Einer Pressemitteilung des Südtiroler Landtages über die Landtagssitzung am 5.11.2014 entnehmen wir in Zusammenhang mit dem Vorschlag, eine schottische Delegation nach Südtirol zu laden, die über ihre Erfahrungen zum erfolgreich durchgeführten Selbstbestimmungsprozess in Schottland berichten soll, folgendes:
Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar, erklärte Dieter Steger. Er glaube aber, dass die Autonomie verbesserbar sei. Die italienische Verfassung sehe die Unteilbarkeit des Staates vor. Die Zukunft liege in einem Europa der Regionen und mit überwundenen Grenzen. Man dürfe den Menschen nicht suggerieren, dass sie dasselbe haben könnten wie Schottland. Schottland und England seien durch einen bilateralen Vertrag aneinander gebunden, über den man auch abstimmen könne, in Spanien sei die Situation wieder anders. Einen weiteren Südtirol-Konvent halte er nicht für zielführend.
Der Reihe nach:
Für die SVP sei das Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar erklärte Dieter Steger.
Klingt nach einem Treppenwitz. Gibt es die Bedingungen überhaupt, unter denen die SVP einen Selbstbestimmungsprozess einleiten möchte?
a) Vielleicht als Trittbrettfahrer, unter günstigeren rechtlichen Rahmenbedingungen in Italien bzw. in Europa? Aufgrund der Entwicklungen in Schottland, Katalonien, Venetien oder anderen Regionen, die die Unabhängigkeit anstreben, könnte ja irgendwann auch den SüdtirolerInnen, ohne eigenes Zutun, die Selbstbestimmung in den Schoß fallen. Die SVP würde dann sofort auf den Paragraphen im Parteistatut verweisen und auf den Zug aufspringen. Es wird dann heißen, man sei eh immer schon dafür gewesen.
b) Bei einer äußeren Bedrohung? Warum sollten Akteure, die ohne äußere oder innere Bedrohung kaum Zivilcourage zeigen, plötzlich unter wesentlich unangenehmeren Bedingungen aktiv werden?
c) Bei grober Vertragsverletzung durch Italien? Abgesehen davon, dass Vertragsverletzungen an der Tagesordnung stehen, stellt sich die Frage, warum dann die Einforderung des Selbstbestimmungsrechtes einfacher sein sollte. Gäbe es dann plötzlich keinen Art. 5 der Verfassung mehr?
Es bleibt anzunehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht für die SVP nicht viel mehr ist, als ein abstrakter Begriff.
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-Sicht Krankenhäuser eines unabhängigen Südtirol im Rahmen der Europäischen Union für alle offen sein sollten, gerade auch für Bürgerinnen und Bürger aus angrenzenden Regionen, hofft die Autonomiepartei SVP auf einen Wegfall der auswärtigen Patienten.