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  • Peinlich und gut.

    Der österreichische VfGH hat heute die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander van der Bellen annulliert und eine Wiederholung angeordnet. Ein paar Beobachtungen dazu:

    • Die beanstandeten Unregelmäßigkeiten und Schlampereien (ein expliziter Wahlbetrug oder eine fehlerhafte Auszählung konnte nicht festgestellt werden) hatten das Potential, den Ausgang der Bundespräsidentschaftswahlen zu beeinflussen, da zum Beispiel Ergebnisse vor Schließung der letzten Wahllokale weitergeleitet wurden. Dies entspricht nicht dem Grundsatz der “freien Wahl”, da Menschen durch dieses Wissen theoretisch in ihrer Wahlentscheidung beinflusst hätten werden können. Auch wurde durch frühzeitiges und unsachgemäßes Öffnen von Briefwahlstimmen (falscher Ort, keine Beisitzer anwesend usw.) der Grundsatz der “geheimen Wahl” verletzt. Manipulationen könnten somit nicht ausgeschlossen werden. Dies sind die Hauptgründe, warum die Wahl wiederholt werden muss.
    • Zu wessen Gunsten bzw. Ungunsten etwaige Beeinflussungen oder Unregelmäßigkeiten gewirkt haben, lässt sich nicht feststellen.
    • Dem Einwand der FPÖ, dass die Briefwahl in dieser Form grundsätzlich verfassungswidrig sei, pflichtete der VfGH nicht bei.
    • Die Tatsache, dass die Wahl wiederholt werden muss, ist peinlich für die österreichische Demokratie. Laut Armin Wolf musste bislang weltweit nur 1990 auf den afrikanischen Komoren, 2004 in der Ukraine, 2005 in Abchasien und kommenden Oktober in Haiti in den letzten 30 Jahren eine Präsidentschaftswahl wiederholt werden.
    • Gleichzeitig ist der Spruch der Verfassungsrichter zu begrüßen, denn er ist auch in seiner rigiden Auslegung und drastischen Konsequenz ein Beweis für das Funktionieren des österreichischen Rechtsstaates. Es sind zwar Fehler passiert, diese wurden jedoch demokratisch einwandfrei ausgeräumt. Etwaige Zweifel zur Legitimität des Wahlganges, die nach einem gegenteiligen Urteil bestimmt geblieben wären, hätten das Amt selbst und die Amtszeit van der Bellens massiv beschädigt.
    • Der Spruch hat die FPÖ weitestgehend aus der Opferrolle herauskatapultiert. Zum einen betrifft das Fehlverhalten Personen aus dem Umkreis aller Parteien – also auch der FPÖ – und zum anderen musste auch H. C. Strache, der ansonsten sehr oft eine Verschwörung gegen seine Partei vermutet, eingestehen, dass der österreichische Rechtsstaat funktioniert.
    • Die Wahlleiter – als Verantwortliche – tragen mehr Schuld an den Unregelmäßigkeiten als die Beisitzer, die “nur” Kontrollorgan sind. Die hohe Politik, die in den sozialen Medien bereits wieder “ihr Fett abbekommt”, hat mit den Schlampereien nichts zu tun. Das Schlamassel haben Österreich “Normalsterbliche” eingebrockt. Die Kosten, die für die Neuaustragung anfallen, muss einem die Demokratie allerdings Wert sein.
    • Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens waren die vielfachen Anfeindungen gegenüber der FPÖ und ihre Lächerlichmachung wegen der Anfechtung Ausdruck eines eigenartigen Demokratieverständnisses. Die FPÖ hat einfach nur von ihrem demokratischen Recht Gebrauch gemacht, ein Rechtsmittel einzulegen. Das war völlig legitim und wie der heutige Richterspruch zeigt – zumindest was die Unregelmäßigkeiten betrifft – auch gut begründet.
    • Zuguterletzt wage ich zu behaupten, dass derlei formale Fehler wahrscheinlich bei jeder Wahl in den vergangenen Jahren in Österreich und auch anderswo passiert sind. Nur war das Ergebnis nie so knapp, alsdass Anfechtungen in Erwägung gezogen wurden und werden. Das war meiner Auffassung nach wohl der einzige Unterschied zwischen dieser Wahl und allen anderen.

    Cëla enghe: 01 02



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  • »Schutzklausel« fußt vor allem auf: Vertrauen.

    In der heutigen Südtirolbeilage des Corriere ist ein Artikel von Roberto Toniatti über die sogenannte »Schutzklausel« erschienen, die die Autonomiestatute vor einseitigen Änderungen durch den Staat schützen soll. Bekanntlich wird die von der Regierung Renzi verabschiedete Verfassungsreform nur nach einer — einvernehmlich zu erfolgenden — Anpassung der Statute auch auf die jeweiligen autonomen Gebiete zur Anwendung kommen.

    Toniatti, Professor an der juristischen Fakultät der Universität Trient, weist in seinem Beitrag jedoch darauf hin, dass der sogenannte »Bressa-Verhandlungstisch« bereits eine einschränkende Interpretation der Schutzklausel vorgenommen habe. Diese Interpretation sei im Endbericht des Verhandlungstisches enthalten, der als wissenschaftliche Publikation veröffentlicht und auch schon zahlreich zitiert worden sei: Demnach hätten die Sonderautonomien kein Veto-, sondern nur ein beschränktes Verhandlungsrecht. Kommt es zwischen Staat und autonomer Region/Provinz schlussendlich zu keiner Einigung, könne das Parlament (mit absoluter Mehrheit) trotzdem zur einseitigen Änderung des Statuts schreiten. Auch das Recht auf ein Referendum gebe es nicht.

    So gesehen, schreibt Toniatti, sei die Schutzklausel weniger an tatsächliche Rechte, als vielmehr an politisches Vertrauen geknüpft. Ein politisches Vertrauen — füge ich hinzu — mit dem wir schon in Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht haben, man denke nur an das Mailänder Abkommen.

    Eine Gefahr sieht Toniatti darin, dass Südtirolkonvent und Trentiner Consulta vorauseilend auf einen dezidierten Ausbau der Autonomie verzichten, um das erforderliche Einvernehmen nicht zu gefährden.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Aostanische Vorzeigeautonomie?

    In Beantwortung einiger Fragen zur Sprachsituation in Aoûta/Aosta habe ich heute vom dortigen Regionalrat ein ausführliches Dokument erhalten, in dem man mich auf zahlreiche Besonderheiten hinweist.

    Langues en Vallée d'Aoste.

    Bildausschnitt aus dem Originaldokument.

    Mir war schon bekannt, dass

    • es in Aosta, anders als in Südtirol, keinen Präfekten oder Regierungskommissär gibt und dessen Aufgaben stattdessen vom Regionspräsidenten wahrgenommen werden;
    • die Vallée in der Ortsnamengebung weiterreichende Rechte hat als Südtirol und somit auch die faschistischen Zwangsübersetzungen historisch gewachsener Toponyme längst abgeschafft werden konnten;
    • aufgelassene Staatsgüter, insbesondere nicht benötigte Militärareale, kostenlos an die Region Aosta übergehen, während Südtirol im Gegenzug Millionen in die Errichtung von Soldatenwohnungen stecken muss.

    Noch nicht bekannt war mir hingegen folgender Aspekt:

    Laut Autonomiestatut, so teilt man mir mit, seien die französische und die italienische Sprache gleichgestellt.

    Auch das Autonomiestatut der Region Trentino-Südtirol sieht vor, dass die deutsche und die italienische Sprache gleichberechtigt sind. Allerdings mit dieser schwerwiegenden Einschränkung (Art. 99 Autonomiestatut):

    In den Akten mit Gesetzeskraft und immer dann, wenn dieses Statut eine zweisprachige Fassung vorsieht, ist der italienische Wortlaut maßgebend.

    Sozusagen gilt die deutsche Sprache stets nur als inoffizielles »Anhängsel« des Italienischen, jedoch ohne juristischen Wert. Auch dann, wenn zum Beispiel ein Landesgesetz auf Deutsch ersonnen, diskutiert und verabschiedet wurde, ist nur die italienische Übersetzung maßgebend.

    Aus Aosta schreibt man mir hingegen:

    La […] loi régionale n° 25 du 23 juillet 2010 […] à  l’article 5, a établi que: «tous les actes sont publiés en italien et en français, dans le respect des dispositions de l’art. 38 du Statut spécial de la Vallée d’Aoste» et que «le texte officiel des actes publiés est celui qui a été rédigé dans la langue dans laquelle ces derniers ont été adoptés.»

    Pour ce qui est des lois et des règlements régionaux la version officielle est donc le texte dans la langue d’approbation de la part de l’Assemblée.

    Übersetzung (von ):

    Das Regionalgesetz Nr. 25 vom 23. Juli 2010 […] sieht in Artikel 5 vor, dass »in Übereinstimmung mit Art. 38 des Autonomiestatuts von Aosta alle Akte in italienischer und französischer Sprache veröffentlicht werden« und dass »der offizielle Text der veröffentlichten Akte derjenige ist, der in der Sprache verfasst wurde, in der letztere verabschiedet wurden.«

    Was also die Regionalgesetze und -reglemente betrifft, stellt jeweils der Text in der Sprache, in welcher er im Regionalrat verabschiedet wurde, die offizielle Fassung dar.

    In Aosta sind folglich Regionalgesetze, die in französischer Sprache ersonnen, diskutiert und verabschiedet wurden, gar ausschließlich in dieser Fassung rechtswirksam und maßgebend. Und: Das konnte aufgrund der Autonomie mit einem Regionalgesetz so geregelt werden.

    In dieser Hinsicht ist Deutsch in Südtirol (wie wir es immer wieder genannt haben) eine reine »Fassadensprache«, während das Französische in Aosta den Rang einer vollwertigen und tatsächlich gleichgestellten Sprache genießt. Was trägt — zum Beispiel — zur Notwendigkeit von tatsächlich zweisprachigen Richtern, Anwälten und Beamten effektiver bei, als das Vorhandensein von Gesetzestexten, die nur in der Minderheitensprache rechtsgültig sind?

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Rigide Vorschriften.
    Quotation

    Die [italienischen] Vorschriften sind meiner Ansicht nach viel zu rigide. […] Der 24-Stunden-Dienst der Pädiatrie macht [in Südtirol] die großen Schwierigkeiten. In der Steiermark haben wir zehn Geburtenstationen, nur zwei haben einen 24-Stunden-Aktivdienst der Pädiatrie. Es wäre auch in Südtirol ausreichend, wenn diesen Dienst nur Bozen gewährt. Dort werden die Frühchen behandelt, die auch jetzt schon alle nach Bozen überstellt werden.

    Wie blickt das österreichische Sanitätswesen auf uns?

    Dort schüttelt man nur den Kopf.

    aus dem heute in der Tageszeitung (in Zusammenhang mit der geplanten Schließung der Sterzinger Geburtsstation) erschienenen Interview von Erna Egger mit dem Grazer Gynäkologen Albrecht Giuliani.

    Wenn ein und dieselbe EU-Richtlinie in Österreich weniger rigide ausgelegt und umgesetzt werden kann als in Italien, heißt dies, dass das auch in Südtirol möglich wäre, wenn wir die Zuständigkeit zur Umsetzung selbst hätten. Leider sind wir aber offensichtlich auch in diesem Bereich nicht autonom — obschon wir zum Beispiel von ff-Journalist Georg Mair (via NZZ) erst neulich wieder erfahren durften, dass wir quasi schon alle nur erdenklichen Zuständigkeiten hätten:

    Noch mehr Unabhängigkeit dürfte Südtirol von Rom allerdings kaum bekommen. «Was wollen wir denn auch noch mehr?», fragt der Journalist Mair. «Wir haben bereits grosse finanzielle und gesetzgeberische Kompetenzen.»

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02 | 03 04



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  • No problem on that side.
    Quotation

    If they [Scotland] decide to be independent […] and if they want then to stay in the European Union, they can stay to the European Union. It’s their decision.

    BBC: Stay in without having to join a queue to get in?

    Yes, they are in for the moment, so there is no problem on that side.

    Guy Verhofstadt, former Prime Minister of Belgium, Leader of the Alliance of Liberals and Democrats for Europe (ALDE)

    See also: 01 02 03 04 || 01 02



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  • Schottland verhandelt über EU-Verbleib.

    Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (SNP) ist heute in Brüssel, um mit institutionellen und politischen Vertretern über die Möglichkeit eines EU-Verbleibs von Schottland zu beraten. Nachdem sie bereits von Parlamentspräsident Martin Schulz (S&D) empfangen wurde, wird sie um 17.00 Uhr mit Kommissionspräsident Juncker (EVP) zusammentreffen. Gleichzeitig findet in Brüssel der erste EU-Gipfel ohne Beteiligung des Vereinigten Königreichs (UK) statt, bei dem sich die restlichen 27 Mitgliedsstaaten erstmals über den Brexit und die Konditionen des EU-Ausstiegs austauschen wollen.

    N. Sturgeon und M. Schulz. Foto veröffentlicht von N. Sturgeon.

    Nicola Sturgeon und Martin Schulz. Foto veröffentlicht von Nicola Sturgeon (Twitter).

    Gestern hatte Sturgeon vom schottischen Parlament den Auftrag erhalten, unabhängig von UK-Delegationen mit Brüssel zu verhandeln, um die Chancen eines Verbleibs auszuloten. Medienberichten zufolge sei es das erste Mal, dass Schottland eine eigenständige Außenpolitik betreibe, die zudem von jener UKs abweicht.

    Für den Auftrag an die Regierungschefin, entsprechende Gespräche mit der EU zu führen, stimmten im schottischen Parlament neben der SNP auch die Grünen, Scottish Labour und die Liberaldemokraten (LibDem). Nur die konservativen Tories verweigerten ihre Zustimmung. Deren Vorschlag, die schottische Regierung solle sich der gesamtstaatlichen Verhandlungsdelegation anschließen, wurde niedergestimmt.

    Während der Debatte hielt Patrick Harvie von den Grünen Wahlkampfmaterial von BetterTogether hoch, worin die SchottInnen vor einem EU-Ausschluss gewarnt wurden, falls sie sich für die staatliche Unabhängigkeit entscheiden würden. Wer 2014 gegen die Auflösung des Vereinigten Königreiches gestimmt habe, so Harvie, habe dies womöglich aufgrund falscher Behauptungen gemacht.

    Inzwischen wird in Gibraltar, wo sich fast 96% der Abstimmenden für einen Verbleib in der EU ausgesprochen hatten, überlegt, sich der schottischen Verhandlungsdelegation anzuschließen. Darüberhinaus wurde bereits die Forderung laut, Schottland auch dann zu folgen, falls es sich demnächst für die Eigenstaatlichkeit entscheiden sollte — und somit von einer gesamtbritischen zu einer schottischen Exklave zu werden.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Wird die Sterzinger Geburtsstation geschlossen?

    Offenbar soll bis Ende Juli auch die Geburtsabteilung des Sterzinger Bezirkskrankenhauses geschlossen werden, so wie schon im März — quasi über Nacht — in Innichen die Lichter ausgegangen waren.

    Eine Modellstation, die auch über die Grenzen unseres Landes hinaus immer wieder durch kundenorientierte Innovationen aufgefallen ist, würde dem Unwillen und Unvermögen der Landesregierung, aber auch überzogenen staatlichen Vorgaben zum Opfer fallen.

    Je mehr die Infrastruktur in den entlegeneren Bezirken zerstört wird, desto mehr leidet die Attraktivität und Lebensqualität auf dem Lande. Damit wird — weit über den unmittelbaren Verlust qualifizierter Arbeitsplätze hinaus — die Abwanderung gefördert.

    Die dritte von einer Schließung bedrohte Geburtsabteilung, jene von Schlanders, darf vorerst weitermachen, weil der Fahrtweg bis Meran ein längerer sei, als jener zwischen Sterzing und Brixen. Man kann sich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass hier eine perfide Salamitaktik zur Anwendung kommt, um den geschlossenen Widerstand der Bevölkerung zu brechen.

    Es wäre übrigens interessant, in Erfahrung zu bringen, weshalb nun vonseiten der Landesregierung plötzlich darauf hingewiesen wird, dass ein hoher Anteil der in Sterzing stattfindenden Geburten nicht aus dem Bezirk Wipptal kommt. Wo es doch um Mindestfallzahlen gehen soll und um die Tatsache, dass ÄrztInnen/Stationen mit weniger als 500 Geburten im Jahr aufgrund zu geringer Routine angeblich »gefährlich« sind! Welche Rolle soll da die Herkunft der Gebärenden spielen? Auch aus wirtschaftlicher Sicht kann es wohl kaum ein Nachteil sein, wenn schwangere Frauen sogar von außerlandes nach Sterzing kommen, um ihren Nachwuchs zur Welt zu bringen.

    Bei den letzten Gemeinderatswahlen musste die auf Landesebene regierende SVP in Sterzing und Innichen deutliche Verluste hinnehmen und den Bürgermeistersessel räumen. Doch davon scheint sich die Landesregierung nicht beirren zu lassen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07



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  • Schottland, Nordirland, Wales nach dem Brexit.

    Was ist seit dem Brexit in Schottland, Nordirland und Wales passiert? Eine Zusammenfassung.

    • Letzten Donnerstag hatten sich die Schottinnen wie prognostiziert mit großer Mehrheit (62%) für einen Verbleib in der EU ausgesprochen.
      • Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (SNP) kündigte daraufhin an, ihre Partei werde nun ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum anstreben. Das Vereinigte Königreich (UK), für das sich die Abstimmenden noch im September 2014 entschieden hatten, existiere so nicht mehr. Außerdem war die Angstkampagne unter Mitwirkung führender europäischer Persönlichkeiten (Androhung eines EU-Ausschlusses) in einem Land, das sich so deutlich zur EU bekennt, möglicherweise ausschlaggebend für die Entscheidung zum Verbleib in UK.
      • Darüberhinaus kündigte Sturgeon an, man werde die Möglichkeit prüfen, ein Veto gegen das Brexit einzulegen, falls das schottische Parlament mit der Ratifizierung des Abstimmungsergebnisses befasst wird.
      • Auch ein gleichzeitiger Verbleib Schottlands in UK und EU wurde zumindest andiskutiert, wobei derzeit nicht die rechtlichen Grundlagen dafür existieren dürften.
      • Unterstützung für ein weiteres Unabhängigkeitsreferendum und für die Abspaltung kam auch von Teilen der schottischen Labour-Partei, die die Unabhängigkeit 2014 noch abgelehnt hatten, sowie von den schottischen Grünen.
    • Die Nordirinnen hatten mit 55,8% weniger deutlich für einen Verbleib in der EU gestimmt. Obschon die gesamte Region als ein einziger Stimmkreis galt, wurde durch eine getrennte Auszählung bekannt, dass mehrheitlich protestantische Gebiete für den EU-Austritt votiert hatten und mehrheitlich katholische dagegen.
      • Schon vor der Abstimmung hatte die Beantragung irischer Reisepässe stark zugenommen, eine Entwicklung, die sich seit dem Brexit noch einmal intensiviert hat. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist vom Karfreitagsabkommen vorgesehen und Inhaberinnen eines irischen Passes bleiben auch nach einem EU-Austritt von UK EU-Bürgerinnen.
      • Bereits kurz nach Bekanntgabe des amtlichen Abstimmungsergebnisses äußerte die an der nordirischen Regierung beteiligte Partei Sinn Féin den Wunsch, ein Referendum über den Anschluss an die Republik Irland abzuhalten, wie es ebenfalls vom Karfreitagsabkommen vorgesehen ist.
    • Die Waliserinnen stimmten mehrheitlich (52,5%) für den EU-Austritt. Allerdings waren es die stärker walisischsprachigen Küstengebiete, die tendenziell für einen Verbleib waren.
      • Plaid-Cymru-Parteiführerin Leanne Wood, die sich im Abstimmungskampf gemeinsam mit Nicola Sturgeon gegen den Brexit engagiert hatte, forderte nun einerseits, UK müsse in einen Verbund unabhängiger Staaten umgewandelt werden. Andererseits kündigte sie an, dass ihre Partei das bislang als mittel- bis langfristig definierte Ziel der staatlichen Unabhängigkeit nun möglicherweise vorziehen werde. Sie äußerte die Überzeugung, dass die Waliserinnen ein unabhängiges Wales wieder gern in der EU sehen würden.

    Im Vorfeld der Abstimmung hatte das European Language Equality Network (ELEN) gemeinsam mit Minderheitenvertreterinnen aus UK vor einem Brexit gewarnt. Sie sahen Sprachrechte sowohl aufgrund der gesetzlichen Voraussetzungen, als auch aufgrund der grundsätzlichen Mehrsprachigkeit der EU bei einem Verbleib besser geschützt.

    Die höchste Zustimmung erhielt das Remain übrigens in Gibraltar (95,9%), das auf den freien Grenzverkehr mit Spanien angewiesen ist. Sieben der zehn Stimmbezirke, die sich am stärksten für den EU-Verbleib aussprachen, liegen in London.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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