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  • Anche sui primari si esprimerà la Consulta.
    Concezione riduttiva dell'autonomia

    Come riporta l’inserto sudtirolese del Corriere nelle sue edizioni di sabato, domenica e odierna, la legge provinciale 7/2001 sul riordino della sanità sarebbe attualmente inapplicabile, perché il giudice Giulio Scaramuzzino ne avrebbe rimesso una parte al vaglio della Corte costituzionale. Il riferimento in concreto è all’articolo 48 comma 3 che regola la selezione dei primari, contro cui avrebbe fatto ricorso una candidata precedentemente scartata.

    Fino alla pronuncia della Corte costituzionale sono dunque ferme tutte le nuove nomine — e almeno in bilico le riconferme, creando grande scompiglio a un sistema sanitario già in affanno per via della pandemia.

    Quel che trovo inquietante è che il giudice, nel motivare la rilevanza della questione di legittimità costituzionale, tra le altre cose, affermerebbe che la norma sudtirolese è «irragionevolmente diversa» da quella statale, «senza che la dicrasia normativa sia giustificata da necessità di tutela delle specificità locali» (Corriere del 15.05.).

    Questo ragionamento, se si affermasse, sarebbe un ulteriore enorme passo verso la limitazione dell’autogoverno. Non solo c’è chi ritiene che l’autonomia vada meritata (ossia che per essere autonomi sia necessario gestire meglio degli altri), ma ora c’è anche chi sostiene che ogni differenza tra normativa statale e sudtirolese, per non essere ritenuta illegittima, debba essere giustificata da una non meglio definita «necessità di tutela delle specificità locali».

    Ciò significherebbe che il legislatore sudtirolese, anche negli ambiti di propria competenza, non potrebbe legiferare liberamente — ma che il margine di intervento si ridurrebbe a pochi e puntuali discostamenti dalla normativa statale, solo laddove la fantomatica «tutela delle specificità» lo giustifichi.

    Pura follia.

    Cëla enghe: 01



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  • Schon wieder eine halbe Milliarde.
    Anfechtung des Corona-Hilfspakets

    Die Zentralregierung um Mario Draghi hat auf Empfehlung von Regionenministerin Mariastella Gelmini (FI) beschlossen, das rund eine halbe Milliarde umfassende Corona-Hilfspaket des Landes vor dem Verfassungsgericht anzufechten.

    Dabei geht es um die finanzielle Deckung der Maßnahmen, die zu einem erheblichen Teil auf Forderungen des Landes gegenüber dem Staat fußen — Akzisen aufs Heizöl, Glücksspieleinnahmen und die vom staatlichen Haushaltsgesetz von 2015 vorgesehene Rückzahlung von Reserven.

    Verblüffend finde ich diesbezüglich nicht so sehr die Anfechtung an sich, sondern insbesondere, dass wir doch seit 2014 das beste Finanzabkommen der Welt haben, für dessen Abschluss LH Kompatscher auf mehrere Milliarden Euro einfach so verzichtet hat. Aber, so hieß es damals, dafür stellen wir unsere Finanzen auf eine solide Basis.

    Und jetzt, wenige Jahre später, stehen schon wieder Forderungen in Höhe von einer halben Milliarde — 1.000 Euro pro Kopf! — im Raum, die der Staat nicht bedienen möchte?

    Dann wird es ja nicht lange dauern, bis es wieder heißt: Rom hat das Geld eh nicht, würde es uns ohnehin nie zurückzahlen, lasst uns also lieber darauf verzichten und stattdessen ein neues Abkommen schließen, damit sowas in Zukunft nicht mehr passiert. Diesmal aber ganz im Ernst, versprochen!

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01



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  • Themen für die Zukunftskonferenz.
    Die EU mitgestalten

    Die EU hat bekanntlich die Konferenz zur Zukunft Europas (CoFoE) ins Leben gerufen, bei der fast 20 Jahre nach dem Verfassungskonvent von 2002/2003 Institutionen und Bürgerinnen über Reformen und eine Neuausrichtung der Union diskutieren sollen.

    Insbesondere für den partizipativen Teil des Prozesses habe ich begonnen, einige Themen und Forderungen aufzuschreiben, die meiner Meinung nach aus Südtiroler und/oder (wenigstens) aus -Sicht wichtig wären. Es handelt sich um eine Aufstellung, die fortlaufend aktualisiert werden und Teilnehmenden als Anregung dienen kann. Ähnlich jener, die wir im Zusammenhang mit dem Südtirolkonvent erstellt hatten.

    Ergänzungs- und Änderungsvorschläge können jederzeit gerne im Kommentarbereich unterbreitet werden.

    • Abschaffung nationaler Vetorechte in allen Gremien.
    • Abschaffung des Rates der Europäischen Union.
    • Initiativ- und alleiniges Haushaltsrecht für das EU-Parlament.
    • Abschaffung von nationalen Quoten bei der Besetzung von Gremien, einschließlich der EU-Kommission.
    • Umwandlung der EU-Kommission in eine vom Parlament gewählte Regierung sowie Verbesserung der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative.
    • Vereinfachter Zugang für Bürgerinnen zum EuGH.
    • Priorität für den Klima- und Umweltschutz, insbesondere auch vor dem freien Warenverkehr.
    • Realisierung der Kostenwahrheit im Warenverkehr und starke Förderung der Schiene.
    • Priorität für die Förderung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.
    • Knüpfung der landwirtschaftlichen Förderungen an klar definierte Ökologisierungsschritte.
    • Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe, auch durch eine Reform der Vergaberichtlinien.
    • Förderung von Wirtschaftsmodellen ohne Gewinnabsicht.
    • Einführung einer — auf dem ius soli basierenden — EU-Staatsbürgerinnenschaft anstatt der nationalen Staatsbürgerinnenschaften.
    • Einführung grenzüberschreitender Wahllisten bei EU-Wahlen.
    • Stärkere Einbindung der Regionen auf allen Ebenen und Gründung einer EU-Regionenkammer.
    • Stärkung der Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Regionen, einschließlich der Gründung gemeinsamer Parlamente und anderer Institutionen und Dienste.
    • Deutliche Stärkung der deliberativen und direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten.
    • Anerkennung des Rechts auf demokratische Selbstbestimmung zur Änderung von Grenzen zwischen Regionen und Staaten, einschließlich Neugründungen, mit automatischem Verbleib in der EU.
    • Schrittweise Einführung eines europäischen Mindestlohns und Angleichung der Sozialstandards.
    • Einführung einer Transaktionssteuer.
    • Echter Minderheitenschutz durch Definition starker und verbindlicher Mindeststandards.
    • Bessere Berücksichtigung regionaler oder Minderheitensprachen durch die EU selbst.
    • Verbot von Geoblocking und ähnlicher Praktiken.
    • Reform des europäischen Asylrechts mit vereinfachtem Zugang, insbesondere die Möglichkeit zur Stellung von Asylanträgen im Herkunfts- oder in Drittländern.
    • Abkehr vom Prinzip der Festung Europa und Verpflichtung zu einer humanen Immigrationspolitik.
    • Einschränkung der Macht von Lobbys und Konzernen.
    • Strenge Regulierung von Waffenproduktion und -exporten.

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ohne Hierarchisierung.

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  • Reisepass: Māori first.
    Aotearoa/Neuseeland

    Der neuseeländische Reisepass wird einer sicherheitstechnischen — und damit einhergehend einer sprachlichen — Überarbeitung unterzogen. Wie das Te Tari Taiwhenua Department of Internal Affairs von Aotearoa mitteilt, wird der neue Reisepass nicht nur fälschungssicherer gemacht, sondern auch eine deutliche Aufwertung der Landessprache Māori mit sich bringen.

    Datenseite des neuen neuseeländischen Reisepasses

    Im gesamten Dokument wird die Minderheitensprache nicht nur gleichwertig mit Englisch angeführt, sondern — dem Prinzip der positiven Diskriminierung folgend — sogar erstgereiht sein, wie auch den bereits in Umlauf gebrachten Bildern zu entnehmen ist. Dies obschon (oder gerade weil) rund 95% der Bevölkerung von Neuseeland Englisch und etwa 4% Māori sprechen.

    Zum Vergleich: Im italienischen Reisepass sind Minderheitensprachen, sofern sie nicht gleichzeitig Amtssprachen eines EU-Landes sind, gar kein Thema.

    Datenseite des italienischen Reisepasses (Quelle: Italienische Staatsdruckerei)

    Die Datenseite etwa ist auf Italienisch, Englisch und Französisch gehalten. Auf Seite 6 gibt es ein Glossar mit Übersetzungen aller Begriffe in die Amtssprachen der Europäischen Union.

    Friaulisch, Sardisch, Ladinisch, Okzitanisch und andere kommen in dem Dokument gar nicht vor, geschweige denn in gleicher Größe oder gar erstgereiht.

    Vorderseite des neuen neuseeländischen Reisepasses

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  • Zukunftskonferenz nicht nur in den Hauptstädten!
    Aufruf an Entscheidungsträgerinnen in den Regionen

    Die Europäische Union hat die Konferenz zur Zukunft Europas ins Leben gerufen, die offiziell am jüngsten Europatag (am 9. Mai) eröffnet wurde.

    Mehrere Regionen, einschließlich Südtirol, hatten schon im Vorfeld (am 6. Mai) in einem Brief für eine stärkere Einbindung geworben.

    Am 9. Mai fand dann in Straßburg als »Ausdruck der territorialen Dimension der Konferenz« ein erster lokaler Dialog statt. Die Teilnehmenden verfassten einen offenen Brief, um Entscheidungsträgerinnen aufzufordern, Dialoge auf lokaler Ebene zu organisieren und sich hierfür einem vom Ausschuss der Regionen (AdR) ins Leben gerufenen Netzwerk anzuschließen.

    Der offene Brief im Wortlaut:

    Mit den Menschen in unseren Gemeinden und Regionen über die gemeinsame Zukunft Europas ins Gespräch kommen!

    Die Europäische Union hat die Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg gebracht, als offene Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber, vor welchen Herausforderungen wir stehen und wie wir unsere Zukunft gemeinsam gestalten können.

    Am heutigen 9. Mai, dem Europatag, rufen wir die Regional- und Kommunalpolitiker auf, zu dieser Konferenz beizutragen und sich dazu auch dem vom Europäischen Ausschuss der Regionen eingerichteten Netz der für EU‑Angelegenheiten zuständigen Regional- und Gemeinderäte anzuschließen.

    Die von uns angestrebte demokratische und inklusive Union muss auf den Regionen, Städten und Dörfern – dem Fundament Europas – aufbauen. Sie, die eine Million gewählten Regional- und Kommunalpolitiker in der EU, bilden die Regierungsebene mit der größten Bürgernähe, der die Menschen am meisten vertrauen. Wir rufen Sie deshalb auf: „ Treten Sie mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in den Dialog und geben Sie ihnen eine Stimme, damit die Konferenz zu einem Erfolg wird!

    Warum sollten wir uns hierfür engagieren?

    Wir können dafür sorgen, dass die Zukunft der EU nicht nur in Brüssel und den Hauptstädten, sondern mit unseren Menschen in allen Städten und Dörfern gemeinsam gestaltet wird. Vieles lässt sich erreichen, wenn in jeder regionalen oder lokalen Versammlung ein gewählter Politiker darauf schaut, wie die EU vor Ort konkret Wirkung erzielt, wenn dieser Kommunalpolitiker am Puls der Bürgerinnen und Bürger ist und die Belange der Menschen aufgreift und in die Konferenz trägt.

    Was können wir tun und wie können wir gemeinsam konkret etwas erreichen?

    Der Europäische Ausschuss der Regionen ist die Institution, in der die Kommunal- und Regionalvertreter ihre Belange auf EU-Ebene geltend machen. Gemeinsam können wir

    1. die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger weitertragen : Wir können die Meinungen der Menschen aus lokaler und regionaler Perspektive aufgreifen und über unsere politischen Parteienbündnisse und territorialen Verbände in die Konferenz weitertragen;
    2. lokale Bürgerdialoge organisieren: Wir können in Europas Regionen, Städten und Dörfern partizipative Dialoge organisieren, um die Bürger und die Orte, an denen sie leben, einzubinden;
    3. dem AdR-Netz der für EU-Angelegenheiten zuständigen Regional- und Gemeinderäte beitreten : Sie können einen gewählten Mandatsträger Ihrer regionalen oder lokalen Versammlung als EU-Beauftragten benennen, der über die lokalen Bürgerdialoge mit den Menschen ins Gespräch kommt;
    4. politische Debatten in Ihrer lokalen oder regionalen Versammlung veranstalten : Mit einer Debatte zur Zukunft der EU können Sie auf Ihre Region, Ihre Stadt oder Ihr Dorf aufmerksam machen;
    5. eine gemeinsame Vision für die Europäische Union entwickeln : Diese Vision soll auf dem Gipfeltreffen der Regionen und Städte 2022 in Marseille erörtert und angenommen werden. Dies alles ist unser Beitrag zur Konferenz.

    Was wird im Rahmen dieser Initiative an Unterstützung geboten und wo können Sie mehr erfahren?

    Lassen Sie uns Europa gemeinsam zu den Menschen und in ihre Städte und Dörfer tragen!

    Jetzt, da wir dabei sind, die Pandemie zu überwinden, schenken die Menschen der lokalen und regionalen Regierungsebene mehr Vertrauen denn je.

    Allein ist jeder von uns nur einer von einer Million. Gemeinsam jedoch können wir Europa nicht nur zu unserem gemeinsamen Haus, sondern zu unserem wahren Zuhause machen.

    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

    Bewerben Sie sich jetzt!

    ***

    Unterstützer:

    1. Apostolos Tzitzikostas, Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen und Gouverneur der griechischen Region Zentralmakedonien
    2. Dubravka Šuica, für Demokratie und Demografie zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission
    3. Guy Verhofstadt, Ko-Vorsitzender des Exekutivausschusses der Konferenz zur Zukunft Europas
    4. Ana Paula Zacarias, portugiesische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten
    5. Jacqueline Gourault, französische Ministerin für territorialen Zusammenhalt und Beziehungen zur Kommunalverwaltung
    6. Renaud Muselier, Vorsitzender des Verbands französischer Regionen und Präsident der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
    7. Frédéric Bierry, Präsident der Europäischen Gebietskörperschaft Elsass
    8. François Baroin, Vorsitzender der Vereinigung französischer Bürgermeister und Bürgermeister von Troyes
    9. Jeanne Barseghian, Bürgermeisterin von Straßburg und 1. Vizepräsidentin der Eurometropole Straßburg
    10. André Viola, Leiter der französischen Delegation im Europäischen Ausschuss der Regionen und Mitglied des Departementrats des Departements Aude
    11. Vasco Alves Cordeiro, Erster Vizepräsident des AdR und Mitglied des Regionalparlaments der Azoren
    12. Olgierd Geblewicz, Vorsitzender der EVP-Fraktion im Europäischen Ausschuss der Regionen und Marschall der Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Westpommern)
    13. Christophe Rouillon, Vorsitzender der SPE-Fraktion im Europäischen Ausschuss der Regionen und Bürgermeister von Coulaines
    14. François Decoster, Vorsitzender der Fraktion Renew Europe im Europäischen Ausschuss der Regionen und Bürgermeister von Saint-Omer
    15. Władysław Ortyl, Vorsitzender der EKR-Fraktion im Europäischen Ausschuss der Regionen und Marschall der Woiwodschaft Podkarpackie (Vorkarpaten)
    16. Kieran McCarthy, Vorsitzender der EA-Fraktion im Europäischen Ausschuss der Regionen und Mitglied des Stadtrates von Cork
    17. Satu Haapanen, Ko-Vorsitzende der Fraktion der Grünen im Europäischen Ausschuss der Regionen und Mitglied des Stadtrates von Oulu

    Cëla enghe: 01



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  • Zweisprachige Sitzungen, wie geht das?
    Beispiel Kanada

    Beim Office of the Commissioner of Official Languages von Kanada ist ein Leitfaden mit einfachen, aber effektiven Empfehlungen für die Abhaltung zweisprachiger Meetings erhältlich. Ich bin der Meinung, dass diese Ratschläge auch für Südtirol von Interesse sind und — obwohl für öffentliche Verwaltungen gedacht — auch auf Private oder etwa auf die Sitzungen von Gemeinde- und Stadtviertelräten anwendbar wären.

    Den Inhalt habe ich hier in die deutsche Sprache übertragen.

    Der föderale öffentliche Dienst ist zweisprachig

    In Gebieten, die in Bezug auf die Arbeitssprachen als zweisprachig ausgewiesen wurden, haben die Angestellten das Recht, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten und geleitet zu werden. Dies schließt die Sitzungen, an denen sie teilnehmen, mit ein.

    Gute Praktiken zur Abhaltung einer zweisprachigen Sitzung mit Angestellten, die unterschiedliche Zweisprachigkeitsniveaus besitzen
    • Die Person, die die Sitzung leitet, beherrscht beide offiziellen Sprachen und achtet darauf, dass alle Angestellten voll und in der Sprache ihrer Wahl am Meeting teilnehmen können. Sie stellt sicher, dass die Sitzungen vom Anfang bis zum Ende in beiden offiziellen Sprachen durchgeführt werden.
    • Die oder der Vorsitzende des Meetings weist in beiden offiziellen Sprachen von Beginn an darauf hin, dass es den Teilnehmenden freisteht, sich in der offiziellen Sprache ihrer Wahl auszudrücken.
    • Die oder der Schriftführende beherrscht beide offiziellen Sprachen und die Wortmeldungen in jeder der offiziellen Sprachen werden im Sitzungsprotokoll wiedergegeben.
    • Die Einberufung, die Tagesordnung, die Unterlagen und die Besprechungsprotokolle werden in beiden offiziellen Sprachen zeitgleich verteilt.
    • Keine weiteren Schritte sind nötig, da im Prinzip sämtliche Teilnehmenden entweder beide offiziellen Sprachen sprechen oder passiv zweisprachig sind.
    Gute Praktiken zur Abhaltung einer zweisprachigen Sitzung mit Angestellten, die unterschiedliche Zweisprachigkeitsniveaus besitzen und solchen, die einsprachig sind

    Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Schritten: Die oder der Vorsitzende muss die wichtigsten Punkte jeder Wortmeldung für die Sprecherinnen der jeweils anderen Sprache zusammenfassen. Diese Vorgehensweise verlangsamt die Sitzung etwas, unterstützt jedoch die gegenseitige Verständigung außerordentlich. Es ist daher wichtig, dass vom Vorsitz die nötige Zeit eingeplant wird.

    Vorteile zweisprachiger Sitzungen
    • Maximieren die Teilnahme sämtlicher Angestellten, da der Großteil in der offiziellen Sprache seiner Wahl produktiver ist.
    • Unterstützen die Beibehaltung der Kompetenzen der Angestellten in der Zweitsprache, da sie beiden offiziellen Sprachen ausgesetzt werden.
    • Sind ein Zeichen des Respekts gegenüber den anwesenden Personen.
    Andere Beispiele guter Praktiken
    • Sprachwärter/innen: Im Rahmen einer zweisprachigen Sitzung teilt die oder der Vorsitzende einer Person die Rolle zu, die Ausgewogenheit im Gebrauch der beiden offiziellen Sprachen zu beobachten und sie/ihn darauf hinzuweisen, sobald das Gleichgewicht missachtet wird, damit sie/er es wiederherstellen kann.
    • Den Ablauf der zweisprachigen Sitzung erklären: Als Vorsitzende/r darauf hinweisen, dass die Wortmeldungen der einen und der anderen für die gegenseitige Verständigung in der anderen Sprache zusammengefasst werden. Um dies zu tun, muss die Sitzung ab und an unterbrochen werden.
    • Vertrauen schenken: Als Teilnehmende/r darauf vertrauen, dass die oder der Vorsitzende die eigenen Wortmeldungen gut zusammenfassen wird.
    • Niemals aufgeben: Durch die Praxis wird man besser. Geduld und Wille zu experimentieren sind essentiell. Anfängliche Widerstände sind normal.
    • Eine gute Führung ist entscheidend: Die Führung durch den Vorsitz und durch jede/n Sitzungsteilnehmende/n sind sind genauso wichtig wie die Führung durch Vorgesetzte und Manager/innen auf allen Ebenen.
    HINWEISE
    • Rechte der Angestellten versus Pflichten der Supervisor/innen: Das Recht der Angestellten, in Gebieten, die in Bezug auf die Arbeitssprachen als zweisprachig ausgewiesen wurden, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten, schafft für Führungskräfte die Verpflichtung, ihre Angestellten in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu leiten und hat Vorrang gegenüber den Sprachrechten der Führungskräfte.
    • Ganzheitlicher Ansatz bezüglich der Arbeitssprache: Zweisprachige Sitzungen sind nur eines der Elemente, die von Teil 5 des Gesetzes über die offiziellen Sprachen abgedeckt werden. Teil 5 muss in seiner Gesamtheit umgesetzt werden.
    • Dienste an der Öffentlichkeit versus Arbeitssprache: Das Recht der Öffentlichkeit, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, hat gegenüber dem Recht der Angestellten, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten, Vorrang. Wann immer Teil 4 und Teil 5 des Gesetzes über die offiziellen Sprachen in Konflikt geraten, hat Teil 4 Vorrang.

    Übersetzung aus dem Englischen/Französischen und Anpassungen von mir.

    Auch in Südtirol hätten öffentliche Angestellte und Mitarbeiterinnen von Konzessionsunternehmen laut Autonomiestatut (DFB: DPR 574/88, Artikel 11) theoretisch das Recht, in der offiziellen Sprache ihrer Wahl zu arbeiten. Leider wird dem wenig Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl ja der (sprachliche) Alltag vieler Menschen von ihrer Arbeit bestimmt wird.

    Vielleicht kann der hier wiedergegebene Leitfaden ein Anstoß für diesbezügliche Verbesserungen sein.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • SaniBook: Die Profi-Impfvormerkung.

    Ich habe mich — via SaniBook —  zur Coronaimpfung angemeldet.

    Dabei wird man nach Eingabe von sanibook.sabes.it automatisch auf appcupmobile.civis.bz.it weitergeleitet. CUP steht für Centro unico di prenotazione, auf Deutsch wäre das die ELVS oder Einheitliche Landesvormerk(ungs)stelle.

    Gebucht wird dabei nicht eine Coronaimpfung, sondern durch alle Schritte hindurch eine Vaccinazione Sars-Cov-2. Mit diesem Trick hat der Gesundheitsbetrieb wohl wieder ordentlich Speicherplatz eingespart, wofür ihm Dankbarkeit gebührt.

    Schwärzungen (Datum) von mir

    Der Vorgang selbst ist recht unkompliziert. In wenigen Schritten ist die Vaccinazione gebucht — sofern man allen Bedinungen zustimmt und sich auch sonst nicht von der kreativen Schreibweise ablenken lässt.

    Schwärzungen (Datum, Steuer-, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) von mir

    Am Ende der Prozedur wird der Termin noch mit zwei nützlichen Benachrichtigungen — via SMS und via E-Mail — bestätigt:

    Schwärzungen (ältere Nachricht, Terminnummer, Datum, Uhrzeit) von mir

    Nützlich und patientenorientiert finde ich vor allem, dass weder der Ort angeführt wird, noch worauf sich der Termin bezieht (also die Coronaimpfung pardon Vaccinazione). Muss man schon selber wissen.

    Hervorhebung von mir

    Über die SaniBook-App lässt sich der Termin noch in den Kalender eintragen. Vorausgesetzt, man permittiert, das Appunktament dem Calendar zu aggiungieren.

    Da soll noch wer behaupten, wir hätten es nicht mit Profis zu tun. Und bei der Impfung selbst? Da kann eigentlich gar nichts mehr schiefgehen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02 03 04



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  • Mehrsprachigkeit und Wert der Sprachen.
    Quotation

    Frühkindliche Fremdsprachenförderung ist angesagt. Aber es sollen doch bitte Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein. Chinesisch oder Russisch lassen sich vielleicht auch noch ob ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit argumentieren. Aber [T]ürkisch, [B]ulgarisch, arabische oder afrikanische Sprachen?

    Die unterschiedlichen Sprachen werden unterschiedlich gewertet – analog zu den Kulturen, die mit ihnen assoziiert werden und zu ihrer vermeintlichen Notwendigkeit im globalen Wirtschaftsgeschehen. Doch egal um welche Sprache es sich handelt: mehrsprachig aufzuwachsen erzeugt im Gehirn neuronale Vernetzungen, die später für andere Lebensbereiche gebraucht werden. Allein fehlt vielfach ein quantitativ erkennbarer Nutzen, weshalb manche Eltern aus anderen Ländern ihren Kindern diese Herkunftssprachen gar nicht mehr beibringen wollen – teils aus Angst vor Ausgrenzung oder auch auf Grund des zeitlichen Aufwands, den die Beschäftigung mit der zusätzlichen Sprache und Kultur im Familienalltag bedeuten würde.

    LinguistInnen fordern ein größeres Bewusstsein für den Wert jeder einzelnen Sprache, sowohl im Kinder- als auch im Erwachsenenalter. Englisch als Standardsprache allein reicht nicht aus. Denn auch wenn sich eine große Zahl an Menschen auf Englisch unterhalten kann, so fehlt vielen die emotionale Komponente, die sich erst dann erschließt, wenn man in die damit verbundene Lebenswelt eintaucht. Das bedeutet nicht, dass es notwendig ist, eine Fremdsprache grammatikalisch fehlerfrei und ohne fremdsprachigen Akzent zu sprechen. Denn selbst in unserer Muttersprache hat eine gewisse Schlampigkeit Platz, wie sie in unterschiedlichen Dialekten und im Alltagsjargon zutage treten kann.

    Sprachliche Unebenheiten gehören dazu. Sowohl in der Muttersprache als auch im Spracherwerb.

    aus der Beschreibung der Ö1-Sendung Radiokolleg – Ich verstehe! vom 6. Mai – Ein Plädoyer für die Mehrsprachigkeit (4) – Gestaltung: Margit Atzler

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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