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  • Die ganz alltägliche Stigmatisierung.

    Dieser Tage hat Amnesty International dazu aufgerufen, einschlägiges EU-Recht zur Nichtdiskriminierung von Roma endlich flächendeckend zur Anwendung zu bringen, denn auf dem Kontinent müssten die Mitglieder der Volksgruppe immer stärker in Angst vor Übergriffen und Anschlägen leben. Vielfach könnten sie sich von den Behörden keinen Schutz erwarten, gegen Täter werde oft nicht ernsthaft ermittelt, mitunter gehe gar die Polizei mit rassistischer und antiziganistischer Gewalt gegen Roma vor.

    Zur ganz alltäglichen Stigmatisierung gehört auch ein Detail des kürzlich vom Astat veröffentlichten Berichts zur »Sicherheit der Bürger«. Im Rahmen der sogenannten »Mehrzweckerhebung«, die das Landesstatistikamt im Auftrag des Istat durchführt, wurde unter anderem erhoben, wie sicher sich die Südtirolerinnen in ihren Wohnquartieren fühlen. Dabei sollten die Befragten auch »soziodemographische Merkmale« nennen, die ihnen in ihrer unmittelbaren Wohngegend aufgefallen sind — neben Rauschgiftsüchtigen, Rauschgiftdealern und Vandalenakten (!) war hier auch die Wahlmöglichkeit »Nomaden« gegeben. Damit wird zwar nicht ausdrücklich, aber doch auf kaum subtile Weise nahegelegt, dass »Nomaden« (auch noch pauschal) etwas mit Sicherheit zu tun hätten. Bei Befragten und Leserinnen der Studie fördern Astat und Istat so das Vorurteil, die Anwesenheit von Nomaden sei per se ein Risiko. Das ist — nur um die Dimension zu veranschaulichen — als würde man sich im Rahmen einer Sicherheitserhebung nach Ausländerinnen, Arbeitslosen oder Schwarzen erkundigen.

    Übrigens ist laut Senator Francesco Palermo die Weigerung, die Sprache der Roma anzuerkennen, der Hauptgrund, warum Italien noch immer nicht die Charta der Minderheitensprachen ratifiziert hat.



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  • Doch kein einheitliches Kulturressort?

    Die beiden Landesräte Philipp Achammer (SVP) und Christian Tommasini (PD) hatten vor wenigen Tagen vorgeschlagen, mittelfristig die Zusammenlegung der drei Kulturressorts anzustreben, um Ressourcen zu bündeln und die Trennung zwischen den Sprachgruppen abzumildern.

    Gerade im Kulturbereich könnte dies eine sinnvolle Maßnahme sein, auch weil Konzerte, Ausstellungen und andere Veranstaltungen meist nicht einer Sprach(grupp)e zuordenbar sind, sondern möglichst viele Menschen zusammenbringen sollen.

    Man möchte meinen, dass all jene, die stets reflexartig von (nicht nur physischen) Mauern und von Käfigen sprechen, wenn es um die muttersprachliche Schule geht, diesen Vorschlag begrüßen müssten — zum Beispiel das Tagblatt A. Adige. Erstaunlicherweise ist dies jedoch nicht der Fall: Zunächst stellte sich Chefredakteur Alberto Faustini in einem Leitartikel quer, heute folgte ein ebenso kritischer Kommentar von Italo Ghirigato. Das zahlenmäßige Ungleichgewicht mache das Unterfangen zu einer Gefahr, so der Tenor, die Überzahl könne einen Instinkt wecken, den anderen zu untergraben.

    Fast schon unglaublich, welche (natürlich nicht zu unterschätzenden) Befürchtungen da bei einem Verhältnis von rund 26% zu 69% gegenüber einer mehrsprachigen Landesverwaltung erwachen — Befürchtungen die bei viel tiefgreifenderen Eingriffen zu Lasten der Sprachminderheiten (mehrsprachige Schule, Abschaffung von Ansässigkeitsklausel und Proporz…) regelmäßig als lachhaft, überzogen und rückständig abgetan werden — bei einem Verhältnis von 1% zu 99% und gegenüber einem einsprachigen, national definierten Zentralstaat.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04



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  • Sprachlose Kaufgewohnheiten.

    Wie wir regelmäßig feststellen, sind Erhebungen zu Sprachkenntnissen und Sprachgebrauch in Südtirol Mangelware: So gibt es kaum belastbare Daten, die die Entwicklung der (Zweit-)Sprachkenntnisse im historischen Vergleich darstellen. Ein umfassendes Sprachbarometer wurde zuletzt im Jahr 2004 veröffentlicht — offenbar befindet sich nun eine zweite Ausgabe in Vorbereitung, im Abstand eines ganzen Jahrzehnts. Selbst dort sind jedoch wesentliche Daten so aufbereitet, dass sie wichtige Fakten verschleiern.

    In einem mehrsprachigen Land wie Südtirol, wo Forderungen nach besserer Sprachvermittlung zum politischen Alltag gehören, erstaunt diese Vernachlässigung systematischer Erhebungen. Auch Politiker mit »interethnischem« Anspruch erheben bislang kaum Forderungen, den Status Quo besser zu erforschen.

    Vor wenigen Tagen veröffentlichte das Statistikinstitut des Landes die Daten über die Kaufgewohnheiten der Südtiroler. Dabei sollten die Befragten auch Gründe angeben, warum sie gegebenenfalls außerlandes einkaufen. Gewählt werden konnte aber nur zwischen vier vorgefertigten Kategorien: Preis, Auswahl, Service und Qualität. Einmal mehr wurde der Faktor Sprache vernachlässigt, obwohl es doch gerade in einem Land wie unserem wichtig wäre, in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Menschen mit Vorliebe in Österreich einkaufen, weil

    • sie zuhause häufig nicht in ihrer Sprache beraten werden;
    • zum Lieferumfang vieler Produkte kein Handbuch in deutscher Sprache gehört;
    • hier erworbene IT-Produkte oft nicht mit deutscher Software (z.B. HTC, Brother) oder Tastatur (Laptops…) erhältlich sind.

    Meiner Erfahrung (aus dem persönlichen Umfeld) nach ist dies bei Einkäufen im deutschsprachigen Ausland zumindest ein Teilfaktor, und zwar meist keineswegs aus ideologischen, sondern aus handfesten praktischen Gründen. Diesbezügliche statistische Erkenntnisse sollten in einer mehrsprachigen Realität eigentlich selbstverständlich sein. Kaufleuten würden sie gestatten, Kundenwünsche besser zu verstehen und Nachbesserungen vorzunehmen.

    Es kann natürlich sein, dass viele der Befragten »Sprache« unter »Service« subsumieren, doch das werden wir leider nie wissen. Zudem gilt es, auf eine zweite Schwäche der Erhebung hinzuweisen: Mehrfachnennungen waren nicht möglich, als Grund für den Einkauf jenseits der Landesgrenzen konnte also nur der Preis oder die Auswahl oder die Qualität oder der Service genannt werden. Dabei ist realistisch, dass eine Mischung mehrerer Gründe (etwa Preis und Qualität bzw. Auswahl und Beratungssprache) für einen Einkauf außerlandes ausschlaggebend ist.

    Dem Astat habe ich diese Überlegungen zukommen lassen, doch der Antwort entnehme ich, dass man an der bisherigen Erhebungsart (vorerst) festhalten will. Daten zur Sprache bleiben in Südtirol also auch in Zukunft Mangelware.



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  • Wen interessiert’s?

    Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie Unschuldsvermutung und Verhältnismäßigkeit stehen in Italien nicht sehr hoch im Kurs. Das ist bekannt. Auch die neueste römische Maßnahme, die seit einigen Tagen für Gesprächsstoff sorgt, ist diesbezüglich keine Ausnahme. Dass jeder, der in seinem Arbeitsbereich mit Minderjährigen in Kontakt kommt, einen Strafregisterauszug beizubringen hat und der Arbeitgeber bei Nichtbeachtung bis zu 15.000 Euro Strafe zahlen muss, mag gut gemeint sein. Zielführend – geschweige denn durchdacht – ist diese Vorschrift jedoch bestimmt nicht. Zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch gibt es effektivere, weniger bürokratische Methoden.

    Was in der ganzen Diskussion meist außer Acht gelassen wird, aber gesamtgesellschaftlich noch viel schwerer wiegt als nur dieses eine “dumme Gesetz” (das keines ist, da es sich wieder einmal um ein von der Exekutive verabschiedetes “gesetzesvertretendes Dekret” handelt), ist der erschreckende Dilettantismus, mit dem hier zu Werke gegangen wird und vor allem die Nonchalance, die daraus resultiert.

    Die Akzeptanz von Gesetzen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einer davon ist die Verhältnismäßigkeit. Ein anderer die konsequente Exekution. Ein dritter betrifft die Umsetzbarkeit. Wenn die betroffenen Institutionen, Betriebe und Vereine am Donnerstag erfahren, dass sie bis Sonntag die Strafregisterauszüge für ihre Mitarbeiter brauchen, es aber noch nicht einmal klar ist, wer aller einen solchen Auszug benötigt, dann ist das eine bürokratische Hürde, die nicht genommen werden kann. Und selbst wenn man von der Verpflichtung bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Dekrets am 4. März 2014 erfahren hätte, so wären die Gerichte – sprich der Staat – wohl nicht in der Lage gewesen, innerhalb so kurzer Zeit die hunderttausenden – wenn nicht Millionen – Auszüge auszustellen. (Könnte man ein Gericht eigentlich verklagen, wenn man trotz nachweislich rechtzeitigen Antrags seinen Auszug nicht fristgerecht bekommt und somit gezwungen wäre, ein Gesetz zu missachten sowie Gefahr laufen würde, 15.000 Euro Strafe zu bezahlen?)

    Es wäre spannend gewesen, wenn alle Betroffenen in Italien am Freitag pflichtbewusst die Gerichte gestürmt hätten. Aber das ist freilich nicht passiert. Denn längst hat – verständlicherweise – diese Gleichgültigkeit um sich gegriffen, die einen Sätze wie “Das ist doch Schwachsinn. Und überhaupt. Das geht sich nie aus. Ich warte erstmal ab. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.” sagen lässt. Und so ist einmal mehr von “Aufschub” und “Nachbesserung” die Rede, weil die Vorschrift nicht fristgerecht umsetzbar ist und somit auch nicht mit Inkrafttreten exekutiert werden kann.

    Die Konsequenz daraus ist, dass sowohl Gesetzgeber als auch Gesetze nicht mehr ernst genommen werden (können). Einen schlimmeren Befund für einen demokratischen Rechtsstaat kann man sich kaum vorstellen.



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  • Eins zu null.
    Quotation

    Die Katalanen und die restlichen Spanier haben sich vermischt, in ihren Adern fließt dasselbe Blut.

    — Mariano Rajoy (PP), spanischer Ministerpräsident

    Katalane zu sein hat mit Blut nichts zu tun. Dieses Land hat stets auf das ‘ius soli’ gesetzt, nicht auf das ‘ius sanguinis’, und es ist Katalane, wer in Katalonien lebt […]. Das Blut hat mit Ethnien zu tun, in Katalonien haben wir aber viele sehr unterschiedliche Menschen integriert.

    — Artur Mas (CiU), Präsident von Katalonien

    Vertreter des Nationalstaats, das unterstreicht die Aussage von Rajoy, können es nicht lassen, angeborene Merkmale als Grund für staatliche Zugehörigkeit zu sehen. Bewusst oder unbewusst.

    Cëla enghe: 01 02



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  • È normale…

    Poter consultare la popolazione è normale. Ecco perché (con sottotitoli in italiano).

    Cëla enghe: 01



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  • VG stützt katalanischen Prozess.

    Vor wenigen Tagen wurde international die Nachricht verbreitet, das spanische Verfassungsgericht (VG) habe die Souveränitätserklärung des katalanischen Parlaments für verfassungswidrig erklärt, ja sogar den Selbstbestimmungsprozess gestoppt. In Wahrheit ist jedoch die PP-Zentralregierung unter Mariano Rajoy mit ihrer Anfechtung weitgehend abgeblitzt — und dies, obwohl das VG stark politisiert und sein Vorsitzender selbst ehemaliges PP-Mitglied ist.

    Aufgehoben hat das Gericht lediglich einen (!) von neun Punkten der umstrittenen Erklärung, nämlich den ersten, der da lautet:

    Das Volk von Katalonien hat aufgrund demokratischer Legitimität die politische und juristische Souveränität [inne].

    Die Richter glaubten, dass dies der spanischen Verfassung widerspreche, da diese ausdrücklich bestimme, dass die Souveränität vom gesamten spanischen Volk ausgeht. Sie urteilten aber, dass das in der Erklärung enthaltene Selbstbestimmungsrecht (derecho a decidir) nicht untrennbar mit diesem ersten Punkt verknüpft ist, weshalb die übrigen acht Punkte gesondert bewertet und gar für verfassungskonform gehalten werden konnten. Auszug aus dem Urteil:

    Die weiteren Prinzipien sind, wie wir sehen werden, verfassungskonform und lassen die Interpretation zu, dass das “Recht der BürgerInnen Kataloniens, selbst zu bestimmen” nicht als Ausdruck eines von der Verfassung nicht anerkannten Selbstbestimmungsrechts oder im Sinne einer ebensowenig anerkannten Souveränitätsaneignung verkündet wird, sondern als ein politisches Ziel. Dieses kann man nur dann mit “demokratischer Legitimität”, “Pluralismus” und “Legalität” erreichen, wie die Souveränitätserklärung […] ausdrücklich festhält, wenn der Prozess die verfassungsmäßige Legalität achtet.

    […]

    Die Verfassung benennt nicht und kann auch nicht ausdrücklich alle Probleme benennen, die innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung entstehen können, speziell jene, die dadurch hervortreten, dass ein Teil des Staates seinen juridischen Status ändern möchte. Solcherartige Probleme können nicht von diesem Gericht gelöst werden, dessen Funktion es ist, die genaue Einhaltung der Verfassung zu überwachen. Deshalb sind die öffentlichen Gewalten, aus denen unser Staat besteht, dazu aufgerufen, die Probleme, die in dieser Hinsicht entstehen, im Dialog und durch Zusammenarbeit zu lösen.

    […]

    Die Vorherrschaft der Verfassung darf nicht mit der Notwendigkeit einer positiven Annahme des Grundgesetzes verwechselt werden, denn in unserer Verfassungsordnung ist für ein Modell von “militanter Demokratie” kein Platz, das heißt für ein Modell, das nicht nur die Einhaltung, sondern auch die positive Annahme dieser Ordnung und insbesondere der Verfassung vorschreibt. […] Dieses Gericht hat [bereits früher] anerkannt, dass in unserer Verfassungsordnung alle Ideen Platz finden und dass es keinen normativen Kern gibt, der nicht reformierbar wäre.

    […]

    Aus den genannten Gründen muss der Schluss gezogen werden, dass der Bezug auf das “Selbstbestimmungsrecht” (derecho a decidir), der in der angefochtenen Erklärung enthalten ist […] diesen verfassungsmäßigen Prinzipien nicht widerspricht und dass [die Erklärung] insgesamt […] einen politischen Willen zum Ausdruck bringt, der im Rahmen der Verfassung verfolgt werden kann.

    Übersetzung:

    Für die Zentralregierung ist dieser Entscheid eine schallende Ohrfeige, hatte sie sich doch — wie es auch hierzulande gang und gäbe ist — mehrfach erlaubt, das Urteil der Verfassungsrichter vorwegzunehmen und den katalanischen Prozess für illegal zu erklären, was jedoch offenbar nicht haltbar ist.

    Die katalanische Regierung hat erneut die Verfahrenseröffnung verurteilt, da es sich bei einer Erklärung (Resolution) nur um eine Willensbekundung — und noch nicht um einen juridischen Akt — handle, weshalb sich das Gericht in den Bereich der Meinungsfreiheit vorgewagt habe. In der Sache zeigte sich die katalanische Regierung jedoch mit dem Ergebnis sehr zufrieden, da es zahlreiche juristische Ansätze und Argumente für die Fortführung des Prozesses enthalte.

    Einmal mehr zeigt sich, dass es nicht sinnvoll ist, in vorauseilendem Gehorsam zu erstarren. Auch unser Weg, einen verfassungskonformen Unabhängigkeitsprozess einzuleiten, erfährt so indirekt Bestätigung.

    Cëla enghe: 01



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  • Spielwiese für Faschos.

    Erst wenige Tage ist es her, dass Neonazis in einem öffentlichen Lokal der Gemeinde Leifers ein Konzert veranstalten konnten. Der rechte Verwalter leugnete, die linke Bürgermeisterin (ihres Zeichens Vorsitzende des PD) gab’s letztlich zu, doch niemand übernahm Verantwortung. Man werde künftig besser aufpassen, so das Versprechen.

    Schauen sich die Neonazis eben nach einer anderen Location um, zum Beispiel ihre eigenen »Rockaforte« in Bozen. Wie die Antifa nun angibt, sei dort schon das nächste Faschistenkonzert angekündigt — wie passend: am 25. April. Welch ein Hohn… genau den Tag, als die Befreiung vom Faschismus (!) gefeiert werden soll, wollen die Ewiggestrigen nutzen, um uns vorzuführen, wie lebendig sie nach wie vor sind und wie unbehelligt sie in Südtirol agieren können.

    Immerhin bleiben jetzt drei Wochen Zeit, um dies zu verhindern. Sonst? Kann man immer noch sagen, man werde beim nächsten Mal besser aufpassen.


    Faschismen/ Termin/ · · · · · PD&Co/ ·

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