Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Lega gegen Mancino-Gesetz.

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    Die Lega Nord hat dieser Tage auch in Südtirol begonnen, Unterschriften für fünf neue staatsweite Referenda zu sammeln. Zwei davon sprechen Bände über die in Wahrheit wohlbekannte Gesinnung dieser Partei: Zum einen soll Zuwanderern verboten werden, an öffentlichen Stellenausschreibungen teilzunehmen und zum anderen soll das Gesetz 205 von 1993 abgeschafft werden. Besser als Mancino-Gesetz bekannt, untersagt letzteres die Förderung von ethnisch, religiös und rassistisch motivierter Diskriminierung und Gewalt, zudem die Verwendung faschistischer und nationalsozialistischer Symbole. Obwohl es nur halbherzig umgesetzt wurde, möchte die Lega das Gesetz wohl aus dem Weg räumen, um ihre rassistische Propaganda noch unbeschwerter ausleben zu können. Auf der offiziellen Webpräsenz der Kampagne heißt es:

    Con la scusa della discriminazione razziale, etnica e religiosa, attraverso questa legge ci impediscono di difendere i nostri valori, la nostra storia e la nostra cultura.

    Wie die Freiheitlichen, die mit der Lega und anderen unappetitlichen Akteuren eine EU-Wahlpartnerschaft eingegangen sind, ein derartiges Engagement ihren Wählern erklären (würden), bleibt freilich offen.



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  • Sprache: EuGH widerspricht Kassation.

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    0 Comentârs → on Sprache: EuGH widerspricht Kassation.

    Im November 2012 hatte das italienische Kassationsgericht ein Gerichtsverfahren für nichtig erklärt, weil es in deutscher Sprache geführt worden war: Dieses Recht stehe ausschließlich in Südtirol ansässigen italienischen Staatsbürgern zu, doch der Fall betraf eine deutsche Staatsbürgerin. Trotz eines Präzendenzfalls (Bickel und Franz) von 1998, in dem der EuGH bereits klargestellt hatte, dass die Sprachregelungen auch für ausländische Bürger zu gelten hätten, versuchte die italienische Justiz erneut, Deutsch zur Eingeborenensprache zu degradieren — als eine Sprache, die nur einigen wohlumrissenen Individuen zusteht, anstatt allgemeine und gleichgestellte Verwaltungs- und auch Justizsprache zu sein, wie das Autonomiestatut (Art. 100) eigentlich vorsieht.

    In einem ähnlichen Fall, in dem sich wiederum zwei ausländische Bürgerinnen in einem deutschsprachigen Prozess gegenüberstanden, wandte sich nun das Bozner Landesgericht zur Klärung der Sprachfrage an den EuGH, der dem Kassationsgericht in seinem heutigen Urteil ausdrücklich widersprach: Deutsch kann in Südtirol nicht nur für Einheimische Verfahrenssprache sein. Dies habe man bereits 1998 für strafrechtliche Verfahren entschieden und müsse selbstverständlich auch für andere Verfahren gelten.

    Die Erwägungen, die den Gerichtshof im Urteil Bickel und Franz (EU:C:1998:563) veranlasst haben, einem Unionsbürger, der Angehöriger eines anderen als des betreffenden Mitgliedstaats ist, das Recht zuzuerkennen, sich im Rahmen eines Strafverfahrens auf eine Sprachenregelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zu berufen, so dass er sich in einer der in dieser Regelung vorgesehenen Sprachen an das angerufene Gericht wenden kann, sind so zu verstehen, dass sie für jedes in der betreffenden Gebietskörperschaft geführte gerichtliche Verfahren und insbesondere für ein Zivilverfahren gelten.

    Interessant ist, dass die italienische Regierung (laut EuGH-Urteil) ausdrücklich gegen eine Ausweitung der Sprachrechte im Sinne einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Sprachen argumentiert hatte:

    Zum Einwand der italienischen Regierung, wonach es keinen Grund gebe, das Recht zum Gebrauch der Sprache der betreffenden ethnischen und kulturellen Minderheit auf einen Bürger eines anderen Mitgliedstaats als der Italienischen Republik auszudehnen, der sich nur gelegentlich und vorübergehend in der fraglichen Region befinde, da ihm Mittel zur Verfügung stünden, mit denen er seine Rechte angemessen ausüben könne, obwohl er die Amtssprache des Aufnahmemitgliedstaats nicht kenne, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Einwand von der italienischen Regierung auch in der dem Urteil Bickel und Franz (EU:C:1998:563, Rn. 21) zugrunde liegenden Rechtssache erhoben worden war und vom Gerichtshof in den Rn. 24 bis 26 seines Urteils mit der Erwägung zurückgewiesen wurde, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

    Soviel zum Thema Mehrsprachigkeit im nationalstaatlichen Kontext. Dies ist ein konkretes Beispiel dafür, inwiefern die Europäische Union ein Beitrag zur Absicherung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt auch in Südtirol ist. Der Zentralstaat leistet sogar mehrmals Widerstand in derselben Sache, sodass man sich diese Gleichstellung nun ein zweites Mal »erstreiten« musste.



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  • Freiheitliche mit Ultranationalisten.

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    9 Comentârs → on Freiheitliche mit Ultranationalisten.

    Die Südtiroler Freiheitlichen treten — unterstützt von der BürgerUnion — im Bündnis mit der Lega Nord zur kommenden Europawahl an. Auf europäischer Ebene gehören neben der Lega noch weitere rechtspopulistische und rechtsextremistische Parteien zu dieser Allianz: Die FPÖ, der französische Front National und die Gefolgsleute des Niederländers Geert Wilders unter anderen.

    Außer der Ausländerinnen- und Minderheitenfeindlichkeit eint all diese Akteure die Forderung nach weniger Europa und stärkeren Nationalstaaten. Genau dies würde einer Regionalisierung des Kontinents, der Selbstbestimmung für Südtirol und selbst der Stärkung unserer Europaregion zuwiderlaufen und schaden. Selten wie an diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass rechte/nationalistische Ideologie und Selbstbestimmung kaum glaubwürdig unter einen Hut zu bringen sind.

    Wer bei der Europawahl die Blauen wählt, weiß, welche Positionen dadurch im Europaparlament gestärkt werden.

    Siehe auch: 01 02 03 04



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  • ‘Referendum’ veneto.
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    3 Comentârs → on ‘Referendum’ veneto.
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    Senatrice Puppato [PD], il referendum online per l’indipendenza del Veneto è folklore?

    No, guai a noi se ci permettiamo di scivolare in questo errore, sarebbe mortale. Ho depositato una interrogazione alla ministra Maria Carmela Lanzetta, che mi ha chiamata subito per capire i sentimenti che sono a monte di questa rilevazione.

    Dall’intervista de la Repubblica alla senatrice PD Laura Puppato, 23 marzo 2014.

    In Sudtirolo media e politici furono invece quasi unanimi nello «scivolare in questo errore», ignorando e/o ridicolizzando la volontà espressa da oltre 56.000 cittadine e cittadini.



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  • Casarini e il federalismo radicale.

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    3 Comentârs → on Casarini e il federalismo radicale.

    L’ex leader no global e portavoce dei «disobbedienti» all’epoca del G8 di Genova, Luca Casarini, oggi candidato alle europee per la lista Tsipras, si riconosce nei movimenti indipendentisti, tra cui quello veneto. Lo riferisce Salto appellandosi a un’intervista rilasciata da Casarini alla Nuova Vicenza, nella quale afferma:

    Sono un europeista radicale e l’Europa non è pensabile se non in termini di federalismo di comunità, principio che è anche alla base dell’indipendentismo. In questo Paese, l’elemento del federalismo radicale viene messo da parte e storpiato, in primis dalla Lega, che ha trasformato questo sentimento in modo orrendo, dandogli connotazioni xenofobe e razziste che con l’indipendenza dei popoli ben poco hanno a che fare.

    Con queste affermazioni Casarini si pone al fianco della sinistra europea, a partire da quella spagnola, e di Ska Keller, candidata verde alla presidenza della Commissione. A questo punto sarebbe interessante capire la posizione di Oktavia Brugger, candidata della lista Tsipras in Sudtirolo.



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  • Freie Fahrt für Schlaumeier.

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    35 Comentârs → on Freie Fahrt für Schlaumeier.

    Immer mehr wandelt sich Italien zum rechtsfreien Schlaraffenland für Verkehrssünder. Darüber, dass hierzulande — das schließt Südtirol mit ein — nur geblitzt werden darf, wenn der Fahrer zuvor gewarnt wird (»Bitte Lächeln!«), haben wir schon mehrfach berichtet. Nun gibt es für Schlaumeier auch noch gute Nachrichten aus der Sparte »Parkraumbewirtschaftung«.

    Seit wievielen Jahrzehnten gibt es in Italien schon gebührenpflichtige Parkplätze? Und trotzdem: Bis heute sind sich Ministerien und Polizeiorgane offenbar nicht einig, wie mit Fahrern Parkern umzugehen sei, die sich der Gebührenpflicht entziehen — das übliche Problem mit der Rechtssicherheit im Staate. Angeblich wurde nun aber festgelegt, dass jenen, die mit abgelaufenem Ticket parken, kein Knöllchen mehr ausgestellt werden darf. Stattdessen beschränkt sich die Strafe Maßnahme fortan darauf, die geprellte Gebühr nachzuzahlen, eine an Absurdität kaum zu überbietende Regelung: Als Schlaumeier kann man also künftig immer nur die Mindestparkgebühr entrichten und hoffnungsvoll darauf warten, dass man nicht erwischt wird. Wenn doch, zahlt man einfach die ohnehin fällige Gebühr nach, bestraft wird man nicht. Das geht auf Kosten der Ehrlichen.

    Allein der Gemeinde Bozen gehen durch diese saloppe Entscheidung aus Rom offenbar mehrere hunderttausend Euro an bereits ausgestellten Strafgebühren verloren, künftige Ausfälle durch vorprogrammierte Schlaumeierei noch gar nicht berücksichtigt. Anders als die (im internationalen Vergleich einzigartige) Blitzerregelung setzt die neue Art der freizügigen Parkraumbewirtschaftung wenigstens keine Menschenleben auf’s Spiel — dafür unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs: In Südtirols Zügen wird neulich per Durchsage gewarnt, nicht abgestempelte Fahrscheine würden mit bis zu 200 Euro Bußgeld belegt. Während der Autofahrer gehätschelt wird, wird dem Bahnkunden also die volle Härte eines drakonischen Rechtssystems angedroht. Wo (außer der Rechtssicherheit) die Verhältnismäßigkeit bleibt, darüber darf gerätselt werden.



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  • Scheidung auf Europäisch.

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    9 Comentârs → on Scheidung auf Europäisch.

    Die Neue Zürcher Zeitung vom 17.03.2014 spannt im Artikel »Scheidung auf Europäisch ist besser als Drohung und Zwang« (S. 10) einen Bogen vom Konflikt um die Krim bis zu den jüngsten Sezessionsbewegungen innerhalb der Europäischen Union.

    Der Autor geht dabei nicht auf die zweifelhaften und fragwürdigen Hintergründe der Abstimmung auf der Krim ein, sondern stellt lapidar fest, dass die Grenzen Europas noch nicht gezogen sind. Die Volksbefragung zur Sezession der Krim würde dies eindrücklich vor Augen führen.

    Das Verschwinden des Eisernen Vorhanges hatte in der Folge zur Auflösung Jugoslawiens und der Sowjetunion geführt, neue Staaten entstanden. Die Tschechoslowakei spaltet sich auf. In Georgien und in der Moldau gibt es immer noch mehr oder weniger eingefrorene Konflikte um abgespaltene Landesteile. Zugleich entwickelte das supranationale Gebilde EU eine enorme Anziehungskraft auf ehemalige Länder des sogenannten Ostblocks.

    Angesichts der dramatischen Ereignisse in der Ukraine erscheinen die Anliegen anderer abspaltungswilliger Regionen Europas wenig spektakulär. Ernst zu nehmen sind sie trotzdem. In diesem Jahr steht das Referendum im September in Schottland über die Unabhängigkeit an. Kataloniens Regionalregierung hat für November 2014 eine Volksabstimmung über die Loslösung von Spanien geplant.

    Während Madrid die Unabhängigkeitswünsche Kataloniens bei jeder sich bietenden Gelegenheit torpediert sieht der Autor in den Entwicklungen Schottlands einen Vorbildcharakter.

    Schottland könnte zu einem Modell werden, wie auf zivilisierte Weise mit Sezessionsbestrebungen umgegangen werden kann. Unter einem gemeinsamen Dach wie der EU müssten eine Regionalisierung und das Ausleben des Subsidiaritätsprinzips erheblich leichter sein als ohne eine verbindende Klammer.

    Die offiziellen Wortmeldungen aus der EU-Kommission klingen jedoch anders: Eine Region, die sich von einem Mitgliedsstaat abspaltet, ist automatisch nicht mehr Teil der EU.

    Ein erstaunliches Verhalten, auch deshalb, da die Position der Kommission einer Grundlage in den europäischen Verträgen entbehrt. Die Materie ist also gar nicht geklärt, doch anstatt sich rechtlich an neue Entwicklungen anzupassen, versucht man es vorläufig mit Drohungen.

    Dies verwundert auch deshalb kaum, weil die Vertreter der supranationalen Organisationen aus Repräsentanten der Zentralregierungen bestehen.

    Einem jedoch auch als Friedensprojekt titulierten Gebilde, sowie den Mitgliedsstaaten würde es gut anstehen, Volksabstimmungen über Loslösungen von einem Nationalstaat zuzulassen.

    Eine Zivilisierung der Rhetorik würde die Energien auf den Inhalt der Abstimmungen fokussieren. Konkret, worüber überhaupt abgestimmt wird und wie die technischen Details geklärt werden. Auch bei einer geordneten Sezession gilt es eine Vielzahl an Themen zu klären: die Währungsfrage, die Übernahme von Schulden, die Klärung von Pensionsfragen, die Nachfolge bezüglich internationaler Verträge usw.

    Der Autor plädiert für ein klares Regelwerk: »Eine klar definierte Scheidung auf Europäisch wäre aber allemal besser als Drohungen und Zwang.«

    Zusammen mit den auf europäischer Ebene definierten Scheidungsregeln müsste auch die Rolle des Nationalstaates neu justiert werden. Für viele Regionen ist die nationalstaatliche Ordnung einfach der falsche Rahmen. Diesen Regionen, die vielfach an den Bruchstellen der heutigen Nationalstaaten liegen, muss es ermöglicht werden, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Entgegen vielen Kritikern, die dies als Rückfall in die Kleinstaaterei sehen, wäre dies der Schlüssel für eine nachhaltige Integration der EU und möglicherweise auch der Schlüssel für eine neue Rolle der EU in Konflikten, wie dem, der sich derzeit in der Ukraine abspielt.

    Jörg Baberowski, Professor für Geschichte Osteuropas an der Humboldt-Universität zu Berlin, unterstellt den westlichen Regierungen im Zeit-Artikel »Zwischen den Imperien« vom 13.03.2014, dass man in der Ukraine auf einen Nationalstaat im Sinne des 19. Jh. besteht. Tatsächlich ist die Ukraine ein multiethnisches Land, mit einer komplexen Geschichte.

    Vielleicht hätte man durch ein besseres Verständnis, für nicht im nationalstaatlichen Sinne einheitliche Regionen und Länder, in der Ukraine zukunftsfestere Szenarien entwickeln können? Vielleicht wäre man dann sogar auf die Idee einer unabhängigen, mehrsprachigen, multiethnischen Krim gekommen und hätte sogar Moskau für eine solche Idee gewinnen können?

    Wie will der Westen aber solche Szenarien international schmackhaft machen, wenn er nicht in der Lage ist, innereuropäische Sezessionsbestrebungen, ohne nationalstaatliche Bevormundungen und Drohungen, aktiv im postnationalen Sinne zu begleiten?



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