→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

  • Pröm ›Merit Ladin‹.

    Am diesjährigen Di dla Cultura ladina wird erstmals der im Juli neu ins Leben gerufene Merit-Ladin-Preis überreicht, mit dem fortan außerordentliche Verdienste um die ladinische Sprache und Kultur gewürdigt werden sollen.

    Dass die erste Auszeichnung mit Lois Craffonara an den Gründungsdirektor des ladinischen Kulturinstituts Micurà de Rü gehen soll, entschied die aus fünf Expertinnen bestehende Fachjury einstimmig. Dem »Doyen der ladinischen Sprachwissenschaft« sei es gelungen, die Eigenständigkeit des Ladinischen zu festigen und gegenteilige Positionen zu widerlegen. Zudem war er Mitbegründer und langähriger Herausgeber der international anerkannten Fachzeitschrift Ladinia. Seine Studien und Publikationen zu Linguistik, Geschichte, Kunstgeschichte und Literatur hätten weit über die Grenzen Ladiniens hinaus Wirkung gezeigt.

    Laut Daniel Alfreider (SVP) hat Craffonara stets den Austausch mit anderen Minderheiten gesucht und insbesondere die Verbindung zu den Rätoromaninnen in Graubünden und im Friaul gestärkt. Der LH-Stellvertreter und Landesrat für ladinische Schule und Kultur wird die Auszeichnung am 21. September in San Martin de Tor überreichen.

    Dazu gehört auch ein Kunstwerk, das am 12. September aus dem Wettbewerb Ert X Merit Ladin hervorgehen wird, der eigens von Südtiroler Künstlerbund und ladinischer Bildungs- und Kulturdirektion des Landes ausgelobt wurde.

    Craffonara wurde 2001 auch bereits das Ehrenzeichen des Landes Tirol verliehen.


    • Die Expertenjury des Merit Ladin bestand aus André Comploi (Direktor ladinische Bildungs- und Kulturdirektion), Jürgen Runggaldier (Direktor Istitut Ladin Micurà de Rü), Katharina Moling (Direktorin Museum Ladin Ciastel de Tor), Sabrina Rasom (Direktorin Istitut Cultural Ladin Majon di Fascegn) und Paul Videsott (Professor – Ladinische Abteilung der Fakultät für Bildungswissenschaften an der Uni Bozen).
    • Der Di dla Cultura ladina wird von der Direktion für ladinische Bildung und Kultur gemeinsam mit dem Istitut Ladin Micurà de Rü, dem Museum Ladin Ciastel de Tor mit Beteiligung der Uni Bozen, der ladinischen Kulturinstitute von Fascia und Fodom-Col-Anpezo, der Union Generela di Ladins dles Dolomites, der Unions di Ladins der jeweiligen Täler und der ladinischen Kulturvereine organisiert.


    Schön finde ich auch, dass hier die grenzüberschreitende Einheit Ladiniens gelebt und zelebriert wird.

    Auch ein Preis für Verdienste um Deutsch (als Minderheitensprache) in Südtirol wäre eine gute Idee, um das entsprechende Bewusstsein zu stärken und Menschen in den Vordergrund zu stellen, die diesbezügliche Leistungen vollbracht haben.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Diplomierte Gewerbetechnikerinnen.

    In Südtirol gibt es sowas Merkwürdiges wie eine Kammer der Periti Industriali:

    Ausschnitt Kammerwebsite

    Auf ihrer Homepage bezeichnet sich die Kammer auch schon mal als Orden (s. nachfolgenden Bildausschnitt), laut Duden eine

    [klösterliche] Gemeinschaft, deren Mitglieder nach Leistung bestimmter Gelübde unter einem gemeinsamen Oberen bzw. einer gemeinsamen Oberin und nach bestimmten Vorschriften leben«

    – Duden

    Orden ist also — natürlich — eine genauso sinnbefreite Übersetzung von italienisch ordine wie Berufsalbum von italienisch albo professionale.

    Ausschnitt Kammerwebsite (Hervorhebung von mir)

    Doch zurück zu den Periti Industriali. Die laut ihrer eigenen Berufskammer unübersetzbare italienische Berufsbezeichnung — die auch auf jedem offiziellen Stempel eines Perito Industriale aufscheint — hat nämlich sehr wohl eine (genormte!) deutsche Entsprechung: diplomierte:r Gewerbetechniker:in.

    Dazu würde ein Blick ins Informationssystem für Rechtsterminologie des Instituts für Angewandte Sprachforschung der Eurac (kurz Bistro) reichen:

    Ausschnitt Bistro-Website

    Dass der Begriff »genormt« ist, bedeutet, dass die Paritätische Terminologiekommission (TerKom) einen verbindlichen Beschluss gefasst und die Übersetzung in ein offizielles Verzeichnis aufgenommen hat.1Im Fall der dipl. Gewerbetechniker:innen ist dies 2012 geschehen

    Die 1994 ins Leben gerufene TerKom setzt sich aus drei deutsch- und drei italienischsprachigen Sachverständigen zusammen, die von der Landesregierung und vom Regierungskommissariat ernannt werden. In ihrer Arbeit werden sie von zwei erfahrenen Terminologinnen der Eurac begleitet und beraten.

    Die korrekte Bezeichnung für die Kammer der Periti Industriali wäre also Kammer der diplomierten Gewerbetechniker:innen. Selbst dann, wenn sie unter einer gemeinsamen Oberin nach bestimmten Vorschriften leben.

    Das scheint sie allerdings wenig zu kümmern.

    • 1
      Im Fall der dipl. Gewerbetechniker:innen ist dies 2012 geschehen


    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Ausbildungsboykott: ANAAO kapituliert.

    Mit einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten gegen die Ausbildung von Fachärztinnen nach österreichischem Modell in Südtirol hat die nationalistische Ärztinnengewerkschaft ANAAO das hiesige Gesundheitswesen, insbesondere mehrere Ärztinnen und Studienabgängerinnen, fast sechs Jahre lang in Geiselhaft gehalten.

    Im Zentrum dieser aberwitzigen Vorgehensweise standen ganz offensichtlich weder das öffentliche Interesse noch jenes der Ärztinnenschaft und eines funktionierenden Gesundheitswesens, sondern vielmehr die blindwütige Verteidigung des Siamo-in-Italia-Prinzips und eigener Pfründen.

    Mithilfe der jahrelangen Prozesse und medienwirksamer Angriffe auf das Ausbildungsmodell wurden Ärztinnen im Ungewissen gelassen und Studienabgängerinnen abgeschreckt.

    Obschon die ANAAO letztendlich — wie Rai Südtirol berichtet — mit ihrer Klagewelle gescheitert ist, ist ein schwer quantifizierbarer Schaden dennoch bereits entstanden, auch dadurch, dass deutschsprachige Medizinerinnen im Ausland geblieben sind und die ohnehin angeschlagene Zweisprachigkeit des Gesundheitswesens geschwächt wurde.

    Man kann den Klagen, analog zu einer SLAPP, durchaus auch strategische Ziele unterstellen, die auch dann — zumindest teilweise — erreicht wurden, wenn es vor Gericht keinen Erfolg gab.

    Dass der jahrelange Rechtsstreit jetzt ein glimpfliches Ende nimmt, ist zwar erfreulich, doch andererseits geht damit die letztgültige Gewissheit einher, dass sich eine Gewerkschaft, die natürlich weiterhin in Südtirol tätig ist und Ärztinnen, die ihr angehören, nicht unserem gemeinsamen Wohlergehen verpflichtet fühlen, sondern Schäden am Gesundheitswesen billigend in Kauf nehmen, um nationalistische Ziele zu verfolgen.

    Solange solche Kräfte wirken, werden die Rechte der Bürgerinnen regelmäßig unter die Räder kommen. Nicht nach möglichst patientinnenfreundlichen Lösungen wird nämlich getrachtet, sondern nach einer nationaler Vorherrschaft.

    ANAAO-Landessekretär Edoardo Bonsante ist Vizepräsident der Südtiroler Ärztekammer.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Mononationale Chocolatiers.

    Ihren Sitz hat die Associazione Cioccolato Bean To Bar Italia (ACBI) — laut gestrigen Dolomiten ein »Kulturverein« — in Klausen. Ihr Präsident heißt Armin Untersteiner, Mitgründer der Südtiroler Schokoladenmanufaktur Karuna.

    Wieder einmal ist der Denk- und Handlungsrahmen für Südtiroler Unternehmerinnen nicht etwa die Euregio oder die Alpenregion, sondern der italienische Nationalstaat. Man hält sich also strikt an dessen Grenzen.

    Es ist dies nur eines von vielen Beispielen, wie tief der Nationalstaat in unsere Köpfe eingedrungen ist und auch nur selten hinterfragt wird. Er muss aktiv gar nichts dafür tun, dass auf der Grundlage seiner schieren Existenz immer wieder Neues entsteht, das seine nivellierende Logik in sich trägt und fortpflanzt. Dieses Neue verstärkt dann ja wiederum die Auffassung, dass der Nationalstaat der logische, ja sogar der natürliche Denkrahmen für alles ist, was über lokale Grenzen hinausgeht.

    Konsequenterweise braucht die ACBI — dem hohen Tellerrand der Staatsgrenzen folgend — nur einen italienischen Namen, eine einsprachige Website und einsprachige Social-Media-Kanäle. Dass sich ihr Sitz im mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol befindet oder Gründungsmitglieder aus Sardinien dabei sind, ändert nichts.

    Lediglich die internationale lingua franca Englisch (»bean to bar«) hat genügend Kraft und Prestige, die nationale Einheitssprache zu »durchbrechen«. Autochthone Mehrsprachigkeit hingegen ist im Nationalstaat kaum denkbar.

    Im Gegenteil: Man hätte sogar mit Verwunderung — womöglich mit Rechtfertigungsdruck — zu rechnen, wenn man im mononationalen Italien einen staatsweiten Verein, und sei es einen »Kulturverein«, mehrsprachig dächte. Anders als dies in konstitutiv mehrsprachigen Staaten wie der nahen Schweiz, Kanada oder Belgien der Fall wäre.

    Ausschnitt ACBI-Website: Einsprachiges, die Staatsgrenzen wiedergebenes Logo (vgl.); einsprachige Ankündigung einer Veranstaltung in Südtirol

    Auf den Beitrag in den gestrigen Dolomiten, der den nationalen Rahmen und die Einsprachigkeit auch aus dem Südtiroler Blickwinkel nicht hinterfragt, hat mich ein Leser hingewiesen.

    Natürlich betrifft das hier Beschriebene in vielerlei Hinsicht nicht nur die ACBI. Besonders eklatant wird es aber durch die prominente Südtiroler Beteiligung und den Sitz im Lande.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 ||



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • I toponimi e la glottofagia coloniale.

    In un articolo intitolato I colonialisti cambiano i nomi: così la lingua diventa un’arma, apparso qualche mese fa (il 23 febbraio 2025) sul quotidiano Domani, Raffaele Simone commenta la decisione di Donald Trump di cambiare nome al Golfo del Messico e al Denali, non appena insediatosi.

    Da secoli la mente del colonialista funziona così: non solo disegna a piacimento mappe e confini di territori e stati, sposta popolazioni o le deporta, ma intacca, altera e magari distrugge gli oggetti simbolici di un popolo o di una cultura, quelli che ne esprimono in modo sintetico l’identità e il carattere. Siccome queste operazioni non danno niente ai connazionali mentre tolgono qualcosa di vitale ai popoli soggetti, il loro valore è puramente negativo, serve solo a indicare potestà e imperio.

    – Raffaele Simone

    enfasi mia

    Louis-Jean Calvet nel suo libro Linguistica e Colonialismo (Mazzotta, 1974) avrebbe battezzato «glottofagia» questa tecnica.

    Tra gli altri esempi, Raffaele Simone fa notare anche che è «ancora operante la decisione fascista di italianizzare i nomi geografici del Sudtirolo diventato italiano» sulla base del lavoro svolto «dal dialettologo fascista Ettore Tolomei».

    La stessa operazione, del resto, fu ripetuta a partire dal 1941 nell’area dei Balcani occupata dai fascisti.

    – Raffaele Simone

    Infine, cita anche l’intitolazione dell’aeroporto di Milano Malpensa al pregiudicato Silvio Berlusconi, le intitolazioni di vie a Giorgio Almirante (come a Viterbo), la dedica di un sacrario al generale Rodolfo Graziani o le strade che tutt’oggi (come l’Amba Alagi a Bozen/Bolzano) portano nomi che ricordano vittorie e massacri nelle colonie d’Africa.

    L’obelisco del Foro Italico a Roma, dedicato a Mussolini e con tanto di scritta DUX, sopravvive indenne, così come il sacrario fascista ai caduti [il cosiddetto Monumento alla Vittoria] di Bolzano.

    – Raffaele Simone

    Cëla enghe: 01 02 03 04 06 07 08 09 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Italienische Post will überqualifizierte Einsprachige.
    Neue Briefzustellerinnen

    Wie Rai Südtirol (in Berufung auf den A. Adige) berichtet, werde es in Südtirol immer schwieriger, »heimische« Postbotinnen zu finden. In den vergangenen Wochen hätten sich hingegen hunderte Bewerberinnen aus Italien gemeldet, weil hierzulande auch für eine Jahresstelle kein Zweisprachigkeitsnachweis mehr nötig sei. Stattdessen würden nun nur noch Briefträgerinnen mit Matura angestellt, weshalb fortan auch Südtirolerinnen mit Zweisprachigkeitsnachweis durchs Raster fallen, wenn sie nur einen Mittelschulabschluss haben.

    Man kann für den Personalmangel — oder aber für den Mangel an zweisprachigem Personal — auch selbst sorgen, wie etwa in diesem Fall. Dazu werden die Anforderungen für überflüssige Qualifikationen (Schulabschluss) unnötig hochgeschraubt und solche für wichtige Kompetenzen (Zwei- und Dreisprachigkeit — sprich Deutsch- und Ladinischkenntnisse, denn Italienisch bleibt selbstverständlich Voraussetzung) abschafft. Das Gegenteil würde man tun, wenn man tatsächlich Personal einstellen möchte, das für Südtirol geeignet ist.

    Aber mit Sprachminderheiten kann man das ja machen, insbesondere solange die Landesregierung nicht nur mitspielt, sondern diese Diskriminierung auch noch selbst mit unserem Geld finanziert.

    Ein Blick ins Internet reicht übrigens, um herauszufinden, dass weder die österreichische noch die deutsche oder die schweizerische Post bei Zustellerinnen ein Reifediplom verlangen. Dabei ist davon auszugehen, dass in all diesen Ländern die Entlohnung deutlich höher ist als bei der italienischen Post.

    Wenn wir eine Autonomie hätten, könnten wir dies in Anlehnung ans benachbarte Ausland selbst regeln.

    Dass Südtirolerinnen mit einem Reifediplom bessere Optionen haben, als bei niedrigem Lohn für eine Firma zu arbeiten, die für ihre Unzuverlässigkeit bekannt ist und kein gutes Image genießt, kann man sich wohl denken.

    In meiner Kindheit und Jugend war es noch selbstverständlich, dass die Postbotinnen in unserer Gemeinde immer auch Deutsch gesprochen haben. Schon seit Jahren ist dies nicht mehr der Fall. Ein Zusteller, der Deutsch gut beherrscht, weigert sich sogar regelmäßig, sich in meiner Muttersprache an mich zu wenden, da er nicht dazu verpflichtet sei. Auch das gehört zur viel beworbenen autonomy experience.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Kanakinnen gegen die ›Vollautonomie‹.
    FLNKS

    Kürzlich hatten unionistische und separatistische Kräfte der von Frankreich besetzten Inselgruppe Kanaky (aka Neukaledonien) mit der französischen Regierung einen Vertragsentwurf unterzeichnet, wonach das Land neben der französischen eine eigene Staatsbürgerinnenschaft erhalten und international als Staat anerkannt werden sollte, wiewohl es von Frankreich abhängig oder zumindest mit der Kolonialmacht assoziiert bliebe. Verteidigung, Sicherheit und öffentliche Ordnung wären nach wie vor in der Verantwortung von Paris, über alles andere könnte Kanaky selbst entscheiden.

    Am 12. Juli wurde der Entwurf dieses sogenannten Bougival-Abkommens zwischen dem zuständigen Minister Manuel Valls und kanakischen Vertreterinnen unterzeichnet.

    Doch schon am 31. Juli entschied die älteste kanakische Unabhängigkeitspartei Union Calédonienne, sich von weiteren Beratungen und von der endgültigen Verabschiedung zurückziehen würde.

    Wenig später — am 9. August — kam auch die Parteiversammlung der Kanakischen und sozialistischen Front der nationalen Befreiung (FLNKS) zum Schluss, dass das Abkommen nicht ihren Vorstellungen entspricht. Dabei handelt es sich um die repräsentativste separatistische Kraft Kanakys, die nun stattdessen eine vollständige und bedingungslose Entkolonialisierung fordert, wie sie das Völkerrecht vorsieht.

    Das Bougival-Abkommen sei mit den Grundlagen des kanakischen Befreiungskampfes inkompatibel, weshalb die FLNKS an keiner weiteren Verhandlung teilnehmen werde, die auf dessen Grundlage stattfinden werde.

    Für die französische Kolonialmacht — insbesondere Präsident Emmanuel Macron und Minister Manuel Valls — stellt das Ausscheren von Union Calédonienne und FLNKS einen herben Rückschlag dar.

    Der bereits wegen seiner mangelnden Klarheit in die Kritik geratene Entwurf verliert damit deutlich an politischer Legitimierung.



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Einzugsdienste: Katastrophales Deutsch.

    Ein Bekannter hat mir ein PDF kürzlich geschickt, das er von den Südtiroler Einzugsdiensten via ZEP bekommen hat und mit dem ihm die Stilllegung eines Fahrzeugs angedroht wird. Zuvor hatte er auf demselben Weg schon mehrere Mahnungen wegen nicht bezahlter Kfz-Steuern erhalten, die er aber alle nicht gesehen hat, weil er die ZEP-Adresse eigentlich gar nicht nutzt.

    Letztendlich wäre das Fahrzeug sogar noch stillgelegt worden und er wäre — ohne es zu wissen — illegal damit herumgefahren, was jede Menge rechtliche und versicherungsmäßige Risiken birgt.

    Klar wird man sagen: Selber blöd, wenn er die Kfz-Steuern nicht bezahlt. Seiner Darstellung zufolge lautete das Fahrzeug zwar noch auf ihn, wurde aber fast ausschließlich vom Sohn genutzt. Bezüglich der Steuern soll es ein Missverständnis gegeben haben, sodass sich alle Beteiligten sicher waren, dass der jeweils andere für die Entrichtung zuständig wäre.

    Im Grunde ist es ja aber auch egal: In solchen Fällen gibt es nicht von ungefähr einen Anspruch auf Mahnungen. Doch wenn die aufgrund einer — wie ich finde — bürgerinnenunfreundlichen Digitalisierungspraxis nicht gelesen werden, ist das problematisch.

    Die gute Nachricht ist: Die Stilllegung des Fahrzeugs konnte noch abgewendet werden, weil die ZEP-Nachricht zum rechten Zeitpunkt entdeckt wurde, als sich mein Bekannter nach mehreren Jahren (!) zufällig wegen einer anderen Angelegenheit in seinen ZEP-Account einloggen musste.

    Sprachpfusch

    Bis hierhin handelt es sich aber nur um die Vorgeschichte. Der eigentliche Grund für diesen Eintrag ist, dass der Brief der Südtiroler Einzugsdienste in einem Deutsch verfasst ist, das jeder Beschreibung spottet. Ohnehin sind derartige Mitteilungen in Italien — im Vergleich etwa zum deutschsprachigen Ausland — ungeachtet der Sprache überaus unübersichtlich und zudem noch formell-bürokratisch (einschließlich vieler teils kryptischer Rechtsverweise) gestaltet. Wenn dann bei Texten auch noch keinerlei Wert auf eine korrekte (ich sage ja noch nicht einmal: besonders gut verständliche) Sprache gelegt wird, sind Chaos und Missverständnisse vorprogrammiert.

    Und das wie in diesem Fall bei einem Thema, das für manche existenziell werden kann. Ich halte das für eine große Respektlosigkeit gegenüber der Bevölkerung, die sich mit einem Mindestmaß an Sorgfalt problemlos vermeiden ließe.

    Ich gebe den gesamten Brief absatzweise wieder:

    Die Südtiroler Einzugsdienste AG, In-House-Gesellschaft die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt und die Zwangseintreibung der Einnahmen im Sinne von Artikel 44/bis des L.G. Nr. 1/2002 ausübt, stellt fest dass:

    • bis heute zu Ihren Lasten ([Nachname] [Vorname] [Steuernummer]) ein fälliger und noch nicht entrichteter Betrag in Höhe von Euro [Betrag] hervorgeht;
    • sich der oben genannte Betrag auf die in der beigefügten Übersicht detaillierte/n Akte/n bezieht (s. Anlage A, welche wesentlichen und integrierenden Bestandteil des vorliegenden Aktes bildet);

    fordert Sie dazu auf, INNERHALB VON 30 TAGEN AB DER ZUSTELLUNG DIESER MITTEILUNG die Zahlung des geschuldeten Betrages vorzunehmen und weist darauf hin, dass der genannte Betrag zum [Datum] aktualisiert ist und deshalb Verzugszinsen in Höhe von € [Betrag] ab dem ersten Tag nach diesem Datum bis zum Tag der tatsächlichen Bezahlung hinzu zu rechnen sind.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Die Südtiroler Einzugsdienste AG, eine Inhousegesellschaft, die der Leitung und Koordinierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol unterliegt und die Zwangseintreibung1der Duden kennt allerdings keine »Zwangseintreibung« der Einnahmen gemäß Artikel 44/bis des L.G. Nr. 1/2002 ausübt, stellt fest, dass:

    • bis heute zu Ihren Lasten ([Nachname] [Vorname]  [Steuernummer]) ein fälliger und noch nicht entrichteter Betrag in Höhe von Euro [Betrag] aufscheint;
    • sich der oben genannte Betrag auf die in der beigefügten Übersicht aufgeführte/n Akte/n bezieht (s. Anlage A, welche wesentlichen und integrierenden2vgl. Bestandteil des vorliegenden Aktes bildet);

    und fordert Sie dazu auf, INNERHALB VON 30 TAGEN AB DER ZUSTELLUNG DIESER MITTEILUNG die Zahlung des geschuldeten Betrages vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass der genannte Betrag zum [Datum] aktualisiert ist und deshalb Verzugszinsen in Höhe von Euro3im oberen Absatz wird »Euro« ebenfalls ausgeschrieben [Betrag] ab dem Folgetag bis zum Tag der tatsächlichen Bezahlung hinzuzurechnen sind.4es ist unklar, ob auch für den Einzahlungstag Zinsen fällig sind

    Wir teilen Ihnen mit, dass bei unterlassener Zahlung innerhalb dieser Frist im Sinne des Art. 86 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 602, i.g.F., mit der Eintragung ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) einer verwaltungsmäßigen Sperre auf folgende/s, auf ihnen lautendes/e Fahrzeug/e vorgegangen wird:

    ART
    TIPO
    MARKE / MODELL
    MARCA / MODELLO
    KENNZEICHEN
    TARGA
    AUTOVETTURE [Marke und Modell] [Kennzeichen]
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir teilen Ihnen mit, dass bei unterlassener Zahlung innerhalb dieser Frist gemäß Art. 86 des DPR5Konsistenz: weiter unten wird »DPR« ebenfalls abgekürzt vom 29. September 1973, Nr. 602, i.g.F., mit der Eintragung ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) einer Stilllegung6laut bistro.eurac.edu »[verwaltungsbehördliche] Stilllegung« auf folgende/s, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) vorgegangen wird:

    ART
    TIPO
    MARKE / MODELL
    MARCA / MODELLO
    KENNZEICHEN
    TARGA
    PKW
    AUTOVETTURE
    [Marke und Modell] [Kennzeichen]

    Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass im Falle der für die von Ihnen ausgeübte freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit zweckdienlichen Nutzung des/der oben aufgelistete/en, auf Ihnen lautende/n Fahrzeug/e die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen wird.

    Daher, sollten Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder unternehmerisch tätig sein und sollten Sie beweisen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e der Ausübung Ihrer freiberuflichen/unternehmerischen Tätigkeit, sowie der Erzielung von Erträgen dient/en, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre beantragen. Auf unserer Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it finden Sie die Anweisungen zur Dokumentation, die Sie uns zum Beweis, dass das Fahrzeug beruflich genutzt wird, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare. Zu diesem Zweck müssen Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und dieses samt der Dokumentation zum Beweis der beruflichen Nutzung des/der Fahrzeuge/s innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des vorliegenden Aktes an die Südtiroler Einzugsdienste AG – Bereich “Zwangseintreibung”, Mayr-Nusser-Str., 62/D – Bozen, übermitteln. Die Anfrage kann mittels PEC an die Adresse se.aar.bz@legalmail.it, E-mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it, Post oder persönlicher Abgabe, nach Terminvereinbarung, in den Büros der Südtiroler Einzugsdienste AG, eingereicht werden.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir weisen zudem darauf hin, dass von der Eintragung der Stilllegung abgesehen werden kann, im Falle der für die von Ihnen ausgeübte freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit zweckdienlichen Nutzung falls das/die des/der oben aufgelistete/en, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen wird. für Ihre freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit erforderlich ist/sind.

    Daher, Sollten Sie daher eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder unternehmerisch tätig sein und sollten Sie beweisen können, dass das/die oben genannte/n Fahrzeug/e der Ausübung Ihrer freiberuflichen/unternehmerischen Tätigkeit, sowie der Erzielung von Erträgen dient/dienen7»dient/en« ist missverständlich, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der Stilllegung beantragen. Auf unserer Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it finden Sie die Informationen zu den Unterlagen, die Sie uns zum Beweis, dass das/die Fahrzeug/e beruflich genutzt wird/werden, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare. Zu diesem Zweck Sie müssen Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und dieses samt Unterlagen zum Beweis der beruflichen Nutzung des/der Fahrzeuge/s innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des vorliegenden Aktes an die Südtiroler Einzugsdienste AG – Bereich “Zwangseintreibung”, Josef-Mayr-Nusser-Straße, 62/D – Bozen, übermitteln. Der Antrag kann mittels ZEP/PEC an die Adresse se.aar.bz@legalmail.it, E-Mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it, Post oder, nach Terminvereinbarung, persönlicher Abgabe, nach Terminvereinbarung, in den Büros der Südtiroler Einzugsdienste AG, eingereicht werden.

    Wir teilen Ihnen zusätzlich mit, dass sollte das/die oben aufgelistete/en, auf Ihnen lautende/n Fahrzeug/e durch einen Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt sein, dann wird die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen. Daher, sollten Sie nachwiesen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e durch einen Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt sein, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre beantragen. Auf unserer Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre finden Sie die Anweisungen zur Dokumentation, die Sie uns zum Nachweis, dass das Fahrzeug zum genannten Zweck genutzt wird, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir teilen Ihnen darüber hinaus mit, dass von der Eintragung der Stilllegung abgesehen werden kann, falls das/die oben aufgelistete/en, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e von einem Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt ist/sind. dann wird die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen. Daher, Sollten Sie daher nachwiesen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e von einem Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt ist/sind, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der Stilllegung beantragen. Auf unserer Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it, Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“, finden Sie die Informationen zu den Unterlagen, die Sie uns zum Nachweis, dass das/die Fahrzeug/e zum genannten Zweck genutzt wird/werden, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare.

    Nach der Eintragung der verwaltungsmäßigen Sperre:

    • darf das Fahrzeug, welches der Sperre unterliegt,nicht am Straßenverkehr teilnehmen;
    • jeder der mit diesem Fahrzeug fährt, unterliegt der verwaltungsrechtlichen Geldstrafe im Sinne von Art. 214, Abs. 8, des Gesetzvertretenden Dekrets Nr. 285/1992;
    • sollte sich bei Verstoß gegen die Maßnahme der verwaltungsmäßigen Sperre ein Unfall ereignen, kann die Versicherungsgesellschaft laut der vertraglichen Bedingungen das Rückgriffsrecht gegenüber der versicherten Person geltend machen
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Nach der Eintragung der Stilllegung:

    • darf das stillgelegte Fahrzeug, welches der Sperre unterliegt, nicht am Straßenverkehr teilnehmen;
    • jeder der mit diesem Fahrzeug fährt, unterliegt jede/r, der/die mit diesem Fahrzeug fährt, der verwaltungsrechtlichen Geldstrafe gemäß Art. 214, Abs. 8, des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 285/1992;
    • sollte sich bei Verstoß gegen die Maßnahme der verwaltungsmäßigen Sperre ein Unfall ereignen, kann die Versicherungsgesellschaft laut Vertragsbedingungen das Rückgriffsrecht gegenüber der versicherten Person geltend machen, sollte sich bei einem Verstoß gegen die Stilllegungsmaßnahme ein Unfall ereignen.

    Zahlungshinweise

    Die Bezahlung der geschuldeten Beträge hat mittels dem pago-PA-System(s. beigefügte Zahlungsmitteilung) zu erfolgen.

    ACHTUNG: sollten Sie in der Zwischenzeit den oben angeführten Betrag schon beglichen haben oder sollten eventuelle Entlastungen nicht abgezogen worden sein, nehmen Sie bitte mit der Gesellschaft, wie nachfolgend angegebenen, Kontakt auf.

    Antrag auf Ratenzahlung

    Eventuelle ANTRÄGE FÜR EINE RATENZAHLUNG können der Südtiroler Einzugsdienste AG, im Sinne der geltenden Verordnungsbestimmungen, vorgelegt werden. Auf der Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it oder direkt bei der Gesellschaft sind die dafür vorgesehenen Formulare sowie alle notwendigen Informationen verfügbar.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Zahlungshinweise

    Die Bezahlung der geschuldeten Beträge hat mittels dem pago-PA-System (s. beigefügte Zahlungsmitteilung) zu erfolgen.

    ACHTUNG: Sollten Sie in der Zwischenzeit den oben angeführten Betrag in der Zwischenzeit schon beglichen haben oder sollten eventuelle Entlastungen8unverständlich nicht abgezogen worden sein, nehmen Sie bitte wie nachfolgend angegeben mit uns, wie nachfolgend angegebenen, Kontakt auf.

    Antrag auf Ratenzahlung

    Eventuelle ANTRÄGE AUF RATENZAHLUNG können der Südtiroler Einzugsdienste AG, im Sinne der geltenden Bestimmungen, vorgelegt werden. Auf der Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it oder direkt bei uns sind die dafür vorgesehenen Formulare sowie alle notwendigen Informationen verfügbar.

    Antrag auf Rechtsschutz

    Die vorliegende Vorankündigung ist wie folgt anfechtbar:

    • sollte diese die Einbringung von Steuereinnahmen zum Gegenstand haben, besteht die Möglichkeit innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung dieser Maßnahme bei dem zuständigen Steuergerichtshof Bozen gemäß Artt. 46 und 67 des GvD. Nr. 175/2024, in geltender Fassung, Rekurs einzureichen. Bei Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu dreitausend Euro können die Parteien den Rechtsstreit ohne technischen Beistand führen (Art. 57). Die Zustellung des Rekurses muss im Sinne des Art. 137 und folgenden der ZPO oder auch direkt per Post, mittels Einschreiben ohne Umschlag mit Empfangsbestätigung, erfolgen (Art. 60, Abs. 2 und 3, und Art. 66). Der Rekurs muss den Bestimmungen des Art. 64 entsprechen. Der Rekurssteller muss sich, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Einbringung des Rekurses auf den Rechtsstreit einlassen (Art. 68)
    • sollte diese die Eintreibung von Vermögenseinnahmen zum Gegenstand haben, dann kann die vorliegende Akte vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde gemäß der Bestimmungen der Zivilprozessordnung angefochten werden
    • sollte diese die Eintreibung von Verwaltungsstrafen zum Gegenstand haben, kann ein Widerspruch innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Zustellung der vorliegenden Akte vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht im Sinne des Art. 22 des Gesetzes Nr. 689/1981, in geltender Fassung, erhoben werdenfür den Fall, dass mit der Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung – StVO vorgegangen wird, oder für den Falle von Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen, die auf Verordnungsübertretungen der beauftragenden Körperschaft beruhen, muss der Widerspruch innerhalb der genannten Frist vor dem örtlich- und wertzuständigen Friedensgericht oder der ordentlichen Gerichtsbehörde, erhoben werden.
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Antrag auf Rechtsschutz

    Die vorliegende Vorankündigung ist wie folgt anfechtbar:

    • Sollte sie die Einbringung von Steuern zum Gegenstand haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung dieser Maßnahme bei dem zuständigen Steuergerichtshof Bozen gemäß Artt. 46 und 67 des GvD.9Konsistenz: weiter oben war »GvD« ebenfalls nicht abgekürzt Nr. 175/2024, i.g.F.10Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt, Rekurs einzureichen. Bei Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu dreitausend11warum ausgeschrieben? Euro können die Parteien den Rechtsstreit ohne technischen Beistand führen (Art. 57). Die Zustellung des Rekurses muss gemäß Art. 137ff. der Zivilprozessordnung12Konsistenz: im folgenden Punkt ist »ZPO« ebenfalls nicht abgekürzt oder auch direkt per Post, mittels Einschreiben ohne Umschlag mit Empfangsbestätigung, erfolgen (Art. 60, Abs. 2 und 3, und Art. 66). Der Rekurs muss den Bestimmungen des Art. 64 entsprechen. Der Rekurssteller muss sich, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Einbringung des Rekurses auf den Rechtsstreit einlassen (Art. 68).
    • Sollte sie die Eintreibung von Vermögenseinnahmen zum Gegenstand haben, dann kann die vorliegende Akte vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde gemäß der Bestimmungen der Zivilprozessordnung vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde angefochten werden.
    • Sollte sie die Eintreibung von Verwaltungsstrafen zum Gegenstand haben, kann ein Widerspruch innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Zustellung der vorliegenden Akte vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 689/1981, in geltender Fassung13Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt, vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht erhoben werden; für den Fall, dass mit der bei Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung – StVO vorgegangen wird, oder für den Falle von Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen, die auf Verordnungsübertretungen der beauftragenden Körperschaft beruhen, muss der Widerspruch innerhalb der genannten Frist vor dem örtlich und wertzuständigen Friedensgericht oder der ordentlichen Gerichtsbehörde, erhoben werden.

    Aussetzung der Einhebung

    Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des vorliegenden Aktes besteht die Möglichkeit, im Sinne von Art. 1, Abs. von 537 bis 543, G. Nr. 228/2012 und der Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gläubigerkörperschaft, die Erklärung zur Aussetzung der Eintreibung einzureichen. Zusätzliche Informationen und das Formular für die Eigenerklärung sind auf der Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it verfügbar.

    Auskünfte

    Für Erläuterungen bezüglich der angelasteten Beträge, welche zur Einleitung des Verfahrens zur Eintragung einer verwaltungsmäßigen Sperre geführt haben, wenden Sie sich an das zuständige Amt der Gläubigerkörperschaft, welches aus beigefügter Aufstellung ersichtlich ist.

    Für alle anderen notwendigen Auskünfte in Bezug auf das Verfahren der Eintragung einer verwaltungsmäßigen Sperre können Sie die Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it – Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“ – besuchen oder Sie können sich an folgende Anschrift wenden:

    Südtiroler Einzugsdienste AG
    Dienststelle „Zwangseintreibung“
    Schlachthofstrasse 53/b, 39100 Bozen

    E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it / riscossionecoattiva@altoadigeriscossioni.it

    Zertifizierte E-Mail / PEC: se.aar.bz@legalmail.it

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Aussetzung der Einhebung

    Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des vorliegenden Aktes besteht die Möglichkeit, gemäß Art. 1, Abs. von 537 bis 543, Gesetz Nr. 228/2012 und der Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gläubigerkörperschaft, den Antrag Aussetzung der Eintreibung einzureichen. Zusätzliche Informationen und das Formular für die Eigenerklärung sind auf der Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it verfügbar.

    Auskünfte

    Für Erläuterungen bezüglich der angelasteten Beträge, die zur Einleitung des Verfahrens zur Eintragung einer Stilllegung geführt haben, wenden Sie sich an das zuständige Amt der Gläubigerkörperschaft, das aus beigefügter Aufstellung hervorgeht.

    Für alle anderen notwendigen Auskünfte in Bezug auf das Verfahren der Eintragung einer Stilllegung können Sie die Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it, Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“, besuchen oder Sie können sich an folgende Anschrift wenden:

    Südtiroler Einzugsdienste AG
    Dienststelle „Zwangseintreibung“
    Schlachthofstraße 53/b, 39100 Bozen

    E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it / riscossionecoattiva@altoadigeriscossioni.it

    Zertifizierte E-Mail / PEC: se.aar.bz@legalmail.it

    Den Anfragen muss ein gültiges Erkennungsdokument beigelegt werden oder, falls die Anfrage von einer dritten Person erfolgt eine Vollmacht mit den entsprechenden Erkennungsdokumenten.

    Der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Zu diesem Zweck können Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/316459 erreichen.

    Verantwortlich des Verfahrens der Einleitung und Eintragung der verwaltungsmäßigen Sperre ist der/die Unterzeichner/Unterzeichnerin des vorliegenden Aktes.

    Der vorliegende Pfändungsakt wird im Sinne der Artt. 26 und 49, Abs. 2 des DPR Nr. 602/1973 zugestellt:

    dem/der Schuldner/in [Nachname] [Vorname], [Steuernummer], [Straße (nur auf Italienisch)] , [PLZ] [Ortschaft] – BZ.

    Bozen/Bolzano, [Datum]

    Der/Die Verantwortliche für das Verfahren
    der Zwangseintreibung

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Den Anträgen muss ein gültiger Erkennungsausweis14laut bistro.eurac.edu beigelegt werden oder, falls der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, eine Vollmacht mit den entsprechenden Erkennungsausweisen.

    Der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Zu diesem Zweck können Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/316459 erreichen.

    Verfahrensverantwortlich/e der Einleitung und Eintragung der Stilllegung ist der/die Unterzeichner/Unterzeichnerin des vorliegenden Aktes.

    Der vorliegende Pfändungsakt wird gemäß Artt. 26 und 49, Abs. 2 des DPR Nr. 602/1973 zugestellt:

    dem/der Schuldner/in [Nachname] [Vorname], [Steuernummer], [Straße (zweisprachig)] , [PLZ] [Ortschaft] – BZ.

    Bozen/Bolzano, [Datum]

    Der/Die Verfahrensverantwortliche
    der Zwangseintreibung

    Wie schon oben angedeutet: Um daraus eine wirklich bürgerinnenfreundliche Mitteilung zu machen, müsste man sie völlig umkrempeln, auch grafisch umgestalten und Unnötiges/Redundantes streichen. Mit den hier vorgeschlagenen Korrekturen wäre der offensichtlich wie so oft aus dem Italienischen übersetzten Text meiner Meinung nach aber zumindest verständlich.

    Dass in dem Brief für die Stilllegung sogar ein — laut bistro.eurac.edu — falscher Begriff (»verwaltungsmäßige Sperre«) verwendet wird, ist einfach nur der Hammer.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01

    • 1
      der Duden kennt allerdings keine »Zwangseintreibung«
    • 2
    • 3
      im oberen Absatz wird »Euro« ebenfalls ausgeschrieben
    • 4
      es ist unklar, ob auch für den Einzahlungstag Zinsen fällig sind
    • 5
      Konsistenz: weiter unten wird »DPR« ebenfalls abgekürzt
    • 6
      laut bistro.eurac.edu »[verwaltungsbehördliche] Stilllegung«
    • 7
      »dient/en« ist missverständlich
    • 8
      unverständlich
    • 9
      Konsistenz: weiter oben war »GvD« ebenfalls nicht abgekürzt
    • 10
      Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt
    • 11
      warum ausgeschrieben?
    • 12
      Konsistenz: im folgenden Punkt ist »ZPO« ebenfalls nicht abgekürzt
    • 13
      Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt
    • 14
      laut bistro.eurac.edu


    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL