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  • Alessandro der Große.
    Urzì treibt die SVP gekonnt vor sich her


    In seiner Zeit als Landtagsabgeordneter, immer mit Parteien ganz weit rechts, vertrat Urzì harte »italienische« Positionen. Ein unbequemer Abgeordneter, der der SVP-Mehrheit gehörig auf die Nerven ging.

    Sonderlich beliebt war Urzì aber bei der italienischen Wählerschaft trotzdem nicht. Bei den Landtagswahlen 2013 schaffte er mit seinem L’Alto Adige nel cuore dürftige zwei Prozent, ein Restmandat. Fünf Jahre später schrumpfte sein Wähler:innen-Potenzial auf 1,7 Prozent. Eigentlich ein politisches Auslaufmodell.

    Dann die Auferstehung: 2022 kandidierte Urzì für die Fratelli d’Italia von Giorgia Meloni im Wahlkreis von Vicenza und zog ins Parlament ein. Seitdem ist er der mächtigste Italiener der Provinz Bozen. Er steht der Sechserkommission vor und drückte der von der SVP gefeierten Autonomiereform seinen Stempel auf.

    Er schlachtete erfolgreich eine bisher »heilige Kuh«, die vierjährige Ansässigkeitsklausel. Sie wurde auf zwei Jahre gekürzt. Und noch einen Punkt drückte Urzì bei der »Sanierung« der gestutzten Autonomie durch, eine ethnische Vertretung im Gemeindeausschuss ist ab einem einzigen Ratsmitglied möglich, bisher waren zwei notwendig. Damit wird in manchen Gemeinden die italienische Präsenz sichtbarer.

    Urzì setzt um, was er in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter immer wieder gefordert hatte. Und jetzt folgt das »ethnische Gerrymandering«, wie es Günther Pallaver auf Salto bezeichnet hat. Der bisher ethnisch-sprachlich gemischte Senatswahlkreis Bozen-Unterland wird gesäubert. Sechs mehrheitlich deutschsprachige Gemeinden sollen aus dem Wahlkreis ausgegliedert werden. Damit würde die italienische Wähler:innenschaft in den verbleibenden zwölf Gemeinden die absolute Mehrheit stellen, ein Sitz im Senat mehr oder weniger garantiert werden. Die Abgeordnetenkammer votierte mit großer Mehrheit für das Urzì-Projekt. Die rechtsrechte Mehrheit setzt damit die Paketmaßnahme 111 kurzerhand außer Kraft.

    Ein garantierter Sitz bei den nächsten Wahlen für Urzì, Pallaver schreibt von Eigeninteresse. Urzì geht es darum, unterstellt Anna Luther — ebenfalls auf Salto —, das eigene politische Lager zu stärken. Simon schreibt vom »rechts-nationalistischen Gerrymandering«, das sich gegen die Südtiroler Minderheit richte.

    Was dabei verwundert, ist die Haltung der SVP. Sie ist bereit, eine Paketmaßnahme auf den Misthaufen der Geschichte zu werfen, kritisierte bei der Kammerdebatte die PD-Mandatarin Sara Ferrari. Die SVP entrümpelt die Autonomie, seit sie mit Fratelli d’Italia verbündet ist. Was waren das noch für Zeiten, als die SVP für mittelinke italienische Politiker schwärmte, wie beispielsweise für den verstorbenen Gianclaudio Bressa. Oder für die Blockfreiheit. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein.

    Die SVP wird immer mehr zur Erfüllungsgehilfin der Fratelli. Die scheinen einen Plan zu haben und verfolgen ihn auch, mit einem historischen Hintergrund. Als 1918 die königliche italienische Armee bis zum Brenner aufrückte, das zentrale Tirol besetzte und »Welschtirol« vom Habsburger Joch »befreite«, begann die Südtiroler Geschichte. Dies bezeichnete Hans Karl Peterlini in seinem Buch Wir Kinder der Autonomie die Geburtsstunde Südtirols.

    1923, die Faschisten waren seit einem Jahr an der Macht, wurde das Unterland an das Trentino angegliedert. Erst 1948, zwei Jahre nach der Unterzeichnung des Pariser Vertrages, »kehrte« das Unterland zurück nach Südtirol.

    Für das Bozner Unterland drängte die damalige SVP auf eine besondere Regelung im Paket, auf die Maßnahme 111. Diese sieht vor, dass die politische Teilnahme der italienischen und deutschen Sprachgruppen gemäß ihrer numerischen Stärke zu begünstigen ist. Ausgehandelt 1969, aber erst 1988 real umgesetzt. 19 Jahre später. Der übliche andazzo italienischer Autonomiepolitik.

    Kurz vor der Verabschiedung des Verhandlungsergebnisses beauftragte die italienische Regierung den Bozner Anwalt Sergio Dragogna, Vorschläge zur Umsetzung der Paketmaßnahme 111 auszuarbeiten. Seine beiden Empfehlungen liefen darauf hinaus, eine:n italienische:n Senator:in zu garantieren. Oskar Peterlini beschreibt diesen Krimi um den Bozner Senatswahlkreis detailliert in Autonomie als Friedenslösung.

    In einem ethnisch gesäuberten Senatsbezirk mit übergroßer italienischer Mehrheit wird künftig nur mehr rechtsrechts gewählt. Dieser neu gezogene Senatsbezirk ähnelt dem italienischen Kanton, einst in den 1990er Jahren vom Bozner Forza-Italia-Politiker Ermanno Füstöss formuliert. Ein autonomer Kanton in der autonomen Provinz, das Bozner Unterland, der Donbas Südtirols.

    Der ehemalige Bozner Senator und Verfassungsrechtler Francesco Palermo spricht auf Rai Südtirol von einem politischen Kalkül, die Fratelli sichern sich damit für lange Zeit Senatswahlkreis Bozen-Unterland.

    Alessandro Urzì schafft sich für die nächsten Parlamentswahlen einen garantierten Senatssitz, ein Langzeitabo für die rechtsrechten Parteien. Und wegen irgendwelcher Brotsamen findet sich die SVP damit ab. Gelingt Urzì dieser Coup, was wird noch folgen? Wird die SVP dann ihre Hosen fallen lassen, auf die Knie fallen, vor Alessandro dem Großen?

    Die SVP ihrerseits soll — dem engagiert-vehementen Beispiel von Urzì folgend — für künftige Landtagswahlen der kleinsten Minderheit, den Ladiner:innen, ebenfalls einen eigenen Wahlbezirk garantieren. Damit könnte das unerträgliche Trauerspiel um die ladinische Vertretung in der Landesregierung beendet werden, würde die ladinische Präsenz nicht vom Goodwill, besser von der Willkür der Mehrheit aus SVP und ihren rechten Partnern abhängen.


    Autor:innen- und Gastbeiträge widerspiegeln nicht notwendigerweise die Meinung oder die Position von BBD, so wie die jeweiligen Verfasser:innen nicht notwendigerweise die Ziele von BBD unterstützen. · I contributi esterni non necessariamente riflettono le opinioni o la posizione di BBD, come a loro volta le autrici/gli autori non necessariamente condividono gli obiettivi di BBD. — ©


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  • Urzì bekommt ein neues Volk.

    So sieht also diese berühmte »innere Selbstbestimmung« aus: Kaum ist der Kuhhandel »Autonomieausbau gegen Minderheitenschutz« — oder genauer: teilweise Behebung des Autonomieabbaus gegen Minderheitenschutz — über die Bühne gegangen, der lustigerweise auch eine (wiewohl schwache) Einvernehmensklausel beinhaltet, fährt Rom per Wahlrechtsreform schon wieder in kolonialer Manier über Südtirol hinweg.

    Faktisch wählt sich Alessandro Urzì, Parlamentarier der neofaschistischen und minderheitenfeindlichen Fratelli d’Italia, ein neues Volk, weil das alte sein Vertrauen verscherzt hatte — indem er sich mit chirurgischer Präzision deutschsprachige Mehrheiten vom Hals schafft. So formt er sich eine ethnisch wie politisch möglichst homogene Wählerinnenmasse, der er zutraut, aus nationalistischer Sicht richtig zu wählen.

    Im italienischen Abgeordnetenhaus hat dieser unfassbare Frevel gestern bereits eine Mehrheit gefunden.

    Dabei geht der bisherige Zuschnitt des Senatswahlkreises erstens auf die Umsetzung des Südtirolpakets zurück und ergibt zweitens — im Unterschied zum Vorschlag von Urzì — geographisch Sinn.

    Formal verstößt dieses Vorgehen nicht gegen die Einvernehmensklausel, weil dafür keine Änderung des Autonomiestatuts erforderlich ist. Ihrem Geist nach widerspricht sie dem Einvernehmen jedoch diametral. Wenn die rechte Mehrheit in Rom — auch noch unmittelbar nach der Autonomiereform — beginnt, die politische Repräsentation einseitig zu ihren Gunsten umzubauen, hat das mit Autonomie und Minderheitenschutz, aber auch mit demokratischen Grundregeln nichs mehr zu tun.

    Konsens als Prinzip wird mit maximaler Arroganz über Bord geworfen, die Mär von der inneren Selbstbestimmung bestätigt sich als leere Floskel — und die SVP betätigt sich zum wiederholten Mal als willfährige Steigbügelhalterin.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04



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  • Rechts-nationalistisches Gerrymandering.
    Mehrheitsschutz

    Der in Vicenza gewählte Südtiroler FdI-Abgeordnete Alessandro Urzì will die gefühlt hunderttausendste, maßgeschneiderte Wahlrechtsreform in Italien dazu nutzen, den Senatswahlkreis Bozen-Unterland nach ethnischen und politischen Kriterien neu einzugrenzen. Gemeinden mit deutscher Bevölkerungsmehrheit sollen ausgegliedert werden, um den Anteil der italienischen Sprachgruppe im Wahlkreis drastisch zu erhöhen und die Wahl einer italienischsprachigen Kandidatin sicherzustellen.

    Dies würde aber auch bedeuten, dass die deutschsprachige Minderheit von Bozen und den nahen Gemeinden des Unterlandes kaum eine Chance hätte, jemals wieder eine deutschsprachige Senatorin zu bekommen.

    Jedenfalls, wenn alle brav sprachgruppenkonform wählen.

    Dies war während der letzten Jahre etwa in Leifers, Salurn und Pfatten zumindest bei Gemeinderatswahlen nicht der Fall, weshalb diese großmehrheitlich von Italienerinnen bewohnten Orte heute von deutschsprachigen SVP-Bürgermeistern regiert werden.

    Laut der letzten Sprachgruppenerhebung ist die italienische Sprachgruppe auf Landesebene — und auch im Senatswahlkreis — ohnehin im Wachsen, die deutsche im Schrumpfen begriffen. Der Vorschlag von Urzì würde diese Entwicklung noch einmal forcieren.

    Mit diesem krassen Fall von minderheitenfeindlichem Gerrymandering geht es aber ganz klar nicht nur um sprachliche Repräsentation. Ein Wahlkreis mit dem nun vorgeschlagenen Zuschnitt würde unter den aktuellen (und historischen) politischen Kräfteverhältnissen auch die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, dass das Mandat an eine rechte, nationalistische Partei fällt. Ausgerechnet an Parteien also, deren Verhältnis zur deutschen sowie zur ladinischen Minderheit und deren Schutzansprüchen in der Regel alles andere als wohlwollend ist. Nicht zuletzt das politische Engagement von Alessandro Urzì während der laufenden Legislaturperiode ist ein Beweis dafür.

    Heikel ist der Vorschlag aber auch deshalb, weil die heutigen Grenzen der Senatswahlkreise nicht irgendein beliebiges Detail des italienischen Wahlrechts sind. Sie gehen auf Paketmaßnahme 111 zurück und gehören damit zum institutionellen Gefüge unserer international verankerten Autonomie.

    Schon der aktuelle Zuschnitt des Senatswahlkreises Bozen-Unterland ist bewusst so gewählt, dass die Wahl einer Italienerin begünstigt wird. Urzì will daraus auf Teufel komm raus nahezu eine Gewissheit machen. Doch wie weit will man diese Logik noch treiben? Wenn ein Wahlkreis so gestaltet werden soll, dass möglichst sicher eine Angehörige einer bestimmten Sprachgruppe gewählt wird, warum überhaupt noch offene Wahlen abhalten? Der Logik einer immer weiter perfektionierten ethnischen Wahlkreisgeometrie folgend könnte man das Mandat irgendwann gleich einer Sprachgruppe vorbehalten — und Kandidaten anderer Sprachgruppen die Kandidatur verbieten (vgl.).

    Ja, Minderheitenschutz kann besondere Mechanismen zur Sicherung politischer Repräsentation rechtfertigen. Doch Urzì vertritt hier keine staatliche Minderheit, die gegenüber einer strukturell dominanten Mehrheit geschützt werden müsste. Umso weniger ist dies bei Wahlen zum italienischen Parlament der Fall, wo die Deutschsprachigen eine verschwindend kleine Minderheit darstellen und Ladinerinnen in der Regel chancenlos bleiben. Währenddessen stehen der staatlichen Mehrheitsbevölkerung sämtliche institutionellen, sprachlichen und politischen Ressourcen zur Verfügung.

    Nicht zuletzt hätte die neue Grenzziehung Wahlkreise zur Folge, die geographisch kaum Sinn ergeben. Der Versuch, gesellschaftlich und räumlich zusammenhängende Gebiete nur nach Sprachgruppen — bzw. deren jeweiligen Mehrheiten! — auseinanderzudividieren, um daraus politisches Kapital zu schlagen, offenbart, dass Wahlkreise quasi als ethnische Reservate und vermeintlich homogene Wählerreservoirs betrachtet werden, über die nach politischem Kalkül verfügt werden kann.

    Darin liegt auch ein aufschlussreicher Widerspruch: Wenn es um den Schutz von Minderheiten geht, soll möglichst wenig nach Sprachgruppen differenziert werden. Ensprechende Schutzmechanismen wie Proporz und Ansässigkeitsklausel werden schnell als überholt oder diskriminierend dargestellt. Wenn es aber darum geht, der italienischen Mehrheitsbevölkerung politische Vorteile zu sichern, wird plötzlich mit größter Genauigkeit nach Sprachgruppenanteilen gerechnet.

    Dass Demokratie für die radikalen Rechten hauptsächlich ein Mittel zum Zweck des Machterhalts ist, scheint sich damit ebenfalls zu bestätigen. Das zeigt die gesamtstaatliche Wahlrechtsreform an sich und das unterstreicht der Urzì-Vorschlag noch einmal auf erschreckende Weise.

    Dabei wurden schon bei der kürzlich verabschiedeten Autonomiereform Einbußen beim Minderheitenschutz zugunsten der Titularnation als Preis für die Wiederherstellung autonomer Zuständigkeiten akzeptiert.

    Das ist eine völlig unübliche und geradezu fatale Logik: Ein Ausbau der Autonomie sollte nicht dadurch erkauft werden müssen, dass geschützte Minderheiten Schutzmechanismen aufgeben oder ihre Abschwächung hinnehmen. Minderheitenrechte sind keine Verhandlungsmasse, die bei jedem Kompetenzgewinn — der hier überdies vor allem eine Wiederherstellung war — neu zur Disposition gestellt wird.

    Doch jetzt werden die Forderungen nach Zugeständnissen auch noch über den Kuhhandel Autonomiereform hinaus ausgedehnt. Weitere Vorschläge, die in dieselbe Kerbe schlagen, liegen ebenfalls bereits auf dem Tisch (vgl.)

    Dass die SVP angesichts eines Vorschlags, der die Wahlkreisgrenzen ausdrücklich nach dem gewünschten Ergebnis verändern will, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, ist deshalb kaum nachvollziehbar. Ihr scheint das Schmerzempfinden gänzlich abhanden gekommen zu sein.

    Man kann in einer Demokratie natürlich über Wahlkreise diskutieren. Doch Wahlkreisgrenzen mit dem ausschließlichen Ziel zu verschieben, den Anteil der nationalen Mehrheitsbevölkerung zu erhöhen und die Wahl einer Kandidatin dieser Gruppe und einer gewissen politischen Richtung wahrscheinlicher zu machen, ist keine neutrale technische Anpassung. Sondern ein abermaliger Angriff auf den Minderheitenschutz.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 || 01



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  • Straßendienst: Neues Logo, neue Sprachreihung.

    Kürzlich wurde das Signet des Südtiroler Straßendienstes überarbeitet. Eine gestalterische Auffrischung war meiner Meinung nach tatsächlich nötig, denn in der alten Fassung war nur schwer zu erkennen, dass es sich bei dem merkwürdigen Schwulst um eine stilisierte Straße handeln sollte.

    Allerdings wurde die Überarbeitung auch für eine sprachliche Neuordnung zum Nachteil der deutschen Sprache genutzt — eine Entwicklung, wie sie beim Land in letzter Zeit leider immer öfter zu beobachten ist.

    Links altes, rechts neues Signet. Quellen: LPA, eigenes Foto

    Beim Landesnamen bleibt zwar auch nach dem Restyling das im Deutschen und Ladinischen gebräuchliche Südtirol erst- und das im Faschismus oktroyierte A. Adige zweitgereiht. Doch bei der eigentlichen Bezeichnung des Dienstes ist das italienische Servizio strade jetzt — vor Strassendienst (sic) und Sorvisc dles strades — erstgereiht.

    Aus Sicht des Minderheitenschutzes ist dies ein Rückschritt.

    Obwohl es seit 2017 auch einen »nicht obligatorischen« Großbuchstaben ẞ gibt, wurde Straßendienst zudem mit Doppel-S geschrieben.

    Man könnte jetzt anhand der obigen Bildmontage einwenden, dass nun immerhin Ladinisch hinzugefügt worden sei, doch das ist so nicht richtig. Auch vom alten Logo gab es bereits eine dreisprachige Version, die genauso wie die abgebildete (zweisprachige) aussah, bloß dass nach Deutsch und Italienisch eine dritte Zeile mit der ladinischen Bezeichnung hinzugefügt worden war.

    → Falls jemandem noch ein Fahrzeug mit dem alten, dreisprachigen Logo begegnet (zumindest ein Mähfahrzeug ist meiner Beobachtung zufolge noch mit diesem Logo unterwegs, doch ich habe es nicht geschafft, es zu fotografieren), wäre ich für ein Foto sehr dankbar.

    Während bei zentralstaatlichen Institutionen die deutsche bzw. die ladinische Sprache praktisch nie vor dem Italienischen gereiht werden (und sehr oft ganz fehlen), rückt Italienisch auch beim Land immer öfter an die erste Stelle. Das Ergebnis ist daher keine Durchmischung, sondern eine Angleichung an die sprachliche Hierarchie des Staates.

    Eine autonome Institution hätte in einem Minderheitengebiet die entgegengesetzte Aufgabe: Sie sollte ein Gegengewicht zur strukturellen Dominanz der staatlichen Mehrheitssprache bilden. So wird hingegen die vorherrschende Asymetrie nicht bloß nicht ausgeglichen, sondern reproduziert.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 | 07



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  • Gälisch und Scots sind Amtssprachen.
    Alba

    Das schottische Parlament hat im Juni 2025 mit dem Scottish Languages Act die beiden autochthonen Sprachen Gälisch und Scots in den Rang von Amtssprachen erhoben. Die Regelung trat symbolträchtig am 30. November, dem schottischen Nationalfeiertag St. Andrew’s Day, in Kraft.

    Die Anerkennung selbst ist aber nicht symbolisch: Die schottische Regierung und zahlreiche öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, Sprachstrategien auszuarbeiten und den Gebrauch beider Sprachen aktiv zu fördern. In jenen Gebieten, in denen Gälisch oder Scots besonders stark verwurzelt sind, können spezielle Sprachzonen eingerichtet werden, für die gezielte Fördermaßnahmen vorgesehen sind. Darüber hinaus soll der Zugang zum Unterricht in beiden Sprachen ausgebaut, ihre Verwendung im öffentlichen Leben erleichtert und ihre Entwicklung durch die Vorgabe von Standards und regelmäßige Erhebungen begleitet werden.

    Die meisten Menschen mit Kenntnissen der gälischen Sprache leben heute noch in Na h-Eileanan Siar, den Äußeren Hebriden.

    Der Umgang mit Scots ist auch aus Südtiroler Sicht interessant: Je nach Ansatz wird Scots nämlich entweder als eigenständige Sprache oder als Gruppe englischer Dialekte eingeordnet. Davon ungeachtet erhält es nun denselben rechtlichen Schutz wie Gälisch.

    Im schottischen Parlament selbst dürfen beide Sprachen schon länger verwendet werden, was auch tatsächlich geschieht. Für Gälisch steht dabei ein eigener Dolmetschdienst zur Verfügung, während Scots nicht übersetzt wird, obwohl viele Englischsprachige, selbst wenn sie in Schottland aufgewachsen sind, es nur eingeschränkt verstehen.

    Anders als Schottland hätte Südtirol nicht die Zuständigkeit, seine Amtssprachen selbst festzulegen oder deren Status zu verändern. Ebenso wenig kann das Land übrigens gesetzliche Feiertage einführen. Während das schottische Parlament den erwähnten St. Andrew’s Day 2006 dazu machte, betteln Südtiroler Politikerinnen seit Jahrzehnten in Rom um die Wiedereinführung des Josefitags.

    Im Gegensatz zu Gälisch im schottischen Parlament darf Ladinisch im Südtiroler Landtag nicht gesprochen werden. Auch einen entsprechenden Dolmetschdienst gibt es demzufolge nicht. Und während Scots zur Amtssprache erklärt wird, wurde hierzulande im Landtag sogar ein Dialektverbot verhängt.

    Auch eine aktive Sprachpolitik zur Steigerung der Sprecherinnenzahlen, wie sie in nahezu allen fortschrittlicheren Minderheitengebieten existiert, wird in Südtirol nicht betrieben — noch nicht einmal für eine hoch gefährdete Sprache wie Ladinisch.

    Cëla enghe: 01



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  • Die zweisprachigen… Marescialli.

    Ende April machte das Land auf eine Stellenausschreibung der italienischen Finanzpolizei aufmerksam. Gesucht wurden 17 Anwärterinnen für eine Laufbahn bei der Behörde, die Aufnahmeprüfungen konnten sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abgelegt werden.

    Quelle: LPA (Bewerbungen waren übrigens nicht »innerhalb«, sondern bis 27. Mai möglich)

    Die Ausschreibung richtet sich an Personen im Alter unter 26 Jahren mit Zweisprachigkeitsnachweis. Sie dient zur Zulassung von 17 Marescialli-Anwärtern und -Anwärterinnen zum Ausbildungskurs an der “Scuola Ispettori e Sovrintendenti della Guardia di finanza” der Finanzwache.

    – Landespresseamt (Auszug)

    Hervorhebung aus dem Original

    Interessanterweise ist dies im Jahr 2026 noch immer eine besondere Nachricht. Dass sich Angehörige der deutschen Sprachgruppe bei einer staatlichen Behörde in ihrer Sprache bewerben und die Auswahlprüfung in ihrer Muttersprache ablegen können, sollte in einem offiziell zwei- bzw. dreisprachigen Gebiet eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein — und kein Grund für eine (Jubel-)Meldung.

    Bei näherem Hinsehen zeigt sich zudem, dass die Gleichstellung in engen Grenzen bleibt:

    • Die Ausbildung selbst findet ausschließlich auf Italienisch statt.
    • Für den Dienstgrad Maresciallo gibt es bis heute keine amtliche deutsche Bezeichnung.
    • Für die (zweisprachigen) Wettbewerbsunterlagen wird auf eine ausschließlich italienischsprachige Website verwiesen, auf der auch die Bekanntmachungen zum zweisprachigen Verfahren nur auf Italienisch veröffentlicht werden.

    Die Zweisprachigkeit endet spätestens dort, wo die Berufsausbildung beginnt.

    Man stelle sich die umgekehrte Situation vor: Eine Ausschreibung des Landes sähe zwar Prüfungen auf Deutsch und Italienisch vor, würde aber über eine ausschließlich deutschsprachige Website abgewickelt, die Ausbildung fände nur auf Deutsch statt und die Berufsbezeichnung existierte ausschließlich auf Deutsch. Niemand würde dies als Ausdruck von Gleichberechtigung feiern — ganz im Gegenteil.

    Ein solches Verfahren wäre sicher ebenfalls eine Nachricht wert, aber mit Sicherheit keine positive. Allein dieses Gedankenexperiment zeigt das krasse Ungleichgewicht, an das wir uns inzwischen gewöhnt haben.

    Hinzu kommt, dass die Finanzpolizei noch nicht einmal die Übersetzung der Ausschreibung und der Wettbewerbsunterlagen selbst auf die Reihe bekommt. Dies wurde ebenso wie die Bereitstellung deutschsprachiger Lehrpersonen für die Prüfungskommissionen vom Land übernommen.

    Der Landeshauptmann freut sich da über etwas, was sein Stellvertreter für die eigene Sprachgruppe niemals dulden würde.

    Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Bewerberinnen deutscher Muttersprache tatsächlich an diesem Wettbewerb teilgenommen und die Prüfungen auf Deutsch abgelegt haben. Mich würde es nicht überraschen, wenn ihre Anzahl äußerst gering oder gar null wäre. Was soll die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung in deutscher Sprache schon ändern, wenn die Ausbildung ausschließlich auf Italienisch stattfindet und die Arbeitssprache vermutlich ebenfalls (fast) ausschließlich Italienisch ist?

    Regelmäßig wird beklagt, der Staat habe Schwierigkeiten, deutschsprachiges Personal für seine Stellen in Südtirol zu rekrutieren. Dann werden Ausnahmen beschlossen, um weiterhin nur italienische Mitarbeitende einzustellen. Wenn aber schon die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Angehörige der Minderheiten wenig attraktiv sind, ist dieses Problem zu einem guten Teil hausgemacht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Führerscheinentzüge: Landespersonal fürs Regierungskommissariat?

    Im Rahmen der aktuellen Fragestunde thematisierte Waltraud Deeg (SVP) kürzlich im Landtag die teils erheblichen Verzögerungen bei der Wiedererlangung des Führerscheins nach einem behördlichen Entzug. Ihren Angaben zufolge häuften sich in letzter Zeit die Beschwerden von Betroffenen.

    Laut LR Daniel Alfreider (SVP), der die Anfrage beantwortete, liege die Zuständigkeit beim Regierungskommissariat. Dieses müsse in bestimmten Fällen zunächst eine »Nulla-Osta-Erklärung« (sic) ausstellen, bevor der Führerschein zurückgegeben werden könne. Auf diese Erklärung müssten Betroffene teilweise mehrere Wochen warten.

    Damit verlängert sich die Wirkung des Führerscheinentzugs faktisch über die gesetzlich vorgesehene Dauer hinaus. So legitim eine behördlich angeordnete Entzugsmaßnahme auch sein mag, so strikt muss sich auch ihre Beendigung an geltendes Recht halten. Gerade für Menschen, die beruflich oder familiär dringend auf das Auto angewiesen sind, kann dies erhebliche Folgen haben. Wer seinen Führerschein nach Ablauf der vorgesehenen Frist zurückerhalten müsste, soll nicht wegen organisatorischer Probleme der Verwaltung länger darauf warten müssen. Für einen Rechtsstaat ist das ein unhaltbarer Zustand.

    Als Ursache nannte Alfreider den inzwischen nahezu reflexartig bemühten Personalmangel. Gemeinsam mit LRin Ulli Mair (F) habe man diesbezüglich bereits mit dem Regierungskommissariat gesprochen und Unterstützung angeboten.

    Wir wären auch bereit, Mitarbeiter des Landes zur Verfügung zu stellen, um diese Verfahren abzuwickeln.

    – LR Daniel Alfreider

    Wenn das Land dem Regierungskommissariat Personal anbietet, dieses Angebot aber bislang offenbar entweder ausgeschlagen oder zumindest nicht angenommen wurde, liegt das Problem jedenfalls nicht ausschließlich an den fehlenden Mitarbeiterinnen.

    Andererseits ist es unglaublich, dass sich das Land erneut veranlasst sieht, einer staatlichen Behörde eigene Mitarbeiterinnen anzubieten, damit sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen angemessen nachkommen kann. Dasselbe ist bereits bei der Staatspolizei zur Ausstellung von Reisepässen der Fall. Wenn staatliche Institutionen systematisch außerstande sind, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, müsste dies eigentlich Anlass genug sein, das Zuständigkeitsmodell zu hinterfragen. Wenn jedoch — nach aostanischem Vorbild — die Übernahme der Zuständigkeiten des Regierungskommissariats durch das Land gefordert wird, gehen die Zentralistinnen auf die Barrikaden. Trotz mehrerer Entschließungen des Landtags in diese Richtung hat der Staat bis heute nicht einmal entsprechende Verhandlungen aufgenommen.

    Mit dem Regierungskommissariat würde man jedenfalls eine Institution unterstützen, deren schiere Existenz im Widerspruch zur Autonomie — wenn nicht gar zur Demokratie — steht und die seit Jahrzehnten außerstande oder außerwillens ist, ihrer Bestimmung gemäß wirksam für die Einhaltung der Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen zu sorgen. So einer Behörde Landespersonal zur Verfügung zu stellen, wäre paradox.

    Letztlich bezahlen die Südtirolerinnen dieses System aber ohnehin — entweder durch miserable Dienstleistungen oder durch die (mehrfache) Übernahme von Kosten, die dem Staat obliegen würden.

    Auch eine symbolische Randnotiz soll dabei nicht unerwähnt bleiben: Allfällig entsandte Landesangestwllte würden ihren Dienst in einem Gebäude (dem Sitz des Regierungskommissariats) verrichten, wo bis heute das Relief eines »Siegesengels« mit großem faschistischem Liktorenbündel () prangt.

    In einer Replik wies Deeg übrigens darauf hin, dass es ihr gar nicht um Verzögerungen von wenigen Wochen gegangen sei. Ihr seien Fälle bekannt, in denen Betroffene anderthalb bis zwei Monate über den Entzugszeitraum hinaus auf die Wiedererlangung ihres Führerscheins warten mussten.

    (Zum Schluss noch eine sprachliche Anmerkung: Laut offizieller Terminologiekommission lautet die korrekte amtliche Bezeichnung für ein Nulla Osta auf Deutsch »Unbedenklichkeitserklärung«.)



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