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  • Amt für Landessprachen und Bürgerrechte.
    Die Sprachstelle ist da

    Im Juli 2019 hatte sich die SVP eine Tagesordnung der Freiheitlichen zueigen gemacht, mit der die Schaffung einer handlungsstarken Sprachstelle gefordert wurde. Nun wurde sie — unspektakulär — als Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) eingerichtet:

    Ausschnitt Kontaktseite

    Das AfLB ist direkt beim Präsidium — also beim Landeshauptmann — angesiedelt und hat derzeit vier Mitarbeiterinnen. Geleitet wird sie vom ehemaligen Schulamtsleiter Peter Höllrigl.

    Die im Internet aufgezählten Zuständigkeiten sind:

    1. Organisation und Durchführung der Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfungen
    2. Beschwerden hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache oder der gewählten Sprache in der Kommunikation zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung
    3. Einvernehmenskomitee zu Proporz und Zwei- bzw. Dreisprachigkeit
    4. Beziehungen zu den Staatsbehörden in grundsätzlichen Fragen der Landesautonomie und der Landespolitik
    5. Dienstverpflichtungen für wesentliche Leistungen im Gesundheitsbereich bezüglich Proporz und Zwei- bzw. Dreisprachigkeit
    6. Gleichstellung der Geschlechter
    7. Vereinbarungen mit der Italienischen Post
    8. Verbraucherschutz

    Das ist teilweise mehr, als von der angenommenen Tagesordnung verlangt wurde — einige Dinge scheinen aber (vorerst) auch zu fehlen. Jedenfalls ist es meiner Meinung nach eine hervorragende Nachricht, dass Südtirol endlich eine offizielle Stelle hat, die sich ausdrücklich den Landessprachen widmet. Damit wurde endlich eine lange klaffende Lücke geschlossen.

    Bis auf die oben abgebildete Erwähnung im Kontaktverzeichnis auf der Homepage des Landes verfügt das AfLB noch nicht über einen eigenen Internetauftritt. Vorbild könnten hier die Volksanwaltschaft, die Kinder- und Jugendanwaltschaft oder die Gleichstellungsrätin sein, die beim Landtag angesiedelt sind.

    Wir werden natürlich dranbleiben und verfolgen, wie sich das neue Amt entwickelt, wie es arbeitet und welche konkreten Ergebnisse es erzielt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 || 01 02 03 04 05 06 07



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  • Ministerinnen müssen Baskisch sprechen.
    Über 300 Journalistinnen lancieren Appell

    Im Juli hatten in Euskadi die eigentlich für April geplanten Parlamentswahlen stattgefunden. Während nun um die Regierungsbildung verhandelt wird, haben 325 baskische — aber nicht nur baskischsprachige — Journalistinnen einen dringenden Appell unterzeichnet, bei der Auswahl der neuen Ministerinnen und höheren Regierungsvertreterinnen darauf zu achten, dass sie auch die Landessprache gut beherrschen.

    Das sieht das vor fast 40 Jahren verabschiedete Gesetz zur Normalisierung der baskischen Sprache vor, doch immer wieder waren einzelne Regierungsmitglieder außerstande, Fragen der Medien frei auf Baskisch zu beantworten. Lediglich vorgefertigte Mitteilungen verlasen sie dann in der von Jahrzehnten franquistischer Diktatur stark geschwächten Sprache.

    Die Journalistinnen machen in ihrem Appell darauf aufmerksam, dass sie im Vergleich zu kastilischsprachigen Kolleginnen seit Jahren in einer Situation der Ungleichheit und Benachteiligung arbeiten — vor allem im audiovisuellen Bereich, wo Pressekonferenzen, Ansprachen und Interviews oft direkt übertragen werden. Sämtliche Ministerinnen sind stets der Staatssprache Kastilisch mächtig. Es reiche nun nicht mehr, dass Erklärungen auf Baskisch vorgelesen oder der baskischen Sprache mächtige Sprecherinnen vorgeschickt würden, denn Medien und Bürgerinnen hätten einen Anspruch darauf, von der Regierung vollumfänglich in ihrer Sprache informiert zu werden. In der gegenwärtigen Pandemie sei dies noch wichtiger geworden.

    Außerdem, so die Unterzeichnerinnen, sei die Stärkung der Landessprache eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der der Regierung eine Vorbildfunktion zukomme.

    In Südtirol, wo Regierungsmitglieder nicht verpflichtet sind, beide großen — oder gar alle drei — Landessprachen auch nur ansatzweise zu beherrschen, sind die auch vom Proporz vorgesehenen Landesräte italienischer Muttersprache der deutschen Sprache in der Regel kaum oder nicht mächtig. Noch seltener ist der Fall, dass sie sich in Pressekonferenzen auf Deutsch äußern, während sämtliche Mitglieder (wenn auch auf unterschiedlichem Niveau) die Staatssprache beherrschen und benutzen. Auch hier sind die deutschsprachigen Medien also benachteiligt — umso mehr, wenn wir berücksichtigen, dass Pressekonferenzen wichtiger staatlicher Stellen im Land (Staatsanwaltschaft, Polizeikräfte etc.) meist ohnehin weitgehend einsprachig auf Italienisch abgehalten werden.

    In Katalonien wiederum, wo die Sprache durch den Franquismus keinen so massiven Schaden genommen hatte wie im Baskenland, wären Ministerinnen, die die Landessprache nicht beherrschen, kaum vorstellbar.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 || 01 02 03 04 05 06



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  • Canestrini: Seid ein bisschen couragierter!
    Quotation

    Den Südtirolern möchte ich sagen: Seid ein bisschen couragierter! Das sagte mein Vater [RA Sandro Canestrini] auch immer. Die Südtiroler, sagte er, »credono sempre al maresciallo dei carabinieri«, die glauben immer was der Carabinieri-Hauptmann sagt und mir [als] Anwalt glauben sie nicht. Auf die Rechte muss man bestehen, ein Recht von dem nicht Gebrauch gemacht wird, wird irgend einmal vergessen. Wir reden hier zum Beispiel über das Recht auf die Muttersprache: man sollte sich da wirklich überlegen, ob es Sinn macht, dass die Südtiroler immer versuchen, es den Italienischsprechern recht zu machen und selbst Italienisch sprechen.

    RA Nicola Canestrini in Treffpunkt Mensch von Rai Südtirol (26. August) – Transkription:

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  • Rechte Fusion: AAnC geht in FdI auf.

    Bisher gab es eine enge Kooperation, doch nun ist A. Adige nel Cuore (AAnC), die Partei von Alessandro Urzì, mit Sack und Pack — sowie all seinen Mitgliedern — der rechtsextremen Fratelli d’Italia (FdI) von Giorgia Meloni beigetreten. Urzì ist der dienstälteste Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und gehörte schon Alleanza Nazionale (AN), dem PDL und FLI an, bevor er sein eigenes politisches Projekt startete. Nun ist er regionaler Koordinator von FdI. Bei den anstehenden Gemeindewahlen wird AAnC nicht mehr auf den Wahlzetteln zu finden sein.

    Schon seit der letzten Landtagswahl 2018 trägt die Einmannfraktion von Urzì im Landtag die Doppelbezeichnung A. Adige nel Cuore/Fratelli d’Italia.

    Die Partei von Giorgia Meloni, in der jene von Alessandro Urzì nun aufgegangen ist, ist — um nur einige Beispiele zu nennen — dafür bekannt, dass sie:

    Urzì selbst konnte seine nationalistische Agenda während der letzten Jahre (auch in Zusammenarbeit mit zentralstaatlichen und Landesinstitutionen) sehr erfolgreich weiterbringen.

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  • Was ist eine Minderheit?

    Als ich mir neulich den Bericht des UN-Sonderberichterstatters betreffend Minderheiten über seinen Spanienbesuch von der Homepage der Vereinten Nationen geladen habe, bin ich auch auf die dort hinterlegte Definition einer Minderheit gestoßen:

    Concept of a minority: mandate definition

    An ethnic, religious or linguistic minority is any group of persons which constitutes less than half of the population in the entire territory of a State whose members share common characteristics of culture, religion or language, or a combination of any of these. A person can freely belong to an ethnic, religious or linguistic minority without any requirement of citizenship, residence, official recognition or any other status.

    Clarifications on who is a member of a minority

    Following mainly the Human Rights Committee jurisprudence, additional elements as to who is a member of a minority can be summarized as follows:

    (a) Indigenous peoples may constitute linguistic, religious or ethnic minorities in the States in which they find themselves. Both are not mutually exclusive, nor undermine any applicable rights as a minority or indigenous people.

    (b) The “territory” to consider in determining whether or not a group is a linguistic, religious or ethnic minority is the entire territory of a State, and not one of its political or territorial subunits;

    (c) One of the main objective criteria for determining whether a group is a minority in a State is a numerical one. A minority in the territory of a State means it is not the majority. Objectively, that means that an ethnic, religious or linguistic group makes up less than half the population of a country.

    und

    The absence of consistency in understanding who is a minority is a recurring stumbling block to the full and effective realization of the human rights of minorities. Different United Nations entities may contradict one another because they consider different groups of persons as constituting a minority – and exclude certain persons as ‘not being members of a real minority’ for different, sometimes ad hoc, reasons. States Members of the United Nations may at times hesitate to engage on matters relating to minorities because of uncertainties as to who is a minority and what that entails. In some countries, there may be even the assumption that the absence of a “definition” means it is left to each State to determine freely who is or is not a minority. In most of these situations, the uncertainty leads to restrictive approaches: in many situations, persons are deemed to be “undeserving” because they are not “traditional” minorities, not citizens or not sufficiently “dominated”. The end result is that some minorities are excluded because they are not the “right kind” of minority according to different parties.

    Sowohl die Mandatsdefinition selbst, als auch Punkt (b) der darauffolgenden Klärung lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass das Gebiet, das zur Definition einer Minderheit heranzuziehen ist, stets jenes des Gesamtstaates und nicht jenes eines seiner Glieder (Regionen, Länder, Gemeinden etc.) ist. Etwas anderes wäre auch abwegig, weil zwar unbestritten ist, dass die italienische Sprachgruppe zum Beispiel in Urtijëi in der Minderzahl ist, aber ebenso klar sein muss, dass dies nicht dazu führen darf, dass dort die staatliche Mehrheitsgemeinschaft (die Titularnation) als schutzbedürftig eingestuft wird. Andernfalls würde man den Minderheitenschutz ad absurdum führen und zum Mehrheitsschutz umfunktionieren.

    Obschon dies evident sein und keiner gesonderten Betrachtung bedürfen sollte, ist die Auffassung, dass die nationale Mehrheit in Südtirol und in den meisten seiner Gemeinden »die eigentliche Minderheit« ist, immer wieder zu vernehmen — auch von Menschen, die es  besser wissen sollten. Ihnen sei die obige Definition ans Herz gelegt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 || 01 02 03



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  • Euregio Connect.

    Im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach haben die Geschäftsführer der Landestourismusorganisationen (LTO) von Nord-/Osttirol, Südtirol und Trentino am Tiroltag den Gründungsantrag für einen neuen Europäischen Verbund Territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) unterzeichnet. Tirol Werbung, Trentino Marketing und IDM Südtirol wollen so ihre Kooperation in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport vertiefen.

    Während der vergangenen Jahre hat man bereits mit dem 2017 zur Tour of the Alps umfunktionierten ehemaligen Giro del Trentino Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesammelt.

    Bevor er nach spätestens einem halben Jahr tatsächlich tätig werden kann, muss der als Euregio Connect getaufte EVTZ noch von den zuständigen Institutionen in Österreich und Italien überprüft und genehmigt werden.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Minderheiten: Fernand de Varennes in Spanien.
    UN-Sonder­berichterstatter bemängelt zahlreiche Defizite

    Der UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten führt jährlich im Normalfall zwei Landesbesuche durch. Dabei trifft er sich mit Räpresentantinnen von Exekutive, Legislative und Judikative, spricht mit Vertreterinnen UN-Büros und anderen internationalen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft und NROs. Ziel ist es, dem UN-Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten und Verbesserungen beim Minderheitenschutz herbeizuführen.

    Solche Besuche finden allerdings auf Einladung des betreffenden Staates statt. Italien war bislang nicht darunter.

    Im Jahr 2019 besuchte der amtierende Sonderberichterstatter, Dr. Fernand de Varennes, Spanien. Der daraus hervorgegangene Bericht enthält Bemerkenswertes, und zwar unter anderem:

    • Punkt 58: Die abermalige Anerkennung des katalanischen Schulsystems, dessen Grundlage eine stark asymmetrische Immersion zugunsten der katalanischen Sprache ist.
    • Punkt 65: Die Empfehlung, dieses hoch erfolgreiche und von der Unesco ausgezeichnete Schulsystem nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die den Anteil an Unterricht in katalanischer Sprache einschränken. Im Jahr 2015 hatte das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) geurteilt, dass mindestens 25% des Unterrichts in spanischer Sprache (Kastilisch) durchzuführen sei (vgl. Punkt 57).
    • Punkt 66: Die Kritik am dreisprachigen Schulmodell (Kastilisch, Katalanisch und Englisch), für das sich einige Schulen auf den Balearen entschieden haben, weil es den Unterricht in der Minderheitensprache (Katalanisch) einschränke (vgl. Punkt 86).
    • Punkte 67-70: Die Sorge über das drastische Vorgehen gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und die (Höhe der) verhängten Haftstrafen — sowie über das Signal, das dadurch an andere Minderheiten ausgesandt werde.

    Autonome Gemeinschaften in Spanien üben deutlich mehr Zuständigkeiten aus, als Südtirol. Dennoch ortete der Sonderberichterstatter — auch aufgrund der Beschwerden, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden — teils massive Defizite beim Minderheitenschutz. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass einschlägige Gesetze nicht umgesetzt wurden, wovon wir auch hierzulande ein Lied singen können.

    Über das hier zusammenfassend Erwähnte hinaus beinhaltet der Bericht auch interessante Erkenntnisse zu anderen Minderheiten wie Roma, Gehörlose, Zugewanderte oder Musliminnen. Ein Besuch des Sonderberichterstatters würde sich auch bei uns durchaus lohnen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 || 01



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  • Anton-Wilhelm-Amo-Straße.

    Am vergangenen Donnerstag (20. August) hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Stadtteils Berlin Mitte die Umbenennung der M*****straße beschlossen.

    Bereits Anfang Juli hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) angekündigt, der gleichnamige U-Bahnhof werde bald den Namen der nahegelegenen Glinkastraße tragen. Doch schnell wurde klar, dass auch das ein Fehlgriff war: Der russische Komponist Michail Iwanowitsch Glinka war selbst Nationalist und Antisemit.

    Nun wird also nicht nur die Station, sondern gleich die ganze Straße umbenannt: in Anton-Wilhelm-Amo-Straße. Amo war im 18. Jahrhundert der erste Philosoph und Gelehrte afrikanischer Herkunft im heutigen Deutschland. Der Entscheid fiel klar, aber nicht einstimmig: CDU und AfD befürworteten die Beibehaltung der als diskriminierend empfundenen Benennung. SPD, Linke und Grüne zogen die Sache aber durch.

    P. S.: In Südtirol müssten wir uns womöglich darüber unterhalten, ob nicht Mohrenstraße besser und melodischer klingt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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