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  • Was uns Wurst ist, entscheiden jetzt sie.

    Endlich ist Schluss! Schluss damit, dass sich die EU mit völlig unnötigen Details wie Bananenkrümmung oder Salatgurkenumfang befasst. Im EU-Parlament sind jetzt nämlich die an der Reihe, die das schon immer angeprangert haben. Sie nehmen sich jetzt der wirklich wichtigen Dinge an und misten den Saustall so richtig aus: Woke Tofuburger und geschlechtsneutrale Seitanwürste werden aus Kühlschränken und Regalen verbannt. Gecancelt, damit mündige Bürger (andere mitgemeint), die eine Schweinshaxe nicht von einem Sojaschnitzel unterscheiden können, endlich nicht mehr von Brüsseler Bürokraten bevormundet werden.

    Und das kann erst der Anfang sein. Ich bin sehr hoffnungsfroh, dass auch B sagen wird, wer einmal A gesagt: Weg mit Scheuer- und Sonnenmilch, die — bei Verwechslung mit echter Milch — eine Gefahr nicht nur fürs Ego (wie die Sojamilch) darstellen. Schluss auch mit dem ollen Hackschnitzel, wer schon einmal eins gegessen hat, weiß wovon ich rede. Für den Fleischkäse sollen sich diese perversen Vegetarier schleunigst ebenfalls eine andere Bezeichnung ausdenken.

    Der Reihe nach soll es dann noch der Kinderschokolade (keine Kinder), den Hirtennudeln (ohne Hirten) und dem Zigeunerschnitzel (ohne Zigeuner) an den Kragen gehen. Auch den N-Kuss (ganz ohne N) und den Mohren im Hemd (kein Mohr, kein Hemd) werden die Rechten den Konzernen austreiben.

    Falls sich Aldi und Lidl kurz nach Weihnachten wieder erdreisten, Osterhasen (ohne ein Gramm Hasenfleisch) und Überraschungseier (mit ohne Dotter) neben die Katzenzungen ins Regal zu stellen, wird die EU endgültig für Recht und Ordnung sorgen.

    Dass es den Linken nicht passen wird, ist jetzt schon klar. Das ist uns aber wurst.

    Cëla enghe: 01



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  • ›Nationales Interesse‹ gilt für uns, aber nicht für Normalregionen.
    Autonomiereform

    Die von der SVP als großer Wurf gefeierte Autonomiereform wurde vorgestern von der italienischen Abgeordnetenkammer in erster Lesung ohne Gegenstimmen genehmigt. Mit ihr soll bekanntlich unter anderem die Schranke der »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« für die Ausübung der autonomen Gesetzgebungsbefugnisse abgeschafft werden. Aufrecht bleibt jedoch das Prinzip des »nationalen Interesses«, dem sich Südtirol und das Trentino weiterhin zu unterwerfen haben.

    Wie Ex-Senator Oskar Peterlini (SVP) in Südtirols Autonomie – Rückbau, Instandhaltung — Ausbau? (Europa Ethnica 1-2/2025) schreibt, gilt diese Schranke allerdings für Normalregionen schon seit der Verfassungsreform von 2001 nicht mehr. Genauso wie der staatliche Gesetzgeber, müssen sie sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse nur noch an die Verfassung, die EU-Rechtsordnung und an die internationalen Verpflichtungen halten.

    Auch nach Genehmigung der Autonomiereform bleiben hingegen für Südtirol und Trentino — zusätzlich zu den drei Vorgaben, die für die Normalregionen gelten — zwei weitere Grenzen bestehen: Die Grundsätze der Rechtsordnung (also die Verfassung, aber auch alle »Kodexe«, Wahlgesetze, Amtsdauer der Organe) und das bereits genannte nationale Interesse.

    Bleibt das Absurdum, dass für die Sonderregion zwei Grenzen mehr (Nationale Interessen und Grundsätze der Rechtsordnung) gelten als für die ordentlichen Regionen. Die Besserstellungsklausel (Art.10 Vf-Gesetz 3/2001), sieht zwar vor, dass bis zur Anpassung der Autonomiestatuten die weitergehenden Formen an Autonomie auch auf die Regionen mit Sonderstatut anzuwenden sind. Der Vf-GH hat aber im Zuge dessen die generelle Reduzierung der Grenzen für die Sonderegionen abgelehnt. Nur auf die neuen Befugnisse, die auch den ordentlichen Regionen zu­ stünden, könnten diese angewandt werden, für die anderen gelten die alten Grenzen (ex plurimis Urteile Nr. 536/2002, Nr. 29/2003, Nr. 48/2003; Nr. 321/2005, Nr. 227/2003).

    – Oskar Peterlini in Europa Ethnica

    Der Entwurf, den LH Arno Kompatscher (SVP) zu Verhandlungsbeginn der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni (FdI) überreicht hatte, enthielt noch die Forderung nach einer Angleichung der Gesetzgebungsschranken an die des Staates und der Normalregionen. Vielsagenderweise wurde dies jedoch von der Zentralregierung abgelehnt.

    Während die »wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« wegfallen werden, muss sich die angebliche Vorzeigeautonomie™ also auch weiterhin Prinzipien unterwerfen, die für andere nicht gelten. Das italienische Verfassungsgericht wird es wie immer zu Lasten der Autonomie zu nutzen wissen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01 02 03



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  • Bianchi ist Landesrat für ›Valorisierung‹.

    Christian Bianchi (FI), der die Italienerinnen in Südtirol für eine Sprachminderheit hält und sogar der Meinung ist, man sollte ihnen das Recht absprechen, sich von deutschsprachigen Landtagsabgeordneten vertreten zu lassen, ist seit 2024 »Landesrat für Hochbau, Valorisierung des Vermögens, Grundbuch und Kataster«.

    Offizielle Website der Landesregierung (Ausschnitt)

    Dabei ist »Valorisierung des Vermögens« nichts als eine wörtliche, aber irreführende Übersetzung aus dem Italienischen (»valorizzazione del patrimonio«), die im Deutschen keinerlei sinnvolle Bedeutung hat.

    Laut Duden ist der Begriff »Valorisierung« gleichbedeutend mit »Valorisation«, für den wiederum auf das Verb »valorisieren« verwiesen wird. Einzige Definition:

    Preise durch staatliche Maßnahmen zugunsten der Produzierenden beeinflussen

    Duden

    Eine weitere, vom Duden nicht gedeckte Definition, die man im Internet finden kann, ist die der Inflationsanpassung.

    Nachdem Christian Bianchi ganz sicher nicht Preise zugunsten der Produzierenden beeinflusst, aber auch nicht das Landesvermögen an die Teuerung anpasst, ist seine deutsche Amtsbezeichnung Unfug. Sowas geschieht, wenn man selbst auf Landesebene — wo die deutsche Sprache vorwiegt — alles nur noch vom Italienischen her denkt und sich noch nicht einmal die Mühe macht, sorgfältig zu übersetzen.

    Wollte man die »valorizzazione del patrimonio« korrekt ins Deutsche übertragen, wenn Amtsbezeichnungen schon zuerst auf Italienisch erdacht werden, könnte man beispielsweise »Vermögensaufwertung« sagen.

    Aber wen interessiert das schon? Hauptsache, pro forma steht da irgendwas deutsch Klingendes. Dass es auch noch etwas bedeuten soll, scheint inzwischen selbst auf höchster Ebene niemand mehr für nötig halten.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 | 07 || 01 02



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  • Radarkontrollen werden in Italien wieder reformiert.
    Tödliches Schilda

    Während Rasende weltweit seit Jahrzehnten dank elektronischer Geschwindigkeitskontrollen aus dem Verkehr gezogen werden können, erfindet Italien gerade — zum gefühlt 84. Mal — das Rad(ar) neu.

    Standardlösung: Es wird zentralisiert und ein staatsweites (aka »nationales«) Register der Blitzeranlagen eingeführt. Was sonst?

    Ohnehin dürfen Geräte in Italien nur an besonders gefährlichen Stellen stehen. Sie müssen einzeln vom Präfekten genehmigt werden und dürfen seit einer kürzlichen Gesetzesänderung beispielsweise keine Begrenzungen unter 50km/h mehr überwachen, weil Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) 30er Zonen missfallen.

    Zu allem Überfluss muss jede Messung mit Schildern angekündigt werden, damit höchstens unaufmerksame Raserinnen geschnappt werden können.

    Fehlt eigentlich nur noch, dass sich ein Polizist in Unterhosen neben jeden Blitzer stellen und gleichzeitig auf einem Bein hüpfen muss, damit die Kontrolle gültig ist.

    Hierzulande sind laut Rai Südtirol derzeit sogar alle sogenannten Speedcheckboxen außer Betrieb.

    Außerdem besteht — wieder einmal — große Rechtsunsicherheit: Messgeräte brauchen eine sogenannte »Homologierung«, die gar nicht existiert, weil eine nötige Durchführungsverordnung seit über 30 Jahren fehlt. Das Kassationsgericht habe wiederholt festgestellt, so Rai Südtirol, dass eine behördliche Genehmigung kein Ersatz für die Homologierung ist.

    Mir ist kein Land der Erde mit einer derart bürokratischen, absurden und dysfunktionalen Regelung bekannt. In Italien ist das leider eher die Regel als eine Ausnahme. Bloß dass es bei den Radarkontrollen um die allgemeine Sicherheit und Gesundheit geht, im Grunde oft sogar um Leben oder Tod. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle, damit sollte man nicht spaßen.

    Doch mit dem staatsweiten Register wird nun sicher alles besser — oder?

    Oder?

    Mitnichten. Zwar sollen nicht im Verzeichnis eingetragene Geräte fortan illegal sein, doch das heißt nicht, dass dann im Umkehrschluss die anderen legal sind. Es wird nur eine weitere Hürde aufgebaut, während das Homologierungsproblem unverändert bestehen bleibt.

    Inzwischen wundern sich vielleicht manche, dass die Unfallzahlen in Bozen nach oben schnellen oder dass unsere Straßen — insbesondere die Dolomitenpässe — als Rennstrecken missbraucht werden können.

    Daran aber, dass ein unabhängiges (oder tatsächlich autonomes) Südtirol Geschwindigkeitskontrollen besser (nämlich wie ein normales, zivilisiertes Land) reglementieren könnte und auch würde, dürften wohl kaum Zweifel bestehen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Tourismus fünf Milliarden Euro schwer?


    Wenige zweifeln am wirtschaftlichen Gewicht der Tourismusindustrie. Doch der HGV meint, die Bevölkerung schätze das zu wenig und rechnet die Tourismuserlöse hoch.

    Der HGV hat erstmals eine eigene »Hochrechnung« vorgelegt, um das wirtschaftliche Gewicht seiner Branche nach Umsätzen zu belegen. Weil der Sektor unter Rechtfertigungsdruck stehe, so HGV-Pinzger in den Dolomiten (27./28. September 2025) und sein Beitrag nicht wahrgenommen werde, müsse man Zahlen bringen. Rätselhaft, warum dann diese apologetische Studie nur exklusiv dem Athesia-Blatt zugeleitet wird. Im Übrigen gibt es für diesen Zweck auch die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die den Beitrag des Tourismus amtlich und umfassend berechnet. Das ASTAT weist für 2022 eine Wertschöpfung des Sektors von 2,859 Milliarden Euro aus: 2024 könnten es auch 3 Milliarden Euro sein, aber nicht 5 Milliarden. Umsätze sind eben nicht Wertschöpfung, womit für die volkswirtschaftliche Analyse und für den Vergleich mit anderen Sektoren mit dieser Art Berechnung nicht viel gewonnen ist. Dankbar wird allerdings das Finanzamt sein, das sonst mühsam sogenannte »studi di affidabilità fiscale« erstellen muss. Was die HGV-Studie dabei diskret verschweigt, ist der Nettogewinn der Tourismusunternehmen, wohin dieser transferiert wird und warum eine so florierende Branche immer noch rund 70 Millionen Euro an jährlichen Subventionen einstreicht. 

    Wie dem auch sei: am wirtschaftlichen Gewicht des Tourismus zweifelt in Südtirol wohl kaum jemand. Mit einem Anteil von 11,5 Prozent (2023) an der Gesamtwertschöpfung ist der Tourismus hierzulande stark, aber nicht überragend, wie von der Lobby immer behauptet. Verwiesen wird dabei immer auf die Vorleistungen, wie z.B. auf die touristischen Lebensmittel- und Getränkeausgaben in Höhe von 830 Millionen Euro (Dolomiten, 27./28. September 2025) an Landwirtschaft, Brauereien, Weinkellereien. Dabei wird verschwiegen, dass die Südtiroler Landwirtschaft überraschend wenig ans Gastgewerbe liefert, während der Löwenanteil der Lebensmittel der Gastronomie importiert wird. Man denke z.B. ans Fleisch. Verschwiegen wird, dass auch alle anderen Sektoren Vorleistungen beziehen. Wäre es nicht der Tourismus, täten dies eben mehr Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen.

    Einen gewichtigen Teil der Ausgaben bilden die Investitionen, so die Studie, nämlich knapp 1 Milliarde Euro, die laut HGV-Studie jährlich in die Modernisierung, Ausstattung und den Ausbau der Betriebe gesteckt wird. Davon profitiert das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Doch in einer Situation touristischer Überentwicklung ist das kein Segen mehr, sondern zeigt ungebrochenes Wachstum an. Befeuert wird es durch die Bettenbaubeschleunigungsverordnung von 2022, die dem Land in drei Jahren einen Zuwachs von 34.000 Betten beschert hat (Stand August 2025), aber seltsamerweise »Bettenstopp« genannt wird. Tendenz nach oben, keine Obergrenze in Sicht, was wiederum das Baugewerbe beruhigt. Doch anscheinend will der HGV nicht wahrhaben, dass 1 Milliarde Euro im Jahr in Erweiterung, Neubau und Modernisierung der Hotels das heutige Problem spiegelt: ein gewaltiger Fluss an Ressourcen, Energie und Baumaterial, der sich laufend über Südtirols Landschaft ergießt. Der HGV präsentiert es als Wohltat, doch geht es um Überinvestitionen in Beherbergungskapazität, die nur mit immer mehr Ankünften und Nächtigungen zu amortisieren sind.

    Die Tourismuslobby scheint in ihrem Wachstumsdenken dermaßen gefangen zu sein, dass sie die Kehrseite dieser Entwicklung einfach verkennt. Feuer mit Öl zu löschen, wird nicht gut funktionieren. Immer mehr Menschen stoßen sich am Übermaß, am ungebrochenen Wachstum, an den zunehmenden Belastungen, wie auch repräsentative Erhebungen ergeben haben. Sie zweifeln nicht am Erlös der florierenden Branche, sondern am Leitmotiv »Nie genug«. Sie leiden am Verkehr, am Lärm, an Überfüllung, hohen Preisen, fehlenden Mietwohnungen. Immer mehr Menschen möchten der gnadenlosen Vermarktung des Landes endlich Grenzen setzen (Südtirol liegt an 3. Stelle in der EU nach Tourismusintensität). Mit etwas weniger Tourismus geriete die Wirtschaft nicht in Krise, sondern andere Branchen erhielten mehr Chancen, z.B. die sozial wichtigen Bereiche Gesundheit, Pflege, Bildung und Kultur. Der HGV verweist auf die 14 Prozent Beschäftigten im Gastgewerbe: Wäre es nicht hilfreich gegen den Personalmangel in wichtigen Branchen, wenn etwas weniger Menschen Gäste bedienen und Betten bauen? Wäre es nicht denkbar, dass der HGV sich eine Hochrechnung gönnt, wieviel die Branche zum menschengemachten Klimawandel beiträgt und warum der Klimaschutz in seinen Analysen keine Rolle spielt? Und schließlich: leben wir noch immer in einer Gesellschaft, die Wohlstand und Lebensqualität an den Umsätzen und Renditen der Hotellerie bemisst? 


    Autor:innen- und Gastbeiträge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterstützen.· I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. — ©


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  • Illegalität als Vorwand für weitere Italianisierung.
    Entrechtung

    Auch der dritte und letzte italienische Koalitionspartner der SVP im Landtag, Angelo Gennaccaro von der Civica, hat sich jetzt zu Wort gemeldet, um den Zweisprachigkeitsnachweis im öffentlichen Dienst (und somit die elementarsten Grundrechte der deutschsprachigen Bevölkerungsmehrheit) anzugreifen.

    Ich zitiere hierzu aus der TAZ:

    Civica-Chef Angelo Gennaccaro drängt die Mitte-Rechts-Koalition auf eine Überprüfung des Patentinos (sic): Dieser sei nicht mehr zeitgemäß.

    – TAZ

    Auslöser ist der Skandal um gefälschte Sprachzertifikate, die zehn Angestellte im Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgelegt haben, um den begehrten Patentino (sic) zu erhalten. Die Koalitionsparteien Fratelli d’Italia und Forza Italia fordern nun eine Überarbeitung der Regelung, da sie Menschen in die Illegalität treibe.

    – TAZ

    Den Link zu dem Artikel habe ich gestern einer Bekannten geschickt, eine progressiv denkende, engagierte Frau, die meines Wissens — zur Einordnung — keine Unabhängigkeitsbefürworterin oder auch nur glühende Verfechterin eines Autonomieausbaus ist. Sie hat mir folgendermaßen geantwortet:

    ich würde den straftatbestand der vergewaltigung abschaffen, damit männer nicht in die illegalität getrieben werden 🤬

    Dem ist, in vielerlei Hinsicht, nicht wirklich viel hinzuzufügen. Weshalb ich mir diesen Ausspruch hiermit zueigen mache.

    Es ist einfach eine bodenlose Frechheit und ein Affront, wie ungeniert sich italienische Politikerinnen, Medien, Personen des öffentlichen Lebens inzwischen erlauben, die Grundlage unseres mehrsprachigen, zumindest theoretisch gleichberechtigten Zusammenlebens grundlegend in Frage und zur Disposition zu stellen.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 01 02 03 04



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