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  • Il Parlamento scozzese chiede l’autodeterminazione.

    A nemmeno venti giorni dalle elezioni scozzesi del 7 maggio, vinte — ancora una volta — dall’indipendentista SNP, il Parlamento di Holyrood (Edimburgo) ha già chiesto ufficialmente a Londra il trasferimento della competenza necessaria per poter organizzare un secondo referendum di autodeterminazione.

    Nel nuovo parlamento SNP e Verdi — le due forze chiaramente favorevoli all’indipendenza — dispongono di 73 seggi su 129, record storico di rappresentanti indipendentisti.

    Ieri dunque, ancor prima della formazione di un nuovo governo scozzese, senza perdere tempo il Parlamento ha approvato con 72 voti favorevoli e 55 contrari una mozione che invita il governo britannico a concedere una nuova Section 30 order, ossia il trasferimento temporaneo della competenza necessaria a indire legalmente un ulteriore referendum.

    Il fatto che i voti favorevoli siano stati 72 (e non 73) non è dovuto a defezioni: per convenzione istituzionale, infatti, il presidente dell’assemblea evita normalmente di partecipare alle votazioni, a meno che il suo voto sia necessario a sbloccare un pareggio o comunque a determinare l’esito.

    Nel referendum del 2014 una maggioranza degli elettori scozzesi si era espressa a favore della permanenza nel Regno Unito. Tuttavia, pochi anni dopo, la Brexit cambiò profondamente il quadro, dato che in Scozia la maggioranza votò chiaramente per rimanere nell’UE.

    La questione è particolarmente rilevante perché nel 2014 uno degli argomenti principali del fronte unionista era stato proprio che solo restando nel Regno Unito la Scozia avrebbe avuto la certezza di rimanere nell’Unione europea. Un’affermazione clamorosamente smentita dagli eventi successivi.

    Come del resto si è rivelata infondata anche la previsione secondo cui una sconfitta dell’opzione indipendentista avrebbe portato a un ridimensionamento dell’autonomia scozzese.

    Da Londra, almeno per il momento, non arrivano però segnali incoraggianti riguardo alla possibilità di un secondo referendum. E ciò inevitabilmente pone anche una questione più ampia: fino a che punto può dirsi realmente riconosciuto il diritto di autodeterminazione, se l’esercizio democratico di tale diritto dipende in ultima istanza dall’autorizzazione dello stato da cui ci si vorrebbe separare?

    In ogni caso però il quadro britannico continua ad apparire significativamente più aperto e democratico rispetto a quanto avviene in Spagna nei confronti della Catalogna o in Italia nei confronti del Sudtirolo, dove anche solo il dibattito politico sull’autodeterminazione incontra ostacoli e rigidità infinitamente maggiori.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 🏴󠁧󠁢󠁳󠁣󠁴󠁿



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  • Militarisierung der Forschung.

    Vor knapp einem Monat haben die Grünen im Landtag eine schriftliche Anfrage (Nr. 1644/26) eingereicht, die einen umfangreichen Fragenkatalog zur Militarisierung der Forschung in Südtirol beinhaltet. Es geht unter anderem um Dual-Use-Technologien, um die Zusammenarbeit von Forschungszentren in Südtirol mit Militär und Rüstungsindustrie sowie um das »Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Freiheit und ethischer Verpflichtung«.

    In den Prämissen der Anfrage wird aber auch ein konkretes Ereignis erwähnt: Am 20. April habe die Kommandoübergabe der Alpini (Gebirgstruppen) mit einer Beteiligung von rund 300 Personen in den Räumlichkeiten der Eurac stattgefunden.

    Im Rahmen dieser militärischen Veranstaltung kam es zu besonderen Sicherheitsmaßnahmen, darunter auch der Einsatz von Sicherheitskräften in Zivil, temporäre Zugangsbeschränkungen sowie die teilweise Nutzung zentraler Infrastruktur der Einrichtung für protokollarische und repräsentative Zwecke. Eurac Research erklärte in diesem Zusammenhang, „geehrt“ zu sein, als Austragungsort für diese Zeremonie ausgewählt worden zu sein.

    – Landtagsanfrage Nr. 1644/26 (Auszug)

    Außerdem erfährt man, dass Iveco Defence Vehicles (IDV) zwischen 2022 und 2023 ein Stipendium (an der Universität Bozen1Auskunft von Brigitte Foppa auf Nachfrage von ) finanziert habe, bei dem es um »Trajektorienplanung für unbemannte Bodenfahrzeuge [und] Verdeckte Navigation in umkämpften Umgebungen« gegangen sei. Und am terraXcube der Eurac sei im März 2025 eine militärische Übung durchgeführt worden.

    All das nehmen die Grünen mit ihrer Anfrage unter die Lupe, indem sie sich nach Kooperationen von Universität Bozen und Eurac mit IDV und dem Rüstungsunternehmen Leonardo erkundigen, aber auch nach entsprechenden Richtlinien, Vorkehrungsmaßnahmen und Prüfmechanismen sowie nach Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Einbindung der Mitarbeitenden in die einschlägigen Entscheidungen.

    Eine Antwort von Landesrat Philipp Achammer (SVP) steht im Augenblick noch aus.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01

    • 1
      Auskunft von Brigitte Foppa auf Nachfrage von ↩︎


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  • Alberta soll auf der Metaebene abstimmen.
    Selbstbestimmung

    Kurz nachdem die Justiz ein Selbstbestimmungsreferendum in der kanadischen Provinz vorläufig gestoppt hatte, weil die Folgen für die autochthonen First Nations nicht ausreichend abgeklärt worden waren, überraschte die Regierungschefin von Alberta, Danielle Smith, mit einer neuen Ankündigung. Demnach soll die Bevölkerung am 19. Oktober dennoch indirekt über die Loslösung von Kanada abstimmen können.

    Zu neun bereits geplanten Referenda über Verfassungs- und Sachfragen will Smith zur allgemeinen Überraschung kurzerhand eine zehnte Frage hinzufügen. Sinngemäß lautet sie: Soll Alberta eine Provinz Kanadas bleiben oder soll die Regierung von Alberta den rechtlichen Prozess einleiten, der zu einem offiziellen Referendum über die Separation von Kanada führen könnte?

    Sprechen sich die Abstimmenden für den Verbleib bei Kanada aus, wäre das Projekt politisch wohl sofort beendet. Befürworten sie hingegen mehrheitlich die Einleitung eines offiziellen Selbstbestimmungsprozesses, müsste ein entsprechendes Referendum erst noch organisiert und rechtlich abgesichert werden.

    Die Fragestellung ist eine sonderbare Konstruktion, weil sie zwei unterschiedliche Ebenen miteinander vermischt:

    • die eigentliche Frage nach Verbleib oder Abspaltung;
    • die Metaebene nach dem Wunsch, darüber überhaupt ein offizielles Referendum abzuhalten.

    Die durchaus realistische Position »ich bin gegen eine Abspaltung, möchte aber dennoch, dass sich die Bevölkerung dazu in einem bindenden Referendum äußern darf«, wird etwa gar nicht berücksichtigt. Wer so denkt, weiß letztlich nicht, was sie ankreuzen soll, weil zwei voneinander unabhängige Entscheidungen »unzulässig« miteinander verknüpft werden.

    Mit ihrer Ankündigung — in deren Zuge sie auch erklärte, selbst für einen Verbleib bei Kanada stimmen zu wollen — brachte Smith denn auch nahezu alle Seiten gegen sich auf. Die Unabhängigkeitsbewegung, weil der Schritt droht, monatelange Mobilisierung und rund 300.000 bereits gesammelte Unterschriften zu entwerten. Die Befürworterinnen eines Verbleibs bei Kanada, weil die kurzfristige Kursänderung Chaos und Verunsicherung schaffe. Und schließlich die First Nations, die bemängeln, dass nicht einmal dieses »Referendum über das Referendum« mit ihnen abgestimmt worden sei.

    Interessant finde ich die Aktion von Smith aus einer bestimmten Perspektive dennoch: Auch wir hatten für Südtirol bereits vorgeschlagen, im Sinne einer Willensbekundung zunächst eine Abstimmung über die Einleitung eines Selbstbestimmungsprozesses abzuhalten. Da hierzulande mit den derzeit verfügbaren rechtlichen Mitteln kaum ein unmittelbar bindendes Referendum möglich wäre, könnte die Bevölkerung stattdessen gefragt werden, ob die Landesregierung alle verfügbaren politischen und rechtlichen Mittel ausschöpfen soll, um ein solches Referendum in die Wege zu leiten.

    Der entscheidende Unterschied zur Vorgehensweise in Alberta bestünde allerdings darin, dass dabei nicht die Frage nach der Unabhängigkeit selbst mit jener nach der Durchführung eines Referendums vermischt würde. Zudem fehlt in Italien — anders als in Kanada — ein verfassungsrechtlicher Rahmen für einen solchen Prozess, was eine Befragung auf der Metaebene überhaupt erst notwendig machen (und somit rechtfertigen) würde.

    Die politische Absicht von Smith scheint indes relativ klar: Obwohl sie behauptet, den Einwohnerinnen von Alberta eine demokratische Mitsprache ermöglichen zu wollen, dürfte sie in Wirklichkeit versuchen, das Thema möglichst rasch unter ihre Kontrolle zu bringen. Umfragen zufolge unterstützt derzeit nur etwa ein Viertel der Bevölkerung eine Abspaltung von Kanada. Endet die Abstimmung am 19. Oktober mit einem klaren Bekenntnis zum Verbleib, könnte das separatistische Projekt begraben werden.

    Denn Smith selbst ging es wohl nie primär um Selbstbestimmung als demokratisches Prinzip, sondern vor allem um Druck auf die Bundesregierung in Ottawa. Tatsächlich hat sie damit bereits einen klaren Erfolg erzielt: Premierminister Mark Carney beschleunigte zuletzt deutlich die Verfahren für neue Energieinfrastrukturen — darunter insbesondere eine neue Pipeline in Richtung Pazifikküste. Gerade darin zeigt sich, dass der Separatismus in Alberta eng mit dem fossilen Wirtschaftsmodell der Provinz und dem Widerstand gegen Klima- und Umweltpolitik verknüpft ist und bleibt.

    Dem Selbstbestimmungsrecht selbst dürfte Smiths taktische Irrfahrt und politische Instrumentalisierung hingegen vor allem schaden. Denn wenn solche Prozesse primär als parteipolitisches Druckmittel eingesetzt werden, verliert letztlich auch die Idee demokratischer Selbstbestimmung an Glaubwürdigkeit.

    Cëla enghe: 01 || 01



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  • Einsprachigkeit behindert Polizeiarbeit.

    Staatliche Ordnungskräfte verweigern das in Südtirol geltende Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache systematisch. Wie ein Fall, über den die Tageszeitung berichtet, nun erneut zeigt, hindert sie dies konkret an einer wirksamen Ausübung ihrer Tätigkeit.

    So wurde ein Mann aus Schlanders, der »kurz gegen die erlaubte Fahrtrichtung unterwegs« gewesen sein soll, 2022 von den Carabinieri in Schenna angehalten und sollte einem Alkoholtest unterzogen werden. Da er sich jedoch geweigert habe, sei er später zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe, einer hohen Geldbuße und zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilt worden.

    Das Urteil wurde nun jedoch vom Kassationsgericht aufgehoben, weil dem Fahrer grundlegende Verfahrensgarantien verweigert worden seien: Die Rechtsbelehrung hätte in seiner Muttersprache Deutsch erfolgen müssen, was jedoch nicht geschehen war. Die beiden Carabinieri-Beamten beherrschten nämlich gar kein Deutsch und hatten es auch verabsäumt, den Mann nach der Muttersprache zu fragen.

    Der Fall unterstreicht erneut ein strukturelles Problem: Staatsbedienstete werden in Südtirol eingesetzt und auf Kosten der Allgemeinheit entlohnt, obwohl sie häufig nicht in der Lage sind, ihre Kernaufgaben rechtskonform und im Sinne der Bürgerinnen auszuüben.

    Wer daraus nun den Schluss ziehen wollte, einfach die Sprachrechte — und somit den Minderheitenschutz — zu lockern, würde letztlich akzeptieren, dass Polizeiarbeit nur bei Verweigerung grundlegender Rechte ausgeübt werden kann. Umgekehrt kann es aber ebensowenig sein, dass die (Verkehrs-)Sicherheit der Bevölkerung durch Beamte aufs Spiel gesetzt wird, die nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Schließlich handelt es sich beim Fahren gegen die Einbahn oder in alkoholisiertem Zustand keineswegs um Kavaliersdelikte.

    Die Sprachrechte sind aber keine folkloristische Nebensache, sondern Bestandteil wichtiger rechtsstaatlicher Garantien. Gerade im Kontakt mit Polizei und Justiz — also in Situationen, in denen staatlicher Zwang ausgeübt wird — ist es essenziell, dass Betroffene ihre Rechte vollständig verstehen und wahrnehmen können.

    Es gibt daher letztlich nur eine vernünftige Lösung: Bei der Einstellung von Ordnungskräften muss systematisch auf Zwei- und Dreisprachigkeit geachtet werden. Entsprechende Kenntnisse müssen konsequent eingefordert und gefördert werden, und der Dienst ist so zu organisieren, dass die Einhaltung aller Vorschriften — insbesondere der Grundrechte — jederzeit gewährleistet werden kann.

    Solange allerdings selbst die Polizeiführung in Südtirol regelmäßig signalisiert, dass die Minderheitensprachen im besten Fall ein lästiges Anhängsel sind (vgl. 01 02 03), dürfte sich an diesem strukturellen Problem nur wenig ändern.

    Konsequenter wäre es ohnehin, die verschiedenen staatlichen Polizeien in Südtirol nach dem Vorbild anderer Autonomien ganz oder teilweise durch eine Landespolizei zu ersetzen. Eine solche könnte wesentlich stärker auf die tatsächlichen sprachlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des Landes ausgerichtet werden und wäre vermutlich auch für deutlich mehr Bewerberinnen deutscher und ladinischer Muttersprache attraktiv.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11



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  • Achtungserfolg für andalusistische Linke.
    Parlamentswahl

    Bei den Wahlen zum Andalusischen Parlament vom vergangenen Sonntag konnte die rechte Volkspartei (PP-A) zwar ihre Position als stärkste Partei verteidigen, sie verlor jedoch die absolute Mehrheit. Im Jahr 2018 hatte die PP eine 35 Jahre währende Dominanz der sozialistischen PSOE gebrochen und 2022 erstmals eine Mehrheit errungen, die es ihr gestattete, allein zu regieren.

    Während die PSOE bei der aktuellen Wahl weitere zwei Abgeordnete einbüßte und die rechtsradikale Vox einen Sitz dazugewann, sorgte vor allem die andalusisch-souveränistische Linke von Adelante Andalucía für Furore: Sie konnte ihre Mandate von zwei auf acht vervierfachen und überholte damit die alternative Linkskoalition Por Andalucía, die ihre bisherigen fünf Sitze verteidigte.

    Auch in der kommenden Legislaturperiode wird Adelante Andalucía im 109 Sitze umfassenden Parlament wohl keine Schlüsselrolle einnehmen. Die politischen Spielräume dieser Kraft, die für einen deutlich stärkeren andalusischen Selbstbestimmungskurs eintritt, werden jedoch größer.

    Das Ergebnis fügt sich in eine breitere Entwicklung auf spanischem Staatsgebiet ein: Während klassische gesamtstaatliche Linksparteien wie Podemos, Sumar, Izquierda Unida oder die Comuns mit ihren jeweiligen regionalen Marken vielerorts an Zustimmung verlieren oder zumindest stagnieren, können territorial verankerte linke Kräfte mit autonomistischem oder separatistischem Profil teils deutlich zulegen — nicht nur in Gebieten, in denen seit jeher starke Unabhängigkeitsbewegungen existieren, wie in Euskadi (Baskenland), Galicien oder Katalonien.

    Gerade im Fall Andalusiens ist dies bemerkenswert, weil die Region lange eher mit einem sozialdemokratisch geprägten spanischen Regionalismus als mit ausgeprägtem Souveränismus in Verbindung gebracht wurde. Dass nun eine explizit andalusistisch positionierte, antikapitalistische Linke deutlich zulegen kann, deutet auf eine mögliche Verschiebung im progressiven Lager hin, auch wenn im Parlament weiterhin eine rechte Mehrheit vorherrscht.



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  • Urzì: Von Kann zu Muss in Nullkommanix.
    Mehrheitsschutz

    Für die dieswöchige ff hat Andrej Werth Alessandro Urzì von den neofaschistischen Fratelli d’Italia zur Autonomiereform interviewt. In Bezug auf die neue Bestimmung, wonach die einzige Vertreterin einer Sprachgruppe im Gemeinderat auch in den Ausschuss gewählt werden kann, was bislang nicht möglich war, sagt der Rechtsaußen:

    Künftig muss erklärt werden, warum man die zweitgrößte Sprachgruppe grundsätzlich ausschließen will. Wenn man es tut, dann muss man die politische Verantwortung dafür übernehmen.

    – Alessandro Urzì

    Es war von Anfang an klar, dass hier auf dem Papier eine Kannbestimmung für alle Sprachgruppen eingeführt wurde, die durch den geballten nationalistischen Druck von italienischer Politik, italienischen Medien und italienischen »Expertinnen«, wie wir sie bereits bezüglich der Zusammensetzung der aktuellen Landesregierung erlebt haben, zu einer Mussbestimmung zugunsten der Italienerinnen werden wird.

    Rechtlich kann, politisch muss

    Urzì macht nach Verabschiedung der Reform auch keinen Hehl daraus: Wenn nicht von der angeblichen Kannbestimmung zugunsten der zweitgrößten Sprachgruppe (ergo der Italienerinnen) Gebrauch gemacht wird, ist das ein »grundsätzlicher Ausschluss«, der einer Erklärung bedarf und politische Konsequenzen haben wird.

    Zwar könnte die Bestimmung auch der ladinischen — und bei weiterem Schrumpfen auch der deutschen — Sprachgruppe zugute kommen, doch das ist nur eine belanglose Nebenwirkung des eigentlichen Zwecks. Die Ladinerinnen haben ja auch nicht die Druckmöglichkeiten einer Titularnation, um die Berufung in den Gemeindeausschuss faktisch zu erzwingen.

    Für die zweite Kannbestimmung — die es ermöglicht, die Landesregierung nicht nach dem Landtags-, sondern nach dem Bevölkerungsproporz zusammenzusetzen, was in der Regel der italienischen Sprachgruppe zugute kommt — gilt selbstverständlich ganz Ähnliches. Rechtlich ist es kein Muss, moralisch aus Sicht der staatlichen Bevölkerungsmehrheit sehr wohl.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 || 01



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  • Alberta: Rückschlag für die Selbstbestimmung.
    Rechte der First Nations in Gefahr

    In der westkanadischen Provinz Alberta versucht das reaktionäre Alberta Prosperity Project, ein Selbstbestimmungsreferendum über die Loslösung von Kanada durchführen zu lassen. Als mögliche Szenarien kursieren dabei die Eingliederung in die USA als 51. Bundesstaat, die Umwandlung in ein US-Territorium, eine konstitutionelle Republik in loser Verbindung mit Kanada oder ein unabhängiger Staat.

    Die Provinzregierung unter Danielle Smith unterstützt die Bestrebungen zwar offiziell nicht direkt, hat jedoch die gesetzlichen Hürden für entsprechende Volksinitiativen erheblich gesenkt. So wurde unter anderem die notwendige Zahl an Unterschriften massiv reduziert. Darüber hinaus beseitigte die Regierung von Alberta mit einer Gesetzesänderung auch verfassungsrechtliche Schranken, nachdem ein Gericht zuvor erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Referendums geäußert hatte.

    Doch nun erlitt die Bewegung einen weiteren schweren Rückschlag: Das höhere Provinzgericht von Alberta, der sogenannte Court of King’s Bench, stoppte die Petition für das Referendum vorläufig, weil die Provinzregierung und die Wahlbehörden es unterlassen hatten, die autochthonen First Nations angemessen einzubinden und die möglichen Auswirkungen einer Abspaltung auf ihre verfassungsmäßig geschützten Rechte abzuklären. Das Gericht verwies insbesondere auf die historischen Verträge 7 und 8 zwischen der kanadischen Krone und den First Nations, die älter sind als die Provinz Alberta selbst und durch eine Sezession berührt würden.

    Die Reaktion von Regierungschefin Danielle Smith fiel scharf aus: Sie bezeichnete das Urteil als »undemokratisch« und kündigte umgehend Berufung an.

    Dabei wäre es gerade bei einem derart weitreichenden Projekt geboten, ja geradezu notwendig, die autochthone Bevölkerung umfassend einzubinden — unabhängig davon, ob sich diese für einen Verbleib bei Kanada oder für andere Modelle positionieren würde.

    Die Bedenken der Gerichte ließen sich vermutlich weitgehend entschärfen, wenn separatistische Kräfte garantieren würden, dass sämtliche heutigen Rechte, Verträge und Selbstverwaltungsbefugnisse der First Nations auch im Falle der Unabhängigkeit fortbestehen oder gar gestärkt würden. Daran scheint in Alberta jedoch wenig Interesse zu bestehen.

    Denn dem Alberta Prosperity Project und großen Teilen der separatistischen Bewegung geht es offenbar weniger um demokratische Selbstbestimmung im klassischen Sinne, als um den Widerstand gegen die bundesstaatliche Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Die öl- und gasreiche Provinz fühlt sich seit Jahren durch Ottawa gegängelt — entsprechend stark ist die Bewegung einem fossilen und libertären Weltbild verhaftet, das ideologische Überschneidungen mit dem Trumpismus aufweist.

    Der Kontrast zur Parti québécois (PQ) etwa ist riesig: So sieht das Konzept der sozialdemokratischen Partei für ein souveränes Québec ausdrücklich die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Premières Nations vor. Falls sich alle oder ein Teil der indigenen Nationen für einen Verbleib in einem unabhängigen Québec entscheiden, soll ihnen eine Partnerschaft auf Augenhöhe angeboten werden.

    Nicht alle Unabhängigkeitsbewegungen sind automatisch emanzipatorisch oder demokratisch. Entscheidend ist — wie das Beispiel Alberta unmissverständlich zeigt — immer auch, wie sie mit autochthonen Gemeinschaften, abweichenden Selbstbestimmungsansprüchen und nicht zuletzt mit Unabhängigkeitsgegnerinnen umgehen.

    Cëla enghe: 01



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