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  • Rechte Fusion: AAnC geht in FdI auf.

    Bisher gab es eine enge Kooperation, doch nun ist A. Adige nel Cuore (AAnC), die Partei von Alessandro Urzì, mit Sack und Pack — sowie all seinen Mitgliedern — der rechtsextremen Fratelli d’Italia (FdI) von Giorgia Meloni beigetreten. Urzì ist der dienstälteste Abgeordnete zum Südtiroler Landtag und gehörte schon Alleanza Nazionale (AN), dem PDL und FLI an, bevor er sein eigenes politisches Projekt startete. Nun ist er regionaler Koordinator von FdI. Bei den anstehenden Gemeindewahlen wird AAnC nicht mehr auf den Wahlzetteln zu finden sein.

    Schon seit der letzten Landtagswahl 2018 trägt die Einmannfraktion von Urzì im Landtag die Doppelbezeichnung A. Adige nel Cuore/Fratelli d’Italia.

    Die Partei von Giorgia Meloni, in der jene von Alessandro Urzì nun aufgegangen ist, ist — um nur einige Beispiele zu nennen — dafür bekannt, dass sie:

    Urzì selbst konnte seine nationalistische Agenda während der letzten Jahre (auch in Zusammenarbeit mit zentralstaatlichen und Landesinstitutionen) sehr erfolgreich weiterbringen.

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  • Was ist eine Minderheit?

    Als ich mir neulich den Bericht des UN-Sonderberichterstatters betreffend Minderheiten über seinen Spanienbesuch von der Homepage der Vereinten Nationen geladen habe, bin ich auch auf die dort hinterlegte Definition einer Minderheit gestoßen:

    Concept of a minority: mandate definition

    An ethnic, religious or linguistic minority is any group of persons which constitutes less than half of the population in the entire territory of a State whose members share common characteristics of culture, religion or language, or a combination of any of these. A person can freely belong to an ethnic, religious or linguistic minority without any requirement of citizenship, residence, official recognition or any other status.

    Clarifications on who is a member of a minority

    Following mainly the Human Rights Committee jurisprudence, additional elements as to who is a member of a minority can be summarized as follows:

    (a) Indigenous peoples may constitute linguistic, religious or ethnic minorities in the States in which they find themselves. Both are not mutually exclusive, nor undermine any applicable rights as a minority or indigenous people.

    (b) The “territory” to consider in determining whether or not a group is a linguistic, religious or ethnic minority is the entire territory of a State, and not one of its political or territorial subunits;

    (c) One of the main objective criteria for determining whether a group is a minority in a State is a numerical one. A minority in the territory of a State means it is not the majority. Objectively, that means that an ethnic, religious or linguistic group makes up less than half the population of a country.

    und

    The absence of consistency in understanding who is a minority is a recurring stumbling block to the full and effective realization of the human rights of minorities. Different United Nations entities may contradict one another because they consider different groups of persons as constituting a minority – and exclude certain persons as ‘not being members of a real minority’ for different, sometimes ad hoc, reasons. States Members of the United Nations may at times hesitate to engage on matters relating to minorities because of uncertainties as to who is a minority and what that entails. In some countries, there may be even the assumption that the absence of a “definition” means it is left to each State to determine freely who is or is not a minority. In most of these situations, the uncertainty leads to restrictive approaches: in many situations, persons are deemed to be “undeserving” because they are not “traditional” minorities, not citizens or not sufficiently “dominated”. The end result is that some minorities are excluded because they are not the “right kind” of minority according to different parties.

    Sowohl die Mandatsdefinition selbst, als auch Punkt (b) der darauffolgenden Klärung lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass das Gebiet, das zur Definition einer Minderheit heranzuziehen ist, stets jenes des Gesamtstaates und nicht jenes eines seiner Glieder (Regionen, Länder, Gemeinden etc.) ist. Etwas anderes wäre auch abwegig, weil zwar unbestritten ist, dass die italienische Sprachgruppe zum Beispiel in Urtijëi in der Minderzahl ist, aber ebenso klar sein muss, dass dies nicht dazu führen darf, dass dort die staatliche Mehrheitsgemeinschaft (die Titularnation) als schutzbedürftig eingestuft wird. Andernfalls würde man den Minderheitenschutz ad absurdum führen und zum Mehrheitsschutz umfunktionieren.

    Obschon dies evident sein und keiner gesonderten Betrachtung bedürfen sollte, ist die Auffassung, dass die nationale Mehrheit in Südtirol und in den meisten seiner Gemeinden »die eigentliche Minderheit« ist, immer wieder zu vernehmen — auch von Menschen, die es  besser wissen sollten. Ihnen sei die obige Definition ans Herz gelegt.

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  • Euregio Connect.

    Im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach haben die Geschäftsführer der Landestourismusorganisationen (LTO) von Nord-/Osttirol, Südtirol und Trentino am Tiroltag den Gründungsantrag für einen neuen Europäischen Verbund Territorialer Zusammenarbeit (EVTZ) unterzeichnet. Tirol Werbung, Trentino Marketing und IDM Südtirol wollen so ihre Kooperation in den Bereichen Tourismus, Kultur und Sport vertiefen.

    Während der vergangenen Jahre hat man bereits mit dem 2017 zur Tour of the Alps umfunktionierten ehemaligen Giro del Trentino Erfahrungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesammelt.

    Bevor er nach spätestens einem halben Jahr tatsächlich tätig werden kann, muss der als Euregio Connect getaufte EVTZ noch von den zuständigen Institutionen in Österreich und Italien überprüft und genehmigt werden.

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  • Minderheiten: Fernand de Varennes in Spanien.
    UN-Sonder­berichterstatter bemängelt zahlreiche Defizite

    Der UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten führt jährlich im Normalfall zwei Landesbesuche durch. Dabei trifft er sich mit Räpresentantinnen von Exekutive, Legislative und Judikative, spricht mit Vertreterinnen UN-Büros und anderen internationalen Organisationen sowie von Zivilgesellschaft und NROs. Ziel ist es, dem UN-Menschenrechtsrat Bericht zu erstatten und Verbesserungen beim Minderheitenschutz herbeizuführen.

    Solche Besuche finden allerdings auf Einladung des betreffenden Staates statt. Italien war bislang nicht darunter.

    Im Jahr 2019 besuchte der amtierende Sonderberichterstatter, Dr. Fernand de Varennes, Spanien. Der daraus hervorgegangene Bericht enthält Bemerkenswertes, und zwar unter anderem:

    • Punkt 58: Die abermalige Anerkennung des katalanischen Schulsystems, dessen Grundlage eine stark asymmetrische Immersion zugunsten der katalanischen Sprache ist.
    • Punkt 65: Die Empfehlung, dieses hoch erfolgreiche und von der UNESCO ausgezeichnete Schulsystem nicht durch Maßnahmen zu gefährden, die den Anteil an Unterricht in katalanischer Sprache einschränken. Im Jahr 2015 hatte das spanische Höchstgericht (Tribunal Supremo) geurteilt, dass mindestens 25% des Unterrichts in spanischer Sprache (Kastilisch) durchzuführen sei (vgl. Punkt 57).
    • Punkt 66: Die Kritik am dreisprachigen Schulmodell (Kastilisch, Katalanisch und Englisch), für das sich einige Schulen auf den Balearen entschieden haben, weil es den Unterricht in der Minderheitensprache (Katalanisch) einschränke (vgl. Punkt 86).
    • Punkte 67-70: Die Sorge über das drastische Vorgehen gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und die (Höhe der) verhängten Haftstrafen — sowie über das Signal, das dadurch an andere Minderheiten ausgesandt werde.

    Autonome Gemeinschaften in Spanien üben deutlich mehr Zuständigkeiten aus, als Südtirol. Dennoch ortete der Sonderberichterstatter — auch aufgrund der Beschwerden, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht wurden — teils massive Defizite beim Minderheitenschutz. Unter anderem ist dies darauf zurückzuführen, dass einschlägige Gesetze nicht umgesetzt wurden, wovon wir auch hierzulande ein Lied singen können.

    Über das hier zusammenfassend Erwähnte hinaus beinhaltet der Bericht auch interessante Erkenntnisse zu anderen Minderheiten wie Roma, Gehörlose, Zugewanderte oder Musliminnen. Ein Besuch des Sonderberichterstatters würde sich auch bei uns durchaus lohnen.

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  • Anton-Wilhelm-Amo-Straße.

    Am vergangenen Donnerstag (20. August) hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Stadtteils Berlin Mitte die Umbenennung der M*****straße beschlossen.

    Bereits Anfang Juli hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) angekündigt, der gleichnamige U-Bahnhof werde bald den Namen der nahegelegenen Glinkastraße tragen. Doch schnell wurde klar, dass auch das ein Fehlgriff war: Der russische Komponist Michail Iwanowitsch Glinka war selbst Nationalist und Antisemit.

    Nun wird also nicht nur die Station, sondern gleich die ganze Straße umbenannt: in Anton-Wilhelm-Amo-Straße. Amo war im 18. Jahrhundert der erste Philosoph und Gelehrte afrikanischer Herkunft im heutigen Deutschland. Der Entscheid fiel klar, aber nicht einstimmig: CDU und AfD befürworteten die Beibehaltung der als diskriminierend empfundenen Benennung. SPD, Linke und Grüne zogen die Sache aber durch.

    P. S.: In Südtirol müssten wir uns womöglich darüber unterhalten, ob nicht Mohrenstraße besser und melodischer klingt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Scozia, indipendentismo a più dieci.

    Lo scarto tra favorevoli e contrari all’indipendenza della Scozia ha raggiunto il record di dieci punti percentuali, capovolgendo l’esito del referendum ufficiale del 2014. A certificarlo è un sondaggio Panelbase effettuato dal 12 al 18 agosto su un campione di 1.011 scozzesi per conto di Business Scotland. Senza contare il 7% di indecisi, comunque insufficienti a ribaltare il risultato, il 55% dei rispondenti sostiene il distacco da Londra, mentre il 45% lo rifiuta.

    Risultato sostanzialmente confermato da un’ulteriore indagine, a cura di Savanta ComRes, resa pubblica mercoledì (indipendentismo al 54%). Inoltre, in vista delle elezioni scozzesi del 2021 fotografa l’SNP al 43%, i Tories al 21% e i laburisti al 16%. Seguono i Verdi (indipendentisti) con il 10% e i liberaldemocratici con l’8%.

    Insomma, situazione fluida e in continua evoluzione ma che al contempo pare più che mai favorevole ad approfondire l’autogoverno in chiave statuale.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01



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  • Rai scheitert an mehrsprachiger Cookie-Info.

    Die Nachrichtenseiten der Südtiroler Tagesschau sowie von Trail sind ins Internetportal der Rai-Regionalnachrichten (einsprachig italienisch: TGR) eingegliedert. Dieses ist wohl einsprachig konzipiert worden, weshalb die Cookie- und Werbeinformation auch auf den Seiten von Tagesschau und Trail ausschließlich auf Italienisch eingeblendet wird. Auch eigene Einstellungen lassen sich ohne gute Kenntnisse der Staatssprache nicht vornehmen.

    Um es einzuordnen: Bei der deutsch- und ladinischsprachigen Rai handelt es sich um öffentlich-rechtliche Angebote, die auch dafür konzipiert wurden, dass Bürgerinnen, die die Staatssprache (noch) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, mit grundlegenden Informationen versorgt werden können.

    Gerade deshalb — aber auch angesichts der Summen, die das Land Südtirol in den staatlichen Rundfunk investiert — sollte es nicht zuviel verlangt sein, dass jene Rai-Webseiten, die sich ausdrücklich an die Minderheiten richten, auch vollumfänglich in den Minderheitensprachen verfügbar sind.

    Im Übrigen bin ich aber ohnehin der Meinung, dass das eine Frage der Nutzerfreundlichkeit ist und die Forderung nach Mehrsprachigkeit normalerweise gar nicht besonders begründet werden müsste.

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  • Gesundheitswesen: Stellen ohne Proporz.

    Am 11. Juni hat der Südtiroler Gesundheitsbetrieb (Sabes) die Landesregierung wieder einmal um eine Aufweichung des Stellenproporzes ersucht, und zwar für:

    • 10 Vollzeitstellen als biomedizinische Labortechnikerin;
    • 10 Vollzeitstellen als medizinisch-röntgentechnische Assistentin;
    • 1 Vollzeitstelle als Technikerin für Neurophysiopathologie;
    • 2 Vollzeitstellen als Orthoptistin/Ophthalmologie-Assistentin;
    • 2 Vollzeitstellen als Disponentin der Notrufzentrale;
    • 15 Vollzeitstellen als Pflegehelferin;
    • 20 Vollzeitstellen als Fachkraft;
    • 15 Vollzeitstellen als spezialisierte Hilfskraft;
    • 15 Vollzeitstellen als qualifizierte Sekretariatsassistentin;
    • 50 Vollzeitstellen als Krankenpflegerin.

    Am 11. August stimmte die Landesregierung dieser Abweichung zu. Alle 140 Stellen würden der deutschen oder der ladinischen Sprachgruppe zustehen, gehen nun jedoch an Bewerberinnen der italienischen Sprachgruppe.

    Wie ist es möglich, dass so viele Stellen, die den Sprachminderheiten zustehen würden, an die nationale Mehrheit vergeben werden müssen? Woher rührt der Mangel an Bewerberinnen? Dabei hat Südtirol im staatsweiten Vergleich doch eigentlich die günstigste demographische Entwicklung.

    Fortwährend Ausnahmen vom Proporz zu beschließen, ohne dieser besorgniserregenden Entwicklung parallel durch strukturelle Maßnahmen entgegenzuwirken, kann nicht die Lösung sein. Dies umso mehr, als im Gesundheitswesen bereits Ausnahmen von der Zweisprachigkeitspflicht gelten. So stehen die ausgewogene Vertretung der Sprachgemeinschaften und das Recht auf Gebrauch der Muttersprache auf der Kippe.

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