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  • Mehrere Zufälle bei der Brennerautobahn.
    Minorisierung

    Als bedeutende Dienstleisterin im Land, aber auch als Visitenkarte unseres Landes gegenüber Abertausenden Gästen und Durchreisenden, glänzt die Brennerautobahn bekanntlich stets mit einem besonders sensiblen und verantwortungsvollen Umgang sowohl mit den Landessprachen als auch mit den Ortsnamen in Südtirol.

    Die mit einem grünweißroten Logo versehenen Fahrzeuge des sogenannten Verkehrsdienstes waren bis vor einiger Zeit in der Regel mit ausgeschaltetem Display unterwegs, sofern nicht gerade relevante Hinweise (Staugefahr, langsam-fahren [sic] etc.) eingeblendet wurden.

    Foto und Kennzeichenschwärzung von mir

    Seit einigen Monaten wird das Display der stehenden oder fahrenden Fahrzeuge jedoch üblicherweise nicht mehr abgeschaltet. Stattdessen ist dort dauerhaft die Bezeichnung ausiliari traffico – A22 eingeblendet. Dass dabei offenbar vergessen wurde, abwechselnd sowohl die italienische als auch die deutsche Bezeichnung anzuzeigen — was technisch problemlos möglich wäre —, muss wohl ein ganz seltenes Versehen sein.

    Ein Versehen nicht unähnlich jenem, das sich etwa heute auf den Überkopfanzeigen beobachten ließ. Da muss jemandem ganz zufällig entfallen sein, dass es in Südtirol neben den von Ettore Tolomei erdachten und im Faschismus aufgezwungenen Erfindungen auch historisch gewachsene »deutsche« Ortsnamen gibt:

    Fotos und Kennzeichenschwärzung von mir (links »Deutsch«, rechts Italienisch)

    Wenn sich derart witzige Zufälle häufen, könnte zum Beispiel die Landesregierung als Vertreterin des Miteigenümers Land Südtirol ihre Gesandten in der Betreibergesellschaft zu einem freundlichen Gespräch einladen. Was aber wohl kaum geschehen wird — schließlich ist der fatalistische Glaube an den bloßen Zufall hierzulande weit verbreitet. Da kann man eben wenig machen.

    (Anders wäre es, wenn es sich um Wanderschilder handeln würde, dann müsste man natürlich dringend eingreifen.)

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Lebensende: Toskanisches Gesetz rechtens.

    Das autonome Südtirol hatte sich dagegen entschieden, eigene Regeln zum sogenannten (selbstbestimmten) Lebensende auszuarbeiten, weil es sich dabei um eine zentralstaatliche Zuständigkeit handle. Den Weg der Toskana, einer Region ohne Sonderautonomie, die ein eigenes Gesetz erlassen hatte, wollte man nicht gehen.

    Das Verfassungsgericht (VfG) hatte den Gesetzgeber schon vor Jahren dazu aufgefordert, in diesem Bereich tätig zu werden, doch Abgeordnetenkammer und Senat blieben untätig, nicht zuletzt weil die Rechten lebensbeendende Maßnahmen ablehnen. Dieses Vakuum haben zunächst die Toskana, dann aber auch das autonome Sardinien mit eigenen Regelungen gefüllt.

    Gegen das toskanische Gesetz, das heuer in Kraft getreten war, ist die Zentralregierung von Giorgia Meloni (FdI) mit einer Anfechtung am Verfassungsgericht vorgegangen. Ein weiterer Rekurs gegen das sardische Äquivalent wäre eigentlich vorgesehen.

    Das nun veröffentlichte Urteil stellt für die italienische Regierung aber einen Rückschlag dar: Grundsätzlich wurde die Berechtigung der Regionen, eigene Regelungen auf diesem Gebiet zu erlassen, bestätigt. Beanstandet wurden lediglich einzelne Details, die die Toskana nun korrigieren muss, damit das Gesetz aufrecht bleiben kann.

    Für Südtirol sollte dieses Urteil ein Weckruf sein, nicht ständig vorauseilend auf autonome Handlungsspielräume zu verzichten — und nun rasch ein eigenes Gesetz zum selbstbestimmten Lebensende zu erlassen.

    Cëla enghe: 01



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  • Italianisierte Vinschgerlen.

    Gäbe es in Südtirol — wie in manch anderem Minderheitengebiet — so etwas wie einen Negativpreis für Assimilierung und Selbstaufgabe, wäre die Meraner Mühle aus Lana mit dieser Backmischung, die mir heute in einem Bioladen aufgefallen ist, eine heiße Kandidatin:

    Eine typische Südtiroler Brotspezialität, die selbst in der italienischen Wikipedia und bei Slow Food Italien als »Vinschger Paarl« geführt wird, wird hier kurzerhand nach bestem Tolomei-Stil italianisiert, als ließe sich im Namen der Geldvermehrung beliebig über ein allgemeines Kulturgut verfügen.

    Diese fragwürdige Übersetzung, für die keinerlei Bedarf bestand, wird zudem nicht etwa untergeordnet angeführt, sondern auf der Verpackung — einschließlich faschistisch oktroyierter Landesbezeichnung — prominent, erstgereiht und fett hervorgehoben. Die Originalbezeichnung »Vinschgerlen« erscheint demgegenüber lediglich zweitgereiht und in kleinerer Schrift.

    Abgerundet wird diese unnötige Anbiederung die deutlich größere, erstgereihte italienische und die untergeordnete deutsche Firmenbezeichnung (einschließlich des Ortsnamens Meran) sowie durch den fetten und erstgereihten italienischen Hinweis »basta aggiungere acqua«.


    Andernorts werden solche Negativpreise übrigens typischerweise von Kultur- und Sprach-NROs der Minderheiten vergeben. In Südtirol fehlt so etwas für die deutsche Sprache bislang völlig: Da könnte man durchaus von der Ladinia lernen, wo die Union Generela di Ladins dla Dolomites (UGLD) und die Unterorganisationen der einzelnen Talschaften diese Aufgabe wahrnehmen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08



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  • Alberta bestimmt selbst.

    In Québec werden die Rufe nach einer erneuten Abstimmung über die Zugehörigkeit zu Kanada wieder lauter, nachdem die frankophone Provinz bereits zweimal — 1980 und 1995 — ein Selbstbestimmungsreferendum abgehalten hat.

    In der westlichen Provinz Alberta ist man diesbezüglich inzwischen jedoch einen Schritt weiter: Vor wenigen Tagen gab die zuständige Wahlbehörde bekannt, dass sie einen Volksabstimmungsvorschlag über die Separation von Kanada gutgeheißen hat. Die Fragestellung lautet: »Sind Sie damit einverstanden, dass die Provinz Alberta nicht mehr ein Teil Kanadas sein und ein unabhängiger Staat werden soll?«1Übersetzung von mir – Original: »Do you agree that the Province of Alberta should cease to be part of Canada to become an independent state?«

    Bis Anfang Jänner müssen die Einbringerinnen eine verantwortliche Person namhaft machen, danach kann die Unterschriftensammlung beginnen. In der rund 4,3 Millionen Einwohnerinnen zählenden Provinz müssen innerhalb von vier Monaten 178.000 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Erst kürzlich wurde diese Frist um einen Monat verlängert und die notwendige Schwelle von 20 auf 10 Prozent derer halbiert, die an der letzten Wahl teilgenommen hatten. Die Promotorinnen geben an, schon jetzt über mehr Unterstützerinnen zu verfügen, als Unterschriften benötigt werden.

    Zunächst hatte ein Gericht den Antrag auf Volksabstimmung einstweilig ausgesetzt, um dessen Verfassungsmäßigkeit prüfen zu können. Die Regierung von Alberta schritt jedoch ein und ebnete dem Vorhaben mit einer Gesetzesänderung den Weg. Eine Sprecherin der Justizministeriums von Alberta erklärte, es müsse ein demokratisches Recht sein, von Bürgerinnen initiierte Volksabstimmungen über Themen abhalten zu dürfen, die von der Bevölkerung als wichtig erachtet werden. Wenn jene, die die staatliche Unabhängigkeit befürworten, der Ansicht seien, die nötige Unterstützung mobilisieren zu können, sei dies nun die Gelegenheit, es unter Beweis zu stellen.

    Das fragwürdige und skurrile Alberta Prosperity Project, von dem der Antrag auf Ausübung der Selbstbestimmung ausgeht, hatte ursprünglich mehrere Szenarien ins Spiel gebracht: Alberta als 51. Bundesstaat der USA, als US-Territorium, als konstitutionelle Republik innerhalb der kanadischen Föderation oder als voll unabhängiger Staat — wobei Letzteres als ausgewogenste Option bezeichnet wurde.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass sich im Falle einer Abstimmung eine Mehrheit für eine Änderung des Status Quo ausspricht, gilt derzeit als gering.

    Wie für Québec gilt zudem auch für Alberta der sogenannte Clarity Act, wonach Ottawa nur bei einem eindeutigen Ergebnis Verhandlungen über eine Abspaltung aufnehmen würde. Unklar bleibt jedoch, wie ein solches eindeutiges Ergebnis beziehungsweise eine »klare Mehrheit« konkret definiert ist.

    In Zeiten eines Präsidenten Donald Trump, der wiederholt angekündigt hat, Kanada annektieren zu wollen, bestehen zudem Befürchtungen, die USA könnten versuchen, auf eine allfällige Abstimmung Einfluss zu nehmen, um den nördlichen Nachbarstaat zu destabilisieren — oder gar zu zerschlagen. Bislang scheint ein Verbot einer solchen Abstimmung jedoch keine Option zu sein, die ernsthaft in Betracht gezogen wird.

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      Übersetzung von mir – Original: »Do you agree that the Province of Alberta should cease to be part of Canada to become an independent state?«


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  • Recht auf Gebrauch der Muttersprache: keine Daten.
    Sprachbarometer 2025

    Unmittelbar nach der Veröffentlichung des neuen ASTAT-Sprachbarometers wurde in den Kommentaren bereits darauf hingewiesen: Anders als die beiden vorherigen Ausgaben von 2004 und 2014 enthält jene von 2025 keine Frage mehr zum Recht auf Gebrauch der Muttersprache bei öffentlichen Ämtern.

    Meiner Auffassung nach handelte es sich dabei um einen der wichtigsten Indikatoren der amtlichen Sprachstudie. Wennschon war die Fragestellung zu allgemein gehalten, sodass man sie durch vertiefende Zusatzfragen hätte ergänzen können. Und es war eine der wenigen, wenn nicht sogar die einzige Frage, die sich explizit auf die Einhaltung verbriefter Rechte bezog.

    Ohnehin werden die Fragen (bzw. die Antwortmöglichkeiten) nach meinem Geschmack von Ausgabe zu Ausgabe zu stark verändert, wodurch die für die Beurteilung von Trends so wichtige Vergleichbarkeit vielfach verloren geht. Dass jedoch eine derart zentrale Frage kommentar- und ersatzlos gestrichen wird, ist noch einmal unverständlicher.

    Ich möchte mir eigentlich nicht vorstellen, dass 2025 auf diese Frage verzichtet wurde, weil jemandem das Ergebnis nicht gefallen haben könnte — nämlich der Befund, dass es um die Einhaltung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht öffentlicher Dienste, einer tragenden Säule des Minderheitenschutzes, äußerst schlecht bestellt ist. Der Verdacht drängt sich jedoch geradezu auf. Immerhin steht dieser ernüchternde Befund im klaren Widerspruch zu den gebetsmühlenartig wiederholten Jubelmeldungen über unsere Autonomie.

    Katastrophale Ergebnisse

    Bereits das Resultat der ersten Erhebung im Jahr 2004 war erschreckend: Knapp die Hälfte (48,7%) der deutschsprachigen Befragten gab an, dass ihnen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache im Jahr zuvor »manchmal« oder sogar »oft« verweigert worden sei. Trotz deutscher Bevölkerungsmehrheit lag dieser Wert mehr als fünfmal so hoch wie bei den italienischsprachigen Befragten, von denen lediglich 9 Prozent eine Verletzung ihrer Sprachrechte beklagten. Am höchsten war der Anteil erwartungsgemäß unter den Ladinerinnen, doch auch hier war das Ausmaß erstaunlich: Fast zwei Dritteln (64,6%) war innerhalb eines Jahres das Recht auf Gebrauch der Muttersprache verweigert worden.

    Die zweite Erhebung von 2014 stellte eine weitere klare Verschlechterung fest: Nun hatten schon 59,6 Prozent der Deutschsprachigen eine Verletzung ihrer Sprachrechte zu beklagen — ein inzwischen beinahe ebenso hoher Anteil wie unter den Ladinerinnen (64,4%), also mit einer Sprache, die rechtlich (leider) gar nicht mit der deutschen und der italienischen gleichgestellt ist. Auch unter den Italienischsprachigen verschlechterte sich der Wert auf 14,1 Prozent, war damit aber noch immer enorm viel besser als bei den Sprecherinnen der beiden minorisierten Sprachen.

    Besonders auffallend war, dass selbst in der Landesverwaltung (nebst ebenfalls vom Land verwaltetem Gesundheitswesen) die Verweigerung des Deutschen um ein Vielfaches häufiger vorkam als die Verletzung des Rechts auf Gebrauch des Italienischen.

    Gerade deshalb wäre es nicht nur interessant, sondern für die Beobachtung des Minderheitenschutzes und die allfällige Ergreifung von Gegenmaßnahmen auch sehr wichtig gewesen, die weitere Entwicklung nachvollziehen zu können: Haben sich die Werte — wie zu befürchten steht — weiter verschlechtert? Oder konnte zumindest ein weiterer Einbruch verhindert werden?

    Dass es zu einer nennenswerte Verbesserung gekommen sein könnte, würde ich persönlich ausschließen. Belegen lässt sich dies nun jedoch — trotz mehrerer Indizien (u.a. 01 02) — nicht mehr.

    Wir tappen erneut im Dunkeln. Für einen modernen, wirksamen und wissensbasierten Minderheitenschutz ist das Gift.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05



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  • Längen- statt Abfahrverbote.
    Vorzeigeautonomie

    Über zehn Meter lange Lastwagen dürfen ab sofort nicht mehr durch Gossensaß fahren, während in Mauls eine Beschränkung auf zwölf Meter gilt. Ausgenommen sind jeweils der Ziel- und Quellverkehr, um der örtlichen Wirtschaft nicht zu schaden. Gleichzeitig wurden die Gewichtsbeschränkungen aufgehoben, da sie schwer kontrollierbar gewesen seien, wie das Landespresseamt (LPA) mitteilt.

    Um den Durchzugsverkehr einzuschränken, wären eigentlich Abfahrverbote von der Brennerautobahn das Mittel der Wahl. Doch leider haben wir auch diesbezüglich keine echte, sondern nur eine Vorzeigeautonomie.

    Wie selbst der zuständige Assessëur Daniel Alfreider (SVP) einräumt, ist das nun eingeführte Längenverbot nur ein Palliativum:

    »Da wir in Südtirol keine rechtlichen Instrumente haben, um, wie etwa in Bayern oder Tirol, Abfahrten zu verbieten, war der Durchgangsverkehr durch unsere Dörfer immer ein großes Problem. Mit der Längenbegrenzung schaffen wir gemeinsam mit den Gemeinden die Voraussetzung, um die Abfahrten von der A22 drastisch zu reduzieren und so unsere Ortschaften vor Lärm und Abgasemissionen zu schützen.«

    Pressemitteilung (Hervorhebungen aus dem Original)

    Was ein Workaround bringt, das statt den gesamten Ausweichverkehr nur besonders lange Fahrzeuge ausschließt, kann man sich ja vorstellen. Es ist halt besser als gar nichts.

    Andere Maßnahmen, wie die Anhebung der viel zu geringen Mautgebühren oder die Ausweitung des Nachtfahrverbotes, fallen ebensowenig in Südtiroler Zuständigkeit.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07



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  • Moutier ab 1. Jänner beim Kanton Jura.

    In wenigen Tagen, zum neuen Jahr, wird die schweizerische Stadt Moutier vom Kanton Bern zur République et Canton du Jura, dem Kanton Jura, wechseln. So sehen Selbstbestimmung und demokratischer Pragmatismus aus: Nach einem mehrjährigen Prozess hatte sich der zum Kanton Bern gehörende Teil des Jura im Jahr 2013 mehrheitlich gegen eine Abspaltung und somit auch gegen die gleichzeitige »Neugründung« des Kanton Jura ausgesprochen. Da sich jedoch Moutier für den Kantonswechsel ausgesprochen hatte, wird der Stadt — immerhin die einwohnerstärkste im Berner Jura — nach einer erneuten Abstimmung 2021 ermöglicht, diesen Schritt alleine zu vollziehen.

    Und nachdem Kantone in der Schweiz — als Staaten, die eine Föderation bilden — sehr weitreichende Zuständigkeiten haben, sind auch die Veränderungen weit umfangreicher als etwa bei einem Provinz- oder Regionswechsel in Italien.

    Website Moutier dans le Jura (Ausschnitt)

    Eine eigens von der jurassischen Staatskanzlei ins Leben gerufene Stelle begleitet und informiert die Neubürgerinnen über alle wesentlichen Schritte. Laut der offiziellen Website Moutier dans le Jura (dt. Moutier im Jura), einem Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Kanton, sind davon die dringendsten der Austausch der bernischen Fahrzeugnummernschilder durch jurassische bis spätestens 30. April, die Überprüfung der Krankenkasse und die Abklärung der Familienzulagen mit dem Arbeitsgeber. Für Immobilienbesitzerinnen zudem die Überprüfung der Abdeckung durch die Gebäudeversicherung sowie die allfällige Verbindung der Alarmanlage zur Kantonspolizei oder zu privaten Sicherheitsdiensten, die aber zur Tätigkeit im Kanton Jura berechtigt sein müssen.

    Weitere Informationen sind übersichtlich in die Bereiche Kultur und Sport, politische Rechte, Wirtschaft und Arbeit, Umwelt und Bauwesen, Zivilstand-Identitätskarte-Naturalisierungen-Aufenthaltsrecht, Steuern, Bildung und Unterricht, Mobilität und Transport, Gesundheit, Notdienste, Soziales und Unternehmen gegliedert.

    Countdown zum Jahres- und Kantonswechsel auf der Website der Stadt Moutier

    Spannend wird der Jahreswechsel noch aus einem anderen Grund: In der örtlichen Polizeidienststelle werden Beamte der Republik Jura um Punkt Mitternacht den Standort von ihren bernischen Kolleginnen übernehmen, in einer traditionell aufgabenreichen Phase wie den Neujahrsfeierlichkeiten, die diesmal wegen des Vollzugs der Selbstbestimmung noch etwas emotionaler ausfallen dürften. Vielleicht auch aufgrund der damit verbundenen Symbolik, hat man sich dagegen entschieden, den Übergang zwischen Kantonspolizeien vor- oder zurückzuverlegen.

    In Anpezo, Col und Fodom hingegen wird sich auch zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Jänner nichts Wesentliches tun: Trotz eines wesentlich klareren Votums als jenem in Moutier warten die drei ladinischen Gemeinden schon seit Ende Oktober 2007 vergeblich auf den Übergang von Venetien zu Südtirol.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Staat-Land: Der Ausgleich, der keiner ist.

    Gestern teilte das Landespresseamt (LPA) mit, die Landesregierung habe ein Abkommen zwischen Staat und Sonderautonomien gutgeheißen, mit dem finanzielle Einbußen ausgeglichen würden, die durch neue staatliche Steuerregelungen entstehen werden.

    Ändert der Staat die Steuersätze und entstehen dadurch Mindereinnahmen, wird künftig durch das neue Abkommen ein finanzieller Ausgleich sichergestellt.

    – Pressemitteilung

    Aufgrund des Einvernehmensprinzips könne der Staat steuerliche Maßnahmen mit Auswirkungen auf Südtirol nur mit Zustimmung des Landes umsetzen.

    Damit stärken wir nicht nur unsere finanzielle Autonomie, sondern sichern auch das Mitspracherecht des Landes bei allen entscheidenden Steuerfragen. Zudem können wir finanzielle Nachteile frühzeitig und einvernehmlich ausgleichen. Auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den Steuersenkungen. Sie müssen weniger Steuern bezahlen.

    LH Arno Kompatscher (SVP) laut Pressemitteilung

    »Ausgleich« klingt für mich so, dass der Staat den autonomen Regionen und Ländern (ungefähr) gleich viel Geld gibt, wie sie durch die Änderung der Steuerregelungen voraussichtlich verlieren werden. Sucht man sich den entsprechenden Beschluss der Landesregierung heraus, dem der Originaltext des Abkommens beiliegt, ist darin jedoch von einem »teilweisen Ausgleich« die Rede, der sich auf den Zeitraum 2026-2028 beschränkt.

    Im Jahr 2026 und 2027 sind dafür pauschal 100 Millionen Euro vorgesehen, im Jahr 2028 nur noch 50 Millionen — für alle Sonderautonomien zusammen. Südtirol erhält daraus 10,5 Millionen im ersten, 11,5 Millionen im zweiten und 5,8 Millionen im dritten Jahr.

    Doch wie viel geht Südtirol verloren? Steht dieser »Ausgleich« auch nur annähernd in einem Verhältnis zu den Ausfällen? Dies geht weder aus dem Beschluss der Landesregierung, noch aus dem Abkommen und schon gar nicht aus der schönfärberischen Pressemitteilung hervor.

    Möglicherweise kann hierzu aber ein finanzpolitisches Dokument des sardischen Regionalrats Aufschluss geben. Dort wird festgehalten, dass die Ausfälle für die Sonderautonomien auf rund eine Milliarde Euro geschätzt werden.1Punkt 2.1.2, S. 25f. Demgegenüber nimmt sich der »teilweise Ausgleich« von 100 Millionen geradezu mickrig aus. Statt hundert Prozent (also eine Milliarde) durch die steuerpolitischen Maßnahmen des Staates zu verlieren, verlieren die Autonomien 90 Prozent (nämlich rund 900 Millionen).

    Nachdem die Ausgleichsbeträge laut Abkommen im Verhältnis zu den zu erwartenden Mindereinnahmen verteilt werden, bedeutet dies, das Südtirol etwa 2026 mit um die 105 Millionen Euro an Mindereinnahmen rechnen muss, von denen der Staat 10,5 Millionen erstattet. Knapp 95 Millionen Euro gingen dem Landeshaushalt somit verloren. Im Jahr 2028 steht dem Land noch weniger — nämlich nur die oben genannten 5,8 Millionen — zu, und ab 2029 ist unklar, ob überhaupt noch etwas fließen wird, obwohl die steuerlichen Maßnahmen, die die Ausfälle bedingen, dann nicht notwendigerweise auslaufen.

    Ob diese Zahlen, die ich aus dem sardischen Dokument extrapoliere, so stimmen, kann ich nicht sagen. Die Größenordnung wird nicht ganz falsch sein, Gewissheit könnte hier wohl höchstens eine Landtagsanfrage bringen, vorausgesetzt, die Landesregierung beantwortet sie ehrlich und nicht ausweichend.

    Allerdings finde ich es per se schon einen Skandal, wie hier bewusst und mit System Schönfärberei betrieben wird, indem von »Ausgleich« gesprochen wird, obwohl dieses Wort etwas ganz anderes suggeriert, als in der Realität der Fall ist. Die Landesregierung täuscht damit in meinen Augen die Öffentlichkeit — und indirekt auch den Landtag — über den Ausgang wichtiger Verhandlungen mit dem Staat.

    Es passt aber gut in die Tradition der Jubelmeldungen über die Südtirolautonomie, die dann einem Faktencheck allzu oft nicht standhalten. Die Bevölkerung wird damit ruhig gehalten und — solange Medien (01 02) und Opposition ihre Aufgaben nicht wahrnehmen — die SVP vor noch größeren Wahlverlusten verschont.

    Cëla enghe: 01 02 03 04

    • 1
      Punkt 2.1.2, S. 25f.


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