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  • ANPI-Angriff: Bekennerschreiben aufgetaucht.

    In der Nacht vom 23. auf den 24. März, dem Gedenktag des Massakers in den Ardeatinischen Höhlen, waren Vitrinen des italienischen Partisaninnenverbandes ANPI in Bozen beschmiert worden. Ob es ein reiner Vandalenakt oder eine politisch motivierte Einschüchterungsaktion war, blieb zunächst unklar.

    Nun ist auf einem CPI nahestehenden neofaschistischen Onlineportal ein »anonymes« Bekennerschreiben erschienen. Demnach hätten Faschistinnen Fotos von Menschen an die Vitrinen kleben wollen, die angeblich von Partisaninnen getötet wurden. Wie das ANPI schon zuvor mitgeteilt hatte, seien die Täterinnen jedoch von einer heranrückenden Polizeistreife in die Flucht getrieben worden, bevor sie ihren Plan fertig umsetzen konnten.

    Dem Bekennerschreiben zufolge sei die nächtliche Attacke als Reaktion auf eine Veranstaltung zu betrachten, die an der Siegessäule (vor dem gleichnamigen Denkmal) stattgefunden hat. Bestrafen wollten die Rechtsextremistinnen das ANPI demzufolge, weil es die faschistische Säule als »abzutragendes koloniales Relikt« bezeichnet haben soll.

    Die Faschistinnen müssen sich in Südtirol sehr sicher fühlen, wenn sie »anonyme« Stellungnahmen auf ihren eigenen Onlineportalen veröffentlichen.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Sozialministerium in Quarantäne.
    Bürokratius austriacus at its finest

    Unlängst musste ich aus medizinischen Gründen wieder einmal die Grenze gen Norden passieren. Um in Österreich einreisen zu dürfen, muss man vorher online eine so genannte Pre-Travel-Clearance ausfüllen.

    Grundsätzlich muss zur Einreise nach Österreich ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Nachweis über ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen. Nach der Einreise nach Österreich, sind Sie zusätzlich verpflichtet, sich für 10 Tage nach Einreise in Quarantäne zu begeben.

    So steht es auf den Webseiten des Bundes geschrieben. Reist man jedoch für die Inanspruchnahme einer dringend notwendigen medizinischen Leistung ein, entfällt die Pflicht zur Quarantäne. Es reicht ein negativer Test und die Bestätigung des Arztes bezüglich des dringenden Termins. In meinem Fall war es ja auch so, dass ich wenige Stunden später – nach Beendigung des Arzttermines – wieder ausreisen wollte.

    Entsprechend kann man dann in dem Online-Formular ankreuzen:

    Die Einreise fällt unter mindestens eine Ausnahme des § 6 Absatz 1 oder § 6 Absatz 2 der COVID-19-Einreiseverordnung.

    Unter diesem Paragraphen ist eben die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen vermerkt.

    Wenige Klicks später wird man aber dann dazu aufgefordert, den Wohnsitz bzw. die Aufenthaltsadresse in Österreich (Adresse des Quarantäneorts) einzutragen.

    Falls Ihr Wohnsitz nicht in Österreich liegt, oder Sie sich nach Ihrer Einreise nicht an Ihrem Wohnsitz aufhalten werden, ist hier die österreichische Aufenthaltsadresse nach Einreise anzugeben. Die angegebene Adresse ist jedenfalls jene, an welcher – falls erforderlich – die Zeit der Quarantäne zu verbringen ist.

    Blöderweise sind das Pflichtfelder, ohne die sich das Formular nicht abschicken lässt.

    Ich habe dann das Sozialministerium per E-Mail kontaktiert, wie denn das funktionieren soll: Ich wähle im Formular eine Ausnahme zur Quarantäneverpflichtung und werde gleichzeitig aufgefordert eine Quarantäneadresse anzugeben, ohne die ich die Pre-Travel-Clearance nicht abschließen kann.

    […] Bitte um Aufklärung, was ich falsch gemacht habe oder ob das Formular tatsächlich fehlerhaft ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Knoflach

    Glücklicherweise habe ich auch eine österreichische Wohnadresse, die ich angeben konnte. Aber ich frage mich, was jemand tut, der unter obige Ausnahme fällt, eventuell auch am selben Tag wieder ausreist und keine Adresse in Österreich angeben kann.

    Neun (!) Tage nach meiner Anfrage habe ich dieses automatisierte Mail erhalten:

    Sehr geehrter Herr Knoflach,

    vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Wir bedauern, dass die hohe Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat.
    Aufgrund der extrem hohen Anzahl an Anfragen und der dynamischen Entwicklung der Rechtslage können derzeit keine Anfragen zur Einreiseverordnung im Detail beantwortet werden, Sie finden die aktuellen Informationen auf unserer Website:
    https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Reisen-und-Tourismus.html

    Dort erhalten Sie konkrete Informationen zur Registrierung vor Einreise, zum Pre-Travel-Clearance Formular sowie zur Einreise aus beruflichen und privaten Gründen. […]

    Mit freundlichen Grüßen

    Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
    und Konsumentenschutz

    Ich habe es dabei belassen.

    Beobachtung am Rande: Ich hab jetzt bereits mehrfach während des Lockdowns die Brennergrenze passiert. Bei der Einreise nach Österreich wurde ich jedes Mal – wie alle anderen Autos vor und nach mir – angehalten und kontrolliert. Bei der Rückreise ging es mit 60 Sachen am “Willkommen in Südtirol”-Schild vorbei. Dem vernehmen nach (Freunde und Bekannte) ist das immer so.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Berufskammern sind in Deutschland Ländersache.
    Südtirol hat diese Zuständigkeit nicht

    Die unendliche Geschichte des Sonderverzeichnisses, das die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache zur Eintragung in die Südtiroler Ärztekammer gewährleisten soll, ist -Leserinnen sattsam bekannt.

    Direkte Maßnahmen des Landes waren nicht erfolgreich, weil der Zentralstaat für die Regulierung der Berufskammern zuständig ist. Nur ein Staatsgesetz konnte Abhilfe schaffen, wobei der entsprechende Passus

    Da klingt es fast wie Hohn, dass die sogenannten berufsständischen Körperschaften — Berufskammern, aber auch Handels-, Industrie- und Handwerkskammern — in Deutschland grundsätzlich Ländersache sind. Es ist das Landesrecht, das sie reglementiert und ihre Aufgaben definiert, Landesministerien üben die Staatsaufsicht aus. Die Gliedstaaten haben also bei der Ausgestaltung der Kammern breiten Spielraum, um auf die jeweiligen örtlichen Besonderheiten Rücksicht zu nehmen.

    Nicht so in Südtirol: obschon es »autonom« ist, muss es sich an Rom wenden, um entsprechende Änderungen zu erwirken. Dies gilt selbst für die erwähnte Sprachgleichstellung, obschon sie eigentlich schon vom Autonomiestatut vorgesehen und nur umzusetzen gewesen wäre.

    Andere autonome Gebiete (Katalonien, Åland…) sind sehr wohl für Kammern und Regelung freier Berufe zuständig.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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  • Speicher statt Sprache.
    Quotation

    Auf die Frage der STF, warum deutschsprachige Bürgerinnen ihre Coronatestbefunde immer wieder in italienischer Sprache bekommen, antwortete LR Thomas Widmann (SVP) am 15. März schriftlich:

    Der Befund wird in der Sprache ausgegeben, in der die betroffene Person im System registriert wurde.
    Der Befund ist einsprachig, um Speicherkapazitäten einzusparen.

    – Antwort von LR Thomas Widmann

    Speicherkapazitäten! Mittlerweile ist der »Minderheitenpartei« SVP wohl keine Erklärung mehr zu dumm, um ihr Versagen bei der Gewährleistung der Zweisprachigkeit zu entschuldigen.

    Wie konnten Europarat und OSZE, die zu breitestmöglicher Mehrsprachigkeit aufgerufen haben, bloß auf die vielen unnötig zu opfernden Terabytes vergessen?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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  • Ålandinseln wollen Unesco-Mitgliedschaft.

    Kürzlich haben die gut 50.000 Einwohnerinnen zählenden Färöer bekanntgegeben, einen Mitgliedsantrag bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gestellt zu haben. Eigenständiges Mitglied der Unesco sind die zu Dänemark gehörenden Inseln bereits.

    Nun kündigte die Regierung von Åland (rund 30.000 Einwohnerinnen) an, ebenfalls die Mitgliedschaft in der Unesco, der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur, anzustreben. Sie beruft sich hierzu einerseits auf den Präzedenzfall der Färöer und andererseits auf die Tatsache, dass Bildung, Wissenschaft und Kultur großteils autonome Zuständigkeiten der Åland seien.

    Aus der Mitgliedschaft ergäben sich vielfältige Mitbestimmungs- und -gestaltungsmöglichkeiten, wie die Mitarbeit in den Kommissionen, die Einbringung von Themen, die Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen, die Teilnahme an Sondersitzungen, der ständige Austausch mit den anderen Mitgliedern oder die Unterbreitung von Vorschlägen an den Vorstand. Nur beim Budget seien die Mitbestimmungsrechte von Mitgliedern, die keine souveränen Staaten sind, eingeschränkt.

    Neben den Färöer gibt es schon heute zehn weitere Unesco-Mitglieder, die keine volle Souveränität genießen — darunter das zu Frankreich gehörende Kanaky (Neukaledonien).

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02 03 🇦🇽



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  • MSPI: Landtag tadelt EU-Kommission.

    Gleich zwei Beschlüsse zum Minority Safepack (MSPI) hat der Südtiroler Landtag am 10. März gefasst und damit auf die skandalöse Entscheidung der EU-Kommission (EU-K) reagiert, die die Vorschläge zum Minderheitenschutz nicht berücksichtigen will. Dabei wurden die beiden Anträge von Freiheitlichen (vom 24. Jänner) und SVP (vom 17. Februar) gemeinsam behandelt.

    Landtag bzw. Landesregierung werden dazu aufgefordert:

    • eine offizielle Protestnote an die EU-K zu schicken;
    • den Präsidenten des EU-Parlaments aufzufordern, die MSPI erneut aufzugreifen und den Druck auf die EU-K zu erhöhen;
    • die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als partizipatives Instrument zu würdigen und als verbindendes Element zwischen Vielfalt der Völker und EU-Institutionen hervorzuheben;
    • die EVTZ-Versammlung aufzufordern, eine gemeinsame Position zu Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas und gegen den Trend der Assimilierung und des Sprachverlusts zu verabschieden;
    • die Minderheiten- und Sprachpolitik im Ausschuss der Regionen zu thematisieren;
    • die EU-K aufzufordern, die Themenbereiche der MSPI bei ihrem Agenda-Setting zu berücksichtigen;
    • ein Schreiben an die EU-Abgeordneten aus Italien und Österreich sowie an die Mitglieder der Intergruppe im EU-Parlament zu richten und sie zu ersuchen, MSPI und Minderheitenschutz auf die Agenda der europäischen Institutionen zu setzen.

    Der freiheitliche Antrag wurde mit 30 Ja einstimmig genehmigt, der der SVP mit 29 zu einer Stimme — weil Urzì es inakzeptabel fand, auch die österreichischen Abgeordneten anzuschreiben.

    Damit stellt sich der Landtag selbstbewusst an die Seite des Parlaments von Fryslân und zahlreicher anderer europäischer Regionen.



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  • Italienische Schulen boykottieren Selbsttests.

    Vierunddreißig Direktorinnen der Schulen mit italienischer Unterrichtssprache in Südtirol haben sich abgesprochen und gestern sowohl den Gesundheitsbetrieb als auch die Landesräte mit Mails überflutet, weil sie gegen die Selbsttestung der Schülerinnen sind. Dies berichtet die Südtirolausgabe des Corriere in seiner heutigen Ausgabe. Angeblich verstehen sie nicht, warum die Schulen nicht mehr per se als »sichere Orte« eingestuft sind und Testungen als Voraussetzung für den Präsenzunterricht gelten sollen. Vielleicht ist ihnen das Infektionsgeschehen der letzten Wochen und Monate entgangen, vielleicht auch die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Kinder unter dem Einfluss der Mutationen stärker von der Pandemie betroffen sind.

    Insbesondere an den Schulen mit italienischer Unterrichtssprache haben sich Lehrerinnen auch geweigert, die Selbsttests anzuleiten, weil sie die damit zusammenhängende Verantwortung nicht tragen wollen. Schon soll das Weiße Kreuz laut Corriere gewarnt haben, dass die Ausdehnung des Screenings auf die italienischen Schulen am Mangel verfügbarer Lehrkräfte scheitern könnte.

    Zwar ist nicht garantiert, dass die — ohnehin von der Zustimmung der Eltern abhängigen — Selbsttests die Situation an den Schulen retten können, doch einen Versuch sollte es uns in Zeiten wie diesen wohl wert sein. In diesem Fall sehe ich auch keinerlei Grundrechte von der Maßnahme betroffen.

    Immunologe Bernd Gänsbacher wird von der Zeitung mit der Aussage zitiert, dass die Tests maßgeblich seien, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

    Hier einen unverständlichen Hyperformalismus in den Vordergrund zu stellen oder auf Dienst nach Vorschrift umzuschwenken ist meiner Meinung nach höchst verantwortungslos.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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