- Doppelstaatsbürgerschaft neu denken
- Doppelstaatsbürgerschaft Südtirol und Alt-Österreicher: Im Geiste der europäischen Integration und zur Förderung einer immer engeren Union der Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten wird in Aussicht genommen, den Angehörigen der Volksgruppen deutscher und ladinischer Muttersprache in Südtirol, für die Österreich auf der Grundlage des Pariser Vertrages und der nachfolgenden späteren Praxis die Schutzfunktion ausübt, die Möglichkeit einzuräumen, zusätzlich zur italienischen Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
- Doppelstaatsbürgerschaft für Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus aus Österreich
- Lösung für die Auslandsösterreicher im Vereinigten Königreich, die vom Brexit betroffen sind
Nun steht also der totgesagte Doppelpass für Südtirolerinnen (nicht ganz so verbindlich, wie es sich manche Befürworterin gewünscht hätte) tatsächlich im Regierungsprogramm der neuen österreichischen Rechtsregierung von ÖVP und FPÖ. Landesrat Philipp Achammer (SVP) frohlockt ob der Nennung des »europäischen Geistes«, doch der ergibt sich nicht allein schon dadurch, dass er erwähnt wird. Da treibt mir die restliche Formulierung des Absatzes — allgemeine Beschwörungsformeln hin oder her — die Sorgenfalten ins Gesicht.
Natürlich ist mir völlig klar, dass Österreich seine Staatsangehörigkeit nicht einfach allen Einwohnerinnen eines im Ausland liegenden Gebiets vergeben kann. Dies wäre aus diplomatischer Sicht äußerst heikel. Allerdings wäre es enttäuschend, wenn eine weitere Trennlinie entlang der ethnischen Grenzen gezogen würde. Es wird also ganz wesentlich darauf ankommen, wie die Kriterien für die Vergabe des österreichischen Passes an Südtirolerinnen im Detail definiert sein werden, sollte es jemals zur Umsetzung des »in Aussicht Genommenen« kommen.
Zum Beispiel: Wird die Zugehörigkeit zu den Minderheiten als ein ideeller Aspekt betrachtet oder muss der Sprachgruppennachweis konkret erbracht werden?

bedeutete dies den Verlust sämtlicher Blogeinträge seit dem 18. Juli 2017. Zu und mit diesem Datum hatten wir zuletzt ein manuelles, lokales Datenbankbackup gemacht. Völlig unverständlich ist jedoch, warum mit dem Datenbankserverausfall auch der Verlust der serverseitigen Backups einherging. Diese sollten sich nämlich — sowohl der Logik nach, als auch laut Angaben von 5hosting selbst — auf einem gesonderten Server befinden.