Autorinnen und Gastbeiträge →

  • BBD bei »Ansichtssache«.

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    3 Comentârs → on BBD bei »Ansichtssache«.

    Gestern habe ich für an der Sendung »Ansichtssache« im Radioprogramm von Rai Südtirol teilgenommen, bei der es um das erste Regierungsjahr von Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) ging. Diskutiert haben unter der Leitung von Moderatorin Judith Bertagnolli der Politologe und Meinungsforscher Hermann Atz vom Sozialforschungsinstitut Apollis), der Politologe und Jurist Ulrich Ladurner (SVP), die Sterzinger Uniprofessorin Sylvia Kritzinger (Uni Wien) und meine Wenigkeit.

    Hier ist die Sendung zum Nachhören:

    Zwei Zitate möchte ich hier besonders hervorheben:

    Und hier möchte ich schon auch sagen, dass die Regierungsmitglieder ja Politiker und nicht Verwalter sind — und es dementsprechend auch wichtig ist, dass sie politische Ideen, Konzepte auf den Tisch legen.

    — Prof. Sylvia Kritzinger

    Es gibt ein großes Thema, wo ein parteiübergreifender Ansatz wirklich absolut notwendig ist, und das ist jenes, das jetzt im Rahmen des angekündigten Autonomiekonvents ansteht: Nämlich wohin will sich dieses Land mit all seinen Bevölkerungsteilen, mit all seinen — alten und neuen Sprachgruppen — hinentwickeln? Und hier wäre es die Chance, jetzt auch die Opposition einzubeziehen, auch […] die Vertreter der italienischen Sprachgruppe […] miteinzubeziehen und ergebnisoffen über die Zukunft Südtirols innerhalb Italiens oder eben nicht innerhalb Italiens diskutieren zu können.

    — Hermann Atz

    Siehe auch: 01 02 03



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  • SVP verteidigt nationale Einheit.

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    8 Comentârs → on SVP verteidigt nationale Einheit.

    Einer Pressemitteilung des Südtiroler Landtages über die Landtagssitzung am 5.11.2014 entnehmen wir in Zusammenhang mit dem Vorschlag, eine schottische Delegation nach Südtirol zu laden, die über ihre Erfahrungen zum erfolgreich durchgeführten Selbstbestimmungsprozess in Schottland berichten soll, folgendes:

    Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar, erklärte Dieter Steger. Er glaube aber, dass die Autonomie verbesserbar sei. Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor. Die Zukunft liege in einem Europa der Regionen und mit überwundenen Grenzen. Man dürfe den Menschen nicht suggerieren, dass sie dasselbe haben könnten wie Schottland. Schottland und England seien durch einen bilateralen Vertrag aneinander gebunden, über den man auch abstimmen könne, in Spanien sei die Situation wieder anders. Einen weiteren Südtirol-Konvent halte er nicht für zielführend.

    Der Reihe nach:

    Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar erklärte Dieter Steger.

    Klingt nach einem Treppenwitz. Gibt es die Bedingungen überhaupt, unter denen die SVP einen Selbstbestimmungsprozess einleiten möchte?
    a) Vielleicht als Trittbrettfahrer, unter günstigeren rechtlichen Rahmenbedingungen in Italien bzw. in Europa? Aufgrund der Entwicklungen in Schottland, Katalonien, Venetien oder anderen Regionen, die die Unabhängigkeit anstreben, könnte ja irgendwann auch den SüdtirolerInnen, ohne eigenes Zutun, die Selbstbestimmung in den Schoß fallen. Die SVP würde dann sofort auf den Paragraphen im Parteistatut verweisen und auf den Zug aufspringen. Es wird dann heißen, man sei eh immer schon dafür gewesen.
    b) Bei einer äußeren Bedrohung? Warum sollten Akteure, die ohne äußere oder innere Bedrohung kaum Zivilcourage zeigen, plötzlich unter wesentlich unangenehmeren Bedingungen aktiv werden?
    c) Bei grober Vertragsverletzung durch Italien? Abgesehen davon, dass Vertragsverletzungen an der Tagesordnung stehen, stellt sich die Frage, warum dann die Einforderung des Selbstbestimmungsrechtes einfacher sein sollte. Gäbe es dann plötzlich keinen Art. 5 der Verfassung mehr?

    Es bleibt anzunehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht für die SVP nicht viel mehr ist, als ein abstrakter Begriff.

    Liej inant / Weiterlesen / Continua →



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  • Der Autonomie-Vergleich.

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    7 Comentârs → on Der Autonomie-Vergleich.

    Gestern hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) im Landtag behauptet, wir hätten die weitreichendste Autonomie in Europa. Eine (unvollständige) Aufstellung:

    • Hat Südtirol die Zuständigkeit für die innere Sicherheit einschließlich einer eigenen Landespolizei? Katalonien schon, und zwar ersetzt die Landespolizei dort sogar die Staatspolizei, sie agieren nicht nebeneinander. Jedes deutsche Bundesland hat ebenfalls einen Innenminister und eine Landespolizei.
    • Ist Südtirol für die Gefängnisse zuständig? Katalonien schon, Bayern auch.
    • Hat Südtirol sein eigenes Zivilgesetzbuch? Katalonien — mit Einschränkungen — schon.
    • Hat Südtirol seine eigene Einnahmenagentur? Bislang nein. Katalonien schon.
    • Könnte Südtirol eine eigene Bankensteuer beschließen? Sicher nicht. Katalonien hat es gemacht.
    • Hat Südtirol Zuständigkeiten im Konsumentenschutz, die es uns erlauben würden, die deutsche und ladinische Sprache der italienischen Gleichzusetzen? Nein. Katalonien hat ein solches Konsumentenschutzgesetz seit Jahren.
    • Hat Südtirol Befugnisse im Kulturbereich, die es uns etwa gestatten würden, Kinovorführungen zu reglementieren? Nein. Südtirol muss sich sogar beugen, wenn italienische Verleiher uns eine deutsche Erstaufführung verbieten.
    • Die Webadresse der Generalitat de Catalunya lautet gencat.cat, Südtirol wird anscheinend sogar von Rom vorgeschrieben, welche Adresse das Land zu gebrauchen hat.
    • Hat Südtirol eigene Auslandsvertretungen? Katalonien und Québec schon.
    • Südtirol konnte keine Berufsmatura ohne Rom beschließen, deutsche Bundesländer entscheiden sogar über das Promotionsrecht im Hochschulbereich autonom.
    • Hat Südtirol einen eigenen Verfassungsschutz? Deutsche Bundesländer ja.
    • Kann Südtirol seine Toponomastik selbst regeln? Offenbar nein, es musste sich mit einem römischen Minister einigen — während z. B. Katalonien und Galicien jeweils ihr eigenes Gesetz haben, das ausschließlich die historischen Ortsbezeichnungen für amtlich erklärt.
    • Genießen die Sprachgemeinschaften in Südtirol den Schutz der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen? Nein, denn Italien hat sie — anders als Spanien — nie ratifiziert.
    • Gibt es in Südtirol zweisprachige Packungsbeilagen bei Medikamenten? Nein, denn die entsprechende Vorschrift wird nicht umgesetzt bzw. eingehalten. In Finnland und in der Schweiz schon.
    • Hat Südtirol einen eigenen Produkt-Strichcode? Katalonien ja.
    • Hat Südtirol ein eigenes Websuffix? Katalonien, Galicien, Baskenland, Bretagne, aber auch Bayern und Tirol schon.
    • Hat Südtirol eigene internationale Teams als Ersatz für eine Nationalmannschaft? Katalonien und Baskenland schon. Sie sind in manchen Sportarten auch staatlichen Mannschaften gleichgesetzt.
    • Hat Südtirol einen eigenen diplomatischen Dienst? Katalonien ja.
    • Ist Südtirol zuständig für Notare, Anwälte und andere Berufskammern und die jeweiligen Regeln? Katalonien schon.
    • Ist Südtirol zuständig für den Umweltschutz? Nein. Katalonien ja, genauso wie jedes deutsche Bundesland.
    • Kann Südtirol das Potenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit voll ausschöpfen? Nein, denn anders als etwa Deutschland, Frankreich und die Schweiz hat Italien die Zusatzprotokolle des Madrider Abkommens nie ratifiziert.

    Und auch bei den Finanzen ist Südtirol inzwischen nicht mehr weit von dem entfernt, was Katalonien an Spanien abgibt. Die 70%, die sowohl Sen. Zeller, als auch Arno Kompatscher in letzter Zeit als Beitrag Kataloniens zum Staatshaushalt genannt hatten, sind nämlich völlig aus der Luft gegriffen.

    Siehe auch: 01 02



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  • Webadresse? Auch nicht zuständig!

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    11 Comentârs → on Webadresse? Auch nicht zuständig!

    Für Tirol wurde (mit .tirol) ein eigenes Internetsuffix, also eine Endung für Webadressen geschaffen, zum Beispiel www.landtag.tirol. Diese Entwicklung hat die Südtiroler »Vorzeigeautonomie« völlig verschlafen, auch weil hierzulande die Erlangung eines eigenen Regionalsuffixes noch vor wenigen Monaten für unmöglich erklärt wurde. Die Südtiroler Tageszeitung schrieb zum Beispiel im September 2013:

    Kein einziges Regions-spezifisches Suffix wurde den neuerdings netzaffinen Ländern […] genehmigt, auch Südtirol dürfte wohl kaum eine Sonderbehandlung bekommen. Die Endungen müssten abgesegnet und registriert werden und das sei bis auf weiteres ein aussichtsloser Kampf, erfahren wir bei Internetagenturen.

    Da hatten die Katalanen ihr eigenes Internetsuffix schon seit sieben Jahren. Sie waren damit das erste nichtstaatliche Territorium, das seine eigene Endung erhielt — weil sie sich wie sooft nicht damit zufrieden gaben, was damals schon möglich war. Inzwischen haben selbst Städte wie Berlin, Paris und Barcelona eine eigene Endung.

    Nun ging es gestern im Südtiroler Landtag um etwas viel Trivialeres, nämlich um die Registrierung einer neuen Webadresse für das Land Südtirol — was jedem Privaten und jedem Unternehmen zusteht. Die Süd-Tiroler Freiheit regte nicht etwa an, für die Webadresse eine neue Endung zu beantragen, sondern wenigstens, statt auf das bisherige »provinz.bz.it« auf eine bestehende Endung wie ».eu-« oder ».tirol« zurückzugreifen. Die Antwort der zuständigen (bzw. eben nicht zuständigen) Landesrätin Waltraud Deeg ließ einmal wieder Ernüchterndes zutage treten:

    Die staatlichen Vorgaben von 2011 und jene der italienischen Registrierungsbehörde sähen eine Endung wie “provinz.bz.it” vor. Für die Landesverwaltung im engeren Sinne müsse man dies beibehalten, aber für das Bürgernetz könne man davon abgehen.

    Landespresseamt.

    Der Staat schreibt dem Land Südtirol also sogar die Adresse seines Internetauftrittes vor. Die »weitestgehende Autonomie in Europa«, wie sie der Landeshauptmann gestern bezeichnete, darf nicht einmal etwas so Banales wie ihre Webdomain selbst festlegen — während die Katalanen schon vor Jahren eine eigene Endung registrieren konnten.

    Siehe auch: 01 02



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  • Katalonien sucht Unterstützung.

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    2 Comentârs → on Katalonien sucht Unterstützung.

    Nun wenden sich die Katalanen mit ihrem Wunsch nach demokratischer Selbstbestimmung direkt an die internationale Gemeinschaft: Vor allem katalanische, aber auch nichtkatalanische Abgeordnete zum EU-Parlament, zum spanischen Kongress und Senat sowie zum Landesparlament unterzeichnen in diesen Stunden einen entsprechenden Aufruf. Darin stellen sie fest, dass Katalonien über die eigene Zukunft entscheiden will, dies jedoch von Spanien mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft wird. Anders als Kanada und das Vereinigte Königreich habe Madrid jede Verhandlung ausgeschlossen. Sie rufen deshalb die UNO, die EU, den Europarat und die OSZE dazu auf, Katalonien im Sinne der Demokratie und der Menschenrechte zu unterstützen. Am 9. November (9N), der als Abstimmungstermin aufrecht bleibt, soll der Aufruf auch von BürgerInnen und GemeindepolitikerInnen unterzeichnet werden können. Je nachdem, wie sich die angerufenen Institutionen verhalten, könnte diese Initiative völlig neue Perspektiven eröffnen.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Gesundheitssystem: Souramont raus?

    Autor:a

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    0 Comentârs → on Gesundheitssystem: Souramont raus?

    Während man ihnen am Sonntag den roten Teppich ausrollt, knallt man die Ladinerinnen von Souramont am Montag wieder zur Tür hinaus. Diesen Eindruck konnte man beim vorgestrigen Runden Tisch in Rai Südtirol gewinnen.

    Souramont.

    Aber der Reihe nach: Im Herbst 2007 sprachen sich die Bürgerinnen der ladinischen Gemeinden Anpezo, Col und Fodom — die während des Faschismus zu Venetien geschlagen worden waren — bekanntlich für eine Wiederangliederung an Südtirol aus. Der damalige Südtiroler Landeshauptmann, Luis Durnwalder (SVP), begrüßte den Entscheid und äußerte sich zu einer Übernahme der Gemeinden positiv.

    Seitdem ist das italienische Parlament am Zug, das den großmehrheitlichen Wunsch der Bevölkerung seit nunmehr sieben Jahren einfach aussitzt — allen gesetzlich vorgesehenen Prozeduren zum Trotz. Erst vor wenigen Tagen tat die Euregio Tirol endlich einen ersten konkreten Schritt zur Einbindung von Souramont, indem sie den drei Gemeinden über den Dreierlandtag einen Beobachterstatus anbot.

    Beim Runden Tisch vom Montag, den 3. November zur Gesundheitsreform sagte die zuständige Landesrätin Martha Stocker (SVP) dann jedoch, man hoffe bei der Schließung der Geburtsstationen in den Krankenhäusern Sterzing und Innichen auf den Wegfall der Patienten von außer Landes. Brixen und Bruneck müssten dann von den beiden Bezirkskrankenhäusern nur noch die »einheimischen« Geburten übernehmen. Dies ist eine in mehrerlei Hinsicht sehr interessante Äußerung:

    • Erstens, weil ja sonst so gern den Unabhängigkeitsbefürwortern Egoismus, Selbstbezogenheit und Abschottungstendenzen vorgeworfen werden. Während aber aus -Sicht Krankenhäuser eines unabhängigen Südtirol im Rahmen der Europäischen Union für alle offen sein sollten, gerade auch für Bürgerinnen und Bürger aus angrenzenden Regionen, hofft die Autonomiepartei SVP auf einen Wegfall der auswärtigen Patienten.
    • Zweitens, weil ja viele Gebärende von Oberitalien zur Entbindung nach Sterzing kommen. Wenn man nun davon ausgeht, dass sie zwar nach Sterzing, aber später nicht mehr nach Brixen kommen würden — das ja geographisch näher an Oberitalien liegt — gibt man implizit zu, dass die Versorgungsqualität in Brixen schlechter sein wird, als heute in Sterzing. Warum sonst sollten sie fernbleiben?
    • Drittens und hauptsächlich aber, weil viele »Auswärtige«, die in Innichen entbinden, gerade aus den Gemeinden von Souramont kommen.

    Sehr viele Bürgerinnen und Bürger von Souramont sind schon heute gebürtige SüdtirolerInnen. Obschon sie sich für eine Angliederung an Südtirol ausgesprochen haben, versucht nun unsere Landesregierung, sie auch dort noch weiter von Südtirol zu entfernen, wo die Zusammenarbeit schon heute konkret und einwandfrei funktioniert. Sie sollen sich einfach ein anderes Krankenhaus suchen, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Sollte das italienische Parlament irgendwann noch ein Lebenszeichen geben und den Entscheid von Anpezo, Col und Fodom umsetzen, hätten wir dann sogar drei neue ladinische Gemeinden in unserem Lande, die sich aber für die gesundheitliche Versorgung an Venetien wenden müssen. Weitsicht und Kooperation sehen definitiv anders aus!



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  • 9N: Generalitat gegen Verfassungsgericht.

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    5 Comentârs → on 9N: Generalitat gegen Verfassungsgericht.

    Die spanische Regierung hat nun auch gegen den neuen Abstimmungsmodus über die Unabhängigkeit Kataloniens Verfassungsklage eingereicht. Und obschon die katalanische Regierung den Prozess für nicht anfechtbar hielt, hat der Verfassungsgerichtshof auch diesen zweiten Rekurs entgegengenommen, womit der Prozess wenige Tage vor dem geplanten Abstimmungstermin vom 9. November (9N) erneut »vorläufig« außer Kraft gesetzt wäre. Dies (zumindest theoretisch) so lange, bis ein positives oder negatives Urteil ergeht, was einige Monate beanspruchen kann.

    Dasselbe war bereits mit der ersten, »offiziellen« Volksbefragung geschehen, die der katalanische Präsident Artur Mas vor mehreren Wochen — ebenfalls für den 9. November — anberaumt hatte. Damals hatte die katalanische Regierung beschlossen, die Aussetzung des Prozesses zu respektieren und die Abstimmung in eine Befragung mit partizipativem Charakter umzuwandeln. Die größten Unterschiede des zweiten Anlaufs im Vergleich zum ursprünglichen Vorhaben sind der Rückgriff auf ausschließlich freiwillige MitarbeiterInnen und eine rein logistische Unterstützung durch die Generalitat. Außerdem wäre es wenigstens theoretisch möglich, auch Gegenvorschläge auf einen Stimmzettel zu schreiben, ohne den Stimmzettel damit ungültig zu machen. Die Gegenvorschläge wären bei der Auszählung zu berücksichtigen.

    Vorwürfe der Madrider Zentralregierung, der nunmehrige Abstimmungsmodus biete nicht so hohe demokratische und juristische Glaubwürdigkeit, wie eine herkömmliche Volksbefragung, beantwortete der katalanische Regierungssprecher Francesc Homs mit einem lapidaren Hinweis: Das klinge, als zertrümmere man jemandem ein Bein und werfe ihm dann vor zu hinken.

    Dennoch schien es zunächst, als habe Premierminister Mariano Rajoy die partizipative Abstimmung als kaum rechtlich anfechtbares Übel hingenommen. Erst vor wenigen Tagen war in Madrid offenbar die Idee entstanden, den Prozess doch noch einmal anzufechten und sich dabei auf die Gestaltung des Stimmzettels zu berufen: Da sich die Fragestellung seit der ersten und außer Kraft gesetzten Volksbefragung nicht geändert hatte, witterte man die Chance, auch dem zweiten Anlauf der Katalanen beizukommen — was jetzt durch die Annahme der Anfechtung zumindest vorläufig geschehen ist.

    Damit ließ man sich auch nicht von Aufrufen wie jenem zweier Friedensnobelpreisträger beirren, die Madrid dazu aufgerufen hatten, den Urnengang zu gestatten.

    Die Katalanen lassen sich diesmal nicht aufhalten

    Auf die neuerliche Anfechtung und Aussetzung der Abstimmung durch das Verfassungsgericht reagierte die katalanische Regierung diesmal bestimmt und selbstsicher. Regierungssprecher Homs trat heute vor die Presse und teilte mit, man werde auf jeden Fall am nunmehr gefassten Vorhaben festhalten und am Sonntag die Stimmlokale öffnen. Er tat dies in Berufung auf das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung, das auch laut Amnesty International eine Abstimmung deckt. Es dürfe in einer Demokratie nicht illegal sein, sich zu äußern — dies umso mehr, wenn diese Äußerung nicht bindenden Charakter hat und von Freiwilligen umgesetzt wird.

    In wenigen Tagen wird sich nun also zeigen, ob die spanische Regierung tatsächlich gewillt ist, gegen eine völlig friedliche Willensbekundung mit Gewalt vorzugehen. In jedem Fall ist das ohrenbetäubende Schweigen der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Europäischen Union, zu diesem demokratiefeindlichen Vorgehen der Spanier äußerst besorgniserregend. Dies wirft kein gutes Licht auf die Demokratie- und Konfliktfähigkeit unseres Kontinents.



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