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  • Vogliamo parlare di libertà di espressione?

    Su pressante e insistente richiesta del diretto interessato, un giurista, mi sono appena visto obbligato a ritirare, cancellandolo, un articolo nel quale lo accusavo di diffondere inesattezze.

    Purtroppo in un caso simile ero già stato querelato da una personalità sudtirolese, e in tale situazione mi sono dovuto rendere conto, sulla mia pelle, di alcune particolarità — che io non esiterei a definire assurdità — della legislazione italiana concernente la libertà di opinione, di espressione e di stampa:

    • Chi viene accusato di diffamazione1Art. 595 C.P. in Italia non ha la facoltà di dimostrare la veridicità delle proprie affermazioni innanzi al giudice.2Art. 596 C.P. Altrimenti detto: se io critico qualcuno in pubblico, ciò che dico su tale persona può anche corrispondere al vero, ma la veridicità o meno delle mie affermazioni non cambia di una virgola l’eventuale diffamazione.
    • Se la diffamazione o lo screditamento avviene a mezzo stampa o con qualsiasi altro mezzo accessibile al pubblico, le pene e le multe sono aumentate.
    • La legge protegge maggiormente le persone appartenenti alla vita pubblica, ovvero che detengono un incarico pubblico. Anche in questo caso le pene e le multe sono maggiori. Per logica dovrebbe essere il contrario, giacché un politico o il membro di un organo pubblico dovrebbero essere sottoposti a controllo e a critica.
    • Il gestore di un blog, per quanto riguarda le sue responsabilità penali e civili, è equiparato al direttore di una testata giornalistica. Non c’è differenza tra me e il direttore del Corriere della Sera, per dire.

    Queste peculiarità, che a mio avviso minano fortemente la libertà di espressione, non sono solo altamente problematiche a mio insignificante giudizio, ma sono state variamente criticate a livello internazionale.

    Dal mio punto di vista posso solo evidenziare come la particolare legislazione italiana mi sia già costata parecchio in termini di tempo, di nervi e di soldi (tra spese legali e risarcimento), e questo nonostante la questione si fosse risolta con un accordo in via extragiudiziaria.

    Infine, e questo mi preoccupa davvero, ogni critica espressa sul blog — che essa sia sostenuta o meno dai fatti — potrebbe in teoria sfociare in una querela. Se, nonostante i contenuti di questo sito non certo improntati al servilismo e all’autocensura, questo non avviene con molta più regolarità, devo ringraziare quelle persone (esponenti politici imprimis) che tengono alto il diritto alla critica, la dialettica e la libertà di espressione nonostante la legislazione italiana.

    Non avendo a disposizione grosse somme o il sostegno gratuito di qualche giurista, nel dubbio mi vedo costretto ad agire come nel presente caso, autolimitando i miei diritti a prescindere da ciò che veramente penso.

    Sì, questo è uno di quegli ambiti in cui credo che la nostra appartenenza all’Italia rappresenti un vero limite alla libertà.

    Cëla enghe: 01 02 03 || 01 02 03 04 05 06 07 08

    • 1
      Art. 595 C.P.
    • 2
      Art. 596 C.P.


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  • Wozu eine kommissarische Verwaltung?
    Nach dem Scheitern von Paul Rösch

    Mir ist ehrlich gesagt nicht klar, wozu in Gemeinden, in denen nach Wahlen keine Ratsmehrheit zustande kommt, eine Kommissärin nötig sein soll. Wäre es nicht besser und auch aus demokratischer Sicht sinnvoller, wenn die scheidende Bürgermeisterin, ihr Ausschuss und der Rat ihre Ämter bis zur Neuwahl mit eingeschränkten Befugnissen weiter ausübten?

    Bei staatlichen Regierungen ist dies der Fall und bezüglich der Landesregierung dürfte dies — wiewohl sich die konkrete Regelung meiner Kenntnis entzieht — nicht anders sein.

    Warum also auf kommunaler Ebene eine Beamtin ernennen, die die Funktionen von Bürgermeisterin, Ausschuss und Rat in einer Person vereint und ausübt?

    Hinzu kommt ferner, dass das im Falle von größeren Gemeinden zuständige Regierungskommissariat eine Ernennungspraxis an den Tag legt, die eine angemessenen Sensibilität für die Besonderheiten Südtirols (Mehrsprachigkeit, Autonomie etc.) völlig vermissen lässt.

    Welchen Sinn hat es denn, dass aus dem Bozner Herzogspalast ein Michele Penta für die Landeshauptstadt (2015-16) oder jetzt mit Anna Bruzzese eine ehemalige Präfektin zur Kommissärin für Meran ernannt wird? Ihrem Curriculum zufolge kann sie Schulkenntnisse (!) in Französisch, Spanisch und Englisch, aber keinerlei Deutschkenntnisse vorweisen.

    Dass gewählte Vertreterinnen nicht zweisprachig sein müssen, kann ich gerade noch nachvollziehen. Doch warum zwar die Pförtnerin, nicht aber die Beamtin, die Bürgermeisterin-Ausschuss-Rat vertritt einen Zweisprachigkeitsnachweis benötigt, ist unverständlich.

    Das ist insgesamt ein aus der Zeit gefallenes, nicht zuletzt pseudokoloniales Verwaltungsverständnis, wonach — wenngleich provisorisch — eine ortsfremde Person ohne Kenntnisse der lokalen Begebenheiten die Amtsgeschäfte genauso gut (womöglich gar: besser) führen kann, wie jemand, der mit den Verhältnissen vor Ort vertraut ist. Kein ausschließlich auf Südtirol angewandtes Prinzip, das aber hierzulande ganz besonders absurd anmutet.

    Es wäre wohl an der Zeit, dieses Vorgehen zu ändern und wenigstens die Ernennungsbefugnis (wie schon für die kleineren Gemeinden) auf das Land zu übertragen. Dort — beim Land — herrscht immerhin so viel Sensibilität vor, dass als kommissarische Verwalterinnen für ladinische Gemeinden in der Regel Personen aus Ladinien ernannt wurden.

    Im Grunde jedoch wäre das gesamte System zu überdenken und die Idee der kommissarischen Verwaltung an sich zu überwinden. Wie sind ähnliche Fälle im benachbarten Ausland geregelt?

    Cëla enghe: 01 02 03 04 || 01



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  • Carta delle lingue, nuovo tentativo.

    Potrebbe essere la volta buona: a quasi trent’anni dalla sua approvazione e a vent’anni dalla firma, l’Italia si sta muovendo verso la ratifica della Carta europea delle lingue regionali o minoritarie del Consiglio d’Europa.

    Nei decenni trascorsi inutilmente, molte delle minoranze linguistiche presenti sul territorio statale — nonostante l’approvazione della legge 482/99 — hanno subito un sensibile declino, alcune delle quali si trovano ormai in una situazione di grave pericolo.

    Mentre la Carta risulta ormai ratificata da 25 paesi (ultima la Bosnia ed Erzegovina nel 2010), il parlamento italiano si accinge a discuterne l’entrata in vigore nelle commissioni Affari costituzionali ed Affari esteri del Senato.

    Non è affatto la prima volta che la ratifica, tanto importante soprattutto per le minoranze linguistiche più indebolite, ma per nulla secondaria anche per quelle più vitali, sembra avvicinarsi. In varie occasioni però tentativi analoghi si sono alla fine rivelati inutili.

    Ad ogni modo i due relatori (Gianclaudio Bressa del PD per gli Affari costituzionali e l’italotedesca Laura Garavini di Italia Viva per gli Affari esteri), su iniziativa parlamentare di Dieter Steger (SVP), sembrano convinti di poter finalmente riuscire nell’intento.

    Tuttavia va anche fatto notare che alcune minoranze potrebbero non venire accolte tra quelle «degne di tutela», come già nel caso della citata legge 482/99, che incomprensibilmente ne esclude diverse.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Covid: Einsprachige Einreise.

    Wer aus dem Ausland auf italienisches Staatsgebiet — und somit auch nach Südtirol — einreisen möchte, braucht dafür derzeit wieder eine Eigenerklärung. Im Frühling gab es dafür auch eine deutschsprachige Vorlage.

    Jetzt verweist das Land für sämtliche Einreiseinformationen von seinem Covid-Portal nur noch auf die Seite des italienischen Außenministeriums:

    Das entsprechende Webportal gibt es nur auf Italienisch, Englisch und Arabisch. Von den regionalen Amtssprachen ist wie so oft keine Spur:

    Und selbst auf der englischen Version der Seite sind fast alle Informationen, einschließlich der FAQs, ausschließlich auf Italienisch vorhanden. Lediglich eine courtesy translation der Eigenerklärung gibt es, doch auch der dazugehörige Anhang ist schon wieder only in italian verfügbar.

    Dabei hatten sowohl der Europarat als auch die OSZE schon im Frühling dazu aufgerufen, Minderheiten in der Pandemie zu berücksichtigen:

    Quelle: OSZE

    Auch dem Land scheint das längst wurscht zu sein. Wie im Frühling eine Übersetzung der entsprechenden Vorlagen anzubieten, hält man jetzt wohl für zu aufwändig. Südtirolerinnen, die über die Schweiz, Nord- oder Osttirol nach Südtirol einreisen, haben keine Sprachrechte mehr — Ausländerinnen sowieso nicht.

    Dabei wäre doch genug Zeit gewesen, sich auch in dieser Hinsicht auf die zweite Pandemiewelle vorzubereiten. Doch wie schon bei der Berücksichtigung von Gehörlosen fängt jetzt einfach wieder alles von vorne an, als ob es Corona erst seit zwei Wochen gäbe.

    Ein einziges Trauerspiel.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 || 01 02 03 04



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  • Covid: Rot-gelbes Ampelchaos.

    Als ob wir in Sachen Coronamanagement nicht schon genügend selbstgemachtes Chaos hätten, hat nun Rom — damit sich wirklich niemand mehr auskennt — noch eine schöne Draufgabe beschlossen. Mit dem offiziellen Ziel, die Übersichtlichkeit zu verbessern, hat die rot-gelbe Regierung eine Art (rot-gelb-orangenes) Ampelsystem eingeführt, auf dessen Grundlage Südtirol nun der mildesten gelben Farbe zugeordnet wurde. Basis für diese Einstufung: völlig veraltete Daten vom 25. Oktober, als die Situation noch deutlich entspannter war — obwohl wir mit den aktuellen Infektionszahlen in die orangene oder gar rote Zone gehören würden.

    Ohnehin gelten hier jetzt schon Maßnahmen, die strenger sind, als sie für gelbe Zonen vorgesehen sind. Die will der Landeshauptmann konsequenterweise nicht zurücknehmen. Doch wer sich nun die staatliche Coronakarte anschaut, wird über die hierzulande geltenden Regeln und die Infektionslage falsche Schlüsse ziehen müssen — und womöglich, vom Staat in die Irre geleitet, einer Strafe entgegensehen.

    Wenn eine klare und verständliche Kommunikation das Um und Auf für die Pandemiebekämpfung ist — etwa weil sich dann alle an die Regeln halten können — war das mal wieder ein völlig unnötiger Schuss ins Knie.

    Dass wir eine Autonomie haben, scheint in Rom auch wieder vergessen worden zu sein.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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  • Covid: Gehörlose, alles von vorn.
    Landesmedienkonferenzen

    Am 2. und am 3. November gab es wieder Landesmedienkonferenzen, in denen — wie im Frühling — die neuen Coronamaßnahmen erläutert wurden. Dass aus der Erfahrung von März bis Juni nicht genug gelernt wurde, lassen nicht nur die Infektionszahlen vermuten, sondern auch so Offensichtliches wie der Umgang mit der Barrierefreiheit.

    Ausschnitt Landesmedienkonferenz vom 2. November

    Wir waren schon einmal weiter: Nachdem am 10. März der Lockdown verhängt worden war, dauerte es fast drei Wochen, bis die Medienkonferenzen (ab dem 30. März) auch in Gebärdensprache wiedergegeben wurden. Zudem wurde der Wortlaut zeitnah verschriftlicht.

    Bei den zwei bisherigen Medienkonferenzen im November dann wieder der totale Neubeginn. Gebärdensprache? Fehlanzeige. Der einschlägige Link auf dem Corona-Portal des Landes? Führt ins Leere — bzw. zu den Wortprotokollen der Medienkonferenzen vom Mai. Der LH, LR Widmann und Amtsdirektor Guido Steinegger (LPA) hatten sogar wieder einen MNS auf, wodurch auch für Lippenlesende keine Chance bestand.

    Aber natürlich gelten mildernde Umstände: Wer hätte schon ahnen können, dass es im Herbst zu einer zweiten Welle kommen könnte? Da kann man eben vulnerablere Gruppen nicht so schnell wieder berücksichtigen. Und hey, vielleicht dauert es diesmal ja nicht ganz 20 Tage, bis Dolmetschende und Protokollierende aktiviert werden können. Da bin ich sehr zuversichtlich. Denn schließlich läuft ja auch sonst alles wie am Schnürchen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01



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  • Weder Schnelligkeit noch Perfektion.
    Chronik einer SARS-CoV-2-Infektion in Südtirol

    Sometimes we over-extrapolate from one event to the other and sometimes we don’t learn enough lessons and we don’t adapt enough. I think what we’ve learnt in Ebola outbreaks is you need to react quickly, you need to go after the virus, you need to stop the chains of transmission, you need to engage with communities very deeply; community acceptance is hugely important.

    You need to be co-ordinated, you need to be coherent, you need to look at the other sectoral impacts, the schools and security and economic. So it’s essentially many of those same lessons but the lessons I’ve learnt after so many Ebola outbreaks in my career are be fast, have no regrets; you must be the first mover. The virus will always get you if you don’t move quickly and you need to be prepared and I say this.

    One of the great things in emergency response – and anyone who’s involved in emergency response will know this – if you need to be right before you move you will never win. Perfection is the enemy of the good when it comes to emergency management. Speed trumps perfection and the problem in society we have at the moment is everyone is afraid of making a mistake, everyone is afraid of the consequence of error.

    But the greatest error is not to move, the greatest error is to be paralysed by the fear of failure and I think that’s the single biggest lessons I’ve learnt in Ebola responses in the past.

    — Dr. Michael Ryan auf einer WHO-Pressekonferenz am 13. März 2020 angesichts der sich anbahnenden Corona-Pandemie

    Hervorhebungen von mir

    20., 21. & 22. Oktober

    Am Nachmittag des 20. Oktober 2020 (Dienstag) entwickelte ich Krankheitssymptome: Muskel- und Gliederschmerzen, Müdigkeit und allgemeines Unwohlsein. Am Mittwoch kontaktierte ich sofort um 9 Uhr in der Früh telefonisch meinen Hausarzt für eine Krankschreibung. In Anbetracht der Beschreibung meiner Symptome ordnete dieser auch gleich einen PCR-Test an, um mich auf SARS-CoV-2 zu testen.  Der Südtiroler Sanitätsbetrieb würde sich diesbezüglich telefonisch bei mir melden, hieß es. Den restlichen Tag sowie den ganzen Donnerstag (22. Oktober) verbrachte ich mit erhöhter Temperatur, Gliederschmerzen und ziemlicher Erschöpfung im Bett. Gegen Ende der Woche verabschiedeten sich Geruchs- und Geschmackssinn und mir wurde bewusst, dass ich mich wohl mit dem Coronavirus angesteckt hatte. Meine Immuni-App hat bislang (heute ist der 3. 11.) keinen positiven Kontakt angezeigt.

    26. Oktober

    Am Montag, 26. Oktober um ca. 14 Uhr – also fünf Tage und fünf Stunden nachdem mein Hausarzt um einen PCR-Test angesucht hatte, wurde ich telefonisch kontaktiert und für den 27. Oktober um 9.15 Uhr für einen Drive-in-Test vorgemerkt.

    27. Oktober

    Exakt sechs Tage nach der Meldung wurde der Test schließlich durchgeführt. Ich persönlich habe das Haus freilich seit Auftreten der Symptome nicht mehr verlassen und hatte meinen letzten Kontakt außerhalb der Familie am 20. Oktober um 14.45 Uhr. Meine Frau und meine Kinder, die bis heute keine Krankheitsanzeichen aufweisen, hingegen gingen weiterhin zur Arbeit beziehungsweise in den Kindergarten und in die Schule.

    Bei der Teststation in Brixen wurde der Abstrich von einer Frau durchgeführt, die Deutsch mit mir sprach. Der Herr, der für den Papierkram verantwortlich war, sprach mit mir nur Italienisch, obwohl ich auf Deutsch kommunizierte. Ich erhielt einen zweisprachigen Zettel, auf dem erklärt wurde, wie man das Ergebnis online abrufen kann. Darauf klebte ein Sticker: “Ritiro il: 30-10-2020”.

    28. Oktober

    Aus Neugier loggte ich mich bereits tags darauf – also am 28. Oktober – ein und siehe da, das Ergebnis (datiert mit 28. Oktober 10.04 Uhr) aus einem Innsbrucker Labor der Uni-Klinik war bereits abrufbar. SARS-CoV-2 sei bei mir nachweisbar. Der CT-Wert (ein Wert, der die Virenlast und somit die Infektiosität angibt) lag bei 35. Je höher dieser Wert, desto geringer die Infektiosität. Ab einem Wert von 35 ist – einer kurzen Internet-Recherche meinerseits zufolge – die Ansteckungsgefahr für andere ziemlich gering.

    Informationen, was nun das Prozedere sei, gab es auf dem Befund keine und auch auf den Webseiten des Landes und des Sanitätsbetriebes habe ich keinen klaren Iter gefunden, was man als positiv Getesteter nun genau machen muss. Also habe ich wieder meinen Hausarzt kontaktiert. Dieser hat mir eine Telefonnummer (0471 435700) mitgeteilt, die ich anrufen solle. Ich habe dann mehrere Stunden versucht durchzukommen. Ohne Erfolg. Auch der Brixner Covid-Dienst war ständig nur besetzt. Um 14 Uhr schaffte ich es schließlich über die grüne Nummer (800 751 751) jemanden zu erreichen. Ein Herr teilte mir auf Deutsch mit, dass man mich kontaktieren werde. Mehr konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

    29. Oktober

    Tags darauf, am Donnerstag, 29. Oktober habe ich neuerlich meinen Hausarzt kontaktiert, da ich es für eine gute Idee hielt, dass Frau und Kinder das Haus nicht mehr verlassen. Da meine Frau berufstätig ist, braucht sie dafür aber eine amtliche Bestätigung. Der Hausarzt meinte, dass er ohne offizielle Quarantänemeldung aber nichts machen könne. Wir müssten warten, bis sich der Sanitätsbetrieb melde. Meine Frau blieb also vorerst “illegalerweise” zu Hause.

    Nach stundenlangen Versuchen in Bozen und Brixen habe ich dann am Nachmittag die Covid-Stelle in Brixen erreicht. Die deutschsprachige Frau am Telefon teilte mir mit, dass sie nicht befugt seien, die Quarantäne auszusprechen. Sie werde meinen Fall aber an Bozen weiterleiten und die dortige Stelle würde sich bei mir melden. 9 Tage nach dem Auftreten von Symptomen bin ich also immer noch nicht offiziell in Quarantäne. Geschweige denn meine Familie. Auch für die Immuni-App existiert mein Fall noch nicht – entsprechend wird 9 Tage nach meinem Letzkontakt immer noch niemand gewarnt.

    Am Abend erreicht mich schließlich ein Anruf aus Bozen. Die Frau am anderen Ende der Leitung versteht kein Wort Deutsch und meint auf Italienisch, dass sie jemanden suchen müsse, der Deutsch spräche – ehe sie dann auflegt. Die Suche der Frau war offenbar an diesem Abend nicht von Erfolg gekrönt, da kein weiterer Anruf mehr kam.

    30. Oktober

    Meine Frau kontaktiert den Hausarzt, da sie ja illegaler Weise der Arbeit fernbleibt. Ohne Quarantäneverordnung könne dieser nichts machen, hieß es neuerlich. Sie erhält aber eine E-Mail-Adresse (coronavirus@sabes.it), an die wir uns wenden sollten. Ich schreibe also ein E-Mail bezüglich meines Falles. Antwort darauf habe ich nie eine bekommen. Meine Frau erwirkt zudem bei ihrem Arbeitgeber eine Kulanzlösung, bis die Verordnung aus Bozen eintrifft.

    Um 12 Uhr erreicht mich neuerlich ein Anruf aus Bozen. Der ziemlich gestresst wirkende Herr in der Leitung versteht abermals kein Wort Deutsch. Er vertröstet mich mit einem kurzen “un attimo” und tatsächlich habe ich wenige Sekunden später einen überaus freundlichen, empathischen Herren in der Leitung, der mich auf Deutsch über die Quarantänebestimmungen informiert und meine Fragen beantwortet. Ich erwähne auch, dass ich die Immuni-App installiert habe und dass man meinen Status aktivieren müsste. Der Mann meinte, dass sich diesbezüglich jemand anderes bei mir melden werde. Um 12.17 Uhr erreicht mich schlussendlich die Quarantäneverordnung per E-Mail. 10 Tage nach Ausbruch der Krankheit. Die Quarantäne läuft bis zum 8. November. Am 6. November soll die gesamte Familie getestet werden. Abgesehen von einem unangenehmen allgemeinen Erschöpfungszustand, der hartnäckig und offenbar recht typisch für diese Virusinfektion ist, habe ich kaum noch Symptome und bin wohl auch nicht mehr ansteckend.

    Am Abend des selben Tages erhalte ich neuerlich einen Anruf aus Bozen. Eine Frau, die sehr gut Deutsch spricht, erkundigt sich nach meinem familiären und beruflichen Umfeld. Nach der Immuni-App fragt sie nicht.

    31. Oktober

    Seit diesem Tag erhalte ich und meine Familie regelmäßig automatisierte Anrufe, bei denen unser Gesundheitszustand abgefragt wird. Meiner bessert sich langsam. Ich bin aber 14 Tage nach Auftreten der ersten Symptome immer noch ziemlich geschlaucht und benötige viel Ruhe.

    Fazit
    • Von der Schnelligkeit und Organisiertheit, die Dr. Ryan oben einmahnt, ist in Südtirol nichts zu merken. Von der Testanfrage bis zum Test hat es fast eine Woche gedauert. Vom positiven Testergebnis bis zur Quarantänemeldung weitere zwei Tage. Die Immuni-App ist 14 Tage (!) nach meinem Letztkontakt noch nicht mit meinem Fall gespeist. Von anderen positiven Fällen in meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass obige Zeitspannen kein Einzelfall sind und bisweilen sogar noch länger ausfallen können.
    • Ich kann verstehen, dass man bezüglich der Testungen Kapazitätsgrenzen hat, da es für die Durchführung und Auswertung spezialisiertes Personal braucht, welches sich nicht innerhalb weniger Wochen ausbilden lässt. Aber dass Telefonnummern stundenlang nicht erreichbar sind, auf E-Mails nicht geantwortet wird und eine rein technische Sache wie die Statusaktualisierung der Immuni-App nicht gemacht wird, ist ein grandioses organisatorisches Versagen – mit all den entsprechenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Kommunikations- und Informationskanäle bzw. die entsprechende Organisation und Logistik hätte man angesichts der Erfahrungen im Frühjahr und der eindringlichen Warnungen bezüglich einer möglichen zweiten Welle im Herbst durchaus vorbereiten können.
    • Es gibt offenbar auch kein standardisiertes Prozedere, um zumindest ansatzweise ein Case-Tracking zu versuchen und in der Folge eine Priorisierung vorzunehmen, um die knappen vorhandenen Kapazitäten effizient und sinnvoll zu nutzen. Nach der Immuni-App wurde zumindest in meinem Fall nicht gefragt und sie wird auch nicht bespielt.
    • Zu gu­ter Letzt ist die gesetzlich vorgeschriebene Zwei- bzw. Dreisprachigkeit der Dienste nicht gegeben. Ebenfalls positiv getestete deutschsprachige Bekannte haben mir bestätigt, dass auch sie von einsprachigem Personal auf Italienisch kontaktiert wurden. Ob ladinischsprachige Südtiroler auf Ladinisch mit der Covid-Stelle kommunizieren können, entzieht sich meiner Kenntnis. (Ich vermute aber, dass das nicht der Fall ist.) Das Recht auf Muttersprache darf kein Schönwetterrecht sein. Die Verhängung einer Quarantäne ist für die Betroffenen ein schwerwiegender Eingriff und eine SARS-CoV-2-Infektion eine komplexe medizinische Angelegenheit. Bürgernahe, niederschwellige, klare und verständliche Kommunikation ist diesbezüglich von entscheidender Bedeutung, da sie nicht zuletzt Vertrauen stiftet. Der Wert der im Autonomiestatut verankerten Rechte zeigt sich also gerade in Krisenzeiten. Der Europarat hat seine Mitglieder aufgefordert, die mehrsprachige Kommunikation während der Pandemie auszubauen – zum Wohle der Bürger/-innen in einer Zeit großer Verunsicherung. Im “mehrsprachigen” Südtirol ist das Gegenteil der Fall und das ist nicht nur illegal, sondern zutiefst beschämend.

    Serie I II III

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  • Italien eröffnet Kolonialmuseum wieder.

    Die Black-Lives-Matter-Bewegung trägt weltweit dazu bei, dass koloniales Erbe auf den Prüfstand kommt. Statuen und Monumente im öffentlichen Raum werden hinterfragt. In mehreren Ländern wurden bereits offiziell Maßnahmen ergriffen, um Gut, das aus ehemaligen Kolonien stammt, zu erfassen und zumindest teilweise an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben.

    Viele Staaten tun sich mit dem Umgang mit ihrer Kolonialgeschichte sehr schwer, doch wohl kein anderes schafft es, wie Italien, ausgerechnet in dieser historischen Phase ein Kolonialmuseum wiederzubeleben, das vor einem halben Jahrhundert »endgültig« geschlossen wurde.

    Ursprünglich war das Museo Coloniale 1923 persönlich vom faschistischen Diktator Benito Mussolini eröffnet worden, der von einem glorreichen Imperium nicht nur träumte, sondern es — mit brutaler Gewalt und ohne Rücksicht auf das Völkerrecht — auch umsetzen wollte.

    Der Grundstock des Museumsinventars stammte zunächst von unterschiedlichen Wanderausstellungen, die nicht selten auch als Menschenzoos ausgelegt waren. Sie sollten bei den Besucherinnen nicht sosehr einen Erkenntnisgewinn, sondern vor allem ein Überlegenheitsgefühl hervorrufen.

    Schon 14 Jahre nach seiner Eröffnung musste das Museum 1937 vorläufig geschlossen werden, weil die Faschisten in Afrika derart viele Gegenstände erplündert hatten, dass eine Inventur und Neuausrichtung nötig erschien.

    Die Wiedereröffnung ließ bis 1947 auf sich warten, als Italien bereits eine Republik war und fast alle seine Kolonien verloren hatte. Die Kollektion umfasste damals schon rund 12.000 größtenteils in Afrika gestohlene Objekte. Erst 1971 wurde das Museo Coloniale oder Museo dell’Africa Italiana endgültig geschlossen.

    Doch nun soll es zwischen 2020 und 2021 im Rahmen des staatlichen Museo delle Civiltà (MuCiv) in Rom als Museo Italo Africano wiedereröffnet werden. Gewidmet ist es nun der Journalistin Ilaria Alpi. Aus der direkten Kontinuität mit dem einstigen Museo Coloniale macht MuCiv keinen Hehl.

    Ausschnitt Webauftritt des MuCiv

    Freilich soll die Gestaltung »kritisch« sein und die Rolle Italiens in Afrika hinterfragen. Doch allein die Tatsache, dass ein derartiges Museum im 21. Jahrhundert nicht als Aufarbeitungsstätte ohne Raubgut, sondern mit den alten Ausstellungsstücken des Kolonialmuseums wieder in Betrieb genommen wird, konterkariert jegliche Bemühung ganz grundsätzlich. Es findet nicht nur keine Rückgabe, sondern eine weitere — wenngleich humanere — Inbesitznahme statt.

    MuCiv-Direktor Filippo Maria Gambari glaubt sogar, die Ausstellung könnte Migrantinnen die Gelegenheit bieten, »mit ihrer Kultur in Berührung zu kommen«. Eine an Paternalismus und Überheblichkeit wohl nur schwer zu übertreffende Ansicht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 || 01 02 03



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