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  • Katalonien: Referendum ist Gesetz.

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    0 Comentârs → on Katalonien: Referendum ist Gesetz.

    Wie erwartet hat das katalanische Parlament heute (um kurz nach 21.30 Uhr) das Gesetz verabschiedet, das zum Selbstbestimmungsreferendum vom 1. Oktober führen soll. Vorangegangen waren den ganzen Tag andauernde Debatten, einschließlich erfolgreich abgewehrter Filibuster-Versuche der Opposition. Vor der Abstimmung verließen die Abgeordneten von PP, Ciutadans und Sozialisten (PSC) geschlossen das Plenum; erstere hinterließen spanische und katalanische Flaggen auf ihren Bänken — was jedoch die CSQP-Abgeordnete Ángels Martínez dazu veranlasste, die Staatsflaggen wieder einzusammeln.

    Schlussendlich konnte das Gesetz mit Zustimmung von 72 Parlamentsmitgliedern (von insgesamt 135) verabschiedet werden. Um Risse zu vermeiden, konnte sich die unschlüssige CSQP-Fraktion auf eine gemeinsame Enthaltung (11 Stimmen) einigen.

    Unmittelbar nach Annahme des Gesetzes begab sich der katalanische Präsident Carles Puigdemont in sein Büro, um es gegenzuzeichnen und unverzüglich im digitalen Gesetzesanzeiger veröffentlichen zu lassen.

    Nach 23.00 Uhr versammelten sich dann sämtliche Minister der katalanischen Regierung, um auf Grundlage des soeben in Kraft getretenen Gesetzes das Dekret zu unterzeichnen, mit dem das Referendum einberufen wird. Dass diese Verordnung die Unterschrift aller Regierungsmitglieder trägt, soll ein Zeichen der Einheit auch in Anbetracht der zu erwartenden Strafverfolgung sein.



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  • Katalanisches Entscheidungsrecht im Parlament.
    Heute soll das Referendum auf den Weg gebracht werden

    Mit einem umstrittenenen beschleunigten Verfahren will die Parlamentsmehrheit, bestehend aus der Junts-pel-Sí-Fraktion (PDeCAT+ERC) und Candidatura d’Unitat Popular (CUP), heute das Gesetz verabschieden, das die Grundlage für die Abhaltung des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums vom 1. Oktober bilden soll. Während die rechte Volkspartei (PP), Ciudadanos (C’s) und die Sozialisten ihre Gegnerschaft angekündigt haben, dürfte es in der linken Fraktion von Catalunya sí que es pot (CSQP) zu einem differenzierten Abstimmungsverhalten kommen, da sich die zugrundeliegenden Parteien nicht einig sind.

    Derweil drohte die spanische Regierung heute schon mit harten Gegenmaßnahmen. Die bereits angeklagte Parlamentspräsidentin Carme Forcadell soll genauso angezeigt werden wie das gesamte Parlamentspräsidium, das der Behandlung des Gesetzentwurfs zugestimmt hatte. Die stellvertretende spanische Ministerpräsidentin Sáenz de Santamaría (PP) bemerkte, dass heute die Demokratie gestorben sei.

    Bis zum 25. September — also kaum zufällig wenige Tage vor dem geplanten Abstimmungstermin — müssen die »Verantwortlichen« der nicht bindenden Abstimmung vom 9. November 2014, darunter der katalanische Ex-Präsident Artur Mas, beim spanischen Rechnungshof eine Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro hinterlegen. Andernfalls soll Privatvermögen der bereits verurteilten Politikerinnen gepfändet werden.

    Während schon Spendensammlungen anlaufen, um Mas, Ortega und Rigau zu unterstützen, dürfte sich die katalanische Parlamentsmehrheit kaum noch einschüchtern lassen. Ob und wie die beharrliche Ablehnung politischer Verhandlungen durch die Madrider Regierung mit Demokratie zu vereinbaren ist, ist schleierhaft. Die Bürgermeisterin von Barcelona, Ada Colau, bezeichnete die derzeitige Situation heute als Versagen von Premierminister Mariano Rajoy (PP).

    Siehe auch: 01 02 03 || 01



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  • Umverteilung von Geflüchteten rechtens.

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    7 Comentârs → on Umverteilung von Geflüchteten rechtens.

    Dass der EuGH die Klage von Ungarn und Slowakei abgewiesen und die EU-interne Umverteilung von Geflüchteten dem Urteil der Richterinnen standgehalten hat ist eine gute Nachricht für eine Europäische Union, die sich nicht nur als Wirtschaftsraum, sondern als Solidargemeinschaft begreift.

    Es ging um eine Grundsatzfrage, denn schließlich wird Ungarn rund 1.300 und die Slowakei rund 900 Geflüchtete aufnehmen müssen — das sind insgesamt in etwa so viele, wie derzeit Südtirol aufnimmt.

    Weitere andere Staaten des europäischen Ostens, wie zum Beispiel Polen, lehnten eine Umverteilung ebenfalls ab. Selbst jene Länder, die dem Ansinnen zugestimmt hatten, sind bis heute größtenteils säumig.



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  • Sprachminderheiten als ‘Faktor’ der Autonomie.

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    0 Comentârs → on Sprachminderheiten als ‘Faktor’ der Autonomie.

    Die Arbeitsgruppe ASA – Alpine Sonderautonomien hat ein von Professor Roberto Toniatti herausgegebenes eBook mit dem Titel

    Il fattore «minoranza linguistica»
    nella revisione statutaria
    delle autonomie speciali alpine

    (zu Deutsch etwa: Die Sprachminderheiten als Faktor bei der Überarbeitung der Statute alpenländischer Autonomien) publiziert. Es enthält Beiträge einer Tagung zu demselben Thema, die am 4. März 2017 in Lusern stattgefunden hatte. Die Autorinnen sind — neben Toniatti selbst — folgende:

    • Esther Happacher, Professorin an der Universität Innsbruck und Mitglied des Südtirolkonvents (K33).
    • Jens Woelk, Professor an der Universität Trient und Vorsitzender der Trentiner Consulta zur Überarbeitung des Autonomiestatuts.
    • Elena D’Orlando, Professorin für regionales und Europarecht an der Universität Udine.
    • Roberto Louvin, Professor an der Universität Kalabrien.
    • Massimo Carli, Professor für regionales Recht an der Universität Florenz.
    • Simone Penasa, Forscher an der Universität Trient.
    • Francesco Palermo, Professor an der Universität Verona und Senator.

    Das eBook kann hier kostenlos heruntergeladen werden.



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  • Madrid für das Entscheidungsrecht.

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    1 Comentâr → on Madrid für das Entscheidungsrecht.

    Wenige Wochen vor dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober gehen in Madrid am 17. September Befürworterinnen des »Entscheidungsrechts« aus Solidarität mit Katalonien auf die Straße. Die Organisatorinnen wollen damit — wie sie sagen — ein demokratisches Grundprinzip unterstützen und fordern die spanische Regierung auf, den Bevölkerungswillen zu respektieren.

    Solange man sich hingegen duckt und politischen Konflikten lieber ausweicht, als sie demokratisch auszutragen, verzichtet man auch auf Synergien und Komplizenschaften. Das ist leider allzu häufig das Modell Südtirol, sowohl in Bezug auf einen dezidierten Autonomieausbau, als auch was die ergebnisoffene Betrachtung des besten institutionellen Rahmens für unser Land (Autonomie, Eigenstaatlichkeit…) betrifft.

    Siehe auch: 01 02 03 || 01



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  • Entscheidungsrecht ist legitim.
    Gutachten bewertet Unabhängigkeitsbestrebungen

    Das katalanische Außenministerium hat vier namhafte Expertinnen beauftragt, die Rechtmäßigkeit der katalanischen Selbstbestimmungsbestrebungen zu untersuchen:

    • Projektleiter: Dr. Nicolas Levrat, Professor für Europäisches und Internationales Recht an der Universität Genf, Vorsitzender des Départements für Internationales Recht und Internationale Organisationen an der Rechtsfakultät und früherer Direktor des Europäischen Instituts der Universität Genf (2007-2013).
    • Dr. Sandrina Antunes, Assistant Professor am Département für Internationale Beziehungen und Öffentliche Verwaltung der Universidade do Minho (Portugal).
    • Dr. Guillaume Tusseau, Professor für Öffentliches Recht an der Sciences-Po-Universität in Paris, Mitglied des Institut universitaire de France und des Centre Bentham.
    • Dr. Paul R. Williams, Mitbegründer und Präsident des Public International Law & Policy Group (PILPG) und Professor für Recht und Internationale Beziehungen an der American University in Washington, DC.

    Inzwischen liegt ein über 160 Seiten starkes Gutachten vor, das zum Teil die spezifische katalanische Situation analysiert, andererseits aber auch allgemeingültige Aussagen trifft, die durchaus auf andere Gebiete und ihre jeweiligen Zugehörigkeitsstaaten übertragen werden können.

    So wird unter anderem das Konzept des demokratischen Entscheidungsrechts unter die Lupe genommen, das sich vom Recht auf Sezession unterscheidet bzw. diesem vorgelagert ist.

    Ein verfassungsrechtliches Sezessionsverbot kann laut Auffassung der Autorinnen niemals als starr und unveränderlich angesehen werden:

    What is crucial in a constitutional state that is faithful to the ambitions of constitutionalism is the ongoing dialogue about, and engagement with, constitutional values and principles. Only this makes the constitution a living document, infused by the competing interpretations of values and principles that, by their very nature, admit various readings and conceptions. The quest for the final word is useless, illusory and possibly lethal from the political viewpoint of a sane deliberative community.

    This is why simply dismissing this claim as “unconstitutional” cannot be an attitude that lives up to the high standard of political morality that is imposed by the ideal of constitutionalism.

    Es wird festgestellt, dass in einer Demokratie ein Dialoggebot herrscht, dem man sich nicht aufgrund verfassungsrechtlicher Festlegungen entziehen könne:

    However, when conflicting political legitimacies compete, there is a duty for democratic authorities to negotiate. This is confirmed by the observation of international practice that in almost all instances, the substate entity and national state negotiate the contours of the assessment of political will.

    Die Autorinnen vertreten ferner die Auffassung, dass der EU bei der Lösung des Konflikts, auch im Sinne einer EU-Vollmitgliedschaft für Katalonien, eine wichtige Rolle zukommen könnte.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07



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