→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

  • STF: Repressione continua.

    È di qualche giorno fa la notizia che la Cassazione avrebbe confermato la condanna di Süd-Tiroler Freiheit (STF) per il manifesto con la scopa che spazza via il tricolore, e che il partito intenderebbe rivolgersi alla Corte europea dei diritti dell’uomo.

    Ora si apprende che, su denuncia dell’Ordine dei medici sudtirolese, la magistratura di Bolzano chiede il rinvio a giudizio dei responsabili di STF anche per il manifesto sui medici monolingui. Incriminati inoltre l’agenzia pubblicitaria che ha ideato il manifesto e perfino la ditta di affissioni, cosa forse ancor più sconvolgente.

    In uno stato che vorrebbe essere democratico e di diritto è estremamente preoccupante che le opinioni, anche quelle più dure, controverse e degne di disapprovazione, vengano perseguite penalmente. A maggior ragione quando, come sappiamo, al contempo quelle che si pongono esplicitamente al di fuori dell’arco democratico vengono regolarmente protette e trattate nel più garantista dei modi (cfr. 01 02 03).

    L’ennesimo procedimento nei confronti di STF, oltre a una vergogna per l’Ordine dei medici, dovrebbe rappresentare anche l’occasione per tutte le forze democratiche del Sudtirolo di esprimersi chiaramente a favore della libertà di espressione e contro la giudizializzazione della politica.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Zwei Urteile.

    Zur Repression in seiner inzwischen pseudodemokratischen Verwaltungszone Hongkong orientiert sich China vorerst offenbar doch nicht an der europäischen Wertegemeinschaft. Diese Woche nämlich wurden die drei Demokratieaktivistinnen Joshua Wong, Ivan Lam und Agnes Chow in Zusammenhang mit den teils schweren Unruhen von 2019 zu langen Haftstrafen verurteilt: dreizehnandhalb, zehn bzw. sieben Monate müssen die drei hinter Gitter.

    Ganz anders in Europa. Für ihre Rolle bei den Protesten vom 20. September 2017 im Vorfeld des Unabhängigkeitsreferendums wurden die beiden katalanischen Aktivisten Jordi Cuixart (Òmnium Cultural) und Jordi Sànchez (ANC) in Spanien wegen Aufruhrs zu je neun Jahren Haft verurteilt. Politische Ämter hatten sie damals nicht inne. Trotz klarer Aufforderungen der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen wurden die beiden Jordis nicht wieder frei gelassen. Im Gegenteil: Diese Woche aberkannte ihnen das spanische Höchstgericht auch noch die gesetzlich vorgesehenen Hafterleichterungen. So schafft man Rechtsstaatlichkeit.

    Die mangelnde Lernfähigkeit der chinesischen Diktatur ist offensichtlich. Dabei wäre außerhalb von Hongkong das nötige Knowhow schon vorhanden. Ein Friedensnobelpreis liegt für China so wohl leider noch in weiter Ferne.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Corona im Gefängnis?

    Die Landtagsabgeordnete Ulli Mair (F) hat am 27. November eine detaillierte Landtagsanfrage (1252/20) eingereicht, mit der sie die Covid-Lage im Bozner Gefängnis in Erfahrung bringen will. Sie erkundigt sich damit beim zuständigen LR Thomas Widmann (SVP) unter anderem nach der epidemiologischen Lage in der Haftanstalt, nach eventuellen Todesfällen bei Insassen und Wachpersonal, Testpraxis, medizinischer Versorgung, Verfügbarkeit von Schutzmaterialien, räumlichen Veraussetzungen, Bedingungen zur Aufnahme neuer Häftlinge und derzeit geltenden Besuchsregeln.

    Da der Gesundheitsbetrieb, der auch für das Gefängnis zuständig ist, — soweit mir bekannt ist — bislang keine Daten über die dortige Lage veröffentlicht hat, war es höchst an der Zeit, dass diesbezüglich die Kontrollfunktion des Landtags ausgeübt wird.

    Hier auf hatten wir schon im April auf die Gefahr verhängnisvoller Infektionen in der hoffnungslos veralteten Bozner Haftanstalt hingewiesen. Entsprechend ungeduldig warten wir auf eine hoffentlich rasche Beantwortung der Anfrage.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Warten auf den Corona-Brief.
    Seit April

    Am 23. April habe ich als Rückkehrer aus dem Ausland, der sich pflichtgemäß beim Gesundheitsbetrieb gemeldet hatte, folgenden Brief als PDF via E-Mail erhalten:

    Mitteilung des Zeitraums des Treuhandaufenthalts [sic]

    Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 21.02.2020 “Weitere prophylaktische Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID- 19”, die im Amtsblatt Nr. 44 vom 22.02.2020 veröffentlicht wurde, und basierend auf das [sic] Dekret des Landeshauptmannes vom 04.03.2020, mit der [sic] das Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebes beauftragt worden ist, die Maßnahme der Quarantäne, bzw. des treuhänderischen Hausaufenthaltes mit aktiver Aufsicht für die Dauer von 14 Tagen auf Personen anzuwenden, die engen Kontakt mit bestätigten Fällen von infektiöser diffuser [sic] Krankheit COVID-19 gehabt haben;

    in Anbetracht der Tatsache, dass es gemäß des Dekrets des Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen vom 17.03.2020 für alle Personen, die nach Italien eingereist sind, obligatorisch ist, diesen Umstand dem Depart[e]ment für Gesundheitsvorsorge der zuständigen territorialen Gesundheitsbehörde mitzuteilen;

    unter Berücksichtigung der Mitteilung vom 23.04.2020 von dr.Rossi Anna1Name geändert dell’indagine [???], mit der eine Verordnung für den treuhänderischen Hausaufenthalt vorgeschlagen wird;

    die Dringlichkeit erkennt [sic], eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen, in Übereinstimmung mit den oben genannten Bestimmungen;

    [wird] verordnet[,]

    dass Sie[,] CONSTANTINI SIMON, geb. am XXXXXXXXXX, vom 21.04.2020 bis zum 05.05.2020 dem treuhänderischen Hausaufenthalt mit aktiver Aufsicht unterworfen werden;

    diese Information wird zur Kenntnis auch Ihrem Hausarzt/Kinderarzt freier Wahl für die Zwecke einer eventuellen INPS [NISF]-Bescheinigung für die Abwesenheit von der Arbeit mitgeteilt;

    in Anbetracht der Tatsache, dass die Nichteinhaltung der Eindämmungsmaßnahmen, sofern es sich nicht um eine schwerere Straftat handelt, gemäß Artikel 650 des Strafgesetzbuches bestraft wird, wird [sic] diesbezüglich auch die Carabinieri für die Überwachung der Einhaltung der angeordneten Maßnahme informiert;

    die während der Überwachungstätigkeit gesammelten persönlichen Daten werden vom Sanitätsbetrieb aus Gründen des öffentlichen Interesses gemäß Art. 9, Absatz 2) der EU-Verordnung 2016/679 verarbeitet und müssen 60 Tage nach ihrer Sammlung vernichtet werden, wenn kein Verdachtsfall aufgetreten ist.

    Gegenständliche Maßnahme ist mit Rekurs innerhalb der Fallfrist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, in [sic] dem der Betroffene volle Kenntnisnahme davon erlangt hat, vor dem Verwaltungsgericht – Autonome Sektion für die Provinz Bozen – anfechtbar.

    Die Direktorin des Departements für Gesundheitsvorsorge
    Dr. Dagmar Regele

    Es folgt [ein] offizieller Einschreibebrief an [die] Wohnsitzadresse und [an den] Aufenthaltsort während [der] Quarantäne.

    Dazu jetzt meine Frage: Soll ich auf das Einschreiben (es sollten ja sogar zwei sein, wenn ich das richtig verstehe) noch warten oder wird es doch eher nicht mehr kommen?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01

    • 1
      Name geändert


    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Wenn die Rai nicht mehr übersetzt.

    Mir ist erst die letzten Tage aufgefallen, dass bei der Tagesschau von Rai Südtirol italienische Interviewpartnerinnen oder Ausschnitte mit Reden italienischer Politikerinnen nicht mehr ins Deutsche übersetzt werden. Ist das schon länger so?

    Die Fragen, die sich mir spontan stellen:

    • Das wird eh auch so gemacht, wenn eine Interviewpartnerin Ladinisch spricht?
    • Bei den italienischen Nachrichten wird das dann sicher ebenso gehandhabt, wenn etwa eine Politikerin auf Deutsch spricht?

    Nämlich sicher nicht.

    Außerdem: Wir haben eh schon kein vollwertiges öffentlich-rechtliches Südtiroler TV-Programm in deutscher Sprache. Da wäre es schon nett, wenn wenigstens die paar Stunden durchgehalten würden. Denn ich halte es schon für einigermaßen wichtig, dass auch einsprachige Südtiroler-, Touristinnen und insbesondere Zugewanderte, die der italienischen Sprache eventuell (noch) nicht ausreichend mächtig sind, einer Nachrichtensendung im Öffentlich-Rechtlichen folgen können. Meinetwegen mit Untertiteln. Vor allem wenn wir davon ausgehen, dass da manchmal auch wichtige Informationen verbreitet werden. Und wer eine Wortmeldung verpasst, kann halt eben auch nicht selbst beurteilen, ob das Verpasste wichtig war oder nicht. Das verunsichert.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Es ist vollbracht!
    Teil 3: Chronik einer SARS-CoV-2-Infektion in Südtirol

    Ich schulde euch noch das Ende der Geschichte. Wie berichtet, habe ich mich am 15. November nach 28 Tagen selbst aus der Quarantäne entlassen, da nach meiner neuerlichen positiven Testung am 7. November

    • weder der im Prozedere vorgesehene Anruf von Seiten des Sanitätsbetriebes, noch der eingeschriebene Brief kam;
    • die laut Protokoll vorgesehene Quarantäne somit nie ausgesprochen wurde;
    • meine Versuche, die zuständigen Stellen telefonisch zu erreichen (insgesamt rd. 100 Anrufversuche) erfolglos blieben;
    • zwei E-Mails und ein PEC-Mail bis heute unbeantwortet blieben;
    • jedoch die mindestens 21 Tage seit Symtombeginn sowie eine symptomfreie Zeit von 7 Tagen verstrichen waren.

    Nachdem ich wieder im Dienst war, mir aber die notwendigen Dokumente für mein Fernbleiben die Woche zuvor fehlten, musste ich auch nach Beendigung meiner Quarantäne weiter versuchen, mit dem Departement Kontakt aufzunehmen. Auf Anraten meines Arbeitgebers verfasste ich ein E-Mail an scuolacorona@sabes.it (für Zweisprachigkeit hat es auch da nicht gereicht). Aber auch dieses Mail vom 19. November blieb bis heute unbeantwortet.

    Da meine Frau dasselbe arbeitsrechtliche Problem hatte – wenn auch für einen kürzeren Zeitraum – schrieb auch sie am 24. November um halb elf Uhr vormittags ein E-Mail an coronavirus@sabes.it und scuolacorona@sabes.it. Exakt drei Stunden später erreichte sie ein Anruf aus Bozen (was bitte habe ich die ganze Zeit falsch gemacht?) einer freundlichen, deutschsprachigen Frau, die sich für die ganzen Unannehmlichkeiten entschuldigte und die Quarantäne für uns beide – nicht weniger als 16 Tage nachdem sie hätte ausgesprochen werden müssen und allein auf unsere Initiative hin – rückwirkend verlängerte.

    Nebenbei bekam ich noch die Info, dass der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes keines jener Symptome sei, welches für die Verlängerung der Quarantäne relevant wäre. Einen Beleg für diese Aussage habe ich auf den Internetseiten des Sanitätsbetriebes nicht gefunden. Da steht nur, dass man symptomfrei sein müsse, um nach 21 Tagen auch mit positivem Test die Isolation verlassen zu können. Als Covid-Symptome sind aber unter anderen auch der Verlust des Geruchs- und des Geschmackssinnes angegeben. Entsprechend wird dies auch so bei den automatisierten Anrufen abgefragt.

    Am selben Tag habe ich dann wieder meinen Hausarzt kontaktiert, da nur dieser die Meldung bei der INPS machen kann, wofür es eben die gerade erhaltene Quarantäneverordnung des Sanitätsbetriebes brauchte. Der Hausarzt konnte die entsprechende Meldung aber nicht durchführen, da das System ihn nicht rückwirkend über eine so lange Zeit eingreifen lässt. Er würde die Unterlagen an die INPS weiterleiten und ich solle nach einiger Zeit bei dieser nachfragen, ob nun alles seine Richtigkeit habe.

    Glücklicherweise hat sich mein Arbeitgeber dann bereit erklärt, dies für mich zu übernehmen und sogar im Falle eines negativen Bescheides von Seiten der INPS für die Zeit meines Fernbleibens aufzukommen. Sie würden also für die Unfähigkeit des Sanitätsbetriebes geradestehen. Sollte das der Fall sein, werde ich jedoch nochmals aktiv werden und weitere Hebel in Bewegung setzen, damit das Departement seine Verantwortung übernimmt. Andernfalls aber endet nach beinahe sechs Wochen an dieser Stelle meine Corona-Trilogie.

    Zum Glück genieße ich jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zeit lang eine gewisse Immunität und mir bleibt eine Fortsetzung erspart.

    Serie I II III

    Cëla enghe: 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Einsprachige Lotterie.
    Digitalianisierung

    In rund einem Monat geht die etwas skurrile Kassabonlotterie los, nun ist auch die Webseite des Zolls online, über die es bereits jetzt möglich ist, einen entsprechenden Teilnahmecode zu generieren.

    Ausschnitt des offiziellen Webauftritts

    Wie nicht anders zu erwarten, ist auch diese Seite wieder einmal einsprachig. Ob es gelingen wird, sie wenigstens bis zum tatsächlichen Start der Aktion in die wichtigsten Minderheitensprachen zu übersetzen?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL