Auf eine der vielen Anfragen der STF zu Ortsnamen und Onlinekartendiensten1Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 16/10/26 antwortete Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) am 13. Oktober im Plenum, man stehe mit Google Maps und Apple Maps im Dialog.
Wir haben diese inzwischen kontaktiert und ihnen vorgeschlagen, für die Geo-Daten Südtirols den Abschluss einer sogenannten Authoritative geospatial data partnership zu prüfen. Was würde bedeuten, dass wir einen Vertrag abschließen, bei dem wir es sind, die ihnen permanent Daten liefern. Unsere Daten erscheinen dann bei allen Anbietern. Sie prüfen das jetzt. Für uns wäre das natürlich ideal, da es die beiden Datenbanken sind, die mehr oder weniger alle großen Anbieter nutzen.
– Auszug aus der Antwort von LH Arno Kompatscher (SVP)
Diese Unternehmen schließen solche Verträge ab. Das gibt es schon, das ist also keine neue Erfindung. Wir hoffen, dass es uns gelingt, so einen Vertrag abzuschließen. Selbstverständlich gelten dann die derzeit geltenden Regeln aufgrund des Autonomiestatutes usw. Wir haben dann die Reihenfolge, wie sie in der Straßenbeschilderung ist, weil das zurzeit Stand der Dinge ist. Wir wissen, dass es in Bezug auf die Toponomastik noch offene Fragen gibt. Dann würde in den allermeisten Fällen der deutsche Name zuerst genannt werden.
– Auszug aus der Antwort von LH Arno Kompatscher (SVP)
Auf diese Antwort hat mich ein Leser aufmerksam gemacht.
Der Ansatz ist begrüßenswert. Er ändert zwar nichts an der ungelösten Ortsnamenfrage, die der ganzen Misere ebenfalls zugrundeliegt, könnte aber zumindest dafür sorgen, dass die deutschen und ladinischen Toponyme auf digitalen Karten endlich angemessener berücksichtigt werden.
Bis vor Kurzem war die Haltung der Landesregierung noch ganz anders: Es handle sich um private Kartendienste, deren Darstellung man weder kontrollieren noch rechtlich vorgeben könne. Das Land stelle die vorhandenen Geodaten in zwei- beziehungsweise dreisprachiger Form zur Verfügung, doch darüber hinaus seien die Einflussmöglichkeiten begrenzt.
Nachzulesen ist das etwa in der erst kürzlich veröffentlichten Antwort — vom 15. September — auf eine weitere Anfrage der STF (Nr. 1892/26) zu diesem Thema. Darin erklärte Kompatscher, die Darstellungsregeln von Google seien der Landesregierung nicht bekannt. Eine systematische Überprüfung der verschiedenen Kartendienste liege ebenfalls nicht vor. Zwar könne das Land festgestellte Unstimmigkeiten melden, eine rechtliche Verpflichtung privater Anbieter zur entsprechenden Darstellung gebe es aber nicht.
Das ist zwar vermutlich richtig, zeugt aber auch von einer außerordentlich resignierten Haltung. Während Regierungen anderer Minderheitengebiete in Europa schon seit langem offensiv vorgehen, entsprechende Vorschriften erlassen und auch über die rechtlichen Möglichkeiten hinaus starken Druck auf Onlinedienste ausüben, indem sie zum Beispiel ihre Vertreter immer wieder zu Gesprächen vorladen, war es hierzulande bisher das Höchste der Gefühle, passiv Daten bereitzustellen und ansonsten alles den Privatunternehmen zu überlassen. Damit wurde die Kulturpolitik in einem hochsensiblen Feld gewissermaßen Google anvertraut.
Ortsnamen sind aber nicht ausschließlich Ortientierungshilfen. Sie verweisen auf die sprachliche und historische Wirklichkeit, machen sie im öffentlichen Raum sichtbar und gehören somit auch zu den wichtigsten Identitätsmerkmalen sprachlicher Minderheiten. Ihre diskriminierungsfreie Berücksichtigung zählt zu den wesentlichen Grundsätzen des Minderheitenschutzes.
Daher ist es natürlich von außerordentlicher Bedeutung, dass die deutschen und ladinischen Ortsnamen online nicht lediglich in irgendwelchen Datenbanken existieren, sondern auch in sämtlichen digitalen Diensten präsent sind, über die sich Einheimische und Gäste orientieren. Was auf den Bildschirmen fehlt, wird schnell unsichtbar, und was digitale Karten in den Hintergrund rücken, verliert auch in der Wahrnehmung der Nutzerinnen an Bedeutung.
Dass die Landesregierung nun versucht, mit Google und Apple eine Zusammenarbeit zu erreichen, ist ein überfälliger Schritt weg von der unhaltbaren Vorstellung, man könne den Minderheitenschutz an die Sensibilität privater Unternehmen delegieren. Es wäre allerdings verfrüht, bereits von einem Erfolg zu sprechen: Noch ist kein Vertrag abgeschlossen und auch die konkreten Auswirkungen einer solchen Datenpartnerschaft sind noch nicht genau absehbar.
Eine technische Vereinbarung kann die ungelöste Toponomastikfrage nicht aus der Welt schaffen.
- 1Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 16/10/26 ↩︎


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