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  • De Zayas gegen Anwendung von Artikel 155.

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    3 Comentârs → on De Zayas gegen Anwendung von Artikel 155.

    In einem gestern veröffentlichten offiziellen Communiqué ruft Alfred de Zayas, UN-Sonderberichterstatter »zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung« die spanischen Institutionen auf, mit Katalonien in Verhandlungen zu treten. Er verurteilt die Entscheidung, die katalanische Autonomie außer Kraft zu setzen und weist darauf hin, dass diese drastische Maßnahme gegen Artikel 1, 19, 25 und 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie gegen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verstoßen würde. Die spanische Verfassung müsse in Einklang mit internationalem Recht interpretiert werden, so de Zayas.

    Einmal mehr weist er außerdem darauf hin, dass es unzulässig sei, das Prinzip der territorialen Integrität gegen Selbstbestimmungsbestrebungen ins Feld zu führen. Es sei dafür gedacht, externe Gefahren und Inkursionen in die Integrität souveräner Staaten abzuwenden, nicht aber, um Menschenrechte wie jenes auf Selbstbestimmung außer Kraft zu setzen.

    Die einzige demokratische Lösung sei der Verzicht auf repressive Maßnahmen und die Abhaltung eines Referendums, um den Willen der betroffenen Bevölkerung in Erfahrung zu bringen. Eine derartige Abstimmung sollte laut de Zayas von der EU, der OSZE und privaten Beobachtern, einschließlich des Carter Center, überwacht werden.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Doch keine Neuwahl in Katalonien.

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    0 Comentârs → on Doch keine Neuwahl in Katalonien.

    Statt wie ursprünglich (auch von der Generalitat) mitgeteilt um 13.30 Uhr ist der katalanische Präsident Carles Puigdemont erst gegen 17.00 Uhr vor die Presse getreten. In seiner Ansprache bestätigte er, dass er zunächst vorhatte, das Parlament aufzulösen um vorgezogene Neuwahlen zu ermöglichen, falls dies den Dialog mit Madrid erleichtert hätte. Letzteres halte er nach wie vor für seine erste Verpflichtung. Doch anders als im Vorfeld der heutigen Senatsdebatte vom PP kommuniziert, habe er im direkten Kontakt mit der Zentralregierung keine konkreten Versicherungen erhalten, dass die Neuwahlen »unter normalen Bedingungen« stattgefunden hätten — womit wohl gemeint ist, dass Madrid trotz Auflösung des katalanischen Landesparlaments an der Anwendung des Verfassungsartikels 155 zur Gleichschaltung der Autonomie festgehalten hätte. In der Ansprache — der eine Dringlichkeitssitzung mit seinem Vize Oriol Junqueras (ERC) vorangegangen war — verwies Puigdemont nun darauf, dass das katalanische Parlament um 18.00 Uhr zusammentreten werde und dass die weiteren Entwicklungen in den Händen der Abgeordneten lägen.



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  • Eil: Puigdemont löst Parlament auf.

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    Mehreren übereinstimmenden — aber bislang unbestätigten — Medienberichten zufolge soll der katalanische Präsident Carles Puigdemont um 13.30 Uhr vor die Presse treten und die vorzeitige Auflösung des Landesparlaments ankündigen. Er wird dann vermutlich bereits zum 20. Dezember Neuwahlen einberufen.

    Die Entscheidung soll das Ergebnis mehrerer Endlossitzungen von Regierungsvertreterinnenn und Repräsentantinnen der Koalition aus ERC und PDeCAT (JxS) sein.

    Ob damit die für heute geplanten Parlamentssitzungen hinfällig werden, war vorerst unklar. Der Anwendung von Verfassungsartikel 155 entkommt Katalonien nun möglicherweise.

    Sollte dies das Ende des katalanischen Unabhängigkeitsprozesses sein, wäre dies ein Dämpfer nicht nur für andere abspaltungswillige Regionen (wie Südtirol), sondern wohl auch für die Durchsetzbarkeit »alternativer« Modelle und Projekte. In dieser Form wäre es ein Sieg der Obrigkeit.

    Siehe auch: 01



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  • Senat und katalanisches Parlament im Marathon.
    Auf Anwendung von Artikel 155 soll reagiert werden

    Heute Nachmittag um 17.00 Uhr werden — in getrennten Sitzungen — sowohl das katalanische Parlament, als auch der spanische Senat zusammentreten. In Barcelona wurde eine monothematische Sondersitzung anberaumt, die sich mit der derzeitigen Lage im Lande und möglichen Antworten auf die von Madrid geplante Gleichschaltung der katalanischen Autonomie befassen wird. Jede Parlamentsfraktion wird eine Stellungnahme abgeben und der katalanische Präsident Puigdemont auf jede einzelne antworten können. Außerdem stehen jeder Gruppe bis zu drei Antragsvorschläge zur Verfügung.

    Im spanischen Senat, der mit für die Aktivierung des berüchtigten Verfassungsartikels 155 zuständig ist, wird heute erstmals über die anzuwendenden Zwangsmaßnahmen debattiert. Auch hier hätte der katalanische Präsident als externer Geladener zu Wort kommen können — er hat diese Möglichkeit jedoch ausgeschlagen, als die regierende Volkspartei (PP) und Teile der sozialistischen Partei (PSOE) öffentlich klargestellt haben, dass Puigdemont die Anwendung von Artikel 155 nicht mehr aufhalten könne.

    Der tatsächliche Gleichschaltungsbeschluss wird allerdings erst für morgen erwartet, wenn der Senat ab 10.00 Uhr morgens wieder tagen wird. Die langwierigen Prozeduren und die Unwägbarkeiten (da eine ähnliche Maßnahme noch nie ergriffen wurde), lassen Beobachterinnen vermuten, dass die Entscheidung gar erst am Nachmittag gefällt werden wird. Allerdings steht zu erwarten, dass Mariano Rajoy (PP) dann postwendend eine Dringlichkeitssitzung des Ministerrats einberufen wird, um unmittelbar in die katalanische Selbstverwaltung einzugreifen und möglicherweise bereits Regierungsmitglieder zu entlassen.

    Auch in Barcelona wird es heute vermutlich noch zu keinem Entscheid darüber kommen, wie man auf den zu erwartenden Madrider Durchgriff antworten wird. Stattdessen könnte das katalanische Parlament am morgigen Freitag erneut zusammentreten, sobald der spanische Senat den Gleichschaltungsbeschluss gefasst hat. Möglicherweise — so hat wenigstens der katalanische Vizepräsident Oriol Junqueras (ERC) durchblicken lassen — könnte dann sogar die ausgesetzte Unabhängigkeitserklärung aktiviert werden.

    Siehe auch: 01 02



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  • Rom »bestraft« Autonomiereferenda.

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    Zwei Tage vor dem sogenannten »Autonomiereferendum« soll das römische Innenministerium den beiden betroffenen Regionen, Lombardei und Venetien, ebenso unübliche wie gesalzene Rechnungen für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geschickt haben. Allein Venetien soll demnach rund zwei Millionen Euro an den Zentralstaat überweisen, weil sich die Region erdreistet hat, den Bürgerinnen das Wort zu geben und den ‘heiligen’ Zentralismus infrage zu stellen. Eher als nach einer seriösen Rechnung sieht der oberflächlich verfasste Wisch denn auch nach einem Strafbescheid aus:

    Schon vor Wochen hatte die römische Regierung versucht, die völlig legalen Abstimmungen zu torpedieren, indem sie den Regionen die Benützung der staatlichen Wahlausweise untersagte. Lombardei und Venetien waren gezwungen, in Windeseile (und natürlich auf eigene Kosten) für Ersatz zu sorgen.



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