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  • Österreichische ›Inkursionen‹ am Brenner.

    Die Tatsache, dass Nordtiroler Polizeibeamte am Brennerpass bisweilen auf Südtiroler Seite einen Kaffee trinken oder einen Einkauf tätigen, ohne dafür ihre Uniform abzulegen, hatte den Post-Postfaschisten Alessandro Urzì (AAnC/FdI) kürzlich in Schnappatmung versetzt. Mit Anfrage 331/19 hatte er sich deshalb bei der Südtiroler Landesregierung erkundigt, ob sie nicht die italienischen Zentralbehörden auffordern wolle, diese »nicht rechtfertigbaren Einfälle« zu beenden. Um genau zu sein, bemühte er den Begriff »incursioni«, was laut Treccani-Wörterbuch eine »scorreria rapida e violenta di gente armata« (ein schneller und gewaltsamer Einfall Bewaffneter) oder eine »operazione di temporanea penetrazione nel territorio nemico condotta da piccoli gruppi di specialisti per compiervi, di sorpresa, distruzioni o azioni di disturbo« (zeitlich begrenztes Eindringen kleiner Spezialistengruppen in Feindesland, um überraschende Zerstörungen oder Störaktionen durchzuführen) wäre.

    Anstatt diese lächerliche Provokation des rechtsradikalen Abgeordneten abzuwimmeln, hat sich die Landesregierung — wie man der Antwort auf die Anfrage entnimmt — allen Ernstes mit dem Regierungskommissariat (also mit der Vertretung der von Urzì angesprochenen »italienischen Zentralbehörden« im Lande) in Verbindung gesetzt. Demzufolge seien aber die Eintritte der österreichischen Polizei auf italienisches Staatsgebiet — beschränkt auf die Ortschaft Brenner — gemäß bilateraler Vereinbarung zwischen Österreich und Italien zulässig. Während der letzten zwei Jahre habe es auch keine Polizeiarbeit österreichischer Beamter am Bahnhof Brenner gegeben.

    Die einzige suffisante Bemerkung befindet sich im Schlusssatz: Es sei aber durchaus plausibel, dass Angehörige der österreichischen Polizei in diesem Rahmen irgendetwas bei einem Lokal auf Südtiroler Seite konsumiert haben könnten.

    Es lebe das »grenzenlose« Europa.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01 02 03



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  • 1. Oktober 2017: Polizeigewalt vor der UNO.

    Bald zwei Jahre nach dem 1. Oktober 2017 will der Verein Democràcia i Justícia per Catalunya zwei Sammelklagen bei vier unabhängigen Berichterstatterinnen der Vereinten Nationen (UNO) vorbringen. Dies berichtet das katalanische Nachrichtenportal Vilaweb. Es gehe vorerst um rund 50 Opfer der brutalen Polizeiübergriffe beim damaligen Unabhängigkeitsreferendum, deren Fälle auch vor katalanischen Gerichten verhandelt werden. Wie Democràcia i Justícia bekanntgab, hatte die UNO selbst die Einreichung detaillierter Sammelklagen empfohlen.

    Nach ihrer Hinterlegung werde der spanische Staat von der UNO um eine Gegendarstellung gebeten. Anschließend würden die Berichterstatterinnen die Fälle einzeln begutachten und am Ende einen Abschlussbericht veröffentlichen.

    Obschon es sich bei den Berichten selbstverständlich um keine Urteile handle, habe sie das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) in seiner Rechtsprechung schon als Teil des internationalen Rechts eingestuft. Ähnlich sehe es auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), weshalb sie von großer Bedeutung sein könnten. Ziel der Klagen sei es, sich von den Berichterstatterinnen bescheinigen zu lassen, dass die Polizei am 1. Oktober 2017 keineswegs mit gewalttätigen Gegnerinnen konfrontiert war, sondern auf harmlose Wählerinnen und friedliche Kundgebungsteilnehmerinnen losgegangen ist.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • Frankreich: Regionalsprachen bei der Matura.

    In Frankreich, wo Minderheitensprachen keinen besonderen Schutz genießen, werden viele Regionalsprachen dennoch an öffentlichen Schulen angeboten. In der Folge stehen diese auch beim Baccalauréat (Bac), das der Matura entspricht, zur Auswahl. Der französische Radiosender RTL hat Ende Juni eine Aufstellung der »regionalen und seltenen Sprachen« veröffentlicht, die beim diesjährigen Bac zur Wahl standen. Es handelt sich um Baskisch, Bretonisch, Korsisch, Kreolisch, Okzitanisch sowie um die Regionalsprachen von Elsass und Mosel. Ferner Amharisch (in Äthiopien beheimatet), Bambara (Mali), Swahili (Uganda), die melanesischen Sprachen, Fulfulde (in mehrere afrikanischen Ländern gesprochen) und andere mehr. Nicht zuletzt steht auch die französische Gebärdensprache zur Wahl.

    Italien gibt zwar an, seine Minderheiten zu schützen und zu fördern, wie es von der Verfassung vorgesehen wäre. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat Rom (genauso wie Paris) jedoch niemals ratifiziert. Und mir wäre auch nicht bekannt, dass bei der Matura Friaulisch, Sardisch, Griko oder Okzitanisch zur Wahl stünden.

    Ausnahmen bilden die anderweitig geschützten Sprachen in den Grenzgebieten (Deutsch/Südtirol, Französisch/Aosta, Slowenisch/Friaul-Julien).

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



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  • Tiroliban-Merkheft.

    Ich will schon seit gestern irgendetwas Abfälliges über das neue Merkheft der Süd-Tiroler Freiheit (Südtiroler Trutzlied, »Süd-Tirol, viel zu schade für Italien«, »Unser Unterricht bleibt DEUTSCH!«…) schreiben, doch mein Hirn weigert sich beharrlich, sich mit soviel Schwachsinn auseinanderzusetzen. Wofür ich Verständnis habe.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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  • Menschendrang.
    Quotation

    Erringen will der Mensch, er will nicht sicher sein.

    – Johann Wolfgang von Goethe



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  • Toponimi, il compromesso unilaterale.

    Venerdì scorso (23.08.) sul quotidiano A. Adige è comparso un fondo di Federico Guiglia che mi è subito piaciuto per la sua estrema chiarezza. In tema di toponomastica, dice Guiglia, non c’è bisogno di alcun compromesso, perché il compromesso c’è già ed è racchiuso nello statuto di autonomia: i toponimi imposti dal fascismo, «secolari» e competenza dello stato (falso), non si toccano — semmai si ufficializzano quelli «tedeschi (e ladini)». Un principio che sarebbe stato reso ancor più insormontabile da recenti pronunce della Corte costituzionale (quella su Sèn Jan, imprimis), che con la sua sentenza 42 del 2017 avrebbe affermato anche la «primazia della lingua italiana».

    Quella esposta da Guiglia è una concezione particolare di «compromesso», ma non per questo meno diffusa.

    Un regime totalitario, in due fasi, stravolge la toponomastica di un territorio con lo scopo — chiaro e dichiarato — di snazionalizzare e assimilare la popolazione residente. In un primo momento, con l’uso della forza, impone una toponomastica inventata (pessimo surrogato) e poco dopo, sempre con la forza, sopprime totalmente i toponimi preesistenti.

    Lo stesso stato, diventato repubblica, posteriormente rinuncia alla soppressione (senza preoccuparsi minimamente della reintroduzione), ma — in barba alle convenzioni internazionali — nemmeno a una virgola dell’imposizione. Ecco pronto il «compromesso», a sua volta prontamente affidato a un arbitro di parte, perché in seno alla Corte costituzionale la minoranza sudtirolese conta — al massimo — per lo zerovirgola del proprio peso demografico/elettorale.

    Se questo veramente abbiamo il coraggio di chiamarlo un compromesso, mi piacerebbe capire quale sarebbe stata l’alternativa. La continuazione delle politiche fasciste, senza soluzione di continuità?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Bhf. Franzensfeste: LReg. ahnungslos.

    Mit ihrer Landtagsanfrage Nr. 181 vom 14. März 2019 hatten die Freiheitlichen unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den entsprechenden Beitrag auf bei der Landesregierung nachgefragt, (1.) ob sie über die gesetzwidrige neue Beschilderung am Bahnhof Franzensfeste informiert sei, (2.) an welchen anderen Bahnhöfen im Land bereits ähnliche Schilder montiert worden seien und (3.) ob sie schon bei den zuständigen Stellen interveniert habe.

    Auf alle drei Fragen antwortete Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) ganze zwei Monate später, am 15. Mai:

    Die Landesregierung verfügt derzeit über keine Informationen, hat aber den Schienennetzbetreiber bereits mit der Bitte um Auskunft kontaktiert. Sobald diese Informationen vorliegen, werden wir Sie unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.

    – LH Arno Kompatscher

    Bis heute — seit der Anfrage sind bald fünfeinhalb Monate vergangen — scheint auf der entsprechenden Seite des Landtags keine Ergänzung auf. Der Schienennetzbetreiber (RFI) hat wohl nicht geantwortet und die Landesregierung scheint außerstande, im Laufe eines halben Jahres jemanden nach Franzensfeste zu schicken, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Notfalls gäbe es auch die Fotos, die dem -Beitrag beigefügt sind.

    Am 25. Juni haben die Blauen mit einer neuen Landtagsanfrage (Nr. 334) nachgehakt. Bislang wurde aber auch die nicht beantwortet, obwohl die angegebene Beantwortungsfrist am 25. Juli verstrichen ist.

    Es wird nur ein Gefühl sein, aber die Anfragen des Post-Postfaschisten Urzì (01 02 03 04) scheinen mir deutlich geschmeidiger zu verlaufen.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Strafzettel online, ein Erlebnis.

    Am 15. August habe ich von der Ortspolizei Brixen einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen — via »elektronisch zertifizierter Post«, wie es auf dem »Übertretungsprotokoll« genannt wird (abgekürzt auf Italienisch: PEC).

    Jetzt bleibt mir leider nichts anderes übrig, als hier wieder einmal einen Beitrag über das damit zusammenhängende, abwechslungsreiche Erlebnis zu schreiben.

    Wohlgemerkt und vorausgeschickt: Ich beanstande die Strafe nicht, wiewohl ich mich an das Vergehen nicht erinnern kann. Da bin ich wohl selbst schuld. Es soll am 6. Juli stattgefunden haben, einen Strafzettel habe ich aber nicht auf der Windschutzscheibe gefunden. Vielleicht hab ich ihn übersehen, vielleicht unbewusst verwurschtelt, vielleicht war er nie da — aber immerhin ist die Zustellung mit Zertifizierter elektronischer Post (ZEP), anders mit der herkömmlichen, kostenlos.

    Die Mitteilung erreicht mich von »poliziamunicipale.bressanone@legalmail.it«, die deutsche Sprache des Mailinhalts ist nicht nur zweitgereiht, sondern wohl auch falsch kodiert.

    Im Betreff (Schwärzung von mir):

    VORHALTUNGSPROTOKOLL GEM-¯ STRA¯ENVERKEHRSORDNUNG n.XXXXXX/X/19 RIF#XXXXXXXXXXXX

    Im Text (Schwärzung von mir):

    ZUSTELLUNG _BERTRETUNGEN DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG MITTELS ZERTIFIZIERTER ELEKTRONISCHER POST (PEC)

    BEZUG ID. XXXXXXXXXXXX

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

    hiermit erfolgt, im Sinne der Art. 2 und 3 des Ministerialdekrets des Innenministeriums nr. 12 vom 18.12.2017, ver?ffentlicht im Amtsblatt der Republik am 16.01.2018, die Zustellung der digitalen Kopie eines Amtsaktes bez?glich einer von der Stra?enverkehrsordnung vorgesehenen Strafe, mittels zertifizierter elektronischer Post: das angef?gte Vorhaltungsprotokoll Nr. XXXXXX/X/19, ausgestellt zu Lasten eines Fahrzeuges, welches auf Ihren Namen zugelassen ist.

    Zugeh?rige Anlagen

    – XXXXXXXXXXXXXXXX_R_signed: Zustellungsbest?tigung mittels PEC. Der Datensatz wurde digital signiert.

    – XXXXXXXXXXXXXXXX_V_signed: Protokoll in pdf-Format, inklusive Einzahlungsschein. Der Datensatz wurde digital signiert.

    Insgesamte Anzahl der Anlagen: 2 (zwei).

    WICHTIG: Verwenden Sie diese PEC-Mail-Adresse nicht f?r Mitteilungen zum gegenst?ndlichen Vorhaltungsprotokoll. BEFOLGEN SIE HIERZU AUSSCHLIESSLICH DIE IM ANGEF_GTEN VORHALTUNGSPROTOKOLL ENTHALTENE ANLEITUNG.

    Mit freundlichen Gr??en

    RIF steht wohl für riferimento, R für relazione di notifica und V für verbale.

    Leider habe ich die Zustellung, aufgrund der etwas gemächlicheren letzten Woche, erst gestern Vormittag bemerkt. Damit waren auch schon die fünf Tage um, innerhalb derer ich 35,94€ statt 48,54€ hätte bezahlen können — mit einem Aufpreis von 12,60€ bin ich nun also dabei. Ich wusste ehrlich gesagt auch gar nicht, dass Verkehrsstrafen jetzt via ZEP zugestellt werden, aber das Gesetz kennt ja bekanntlich keine Unwissenheit.

    Will ich mich noch bei der Ortspolizei erkundigen, ob jetzt keine Strafzettel mehr hinter den Scheibenwischer geklemmt werden (doch, werden sie!) und ob es nähere Details zur Übertretung gibt (es wurde ein Foto vom Auto gemacht, hilft mir aber nicht weiter). Weil auf dem Übertretungsprotokoll steht, dass ich mich »zwecks weiterer Auskünfte und Informationen« von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr an die Ortspolizei wenden kann, habe ich mich sehr beeilt, um nicht bis Montag im Ungewissen zu bleiben. Ein ziemlicher Act — um dann vor Ort herauszufinden, dass das Büro von Montag bis Freitag auch nachmittags geöffnet ist. Was mir der freundliche (wirklich!) Schalterbeamte nochmal mündlich bestätigt.

    Die deutschsprachige Fassung des Protokolls (PDF-Datei) hat übrigens stellenweise (aber nicht durchgehend) ähnliche Kodierungsprobleme, wie die ZEP-Nachricht. Zudem ist meine Adresse auch dort nur in ihrer italienischen Fassung angeführt, bzw. zweimal unterschiedlich: einmal ist die gesamte Adresse italienisch, einmal nur der Straßen-, nicht aber der Ortsname.

    Unter »Beträge und Zahlungsfristen« erfahre ich in merkwürdiger Schreibweise, dass ich vom »6° bis zum 60° Tag ab Vorhaltung oder Zustellung der Üb[e]rtretung« weniger bezahle, als ab dem 61. Tag.

    Will ich also heute gleich alles hinter mich bringen, wofür ich online entweder eine Banküberweisung veranlassen oder das Zahlungssystem »pagoPA« (Italienisch für »pago pubblica amministrazione«) nutzen kann. Für letzteres wird mir die Adresse »www.epays.bz/cds-bressanone« angegeben, womit ich direkt zur entsprechenden Unterseite der Südtiroler Einzugsdienste gelange — allerdings nur in italienischer Fassung. Klicke ich auf die deutsche Sprachwahl, fliege ich raus und lande auf der Startseite von Epays/Einzugsdienste.

    Ärgerlich, aber von dort ist es immerhin möglich, sich mit dem ÖSDI (heißt natürlich SPID) einzuloggen. Versprochen wird:

    Kontoauszug
    Ein einfaches und sicheres Verwaltungssystem
    Im Kontoauszug können Sie Ihre bezahlten und noch zu bezahlenden Akten und Dokumente zu Gunsten der aktivierten Körperschaften aufrufen.

    »Aktivierte Körperschaften«, das muss Wurschteldeutsch für »teilnehmende Dienste« oder sowas Ähnliches sein. Da gelange ich sicher zur Bezahlung meiner Strafe, sogar »einfach und sicher«.

    Ergebnis nach Anmeldung mit dem ÖSDI (natürlich nur auf Italienisch möglich):

    Error 500: javax.servlet.ServletException: java.lang.NoSuchFieldError: org/seda/payer/util/PropertiesPath.redirectMyCivis

    Also doch manuell die deutsche Seite suchen. Unter den »Körperschaften« kann man zum Beispiel wählen zwischen »Freie Universität Bozen« (mit Umlauten), »Suedtiroler Sanitaetsbetrieb« (ohne Umlaute) und »Südtiroler Einzugsdienste« (wieder mit Umlauten). Weiter unten dann »Gemeinden«: Ich entscheide mich für Brixen und wähle »Verstöße Straßenverkehrsordnung«. So unkompliziert lande ich wieder dort, wo ich schon mit »www.epays.bz/cds-bressanone« gelandet war. Da ich einer dieser ausgefallenen Zeitgenossen bin, die auf Zweisprachigkeit bestehen, kostet das aber offenbar einen kleinen Mehraufwand.

    Dort den »Zahlungsmitteilungskodex« eingegeben und schon sind alle Daten meines Strafzettels da (Adresse wieder ganz auf Italienisch). Ab in den »Warenkorb« (eine vorzügliche Wortwahl!) und mit dem ÖSDI eingeloggt (von hier aus klappt es) — ab da ist dann alles nur noch einsprachig Italienisch. Der Versuch, Zweisprachigkeit vorzutäuschen, wird nicht unternommen:

    Schwärzung von mir.

    So fühlt es sich also an, wenn man als Deutschsprachiger in einer mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinde Südtirols eine Strafe begleichen will. Vorzeigeautonomie. ZEP-Adresse italienisch, Zustellungsadresse auch, deutscher Text falsch kodiert, direkter Link nur zur italienischen Sprachversion und… konsequenterweise werde ich nach dem einsprachigen Bezahlvorgang auch direkt wieder auf die italienische Seite der Südtiroler Einzugsdienste zurückgeleitet.

    Abschließend trudelt noch eine — immerhin zweisprachige — Bestätigungsmail von »epays-no-reply@altoadigeriscossioni.it« in meinem Postfach ein.

    Ob ich jetzt vielleicht doch in den »einfachen und sicheren« Kontoauszug komme, probiere ich noch einmal erfolglos aus. Und auf der »Zahlungsmitteilung pagoPA«, die im PDF des Übertretungsprotokolls enthalten ist, entdecke ich zum Abschluss noch zwei weitere Schreibweisen von »vom 6° bis zum 60° Tag«:

    • »vom 6ten bis 60ten Tag« und
    • »vom 6. bis 60. Tag«.

    Das nennt man glaub ich Konsistenz.

    Ja, ich hätte die Strafe auch vor Ort »in bar« begleichen können, doch ich hatte mir zuerst noch überlegt, ob ich einen Rekurs einreichen soll. Eine Rechtfertigung für den bescheidenen Onlinedienst ist das ohnehin nicht.

    Nachtrag: Auch den vollständigen Satz

    Vom 6° Tag bis zum 60° Tag ab Vorhaltung oder Zustellung der Übrtretung ist die Zahlung des Mindestbetrages von Euro 42,00 (Übertretung/en) + Euro (Postspesen) + Euro + Euro 6,54 (Verwaltungskosten + Ermittlung des Fahrzeughalters) zum Gesamtbetrag von 48,54 Euro zugelassen.

    finde ich ziemlich gelungen. Unterstreichungen von mir.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 || 01 02 03 04



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