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  • Sie sind nicht mehr mein Patient!
    Die Moritat vom abgelaufenen Krankenkassenbüchlein

    Wir leben im vereinten Europa ohne Grenzen. Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle, denn wir sind ja alle Europäer. Oder so ähnlich. Denkste! Benvenuti in Italia!

    Neulich war ich wegen einer Krankschreibung nach längerer Zeit wieder einmal bei meiner Hausärztin in Klausen. Als sie im Computer meine Akte aufrufen wollte, stellte sie fest: “Sie sind aber nicht mehr mein Patient!” Erstaunt behauptete ich das Gegenteil und versicherte ihr, dass ich nichts gemacht hätte. Nicht Arbeit und nicht Wohnsitz gewechselt. Alles gleich wie immer. Doch sie bestand darauf: “Sie scheinen bei mir nicht mehr auf. Am besten Sie klären das gleich beim Gesundheitssprengel. Die Untersuchung machen wir so.” Ich bedankte mich für das Entgegenkommen und suchte – nachdem ich wieder gesundet war – den Schalter in Klausen auf. Die Frau dort hinter der Glasscheibe (Wozu ist auf derartigen Ämtern in Südtirol eigentlich nahezu immer eine solche Barriere? Um ja nicht das Gefühl aufkommen zu lassen, dass man als Kunde statt als Bittsteller vorstellig wird?) stellte sogleich fest: “Ihr Krankenkassenbüchlein ist abgelaufen!”. “Wie abgelaufen?” “Sind sie EU-Bürger?” “Ja!” “Ja dann müssen Sie ihr Büchlein alle vier Jahre verlängern. Ihres ist am 31. August abgelaufen. Sehen Sie!” Tatsächlich klebte in dem grünen Büchlein ein unscheinbarer Sticker mit “Ablaufdatum”. Ich war also seit gut drei Monaten ohne Krankenversicherung bzw. Hausarzt. “Sie müssen auch wieder einen Hausarzt wählen. Ihr bisheriger ist aber bereits voll”. Auf meine vorsichtige Anmerkung hin, nicht benachrichtigt worden zu sein, dass meine Versicherung ablaufe, meinte die Frau, dass man freilich keine Benachrichtigungen verschicke. Ich hätte das schon selber kontrollieren müssen.

    Ok, mein Fehler. Ich bekomme zwar eine Vorwarnung wenn mein Spatzenpost-Abo abläuft, der Südtiroler Santitätsbetrieb hält es aber nicht für notwendig, bei so etwas Nebensächlichem wie dem Rausfall aus dem Landesgesundheitsdienst einen Beitragszahler vorzuwarnen, dass seine Deckung ausläuft. Ich hätte also vor vier Jahren genau lesen und mir eine Notiz machen sollen, dass im August 2018 meine Pflicht(!)versicherung zu verlängern wäre. Doch Moment mal: Wenn ich unselbständig beschäftigt bin, ist die Krankenversicherung obligatorisch und wird automatisch von meinem Lohn abgezogen. Ich kann auch nicht zu meinem Chef sagen, dass ich diese Beiträge nicht zahlen möchte, da sie eben Pflicht sind. Wieso muss ich mich dann überhaupt beim Sanitätsbetrieb anmelden und diese Anmeldung auch noch alle vier Jahre verlängern? Und obwohl ich die vergangenen drei Monate nicht versichert war, meinen Hausarzt verloren habe und mich jetzt wieder neu eintragen lassen muss, wurden meine Beiträge laut meinem Lohnzettel sehr wohl abgezogen. Wofür? Versicherungsleistung wurde ja keine erbracht. Und wäre ich nicht zufällig zum Arzt gegangen, hätten die dann über die Monate stillschweigend weiter tausende Euros kassiert, ohne mir Versicherungsschutz respektive Leistungen zu gewähren? Bekomme ich diese Beiträge zurück? Wenn nicht, wäre das nicht Veruntreuung?

    Kurzer Gegencheck, bevor ich mich aufrege: Ich rufe bei der Tiroler Gebietskrankenkasse in Innsbruck an, um in Erfahrung zu bringen, wie das dort mit EU-Bürgern gehandhabt wird. Die Dame am Telefon bestätigt mir, was ich vermutet hatte: “Wenn Sie als italienischer Staatsbürger in Österreich in einem Arbeitsverhältnis mit Pflichtversicherung sind, müssen Sie gar nichts tun. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei uns und solange das Arbeitsverhältnis besteht, läuft Ihre Versicherung.” Das mit den vier Jahren ist offenbar wieder einmal so eine italienische Extrawurst (Legislativdekret 06.02.2007, Nr. 30). Einmal mehr ein Beleg dafür, dass es nicht darum geht, wo eventuell neue Verwaltungsgrenzen gezogen werden, sondern wie durchlässig man diese gestaltet. Die Ziehung neuer Grenzen innerhalb der EU kann Abbau bedeuten, während bestehende Grenzen recht undurchlässig sein können.

    Zurück am Schalter. Ich frage die Frau, ob ich nun tatsächlich alle vier Jahre diese Versicherung erneuern muss. “Nein. Sie können sich nach fünf Jahren Ansässigkeit auch in das Verzeichnis der dauerhaft ansässigen EU-Bürger eintragen lassen.” “Dann mach ich das jetzt, bitte!” “Dazu müssen Sie auf Ihre Gemeinde gehen.” “Ok.”

    Szenenwechsel. Gemeindeamt Feldthurns. “Ich würde mich gerne in das Verzeichnis der dauerhaft ansässigen EU-Bürger eintragen lassen.” “Oh, das ist nicht so einfach.” “Aha?” Für die Eintragung benötige ich ein Antragsformular, einen Ausweis, die Steuernummer, eine Bestätigung meines Arbeitgebers sowie – Trommelwirbel – zwei Stempelmarken zu je 16 Euro. Stempelmarken. Im Jahr 2018. “Organisieren Sie die Unterlagen. Ich bereite inzwischen alles vor. Kommen Sie nächste Woche wieder vorbei.” Im zweiten Versuch klappte es dann auch mit dem Beibringen der Bestätigung des Arbeitgebers, da aus der ersten offenbar nicht eindeutig hervorging, dass ich nach wie vor dort arbeite. “Jetzt muss nur noch der Bürgermeister unterschreiben. Der ist morgen wieder da. Dann können Sie die Bestätigung abholen kommen.”

    Nachdem ich dann in meiner unendlichen Schusseligkeit zweimal an den doch recht kreativen Öffnungszeiten (Klausen: MO 08:00 – 12:30, 13:30 – 18:00 Uhr, MI 08:00 – 12:30 Uhr, DI + DO 09:30 – 12:30 Uhr, FR geschlossen; Brixen: MO 08:00-12:00 Uhr, DI + MI 09:00-12:00 Uhr, DO 10:00-18:00 Uhr, FR 08:00-11:00 Uhr. Zum Vergleich: Sämtliche elf Servicestellen der Tiroler Gebietskrankenkasse haben die gleichen Öffnungszeiten und zwar MO-FR 07:30-14:00 Uhr) der Gesundheitssprengel gescheitert war und vor verschlossenen Türen stand, traf ich im dritten Anlauf am Brixner Schalter einen – freundlichen – Mitarbeiter an.

    Ich überreichte die Bescheinigung zum Daueraufenthalt, das Antragsformular um Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für EU-Bürger/-innen und Gleichgestellte sowie das Krankenkassenbüchlein. “Sie müssen auf dem Formular noch angeben, seit wann sie beschäftigt sind.” “Seit 2011. Das genaue Datum weiß ich jetzt nicht auswendig.” “Moment, ich schau Ihnen nach.” Dieser letzte Satz brachte die Absurdität des ganzen Unterfangens wunderbar auf den Punkt: Ich muss mich – anders als im benachbarten Österreich und gegen jede Logik – beim Landesgesundheitsdienst anmelden, obgleich mein Arbeitgeber bereits alle notwendigen Daten der Pflichtversicherung übermittelt hat. Diese Eintragung kann “ablaufen”, obwohl die Beiträge dafür automatisch kassiert werden und die Bezahlung nicht optional ist. Um dem Ablaufen zu entgehen, darf ich nach fünf Jahren Ansässigkeit für 32 Euro und mit einigem Zeitaufwand eine Bestätigung besorgen, die es anderswo nicht braucht und die meines Erachtens eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern darstellt. Und als Sahnehäubchen muss ich dann noch auf einem Wisch Dinge ausfüllen, die der Sanitätsbetrieb ohnehin weiß und die mir einer seiner Schalterbeamten nun vom Bildschirm abliest, damit ich sie auf einem Papierzettel eintragen kann. Asterix und der Passierschein A38 lassen grüßen.

    Zu meiner Überraschung lief danach alles recht unkompliziert ab. Die Versicherungslücke wurde rückwirkend geschlossen, die Wahl meines bisherigen Hausarztes war aufgrund eines “Familienkontingents” über meine Frau doch noch möglich und mithilfe der Daueraufenthaltsbescheinigung läuft die Versicherung jetzt auch unbegrenzt. “Das ist der Vorteil als EU-Bürger gegenüber anderen. Sie müssen nach fünf Jahren Ansässigkeit nicht mehr alle vier Jahre erneuern kommen”, meinte der nette Beamte. Na dann. Ich verkniff mir einen Kommentar, schickte ein Stoßgebet zum hl. Bürokratius, dem Schutzpatron der EU-Bürger in Italien, und genoss einfach nur meinen Vorteil.

    Cëla enghe: 01 02 03 04

    Nachtrag (20.12.2018): War heute – nachdem man mir vor drei Tagen versichert hatte, dass nun wieder alles passt – bei meiner Hausärztin. Wieder hieß es: “Sie scheinen bei mir nicht auf. Die Untersuchung mache ich Ihnen so.” Ich bedankte mich abermals für das Entgegenkommen und suchte wieder den Weg ins Büro des Gesundheitssprengels. Dort meinte man, dass meine Gesundheitskarte in “Erwartung der Genehmigung” wäre und dass ich auch wieder bei meinem Hausarzt aufscheinen würde, sobald die Genehmigung erfolgt ist. Dies müsste aber bald der Fall sein. Ich frage mich, welcher Prüfung es da noch bedarf, wo doch alle notwendigen Daten korrekt in das System eingespeist sind und es sich ohnehin nur um die Wiederaufnahme eines bestehenden Patienten handelt.



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  • Sprachgruppenerklärungen ad hoc ermöglichen?

    Eine irische Staatsbürgerin, die sich in Südtirol an einem öffentlichen Stellenwettbewerb beteiligen wollte, hat kürzlich vor dem Bozner Arbeitsgericht Recht bekommen: Die Bewerbung für einen öffentlichen Arbeitsplatz im Gesundheitswesen war ihr mit der Begründung verwehrt worden, dass ihre Sprachgruppenzugehörigkeits- bzw. -zuordnungserklärung erst 18 Monaten nach der Abgabe Gültigkeit erlange; das sei aber in diesem Fall nicht zulässig, wie die zuständige Richterin befand.

    Bürgerinnen, die bei Vollendung ihres 18. Lebensjahrs in Südtirol ansässig sind, wird ein Zeitraum von zwölf Monaten eingeräumt, eine  — dann sofort gültige — Deklaration über ihre Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer Sprachgruppe abzugeben. Um Missbrauch einzudämmen, werden später erfolgende Erklärungen erst nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten gültig. Andernfalls, so der dahinterliegende Gedanke, könnten Bürgerinnen bewusst abwarten und erst unmittelbar vor Antritt zu einem Stellenwettbewerb die jeweils gerade »passende« Erklärung abgeben.

    Das würde die Proporzregelung ad absurdum führen und zudem diejenigen diskriminieren, die eine ehrliche und frühzeitige Erklärung abgeben.

    Den Richterspruch im Fall der irischen Staatsbürgerin kann man wohl so verstehen, dass diese nicht die Möglichkeit gehabt hätte, ihre Erklärung bei Vollendung des 18. Lebensjahrs zu machen, weshalb sie auch nicht mit der eineinhalbjährigen Verzögerung bestraft werden darf. So jedenfalls ordne ich es ein.

    Zur Gleichstellung mit sogenannten Einheimischen könnte man die Regelung in Hinkunft beispielsweise so abändern, dass erwachsene EU-Bürgerinnen bei ihrem Zuzug darauf hingewiesen werden, dass sie — wie Jugendliche, die die Volljährigkeit erlangen — zwölf Monate Zeit haben, eine sofort gültige Erklärung abzugeben. Tun sie das nicht, greift (wie bei allen anderen) die Maßnahme mit der 18-monatigen Übergangsfrist.

    Man könnte die Praxis auch dahingehend abändern, dass der Proporz gelockert und dafür die Zweisprachigkeitspflicht verschärft wird. Oder aber man könnte wenigstens darauf bestehen, dass Bewerberinnen den Stellenwettbewerb in der Sprache bestreiten, zu deren Gruppe sie sich zugehörig erklärt haben. Was derzeit nicht der Fall ist.

    Die Grünen nehmen nun aber den Richterspruch zum Anlass, die Gleichberechtigung auf anderem Wege zu erlangen: Medienberichten zufolge fordern sie, den zur Eindämmung von Missbrauch gedachten Übergangszeitraum für alle ersatzlos zu streichen. Damit aber wären Scheinerklärungen Tür und Tor geöffnet. Fast genausogut könnte man den Proporz auch ganz abschaffen oder aber bei öffentlichen Stellenwettbewerben ein Kästchen mit der von den Bewerbenden gewünschten Einordnung in eine Sprachgruppe einführen.

    Der amtlichen Erhebung der Konsistenz der drei Sprachgruppen wäre mit dem Vorschlag der Grünen aber kein Schaden zugefügt, da diese inzwischen auf einer gesonderten Zählung fußt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01



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  • Südtiroler Polizei in Innsbruck und München.

    Es ist wieder so weit. Mal tun Polizeibeamte aus Südtirol beim Münchner Oktoberfest, mal — wie jetzt — beim Innsbrucker Christkindlmarkt Dienst, um die örtliche Polizei im Umgang mit italienischen Touristinnen zu unterstützen. Wäre diesbezüglich in Südtirol alles eitel Sonnenschein, könnte man auf diese Art des Außendiensts fast stolz sein. Nachdem das jedoch nicht der Fall ist und die heimische Polizei trotz ihrer äußerst sensiblen Aufgabe durch fast schon systematische Missachtung der Zweisprachigkeitspflicht ins Auge sticht, frage ich mich jedesmal von neuem, was das eigentlich soll.

    Ich kann mich des Eindrucks schwer erwehren, dass die Behörden in Nord-/Osttirol und in Bayern in Punkto Mehrsprachigkeit — zumindest im Umfeld von Großveranstaltungen — mehr Sensibilität an den Tag legen, als in Südtirol. Und das, obwohl Touristinnen anders als die Menschen hierzulande gar keinen Rechtsanspruch auf Behandlung in ihrer Muttersprache haben.

    Wurden denn bei größeren Veranstaltungen in Südtirol jemals Beamtinnen aus Bayern oder Österreich hinzugezogen? Jedenfalls nicht, dass mir bekannt wäre — aber dafür fehlt ja auch jegliches Problembewusstsein. Eher noch kommt weitere einsprachig italienische Verstärkung aus Venetien und der Lombardei.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07



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  • Hohe Zuwanderung aus Italien nach Südtirol.
    Unterschätzte Herausforderung?

    Wie das italienische Statistikinstitut (Istat) in einer gestern veröffentlichten Note mitteilt, ist Südtirol ein großes Magnet für Wanderungsbewegungen aus italienischen Provinzen. Nur Bologna und Monza-Brianza zogen 2017 anteilsmäßig mehr Menschen aus dem restlichen Staatsgebiet an, als Südtirol.

    Nach Regionen war der Zuzug in die Emilia-Romagna (+2,9 je 1.000 Einwohnerinnen) am höchsten, gefolgt von Südtirol-Trentino (+2,7‰) und Lombardei bzw. Friaul-Julien (beide +1,8‰). Dem stehen in Kalabrien (-4,2‰), Basilikata (-4,0‰) und Molise (-3,2‰) die größten Abwanderungen gegenüber.

    Betrachtet man die Wanderungssaldi nach Provinzen, zogen Bologna (+4,9‰), Monza-Brianza (+3,4‰) und Bozen-Südtirol (+3,2‰) am meisten Menschen aus dem restlichen Staatsgebiet an. Caltanissetta (-7,1‰), Crotone (-6,1‰) und Enna (-5,5‰) verloren unterm Strich die meisten Bewohnerinnen.

    Die Südtirol betreffenden Daten sollten uns zwar nicht Anlass zur Abwehr, aber — aus Sicht des Minderheitenschutzes — doch zur genauen Beobachtung und sorgfältigen Planung im Umgang mit den Neubürgerinnen (Integration und Inklusion) geben.

    Da die deutsche und die ladinische Sprachgruppe Minderheiten im italienischen Nationalstaat sind, müssen wir uns bewusst sein, dass keine Form der Migration problematischer ist, als jene, die der nationalen Homogenisierung Vorschub leistet.

    Wie kann es uns mit den beschränkten Mitteln der Autonomie gelingen, den potentiellen Risiken (Majorisierung, Assimilierung…) entgegenzuwirken und sie in eine Chance für unser mehrsprachiges Land zu verwandeln? Wie vermitteln und schaffen wir Verständnis für die hiesigen Besonderheiten (Autonomie, Mehrsprachigkeit…) und verhindern neue Gettobildungen?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02 03 04



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  • Caterina Foti wechselt zu Forza Nuova.

    Bei den letzten Gemeinderatswahlen wurde Caterina Foti für die Urzì-Partei A. Adige nel Cuore in den Stadtviertelrat von E-Neu (Europa-Neustift) gewählt. Wenig später wechselte sie jedoch zur neofaschistischen CasaPound. Dafür wurde sie aus der SGK geworfen, für die sie gewerkschaftlich tätig war, und musste fortan mit der rechten UGL Vorlieb nehmen.

    Im Frühling 2017 wurde Foti dann — wie es heißt wegen persönlicher Unstimmigkeiten mit CPI-Chef Bonazza — auch aus CasaPound ausgeschlossen und war seitdem parteilos.

    Eineinhalb Jahre später hat die Faschistin nun allem Anschein nach eine neue politische Heimat gefunden. Wie am 21. Dezember im Beisein des Parteivorsitzenden Roberto Fiore bekanntgegeben werden soll, wird die ehemalige Weggefährtin von Alessandro Urzì nun für die rechtsextremistische Forza Nuova (FN) im Stadtviertelrat von E-Neu sitzen:

    Wie FN stolz mitteilt, wird die neufaschistische Partei somit erstmals offiziell in der Bozner Gemeindepolitik vertreten sein.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • L’inchiesta sulla doppia cittadinanza.

    Qualche giorno fa il Heimatbund aveva reso pubblico il risultato di un’indagine sondaggistica secondo cui il 59% della cittadinanza italiana sarebbe favorevole al conferimento del cosiddetto doppio passaporto alle cittadine sudtirolesi.

    Nel frattempo l’associazione ha diffuso — facendoli pervenire anche a noi — i dati esatti della ricerca, che è stata eseguita da Demetra a mezzo telefonico (fisso/mobile) e via web. Il margine di errore si attesta sul 3,1% con un intervallo di confidenza del 95%. I dati, inoltre, sono ponderati per regione, area territoriale, genere ed età.

    La domanda posta alle persone intervistate è stata la seguente:

    L’Italia ha concesso ai cittadini di lingua italiana che vivono in Slovenia e in Croazia (Istria, Quarnero, Dal- mazia), o nei paesi dell’America latina, la possibilità di acquisire oltre alla loro rispettiva cittadinanza, anche la cittadinanza italiana. Ciò significa la doppia cittadinanza, perché la legge italiana, come gran parte dei paesi europei, prevede tale possibilità.

    Oggi i cittadini di lingua italiana dei paesi nominati si vantano di appartenere alla nazionalità italiana e partecipano attivamente alla costruzione di un’Europa unita e senza frontiere. Questa possibilità di doppia cittadinanza è ora offerta dall’Austria anche ai cittadini di lingua tedesca e ladina, viventi nel territorio della Provincia di Bolzano.

    Lei è favorevole a che per questi cittadini sia formalizzato il doppio passaporto?

    Hanno risposto di sì il 59% e di no il 34%, mentre il 5% ha indicato di non avere un’opinione in merito e il 2% non ha risposto.

    Eccetto le persone intervistate di età superiore ai 65 anni, tutte le altre fasce di età risultano maggioritariamente favorevoli:

    • 18-29 anni: sì 76,6% – no 21,4%
    • 30-44 anni: sì 66,1% – no 31,1%
    • 45-54 anni: sì 66,6% – no 27,0%
    • 55-64 anni: sì 51,0% – no 40,1%
    • 65 anni e più: sì 43,3% – no 44,8%

    Distinguendo per genere, il 55,2% dei maschi e il 63,1% delle femmine approva l’offerta della doppia cittadinanza alle persone di lingua tedesca e ladina del Sudtirolo, da parte dell’Austria.

    Per titolo di studio sono chiaramente le persone laureate (sì 62,3% – no 31,1%) ad essere maggiormente favorevoli, seguite da quelle diplomate (sì 60,4% – 34,3%), poi da coloro con (sì 53,2% – no 39,6%) e senza la licenza media (sì 45,1% – no 32,4%).

    Per professione, le studentesse risultano essere estremamente favorevoli (80,1%). Seguono le persone disoccupate (68,9%), quelle occupate (64,3%), le casalinghe (59,5%) e le pensionate (40,7%) — con queste ultime prevalentemente contrarie.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • Kollabierendes Gesundheitssystem.

    Im Fatto Quotidiano ist vorgestern ein höchst lesenswerter Beitrag erschienen, in dem rekonstruiert wird, wie das italienische Gesundheitssystem — ausdrücklich auch in Südtirol — zerstört wird und bereichsweise längst eine Zweiklassenmedizin Einzug gehalten hat. Zutaten sind unter anderem die mangelnde Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutz vor Ausbeutung, die Senkung der Bettenanzahl und die umstrittene freiberufliche Intramoenia-Tätigkeit von Krankenhausärztinnen. Ferner: zu wenige Plätze für die Ausbildung von Fachärztinnen1hierzulande noch aktiv aus Rom torpediert, indem die Ausbildung nach österreichischem Modell unterbunden wurde (siehe) sowie der auch hierzulande zunehmend nötig werdende Zukauf von Personal und Leistungen, während immer mehr Ärztinnen ins Ausland — oder in die Privatwirtschaft — abwandern. Was in Südtirol auch negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht hat.

    In einigen italienischen Regionen gibt es zwar Versuche, diesem verhängnisvollen Trend entgegenzuwirken — bis dato jedoch ohne einen echten Durchbruch verzeichnen zu können.

    Einem Bericht des Sole24Ore vom 7. März zufolge gehört Südtirol immerhin zu den nur elf von 21 Regionen und autonomen Ländern, die die Intramoenia-Tätigkeit von einem Überwachungsgremium kontrollieren lassen. Doch nur in den Abruzzen, Latium, Apulien und Venetien beteiligen sich angeblich auch Patientinnenvertretungen an der Überwachung. Positiv: Mit 39% ist der Anteil ihres Intramoenia-Umsatzes, den Ärztinnen an den Gesundheitsbetrieb abgeben müssen, hierzulande mit am höchsten.

    Denke nur ich, dass — auch angesichts dieser höchst bedenklichen Entwicklungen — endlich die Primärzuständigkeit fürs Gesundheitswesen her muss?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06

    • 1
      hierzulande noch aktiv aus Rom torpediert, indem die Ausbildung nach österreichischem Modell unterbunden wurde (siehe)


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