→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

  • Elsass-lothringisches ›Lokalrecht‹.

    Zur Überwindung der Wirtschafts- und Schuldenkrise wird derzeit in Frankreich unter anderem über die Abschaffung von Feiertagen diskutiert. Aus dem Elsass regt sich Widerstand gegen die angedachte Streichung des 8.-Mai-Feiertags (Befreiungstag) und insbesondere gegen die im Raum stehende Abschaffung der Regionalfeiertage von Elsass und Mosel (einem Teil Lothringens).

    Richtig gelesen: Das Elsass und das Moseldépartement haben — im Rahmen des sogenannten »Lokalrechts« — eigene gesetzliche Feiertage, den Karfreitag und Stefani am 26. Dezember.

    Zum Vergleich: Südtirol hat trotz Autonomie keine eigenen Feiertage1auch der Pfingstmontag ist kein richtiger gesetzlicher Feiertag und (im Unterschied zu deutschen Bundesländern oder autonomen Gemeinschaften in Spanien) auch keine Zuständigkeit, welche einzurichten. Seit Jahren wird vergeblich versucht, Josefi wieder einzuführen.

    Durch den aktuellen Elsässer Protest gegen die drohende Abschaffung der Regionalfeiertage bin ich erst auf deren Existenz sowie auf das »Lokalrecht« aufmerksam geworden. Es erinnert mich ein wenig an die historischen Rechte (derechos forales) von autonomen Gemeinschaften in Spanien — wiewohl sich daraus in Elsass-Lothringen zwar gesetzliche Besonderheiten, aber keine wesentlichen Zuständigkeiten ergeben.

    Dass so ein »Lokalrecht« im zentralistisch organisierten Frankreich — seit über 100 Jahren! — überhaupt existiert, finde ich jedenfalls höchst spannend.

    Große Teile von Elsass und Lothringen gehörten von 1871 bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zum deutschen Kaiserreich. Nach der Abtrennung von Frankreich kam es sogar zu einer Option. Als diese Gebiete nach dem Ersten Weltkrieg wieder Frankreich angegliedert wurden, gab es dagegen nur geringen Widerstand aus der Bevölkerung. Allerdings wünschten sich erhebliche Teile der Einwohnerschaft und insbesondere auch die Eliten die Beibehaltung inzwischen entstandener Rechte, wenn nicht gar eine Autonomie. So wurde 1918 beschlossen, dass die rückgegliederten Départements – wenigstens zeitweise – Bestandteile des dort bereits geltenden Rechts beibehalten durften, auch um zu verhindern, dass der Ruf nach Selbstbestimmung lauter wird.

    Die damaligen Reformen im Deutschen Reich waren ihrer Zeit — und auch der Gesetzgebung in Frankreich — nach einhelliger Meinung weit voraus. Wichtige sozialpolitische Errungenschaften wurden im Rest der französischen Republik teils erst Jahrzehnte später eingeführt.

    Zum »Lokalrecht« von Elsass-Lothringen (bzw. jener Teile, die mehrere Jahrzehnte »deutsch« gewesen waren) gehören Gesetze und Normen

    • aus der napoleonischen Zeit, die in Frankreich abgeschafft worden waren, während diese Gebiete unter deutscher Herrschaft waren;
    • des Deutschen Kaiserreichs aus jener Zeit;
    • die der Landtag von Elsass-Lothringen in »deutscher Zeit« erlassen hatte.

    Erheblichenteils sind diese Gesetze (mit oder ohne Anpassungen, die in der Zwischenzeit nötig wurden) mit einer Unterbrechung in der Nazizeit bis heute in Kraft. Ein Teil davon liegt angeblich immer noch ausschließlich in deutscher Sprache vor. Im französischen Gesetzesanzeiger sind sie nie erschienen.

    Wenn wir daran denken, dass es in Südtirol bis heute nicht nur undenkbar ist, dass irgendwelche Gesetzestexte nur auf Deutsch verfasst werden, sondern auch bei zweisprachigen Gesetzen im Zweifelsfall noch immer nur der italienische Wortlaut maßgebend ist, ist die Situation in Elsass und Lothringen (Mosel) umso verwunderlicher.

    Ist es nicht beachtlich, dass ein so zentralistisches Land wie Frankreich die Toleranz und die Resilienz aufbringt, sogar Gesetze eines anderen Landes unverändert zu übernehmen, in einer Fremdsprache beizubehalten — und sie über Jahrzehnte in Kraft zu lassen? Unorthodoxe, unwahrscheinliche bzw. »unrealistische« Lösungen sind in der Realität eben doch möglich.

    Fünf Prozent

    Die 1924 bestätigte Entscheidung Frankreichs, das »Lokalrecht« unverändert beizubehalten, ist auch dann erstaunlich, wenn man bedenkt, wie in Südtirol in genau jenen Jahren versucht wurde, alles Deutsche beziehungsweise Österreichische wegzufegen und auszumerzen. Diese unterschiedliche Herangehensweise offenbart sich auch bei den Ortsnamen, die in Elsass-Lothringen bis heute ausschließlich in ihrer deutschen (alemannischen) Form amtlich sind. Lediglich die Schreibweise wurde in vielen Fällen (was natürlich ebenfalls zu hinterfragen ist) so angepasst, dass die Bezeichnungen auf Französisch »korrekt« ausgesprochen werden.

    Konkret umfasst das »Lokalrecht« Bereiche, die alles andere als sekundär sind. Betroffen sind etwa der Aufbau der Justiz, Teile des Arbeitsrechts, Fürsorge und Gesundheitswesen, Jagdrecht, Grundbuch und Kataster, Lehrlingswesen und Zünfte, Handel, Trennung von Staat und Kirche, Gemeindeautonomie.

    Einige Beispiele:

    • Vorteilhaftere Regelung der Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall.
    • Striktere Regelung der Sonntagsruhe mit wenigen Ausnahmemöglichkeiten.
    • Zwei zusätzliche Feiertage, wie bereits erwähnt am Karfreitag und Stefani.
    • Nichtkonkurrenzklauseln für ehemalige Angestellte muss einen finanziellen Ausgleich vorsehen.
    • Eigene gesetzliche Krankenkasse mit im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet erweiterten Leistungen.
    • Zusätzliche kommunale Sozialfürsorge, die von den Gemeinden selbst geregelt wird.
    • Privatkonkurs nach deutschem Vorbild.
    • Deutlich größere Gemeindeautonomie.
    • Eigenständiges Jagdrecht, das z.B. das Wild nicht wie in Frankreich als res nullius, sondern als gemeinschaftliches Vermögen betrachtet.
    • Spezielles Vereinsrecht und eigenes, von der Präfektur unabhängiges Vereinsregister.
    • Es gilt das Konkordat von 1801 zwischen Napoleon und Heiligem Stuhl fort, das im restlichen Frankreich 1905 abgeschafft wurde.
    • Dadurch weniger strikte Trennung von Staat und Kirche als im restlichen Frankreich, einschließlich Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.
    • Beibehaltung eines (vom Kataster getrennten) Grundbuchs.
    • Gerichte erster Instanz haben erweiterte Zuständigkeiten (Registerführung, Ausstellung von Erbscheinen, Kontrolle von Immobilien-Zwangsvollstreckungen, freiwillige Gerichtsbarkeit, Zuständigkeiten in Zivil- und Handelssachen).

    Kurios obwohl nicht unmittelbar Teil des »Lokalrechts«: Züge verkehren in Elsass-Lothringen (Mosel) bis heute wie in Deutschland rechts statt wie in Frankreich links (vgl.).

    Schätzungen zufolge sollen immerhin fünf Prozent der gesamten in den drei betroffenen Départements (den zwei elsässischen und dem Moseldépartement) zur Anwendung kommenden Gesetze zum »Lokalrecht« gehören.

    Wie viele Besonderheiten rechtlicher bzw. rechtskultureller Natur hat Südtirol aus österreichischer Zeit beibehalten? Die Zäsur von Faschismus und Nationalsozialismus hat vieles einfach hinweggefegt.

    Das IDLAM

    Im Jahr 1985 wurde ein öffentliches Institut (IDLAM) gegründet, das mit der Bewahrung und Erforschung, mit Empfehlungen zur Fortentwicklung und der breiteren Bekanntmachung des »Lokalrechts« betraut wurde. Es berät auch Institutionen, die es umsetzen, anwenden und entwickeln müssen.

    Auf der Website des Instituts wird unter anderem darauf hingewiesen, dass es sich beim »Lokalrecht« zwar nicht um autonome Befugnisse handelt, aber doch um ein wichtiges Signal, dass regionale Sonderlösungen auch in Frankreich denk – und umsetzbar sind. Um das »Lokalrecht« anzuwenden, sei stets lokale Expertise erforderlich, die es in Paris nicht gebe. Wichtiger noch als die genauen Inhalte sei also gewissermaßen die Tatsache, dass ein solches Recht überhaupt existiert.

    Frankreich hat nach 1918 auch weitere Gesetze erlassen, die nur Elsass-Lothringen (Mosel) betreffen, was eigentlich den Grundprinzipien und dem Selbstverständnis eines so zentralistischen Staates widerspricht. Es zeigt aber, dass das historische »Lokalrecht« eine Grundlage bildet, um eine Sonderstellung zu rechtfertigen.

    Aus Südtiroler Sicht interessant finde ich auch, dass beim IDLAM die Übernahme von lokalem Recht auf gesamtstaatlicher Ebene sehr kritisch gesehen wird. Wenn sich der französische Staat bei Gesetzesreformenam am elsass-lothringischen »Lokalrecht« orientiert, bestehe immer auch die Gefahr, dass es in diesen Bereichen zu Zentralisierungen komme sowie die Spezifizität entfalle.

    Hierzulande sind wir eine offiziell kritische Haltung einer Institution gegenüber anderen gar nicht gewohnt. Doch es stimmt: Auch wenn der italienische Staat sich Regelungen aus Südtirol zum Vorbild nimmt, was immer wieder geschieht, ist dies desöfteren der Anlass, auch die Zuständigkeit für den entsprechenden Bereich an sich zu ziehen oder zumindest in die Südtiroler Kompetenz »hineinzuregieren«.

    Wie das elsässische Beispiel zeigt, können — neben einer Autonomie — auch regionalspezifische Regelungen ein Beitrag zur Wahrung von Besonderheiten sein. Leider beinhaltet das dortige »Lokalrecht« so gut wie keine Sonderregeln, die auch zur Bewahrung der sprachlichen Eigenheiten beitragen würden.

    Für Südtirol wurden immer wieder Kohabitations- oder Kondominiummodelle zwischen Österreich und Italien angedacht. Das elsass-lothringische Modell beinhaltet zumindest Bestandteile eines solchen Ansatzes.

    Cëla enghe: 01 02 03

    • 1
      auch der Pfingstmontag ist kein richtiger gesetzlicher Feiertag


    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Galoppierende Marginalisierung.

    Der Meraner Pferderennplatz ist im Besitz der Stadtgemeinde, die die 2013 gegründete Meran Galopp GmbH mit der Führung beauftragt hat. Dies erfährt man auf der Homepage der Anlage, die dort als »der Tempel des Hindernissports in Italien« (!) bezeichnet wird und ausschließlich über die italienische Adresse www.ippodromomerano.it zu erreichen ist.

    Ausschnitt Website Pferderennplatz Meran – Querbalken von mir

    Auch die deutsche Fassung der Website zeigt zudem ein ausschließlich italienischsprachiges Logo (Ippodromo di Merano) und die Südtirol-Dachmarke mit der faschistisch oktroyierten Landesbezeichnung. Auf diese Missstände hat mich ein Leser hingewiesen.

    Ausschnitt Website Pferderennplatz Meran – Querbalken von mir

    Viele der vorhandenen deutschen Texte sind voller Fehler, doch darüber hinaus sind manche Bereiche nur auf Italienisch verfügbar. So gibt es etwa das Impressum (einschließlich der schon etwas verstaubten Sozialbilanz von 2020 dort) oder das Reglement für die Reitställe nicht auf Deutsch.

    Im Footer — dem »Seitenfuß« des Webauftritts mit Anschrift, Kontakten und Links — scheint die Meran Galopp GmbH ausschließlich mit italienischem Namen auf:

    Ausschnitt Website Pferderennplatz Meran – Querbalken von mir

    Die E-Mail-Adressen (meranogaloppo@gmail.com und info@merano-galoppo.it) sind ebenfalls einsprachig italienisch.

    Für die Stadt Meran als Eigentümerin und für Südtirol als Ganzes ist dieser Zustand beschämend.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Cannæ statt Bologna.

    Vergangenen Sonntag, den 2. August war der 45. Jahrestag des Anschlags von Bologna, dem größten faschistischen Massaker der Nachkriegszeit.

    Was macht der Kulturminister einer neofaschistischen Regierung an einem solchen Tag? Er begibt sich nach Apulien. Dort, in Cannæ, gedenkt er der Punischen Kriege, genauer gesagt einer legendären Schlacht, die wahrscheinlich am 2. August 216 v. Chr. stattgefunden hat. Dabei wurden die Römer von den Karthagern unter Hannibal vernichtend geschlagen.

    Welchen Sinn das hat, ordnet der Trentiner Historiker Francesco Filippi gegenüber il Dolomiti ein: Einerseits verpasst Minister Alessandro Giuli damit selbstverständlich den Opfern von Bologna eine schallende Ohrfeige. Nicht nur flüchtet er aber vor dem Gedenken an ein neofaschistisches Verbrechen — er begibt sich sogar ausdrücklich an einen Ort faschistischer Geschichtsklitterung. In Cannæ nämlich soll er Blumen ausgerechnet vor einer Säule niedergelegt haben, die vom faschistischen Regime errichtet worden war. Wie wir auch in Südtirol erfahren durften, waren Mussolini und seine Leute von der Idee geradezu besessen, eine historische Kontinuität zwischen den alten Römern und den Italienern — bzw. den Faschisten — herzustellen, die es so jedoch nicht gibt.

    Doch der italienische Kulturminister, der sogar massive Investitionen in diese Kulturfälschung ankündigte, übersieht laut Filippi, dass die alten Römer nicht nur keine Proto-Italiener, sondern vielmehr eine vielfältige Ansammlung von Völkern und Kulturen waren. Er warnt zudem davor, dass die Rechten versucht sein könnten, die Karthager als Urheber eines gescheiterten Bevölkerungsaustauschs darzustellen — Hand in Hand mit Bildungsminister Giuseppe Valditara, dessen Unterrichtsleitlinien in diese Richtung zeigten.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 | 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Rätoromaninnen gegen die Assimilierung.

    Gestern ist in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) ein Artikel über den Kampf der Rätoromaninnen in der Schweiz gegen die Germanisierung erschienen. Darauf hat mich ein Freund hingewiesen.

    Ausschnitt NZZ online. Titel: Ein Sprachatlas und ein Chefredaktor, der Artikel von Rumantsch Grischun auf Surmiran übersetzen lässt – wie sich die Rätoromanen gegen die Germanisierung wehren. Die Rätoromanen trotzen dem Gewichtsverlust mit vielen Projekten.

    Ausschnitt (NZZ)

    Das Rätoromanische sei 1938 Schweizer Landessprache geworden, 1996 Amtssprache des Bundes im Verkehr mit den Rätoromaninnen — und zwar beides Mal durch Volksabstimmung. In Graubünden sei Rätoromanisch zudem neben Deutsch und Italienisch eine von drei gleichberechtigten Amtssprachen. Doch trotz der starken institutionellen Absicherung bleibe der Bestand der Sprachgemeinschaft unsicher.

    Industrialisierung und Tourismus seit Ende des 19. Jahrhunderts hätten einen starken deutschsprachigen Einfluss mit sich gebracht.

    Doch die Standardsprache Rumantsch Grischun habe sich seit dem Ende des 20. Jahrhunderts »in der Verwaltung, in der Werbung, in offiziellen Bekanntmachungen und Durchsagen sowie in den Online-Kanälen der Medien und der Zentralverwaltungen« durchgesetzt.

    Es gebe interessante neue Projekte, die sich mit der rätoromanischen Sprachgruppe beschäftigten. Unter anderem wird erwähnt, dass der Zürcher Professor Rico Valär die Zusammenarbeit der romanischen Minderheiten in Graubünden, Südtirol und Friaul untersuchen will.

    Bedeutend finde ich persönlich insbesondere den letzten Absatz des Artikels. Dort heißt es:

    Doch das demografische Umfeld ist deprimierend: Deutschsprachige, die ins rätoromanische Sprachgebiet einwandern, müssen nicht Rätoromanisch lernen, wenn sie nicht wollen. Denn die Rätoromanen sprechen alle auch Deutsch. So tragen sie selber ein wenig zu ihrer Marginalisierung bei.

    – Roger Blum (NZZ)

    Dasselbe gilt für die meisten Sprachminderheiten dieser Welt, auch jene in Südtirol. Hierzulande gibt es ein Gefälle Italienisch > Deutsch > Ladinisch in dem Sinne, dass Italienischsprachige, die nach Südtirol ziehen, grundsätzlich nicht Deutsch lernen müssen, wenn sie nicht wollen. Das wird ihnen sogar zunehmend erleichtert, je mehr sich dieser Trend fortsetzt, anstatt dass Gegenmaßnahmen ergriffen würden.

    Italienisch- und Deutschsprachige, die in die Ladinia ziehen, müssen ebenfalls kein Ladinisch lernen. Der entsprechende Druck ist äußerst gering.

    Der Hinweis, die Rätoromaninnen trügen selber ein wenig zu ihrer Marginalisierung bei, weil sie alle auch Deutsch sprechen, ist zwar formal richtig. Gleichzeitig ist es aber auch eine Art Victim-Blaming: Minderheiten haben oft gar keine andere Wahl, als — aufgrund von struktureller Gewalt — auch quasi ausnahmslos die Mehrheitssprache zu beherrschen. Solange das so ist und umgekehrt nur in sehr eingeschränktem Maß gilt, ist diese Art von »Beitrag zur Selbstmarginalisierung« unfreiwillig.

    Andererseits darf man den asymmetrischen Wunsch, die Mehrheitssprache zu erlernen, durchaus kritisch hinterfragen und versuchen, auf diese Einseitigkeit bewusst einzuwirken.

    Wie das Rätoromanische in der Schweiz schrumpfen auch das Deutsche und das Dolomitenladinische in Südtirol.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 05 06 07 08 09 || 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Kurzzeitvermietung hat Vorrang.
    Rom ficht Wohnreform an

    Während die rechtsrechte italienische Regierung angeblich den Autonomieausbau vorantreibt, geht sie zum wiederholten Mal gegen autonome Bestimmungen vor.

    Die im Juni vom Landtag verabschiedete Wohnreform 2025 (Gesetz Nr. 6) beinhaltet unter anderem längst überfällige Einschränkungen für die touristische Kurzzeitvermietung. Damit soll die Wohnraumverknappung bekämpft werden, um die Deckung des Grundbedarfs der ansässigen Bevölkerung zu gewährleisten und unter anderem die Abwanderung zu verringern.

    Dadurch überschreitet das Land jedoch laut römischer Regierung die eigenen Zuständigkeiten. Sie hat also gestern die Anfechtung der entsprechenden Vorschriften beschlossen. Die Maßnahmen sollen nichts weniger als im Widerspruch zum freien Wettbewerb und zur zivilrechtlichen Ordnung stehen, die Grundsätze von Gleichheit, Freiheit der privaten wirtschaftlichen Initiative und Schutz des Privateigentums verletzen.

    Die italienische Verfassung beinhaltet das Recht auf Wohnen nicht — jedenfalls nicht ausdrücklich. Es ist aber zum Beispiel in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und Kulturelle Rechte sowie in Artikel 31 der Europäischen Sozialcharta von 1996 enthalten, die Italien wie fast alle Länder der Erde bzw. Europas unterzeichnet und ratifiziert hat.

    Medienberichten zufolge will die Landesregierung nun mit Rom über das Gesetz verhandeln, was dann wohl bedeuten würde, dass sie sich unterordnet und die Beschränkungen letztendlich aufgeweicht werden.

    Cëla enghe: 01 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • I tribunali baleari dovranno utilizzare i toponimi catalani.

    La giustizia spagnola, nelle Isole Baleari, non potrà più servirsi dei toponimi locali spagnoli — ovvero castigliani — negli atti e nelle comunicazioni di qualsiasi tipo, indipendentemente dalla lingua utilizzata. Ciò significa che anche nei testi in lingua spagnola sarà ammesso solamente l’utilizzo della toponomastica catalana.

    L’entità linguistica Fem-ho en Català («Facciamolo in Catalano») aveva presentato un reclamo al Ministero della Giustizia di Madrid, in quanto i tribunali delle Baleari, nei testi in lingua spagnola, sovente utilizzavano la toponomastica castiglianizzata — come ad esempio Ibiza (in luogo di Eivissa), Palma de Mallorca (in luogo di Palma) o Mahón (in luogo di Maó).

    Il Ministero della Giustizia ora ha emesso una cosiddetta risoluzione amministrativa contenente l’ordine che, essendo l’unica forma ufficiale dei toponimi delle Baleari quella in lingua catalana, i tribunali saranno d’ora innanzi tenuti a utilizzarli esclusivamente, dando quindi pienamente ragione all’associazione ricorrente.

    In precedenza, il Tribunale Supremo aveva invece sostenuto che fosse legale anche l’utilizzo della toponomastica non (più) ufficiale.

    A fine 2024, con la nuova legge sul diritto alla difesa, il Governo spagnolo aveva sensibilmente ampliato i diritti linguistici in ambito giudiziario. Con la risoluzione appena rilasciata invece ha ribadito l’importanza dei toponimi ufficiali a prescindere dalla lingua, rafforzando il ruolo e la dignità delle lingue minoritarie o coufficiali.

    Le regioni dello Stato spagnolo hanna piena autonomia nell’ambito della toponomastica e hanno facoltà di abolire quella castigliana di origine franchista e non.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Der Charme des kleinen Landes Südtirol.
    Lanz' und Prechts Kleinstaaterei

    Precht: Wir hatten ja immer mal vor, eine Sendung zu machen über den Charme kleiner Länder.

    Lanz: Das stimmt. Sollten wir mal machen.

    Precht: So als Südtiroler kannst du damit ja eine Menge anfangen.

    Lanz: Wenn ich jetzt sage, dass wir ein eigenes Land sind, dann meldet sich gleich wieder das italienische Konsulat.

    Precht: Ja, aber ich glaube, es gibt keinen Südtiroler, der das nicht irgendwie fühlt, dass man ein eigenes Land ist.

    Lanz: Ich bin froh, dass du es aussprichst.

    – Podcast “Lanz & Precht”, Ausgabe 202

    Transkription von mir

    Markus Lanz und Richard David Precht outen sich als “Kleinstaatler” und äußern sich blasphemisch gegenüber dem italienischen Nationalstaat.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL