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  • Liberale Gleichberechtigung.

    Der Fall mit der einseitigen Simultanübersetzung im Regionalrat (und im Landtag) führt mich zu einer weiteren, grundsätzlicheren Überlegung: Liberale erliegen leider nicht selten dem auf Oberflächlichkeit zurückzuführenden Trugschluss, dass Gleichberechtigung immer und überall Gleichheit voraussetzt. Dabei unterschätzen oder blenden sie die Mechanismen fast völlig aus, die der Minorisierung — und ganz allgemein unausgewogenen Machtverhältnissen — zugrundeliegen.

    Wenn zum Beispiel eine deutschsprachige Südtiroler Abgeordnete im Plenum des Landtags bewusst Italienisch spricht, weil dort (in einem von nur zwei Landesparlamenten des Staates, in denen nicht ausschließlich Italienisch gesprochen werden darf!) die Staatssprache unterrepräsentiert sei, so mag das gut gemeint sein — zeugt aber von einer verzerrten Wahrnehmung.

    Dass italienischsprachige Kolleginnen jemals im Regionalrat (oder in einem Bozner Stadtviertelrat) bewusst und systematisch Deutsch sprechen würden, weil die Sprache dort unterrepräsentiert ist, wage ich zu bezweifeln. Viele machen jedenfalls noch nicht einmal die Anstrengung, Deutsch auch nur zu verstehen.

    Ähnlich verhält es sich, wenn deutschsprachige Abgeordnete (Gruß ans Team K!) systematisch Landtagsanfragen auf Italienisch verfassen. Das mag bei oberflächlicher Betrachtung nett aussehen, ist aber nichts anderes als ein weiterer Schritt zur sprachlichen Unterordnung. Sie blenden aus, dass die Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung und des Landtags aufgrund des staatlichen Kontexts ohnehin überdurchschnittlich viel auf Italienisch abwickeln müssen. Und tragen dazu bei, dass sie noch öfter in die Staatssprache schwenken müssen als ohnehin — denn Landtagsanfragen werden ausschließlich in der Frage beantwortet, in der sie gestellt werden.

    Dabei ist ja sogar bei Gesetzen, die quasi »auf Deutsch« ersonnen, geschrieben und verabschiedet werden, letztendlich nur der italienische Wortlaut entscheidend1Autonomiestatut, Art. 99. Gegen derart substantielle Ungleichbehandlung wäre Widerstand nötig, doch daran haben sich offenbar schon alle gewöhnt.

    Wenn Liberale falsche Rücksicht auf die dominante Staatssprache nehmen, machen sie jedenfalls das Spiel des alles homogenisierenden Nationalstaats — und fühlen sich ironischerweise ganz besonders weltoffen und respektvoll.

    Was am Ende dabei rauskommt, sind Dinge wie der einsprachige Dolmetschdienst, den dann aber leider kaum jemand problematisch findet. Schon gar nicht die Liberalen.

    Cëla enghe: 01 02 || 01

    • 1
      Autonomiestatut, Art. 99


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  • Schottisches Referendum nur mit Genehmigung aus London.

    Der von der schottischen Regierung mit der Klärung der Zuständigkeitsfrage beauftragte Supreme Court des Vereinigten Königreichs gab heute bekannt, dass Schottland nicht das Recht habe, einseitig und ohne Zustimmung aus London ein zweites Unabhängigkeitsreferendum durchzuführen. Die Entscheidung wurde einstimmig gefällt.

    In einer ersten Stellungnahme erklärte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (SNP), dass nicht die Richterinnen das Problem seien, sondern die Rechtslage. Sie hoffe weiterhin, dass die britische Regierung ein Einsehen habe und den demokratischen Auftrag der Schottinnen respektiere, ein weiteres Referendum durchzuführen.

    Es gehe nun gar nicht mehr in erster Linie um die staatliche Unabhängigkeit an sich, sondern darum, ob Schottland überhaupt das Recht habe, sich demokratisch über die eigene Zukunft zu äußern.

    Sturgeon bestätigte die Absicht, die kommenden Wahlen in ein inoffizielles Selbstbestimmungsreferendum zu verwandeln, falls keine andere Möglichkeit bestehen sollte, den Willen der Schottinnen in Erfahrung zu bringen.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Der Regionalrat dolmetscht einseitig.

    Aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses werden die Sitzungen des Regionalrats von Südtirol und Trentino schon bald auch online live mit Simultanübersetzung verfolgt werden können. Wie Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit bemerkt, klingt das besser als es ist, denn auch diese Neuigkeit ist Anlass für eine Benachteiligung der deutschen Sprache: Übersetzt wird nur in eine Richtung, von Deutsch zu Italienisch und nicht umgekehrt.

    Die TAZ ist der Sache nachgegangen und hat vom Generalsekretär des Regionalrats, Jürgen Rella, eine Bestätigung erhalten: Da im Plenum der Regionalversammlung, wie auch im Südtiroler Landtag, nur in eine Richtung übersetzt wird, könne das Angebot auch online nur im Einbahnmodus zur Verfügung gestellt werden. Wollte man Gleichbehandlung, wären dafür mindestens zwei zusätzliche Dolmetscherinnen nötig.

    Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Minorisierung einer Sprache (bzw. suprematistische Zweisprachigkeit) zu einem Teufelskreis und somit immer tiefer in die Diskriminierung führt: Anders als ihre deutschsprachigen Kolleginnen halten viele Regionalrats- und sogar Südtiroler Landtagsabgeordnete italienischer Zunge beharrlich an der Simultanübersetzung fest und finden es nicht nötig, sich so grundlegende passive Zweitsprachkenntnisse anzueignen, dass sie dem Sitzungsablauf in beiden Sprachen folgen könnten. Doch anstatt sich dadurch eine wie auch immer geartete Benachteiligung einzuhandeln, sorgen sie mit ihrer Borniertheit nur für eine weitere Marginalisierung der deutschen Sprache — während sie womöglich noch von einer italienischen Minderheit schwafeln.

    Jetzt kommt die Übersetzung also auch der Öffentlichkeit und insbesondere (nationalistischen) Journalistinnen zugute, die sich die Aneignung passiver Deutschkenntnisse ebenfalls schenken können, wenn sie aus dem zweisprachigen Regionalrat berichten wollen. Natürlich müsste aber zum Beispiel eine Nordtiroler Journalistin Italienisch lernen, wenn sie aus Trient (oder aus Bozner Gemeindestuben) korrespondieren wollte.

    Eine Sprache ist entbehrlich und wird es immer mehr. Die andere bleibt unverzichtbar.

    Cëla enghe: 01 02



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  • Offre active: Niederschwelliges Sprachangebot.

    In Kanada sind Bundesbehörden in Gebieten, wo Minderheiten leben, dazu angehalten, ihre Dienste zweisprachig anzubieten, während Lokalbehörden auch einsprachig arbeiten dürfen — wie zum Beispiel in der mehrheitlich frankophonen Provinz Québec, wo vielfach nur Französisch Amtssprache ist. Dabei sind die Bundesbehörden in den zweisprachigen Teilen von Québec verpflichtet, ihre schriftliche und mündliche Kommunikation in der Sprachreihung Französisch-Englisch (in den zweisprachigen Teilen anderer Provinzen: Englisch-Französisch) abzuwickeln.

    Aktives Angebot

    Dienste passiv zweisprachig anzubieten, reicht aber nicht aus, denn das könnte dazu führen, dass sich faktisch großteils eine Sprache durchsetzt. Um die Inanspruchnahme des Rechts auf Gebrauch der bevorzugten Sprache niederschwellig zu ermöglichen und tatsächlich sicherzustellen, sind Bundesbehörden in zweisprachigen Gebieten verpflichtet, ein entsprechendes aktives Angebot machen.

    Das kanadische Kommissariat für offizielle Sprachen schreibt hierzu, dass zur Offre active auch eine zweisprachige Begrüßung (Bonjour! Hello! in Québec, Hello! Bonjour! in anderen Provinzen) gehört. Sie ist mit visuellen Informationen (Hinweistafeln etc.) zu ergänzen, um die Einladung zur Nutzung der bevorzugten Amtssprache noch zu verstärken.

    Das aktive Angebot führe zu einem Positivkreislauf: Es werde offen kommuniziert, dass die Regierung die Verwendung der Amtssprachen unterstützt und dass sie die Bürgerinnen ermuntert, die Sprache ihrer Wahl tatsächlich zu benutzen. Ohne aktives Angebot könne im Gegenteil leicht ein Teufelskreis entstehen: Die Öffentlichkeit würde von ihrem Recht auf freie Sprachwahl weniger Gebrauch machen und die Behördenmitarbeiterinnen könnten dadurch den falschen Eindruck gewinnen, dass gar kein wirklicher Bedarf nach einem mehrsprachigen Dienst vorhanden sei.

    In zweisprachigen Ämtern hätten Bürgerinnen aber ausdrücklich das Recht, in der Sprache ihrer Wahl bedient zu werden. Das aktive Angebot gehöre folglich zum Respekt für die Rechte der Menschen dazu. Ohne Offre active sei es äußerst schwierig, die vom Gegenüber bevorzugte Sprache in Erfahrung zu bringen.

    Ausdrücklich weist das Kommissariat in seinen Anweisungen darauf hin, dass sich Beamte zum Beispiel nicht dadurch in die Irre führen lassen sollen, dass sie Bürgerinnen untereinander in einer bestimmten Sprache sprechen hören. Jemand könnte für die Abwicklung eines Amtsgeschäfts trotzdem eine andere Sprache bevorzugen.

    Die Pflicht zur Offre active gelte außerdem unabhängig davon, ob es sich um einen besonders arbeitsreichen Tag mit vielen Bürgerinnen in der Warteschlange handelt, da die Überlastung eines Amtes nichts an den Rechten der einzelnen Kundin ändere. Für das aktive Angebot muss also immer Zeit sein.

    Ablauf

    Auf eine zweisprachige Begrüßung muss eine kurze Pause folgen, damit das Gegenüber die Gelegenheit erhält, in der gewählten Sprache zu antworten. Diese Sprache ist von der Beamtin dann beizubehalten.

    Eine Bürgerin, der ein Dienst nicht spontan in ihrer bevorzugten Sprache angeboten wird, könnte davon ausgehen, dass der Dienst (trotz Verpflichtung) in dieser Sprache nicht verfügbar ist bzw. dass die eigene Sprachwahl

    • zu Verzögerungen führen
    • sie in eine unangenehme Situation bringen

    könnte.

    Selbstverständlich sei das aktive Angebot auch bei Anrufen und im schriftlichen Verkehr einzuhalten.

    Zudem müssen auch einsprachige Beamte, die für eine zweisprachige Behörde arbeiten, das aktive Angebot machen. So viel von der jeweils anderen Sprache müssen sie also beherrschen, dass sie imstande sind, Bürgerinnen konsequent zweisprachig zu begrüßen und ihnen gegebenenfalls mitzuteilen, dass sie — unaufgefordert — eine Person herbeiholen, die der gewünschten Sprache mächtig ist.

    In Südtirol

    Hierzulande gibt es insbesondere im mündlichen Verkehr mit Behörden weder eine Verpflichtung noch eine allgemeine Empfehlung, den Bürgerinnen aktiv ein zwei- oder dreisprachiges Angebot zu machen. Das führt häufig dazu, dass Menschen auf ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache vorauseilend verzichten, wenn die Beamtin bereits eine Sprachwahl vorwegnimmt.

    Dies geht natürlich insbesondere zu Lasten der deutschen und ladinischen als minorisierte Sprachen, da einsprachige Mitarbeiterinnen öffentlicher Dienste großmehrheitlich nur Italienisch sprechen und da die Bevorzugung der italienischen Sprache als lingua franca auch einem etablierten gesellschaftlichen Reflex (01 02) entspricht.

    Insbesondere bei Diensten oder in speziellen Situationen, wo es ein großes (tatsächliches oder gefühltes) Machtgefälle gibt — wie bei einer Polizeikontrolle etc.1Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keiner Zweisprachigkeitspflicht unteliegen. —, fällt es vielen trotz Rechts auf Gebrauch der Muttersprache schwer, ohne aktives und niederschwelliges Angebot die bevorzugte Sprache zu wählen.

    Als Bürgerin neigt man ganz selbstverständlich dazu, unangenehme Situationen zu meiden und natürlich auch Vor- und Nachteile abzuwägen, die durch eine selbstbewusste Sprachwahl entstehen könnten. Wird eine Polizistin, die gegen ihren Willen (und ohne mir ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben) Deutsch sprechen muss, beim defekten Licht genauer hinsehen? Wird sie vielleicht im Rahmen ihres Ermessensspielraums weniger kulant sein?

    Die Offre active ist deshalb ein Beispiel guter Praxis, das auch in Südtirol gut aufgehoben wäre — und zwar so wie in Kanada insbesondere bei gesamtstaatlichen Behörden oder in Ortschaften, wo die staatliche Mehrheitssprache vorherrscht. Auch die Vorgabe, in Québec die Sprachreihung Französisch-Englisch (statt wie andernorts Englisch-Französisch) zu verwenden, könnte analog2Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch auf Südtirol angewandt werden.

    Cëla enghe: 01 02 || 01

    • 1
      Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keiner Zweisprachigkeitspflicht unteliegen.
    • 2
      Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch


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  • Stillschweigen.
    Quotation

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer, Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.

    – Elie Wiesel

    Cëla enghe: 01 02 03


    Feuilleton/ · Quotation/ · · · · · Deutsch/

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  • Oltre 2.500 proposte per la lingua.

    A fine settembre si è conclusa la fase partecipativa del Pacte Nacional per la Llengua, processo nato su specifica richiesta del Parlamento catalano per individuare, discutere e implementare soluzioni per la tutela e il sostegno alla lingua catalana.

    Come si evince da una prima analisi già pubblicata dal Departament de Cultura (v. sotto), nei mesi scorsi sono stati raccolti 333 contributi, presentati da singoli cittadini o entità, contenenti in tutto ben 2.597 proposte concrete su come rafforzare la lingua.

    Sono state organizzate 12 sessioni deliberative tematiche online, 19 sessioni di prossimità autogestite da parte di diverse organizzazioni, 16 sessioni territoriali in presenza del Segretario di politica linguistica o di un rappresentante istituzionale, oltre a due giornate «centrali» (Il catalano, sfide e proposte e la IX Giornata della Lingua e della Società nei territori di lingua catalana).

    Quali idee

    Sempre secondo l’analisi preliminare, il maggior numero di proposte pervenute riguarda i seguenti ambiti:

    • Educazione e ricerca (22,4%);
    • Amministrazioni pubbliche (14,2%);
    • Audiovisuale e mezzi di comunicazione (14,0%);
    • Coesione sociale e accoglienza (10,7%);
    • Ambito socioeconomico e lavorativo (10,1%);
    • Cultura (7,9%);

    e incide sulle seguenti dimensioni linguistiche:

    • Usi e ambienti linguistici (47,7%);
    • Comportamenti linguistici (26,5%);
    • Conoscenze linguistiche (23,5%);
    • Corpus (2,3%).
    Quali azioni

    Quasi un terzo delle 2.597 proposte (30,5%) prevedrebbe azioni di sensibilizzazione linguistica, mentre il 18,2% punta a un incremento e miglioramento della formazione. Un ulteriore 14,1% delle proposte richiede azioni di dinamizzazione linguistica, l’11,5% renderebbe necessari interventi normativi e poco meno (10,3%) un miglior finanziamento e maggiori sovvenzioni. Il 9,1% propone che vengano fatte rispettare meglio le leggi vigenti in materia linguistica.

    Una gran parte delle proposte pervenute (53,5%) richiederebbe l’uso di denaro pubblico, pochissime l’impiego di soldi privati con supporto pubblico (3,4%) o solo finanziamenti privati (1,2%). Per il restante 41,9% delle soluzioni suggerite non è immediatamente deducibile a chi spetterebbe il finanziamento.

    Chi ha partecipato

    Chi ha fatto proposte ha partecipato alle iniziative a titolo individuale per il 40,4% e in forma collettiva per il 59,7%, di cui

    • come associazione costituita legalmente (6,2% entità linguistiche e 20,5% altre per un totale di 26,7%);
    • come associazione non costituita legalmente (22,4%) e
    • istituzioni e organismi pubblici (10,6%).

    Gli obiettivi del Pacte Nacional per la Llengua sono l’incremento del livello collettivo di conoscenza della lingua; facilitare al massimo il suo utilizzo in tutti i settori, con particolare attenzione agli ambiti più rilevanti in cui è meno presente, e potenziare l’adozione del catalano tra le persone per le quali non rappresenta la lingua di partenza.

    — dalla pubblicazione

    traduzione mia

    Sul sito dedicato al processo partecipativo attualmente è possibile visionare, filtrandole, tutti i contributi originali e le singole proposte in essi contenute, che ora verranno discusse nell’ambito di un apposito tavolo prima di confluire in un accordo politico.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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