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  • Deutschsprachige Ärztinnen: Sezessionsgefahr.
    Besorgniserregender als »Namensstreit«

    Am Montag ist im Corriere della Sera — zumindest online — ein Beitrag von Marco Angelucci erschienen, mit dem ein wenig Ordnung ins mediale Chaos um die Ersetzung von »A. Adige« mit »Provincia di Bolzano« gebracht werden sollte. Alles in allem, so der Journalist der Südtiroler Lokalredaktion, handle es sich um eine »Provokation« der sezessionistischen Kräfte — nichts mehr, aber auch nichts weniger.

    Was jedoch wesentlich besorgniserregender sei, so Angelucci, ist etwas ganz anderes: Im sogenannten »Europagesetz« gebe es einen für die Sezessionistinnen fundamentalen Passus, der die Möglichkeit einführe, sich auch dann in ein Berufsverzeichnis eintragen zu lassen, wenn man kein einziges Wort Italienisch spreche.

    Für! Die! Sezessionistinnen! Das schlägt aber wirklich bald dem Fass den Boden aus. Muss man jetzt echt schon für Abspaltung (und damit fast der Teufel in Person) sein, wenn man ein Grundprinzip der Autonomie einfordert — nämlich die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache?

    Kürzlich hatten die deutschsprachigen Landtagsabgeordneten des gesamten (gewählten) politischen Spektrums einen Rekurs gegen die Entscheidung der zuständigen Berufskammer beschlossen, auf römischen Druck einen deutschsprachigen Arzt rauszuwerfen. Darüber hinaus hatten sich dem Einspruch informell auch mehrere Abgeordnete italienischer Zunge angeschlossen.

    Darüber, von welch übersteigertem Nationalismus die von Fake News begleitete Diskussion zur Verteidigung von »A. Adige« auf staatlicher Ebene wieder einmal geprägt ist, war ich eigentlich schon bestürzt. Dass aber ein Südtiroler Journalist, der angetreten war, die vielen Fehlinformationen zu korrigieren, einen Grundkonsens der Südtirolautonomie (die Sprachgleichstellung) de facto als Gefahr darstellt, finde ich geradezu unerträglich.

    Damit wird nichts weniger als das Fundament unseres Zusammenlebens in Frage gestellt.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02 03 04 05 06



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  • Catalogna, corteo di solidarietà.
    Sabato alle 18.00 a Bolzano

    In seguito alle durissime condanne contro i leader indipendentisti catalani, rese pubbliche lunedì, in tutto il mondo sono state convocate manifestazioni di solidarietà con la Catalogna — così anche in Sudtirolo, dove sabato 19 ottobre a partire dalle ore 18.00 si terrà un corteo.

    Organizza il gruppo Iatz – jetzt śën adesso now e il luogo d’incontro è piazza Piero Siena, davanti al Museion di Bolzano.



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  • Schottische Unabhängigkeitserklärung.
    Ein Aufruf in zwölf Punkten

    Im Vorfeld des jährlichen Herbstkongresses der Scottish National Party (SNP) vom 13.-15. Oktober in Aberdeen haben 50 Persönlichkeiten aus Kunst und Wissenschaft — in Südtirol würde man sie vermutlich »Ewiggestrige« nennen — eine Declaration for Independence genannte, zwölf Punkte umfassende Erklärung veröffentlicht, die ich hier wiedergebe:

    • Es ist das souveräne Recht der schottischen Bevölkerung, jetzt und in Zukunft die Regierungsform zu bestimmen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. In allen politischen Erwägungen, Entscheidungen und Handlungen sollen ihre Interessen Vorrang haben.
    • Schottland soll eine offene und demokratische Gesellschaft sein, in der kein Individuum aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Glaube, Herkunft oder Geburtsort, körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, Geschlecht, Geschlechtlichkeit, Geschlechtsidentität oder Sprache ausgeschlossen, unterdrückt oder diskriminiert wird.
    • Schottland soll eine geschriebene Verfassung haben, die die Rechte der BürgerInnen, das Regierungssystem des Landes und das Verhältnis zwischen der Regierung, ihren Mitteln und Zuständigkeiten sowie den Rechten der einzelnen BürgerInnen definiert.
    • Schottland soll seinen Platz als unabhängiges Land auf der Weltbühne einnehmen, frei, internationalen Organisationen und Allianzen für Handel und für den Schutz und die Pflege der Umwelt, ohne die die Menschheit nicht überleben kann, beizutreten.
    • Schottland soll international anerkannte Werte des Nichtangriffs und der Selbstverteidigung hochhalten und es ablehnen, chemische, biologische oder nukleare Waffen oder jegliche andere Massenvernichtungswaffe für sich selbst oder im Auftrag anderer Mächte zu erhalten, zu lagern oder einzusetzen.
    • Zwischen den Zuständigkeiten des schottischen Parlaments und der Regierung (Exekutive) soll eine klare Gewaltenteilung herrschen. Die Judikative soll völlig unabhängig von der Regierung sein.
    • Die Unabhängigkeit wird die Gelegenheit bieten, die Systeme staatlicher und lokaler Verwaltung zu überdenken, um sie rechenschaftspflichtiger und den Bedürfnissen der Bevölkerung zugewandter zu gestalten.
    • Der Besitz von Land, Grund und natürlichen Ressourcen soll offenen und demokratischen Entscheidungen unterliegen. Die Fähigkeit der Gemeinden, sowohl am Land als auch in der Stadt, das Land in und auf dem sie sich befinden zu besitzen, soll erweitert und ausgebaut werden. Es soll völlige Transparenz darüber herrschen, wie in Schottland Grund gekauft, verkauft oder besessen wird.
    • Die Freiheit von Wort und Tat, die Freiheit zu arbeiten, zu erschaffen, zu kaufen, zu verkaufen und Handel zu treiben sollen Prinzipien von ökologischer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit unterliegen. Profit und Wirtschaftswachstum sollen nicht auf Kosten des Wohlstands der Bevölkerung und ihres Habitats oder anderer Völker und Staaten verfolgt werden.
    • Wir bekräftigen die Werte von Achtsamkeit, Güte, Nachbarschaft und geistiger Großzügigkeit in all unseren Handlungen. Solche Werte sind Grundsteine einer fairen, freien und offenen Gesellschaft, wo alle BürgerInnen die Gelegenheit haben, das beste, erfüllendste Leben wie möglich zu führen.
    • Es ist unser Glaube, dass die beste Möglichkeit, die der schottischen Bevölkerung nun offensteht, die Überführung Schottlands in einen unabhängigen Staat ist.
    • Die Alternative wäre, zu akzeptiveren, dass Schottlands Schicksal in den Händen anderer bleibt und dass die schottische Bevölkerung auf ihr Recht verzichtet, über die eigene Zukunft zu befinden.

    Unterzeichnende: Liej inant / Weiterlesen / Continua →



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  • 1-O: Unglaublicher Justizirrtum.

    Es ist einfach nur unfassbar: zu sage und schreibe zwölf Jahren Freiheitsentzug wurde die ehemalige katalanische Ministerin Dolors Bassa (ERC) am Montag dieser Woche verurteilt — wegen Aufruhrs und Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Bei einem solchen Verfahren vor dem Höchstgericht, das zugleich die erste, aber auch die letzte innerstaatliche Instanz darstellt, würde man sich größte Sorgfalt erwarten. Doch weit gefehlt: In der Urteilsbegründung ist zu lesen, dass Frau Bassa als Bildungsministerin dafür gesorgt habe, dass am Tag des »illegalen« Referendums Schulgebäude als Abstimmungslokale zur Verfügung stehen. Sie habe sogar einigen Funktionärinnen die Zuständigkeit für die Bereitstellung der Räumlichkeiten entzogen, um freier agieren zu können.

    Der »kleine« Schönheitsfehler ist dabei jedoch: die ehemalige Gewerkschafterin Bassa war unter Präsident Puigdemont (PDeCAT) für Arbeit und Soziales verantwortlich. Bildungsministerin war Clara Ponsatí, die gar nicht am Verfahren beteiligt war, da sie sich seit Monaten im Ausland aufhält. Der siebenköpfige Richtersenat war offenbar außerstande, die zwei Frauen auseinanderzuhalten.

    Zwölf Jahre Freiheitsentzug für Taten, die man nachweislich nie begangen hat, das ist der pure Wahnsinn. Man kann nur erahnen, mit wieviel Sorgfalt das Gericht auch über die anderen Angeklagten geurteilt hat. Blindes Vertrauen in die Justiz ist da wohl fehl am Platz.

    Die Verteidigung von Bassa wird nun versuchen, doch noch eine Annullierung des offensichtlich falschen Urteils zu erwirken.

    Cëla enghe: 01



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  • Puigdemont: Haftbefehl mit Fehlstart.
    Spanische Justiz schlampt schon wieder

    Gerade erst war das harte — und möglicherweise menschenrechtswidrigeUrteil im Zusammenhang mit dem katalanischen Referendum vom 1. Oktober 2017 bekanntgeworden; da machte sich der unermüdliche Richter Pablo Llarena auch schon daran, neue europäische und internationale Haftbefehle gegen den ehemaligen katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont (PDeCAT) zu erlassen. Diesmal strich er wohlweislich die Rebellion aus den Gesuchen, einen Straftatbestand, den letztendlich nicht einmal das spanische Höchstgericht anerkannt hatte.

    Schon einmal hatte Llarena in Belgien, wo sich Puigdemont nach wie vor aufhält, einen herben Rückschlag einstecken müssen, als seine Haftbefehle wegen grober Form- und Verfahrensfehler abgewiesen wurden. Unter anderem hatte der spanische Richter übersehen, dass der für internationale Gesuche notwendige innerstaatliche Haftbefehl fehlte.

    Diesmal konnte es Llarena wohl nicht schnell genug gehen, verschickte er die Haftbefehle doch in spanischer Sprache. Worauf ihn die belgische Staatsanwaltschaft nun darauf aufmerksam machen musste, dass dies nur auf Englisch oder in einer der Amtssprachen des Ziellandes (Niederländisch, Französisch oder — aus Südtiroler Sicht interessant: — Deutsch) zulässig sei.

    Ihm wurde nun eine Frist eingeräumt, um die Unterlagen zu übersetzen. Das wiederholt schlampige Vorgehen lässt aber vielleicht erahnen, mit welcher Oberflächlichkeit die spanische Justiz zu arbeiten gewohnt ist.

    Indes teilte Puigdemonts Verteidiger mit, dass sein Mandant die gewonnene Zeit mit Sicherheit nicht nutzen werde, um sich in ein anderes Land zu begeben. Der belgischen Justiz vertraue er — im Gegensatz zur spanischen — voll und ganz, weshalb er sich einer konstruktiven und kooperativen Zusammenarbeit auch nie entzogen habe.

    Eine Auslieferung wegen der nun übrig gebliebenen Straftatbestände des Aufruhrs und der Veruntreuung, für die auch die in Spanien zurückgebliebenen Angeklagten letztendlich verurteilt wurden, scheint jedoch wiederum höchst unwahrscheinlich. Schon das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein hatte geurteilt, dass weder Hochverrat (Rebellion), noch Landfriedensbruch (Aufruhr) vorliegen, weshalb lediglich eine Auslieferung wegen Veruntreuung möglich sei. Woraufhin Llarena seinen Haftbefehl zurückzog, weil dieser Tatbestand nur ein geringes Strafmaß ermöglicht.

    Die belgische Justiz muss sich zwar nicht an die Einschätzung des norddeutschen Gerichts halten, doch die zugrundeliegende Gesetzgebung soll in Deutschland strenger sein, als in Belgien.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • 1-O: ‘Internationale Juristenkommission’ hält Urteil für menschenrechtswidrig.
    Katalaninnen wegen Aufruhrs zu hohen Haftstrafen verurteilt

    Die Internationale Juristenkommission (IJK) mit Sitz in Genf, die aus 60 führenden Expertinnen für internationales Recht und Menschenrechte besteht, hat sich noch gestern zur Verurteilung von neun katalanischen Politikerinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen geäußert.

    Die weite Definition des Aufruhrbegriffs, so die IJK, schränke die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unzulässig ein. Der Rückgriff auf diesen Straftatbestand und die Beschneidung dieser Rechte sei unnötig, unverhältnismäßig und nicht rechtfertigbar.

    Die Dehnung des Rechtsbegriffs berge außerdem eine große Gefahr der Willkürlichkeit.

    Wir sind besorgt, dass das Höchstgericht bei der Abwägung der Anschuldigungen gegen diese Angeklagten die spanischen Verpflichtungen in Hinblick auf internationale Menschenrechtsbestimmungen nicht erfüllt — und dies unterminiert die Verurteilung schwer.

    – Massimo Frigo, Senior Legal Adviser der IJK für Europa und Zentralasien

    Übersetzung:

    Die Abstimmung vom 1. Oktober 2017 habe trotz eines Verbots des spanischen Verfassungsgerichts stattgefunden und sei von der Polizei gewaltsam unterdrückt worden. Glaubwürdige Berichte hätten unnötige und unverhältnismäßige Gewaltanwendung aufgezeigt, die im Widerspruch zu Spaniens Verpflichtungen laut internationalem Recht stehe.

    Die Behinderung friedlicher politischer Bekundungen und Proteste sei grundsätzlich nicht akzeptabel — es sei denn in konkreten Sonderfällen und unter strenger Beachtung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

    Cëla enghe: 01



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  • A. Adige, le solite priorità.

    In relazione alla denominazione ufficiosa «A. Adige», sostituita nel testo di una legge con la dizione ufficiale «provincia di Bolzano», il Ministro degli Affari regionali Francesco Boccia (PD) viene così citato:

    Rimettetelo o impugniamo. Pensiamo ai bisogni veri, e non a temi ideologici.

    Fonte: quotidiano A. Adige

    Un maestro della coerenza. Colui che richiama ai «bisogni veri» parcheggerebbe per mesi alla Corte costituzionale una legge importante come quella sugli adempimenti europei solo perché — senza alcun effetto legale — non contiene una denominazione imposta dal regime fascista. Vera follia.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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