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  • Der blasphemische Buffon.
    Antiquierte italienische Gesetzgebung

    Der italienischen Torhüterlegende Gianluigi „Gigi“ Buffon könnte Medienberichten zufolge Ungemach drohen, da er im Spiel zwischen Parma und Juventus angeblich einen gotteslästerlichen Fluch ausgestoßen hat. Dem guten Buffon ist aber auch nicht zu helfen. Hätte er sich doch bloß nur zum Faschismus bekannt 01 02 03 oder die Hand zum römischen Gruß erhoben 01 02. Dann würde ihm wohl nichts passieren.

    Anmerkung: In vielen europäischen Ländern wurden die Blasphemie-Paragraphen im Sinne der Meinungsfreiheit abgeschafft (Frankreich, Niederlande, Irland, Schweden, Dänemark usw.). In Italien, Deutschland und Österreich bestehen sie nach wie vor. Meist werden sie jedoch sehr eng ausgelegt, sodass dadurch – wie beispielsweise in Deutschland der Fall – der “öffentliche Friede” und nicht mehr das religiöse oder weltanschauliche Empfinden geschützt wird.



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  • Assuefatti alle pratiche mediatiche illegittime.
    Quotation

    I compiti della polizia giudiziaria sono fissati nel codice di procedura penale in cui si afferma che devono essere ricercati gli elementi di prova. Io non ho mai letto di un articolo del codice di procedura penale che sancisca che le forze dell’ordine debbano fare marketing. Anzi, i pubblici ufficiali sono tenuti al segreto, e anche quando sia caduto il segreto devono esprimersi rispetto alle indagini con discrezione e riserbo. Distribuire alla stampa spezzoni di filmati con i loghi della polizia giudiziaria o foto degli arrestati in comodi formati per poter essere stampati sui giornali sono prassi illegittime, per le quali più volte l’Italia è stata condannata anche in sede sovranazionale. Vediamo praticamente tutti i giorni persone in manette in tv o suoi giornali ed è una pratica vietata dal nostro codice di procedura penale. Eppure siamo talmente assuefatti che ormai nemmeno lo notiamo più.

    Tratto da “(Ver)gogna mediatica, sistema malato”, intervista all’avvocato Nicola Canestrini realizzata da Sarah Franzosini per Salto

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 05 06 07 || 01



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  • MSPI: Tadelt der Landtag die EU-Kommission?

    Wenige Tage nachdem die EU-Kommission (EU-K) bekanntgegeben hatte, dass ihr die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) kein zusätzliches Engagement zugunsten des Minderheitenschutzes wert ist, verurteilte dies das friesische Parlament am 20. Jänner einstimmig.

    Bald könnte sich der Südtiroler Landtag dieser Gangart anschließen, denn erfreulicherweise haben die Freiheitlichen am 24. Jänner einen entsprechenden Beschlussantrag (379/21) hinterlegt. Sie verweisen darin ausdrücklich auf den Tadelsantrag des Frieslands und legen dem Südtiroler Landtag folgende Beschlusspunkte zur Begutachtung vor:

    1. eine Protestnote an die Europäische Kommission zu richten, da sie angesichts der „Minority SafePack“-Bürgerinitiative tatenlos geblieben ist;
    2. den Präsidenten des Europäische[n] Parlaments zu ersuchen die Anliegen der MSPI erneut aufzugreifen und den entsprechenden Handlungsdruck auf die EU-Kommission zu erhöhen;
    3. das demokratische Bürgerrecht der Europäischen Bürgerinitiative als partizipatives Instrument besonders zu würdigen und als verbindendes Element zwischen der Vielfalt der Völker Europas und den Institutionen der Europäischen Union hervorzuheben.

    – aus dem Beschlussantrag der Freiheitlichen

    Steht zu hoffen, dass der Landtag ein starkes Signal nach Brüssel schickt, wo sich das Verständnis für sprachlich-kulturelle Vielfalt häufig auf die nationalstaatlichen Mehrheitsbevölkerungen beschränkt. Je mehr europäische Parlamente die EU-K tadeln, desto eher besteht eine Chance, dass sie ihre Position noch einmal überdenkt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Sezession für Urzì nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der Landtagsabgeordnete der neofaschistischen FdI, Alessandro Urzì, hatte sich mit Anfrage 946/20 über die sezessionistischen Bergfeuer erkundigt, die die Schützen während des ersten Corona-Lockdowns entfacht hatten. Darauf antwortete LR Arnold Schuler (SVP) am 3. August unter anderem, dass die Feuer (da über 20 Meter vom Wald entfernt) keiner Genehmigung bedurft hätten und dass es sich bei diesen sogenannten »Mahnfeuern« inzwischen um eine in Südtirol und im übrigen Alpenraum konsolidierte Tradition handle. Sie seien während der letzten Jahre auch gegen den Transitverkehr und jüngst gegen das Großraubwild entfacht worden und fielen der Meinung des Landesrats zufolge in den Bereich der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit.

    Letzteres brachte Urzì so sehr auf die Palme, dass er sich dazu veranlasst sah, eine weitere, direkt an den Landeshauptmann gerichtete Anfrage (1230/20) zu verfassen. Darin erkundigte er sich allen Ernstes, ob auch Arno Kompatscher (SVP) — wie sein Landesrat — der Auffassung sei, dass ausdrücklich sezessionistische Handlungen unter die Meinungsfreiheit fallen.

    Was in dieser Frage mitschwingt ist so klar wie beängstigend. Umso mehr, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass FdI auf staatlicher Ebene in allen Umfragen boomt.

    Der LH lässt sich zum Glück nicht aus der Fassung bringen. Ja, er teile die Auffassung von Landesrat Schuler, denn alle hätten das Recht, ihre eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern (Art. 21 Verfassung). Es sei zwar nicht Aufgabe der Landesregierung, sich zu jeder politischen Meinung zu äußern, er selbst habe jedoch wiederholt das Wort ergriffen, wenn es zu beleidigenden oder diskriminierenden Äußerungen gekommen sei.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Antifaschistische Gesetze verschärfen.
    Bürgerinneninitiative

    Von Stazzema, in dessen Fraktion Sant’Anna die Waffen-SS am 12. August 1944 ein Massaker verübt hatte, geht eine Bürgerinitiative zur Verschärfung der laxen antifaschistischen Gesetzgebung in Italien aus. Punktuelle Eingriffe ins Strafgesetzbuch und ins sogenannte Mancino-Gesetz sollen die Verfolgung von Wiederbetätigungsversuchen verschärfen, wobei ein rassistischer Zusammenhang oder die Verbreitung von Botschaften im Internet zu erschwerenden Umständen erhoben werden sollen.

    Das Strafgesetzbuch soll insbesondere um folgenden Artikel 293-bis (Propaganda des faschistischen und nationalsozialistischen Regimes) ergänzt werden:

    Sofern keine schwerere Straftat vorliegt wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren belegt, wer die Inhalte der faschistischen Partei oder der deutschen nationalsozialistischen Partei, respektive die jeweiligen Methoden zum Umsturz des demokratischen Systems, verbreitet, auch wenn dies durch die Herstellung, Inverkehrbringung oder Verbreitung von Gegenständen geschieht, die Personen, Abbildungen oder Symbole wiedergeben, die damit eindeutig in Verbindung stehen, oder wer jedenfalls durch öffentliches Zeigen der damit zusammenhängenden Symbolik oder Gesten dafür Propaganda macht.
    Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat auf telematischem bzw. informatischem Wege verübt wurde.
    Das im ersten Absatz erwähnte Strafmaß wird ebenfalls um ein Drittel angehoben, wenn die Straftat unter den Bedingungen und Ausdrucksformen verübt wurde, die mit dem ethnischen oder Rassenhass in Verbindung stehen.

    Übersetzung von mir.

    Viele zivilgesellschaftliche Vereinigungen des antifaschistischen Widerstands sowie der Bürgermeister von Stazzema tragen die Bürgerinitiative mit. Bis zum 31. März sollen die gesetzlich vorgesehenen 50.000 Unterschriften gesammelt werden.

    Nähere Informationen gibt es hier.

    Leider muss aber auch angemerkt werden, dass italienische Gerichte im Laufe der Jahrzehnte große Kreativität an den Tag gelegt haben, um die Verfolgbarkeit von Straftaten mit faschistischem und nationalsozialistischem Hintergrund sehr eng einzugrenzen. Ob die angedachte Verschärfung — wie zu hoffen ist — ihr Ziel erreichen würde, müsste sich in der Praxis erst zeigen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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