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  • Das Partei-Statut.

    Laut Stol soll LR Philipp Achammer (SVP) bei der gestrigen Landesversammlung der Volkspartei folgendes gesagt haben:

    Mit dieser Reform holen wir uns die Autonomie-Hoheit, die wir als SVP immer hatten, wieder ganz deutlich und auch für die Öffentlichkeit zurück.

    – Philipp Achammer

    Man ist also tatsächlich stolz darauf, das Autonomiestatut, das als Landes- bzw. Regionalverfassung allen Bürgerinnen gehört, zur Angelegenheit einer einzelnen (wenngleich der größten) Partei gemacht und andere Akteure ausgegrenzt zu haben. Nach dem Partizipationstheater des Konvents nimmt die SVP die Zügel in die Hand, fegt alle Zweifel vom Tisch und macht aus dem Statut der Südtirolerinnen wieder ein Partei-Statut.

    Bis jetzt war das nur ein Eindruck, eine böse Unterstellung. Nun wissen wir aber, dass es tatsächlich so ist.

    Dazu passt, dass Karl Zeller (SVP) laut Stol gesagt haben soll, man dürfe »nicht immer den Zweifelscheißern nachgeben«. Gelebte Demokratie- und Debattenkultur. Wenn er das sagt, der als Parlamentarier schon die Verfassungsreform von 2001 begleitet hatte, deren Schäden die aktuelle Reform ja etwas ausbügeln soll, lässt das natürlich große Hoffnung aufkommen. Ein bisschen mehr Zweifelscheißertum hätte damals vielleicht nicht geschadet, aber was weiß ich schon.

    Cëla enghe: 01 || 01 02



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  • Kommt jetzt auch noch die Ortsnamen-Erpressung?
    Der hohe Preis der Autonomiereform

    Laut dem gestern öffentlich gewordenen Autonomiereformentwurf (und dem entsprechenden Begleitbericht) soll die von den Faschisten oktroyierte Landesbezeichnung A. Adige nicht bloß nicht abgeschafft und etwa durch Sudtirolo ersetzt, sondern sogar noch auf die deutsche Bezeichnung der Region ausgedehnt werden. Fortan wird es offiziell die Region Trentino-Südtirol/Alto Adige sein, was den krankhaften Ideen von Ettore Tolomei hundert Jahre später wieder etwas mehr Legitimität verschafft.

    Doch damit nicht genug, denn Alessandro Urzì von den neofaschistischen Fratelli d’Italia schwebt offenbar schon Größeres vor: Wie der Corriere in seiner gestrigen Südtirolbeilage berichtet, forderte er nun, der Landtag möge »eine Lösung zur Ortsnamenfrage« finden — und zwar ausdrücklich unter Berücksichtigung der vom Autonomiestatut vorgesehenen Zweisprachigkeit. Dass Urzì unter »Zweisprachigkeit« die »Zweinamigkeit« versteht und somit erwartet, dass die nationalen Minderheiten im Landesparlament die vom Faschismus aufgezwungenen kolonialen Ortsbezeichnungen absegnen, dürfte klar sein.

    Dass der Rechtsaußen seine Forderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Autonomiereform erhebt, lässt befürchten, dass das ein weiteres Zugeständnis, also der nächste Preis sein wird, den Südtirol bezahlen soll, um die sogenannte Wiederherstellung und Absicherung der Autonomie zu bekommen: nach der Enthaltung beim Antritt von Giorgia Meloni (FdI), der Regierungsbeteiligung in Südtirol, den zwei Landesräten (statt nur einem) und der Schwächung des Minderheitenschutzes zugunsten der nationalen Mehrheit. Die SVP könnte einmal mehr geneigt sein, für das Ego des Landeshauptmanns auch diese Kröte zu schlucken.

    Ich hoffe sehr, mich zu irren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03 04 05 06 07



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  • Integration und Diversität ohne Ladinisch.

    Das Land Südtirol, das in den letzten Jahren immer wieder Anstrengungen unternommen hat, um die ladinische Sprache über gesetzliche Verpflichtungen hinaus zu berücksichtigen (01 02 03 04 05), macht die kleinste und älteste Landessprache ausgerechnet auf seinem neuen Portal zum Thema »Integration und Diversität« unsichtbar.

    Dieses ist nicht nur in keiner Einwanderungssprache verfügbar — obschon es sich hauptsächlich an Migrantinnen richtet —, sondern auch nicht auf Ladinisch.

    Website »Integration und Diversität« – Bildschirmausschnitt

    Darüber hinaus wird Ladinisch in keinem einzigen der Themenblöcke wie Ankommen in Südtirol oder Sprache und Kultur in Südtirol auch nur erwähnt. Für Menschen, die hierher zuwandern ist diese Minderheitensprache also inexistent.

    Auf den Missstand hat mich ein -Leser hingewiesen.

    Website »Integration und Diversität« – Bildschirmausschnitt

    Zugewanderte, die sich ja nicht selten auch in der Ladinia niederlassen, werden somit natürlich auch nicht über Ladinischkurse oder andere Möglichkeiten informiert, die für sie eventuell relevante Sprache zu erlernen — was dann wohl allein den Institutionen und Organisationen vor Ort aufgebürdet wird.

    Geschweige denn, dass es neben Deutsch oder Italienisch möglich wäre, Ladinischkenntnisse nachzuweisen, um in den Genuss bestimmter Landesförderungen zu kommen.

    Dabei hätte es Ladinisch als besonders gefährdete Sprache mehr als die beiden anderen, großen Landessprachen nötig, sichtbar gemacht und aktiv gefördert zu werden, gerade auch im entscheidenden Bereich der Migration.

    Zum Vergleich: In der nahen Schweiz besteht sogar die Möglichkeit, den Einbürgerungstest ausschließlich in Rätoromanisch abzulegen.

    Ich halte es für einen ganz besonders dreisten Beitrag zur Eindämmung von Vielfalt, ausgerechnet mit einer Seite, die der Diversität gewidmet sein will, eine Landessprache und somit eine ganze autochthone Sprachgruppe zu canceln — auch noch die vulnerabelste.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Grüne für mehr Zentralismus.
    Autonomiereform

    In einer heute versendeten Stellungnahme kritisieren die (von den italienischen Grünen unabhängigen) Südtiroler Grünen die geplante Autonomiereform. Zu Recht bemängeln sie das undurchsichtige und wenig demokratische Zustandekommen des Entwurfs, wünschen sich aber auch mehr staatlichen Zentralismus, etwa bei ihrem Kernthema Umwelt.

    So schreiben sie:

    Man darf nicht in den Automatismus verfallen, dass es immer besser sei, nach Unten zu delegieren. Gerade wenn es um Interessenskonflikte geht – und das ist bei Raumordnung und Umwelt gang und gäbe – ist eine übergeordnete Instanz, die die Entscheidungen trifft und die Regeln vorgibt, von Vorteil. Mehr als einmal hat der Staat in Sachen Umwelt das Machtwort gesprochen.

    – aus der Pressemitteilung

    Machtworte von oben sind also — ausgerechnet in einem Staat, der seit Jahrzehnten hauptsächlich von Recht(sradikal)en regiert wird —, für die Südtiroler Grünen das Gebot der Stunde. Die Neofaschistinnen, die die Zuständigkeiten Südtirol überlassen würden, sind Brigitte Foppa, Zeno Oberkofler und Madeleine Rohrer also offenbar zu autonomistisch.

    Die Grünen trauen dem Land die Umweltpolitik nicht zu — auch sich selbst nicht, falls sie irgendwann in Regierungsverantwortung kommen sollten. Besser sind Diktate von oben.

    Ganz allgemein bezeichnen sie die Forderung nach mehr Zuständigkeiten despektierlich als »Einkaufsliste« und kritisieren gleichzeitig, dass dem zentralistischen Verfassungsgerichtshof (der die Autonomie seit 2001 massiv zusammengekürzt hatte) engere Grenzen gesetzt werden sollen.

    Die Beschneidung des Minderheitenschutzes finden die drei Landtagsabgeordneten aber gut. Sie gehen ihnen bloß noch nicht weit genug: So sind sie etwa der Meinung, dass die Ansässigkeitsklausel nicht auf zwei Jahre hätte gekürzt werden sollen, wie von der rechtsrechten italienischen Regierung geplant, sondern auf nur noch eines.

    Die Kannbestimmung zum Bevölkerungsproporz bei der Zusammensetzung der Landesregierung kritisieren sie nicht etwa, weil sie undemokratisch ist, sondern nur, weil sie sich »eine klare und unmissverständliche Lösung gewünscht« hätten, »um nicht zu jedem Legislaturbeginn in einen Gutachterstreit zu verfallen und um die politischen Manöver einzugrenzen.« Hätte man den Landtagsproporz also einfach ganz mit dem undemokratischen Bevölkerungsproporz ersetzt, den Grünen hätte es wohl gefallen.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Autonomie: Nur Südtirol macht Zugeständnisse.

    Hierzulande wird argumentiert, es sei irgendwie selbstverständlich, dass Südtirol für den Autonomieausbau — sofern es denn überhaupt einer ist — auch Zugeständnisse machen muss. An anderer Stelle hatte ich schon darauf hingewiesen, dass das völlig unüblich, ja absurd ist. Mir persönlich ist ehrlich gesagt weltweit kein einziger Fall bekannt, in dem ein Gebiet für zusätzliche Zuständigkeiten oder aber für die Absicherung der bestehenden Autonomie »bezahlen« musste.

    Dass diese Logik keineswegs zwingend ist, offenbart der gerade zwischen Rom, Bozen und Trient ausgehandelte Entwurf aber ohnehin auch selbst: Das Trentino wird nämlich auf der »Habenseite« von der Autonomiereform genau in demselben Ausmaß profitieren wie Südtirol. Unser Nachbarland muss dafür jedoch keinerlei Zugeständnisse machen.

    Trentino gibt nichts

    Nur von Südtirol wird erwartet, dass es für die Wiederherstellung und Absicherung der Autonomie bezahlt. Besser gesagt: Verlangt wird dies nur von einem Teil der Südtirolerinnen. Die nationalen Minderheiten müssen Zugeständnisse machen, während die nationale Mehrheit fortan sogar bessergestellt wird.

    Es ist also keineswegs so, dass einer unbestechlichen, allgemeingültigen Logik zufolge stets Zugeständnisse machen müsste, wer den Ausbau der eigenen Autonomie möchte. Draufzahlen müssen in unserem Fall nur die, für deren Schutz im Nationalstaat diese Autonomie ursprünglich eingeführt wurde.

    Das ist bedenklich. Und es ist bei allen Unterschieden ungefähr so, als würde man von Frauen, LGBTQIA-Personen oder anderen vulnerablen Gruppen verlangen, dass sie für die Verbesserung ihrer Rechte Zugeständnisse (an Männer, Heterosexuelle etc.) machen müssen.

    In einer Demokratie ist es legitim, wenngleich nicht unbedenklich, auch über die Verschlechterung des Minderheitenschutzes zu diskutieren. Doch im aktuellen Fall wird die Forderung vom Zentralstaat, der am längeren Hebel sitzt, ungeniert an eine Erpressung gekoppelt: Entweder ihr nehmt den Schutz der nationalen Mehrheit (zu Lasten der Minderheiten) hin oder eure Autonomie bleibt so wie sie ist — nämlich im Vergleich zum Zeitpunkt der Streitbeilegung 1992 stark eingeschränkt.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02 03 04 05 06 || 01 02



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  • Standardsprache und internalisierte Minderheitenfeindlichkeit.
    Ana Grilc

    Gestern war ich bei der Minority Rights Lecture an der Eurac, wo ich den Auftritt der Kärntner Slowenin Ana Grilc echt beeindruckend fand: Als junge weibliche Aktivistin ist sie neben drei männlichen Professoren1Peter A. Kraus ist Professor, Oskar Peterlini Vertragsprofessor, Matthias Scantamburlo Assistenzprofessor Vertrags aufgetreten und hat einen »militanten« Wind in die Veranstaltung gebracht.

    Interessant fand ich unter anderem ihre Forderung, auch in Wien/Dunaj und Graz/Gradec gewisse Minderheitenrechte einzuführen, obwohl die beiden Städte nicht zum historischen Siedlungsgebiet der Sloweninnen und Kroatinnen gehören. Durch Akademisierung und Landflucht hätten sich in den großen Städten aber nicht wenige Mitglieder der Minderheit niedergelassen, die dann nur geringe Möglichkeiten vorfinden, ihre Sprache und Kultur zu leben.

    Doch eigentlich will ich an dieser Stelle einen anderen Aspekt herausgreifen, der für Südtirol ebenfalls von Bedeutung ist.

    Grilc berichtete nämlich, dass — vor allem bei der »vorigen Generation« — das Narrativ geherrscht habe, »die Kärntner Slowenen können kein Slowenisch«, was sie treffend als »internalisierte Minderheitenfeindlichkeit« bezeichnete.

    Bei Minderheiten, deren Sprache woanders Staatssprache ist, ist dieses Vorurteil weit verbreitet und ein wichtiges Mittel der Minorisierung. Die Sprache der Minderheit wird regelmäßig am Standard gemessen, der in »ihrem« nationalen Mutterstaat gilt. Unterschiede werden dann — insbesondere von Mitgliedern der Mehrheit — als »falsch« interpretiert, als angeblicher Beweis, dass die Minderheit gar nicht die Sprache spricht, die sie zu sprechen vorgibt. Dabei wird verkannt, dass häufig auch im sogenannten Mutterstaat kaum jemand den geschriebenen Standard spricht und dass dieser auch nicht grundsätzlich eine größere Würde besitzt als die Sprache der Minderheit. Ihren selbstgebastelten Befund nutzen Mitglieder der Mehrheit dann oft zur Entwertung der Minderheit und auch als Ausrede, um deren »unreine«, »falsche« Sprache nicht zu erlernen. Häufig übernehmen Minderheiten das Narrativ, was Grilc so passend als »internalisierte Minderheitenfeindlichkeit« einordnete.

    Nicht selten bewerten auch die Mehrheiten im sogenannten Mutterstaat — in Bezug auf Südtirol etwa die Deutschen aus Deutschland — die von Minderheiten im Ausland gesprochenen Varianten besonders streng. So streng, wie sie es in ihrem eigenen Land nicht machen würden, weil ihnen gar nicht in den Sinn käme, die »Deutschheit« von Saarländerinnen oder Sächsinnen in Abrede zu stellen.

    In Südtirol ist diese Spielart der Minorisierung allgegenwärtig. Wie oft hört und liest man, die deutschsprachigen Südtirolerinnen beherrschten — was auch immer das ist — gar kein richtiges Deutsch? Wie oft wird dies als Grund angeführt, weshalb italienischsprachige Südtirolerinnen nicht Deutsch lernen wollen oder aber es im Alltag angeblich nicht pflegen können? Als wäre es nicht möglich, eine Variante des Deutschen zu sprechen, sondern nur einen reinen Standard.

    Regelmäßig wird sogar behauptet, die deutschsprachigen Südtirolerinnen würden lieber Italienisch sprechen als (»richtiges«) Deutsch, weil sie es nicht beherrschten.

    Die Unsicherheit, die durch das Vorherrschen solch glottophober Narrative bei deutschsprachigen Südtirolerinnen entsteht, führt wohl auch dazu, dass ein gestörtes Verhältnis zur Standardsprache besteht.

    Zu den — zugegebenermaßen wenigen — Vorteilen von »Minderheiten ohne Mutterstaat« gehört, dass sie es selbst sind, die definieren, was in ihrer Sprache richtig oder falsch ist, bestenfalls auch einen eigenen Standard.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01 02

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      Peter A. Kraus ist Professor, Oskar Peterlini Vertragsprofessor, Matthias Scantamburlo Assistenzprofessor


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  • Geplante Autonomiereform fürs VfG kein Hindernis.

    Obwohl es sich vermutlich um einen Zufall gehandelt hat, war das Timing nahezu perfekt: Als die Landeshauptleute Arno Kompatscher (SVP) und Maurizio Fugatti (Lega) ihre römischen Erfolge in punkto Autonomiereform verkündeten, wurden sie fast zeitgleich vom italienischen Verfassungsgericht (VfG) vorgeführt, das mit Urteil Nr. 37/2025 erneut einen Teil des Südtiroler Raumordnungsgesetzes für verfassungswidrig erklärte.

    Erst letzten Monat hatte das VfG dem Land die Befugnis entzogen, Sanktionen bei Bauvergehen anders zu gestalten als der Staat. Dazu gingen die Richterinnen nach einem erprobten Schema vor und erklärten die gesamtstaatliche Norm kurzerhand zu einer »grundlegenden Bestimmung der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik«. Im Sinne des Autonomiestatuts (Artikel 4) reicht dies, um Südtirol eine Zuständigkeit zu entziehen.

    Beim aktuellen Entscheid, in dem es um die Dauer von Enteignungsprozeduren ging, griff das VfG allerdings nicht auf dieses Verfahren zurück. Es deutete die staatliche Vorschrift nicht in eine »grundlegende Reformbestimmung« um und erkannte sogar ausdrücklich an, dass die Angelegenheit zu den primären Befugnissen des Landes gehört.

    Das macht das Urteil aber noch besorgniserregender.

    Denn gleichzeitig befand das VfG, dass das Land nicht ausreichend begründet habe, warum es von der staatlichen Vorschrift abweicht, die die Enteignungsprozeduren auf maximal fünf Jahre befristet.

    Daraus ergebe sich eine Ungleichbehandlung zwischen den Bürgerinnen in Südtirol und auf dem restlichen italienischen Staatsgebiet, weshalb die Landesvorschrift gegen Artikel 3 der italienischen Verfassung verstoße:

    (1) Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich.

    (2) Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.

    – Artikel 3 der italienischen Verfassung – Quelle: Lexbrowser des Landes Südtirol

    Noch einmal: Das VfG erklärt ausdrücklich »dafür seid ihr zuständig«, sagt jedoch im selben Atemzug »eure Zuständigkeit ist aber wertlos, wenn ihr nicht den zentralstaatlichen Vorschriften folgt.«

    Wenn sogar eine primäre Gesetzgebungsbefugnis nur so ausgeübt werden darf, dass sich daraus zwischen Südtirol und dem restlichen Staatsgebiet keine Ungleichbehandlung ergibt, ist das nach allgemeiner Definition wohl keine Autonomie mehr, sondern höchstens noch ihr Schatten.

    Selbst in Bereichen, für die er nicht primär zuständig ist, gibt der Zentralstaat somit vor, was »normal« ist — und die vorgeblich autonomen Gebiete dürfen davon nur abweichen, wenn das für die Bürgerinnen keinen nennenswerten Unterschied ergibt. Beim Erlass eigener Regelungen kann Südtirol nicht frei agieren, sondern muss sich soweit möglich an den Staatsgesetzen orientieren und darf nur davon abweichen, wenn triftige Gründe vorliegen.

    Warum das aus meiner Sicht so wichtig ist

    LH Kompatscher hat es als großen Erfolg verkauft, dass die »grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik« (nicht aber das nationale Interesse!) durch die Autonomiereform als Schranke der autonomen Befugnisse entfallen könnten.

    Angesichts der Tatsache, dass diese grundlegenden Reformbestimmungen dem VfG in der Vergangenheit sehr oft dazu gedient haben, Südtiroler Gesetze außer Kraft zu setzen, könnte man ihren Wegfall auch tatsächlich als großen Wurf betrachten.

    Mit einem unglaublichen Timing hat das VfG nun aber vorgeführt, dass es gar nicht darauf angewiesen ist. Ihm reicht Artikel 3 der Verfassung. Wenn der nur restriktiv genug ausgelegt wird, kann damit so gut wie jede autonome Befugnis kastriert werden.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Resistenze in Cirenaica.
    Workshop / Trekking urbano

    In vista del 25 aprile, Spazio autogestito 77 domani e dopodomani organizza:

    • 10 aprile ore 17.45 presso Spazio 77: workshop conviviale con cena, ricerca storica, pratiche di memoria, patrimonio difficile e guerriglia odonomastica con Mariana E. Califano e Jadel Andreetto del collettivo bolognese Resistenze in Cirenaica (RIC).
    • 11 aprile ore 17.45: Trekking urbano per le strade di Bolzano Bozen sulle tracce del colonialismo italiano in compagnia di RIC e dello storico Federico C. Simonelli, autore di D’Annunzio e il mito di Fiume. Punto di ritrovo: via Locatelli angolo corso Libertà.
      A seguire cena palestinese allo Spazio 77.

    Ospite speciale per la «lezione outdoor» nella tappa di piazza della Vittoria, durante il Trekking urbano sulle tracce del colonialismo italiano, Andrea Di Michele, professore di Storia contemporanea alla Libera Università di Bolzano, autore di Terra italiana, Possedere il suolo per assicurare i confini 1915-1954 (Laterza) e direttore scientifico della rete degli istituti della Resistenza e dell’età contemporanea.

    Gli organizzatori specificano che gli eventi sono gratuiti ma che è gradita la prenotazione scrivendo a spazioautogestito77[at]gmail.com

    Il contenuto di questo avviso corrisponde alle informazioni rese pubbliche dagli organizzatori.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06



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