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  • K33: ASGB antwortet »Konföderierten«.

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    9 Comentârs → on K33: ASGB antwortet »Konföderierten«.

    Die sogenannten konföderierten Gewerkschaften AGB, SGB und SGK hatten dem Südtirolkonvent (K33) ein gemeinsames Schreiben zukommen lassen. Die Reaktion des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbunds (ASGB) geben wir hier vollinhaltlich wieder:

    ASGB: Replik zur Stellungnahme der konföderierten Gewerkschaftsbünde anlässlich des Konvents der 33

    Anlässlich der Sitzung des Konvents der 33 am Freitag, 17. Februar verschickten die konföderierten Gewerkschaften eine Stellungnahme, die aus Sicht des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) gefährliche zentralistische Züge aufweist und autonomiepolitisch einen Rück- statt Fortschritt darstellt.
    Dies zur Kenntnis genommen und vorausgeschickt, dass es normalerweise nicht die Art des ASGB ist, sich in Stellungnahmen der anderen Gewerkschaften einzumischen, bedarf es diesmal doch einer Replik von Seiten des ASGB:

    • Der Schulunterricht sollte sich laut der konföderierten Gewerkschaften an das Modell der Universität Bozen anlehnen:
      • Dies lehnt der ASGB in aller Deutlichkeit ab. Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, inwiefern man die Unterrichtsmethodik während des Fremdsprachenlernens ändert: Sprechen muss Priorität haben! Es ist außerdem Tatsache, dass Fächer in deutscher Sprache an der Universität Bozen im Verhältnis zum Englischen und Italienischen ins Hintertreffen geraten sind. Das Recht auf muttersprachlichen Unterricht ist eine fundamentale Grundsäule des Autonomiestatutes und Voraussetzung für funktionierenden Minderheitenschutz.
    • Die drei nationalen Gewerkschaftsbünde erachten es als grundlegend, die aktive Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln:
      • Dem schließen wir uns natürlich an. Maßnahmen, die auf lokaler Ebene geschlossen werden, tragen den örtlichen Gegebenheiten Rechnung.
    • AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK stellen fest, dass es im Bereich der Arbeitssicherheit keine weiteren autonomen Kompetenzen braucht:
      • Das Gegenteil ist der Fall. Zum einen widerspricht eine ad hoc Ablehnung zusätzlicher Kompetenzen eindeutig dem Geist der Autonomie, zum anderen dürfen wir nicht vergessen, dass Südtirols Arbeitswelt teilweise komplett andere Bedürfnisse aufweist, wie jene im restlichen Staatsgebiet. Man denke nur an das duale Ausbildungssystem. Der ASGB vertritt die Meinung, wir sollten im Rahmen der EU-Richtlinien autonom über den Bereich der Arbeitssicherheit entscheiden können.
    • AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK legen dar, dass die Leistungen im Bereich Sozialvorsorge im gesamten Staatsgebiet einheitlich sein müssen:
      • Das ist aus Südtiroler Sicht totaler Nonsens und bestätigt die zentralistisch ausgerichteten Tendenzen der konföderierten Gewerkschaftsbünde. Einheitlich muss grundsätzlich gar nichts sein, dafür sind die Bedürfnisse der Regionen bzw. Provinzen mit Sonderstatut zu verschieden. Die Forderung, die Sozialvorsorge auf lokaler Ebene selbst zu verwalten, ist aus autonomiepolitischer Sicht die einzig sinnvolle. Würde dem Wunsch der konföderierten Gewerkschaften entsprochen und wir hätten eine einheitliche Regelung im gesamten Staatsgebiet, würden folgende Leistungen wegfallen:
        •  Pflegesicherung
        •  Lebensminimum
        •  Mietbeiträge
        •  Wohnbauförderung
        •  Landesfamiliengeld
        • Regionales Familiengeld und weitere Unterstützungsmaßnahmen der Region
        • Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
        • Rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten
        • Rentenversicherung der Bauern
        • Unterstützungen für Menschen mit Beeinträchtigungen
      • Aus der Sicht des ASGB würde es in diesem Kontext Sinn machen, das Fürsorgeinstitut NISF/INPS autonom zu verwalten, um der Südtiroler Bevölkerung auch zukünftig funktionierende Sozialleistungen garantieren zu können.
    • Die konföderierten Gewerkschaften weisen darauf hin, dass die privaten Kollektivvertragsverhandlungen in den Bereich des Privatrechts fallen und deshalb in freiem Ermessen der Sozialpartner sind:
      • Autonome Zuständigkeiten im Bereich der Kollektivverträge sind unbedingt auszubauen. Genau dann kann die Autonome Provinz Südtirol nämlich einen rechtlichen Rahmen festlegen, außerhalb dem sich die Verhandlungspartner nicht zu bewegen haben – auch bei privaten Kollektivverträgen. Innerhalb dieses Rahmens muss festgelegt werden, dass kollektivvertraglich zugesicherte Einzahlungen in Renten- und Sanitätsfonds – wenn vorhanden – ausschließlich in lokal verwaltete zu erfolgen haben. Dies ist aktuell nicht der Fall, mit dem Resultat, dass die Arbeitgeber monatlich Unsummen an nationale Fonds überweisen, von denen im Land niemand etwas hat.
    • AGB/CGIL, SGBCISL und UIL-SGK stellen in ihrem Dokument fest, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht laut Verfassung ausschließliche Zuständigkeit des Staates ist. Jegliche Diskussion darüber würde sich erübrigen:
      • Die italienische Verfassung ist genauso wie das Autonomiestatut kein starres Konstrukt, sondern kann innerhalb der selbst gesetzten Schranken abgeändert werden. Von daher kann nicht die Rede davon sein, dass sich von vorn herein jede Diskussion darüber erübrigen würde. Dies mag aus der Sicht der drei nationalen Gewerkschaftsbünde in Südtirol so sein, der ASGB steht jeglichen Diskussionen zum Autonomieausbau offen gegenüber.
    • Die konföderierten Gewerkschaften weisen darauf hin, dass die Forderung nach Vollautonomie in Steuer- und Haushaltspolitik naturgemäß (sic!) nicht umsetzbar wäre:
      • Naturgemäß ist bei ausreichendem Willen alles umsetzbar, Einigkeit zwischen den Verhandlungspartnern vorausgesetzt. Da es diesbezüglich keine selbst auferlegten Schranken der Verfassung gibt, ist eine Diskussion darüber durchaus sinnvoll und legitim.
    • Abschließend fordern die drei nationalen Gewerkschaften den Konvent auf, pragmatischer zu arbeiten, denn es bedürfe das Prozedere laut Art. 138 Verf. zur Überarbeitung des geltenden Autonomiestatuts:
      • Diese Aufforderung dem Konvent der 33 gegenüber zu tätigen, finden wir nicht nur unangebracht sondern äußerst präpotent. Die Mitglieder des Konvents der 33 sind sich über das in der Verfassung verankerte Prozedere zur Überarbeitung des Autonomiestatutes durchaus im Klaren. Dass sich ein unabhängiges Gremium nun vorschreiben lassen muss, wie es seine Arbeit zu verrichten hat, ist gelinde gesagt bedenklich und grenzwertig.

    Tony Tschenett,
    Vorsitzender des ASGB



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  • Paritätische Schule — mit der Brechstange.

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    15 Comentârs → on Paritätische Schule — mit der Brechstange.

    Senator Francesco Palermo (PD/SVP) hat einen Frontalangriff auf eine der Grundsäulen der Südtirolautonomie gestartet: Am Konvent vorbei, wo sich von den Open Spaces über die Workshops bis zum Konvent der 33 eher die gegenteilige Haltung abzeichnet, hat er im italienischen Senat einen Verfassungsgesetzentwurf zur Abänderung des Autonomiestatuts vorgelegt, mit dem das muttersprachliche Unterrichtsprinzip nur noch vordergründig erhalten bliebe. Darüber hinaus soll aber an jeder Südtiroler Schule der Antrag von 15 Familien (bzw. den Eltern von mindestens 15 Schülerinnen) genügen, um eine mehrsprachige Sektion zu erzwingen.

    Sollte die Initiative von Erfolg gekrönt sein, wird nicht mehr — einigermaßen behutsam — mit CLIL-Modellen experimentiert, sondern mit der (juristischen) Brechstange ein paritätisches Modell durchgesetzt, dem sich (wie hier prognostiziert) auf Dauer wohl kaum jemand wird entziehen können. Palermos Vorstoß für ein À-la-Carte-Schulsystem nach Wunsch der Eltern sieht offenbar auch keine Asymmetrie nach katalanischem Vorbild vor, sondern eine gleiche Stundenzahl in der Minderheitensprache Deutsch und in der Staatssprache Italienisch.

    Während der Senator mit mehreren Vorstößen zur Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gescheitert war, steht zu befürchten, dass er mit dieser Änderung des Autonomiestatuts zu Lasten der deutschsprachigen Minderheit in Rom offene Türen einrennt.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01 02 03



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  • Francesco Palermo e la Catalogna.
    Secessione da negoziare

    Il senatore Francesco Palermo (PD/SVP) ha concesso un’intervista al quotidiano catalano ElPunt Avui, che vi è stata pubblicata il 16 dicembre scorso. Ne riproponiamo alcuni stralci:

    Che dice della convocazione del referendum d’indipendenza catalano?

    Credo che sia una cosa del tutto naturale e incontestabile consultare un territorio sul proprio futuro. Gli stati nascono, crescono, muoiono continuamente, non c’è nulla di strano. Ciò che mi suscita delle perplessità  è la modalità di conseguire l’indipendenza, che il tutto implichi solamente un referendum. Bisognerebbe insistere sull’aspetto negoziato della secessione.

    E se la controparte non vuole negoziare?

    È un errore enorme di Madrid, come anche la giudizializzazione della politica. Dall’esterno risulta incomprensibile. Prima o poi il governo spagnolo dovrà capire che bisogna dialogare veramente, anche nel proprio interesse.

    Quale sarebbe la miglior via per conseguire l’indipendenza?

    Il referendum dovrebbe essere parte di un processo consultivo che comprenda un’eventuale dichiarazione di indipendenza accompagnata da negoziati. Il referendum deve far parte di un processo più ampio.

    Ciò di cui è accusata Carme Forcadell [presidente del parlamento catalano accusata di aver permesso un dibattito sull’indipendenza, n.d.t.] in Italia potrebbe venir considerato un reato?

    In Italia abbiamo ancora un Codice Penale fascista, del 1930, anche se modificato, ed esiste il reato di attentato all’unità nazionale. La questione giuridica è molto simile a quella spagnola, da questo punto di vista. Con la grande differenza che in Italia si possono fare i referendum.

    Traduzione:



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  • Katalonien demonstriert für Flüchtlingsaufnahme.

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    0 Comentârs → on Katalonien demonstriert für Flüchtlingsaufnahme.

    Rund 160.000 Personen haben laut Guàrdia Urbana, der städtischen Polizei von Barcelona, an einer friedlichen Kundgebung in der katalanischen Hauptstadt teilgenommen, um die Aufnahme von Flüchtlingen zu fordern. Die OrganisatorInnen von der übergreifenden Plattform Casa nostra, Casa vostra sprechen gar von einer halben Million Beteiligten.

    In jedem Fall hat Katalonien mit der einmaligen Veranstaltung, der vor wenigen Tagen ein großes Konzert vorangegangen war, ein Signal der Hoffnung und der Solidarität ausgesandt. Bürgermeisterin Ada Colau sprach von Barcelona als einer »Hauptstadt der Menschlichkeit«.

    Unter dem Motto »Prou excuses! Volem acollir!« (Keine Ausreden mehr! Wir wollen [Flüchtlinge] aufnehmen) nahmen neben zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Intermón-Oxfam, SOS Racisme, Òmnium Cultural, verschiedenen Gewerkschaften und Universitäten auch große Teile der katalanischen Politik Teil: Die bereits genannte Bürgermeisterin der Stadt, Ada Colau (Barcelona en Comú), die Parlamentspräsidentin Carme Forcadell oder der katalanische Außenminister Raül Romeva. Zudem Delegationen der Linksrepublikaner (ERC), der CDC-Nachfolgepartei PDeCAT sowie der antikapitalistischen CUP.

    Am Abend wurde eine Delegation der Plattform Casa nostra, Casa vostra vom katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (JxS) empfangen.

    Unter Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP) fährt Spanien seit Jahren eine äußerst restriktive Immigrations- und Flüchtlingspolitik, der sich Katalonien immer wieder zu widersetzen versucht hatte. Auch die zugesagte Umverteilung von Flüchtlingen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kommt nicht in Schwung.

    Die im November 2015 vom katalanischen Parlament verabschiedete Unabhängigkeitsresolution sah bereits vor, mit dem UNO-Flüchtlingshilfswerk UNHCR direkt über die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhandeln, um die spanische Blockade zu übergehen.

    Siehe auch: 01



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  • Neofaschistische Bürgerwehren.

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    1 Comentâr → on Neofaschistische Bürgerwehren.

    Zur Abschreckung von Kleinkriminellen sind in Bozen Bürgerwehren entstanden, die nun in mehreren Stadtvierteln patroullieren. So weit, so schlecht. Weit schlimmer: Die Gruppierung, der sich offenbar schon mehrere Dutzend Freiwillige angeschlossen haben, soll enge Verbindungen (und gar personelle Überschneidungen) mit der rechtsextremistischen CasaPound haben.

    Offenbar sind die rechtsstaatlichen Institutionen immer weniger imstande, ihren hoheitlichen Aufgaben zur allgemeinen Zufriedenheit der Bürgerinnen nachzukommen — weder in der Vorbeugung, noch in der Ahndung. Gerade Polizei und Justiz vermitteln häufig den Eindruck, keine angemessenen Antworten auf die sich ausbreitende Kleinkriminalität mehr zu haben.

    Dies ist auch deshalb brandgefährlich, weil es demokratiefeindlichen Organisationen erst die Freiräume verschafft, in denen sie sich mit ihrem demagogischen Aktionismus einnisten und die Menschen auf Umwegen für ihre dubiosen Ziele gewinnen können.

    95 Jahre nach dem »Marsch auf Bozen« drohen somit wiederum neofaschistische Truppen die Hoheit über die Straßen der Landeshauptstadt zu erlangen.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05



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  • Kaum mehr Italiener…?
    Quotation · »Alternative Fakten« setzen sich durch

    Außerhalb der größeren Städte gibt es ja kaum mehr Italiener, und daher ist dieser italienische »disagio« in den Tälern nicht wahrnehmbar.

    — Senator Francesco Palermo (PD/SVP)

    In den städtischen Gebieten und in vielen Ämtern ist Südtirol tatsächlich ein zweisprachiges Land. Weniger in der Peripherie, denn dort gibt es kaum noch Italiener.

    — Landtagsabgeordneter Pius Leitner (F)

    Beide Aussagen sind in ff Nr. 7 vom 16. Februar 2017 enthalten.

    Laut der letzten Volkszählung von 2011 hat der Anteil italienischsprachiger Mitbürgerinnen im Vergleich zu 2001 in 62% der Gemeinden (72 von 116) und in 6 Bezirksgemeinschaften von 8 zugenommen.

    Siehe auch: 01 02 03 04 || 01



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  • Katalonien: UNO schaltet sich ein.
    Selbstbestimmungsrecht gewährleisten

    Der UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR), Alfred de Zayas, hat sich in einem Brief an die spanische UN-Botschafterin in Genf, Ana Marà­a Menéndez Pérez, gewandt und seine Sorge über die Situation in Katalonien zum Ausdruck gebracht:

    30. Jänner 2017

    Es ist meine Ehre, mich im Sinne der Resolution 18/6 des Menschenrechtsrats in meiner Eigenschaft als Unabhängiger Berichterstatter zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung an Sie zu wenden.

    Wie Sie wissen, gab mir mein Bericht von 2014 vor der Generalversammlung (A/69/272) [Anm.: Link] die Gelegenheit, mich auf die Anwendung des Rechts auf freie Bestimmung als Schlüssel der internationalen Ordnung zu konzentrieren, wie es von der Charta der Vereinten Nationen, aber auch als konstitutiver Bestandteil der Resolution 18/6, die mein Mandat begründet, vorgesehen ist. In dieser Angelegenheit ist meine Auffassung, dass das Referendum, wie es in Québec und Schottland durchgeführt wurde, »eine zuverlässige Methode zur Erhebung der öffentlichen Meinung und zur Verhinderung von Missbrauch zum Zweck der Sicherstellung einer authentischen öffentlichen Willensäußerung in einem unbedrohlichen und gewaltfreien Umfeld ist« (A/69/272).

    In diesem Zusammenhang will ich meine Sorge über einige Informationen zum Ausdruck bringen, die ich über eine Diffamierungskampagne gegen katalanische politische Führungskräfte unter der Bezeichnung »Operación Cataluña« [Anm.: Link] erhalte, die zum Schaden des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses stattfinden soll. Obschon ich verstehe, dass der partizipative Prozess über die politische Zukunft Kataloniens vom 9. November 2014 vom Staat für illegal erklärt wurde, bin ich über die Tatsache besorgt, dass die Gerichtsverfahren gegen die damaligen politischen VerantwortungsträgerInnen [Anm.: Link] weiterhin im Gang sind. In meinem Bericht an die Generalversammlung beschrieb ich die Entwicklung des internationalen Rechts seit 1945, insbesondere was die freie Bestimmung der Völker betrifft, und formulierte allgemein anzuwendende Kriterien mit Blick auf die Referenden in Äthiopien/Eritrea, Sudan und Osttimor. Ich beobachtete, dass zahlreiche bewaffnete Auseinandersetzungen seit 1945 mit der Verweigerung der freien Bestimmung zusammenhängen und unterstrich, dass die Umsetzung der internen oder externen, freien Bestimmung eine wichtige Strategie zur Konfliktvermeidung sei.

    Das Recht der Völker auf freie Bestimmung ist im ersten Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte [Anm.: Link] sowie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte [Anm.: Link] enthalten. Als solches ist das Recht auf freie Bestimmung von besonderer Wichtigkeit, da es den Individuen und den Völkern gestattet, jedes einzelne der in den Menschenrechtsverträgen enthaltenen Rechte in Anspruch zu nehmen. In diesem Sinne werde ich sämtliche Anstrengungen der staatlichen Behörden unterstützen, mit denjenigen in Dialog zu treten, die die freie Bestimmung anstreben und um die Menschenrechte, in Katalonien insbesondere und in Spanien allgemein, zu gewährleisten. In jedem Fall besorgt mich, dass das derzeitige politische Klima in Spanien nicht zu einer Lösung der laufenden Debatte zu führen scheint. Im Geist eines konstruktiven Dialogs über derartige Angelegenheiten möchte ich meine Bereitschaft unterstreichen, die derzeitige Situation im Kontext der Verpflichtungen Spaniens aufgrund der internationalen Menschenrechte zu diskutieren.

    Alfred de Zayas

    Übersetzung:

    Siehe auch: 01 02



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