall weist das Land darauf hin, dass Urzìs Feststellung gar nicht zutreffe — und in beiden Antworten weist LR Philipp Achammer (SVP) darauf hin, dass es den Benützern freigestellt sei, welche Variante sie wann und wo zeigen. Damit wäre der Antwortpflicht genüge getan.

    Doch wir wären nicht in Südtirol, wenn der Landesrat nicht ohne Not hinzufügen würde, dass er Pferderennplatz und Fußballbund in vorauseilendem Gehorsam noch einmal auf die Möglichkeit hingewiesen habe, auch die aufoktroyierte Landesbezeichnung zu gebrauchen. Man weiß ja nie.

    Es reicht nicht, dass jemand die Möglichkeit hat, dir ungestraft ins Knie zu schießen. Du solltest ihn auch noch ausdrücklich darauf hinweisen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Unionistische Färöer, separatistisches Grönland.
    Folketingwahl 2019

    Am 5. Juni haben in bekanntlich Wahlen zum dänischen Folketing stattgefunden. Von den 179 Sitzen werden 175 in Dänemark selbst und je zwei an Kandidatinnen aus Grönland und der Färöer-Inseln vergeben. In den beiden Gebieten fielen die Ergebnisse sehr unterschiedlich aus.

    • Färöer: Hier ging ein Sitz an die Volkspartei (Fólkaflokkurin) und einer an die liberale Union (Sambandsflokkurin). Beides sind unionistische Parteien, die einen Verbleib der rund 51.000 Einwohnerinnen zählenden Inseln im dänischen Königreich befürworten. Die sozialistische Tjóðveldi, die die Eigenstaatlichkeit der Inselgruppe befürwortet, büßte ihren bisherigen Sitz im Folketing ein.
    • Grönland: Ein Sitz wurde hier von der sozialistischen Inuit Ataqatigiit, der andere von der sozialdemokratischen Siumut erobert. Beide Parteien befürworten die staatliche Unabhängigkeit der weltgrößten Insel mit rund 56.000 Einwohnerinnen. Aleqa Hammond konnte ihren Sitz nicht verteidigen. Die Parlamentarierin, die 2015 für Siumut ins dänische Parlament eingezogen war, hatte 2017 die Bewegung Nunatta Qitornai gegründet, die jedoch den Einzug in den Folketing verpasste.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Österreichischer Arzt von Nursing Up denunziert.

    Während der Proporz ausgehebelt und die Zweisprachigkeitspflicht ausgesetzt wird, um dem Mangel an Fachkräften im Gesundheitsbereich zu begegnen — der auch teilweise sinnlosen staatlichen Normen geschuldet ist — greift das Gesundheitsministerium hart durch, um Personal ausfindig zu machen, das der italienischen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist. Umgekehrt ist das bei den immer zahlreicheren Ärztinnen, die kein Deutsch sprechen, für Rom kein Thema.

    Dem Fass den Boden schlägt nun aber aus, dass der österreichische Arzt, der möglicherweise von der Südtiroler Kammer gestrichen wird, nicht etwa den Durchsuchungen der Carabinieri zum Opfer gefallen ist, sondern — wie der ASGB kritisiert — von der staatlichen Gewerkschaft der Krankenpflegerinnen (Nursing Up) denunziert worden sein soll. Solches Vorgehen ist absolut indiskutabel, da ist nun offenbar tatsächlich eine Treibjagd auf Deutschsprachige eröffnet worden.

    Es scheint Kräfte zu geben, die der mehrsprachigen Realität in Südtirol nicht Rechnung tragen wollen. Dazu gehört anscheinend die nationale Krankenpflegergewerkschaft Nursing Up, welche, laut Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Florian Zerzer, beim Gesundheitsministerium hinsichtlich dieses Falles interveniert hat.

    — Tony Tschenett (ASGB)

    Was unternimmt die Landesregierung, um der ultranationalistischen Hetze gegen das Grundprinzip der sprachlichen Gleichstellung (ggf. mit Unterstützung von Österreich) ein Ende zu bereiten?

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Kennzeichen-Schikane aufgeweicht.
    Mühsam ernährt sich…

    Das italienische Innenministerium hat die Auswirkungen des — im sogenannten Sicherheitsdekret enthaltenen — absurden Fahrverbots teilweise eingeschränkt. Gemäß einem neuen Rundschreiben vom 4. Juni gilt es nur für Bürgerinnen mit amtlichem Wohnsitz in Italien. Ab 60 Tage nach der meldeamtlichen Eintragung dürfen sie kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen mehr fahren. Somit sind insbesondere Saisonarbeitskräfte von der Schikane ausgenommen.

    Weiterhin dürfen beispielsweise hier ansässige

    • Mitarbeitende von Rettungsorganisationen oder Feuerwehr kein ausländisches Unfallauto umstellen;
    • Mechanikerinnen keine Testfahrt eines reparierten, im Ausland gemeldeten Fahrzeuges durchführen;
    • Hotelmitarbeiterinnen Fahrzeuge ausländischer Kundinnen nicht einparken;
    • Bürgerinnen — auch nur kurz oder im Beisein der Besitzerin — nicht das im Ausland zugelassene Fahrzeug von Verwandten oder Bekannten fahren.

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02



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