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  • Europee, diritti negati a Junqueras.

    Il capo di Esquerra Republicana de Catalunya (ERC), Oriol Junqueras, recentemente eletto deputato europeo, non potrà lasciare il carcere per prestare giuramento e quindi prendere possesso del suo seggio parlamentare. È quel che oggi ha clamorosamente deciso il Tribunal Supremo, dinnanzi al quale è in corso il processo all’indipendentismo catalano, nonostante Junqueras sia tutt’ora ufficialmente in possesso di tutti i suoi diritti politici.

    Stranamente, il medesimo tribunale aveva invece consentito a Junqueras e ad altri prigionieri politici di prendere possesso dei loro incarichi al congresso spagnolo, dove pure erano stati eletti — per poi tuttavia venirne espulsi dalla presidenza. Inoltre, era stata permessa loro la candidatura europea, ma la scelta del loro elettorato verrà ora frustrata.

    Vale la pena ricordare che pochi giorni fa il Gruppo di Lavoro sulla Detenzione Arbitraria dell’ONU aveva chiesto l’immediato rilascio di Junqueras, Sànchez e Cuixart. Ma evidentemente i giudici spagnoli se ne stanno infischiando.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Gesetzentwurf 2/18: Mehrsprachige Schule.
    Sonderbare Argumente

    Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur mehrsprachigen (ehemals: mehrsprachlichen) Schule überarbeitet und neu im Landtag eingereicht, wo er dieser Tage behandelt werden soll. Wie ich lese, berufen sie sich mit ihrem Wunsch ausdrücklich auf Artikel 3 des Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (Europarat, 1995), der da lautet:

    Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.

    Diese Bezugnahme ist gleich aus mehreren Gründen ein No Go:

    • Das Rahmenabkommen ist (im Gegensatz zur Charta) für seine Schwäche und für unverbindliche Formulierungen bekannt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es so gestaltet wurde, dass es den nationalen Mehrheiten möglichst wenig weh tut — damit es im Gegenzug von möglichst vielen Staaten unterzeichnet und ratifiziert wird. Es in Südtirol als Maßstab für irgendetwas zu sehen, ist absurd.
    • Umso absurder, ja geradezu peinlich ist es, dass eine Partei in Südtirol sich aus einem Abkommen zum Schutz von Minderheiten ausschließlich jenen Passus herauspickt, der die Nichtdiskriminierung jener sichert, die bewusst nicht zur Minderheit gezählt werden wollen. Ein Passus, der zudem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so formuliert wurde, um den Nationalstaaten entgegenzukommen. Es ist, als würde man aus einem Gesetz zur Gleichstellung sexueller Minderheiten nur das herausfischen, was die Heteronormativität stärkt.
    • Haben die Südtiroler Grünen dieses Abkommen jemals zitiert, um mehr Minderheitenschutz zu fordern? Haben sie jemals gefordert, Italien möge die viel weiter reichende Charta ratifizieren? Mir wäre das nicht bekannt.
    • Selbst wenn man über den äußerst schlechten politischen Stil hinwegsieht, dass hier ein Minderheitenschutzabkommen für sein Gegenteil missbraucht wird, wird nur schwer argumentierbar sein, dass die Abwesenheit gemischter Schulen oder Klassen eine faktische Benachteiligung derer darstellt, die nicht zur Minderheit gezählt werden wollen. Wer nicht zur deutschen Minderheit gehören will, kann wie auf dem restlichen Staatsgebiet die italienische Schule besuchen. Dass etwas (die mehrsprachige Schule) nicht umgesetzt wird, was ich mir wünsche, ist in einer Demokratie noch lange keine Diskriminierung.
    • Und nicht zuletzt: Wo bleiben die Grünen, wenn etwa der Staat die Ordnungskräfte schickt, um einseitig (!) zu Lasten der Minderheit Einsprachigkeit auszumerzen, während er dies umgekehrt niemals tut? Da wo es handfeste Diskriminierungen gibt, hört man von den Grünen leider viel zu wenig. So ist auch der Einsatz für mehrsprachige Schulen und Mehrsprachigkeit im allgemeinen nicht sehr glaubwürdig.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01 02 03



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  • Das Quoten-Paradoxon.

    Im ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats ist Brigitte Foppa (Grüne) leider mit einem Vorschlag baden gegangen, der die Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen festgeschrieben hätte — auf mindestens ein Mitglied pro Geschlecht.*

    Ulli Mair (F) hat dagegengestimmt, weil sie gegen Quoten ist — obschon sie den Sprachgruppenproporz befürwortet. Bei Brigitte Foppa ist es genau umgekehrt: Sie ist für die Quote, aber gegen den Proporz.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01 02

    *) bei binärem Geschlechterverständnis



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  • Finanzabkommen: Weder Spatz noch Taube?

    Vor rund fünf Jahren hat der Landeshauptmann mit Rom ein Finanzabkommen abgeschlossen, mit dem er Südtirol nicht nur verpflichtet hat, jährlich mit fast einer halben Milliarde zur Tilgung der italienischen Staatsschulden beizutragen, sondern auch auf 1,5-3,0 Milliarden verzichtet hat, die der Staat dem Land (also uns allen) noch geschuldet hätte. Die Ratio dieser Entscheidung war damals: Der Staat hat das Geld sowieso nicht, also hätten wir es ohnehin nicht bekommen. Das ist merkwürdig, denn offiziell zahlungsunfähig war Italien nie.

    Um deutlich zu machen, um wie viel Geld es da geht:

    • Die italienischen Staatsschulden belaufen sich auf rund 38.400 Euro pro Kopf (Quelle: italiaora.org). Das entspricht ca. 132% des BIP.
    • Bei 520.000 Einwohnerinnen entspricht der Anteil an den Staatsschulden, der auf Südtirol entfallen würde, knapp 20 Milliarden Euro (38.400×520.000).
    • Mit dem Finanzabkommen haben wir auf mindestens 1,5 Milliarden sofort verzichtet und müssen von 2015 bis einschließlich 2022* jährlich rund 475 Millionen zur Tilgung der Staatsschulden beitragen. Macht zusammen (mindestens) 5,3 Milliarden.
    • Ende 2022 hätte unser Land also theoretisch nur noch 14,7 Milliarden (20 Mrd. minus 5,3 Mrd.) Schulden als Anteil an der italienischen Staatsschuld. Also weniger als 28.300 Euro pro Kopf. Das wäre eine Senkung um rund 26% auf unter 100% des durchschnittlichen italienischen BIP (Wert: 2018).

    Stattdessen werden wir von alledem gar nix haben, denn das Geld verschwindet auf Nimmerwiedersehen im Schlund der gesamtstaatlichen Staatsschuld. Dass es sinnvoll gewesen wäre, eine Trennung — eine Art Schuldensezession — vorzunehmen, hatten wir hier schon 2014 geschrieben, aber das ist jetzt natürlich müßig.

    Zudem war es natürlich — richtig: — unrealistisch.

    Wozu aber jetzt diese ganze Abhandlung? Wegen des irreführenden Arguments, dass wir die uns zustehenden 1,5-3,0 Milliarden Euro sowieso nicht mehr bekommen hätten, weil »der Staat das Geld nicht hat«. Wie wir alle wissen, hat die blaugelbe Regierung kürzlich das sogenannte Bürgerinneneinkommen eingeführt, das — obwohl es in Südtirol so gut wie gar nicht in Anspruch genommen werden wird — laut aktuellem Bankitalia-Bericht rund sieben Milliarden Euro im Jahr kosten soll. Die ebenfalls eingeführte Quote 100 wird allein 2019 etwa viereinhalb Milliarden kosten, Tendenz steigend (Quelle: linkiesta.it).

    Ich will damit nicht sagen, dass die Regierung auf ihre populistischen Maßnahmen, die alles andere als ein Beitrag zur Schuldentilgung sind, verzichtet hätte, um uns das zurückzubezahlen, was uns zugestanden hätte. Aber der Staat war und ist (noch) nicht zahlungsunfähig und die Erklärung, wir hätten auf kein Geld verzichtet, weil es ohnehin nicht da war, ist eine Mär. Es geht um politischen Willen und um Rechtsstaatlichkeit.

    So hingegen haben wir weder die Taube auf dem Dach, noch den Spatz in der Hand: wir zahlen italienische Staatsschulden ab, während Di Maio und Salvini munter ihre populistischen Maßnahmen umsetzen und das Loch weiter vergrößern. Als nächstes kommt dann die Flat Tax, die als Nebenwirkung auch noch den Landeshaushalt sprengen könnte.

    Aber ich will ja nicht schwarzmalen.

    *) Damit ist diese Verpflichtung aber keineswegs beendet. Nur der Betrag wird dann neu ermittelt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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  • Postdienst: Traumfabrik Südtirol.
    Wünsch dir was

    Der hervorragende Vertrag zwischen Land Südtirol und der italienischen Post ist leider gescheitert. Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) will dem Unternehmen keinen einzigen Euro überweisen.

    Wir ernten heute die Früchte jahrelanger Arbeit und ich rechne damit, dass jeder Südtiroler und jede Südtirolerin persönlich aus dem heute unterzeichneten Vertrag Nutzen ziehen wird.

    — LH Kompatscher (LPA, 5. April 2017)

    Gekommen ist es dann anders. Bei gleichzeitigem Portoanstieg um 57% hat sich die durchschnittliche Zustelldauer für einen Brief innerhalb Südtirols zwischen 2014 und 2019 mehr als verdoppelt.

    Am 5. April vergangenen Jahres habe ich in Rom das Abkommen mit der Post unterzeichnet. In der Zwischenzeit ist es uns gelungen — trotz Führungswechsel bei der italienischen Postgesellschaft — vier wesentliche Inhalte des Abkommens umzusetzen und damit die Voraussetzungen für bessere Postdienste in Südtirol zu schaffen.

    — LH Kompatscher (LPA, 4. April 2018)

    Nun gut, war wohl leider doch nix. Aber hmm… was würde sich jetzt wohl anbieten? Genau! Ein neuer Vertrag mit der italienischen Post. Schließlich lassen sich die Südtirolerinnen doch so gerne immer wieder von neuem verarschen.

    Genau dies hat der Landeshauptmann denn auch am 5. Juni im Landtag verkündet:

    Man wolle zweisprachiges Personal mit unbefristeten Beträgen [sic], eine Zustellung bis 13 Uhr von Montag bis Samstag und eine Qualitätsmessung. Der heutige Vertrag sei gescheitert, weil die Post vieles auf die leichte Schulter genommen habe und weil sie zu ihren Bedingungen kein Personal finde. Wenn der neue Vertrag nicht zustande komme oder nicht umgesetzt werde, müsse man neue Wege gehen.

    — PM des Landtags (5. Juni 2019)

    Und so vergehen in Südtirol die Jahrzehnte.

    Nachtrag: Fun fact: Zum Antrag der STF (Nr. 105/19), um den es am 5. und 6. Juni im Landtag ging, und der eine Übernahme des Postdienstes durch das Land oder die Übergabe an einen anderen Dienstleister wie die österreichische Post vorgesehen hätte, sagte der LH unter anderem, er halte es für »unrealistisch, das kurzfristig zu erreichen«. Dafür sind all diese schönen Abkommen und Verträge immer realistisch, scheitern aber doch mit vorhersehbarer Regelmäßigkeit. Der Antrag wurde naturgemäß versenkt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01 02



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  • Tribus über die Sprache im Gesundheitswesen.
    Quotation

    Was mich so ärgert, ist die Tatsache, dass es dem Ministerium ja bisher nie eingefallen ist, von der Nas überprüfen zu lassen, wie viele italienische Ärzte der deutschen Sprache nicht mächtig sind, weshalb deutsche Patienten seit Jahrzehnten genötigt sind, nicht in ihrer Sprache mit dem Arzt zu reden. Das betrifft nicht nur das Spital, sondern auch einige Basisärzte. Erst gestern war ein Herr bei mir, der mir erzählte, dass sein Vertrauensarzt, den man nehmen müsse, weil es sonst keine gebe, überhaupt nicht Deutsch spreche. Niemand hat aber daran gedacht, ihn auszuschließen oder zu verschicken, weil er kein Deutsch kann. Gewisse Stellen in Rom tun immer noch so, als gäbe es keine Gleichstellung der deutschen Sprache mit der italienischen.

    aus dem Leitartikel von Arnold Tribus in der aktuellen Wochenendausgabe (8./9. Juni) der Tageszeitung

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02 03



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  • LR-Beschluss Nr. 426 vom 4. Juni 2019.

    Ich habe mir jetzt nochmal den Beschluss der Landesregierung (Nr. 426 vom 4. Juni 2019) durchgelesen, mit dem die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes eingeschränkt werden soll. Und ich muss sagen, dass ich über die sprachliche Qualität des Dokuments einigermaßen entsetzt bin.

    Obwohl ich sicherlich kein Stil-Weltmeister bin, habe ich hier mal eine stilistische (und ortografische) Korrektur versucht. Schließlich heißt es ja immer, dass Gesetze und Vorschriften auch für Laien verständlich sein sollen.

    Die Landesregierung schickt wie folgt Folgendes voraus:

    Die Autonome Provinz Bozen [das Land Südtirol?] ist Eigentümerin des Silvius-Magnago-Platzes in 39100 Bozen, welcher grundbücherlich in G.P. 2672/1 der K.G. Zwölfmalgreien erfasst ist und eine Fläche von 1.866 m² misst umfasst.

    Die Landesregierung beabsichtigt die Nutzung des Platzes von Seiten durch verwaltungsexterner Akteure, und zwar Organisationen, die die Interessen der Allgemeinheit vertreten, zwecks zur Abhaltung von Veranstaltungen, die bezwecken gewisse um Botschaften an die Institutionen zu richten, welche durch die in den umliegenden Landhäusern vertreten sind, zu regeln. Die Landesregierung Sie beabsichtigt hingegen, jenen Antragstellern, die lediglich den an die eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht zu erlauben. Demnach sind die besagten Veranstaltungen nur an Werktagen von ( Montag bis Freitag) abzuhalten. Aus demselben Grund werden an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen ermächtigt.

    Die einschlägigen staatlichen Gesetzesbestimmungen sind Art. 17 der Verfassung, sowie Art. 18 des königlichen Dekrets vom 18.6.1931, Nr. 773 und regeln das Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. die öffentliche Sicherheit.

    Der Vollständigkeit halber ist wurde weiters in Art. 1, Abs. 5 des LGs vom 13.5.1992, Nr. 13, betreffend Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen Einsicht genommen worden, welches vorsieht, dass jedoch nicht auf Versammlungen an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten nicht dem LG Nr. 13/1992 unterliegen anwendbar ist.

    Es wurde Ffür zweckmäßig erachtet, die Nutzung dieser öffentlichen Fläche, welche die einen besonderen repräsentativen Charakter für die Landesinstitutionen hat, zu regeln, um Ordnung, Sauberkeit und Würde während der Veranstaltungen zu gewährleisten;.

    Nach genauer Erwägung und Prüfung des unterbreiteten vorliegenden Vorschlages, der sich von der Landesregierung zu eigen gemacht wird;

    beschließt

    die Landesregierung, sie einstimmig und in gesetzmäßiger Weise:

    1. festzuhalten, dass den verwaltungsexternen Akteuren die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes nur an Werktagen von (Montag bis Freitagermächtigt gestattet wird, wobei an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen verwaltungsexternen Akteure stattfinden können;
    2. festzuhalten, dass jenen Antragstellern, die lediglich den an die eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht erlaubt wird;
    3. die beiliegende Nutzungsordnung (Anlage A) des Silvius-Magnago-Platzes, das die dem gegenständlichen Beschluss beigelegt ist und wesentlichen Bestandteil desselben bildet, zu genehmigen.

    Von diesem meinem Versuch mal abgesehen, müsste man (wenigstens) den zweiten Absatz gänzlich umformulieren, um ihn einigermaßen verständlich zu machen. Außerdem wären Begrifflichkeiten wie das »Interesse der Allgemeinheit« unbedingt näher zu definieren. Wenn schon ein Eingriff in eine derart heikle Materie (Menschenrechte!) erfolgt, sollte man eigentlich größte Sorgfalt erwarten dürfen. Der vorliegende Beschluss zeugt aber leider vom genauen Gegenteil.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01



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