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  • Skyalps fliegt nicht ab Bozen…

    Die neue Fluggesellschaft mit Heimatflughafen Bozen fliegt gar nicht von dort, sondern nur ab: Bolzano. Jedenfalls ist das so, wenn man über die Homepage der Skyalps einen Flug buchen möchte. Weder befindet sich Bozen unter den vom Ausklappmenü angebotenen Flughäfen, noch wird irgendetwas gefunden, wenn Bozen in die Buchungsmaske eingetippt wird.

    Das ist sonderbar, da es sich ja erstens um den Heimatflughafen handelt — und die bei Skyalps zweitens »Botschafter der Alpen« und »passionierte Flieger und Regionalisten« (sic) sein wollen. Da passt das meiner Meinung nach besonders schlecht.

    Schon blöd, die haben wohl einfach die offiziell registrierte Flughafenbezeichnung abgerufen und waren nicht einmal willens und imstande, sie anzupassen. Dachte ich jedenfalls.

    Suchergebnis auf iata.org

    Doch es ist sogar noch schlimmer: Sucht man nämlich über die Homepage der International Air Transport Association (IATA) nach dem Flughafen mit dem Location Code BZO, spuckt die Datenbank brav Bolzano/Bozen aus — auch wenn die Bezeichnung Dolomiti einnamig italienisch ist.

    Die passioniert regionalistischen Botschafterinnen haben es also geschafft, eine Suchfunktion in ihre Seite einzubauen, die nicht einmal den offiziellen Namen ihres Heimatflughafens kennt.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Irreführender Lockdown-Vergleich.

    Die TAZ hat — in der Printversion vom 1. Juni und online am 6. Juni  — einen sogenannten Lockdown-Vergleich zwischen Südtirol und italienischen Regionen veröffentlicht, der ein desaströses Ergebnis aufzeigt:

    Die Bilanz des Corona-Managements der Landesregierung fällt ernüchternd aus: Keine Region Italiens verharrte so lange in der roten Zone und im harten Lockdown wie Südtirol.

    — Matthias Kofler (TAZ)

    Demnach sei unser Land zwischen dem 4. November 2020 und dem 31. Mai 2021 vom Staat an 90 Tagen in den »harten Lockdown« (rote Zone) versetzt worden.

    Wollte ich natürlich — wie es so meine erbsenzählerische Art ist — überprüfen, wozu ich mir die letzten Tage sämtliche Verordnungen der Regierung herausgesucht und in eine Tabelle eingetragen habe:

    Tabelle zum Vergrößern anklicken

    Doch… ähm… wider Erwarten komme ich dabei auf ganz andere Zahlen als die TAZ. Die Unterschiede sind so groß, dass sie auch nicht mit dem ein oder anderen Versehen, das mir sicherlich unterlaufen sein könnte, zu erklären sind.

    Es geht schon damit los, dass Autor Matthias Kofler seine Zählung am 4. November beginnt. Während jedoch an diesem Tag die erste Verordnung mit der Einteilung in Risikozonen erlassen wurde, trat diese erst am 6. November in Kraft.

    Nach Auswertung der obigen Tabelle komme ich zwischen dem 6. November und dem 31. Mai nicht annähernd auf die 90 Tage, in denen Südtirol von Rom als rote Zone eingestuft worden sein soll:

    Tabelle zum Vergrößern anklicken

    Ich komme auf gut halb so viele Tage (nämlich 51), was unser Land zwar ans Ende der Spitzengruppe, aber keineswegs — wie bei der Tageszeitung — an die Spitzenposition setzen würde.

    Tabelle zum Vergrößern anklicken

    In der orangen Zone, die in den Betrachtungen der TAZ gänzlich vernachlässigt wurde, war Südtirol laut staatlichen Verordnungen an 106 Tagen. Nur Umbrien und die Abruzzen waren noch häufiger orange.

    Tabelle zum Vergrößern anklicken

    Bezüglich der sogenannten gelben Zone, in der wir laut Zeitung staatlich verordnet an 49 Tagen waren, stimmen meine Zahlen ziemlich genau mit jenen von Herrn Kofler überein.

    Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind meine Tabellen hier vollständig (und nicht nur die Ergebnisse) veröffentlicht. So kann im Einzelnen überprüft werden, ob meine Angaben korrekt sind.

    Wie die TAZ auf ihre Ergebnisse gekommen sein mag, verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man jedoch als Informationsmedium mit relativ großer Reichweite so schwerwiegende Vorwürfe erhebt, sollte man doch mit Sorgfalt arbeiten.

    Selbst wenn die Wahrheit irgendwo zwischen meinen Zahlen und jenen der Tageszeitung läge, wäre hierzu unter anderem auch Folgendes zu berücksichtigen:

    • dass man eine gelbe/orange/rote Zone im November nicht mit einer gelben/orangen/roten Zone im April über einen Kamm scheren kann, weil sich sowohl die Einstufungskriterien als auch die Einschränkungen teils sogar deutlich geändert haben;
    • dass eine rote Zone des Landes nicht eins zu eins mit einer roten Zone des Staates verglichen werden kann;
    • dass nicht nur Südtirol, sondern auch andere Gebiete teils strengere Maßnahmen ergriffen haben als vom Staat verordnet;
    • ob in Südtirol etwa die Schulen länger geöffnet waren als andernorts, was meines Wissens erklärtes Ziel der Landesregierung war;
    • wie sich die Infektions- und Todeszahlen, aber auch die Auslastung der Intensivstationen in den unterschiedlichen Gebieten unterscheiden — da ja bei den Einstufungen nicht nur und auch nicht primär wirtschaftliche, sondern hauptsächlich gesundheitliche Erwägungen eine Rolle gespielt haben;
    • dass Südtirol wenigstens zeitweise erheblich mehr getestet hat als andere Gebiete und dies zu einer ungünstigeren Einstufung (aber gegebenenfalls zu besseren Ergebnissen in der Pandemiebekämpfung) geführt haben kann.
    • wie sich die Maßnahmen konkret auf die Wirtschaft ausgewirkt haben.

    All dies wurde im TAZ-Beitrag bewusst oder unbewusst weitgehend vernachlässigt, was meiner Meinung nach den Beigeschmack einer reißerischen, wenig konstruktiven Berichterstattung hat.

    Natürlich sollen Landesregierung und Gesundheitsbetrieb für ihr keineswegs brilliantes Management kritisiert werden (01 02 03), doch dann meiner Meinung nach auf eine differenzierte Art und Weise, mit vollständigen (orange Zone) und nachvollziehbaren Zahlen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Europarat: Neues Ungemach für Spanien.
    Politische Gefangene // Schaden für EU

    Erst vor wenigen Tagen hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die vom EU-Parlament aufgehobene Immunität von Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín vorläufig wiederhergestellt, was ein Omen für den Ausgang des Einspruchs der drei katalanischen Abgeordneten sein könnte.

    Und nun hat der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des (nicht zur EU gehörenden) Europarats die vorläufige Fassung eines Berichts veröffentlicht, der neues Ungemach für Spanien — indirekt aber auch für die EU insgesamt — bedeutet. In dem Dokument, für das Boriss Cilevičs (Sozialisten, Demokraten und Grüne) als Berichterstatter verantwortlich zeichnet, wird die Verfolgung von Politikerinnen am Beispiel der Türkei und Spaniens behandelt. Allein schon diese Aneinanderreihung sorgte bei Richtervereinigungen wie der Àgora Judicial berechtigterweise für große Besorgnis. Doch zudem sind in der Stellungnahme des Ausschusses folgende direkt an Spanien gerichtete Forderungen enthalten:

    • Die Reform der Tatbestände der Rebellion und des Aufruhrs.
    • Die Begnadigung bzw. Freilassung der katalanischen Politikerinnen, die wegen des Referendums vom 1. Oktober 2017 einsitzen sowie die Einstellung der Auslieferungsbemühungen für die im Ausland aufhältigen Politikerinnen.
    • Die Einstellung der Verfolgung von Beamtinnen im Zusammenhang mit dem Referendum sowie der Verzicht auf rechtliche Konsequenzen für Politikerinnen, die mit symbolischen Aktionen ihre Solidarität mit den Gefangenen zum Ausdruck gebracht haben.
    • Den Tatbestand der Veruntreuung nur dann anzuwenden, wenn reale und quantifizierbare Verluste für das Staatsbudget entstehen.
    • Die katalanischen Politikerinnen nicht dazu zu drängen, ihren politischen Ansichten abzuschwören, um in den Genuss von Haftbegünstigungen zu kommen.
    • Mit allen katalanischen politischen Kräften in einen Dialog zu treten, um die Qualität der spanischen Demokratie zu stärken.

    Dass diese wahrliche Bombe mit einigen Hinweisen auf Spanien als lebendige Demokratie und auf die Verfassungswidrigkeit des Referendums gespickt ist, veranlasste das spanische Außenministerium zu einer surrealen Note, in der es nahezu euphorisch behauptet, dass der Ausschuss für Recht und Menschenrechte das Vorgehen Spaniens bestätige. Indes ist die Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) eigenen Aussagen zufolge einem Straferlass zugeneigt, der wohl die sich abzeichnende Blamage begrenzen soll.

    Vergeblich hatten bisher unter anderem die UNO (Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen) und verschiedene Menschenrechtsorganisationen (wie Amnesty International) die Entlassung der politischen Gefangenen aus der Haft gefordert. Russland, China oder Aserbaidschan nahmen bereits auf die Situation der katalanischen Gefangenen Bezug, um ihre eigene Politik zu rechtfertigen.

    Dennoch stand die Europäische Union als Club der Nationalstaaten bisher immer an der Seite der Zentralregierung in Madrid — und weigerte sich, sich in die angeblich innere Angelegenheit Spaniens einzumischen. Dass dadurch ihre Glaubwürdigkeit massiven Schaden nehmen würde, war vorprogrammiert. Zu allem Überfluss machte Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen (EVP) gerade den katalanischen Hardliner Josep Borrell (S&D) zum Außenbeauftragten.

    Die Stellungnahme des Menschenrechtsausschusses könnte explosive Folgen haben. So gehört auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der sich ebenfalls mit der Verfolgung der Katalaninnen befassen wird, zum Europarat. Zwar ist der Gerichtshof keineswegs an den Bericht gebunden, gänzlich unbeeindruckt lassen wird er ihn aber wahrscheinlich nicht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05 06 || 01



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  • Deutschland anerkennt Genozid in Namibia.

    Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Namibia und Deutschland über einen gemeinsamen Umgang mit der Kolonialgeschichte im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika geeinigt. Dabei wird die Bundesrepublik die brutale Niederschlagung des Volksaufstands von Nama und Herero als Genozid anerkennen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll schon bald in das Land reisen und sich im namibischen Parlament für den Völkermord entschuldigen. Außerdem werden in einem Zeitraum von 30 Jahren rund 1,1 Milliarden Euro an Hilfsgeldern fließen.

    Allerdings waren die betroffenen Volksgruppen und Stämme nur mangelhaft an den Verhandlungen beteiligt. Einige Vertreterinnen kritisieren das Abkommen und halten die Geldsumme für viel zu niedrig. Sie überschreitet kaum das Niveau der bisherigen deutschen Entwicklungshilfe. Nicht zuletzt wird bemängelt, dass die Folgen der Kolonialisierung noch bis heute massiv spürbar sind: so sei etwa der Grundbesitz in dem später unter südafrikanische Kontrolle gestellten Land nach wie vor erheblichenteils in der Hand von Weißen.

    Nichtsdestoweniger wird die Anerkennung der deutschen Taten als Genozid fast einstimmig als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesehen. Die deutsche Seite versichert zudem, dass das nun geschlossene Abkommen nicht als Schlussstrich betrachtet werden wird.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02



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  • Majoritären Druck erhöhen.
    Quotation

    Dass westliche Gesellschaften gefährlich “polarisiert” seien, gehört zu den beliebtesten Kassandrarufen unserer Zeit. Die Warnung lautet: Mit der gesellschaftlichen Spaltung drohe der Demokratie der Untergang. Die Politikwissenschaftler Armin Schäfer und Michael Zürn sehen das anders und fragen sich, wie zuallererst der Anschein entsteht, kontroverse Positionen zu Migration, Globalisierung oder der europäischen Integration gefährdeten zwangsläufig den Bestand der repräsentativen Demokratie – jener Staatsform also, die einst gerade dazu eingerichtet wurde, Konflikte innerhalb der Bürgerschaft politisch auszutragen und dadurch zu befrieden.

    [Es gebe] eine “Verlagerung von Entscheidungskompetenzen hin zu nichtmajoritären Institutionen”. Damit sind technokratische Organisationen wie die Europäische Zentralbank oder der Europäische Gerichtshof gemeint, die immer folgenreichere Entscheidungen fällen, während Verfassungen (man denke nur an die Schuldenbremse) die Mauer um den Mehrheitswillen stetig enger ziehen.

    [Wichtig sei es,] jeder “technokratischen Verlockung” zu widerstehen und die Artikulation des Mehrheitswillens nicht weiter zu beschneiden. Es sei sogar erforderlich, den majoritären Druck auf nichtmajoritäre Organisationen zu erhöhen.

    aus einer Rezension von Oliver Weber in der Zeit 21/2021: Armin Schäfer, Michael Zürn, Die demokratische Regression; Suhrkamp, Berlin 2021

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Eurodeputati catalani nuovamente immuni.
    Misura cautelare della CGUE

    Con una decisione pubblicata oggi, la Corte di giustizia dell’Unione europea (CGUE) ha ripristinato cautelarmente l’immunità parlamentare degli eurodeputati Carles Puigdemont, Clara Ponsatí e Toni Comín (tutti JxC). Si tratta di una misura che non entra nel merito della causa, ma che secondo alcuni osservatori potrebbe essere un segnale importante per l’esito definitivo.

    Andiamo per ordine: a marzo di quest’anno il Parlamento europeo sospendeva l’immunità dei tre eurodeputati, in una votazione particolarmente controversa per un caso di questo genere. Ciò avveniva su esplicita richiesta della giustizia spagnola, che da anni cerca invano di mettere le mani su tutti coloro che ritiene copevoli del referendum di indipendenza del 1° ottobre 2017.

    A maggio i legali di Puigdemont, Ponsatí e Comín presentavano ricorso dinanzi alla CGUE, chiedendo anche il rispristino cautelare dell’immunità, una misura che viene concessa molto raramente. Anzi, secondo quanto riferiscono alcuni media catalani e spagnoli, sarebbe la prima volta che ciò accade in un caso paragonabile.

    Visto l’imminente ripresa dei lavori a Strasburgo, dove dovranno recarsi dalla loro attuale residenza in Belgio, i tre europarlamentari catalani rischiavano di venire immediatamente arrestati su richiesta del Tribunal Supremo di Madrid e di venire sottoposti, ancora una volta, a procedura di estradizione.

    Ora invece non solo potranno riprendere senza rischi il loro lavoro parlamentare, ma anche attendere con maggiore tranquillità l’esito definitivo del loro ricorso dinanzi alla giustizia comunitaria.

    Va infine ricordato che anche l’accesso di Puigdemont, Ponsatí e Comín al Parlamento europeo dopo la loro elezione era stato loro garantito dal tribunale lussemburghese.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02 03



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  • Einreiseformular: Urlaub ist nicht vorgesehen.

    Wer derzeit aus dem Ausland nach Südtirol einreist, muss nicht nur das missratene EU dPLF ausfüllen, sondern auch noch ein weiteres Onlineformular des Landes.

    Das geht nur auf Deutsch oder Italienisch, also weder in der dritten Landessprache Ladinisch, noch in einer internationalen Verkehrssprache wie Englisch, Französisch oder Spanisch.

    Interessant wird es bei der Angabe des Einreisegrundes — wobei nur eine einzige Antwort gestattet ist, obschon sich die vorgegebenen Möglichkeiten keineswegs gegenseitig ausschließen.

    Insbesondere finde ich interessant, dass der vermutliche Hauptgrund, warum Menschen derzeit einreisen möchten, nämlich Urlaub, gar nicht vorgesehen ist. Genausowenig wie der Besuch von nahen Verwandten oder gar Lebensgefährtinnen.

    Man kann freilich »Sonstiges« anklicken und einen anderen Reisegrund eintippen — als Gast würde ich mir bei einem solchen Formular aber denken, dass die Einreise aus Urlaubsgründen gar nicht erwünscht, möglicherweise nicht einmal gestattet ist.

    (Sanitätspersonal, Besatzungsmitglieder [sic] oder Athletinnen sind eigentlich auch keine Einreisegründe, sondern Personengruppen… aber was soll’s.)

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



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