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  • CAI: Raubgutrückgabe an den AVS.

    Jahrzehnte lang hat sich der italienische Alpinclub CAI beharrlich geweigert, dem AVS Bücher und Unterlagen zurückzugeben, die dem Bozner Alpenverein von den Faschisten geraubt worden waren, als sie ihn 1923 verboten und auflösten. Dies thematisierte die ff mit einem Beitrag von Andrej Werth im Februar.

    Mehrmalige Aufforderungen durch den AVS hatten im Laufe der Jahre ebensowenig zum erhofften Ergebnis geführt wie die Erfüllung unfassbarer Bedingungen, die der CAI in Bezug auf die Verwendung faschistischer Ortsbezeichnungen gestellt hatte, um das Raubgut zurückzugeben.

    Daher sollte nun laut ff der Landeshauptmann vermitteln.

    Der mediale und politische Druck war offenbar erfolgreich: Schon im März wurde ein entsprechender notarieller Akt unterzeichnet, bei der 120. Generalversammlung des Alpenvereins in Schlanders wurden dann im Mai zwei Gesandte des CAI vorstellig und übergaben dem AVS-Vorsitzenden Georg Simeoni medienwirksam eine Schenkungsurkunde für das unrechtmäßig angeeignete Gut.

    Bei den zwei Gesandten handelte es sich um den CAI-Chef auf Landesebene, Carlo Alberto Zanella, und um den Vorsitzenden der Sektion Bozen, Maurizio Veronese.

    Noch im November 2024 war Veronese von einer Rückgabe ganz und gar nicht überzeugt. Damals soll er dem AVS laut ff geschrieben haben, die geraubten Bestände stellten mit dem historischen Archiv seiner Sektion ein »einheitliches und untrennbares Kulturgut« dar.

    Es ist also eher nicht von Einsicht als Grund dafür auszugehen, dass die Bestände nun endlich — ein Jahrhundert nach der Enteignung! — zu ihren rechtmäßigen Besitzern zurückkehren. Viel zu lange hatte der CAI nicht im Entferntesten an eine Rückgabe gedacht, viel zu plötzlich kam die nunmehrige Entscheidung.

    Vor allem aber gibt es beim CAI bezüglich Südtirol noch zu viel Aufarbeitungsbedarf. Nicht nur ist ein erheblicher Teil dessen, was der italienische Alpinclub heute hierzulande besitzt, das Ergebnis faschistischen Unrechts. Darüber hinaus besteht der Club bis heute auf die vollständige Beibehaltung und Umsetzung des Fälschungswerks von Ettore Tolomei.

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  • E se il Sudtirolo diventasse uno Stato?
    Libro bianco

    Dopo oltre un anno di lavoro, la versione in lingua italiana dell’ormai noto Kann Südtirol Staat? sta finalmente raggiungendo le librerie sudtirolesi. Pubblicato per la prima volta nel 2023, il volume si prefigge di trattare la complessa materia dell’indipendenza in maniera equilibrata e precisa, elencando, oltre alle opportunità, anche i rischi connessi a tale eventualità.

    L’intento è quello di favorire, dal basso, un dibattito pacato e condiviso su un tema controverso, che coinvolga persone di tutti i gruppi linguistici e di tutte le estrazioni sociali, superando le consuete contrapposizioni e i confini tra le comunità linguistiche.

    A questo scopo l’edizione italiana riveste un ruolo particolarmente importante.

    La prima presentazione pubblica di E se il Sudtirolo diventasse uno Stato? (questo il titolo italiano) avrà luogo martedì prossimo, 3 giugno 2025 alle ore 20.00, presso l’Accademia di Merano (in via Franz Innerhofer 1), alla presenza dell’ex senatore Oskar Peterlini e con la moderazione di Claudio Calabrese. L’ingresso è libero.

    Seguiranno ulteriori presentazioni nei prossimi mesi su tutto il territorio sudtirolese e oltre:

    Presentazioni del libro

    • Attualmente non sono previste ulteriori presentazioni

    Appuntamenti passati (mostra elenco)
    • Bruneck/Brunico: gio 23 ottobre 2025 – ore 18.30 – Biblioteca civica (presentazione bilingue)
    • Bozen/Bolzano – tavola rotonda: mer 10 settembre 2025 – ore 17.45 – Eurac Research
    • Meran/Merano: mar 3 giugno 2025 – ore 20.00 – Accademia di Merano

    Salvo errori · Informazioni: noiland.org

    E se il Sudtirolo diventasse uno Stato? è il risultato di un lungo lavoro cui un gruppo di autrici e autori, riunitisi nell’associazione senza scopo di lucro Noiland Südtirol-Sudtirolo, si è dedicato con l’aiuto di decine di esperti e sotto la supervisione di un comitato scientifico. La versione in lingua italiana è stata richiesta con insistenza durante il giro di presentazioni dell’edizione tedesca.

    Quest’ultima è già stata trattata anche in vari dibattiti pubblici, come presso la più rappresentativa associazione slovena in Carinzia, alle università di Innsbruck e Augsburg, nel Parlamento austriaco di Vienna, presso il Landtag sudtirolese, in convegni a Strasburgo e a Fiume/Rijeka, riscuotendo un notevole successo e suscitando interesse anche all’esterno del Sudtirolo.

    Il volume è stato recensito da insigni professori di diversi atenei europei, tra cui spiccano Alexander Balthasar, Peter Bußjäger, Alain Fenet, Michael Geistlinger, Peter Hilpold e Christian Tomuschat.

    E se il Sudtirolo diventasse uno Stato?
    Noiland Südtirol – Sudtirolo
    Bolzano, 2025
    Prezzo di copertina € 19,90
    ISBN 979-12-210-8865-6
    www.noiland.org

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  • Mit Urzì die Autonomie zerstören.

    Kein Geringerer als der Vorsitzende der Sechserkommission, Alessandro Urzì von den neofaschistischen Fratelli d’Italia, hat gestern im italienischen Senat einen Frontalangriff auf die Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol gestartet, die lediglich ein moralisches Recht, eine Art Höflichkeit, aber nicht viel mehr als eine freundliche Gepflogenheit sei. Für seine Attacke nutzte er ausgerechnet die Präsentation einer wissenschaftlichen Publikation zur Südtirolautonomie in der Senatsbibliothek, die die SVP-Fraktion organisiert hatte.

    Von der ehemaligen Sammelpartei, die auf Landesebene (und bald auch in der Landeshauptstadt) mit FdI regiert, kommt nicht viel mehr als ohrenbetäubendes Schweigen. Wenn noch jemand daran gezweifelt hätte, ist das die Bestätigung, dass die SVP ihren autonomiepolitischen Kompass verloren und sich von den Erbinnen des Faschismus hat einlullen lassen. Sie lässt inzwischen fast alles über sich und — was viel schlimmer ist — über Südtirol ergehen.

    Seit jeher versuchen insbesondere die italienischen Rechten, den Minderheitenschutz und die Autonomie unseres Landes zu einer rein inneritalienischen Angelegenheit zu deklarieren. Schließlich ist die internationale Absicherung seit dem Gruber-Degasperi-Abkommen ein wichtiges Fundament unserer institutionellen Architektur, das Italien daran gehindert hat, die Italianisierungspolitik des Faschismus auch in der Nachkriegszeit fortzusetzen. Österreich brachte den Vertragsbruch vor die UNO und konnte die Verabschiedung des Zweiten Autonomiestatuts erwirken. Das war dem MSI und ist auch seinen ideologischen Nachfolgern selbstverständlich ein Dorn im Auge.

    Wie befürchtet haben die Wölfe nicht über Nacht ihr althergebrachtes Beuteschema verworfen, sondern nur den Schafspelz übergezogen und somit eine neue, hinterhältigere Strategie gewählt. Die SVP ist prompt darauf hereingefallen. FdI hat unerwartet mit der Wiederherstellung der Autonomie gewunken, sich dafür die Regierungsbeteiligung auf Landesebene — einschließlich Vergrößerung der Landesregierung — erpresst und seitdem autonomiepolitisch vor allem auf Zeit gespielt. Umgesetzt ist noch gar nichts. Die Volkspartei ließ es aber zu, dass die Rechten Maßnahmen zu Lasten der Sprachminderheiten in die Reform einbauen, nahm stillschweigend gezielte Provokationen und Tabubrüche hin, verteidigte auch die Meraner Bürgermeisterin nicht angemessen vor den nationalistischen Attacken ihrer eigenen Koalitionspartner und schickt sich nun an, den Rechten als Juniorpartnerin die Landeshauptstadt zu überantworten.

    Kürzlich wurde bekannt, dass Urzì sogar einen Grundpfeiler des Minderheitenschutzes abschaffen lassen wollte. Außerdem drängt er den Landtag zur »Lösung« der Ortsnamensfrage in seinem Sinne.

    Die heutige, wenngleich bereits wieder gestutzte Autonomie hat maßgeblich die Volkspartei erkämpft. Doch das bedeutet keineswegs, dass sie nach Belieben über sie verfügen kann und zulassen darf, dass sie von ihren Feinden — auch wenn sie sich als Autonomiefreunde getarnt haben — zerstört wird, denn sie gehört uns allen. Im Landtag etwa gehört nicht einmal mehr die Mehrheit der deutschsprachigen Abgeordneten der SVP (und der Regierungsmehrheit) an.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 || 01 02 03



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  • Bozen und die Schirmherrschaft für die LGBTQIA-Parade.

    Kaum im Amt, setzte der neue rechte Bozner Bürgermeister Claudio Corrarati sofort eine eindeutige Duftmarke, die allem anderslautenden Geschwafel zum Trotz unterstreicht, dass rechts und links doch nicht gleich sind. Unter dem billigen Vorwand, er wolle sowas nicht allein entscheiden, bevor ein Stadtrat ernannt ist, verweigerte er dem Ende Juni erstmals stattfindenden Südtirolo Pride die Schirmherrschaft der Landeshauptstadt.

    Dass es sich dabei aber sehr wohl um eine politische und nicht nur um eine formale Entscheidung handelt, wurde inzwischen bereits von Corraratis sehr weit rechts stehenden Bündnispartnern klargestellt, die sich — wenig überraschend (vgl. 01 02 03 04 05) — öffentlich gegen die Schirmherrschaft aussprachen und die Veranstaltung auch inhaltlich kritisierten.

    Die sich oft (in Abgrenzung zum abfällig als »Peripherie« bezeichneten Rest des Landes) als besonders weltoffen gerierende Kapitale zeigt sich damit wieder einmal von ihrer rückschrittlichen, kaltherzigen Seite. Leider steht zu befürchten, dass dies jetzt nur ein kleiner Vorgeschmack der nächsten Verwaltungsperiode ist.

    Es ist halt eben doch alles andere als unerheblich, wen man wählt, für wen man eine Wahlempfehlung ausspricht (oder eben nicht) und mit wem man eine Koalition eingeht, wie jetzt wieder die SVP. Indem sie sich anschickt, mit Corrarati zu regieren, erbringt die Volkspartei den Beweis, dass es für sie keine, aber wirklich gar keine roten Linien mehr gibt.

    Anders als auf Landesebene, wo sie mit FdI, Freiheitlichen und FI regiert, hat die SVP in Bozen nicht die Zügel in der Hand und kann auch keine Wertekataloge durchsetzen — die allerdings in der Praxis ohnehin oft nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.

    Der Dolomiti Pride vom Juni 2018 in Trient stand unter der Schirmherrschaft der Gemeinde Bozen und des Landes Südtirol, aber nicht unter jener der Provinz Trient. Daher ist es besonders absurd, dass Bozen dies den Veranstalterinnen, nach dem soeben vollzogenen politischen Wechsel, in der eigenen Stadt verweigert. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens das Land Südtirolo Pride die Schirmherrschaft verleiht. Andernfalls kann der Landeshauptmann die Regenbogenflagge auch wieder einpacken.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 | 07 | 08 || 01 02



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  • Il Québec contro il Capo di stato.

    Nel suo ruolo di Capo di stato del Canada, ieri a Ottawa Re Carlo III ha inaugurato la 45esima legislatura del Parlamento canadese con un lungo e apprezzato discorso. Nelle stesse ore, poco più a est, si riuniva l’Assemblea nazionale del Québec per approvare — all’unanimità dei 106 membri presenti (su 125) — una mozione in cui si chiede allo «Stato» del Québec di interrompere qualsiasi relazione con la Corona britannica.

    La proposta era stata presentata dagli indipendentisti del Parti québécois (PQ) e ha trovato ampio consenso tra i deputati di Coalition avenir Québec (CAQ), Québec Solidaire e Partito liberale, tanto da rendere superfluo un dibattito parlamentare prima dell’approvazione.

    Il primo firmatario e leader del PQ, Paul St-Pierre Plamondon, ha dichiarato che la maggioranza dei quebecchesi non si identifica col re e che la sua presenza rappresenta un’offesa sia per i francofoni che per le popolazioni indigene.

    Il primo ministro del Québec, François Legault (CAQ) e il ministro del suo governo incaricato dei rapporti con il Canada, Simon Jolin-Barrette, hanno confermato di non avere seguito il discorso di Carlo III.

    Nel 2022 l’Assemblea nazionale del Québec, su pressione del PQ, aveva trasformato il giuramento dei suoi membri sul Capo di stato da obbligatorio in facoltativo ai fini dell’insediamento.

    A migliaia di chilometri di distanza — non solo in senso geografico — negli stessi giorni in Sudtirolo i sindaci si stanno facendo «costringere» a vestire simboli che buona parte della popolazione sente lontani e ostili, in un atto di sottomissione nemmeno previsto dalla legge.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Hat Dal Medico den Proporz missachtet?

    Von den Grünen aufgedeckte Indizien sprechen dafür, dass die Meraner Stadtregierung unter Bürgermeister Dario Dal Medico ab 2023 nicht mehr nach dem Proporz zusammengesetzt war. Damit wäre das Vertretungsrecht der deutschen Sprachgruppe verletzt worden.

    Marco Perbellini, der im Laufe der Verwaltungsperiode auf Vorschlag von Alleanza per Merano von außen in den Stadtrat berufen wurde, nachdem die deutsch erklärte Stadträtin Claudia Benedetti zurückgetreten war, soll demnach italienisch deklariert gewesen sein. Die damit einhergehende Verzerrung des Sprachgruppenverhältnisses würde einen Verstoß gegen das Autonomiestatut darstellen.

    Wie die Grünen mitteilen, geht aus den offiziellen Wahllisten der diesjährigen Gemeinderatswahl hervor, dass Perbellini nicht der deutschen Sprachgruppe angehört. Um Gewissheit zu erlangen, müsste man überprüfen, wie er zum Zeitpunkt seiner Ernennung deklariert war. Zu dem Vorfall haben die Grünen Eingaben bei der Gemeinde Meran und bei der Region gemacht.

    Rai Südtirol zitiert die Meraner Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer (Grüne) folgendermaßen:

    Das heißt natürlich auch, dass zahlreiche Beschlüsse entweder widerrufen werden müssen, oder dass gegen diese rekurriert werden kann, und da geht es zum Beispiel auch um Beiträge für Vereine aber auch der Jahresabschluss der Gemeinde Meran ist dabei. Mit unserer Eingabe wollen wir die Gemeinde Meran auffordern, jetzt ganz schnell Rechtssicherheit zu schaffen.

    – Madeleine Rohrer

    Sollte die Missachtung des Proporzes tatsächlich derartige Gefahren bergen, müsste man allerdings auch dringend die Zusammensetzung der Landesregierung überprüfen lassen: Auf Druck der italienischen Rechtsparteien wurden 2024 zwei Landesräte der italienischen Sprachgruppe berufen, obschon hierzu zwei sich widersprechende Gutachten (des Landtags und der Staatsadvokatur) vorlagen, die beide nicht bindend sind. Es hätte gereicht, die Landesregierung im Vergleich zur vorangegangenen Legislatur nicht — oder zumindest nicht auf elf Mitglieder — zu vergrößern, um dem Risiko einer Falschbesetzung zu entgehen. Dann nämlich hätte mit Sicherheit ein einziger italienischer Landesrat gereicht.

    Falls jemand rechtlich gegen die Zusammensetzung der Landesregierung vorgeht, entscheidet ein Gericht, wie die korrekte Verteilung der Regierungsämter nach Sprachgruppen hätte aussehen müssen.

    Was jedenfalls außer Frage steht, ist dass die Besetzung des Meraner Stadtrats seit dem Eintritt von Perbellini, sofern er nicht der deutschen Sprachgruppe angehörte, einen Gesetzesverstoß darstellt. Im Unterschied übrigens zur Weigerung der neuen Bürgermeisterin, Katharina Zeller (SVP), sich von ihrem Vorgänger die Trikoloreschleife umhängen zu lassen, was für große Aufregung und Hetze gesorgt hat, obschon es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gab.

    In einer früheren Fassung dieses Beitrags war Marco Perbellini fälschlicherweise als Gemeinderatsmitglied bezeichnet worden. Zum Zeitpunkt seiner Berufung in den Stadtrat war er das jedoch nicht. Er wurde von außen berufen. Ich entschuldige mich für den Fehler.



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  • Großbritannien und das Chagos-Archipel.
    Ende der letzten britischen Kolonie in Afrika


    Am 22. Mai wechselte der Chagos Archipel den Eigentümer. Anstelle von Großbritannien tritt Mauritius. Eine lange Kolonialgeschichte geht damit zu Ende. Nicht aber die Entkolonisierung.

    Seit 1814 »besaßen« die Briten die Chagos-Inselgruppe, im indischen Ozean zwischen den Malediven und Madagaskar, »nahe« an Mauritius. In den 1960er Jahren übergab Großbritannien die größte Insel, Diego Garcia, an die USA. Seit damals ein US-Luftwaffenstützpunkt. Die Einwohner wurden kurzerhand »ausgesiedelt«, also vertrieben.

    In den 1960er Jahren »entließen« die Briten Mauritius in die Unabhängigkeit, ein Tauschgeschäft. Chagos blieb aber britisch. Für die Einwohner eine Tragödie. Die mehr als 2.000 Archipel-Bewohner mussten ihre Heimat verlassen, eine britische Variante »ethnischer Säuberung«.

    Seit 1998 versuchen Vertriebene mit Klagen die Rückkehr zu erstreiten. Im Jahr 2000 erklärte der britische High Court of Justice die Deportationen für illegal und sprach den »Ausgesiedelten« das Recht auf Rückkehr zu. Die britischen Regierungen wehrten sich gegen den Richterspruch und setzten ihn einfach nicht um. Schlimmer, die Verbannung wurde nachträglich legitimiert.

    Immer wieder kam es zu Protestaktionen, wurden demonstrierende Chagossier (Îlois) verhaftet. Im Jahr 2010 wandte sich Mauritius mit einer Klage an den Ständigen Schiedshof in Den Haag, die international anerkannte Institution zur friedlichen Beilegung von Konflikten. 2013 folgten Chagossier mit einer eigenen Klage gegen Großbritannien.

    Klagen gegen Groẞbritannien

    Im Jahr 2017 beschäftigten sich die UNO und ihr Internationaler Gerichtshof mit dem Fall des Archipels. 2019 forderte die UN-Vollversammlung Großbritannien auf, Chagos an Mauritius zu übergeben und 2021 sprach dann der Internationale Seegerichtshof Chagos dem klagenden Mauritius zu.

    Einer der Akteure beim Internationalen Seegerichtshof ist der britisch-französische Anwalt Philippe Sands, ein ausgewiesener Völkerrechtler und Direktor des Zentrums für internationale Gerichte am University College London. Sands, Sohn von Holocaust-Überlebenden, setzt sich für eine Verankerung des Ökozids im internationalen Strafrecht ein, um einzelne Personen für schwere Umweltschäden verantwortlich machen zu können.

    Sands hat für Mauritius die britische Übergabe von Chagos an Mauritius durchgefochten. Jetzt geht es um Kompensationen für die Vertriebenen und um die Verlängerung des Pachtvertrages der US-Militärbasis. Mauritius bot an, den 2036 auslaufenden Vertrag um weitere 99 Jahre zu verlängern, um die Vereinbarung zum Abschluss zu bringen.

    Für Philippe Sands ist die Lage eindeutig, das beschreibt er auch in seinem Buch Die letzte Kolonie: Die Deportation der Chagossier war illegal, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. »Die Chagossier werden ein Rückkehrrecht bekommen«, sagte Sands der ARD. »Aber sie kehren als Teil von Mauritius zurück, nicht in ein unabhängiges Land. Das sieht internationales Recht einfach nicht vor.«

    Rückkehr nach Chagos, ein Vorbild für die Vertriebenen aus Bosnien, aus der Ukraine, aus Arzach (Berg-Karabach)?

    Die nun erworbenen Hoheitsrechte sind Mauritius nicht mehr zu nehmen, warnt Sands vor Illusionen. Die chagossische Gemeinde im Vereinigten Königreich kämpft aber weiter für die totale Unabhängigkeit, jetzt von Mauritius. Zwei Klägerinnen wandten sich mit einer Klage gegen die Einverleibung von Chagos durch Mauritius.

    Die britische Rechte warnt

    Der konservative britische Spectator kanzelte in einem Kommentar die amtierende sozialdemokratische Regierung ab. Großbritannien sei kein ernstzunehmendes Land mehr, giftete das Blatt. Dabei waren es die Konservativen, die auch auf internationalen Druck hin das Übergabeabkommen mitformulierten.

    Den Spectator ärgert das Kleingedruckte der Übergabe: Mauritier und mauritische Unternehmen sollen bei der Beschäftigung auf dem Stützpunkt Diego Garcia bevorzugt werden.

    Dieser ist künftig in Übereinstimmung mit dem mauritischen Umweltrecht zu betreiben und das Vereinigte Königreich hat Mauritius über alle militärischen Aktivitäten zu informieren, die von dort aus durchgeführt werden. Gleichzeitig muss Großbritannien an Mauritius jährlich (99 Jahre lang bleibt Diego Garcia in britischer »Pacht«), 120 Millionen Euro überweisen.

    Der konservative Spectator entdeckte plötzlich auch die Existenz der Chagossier. Bei den Verhandlungen zwischen Großbritannien und Mauritius spielten die Anliegen der Chagossier für Mauritius keine Rolle, kritisierte das rechte Blatt. Immerhin, betont der Spectator, verlieh das Vereinigte Königreich den Chagossiern die britische Staatsbürgerschaft. Eine dürftige »Wiedergutmachung« für die Vertreibung der Einwohner von Chargos durch Großbritannien. Verdrängt und vergessen.

    Der Spectator zerbricht sich den Kopf über die Folgen des »gefährlichen Präzedenzfalls für andere britische Überseegebiete«. Und nicht nur, wird gewarnt: Das Urteil kann weltweit »territorialen Irredentismus« fördern und möglicherweise die »Staatlichkeit postkolonialer souveräner Staaten« gefährden. Das Blatt verweist auf die argentinischen Bemühungen, die britischen Falklandinseln »heimzuholen«, genauso sind die Souveränität von Gibraltar und die britischen Hoheitszonen auf Zypern gefährdet. Kurzum, die Übergabe von Chagos an Mauritius ist für den Spectator ein riesiger Fehler. Zum Schaden Großbritanniens.

    Selbstbestimmungsrecht neu definieren

    Philipp Sands deutete es bereits an, die vertriebenen Chagossier dürfen immerhin auf ihre Inseln zurückkehren, erhalten für die Vertreibung eine Entschädigung, die Inseln werden aber Teil von Mauritius.

    Laut dem Rechtswissenschaftler Peter Hilpold von der Universität Innsbruck ist »einmal mehr die problematische Natur des Selbstbestimmungsrechts, in seinem traditionellen Verständnis«, deutlich geworden. Immer häufiger thematisieren die Wissenschaftsliteratur und die Gerichte die Frage, so Professor Hilpold, wem das Selbstbestimmungsrecht zusteht. Dem Staat – oder dem betroffenen Volk?

    Der Fall Chagos kann zu einer neuen Grundlage werden, das Selbstbestimmungsrecht weltweit neu zu definieren, so Professor Hilpold laut dem Onlineportal Salto: »Es geht nicht darum, dass Grenzen neu gezogen werden. Aber man kann das Thema jetzt mit einem anderen Blick diskutieren, menschenrechtsorientiert, weniger dogmatisch.«

    Der Selbstbestimmungsprozess um die Chagos-Inseln wirft auch Fragen für andere Minderheitenregionen auf, beispielsweise — trotz Augias-Schelte über den Zufallsitaliener Sinner und Trikolore-Shitstorms — auch für Südtirol, ist Hilpold überzeugt. Er beschäftigt sich schon lange mit Chagos. 2022 behandelte Hilpold das Thema im Nordic Journal of International Law. Seine These lautet, das Selbstbestimmungsrecht müsse »humanisiert« werden: »Bislang wurde das Selbstbestimmungsrecht oft als rein staatsrechtliches Konzept verstanden, man sprach zwar vom ‚Recht der Völker‘, meinte aber meist: Staaten streiten um Grenzen, um territoriale Ansprüche.« (Salto)

    Die aktuelle Diskussion, Chagos gibt den Anstoß, könnte zu einer neuen Auslegung des Selbstbestimmungsrechts führen, gibt sich Hilpold optimistisch. Zum Beispiel: »Die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker soll nicht der Mehrung staatlicher Macht dienen, sondern den Menschen, die auf dem betreffenden Territorium leben oder — im Falle einer Vertreibung wie auf den Chagos-Inseln — dort gelebt haben.«

    Anders formuliert, die Stimme der Betroffenen soll und muss endlich gehört werden.

    Cëla enghe: Rückkehr nach Lemberg, Es gibt keine Rangliste des Grauens, Raus aus Somalia, Westsahara, seit einem halben Jahrhundert im Stich gelassenSyrien, welche Zukunft für Rojava?, USA-Gaza: Palästinenser raus?, Grönland, Trump und die historische Verantwortung Dänemarks


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