Autorinnen und Gastbeiträge →

  • Finanzabkommen und Briefwechsel.
    Quotation

    Das ist ein Quantensprung, wir haben nun eine Finanzregelung, die eine völkerrechliche Absicherung erfahren hat, wobei dann natürlich genau der Inhalt zu schauen ist, dieser Briefwechsel hat die Finanzregelung und indirekt auch die Südtirolautonomie nochmals auf völkerrechtlicher Ebene abgesichert

    […]

    Es handelt sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, aber um einen Briefwechsel um einseitige Rechtsgeschäfte, die wechselseitig aufeinander bezogen sind und dadurch einen Verpflichtungscharakter erzeugen, der dann völkerrechtlich durchsetzbar ist…

    Prof. Hilpold, Universität Innsbruck, im RAI Südtirol Mittagsmagazin, 26.01.15

    Verfassungsrechtlich handelt es sich um eine diplomatische Aktion, die aber rechtlich keinen Inhalt hat. Allerdings ist die Bedeutung eher vom Völkerrecht her.

    […]

    Dieses Abkommen ist eine Änderung des Statuts, daher natürlich hat es Verfassungsrang … der Briefwechsel [Anm. mit Österreich] hat rein rechtlich gesehen aber keine besondere Bedeutung.

    […]

    (Auf die Frage, ob das Abkommen bei einem Regierungswechsel nichtig wäre)

    Nur als Element, aber das kann man nicht einklagen, es gibt einen Unterschied, was nur rechtlich ist und was nur politisch ist. Einklagen kann man den Brief nicht.

    Senator Francesco Palermo im selben Beitrag am 26.01.15

    Ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof, einmal ist es völkerrechtlich relevant, dann nicht, dann wird der Verfassungsrang betont… ich wette, auch dieses Abkommen wird in Bälde gebrochen.



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  • Internetweltmeister?

    Autor:a

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    4 Comentârs → on Internetweltmeister?

    Erst kürzlich wurde von Südtiroler Medien die Nachricht verbreitet, unser Land liege in der Internetnutzung ganz vorne — im Vergleich mit italienischen Regionen. Eigentlich wäre es naheliegend, dass regionale Medien diese Auskunft in einen regionalen Kontext stellen, indem sie auch über den Tellerrand der nationalstaatlichen (und angeblich nicht mehr existierenden) Grenze schauen. Da dies leider wie so oft nicht geschehen ist, habe ich dies zum Anlass genommen, die entsprechenden Vergleichswerte aus den Eurostat-Regionaldaten herauszusuchen und hier wenigstens für die Euregio Tirol grafisch wiederzugeben. Daraus ergibt sich ein facettenreicheres Bild, als die Jubelmeldungen der letzten Tage.

    Haushalte mit Internetanschluss.

    Haushalte mit Internetanschluss (2014).

    Die Unterschiede sind gerade bei den folgenden Erhebungen teils eklatant. Diagramme durch Anklicken vergrößern:

    Für Deutschland und die Schweiz liegen leider keine Daten vor, weshalb diesmal kein 360°-Blick möglich war.



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  • Mindestfallzahlen offenbar nicht bindend.

    Autor:a

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    0 Comentârs → on Mindestfallzahlen offenbar nicht bindend.

    Mehrere Südtiroler Printmedien berichten übereinstimmend über ein Gutachten, das Carlo Bruccoleri im Auftrag des Gesundheitsbezirks Sterzing ausgearbeitet haben soll. Darin soll der ehemalige Vorsitzende des Landesgerichts und Honorarpräsident der Kassation zum Schluss gekommen sein, dass die Mindestfallzahlen, die für die Schließung von Geburtsabteilungen vorgeschoben wurden, nicht bindend sind. Anders als die Landesregierung seit Monaten behauptet, stehen die Richtlinien der Staat-Regionen-Konferenz, welche die Mindestfallzahlen beinhalten, offenbar nicht im Gesetzesrang.

    Ob die Landesregierung lediglich aus Kalkül beharrlich an ihrer Auffassung festhält, ist unbekannt. Jedenfalls hatte der ASGB schon im Dezember darauf hingewiesen, dass der Landesgesundheitsplan lediglich 300 Geburten pro Jahr fordert, um eine Geburtsabteilung zu rechtfertigen. Der Frage, ob dies nicht Vorrang über die Richtlinien der Staat-Regionen-Konferenz habe, war die Landesregierung stets ausgewichen.

    Glaubt man dem Ergebnis des Gutachtens, wäre die Schließung der Geburtsabteilungen mit Verweis auf Rom ein Verzicht auf autonome Planungs- und Gesetzgebungsbefugnisse. Zudem müssten sich die zuständige Landesräting und die Leitung des Südtiroler Gesundheitsbetriebs den Vorwurf der Irreführung gefallen lassen.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07



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  • Garzón und Katalonien.
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    Autor:a

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    1 Comentâr → on Garzón und Katalonien.
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    Der Selbstbestimmungsgrundsatz ist ein fundamentales Menschenrecht. Die einzige Beschränkung, die ich machen würde, ist die Gewaltanwendung. Doch wenn ein Volk dieses Recht ausüben möchte, muss es das tun dürfen. Anstatt dies abzulehnen und absurde strafrechtliche Verfahren einzuleiten, müsste man Mechanismen schaffen, die die Ausübung ermöglichen.

    — Balthasar Garzón, Ara, 24.01.2015

    Balthasar Garzón ist eine echte Institution der spanischen Justiz: Er deckte den spanischen Staatsterrorismus gegen die Basken durch die GAL auf, verfolgte auch die ETA unnachgiebig und gelangte vor einigen Jahren in den Fokus der internationalen Aufmerksamkeit, als er den ehemaligen chilenischen Diktator Augusto Pinochet wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit anklagte. Er ermittelte wegen Guantanà¡mo gegen us-amerikanische Regierungsmitglieder und beantragte die Aufhebung der europaparlamentarischen Immunität von Silvio Berlusconi. Als er erstmals die Öffnung von Massengräbern der franquistischen Militärdiktatur anordnete, erntete er den Widerspruch der spanischen Regierung, aber die Zustimmung der UNO.

    Siehe auch: 01 02 03 || 01



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  • Südtirol vermüllt.

    Autor:a

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    30 Comentârs → on Südtirol vermüllt.

    Ich bin eigentlich ein großer Befürworter der Abfallbewirtschaftung nach dem Verursacherprinzip, wie wir sie auch in Südtirol haben. Eigentlich. Im Prinzip ist es richtig, dass jene, die mehr Abfall verursachen, mehr für die Entsorgung bezahlen, als diejenigen, die weniger Abfall produzieren. Das ist einleuchtend und gerecht und zudem ein Anreiz, Müll zu vermeiden und zu trennen. Allerdings reicht ein sehr geringer Prozentsatz an Bürgerinnen und Bürgern, die sich dem System verweigern, um den Nutzen wenigstens teilweise ad absurdum zu führen — indem sie ihre Abfälle nicht korrekt, sondern irgendwo wild in der Natur entsorgen oder indem sie Restmüll in den Trennmüll mischen und somit die Anstrengungen ihrer MitbürgerInnen zunichte machen.

    Einige wenige zerstören somit die Lebensgrundlage und Lebensqualität aller — nämlich die Schönheit und Sauberkeit unseres alltäglichen Umfelds und vor allem die ökologische Qualität unserer Umwelt.

    Unmittelbarer Anlass für diesen Artikel ist die abermalige Entdeckung einer illegalen Müllablagerung, die ich gestern entlang der Brennerstraße zwischen Brixen und Bozen gemacht habe, indem ich den »Fehler« begangen habe, meinen Blick an einer Haltebucht über die Böschungskante zu werfen:

    Bis vor wenigen Jahren noch gehörte Südtirol zu jenen Ländern, wo man sich nicht fürchten musste, in eine dunkle Ecke oder eben über eine Böschungskante zu schauen, weil man riskiert, eine unangenehme Entdeckung zu machen.

    Erst vor wenigen Wochen war mir — ebenfalls an der Brennerstraße — unterhalb der Autobahn ein weiterer illegaler Müllplatz aufgefallen:

    Im allgemeinen scheinen Südtirols Straßenränder zusehends zu vermüllen, wie ich schon vor mehreren Monaten entlang der Pustertaler Straße zwischen Bruneck und Brixen dokumentiert hatte. Dort sehen Haltebuchten trotz des löblichen Engagements des Straßendienstes in regelmäßigen Abständen so aus, wie diese in der Nähe von St. Lorenzen:

    Taschentücher, aber auch Plastikflaschen, Dosen und Zigarettenschachteln scheinen für viele erst gar nicht mehr als Müll zu gelten, so selbstverständlich landen sie inzwischen am Straßenrand.

    Dass das Problem existiert und bekannt ist, bestätigte mir der Landesstraßendienst erst Anfang Dezember in einem Schreiben. Obschon die genauen Müllmengen nicht erhoben würden, bemängelte Abteilungsdirektor Arch. Robert Gamper, dass »die intensive Arbeit des Landesstraßendienstes« inzwischen »in keinster Weise« ausreiche, um die Lage im Griff zu behalten. Unter anderem hält er es für nötig, dass die zuständigen Behörden Strafen ausstellen — was offenbar nicht geschieht.

    Indem es die Abfallentsorgung von einer mehr ethischen Ebene auf die Ebene des Geldbeutels verschiebt, verleitet das Verursacherprinzip rücksichtslose MitbürgerInnen dazu, ihren Müll illegal und somit angeblich »sparsam« zu entsorgen. Dass die Kosten für die Allgemeinheit ins Unermessliche steigen, interessiert die Verweigerer offenbar wenig.

    Gleichzeitig verschiebt sich das Problem auch von der Mitverantwortung in die Sphäre der Eigenverantwortung: Während etwa Gastwirte, Kaufleute (aber auch Private) früher oft freiwillig auch den öffentlichen Bereich, etwa den Gehsteig vor ihrem Eigentum mitreinigten, wird dies heute jedenfalls finanziell nicht mehr gefördert, sondern tendenziell sogar bestraft. Das ist eine unerwünschte und unangenehme Nebenwirkung des Verursacherprinzips.

    Es stellt sich nun die Frage, wie sich das inzwischen um sich greifende Problem lösen lässt. Über die bereits genannte, konsequente Ahndung von Fehlverhalten hinaus wären mit Sicherheit Sensibilisierungskampagnen erfoderlich, wie sie etwa in Österrecih stattfinden und wie sie — beschränkt auf die illegale Müllentsorgung rund um die Wertstoffsammelstellen — auch die SEAB durchführt. Darüberhinaus sollte vielleicht die Aufklärung an den Schulen intensiviert werden.

    Wir sollten aber auch alle bewusst wieder mehr Mitverantwortung übernehmen.

    In keinem Fall darf ein Abfallbewirtschaftungssystem, so gerecht und einleuchtend es uns erscheint, Umweltschutz und Sauberkeit auf’s Spiel setzen. Es besteht die Gefahr, dass wir unserer Umwelt nachhaltigen Schaden zufügen. Wie wir wissen ist die Sanierung illegaler Müllablagerungen — gerade wenn gefährliche Stoffe abgelagert werden — äußerst schwierig und somit kostspielig.

    Häufig wirkt die illegale Ablagerung eines einzigen Müllsacks, vielleicht sogar von Grünschnitt am Straßenrand oder an einer schwer einsehbaren Stelle geradezu wie eine Einladung, weiteren Unrat abzulagern.
    Darüberhinaus kommt es zu einer Abstumpfung und Gewöhnung, die nur noch schwer rückgängig gemacht werden kann.

    Siehe auch: 01 02



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  • Fernsehkonsum sprachübergreifend.

    Autor:a

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    14 Comentârs → on Fernsehkonsum sprachübergreifend.

    Immer wieder bekommt man in Südtirol zu hören, es seien vor allem die ländlichen und die deutschsprachigen Einwohner des Landes, die sich der jeweils anderen Sprache am meisten verschlössen, in diesem Fall der italienischen. Diese wohl politisch motivierte Aussage wird jedoch bislang von keinen Erhebungen gestützt — im Gegenteil.

    Auch im Fall des sprachübergreifenden Fernsehkonsums sind die Daten mehr als eindeutig: Laut Astat-Sprachbarometer (2004) sehen die deutschsprachigen Südtiroler (die auch größtenteils auf dem Lande leben) wesentlich mehr Fernsehen in italienischer Sprache, als die italienischsprachigen Südtiroler (welche größtenteils in den Städten leben) Sendungen in deutscher Sprache schauen.

    Sprachübergreifender Fernsehkonsum.

    So sehen laut Sprachbarometer 38% der Mitbürger italienischer Muttersprache »nie oder fast nie« Sendungen in deutscher Sprache, während »nur« 27,1% der deutschsprachigen Südtiroler »nie oder fast nie« Sendungen in italienischer Sprache schauen. Mehrmals wöchentlich oder gar täglich schalten hingegen rund ein Drittel der deutschsprachigen Bürgerinnen italienische Sendungen ein, während nur rund ein Fünftel der Italiener derart regelmäßig Sendungen in deutscher Sprache sehen.

    Es ist selbstverständlich schade, dass Sprachdaten in Südtirol so selten erhoben werden, dass die neuesten Werte nun schon über zehn Jahre alt sind. Auch einen Trend kann man bislang noch nicht beurteilen, da das Sprachbarometer von 2004 das erste seiner Art war. Für ein mehrsprachiges Land wie unseres ist dies, wie wir schon mehrmals bemängelt haben, eigentlich verantwortungslos.

    Siehe auch: 01 02 03 04 05 06 07 08



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  • Achammers Dementi.

    Autor:a

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    7 Comentârs → on Achammers Dementi.

    Phillip Achammer, Parteiobmann der SVP und Landesrat der Südtiroler Landesregierung, dementiert eine Abkehr vom Ziel der Vollautonomie. berichtete am 18. Jänner 2015 über eine Veranstaltung in der Cusanus-Akademie in Brixen, wo Landeshauptmann Kompatscher laut Tageszeitung A. Adige die Vollautonomie als Illusion bezeichnete.

    Wir nehmen das Dementi zur Kenntnis und bedauern das Missverständnis. Laut Achammer sei Kompatschers Aussage aus dem Zusammenhang gerissen worden. Hierzu folgendes:

    Es ist zwar für die Richtigkeit unserer Schlussfolgerungen, im Prinzip aber nicht für die reale Politik der SVP ausschlaggebend, ob der Landeshauptmann nun eine völlige Abkehr von der Vollautonomie gemeint hat oder dieses Ziel für die SVP weiterhin aktuell bleibt. Die SVP hält ja in bestimmter Weise auch an der Selbstbestimmung fest, da diese als abstrakter Begriff immer noch Teil des Parteistatutes ist. Je nach Anlass greift man auf dieses Prinzip zurück, ohne dass dies jemals konkrete Auswirkungen hätte.

    Welche Auswirkungen hat es nun auf die konkrete Politik, wenn die SVP zumindest offiziell keine Abkehr vom Ziel Vollautonomie vollzieht? Gemessen an den Ergebnissen der letzen vier Jahre: Keine. Man war bisher nicht einmal in der Lage ein ernstzunehmendes Arbeitspapier zum Thema Vollautonomie bzw. Autonomieausbau auf die Beine zu stellen. Zudem wurde in Rom anscheinend noch nie über das Ziel Vollautonomie verhandelt. So gesehen wäre eine Abkehr von der Vollautonomie zumindest konsequenter gewesen.

    In seiner Stellungnahme bedient sich Achammer zudem einer etwas sonderbaren Rhetorik. Hier ein Auszug aus SüdtirolNews vom 21.01.2015:

    Bei einer Veranstaltung des Brixner PD zur Autonomie vergangene Woche hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher auf die Frage des Moderators, ab wann Südtirol alles entscheiden könne, geantwortet, dass man nie wird alles entscheiden können. Auch die EU-Mitgliedsstaaten könnten nicht alles entscheiden. Und wenn man die Vollautonomie in diesem Sinne verstehen wolle, dann werde es diese nie geben. Sehr wohl würde Südtirol aber die größtmögliche Entscheidungskompetenz im Rahmen des europäischen Mehrebenensystems und somit auch einen möglichst weiten Autonomierahmen anstreben.

    Diesbezüglich einige Festestellungen:

    • Es ist völlig klar, dass souveräne, unabhängige Staaten niemals völlig losgelöst von internationalen Abkommen, Verträgen und Mitgliedschaften agieren können. Trotz diesen Einschränkungen der staatlichen Souveränität verfügen unabhängige Staaten in jedem Falle über mehr Gestaltungsspielraum, als jede Art von Vollautonomie jemals bieten kann. Zudem verfügen souveräne Staaten in den meisten internationalen Gremien, die gleichzeitig Einschränkungen der staatlichen Souveränität bedingen, wenigstens über ein Mitspracherecht auf Augenhöhe. Nicht umsonst unterstrich Prof. Nagel von der Universität Barcelona am 3. Oktober 2014 an der Eurac in Bozen, dass Katalonien spätestens im Zuge der Finanzkrise schmerzlich feststellen musste, dass an allen wichtigen Verhandlungen nur souveräne Staaten gleichberechtigt mitreden durften.
    • Das Prinzip der Einschränkung der staatlichen Souveränität wird dazu verwendet, um damit das Prinzip der Vollautonomie einzuschränken. Abgesehen davon, dass jede Art von Vollautonomie immer weniger Einfluss bedeuten wird als staatliche Souveräntät — und dies wohl auch jedem klar ist — kommt es darauf an, was die SVP unter größmöglicher Entscheidungskompetenz versteht. Ersetzen die Begriffe wie “größtmögliche Entscheidungskompetenz” und “europäisches Mehrebenensystem” den Begriff “Vollautonomie”?
    • Unabhängig von Stellungnahmen und tagespolitischen Statements zählen glaubwürdige Projekte und Ergebnisse. Was versteht die SVP unter größtmöglicher Entscheidungskompetenz? Welche Zuständigkeiten strebt die SVP im Rahmen der größtmöglichen Entscheidungskompetenz an? Wer sorgt in Europa dafür, dass das sogenannte Mehrebenenmodell, ich gehe davon aus, darunter versteht man die drei Ebenen EU – Nationalstaat – Region, mit Leben erfüllt wird? Anzeichen, dass die Ebene der Region im europäischen Kontext aufgewertet wird gibt es leider nicht. Ganz im Gegenteil. In Frankreich, immerhin einem der wichtigsten EU-Mitgliedsstaaten, sollen Regionen ohne jegliche Rücksicht auf historische Tradition oder Bevölkerungswillen zu Großregionen zusammengelegt werden.


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  • Freudentag für die Autonomie?

    Autor:a

    ai

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    4 Comentârs → on Freudentag für die Autonomie?

    Was ist geschehen? Südtirol erhält nun eine eigene Landespolizei, eine weitreichende Sportautonomie, die vollständige Finanzhoheit und zudem soll das Land eine militärfreie Zone werden? Natürlich ist nichts von alldem eingetreten. Um von einem Freudentag für die Autonomie zu reden bedarf es in Südtirol mittlerweile sehr wenig.

    Der Ex Staatspräsident Giorgio Napolitano ist der Autonomiegruppe beigetreten. Derselbe Staatspräsident, der unter den Regierungen Renzi, Letta und Monti noch jedes Gesetz, das die Autonomie aushöhlte, unterschrieben hat, den Südtirolern gar unterstellte, dass sie sich für Italien entschieden hätten, als Wächter über die Verfassung natürlich auch den Artikel 5 (Unteilbarkeit des Staates) verteidigt und anläßlich der 150-Jahr-Feiern zur Identifikation mit der Nation aufgerufen hat.

    Karl Zeller zeigt sich euphorisch. Von einer großen Ehre wird gesprochen und von einem großen Freund Südtirols, der sich immer für die Belange der sprachlichen Minderheiten eingesetzt habe.
    Noch Mitte Dezember hat Karl Zeller im Morgentelefon von RAI Südtirol davon gesprochen, dass man sich derzeit in Italien autonomiepolitisch nicht allzuviel erwarten könne.

    Zeitlich fällt der Beitritt Napolitanos in die Autonomiegruppe mit einer Aussage des Landeshauptmanns zusammen, der sich von der Illusion Vollautonomie verabschiedet. Die nächste “SVP-Illusion”, die nun beworben wird ist die Europaregion Tirol und die europäische Dimension der Autonomie innerhalb eines europäischen Mehrebenensystems. Damit dürfte man rhetorisch wieder gerüstet sein den SüdtirolerInnen einige Jährchen ein kuscheliges Gefühl zu vermitteln, dass alles in bester Ordnung sei.

    Welche Schlüsse kann man von den letzten Entwicklungen ziehen? Autonomiepolitisch kann man sich von dieser SVP wenig bis gar nichts erwarten. Nachdem man sich partout weigert im Rahmen einer ergebnisoffenen, gesellschaftlich breit angelegten Diskussion einen Plan B auszuarbeiten, entpuppt sich nun, dass man auch über keinen Plan A (Ausbau der Autonomie) verfügt.
    In diesem Zusammenhang ist es nur logisch, dass der Beitritt von Ex-Staatspräsident Napolitano in die Autonomiegruppe Freude auslöst. Irgendwelche politischen Schritte, die Napolitano Bauchschmerzen bereiten könnten, sind von dieser SVP kaum zu erwarten. Man hat sich innerhalb der nationalstaatlichen Logik gut eingerichtet und verfügt immer weniger über das entsprechende Potential aus der autonomiepolitschen Abwärtsspirale auszubrechen.

    Mittlerweile hat laut der Onlineausgabe der Südtiroler Tageszeitung vom 21.01.2015, sogar Ex-Ministerpräsident Monti Interesse bekundet der Autonomiegruppe beizutreten. Mal sehen, wie die Entscheidung ausfällt. Vielleicht ist Südtirol bald wieder um einen großen Freund reicher?



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