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  • Neofaschistische Bürgerwehren.

    Zur Abschreckung von Kleinkriminellen sind in Bozen Bürgerwehren entstanden, die nun in mehreren Stadtvierteln patroullieren. So weit, so schlecht. Weit schlimmer: Die Gruppierung, der sich offenbar schon mehrere Dutzend Freiwillige angeschlossen haben, soll enge Verbindungen (und gar personelle Überschneidungen) mit der rechtsextremistischen CasaPound haben.

    Offenbar sind die rechtsstaatlichen Institutionen immer weniger imstande, ihren hoheitlichen Aufgaben zur allgemeinen Zufriedenheit der Bürgerinnen nachzukommen — weder in der Vorbeugung, noch in der Ahndung. Gerade Polizei und Justiz vermitteln häufig den Eindruck, keine angemessenen Antworten auf die sich ausbreitende Kleinkriminalität mehr zu haben.

    Dies ist auch deshalb brandgefährlich, weil es demokratiefeindlichen Organisationen erst die Freiräume verschafft, in denen sie sich mit ihrem demagogischen Aktionismus einnisten und die Menschen auf Umwegen für ihre dubiosen Ziele gewinnen können.

    95 Jahre nach dem »Marsch auf Bozen« drohen somit wiederum neofaschistische Truppen die Hoheit über die Straßen der Landeshauptstadt zu erlangen.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



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  • Kaum mehr Italiener…?
    Quotation · »Alternative Fakten« setzen sich durch

    Außerhalb der größeren Städte gibt es ja kaum mehr Italiener, und daher ist dieser italienische »disagio« in den Tälern nicht wahrnehmbar.

    — Senator Francesco Palermo (PD/SVP)

    In den städtischen Gebieten und in vielen Ämtern ist Südtirol tatsächlich ein zweisprachiges Land. Weniger in der Peripherie, denn dort gibt es kaum noch Italiener.

    — Landtagsabgeordneter Pius Leitner (F)

    Beide Aussagen sind in ff Nr. 7 vom 16. Februar 2017 enthalten.

    Laut der letzten Volkszählung von 2011 hat der Anteil italienischsprachiger Mitbürgerinnen im Vergleich zu 2001 in 62 Prozent der Gemeinden (72 von 116) und in sechs Bezirksgemeinschaften von acht zugenommen.

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  • Katalonien: UNO schaltet sich ein.
    Selbstbestimmungsrecht gewährleisten

    Der UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR), Alfred de Zayas, hat sich in einem Brief an die spanische UN-Botschafterin in Genf, Ana Marà­a Menéndez Pérez, gewandt und seine Sorge über die Situation in Katalonien zum Ausdruck gebracht:

    30. Jänner 2017

    Es ist meine Ehre, mich im Sinne der Resolution 18/6 des Menschenrechtsrats in meiner Eigenschaft als Unabhängiger Berichterstatter zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung an Sie zu wenden.

    Wie Sie wissen, gab mir mein Bericht von 2014 vor der Generalversammlung (A/69/272) [Anm.: Link] die Gelegenheit, mich auf die Anwendung des Rechts auf freie Bestimmung als Schlüssel der internationalen Ordnung zu konzentrieren, wie es von der Charta der Vereinten Nationen, aber auch als konstitutiver Bestandteil der Resolution 18/6, die mein Mandat begründet, vorgesehen ist. In dieser Angelegenheit ist meine Auffassung, dass das Referendum, wie es in Québec und Schottland durchgeführt wurde, »eine zuverlässige Methode zur Erhebung der öffentlichen Meinung und zur Verhinderung von Missbrauch zum Zweck der Sicherstellung einer authentischen öffentlichen Willensäußerung in einem unbedrohlichen und gewaltfreien Umfeld ist« (A/69/272).

    In diesem Zusammenhang will ich meine Sorge über einige Informationen zum Ausdruck bringen, die ich über eine Diffamierungskampagne gegen katalanische politische Führungskräfte unter der Bezeichnung »Operación Cataluña« [Anm.: Link] erhalte, die zum Schaden des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses stattfinden soll. Obschon ich verstehe, dass der partizipative Prozess über die politische Zukunft Kataloniens vom 9. November 2014 vom Staat für illegal erklärt wurde, bin ich über die Tatsache besorgt, dass die Gerichtsverfahren gegen die damaligen politischen VerantwortungsträgerInnen [Anm.: Link] weiterhin im Gang sind. In meinem Bericht an die Generalversammlung beschrieb ich die Entwicklung des internationalen Rechts seit 1945, insbesondere was die freie Bestimmung der Völker betrifft, und formulierte allgemein anzuwendende Kriterien mit Blick auf die Referenden in Äthiopien/Eritrea, Sudan und Osttimor. Ich beobachtete, dass zahlreiche bewaffnete Auseinandersetzungen seit 1945 mit der Verweigerung der freien Bestimmung zusammenhängen und unterstrich, dass die Umsetzung der internen oder externen, freien Bestimmung eine wichtige Strategie zur Konfliktvermeidung sei.

    Das Recht der Völker auf freie Bestimmung ist im ersten Artikel des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte [Anm.: Link] sowie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte [Anm.: Link] enthalten. Als solches ist das Recht auf freie Bestimmung von besonderer Wichtigkeit, da es den Individuen und den Völkern gestattet, jedes einzelne der in den Menschenrechtsverträgen enthaltenen Rechte in Anspruch zu nehmen. In diesem Sinne werde ich sämtliche Anstrengungen der staatlichen Behörden unterstützen, mit denjenigen in Dialog zu treten, die die freie Bestimmung anstreben und um die Menschenrechte, in Katalonien insbesondere und in Spanien allgemein, zu gewährleisten. In jedem Fall besorgt mich, dass das derzeitige politische Klima in Spanien nicht zu einer Lösung der laufenden Debatte zu führen scheint. Im Geist eines konstruktiven Dialogs über derartige Angelegenheiten möchte ich meine Bereitschaft unterstreichen, die derzeitige Situation im Kontext der Verpflichtungen Spaniens aufgrund der internationalen Menschenrechte zu diskutieren.

    Alfred de Zayas

    Übersetzung:

    Cëla enghe: 01 02



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  • Autonomie im Tarnanzug.
    Angst vor römischen Querschüssen

    ‘Bewegt euch nicht, lasst alles wie es ist, sonst wird noch jemand auf uns aufmerksam und kippt die »autonomen« Befugnisse’. So oder ähnlich könnte man die Warnung von Manfred Schullian (SVP) in einem Salto-Interview zusammenfassen.

    Der Parlamentarier und Rechtsanwalt habe im Landwirtschaftsausschuss seiner Partei von einer Reform des Landschaftsschutzes abgeraten, weil damit das Risiko einer Anfechtung vor dem römischen Verfassungsgericht einhergehe, welches eine Einschränkung der autonomen Regelungsbefugnisse dekretieren könnte.

    »Querschnittkompetenz« nennt Schullian eine Erfindung der Verfassungsrichterinnen, mit der sie ihre Zentralisierungswut rechtfertigen. Und diese Querschnittkompetenz könnte noch weitere Zuständigkeiten des Landes gefährden.

    Regungslosigkeit und Unauffälligkeit sind schon länger zwei wichtige Maximen der Südtiroler Autonomiepolitik: So hatte Senator Karl Zeller (SVP) vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass er fast nie im Plenum des Senats spreche, um andere nicht auf Südtirol aufmerksam zu machen. Auch vor Bestrebungen, Südtirol und Trentino in Regionen zu verwandeln, warnte Zeller — aus Angst vor Verschlechterungen.

    Wahrlich ermutigende Voraussetzungen für die Zukunft der Autonomie.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Toponimi: meglio aggiungere…?

    In Sudtirolo quasi tutti sanno che in Valle d’Aosta alla fine del fascismo (nel 1946) i toponimi furono ripristinati nella loro forma originale, storicamente stratificata e fondata. Porta Littoria tornò allora a essere La Thuile, Cormaiore ridivenne Courmayeur e via dicendo.

    In Sudtirolo invece una parte importante della comunità di lingua italiana non è mai riuscita a emanciparsi da questa eredità fascista, neanche parzialmente e/o limitatamente alle più grossolane aberrazioni (come la cosiddetta Vetta d’Italia). Anzi.

    Si ricorre al mantra che un torto fascista, col tempo, perde la sua connotazione negativa. E che quindi «ora è troppo tardi»: basta opporsi alla riparazione per alcuni decenni, magari mettendo in campo anche un partito neofascista, e il gioco è fatto.

    Oppure che — sempre e comunque — «è meglio aggiungere che rimuovere»… e allora, probabilmente, fece bene l’ultranazionalista Ettore Tolomei. Tanto bene fece che nel 21° secolo un esponente di spicco della «sinistra» italiana auspica la moltiplicazione della sua opera.

    Ciò che fu buono e giusto in Valle d’Aosta (o in Trentino) pare impossibile in Sudtirolo, con media e politici (anche a livello statale) sempre pronti a dare prova di arretratezza culturale e attaccamento all’eredità fascista. Basta che suoni «italiana».

    In Piemonte

    Meno conosciuta ma forse più emblematica della questione aostana, comunque, è quella piemontese. Anche lì, infatti, il regime fascista pensò bene di «italianizzare» quei toponimi che potevano suonare «stranieri». Una situazione che non fu sanata automaticamente alla fine del ventennio, come in Valle d’Aosta, ma i nomi storici furono comunque ripristinati (e quelli inventati rimossi) su richiesta dei comuni interessati. Così Esille tornava Exilles nel 1953, Ulzio tornava Oulx nel 1960, Venalzio tornava Venaus nel 1967, Roreto Chisone tornava Roure nel 1975. Niente regione autonoma, niente «troppo tardi» e niente «meglio aggiungere che rimuovere». Semplice democrazia e giustizia storica.

    Si dirà: quei nomi sono più facili da pronunciare di un toponimo «tedesco». Sarà — ma non è detto. Ad ogni modo però chi ammette che l’italianità (o la latinità) sia un criterio non si è mosso, non di molto perlomeno, rispetto a 80 anni fa.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03 04



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  • ›Voluntary disclosure‹: Bruch des Finanzabkommens.

    Und halt schon wieder ein Konflikt zwischen Staat und Land: Auf Vorschlag der Landesregierung beschloss der Landtag am vergangenen Dienstag die Anfechtung einer staatlichen Verordnung und zweier Gesetze, mit denen die steuerrechtliche Sanierung (Rückführung) von Auslandsvermögen geregelt wird.

    Die aus den Selbstanzeigen generierten Mehreinnahmen in Millionenhöhe behält der Zentralstaat in vollem Umfang ein, obschon sie laut Finanzabkommen größtenteils dem Landeshaushalt zufließen müssten.

    Vertragsbrüche sind das immer lauter werdende, surrende Hintergrundgeräusch der Südtirolautonomie.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02



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