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  • Italiano L2, vincono «le valli».

    Non è Bolzano, cui piace rappresentarsi come grande capitale del plurilinguismo, ad accaparrarsi la vittoria alle Olimpiadi italiano lingua 2, ma Bruneck.

    Titolo del quotidiano A. Adige:

    Alle Olimpiadi di italiano prevalgono gli studenti di valle

    Valli di quella «periferia», come viene definita in senso dispregiativo, dove ormai l’italiano — secondo un mito tanto falso quanto diffuso — non lo parlerebbe più nessuno.

    Nella categoria Junior si impone Silvia Reinalter, iscritta al Liceo Nikolaus Cusanus del capoluogo pusterese. Seguono alunni del Liceo di La Ila (2°) e dell’Istituto tecnico Max Valier di Bolzano (3°).
    Mentre nella categoria Senior primeggia Anna Zanferrari, sempre del Nikolaus Cusanus, davanti a due ragazze iscritte rispettivamente al liceo Robert Gasteiner di Bolzano (2ª) e ancora al Liceo di La Ila (3ª).

    Nella classifica dei Licei si impongono alunni di La Ila (Junior) e Brixen (Senior), in quella degli Istituti tecnici due volte Brixen (Junior e Senior), e nella classifica riservata alle Scuole professionali le due vittorie vanno a Bolzano (Junior e Senior).

    Causa Covid, le prove si sono svolte in modalità telematica.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Ellbogen oder Quote.
    Quotation

    Wenn ich mich für ein politisches […] oder grundsätzlich ein Amt zur Verfügung stelle, dann muss ich das mit vollem Einsatz tun. Ich muss im Notfall auch ein bisschen den Ellbogen dazu nutzen.

    — Andreas Schatzer (SVP), Präsident des Gemeindenverbands

    Grundsätzlich Chapeau und auch danke, dass sich zum gestrigen Pro und Contra neben Brigitte Foppa (Grüne), die Sichtweise und Argumente des 21. Jahrhunderts vertreten hat, jemand zur Verfügung gestellt hat, um die Argumente des 13. Jahrhunderts zu vertreten. Natürlich war mir bewusst, dass sich diese archaische Sichtweise nicht bloß in die Gegenwart gerettet hat, sondern dass sie auch nach wie vor eine dominante Rolle spielt. Dass sie aber jemand so ungeniert öffentlich vertritt, ist — siehe oben — Goldes wert.

    Warum? Sicher nicht, weil ich mir dieses unerträgliche Geschwafel (Stichwort: Fremdscham) gerne angehört habe. Sondern vielmehr, weil nach dieser Darbietung auch dem letzten Zweifler klar sein muss, dass wir verbindliche Geschlechterquoten brauchen.

    Beim Rat der Gemeinden, um den es ja konkret ging, gibt es sogar schon eine Quote, laut der mindestens fünf Frauen hätten vertreten sein müssen. Weil die Nichterfüllung dieser Vorgabe jedoch nicht die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hat, waren eben andere, teils ungeschriebene (und zufällig männliche) Quoten wichtiger: Bezirke, Gemeindegröße und Sprachgruppe.

    Selber Schuld, wenn Frauen nicht wie ihre männlichen Kollegen mit dem Ellbogen arbeiten, sondern einfach darauf setzen, dass ihnen eine angemessene Berücksichtigung zusteht. Dass Frauen vielleicht auch deshalb in solche Gremien gehören, weil sie einen anderen Stil mitbringen, der zum Glück mit Ellbögen inkompatibel ist, kommt manchen Männern offenbar erst gar nicht in den Sinn. Sie sind wohl der Meinung, dass Frauen nur vertreten sein sollen, wenn sie die schlechten Eigenschaften ihrer männlichen Kollegen übermehmen.

    Dass uns Herr Schatzer dies so großzügig vorgeführt hat, hat gemeinsam mit Frau Foppa, die stets punktgenau darauf hingewiesen hat, das gestrige Pro und Contra zu einem reinen Pro werden lassen: für die verbindliche Quote. Nur so ist offenbar sicherzustellen, dass Frauen zu ihrem Recht kommen.



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  • Moutier: 55% für Kantonswechsel.
    Referendum

    Die größte Gemeinde im Berner Jura, Moutier, hat am Wochenende über einen Kantonswechsel abgestimmt und diesen mit 54,9% der abgegebenen Stimmen genehmigt. Die Abspaltung von Bern und die Angliederung an den erst 1979 gegründeten Kanton Jura sollen bis 2026 vollzogen werden. Für letzteren wird Moutier einen Bevölkerungszuwachs von 10% bedeuten.

    Die Kantonsregierung von Bern (Regierungsrat) hat noch am Abend des Abstimmungstags ein Communiqué veröffentlicht, mit dem sie das Ergebnis mit großer demokratischer Fairness annimmt:

    Eine Mehrheit der Stimmberechtigten von Moutier hat sich heute für einen Wechsel ihrer Stadt zum Kanton Jura ausgesprochen. Der Regierungsrat nimmt das Ergebnis zur Kenntnis, auch wenn er sich gewünscht hätte, dass Moutier bernisch bleibt. Er erwartet von den Beteiligten, dass sie den demokratischen Entscheid respektieren und sich, wie schon während der Abstimmungskampagne, in Zurückhaltung üben.

    – Auszug Medienmitteilung Kanton Bern

    Der Regierungsrat verstehe die Enttäuschung jener, die sich einen Verbleib von Moutier im Kanton Bern gewünscht hätten. Die Bevölkerung verdiene es, dass ein neues Kapitel aufgeschlagen werde, um die neuen Möglichkeiten ausschöpfen zu können, die sich ihr bieten werden, so Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg. Beim Kanton Jura werde sich der Regierungsrat dafür starkmachen, dass er denen, die sich einen anderen Ausgang gewünscht hätten, mit Wohlwollen begegnet.

    Wegen grober Mängel war 2019 eine ähnliche Abstimmung — bei der sich 51,7% für den Kantonswechsel ausgesprochen hatten — vom Berner Verwaltungsgericht annulliert worden. Anstatt beim Bundesgericht Einspruch zu erheben, entschieden sich die Kommunalbehörden von Moutier für eine baldestmögliche Wiederholung der Abstimmung, die nun unter der Aufsicht von kantonalen und Bundesbehörden stattfand.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Offizieller Bericht zur neuen Sprachstelle.

    Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) hat dem Landtag zur Einrichtung des Amts für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) einen offiziellen Bericht zukommen lassen.

    Die Verpflichtung zur Schaffung einer derartigen »handlungsstarken Sprachstelle« war die Landesregierung eingangen, als sie sich im Juli 2019 die einschlägige Tagesordnung von Andreas Leiter Reber (F) zueigen machte.

    Es sei Absicht der Landesregierung, so der LH in dem Bericht, das Recht der Bürgerinnen auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache in den Beziehungen zur Verwaltung zu unterstützen und sicherzustellen. Neben Zuständigkeiten im Bereich Proporz und Zwei-/Dreisprachigkeit sei dem neuen Amt auch eine Anlaufstelle für Sprachbeschwerden zugeordnet worden, wo Bürgerinnen niederschwellig Auskunft und Beratung erhielten.

    Von dieser Niederschwelligkeit ist bislang allerdings noch wenig zu spüren, da die neuen Möglichkeiten nirgendwo aktiv kommuniziert werden. Auch im Netz verfügt das AfLB nur über eine trockene Kontaktseite:

    Ausschnitt Kontaktseite

    Dem Bericht zufolge vertieft das Amt jede bekanntgewordene Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache mit der zuständigen Behörde, die dann auch vom LH aufgefordert wird, konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deren Umsetzung werde wiederum vom AfLB überprüft und gegebenenfalls das Regierungskommissariat informiert, das — noch immer — für die Verhängung allfälliger Strafen zuständig ist.

    Verletzungen können dem Amt unter der gewöhnlichen E-Mailadresse landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it sowie unter der zertifizierten E-Mailadresse lb-ld[at]pec.prov.bz.it zur Kenntnis gebracht werden.

    Das AfLB wurde mit BLR Nr. 218/2020 eingeführt. Im Bericht des Landeshauptmanns wird fälschlicherweise BLR Nr. 208/2020 genannt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Katalanisches Parlament isoliert Vox.

    Gestern ist das neugewählte katalanische Parlament erstmals zusammengetreten, um über die Wahl der Nachfolgerin von Präsident Quim Torra (JxC) zu debattieren.

    Dabei haben die Fraktionen von JxC, ERC, CUP und En Comú Podem gemeinsam den Saal verlassen, als der Redner der rechtsradikalen Vox, Ignacio Garriga, aufgerufen wurde:

    Gemeinsam mit der PSC hatten diese vier Fraktionen eine Vereinbarung getroffen, um Vox so weit wie möglich aus der gemeinsamen parlamentarischen Arbeit auszuschließen. Die gestrige Geste geht jedoch über die Vereinbarung hinaus und entspricht dem, was im sächsischen Landtag Usus war, als die NPD das Wort ergriff.

    Die rechtsradikale Vox ist die spanische Schwesterpartei von Alessandro Urzìs Fratelli d’Italia. Im EU-Parlament gehören beide der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer an, deren Parteivorsitzende Giorgia Meloni (FdI) ist.

    In Südtirol ist es leider nicht üblich, rechtsradikale oder gar rechtsextremistische Parteien zu isolieren. Selbst die offen faschistische CasaPound (CPI) war im Gemeinderat der Landeshauptstadt nie mit ähnlichen Maßnahmen konfrontiert wie Vox in Katalonien. Im Gegenteil: mehrmals wurde sie sogar umworben, ihre Vorschläge angenommen und sie saß in der Ratskommission für Kultur, wo sie im Falle der Abwesenheit anderer Mitglieder Druck und Macht ausüben konnte. Darüber hinaus nahmen Mitglieder der gegenwärtigen Landesregierung schon gemeinsam mit CPI an Veranstaltungen teil.

    Cëla enghe: 01 02 || 01 02 03 04



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  • ANPI-Angriff: Bekennerschreiben aufgetaucht.

    In der Nacht vom 23. auf den 24. März, dem Gedenktag des Massakers in den Ardeatinischen Höhlen, waren Vitrinen des italienischen Partisaninnenverbandes ANPI in Bozen beschmiert worden. Ob es ein reiner Vandalenakt oder eine politisch motivierte Einschüchterungsaktion war, blieb zunächst unklar.

    Nun ist auf einem CPI nahestehenden neofaschistischen Onlineportal ein »anonymes« Bekennerschreiben erschienen. Demnach hätten Faschistinnen Fotos von Menschen an die Vitrinen kleben wollen, die angeblich von Partisaninnen getötet wurden. Wie das ANPI schon zuvor mitgeteilt hatte, seien die Täterinnen jedoch von einer heranrückenden Polizeistreife in die Flucht getrieben worden, bevor sie ihren Plan fertig umsetzen konnten.

    Dem Bekennerschreiben zufolge sei die nächtliche Attacke als Reaktion auf eine Veranstaltung zu betrachten, die an der Siegessäule (vor dem gleichnamigen Denkmal) stattgefunden hat. Bestrafen wollten die Rechtsextremistinnen das ANPI demzufolge, weil es die faschistische Säule als »abzutragendes koloniales Relikt« bezeichnet haben soll.

    Die Faschistinnen müssen sich in Südtirol sehr sicher fühlen, wenn sie »anonyme« Stellungnahmen auf ihren eigenen Onlineportalen veröffentlichen.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Sozialministerium in Quarantäne.
    Bürokratius austriacus at its finest

    Unlängst musste ich aus medizinischen Gründen wieder einmal die Grenze gen Norden passieren. Um in Österreich einreisen zu dürfen, muss man vorher online eine so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen.

    Grundsätzlich muss zur Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Nachweis über ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Nach der Einreise nach Österreich, sind Sie zusätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.

    So steht es auf den Webseiten des Bundes geschrieben. Reist man jedoch für die Inanspruchnahme einer dringend notwendigen medizinischen Leistung ein, entfällt die Pflicht zur Quarantäne. Es reicht ein negativer Test und die Bestätigung des Arztes bezüglich des dringenden Termins. In meinem Fall war es ja auch so, dass ich wenige Stunden später – nach Beendigung des Arzttermines – wieder ausreisen wollte.

    Entsprechend kann man dann in dem Online-Formular ankreuzen:

    Die Einreise fällt unter mindestens eine Ausnahme des § 6 Absatz 1 oder § 6 Absatz 2 der COVID-19-Einreiseverordnung.

    Unter diesem Paragraphen ist eben die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vermerkt.

    Wenige Klicks später wird man aber dann dazu aufgefordert, den Wohnsitz bzw. die Aufenthaltsadresse in Österreich (Adresse des Quarantäneorts) einzutragen.

    Falls Ihr Wohnsitz nicht in Österreich liegt, oder Sie sich nach Ihrer Einreise nicht an Ihrem Wohnsitz aufhalten werden, ist hier die österreichische Aufenthaltsadresse nach Einreise anzugeben. Die angegebene Adresse ist jedenfalls jene, an welcher – falls erforderlich – die Zeit der Quarantäne zu verbringen ist.

    Blöderweise sind das Pflichtfelder, ohne die sich das Formular nicht abschicken lässt.

    Ich habe dann das Sozialministerium per E-Mail kontaktiert, wie denn das funktionieren soll: Ich wähle im Formular eine Ausnahme zur Quarantäneverpflichtung und werde gleichzeitig aufgefordert eine Quarantäneadresse anzugeben, ohne die ich die Pre-Travel-Clearance nicht abschließen kann.

    […] Bitte um Aufklärung, was ich falsch gemacht habe oder ob das Formular tatsächlich fehlerhaft ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Knoflach

    Glücklicherweise habe ich auch eine österreichische Wohnadresse, die ich angeben konnte. Aber ich frage mich, was jemand tut, der unter obige Ausnahme fällt, eventuell auch am selben Tag wieder ausreist und keine Adresse in Österreich angeben kann.

    Neun (!) Tage nach meiner Anfrage habe ich dieses automatisierte Mail erhalten:

    Sehr geehrter Herr Knoflach,

    vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Wir bedauern, dass die hohe Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat.
    Aufgrund der extrem hohen Anzahl an Anfragen und der dynamischen Entwicklung der Rechtslage können derzeit keine Anfragen zur Einreiseverordnung im Detail beantwortet werden, Sie finden die aktuellen Informationen auf unserer Website:
    https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html

    Dort erhalten Sie konkrete Informationen zur Registrierung vor Einreise, zum Pre-Travel-Clearance Formular sowie zur Einreise aus beruflichen und privaten Gründen. […]

    Mit freundlichen Grüßen

    Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
    und Konsumentenschutz

    Ich habe es dabei belassen.

    Beobachtung am Rande: Ich hab jetzt bereits mehrfach während des Lockdowns die Brennergrenze passiert. Bei der Einreise nach Österreich wurde ich jedes Mal – wie alle anderen Autos vor und nach mir – angehalten und kontrolliert. Bei der Rückreise ging es mit 60 Sachen am “Willkommen in Südtirol”-Schild vorbei. Dem vernehmen nach (Freunde und Bekannte) ist das immer so.

    Cëla enghe: 01 02 03



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