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  • BEeindruckend, NEbeneinander, LUXuriös.
    Belgien, Niederlande und Luxemburg in a Nutshell

    In der Folge eine völlig willkürliche Reihe an Beobachtungen, die meine Eindrücke einer Reise nach Benelux aus -politischer-Sicht zusammenfassen:

    • Das ist jetzt zwar keine bahnbrechende und auch keine neue Erkenntnis, aber die Radinfrastruktur in den Niederlanden ist insane. Die schiere Menge an Fahrrädern, die einem begegnet, ist überwältigend.

    Fährenterminal mit Fahrradparkplätzen und hunderten radfahrenden Fährenbenutzerinnen in der Nähe des Amsterdamer Bahnhofs

    Die Niederlande haben vor allem in den Städten – aber nicht nur dort, denn auch in der “Pampa” findet man zweispurige, von der Autofahrbahn durch Grünstreifen abgegrenzte, Radwege – ein Verkehrskonzept umgesetzt, das Fahrrädern ähnlich viel Platz – und stellenweise sogar mehr öffentlichen Raum – einräumt wie dem motorisierten Verkehr.


    Autos haben Nachrang und sind nur “Gast” auf dieser Straße in Maastricht.

    Viele Strecken in den Städten sind laut Google Maps mit dem Fahrrad schneller zu bewältigen als mit dem Auto. Für Autos gilt in Amsterdam fast flächendeckend eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Entsprechend gut wird das Radwegenetz angenommen, obwohl die Niederlande jetzt nicht wirklich für stabiles Wetter und massig Sonnenstunden bekannt sind. Alt und Jung, Anzugmenschen und Studentinnen, Renn- und Lastenfahrradler sind nachhaltig und gesundheitsförderlich auf ihrem “Fiets” (niederländisch für Fahrrad) unterwegs.

    Bei all der Fahrradeuphorie kommt die Fußgängerinnenmobilität zumindest in manchen Teilen sprichwörtlich etwas unter die Räder. Das Überqueren der Straße kann zum Spießrutenlauf (inkl. fluchender niederländischer Radlerinnen) werden und manchmal ist das Ausweichen auf die Fahrbahn aufgrund zugeparkter Gehwege – Vorsicht Wortspiel – unausweichlich.

    Vollgeparkter Gehsteig auf einer Brücke in Amsterdam.

    • Entgegen landläufiger Meinung war und ist der Besitz, Konsum und Verkauf von Cannabis (und freilich auch harter Drogen) in den Niederlanden nicht legal. Es herrscht lediglich das sogenannte “Gedoogbeleid”-Prinzip, also eine Duldungspolitik. Privater Besitz und Konsum im Ausmaß von 5 Gramm wird nicht polizeilich verfolgt. Zudem können lizensierte Coffeeshops diese Mengen verkaufen, was auch “Drogentourismus” zur Folge hat(te). Paradoxerweise können sich besagte Coffeeshops jedoch nicht legal mit Cannabis versorgen und es hat sich ein “Backdoor-Problem” entwickelt, wonach die verkauften Drogen vom Schwarzmarkt stammen, der von organisierter Kriminalität bestimmt wird.

    “How to Amsterdam”-Hinweis

    Die niederländische Regierung hat in den vergangenen Jahren Schritte gesetzt, um beider Probleme (Schwarzmarkt und Drogentourismus) Herr zu werden. Seit dem 1. Jänner 2013 gibt es das “Ingezetenencriterium” (Wohnsitzkriterium), demgemäß Coffeeshops nur noch an Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden verkaufen dürfen. Ob dieses Kriterium jedoch aktiv durchgesetzt wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In Amsterdam beispielsweise können Touristen nach wie vor Cannabis in Coffeeshops erwerben. Liej inant / Weiterlesen / Continua →



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  • Teurer Kuhhandel.
    Quotation

    In der gestrigen TAZ ist ein Interview mit Oskar Peterlini zur geplanten Ausgliederung mehrheitlich deutschsprachiger Gemeinden aus dem Senatswahlkreis Bozen-Unterland erschienen. Titel: »Ein billiger Kuhhandel« – der uns allerdings teuer zu stehen kommt.

    Der entscheidende Punkt wird heute noch unterschlagen. Im Paket steht nicht, dass hier ein italienischer Wahlkreis garantiert wird, sondern es steht, dass ein ausgewogenes Verhältnis der Sprachgruppen gefördert werden soll. Und das bedeutet noch keine Garantie.

    – Oskar Peterlini

    Während man in der Vergangenheit, wenn man Fortschritte in der Autonomie erzielen konnte, nicht jedes Mal auch einen Rückschritt einkaufen musste, sind diese Koalitionspartner völlig anderer Art. Jedes Mal, wenn man einen Schritt nach vorn macht, dann gibt es zwei Schritte nach hinten. In der SVP verteufelt man die Vergangenheit und hat der Linkskoalition den Rücken gekehrt, jetzt aber muss man merken, dass es knallharte Gegenforderungen gibt, die mehr kosten als das, was man von Rom bekommt.

    – Oskar Peterlini

    Peterlini wurde im Wahlkreis Bozen-Unterland dreimal für ein Wahlbündnis aus SVP und italienischen Mittelinksparteien in den römischen Senat gewählt, wo er von 2001 bis 2013 ein Mandat innehatte.

    Cëla enghe: 01 02 | 03 | 04 05 06 || 01



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  • Urzì bekommt ein neues Volk.

    So sieht also diese berühmte »innere Selbstbestimmung« aus: Kaum ist der Kuhhandel »Autonomieausbau gegen Minderheitenschutz« — oder genauer: teilweise Behebung des Autonomieabbaus gegen Minderheitenschutz — über die Bühne gegangen, der lustigerweise auch eine (wiewohl schwache) Einvernehmensklausel beinhaltet, fährt Rom per Wahlrechtsreform schon wieder in kolonialer Manier über Südtirol hinweg.

    Faktisch wählt sich Alessandro Urzì, Parlamentarier der neofaschistischen und minderheitenfeindlichen Fratelli d’Italia, ein neues Volk, weil das alte sein Vertrauen verscherzt hatte — indem er sich mit chirurgischer Präzision deutschsprachige Mehrheiten vom Hals schafft. So formt er sich eine ethnisch wie politisch möglichst homogene Wählerinnenmasse, der er zutraut, aus nationalistischer Sicht richtig zu wählen.

    Im italienischen Abgeordnetenhaus hat dieser unfassbare Frevel gestern bereits eine Mehrheit gefunden.

    Dabei geht der bisherige Zuschnitt des Senatswahlkreises erstens auf die Umsetzung des Südtirolpakets zurück und ergibt zweitens — im Unterschied zum Vorschlag von Urzì — geographisch Sinn.

    Formal verstößt dieses Vorgehen nicht gegen die Einvernehmensklausel, weil dafür keine Änderung des Autonomiestatuts erforderlich ist. Ihrem Geist nach widerspricht sie dem Einvernehmen jedoch diametral. Wenn die rechte Mehrheit in Rom — auch noch unmittelbar nach der Autonomiereform — beginnt, die politische Repräsentation einseitig zu ihren Gunsten umzubauen, hat das mit Autonomie und Minderheitenschutz, aber auch mit demokratischen Grundregeln nichs mehr zu tun.

    Konsens als Prinzip wird mit maximaler Arroganz über Bord geworfen, die Mär von der inneren Selbstbestimmung bestätigt sich als leere Floskel — und die SVP betätigt sich zum wiederholten Mal als willfährige Steigbügelhalterin.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 || 01 02



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  • Rechts-nationalistisches Gerrymandering.
    Mehrheitsschutz

    Der in Vicenza gewählte Südtiroler FdI-Abgeordnete Alessandro Urzì will die gefühlt hunderttausendste, maßgeschneiderte Wahlrechtsreform in Italien dazu nutzen, den Senatswahlkreis Bozen-Unterland nach ethnischen und politischen Kriterien neu einzugrenzen. Gemeinden mit deutscher Bevölkerungsmehrheit sollen ausgegliedert werden, um den Anteil der italienischen Sprachgruppe im Wahlkreis drastisch zu erhöhen und die Wahl einer italienischsprachigen Kandidatin sicherzustellen.

    Dies würde aber auch bedeuten, dass die deutschsprachige Minderheit von Bozen und den nahen Gemeinden des Unterlandes kaum eine Chance hätte, jemals wieder eine deutschsprachige Senatorin zu bekommen.

    Jedenfalls, wenn alle brav sprachgruppenkonform wählen.

    Dies war während der letzten Jahre etwa in Leifers, Salurn und Pfatten zumindest bei Gemeinderatswahlen nicht der Fall, weshalb diese großmehrheitlich von Italienerinnen bewohnten Orte heute von deutschsprachigen SVP-Bürgermeistern regiert werden.

    Laut der letzten Sprachgruppenerhebung ist die italienische Sprachgruppe auf Landesebene — und auch im Senatswahlkreis — ohnehin im Wachsen, die deutsche im Schrumpfen begriffen. Der Vorschlag von Urzì würde diese Entwicklung noch einmal forcieren.

    Mit diesem krassen Fall von minderheitenfeindlichem Gerrymandering geht es aber ganz klar nicht nur um sprachliche Repräsentation. Ein Wahlkreis mit dem nun vorgeschlagenen Zuschnitt würde unter den aktuellen (und historischen) politischen Kräfteverhältnissen auch die Wahrscheinlichkeit deutlich erhöhen, dass das Mandat an eine rechte, nationalistische Partei fällt. Ausgerechnet an Parteien also, deren Verhältnis zur deutschen sowie zur ladinischen Minderheit und deren Schutzansprüchen in der Regel alles andere als wohlwollend ist. Nicht zuletzt das politische Engagement von Alessandro Urzì während der laufenden Legislaturperiode ist ein Beweis dafür.

    Heikel ist der Vorschlag aber auch deshalb, weil die heutigen Grenzen der Senatswahlkreise nicht irgendein beliebiges Detail des italienischen Wahlrechts sind. Sie gehen auf Paketmaßnahme 111 zurück und gehören damit zum institutionellen Gefüge unserer international verankerten Autonomie.

    Schon der aktuelle Zuschnitt des Senatswahlkreises Bozen-Unterland ist bewusst so gewählt, dass die Wahl einer Italienerin begünstigt wird. Urzì will daraus auf Teufel komm raus nahezu eine Gewissheit machen. Doch wie weit will man diese Logik noch treiben? Wenn ein Wahlkreis so gestaltet werden soll, dass möglichst sicher eine Angehörige einer bestimmten Sprachgruppe gewählt wird, warum überhaupt noch offene Wahlen abhalten? Der Logik einer immer weiter perfektionierten ethnischen Wahlkreisgeometrie folgend könnte man das Mandat irgendwann gleich einer Sprachgruppe vorbehalten — und Kandidaten anderer Sprachgruppen die Kandidatur verbieten (vgl.).

    Ja, Minderheitenschutz kann besondere Mechanismen zur Sicherung politischer Repräsentation rechtfertigen. Doch Urzì vertritt hier keine staatliche Minderheit, die gegenüber einer strukturell dominanten Mehrheit geschützt werden müsste. Umso weniger ist dies bei Wahlen zum italienischen Parlament der Fall, wo die Deutschsprachigen eine verschwindend kleine Minderheit darstellen und Ladinerinnen in der Regel chancenlos bleiben. Währenddessen stehen der staatlichen Mehrheitsbevölkerung sämtliche institutionellen, sprachlichen und politischen Ressourcen zur Verfügung.

    Nicht zuletzt hätte die neue Grenzziehung Wahlkreise zur Folge, die geographisch kaum Sinn ergeben. Der Versuch, gesellschaftlich und räumlich zusammenhängende Gebiete nur nach Sprachgruppen — bzw. deren jeweiligen Mehrheiten! — auseinanderzudividieren, um daraus politisches Kapital zu schlagen, offenbart, dass Wahlkreise quasi als ethnische Reservate und vermeintlich homogene Wählerreservoirs betrachtet werden, über die nach politischem Kalkül verfügt werden kann.

    Darin liegt auch ein aufschlussreicher Widerspruch: Wenn es um den Schutz von Minderheiten geht, soll möglichst wenig nach Sprachgruppen differenziert werden. Ensprechende Schutzmechanismen wie Proporz und Ansässigkeitsklausel werden schnell als überholt oder diskriminierend dargestellt. Wenn es aber darum geht, der italienischen Mehrheitsbevölkerung politische Vorteile zu sichern, wird plötzlich mit größter Genauigkeit nach Sprachgruppenanteilen gerechnet.

    Dass Demokratie für die radikalen Rechten hauptsächlich ein Mittel zum Zweck des Machterhalts ist, scheint sich damit ebenfalls zu bestätigen. Das zeigt die gesamtstaatliche Wahlrechtsreform an sich und das unterstreicht der Urzì-Vorschlag noch einmal auf erschreckende Weise.

    Dabei wurden schon bei der kürzlich verabschiedeten Autonomiereform Einbußen beim Minderheitenschutz zugunsten der Titularnation als Preis für die Wiederherstellung autonomer Zuständigkeiten akzeptiert.

    Das ist eine völlig unübliche und geradezu fatale Logik: Ein Ausbau der Autonomie sollte nicht dadurch erkauft werden müssen, dass geschützte Minderheiten Schutzmechanismen aufgeben oder ihre Abschwächung hinnehmen. Minderheitenrechte sind keine Verhandlungsmasse, die bei jedem Kompetenzgewinn — der hier überdies vor allem eine Wiederherstellung war — neu zur Disposition gestellt wird.

    Doch jetzt werden die Forderungen nach Zugeständnissen auch noch über den Kuhhandel Autonomiereform hinaus ausgedehnt. Weitere Vorschläge, die in dieselbe Kerbe schlagen, liegen ebenfalls bereits auf dem Tisch (vgl.)

    Dass die SVP angesichts eines Vorschlags, der die Wahlkreisgrenzen ausdrücklich nach dem gewünschten Ergebnis verändern will, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, ist deshalb kaum nachvollziehbar. Ihr scheint das Schmerzempfinden gänzlich abhanden gekommen zu sein.

    Man kann in einer Demokratie natürlich über Wahlkreise diskutieren. Doch Wahlkreisgrenzen mit dem ausschließlichen Ziel zu verschieben, den Anteil der nationalen Mehrheitsbevölkerung zu erhöhen und die Wahl einer Kandidatin dieser Gruppe und einer gewissen politischen Richtung wahrscheinlicher zu machen, ist keine neutrale technische Anpassung. Sondern ein abermaliger Angriff auf den Minderheitenschutz.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 || 01 02 03 04



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  • Straßendienst: Neues Logo, neue Sprachreihung.

    Kürzlich wurde das Signet des Südtiroler Straßendienstes überarbeitet. Eine gestalterische Auffrischung war meiner Meinung nach tatsächlich nötig, denn in der alten Fassung war nur schwer zu erkennen, dass es sich bei dem merkwürdigen Schwulst um eine stilisierte Straße handeln sollte.

    Allerdings wurde die Überarbeitung auch für eine sprachliche Neuordnung zum Nachteil der deutschen Sprache genutzt — eine Entwicklung, wie sie beim Land in letzter Zeit leider immer öfter zu beobachten ist.

    Links altes, rechts neues Signet. Quellen: LPA, eigenes Foto

    Beim Landesnamen bleibt zwar auch nach dem Restyling das im Deutschen und Ladinischen gebräuchliche Südtirol erst- und das im Faschismus oktroyierte A. Adige zweitgereiht. Doch bei der eigentlichen Bezeichnung des Dienstes ist das italienische Servizio strade jetzt — vor Strassendienst (sic) und Sorvisc dles strades — erstgereiht.

    Aus Sicht des Minderheitenschutzes ist dies ein Rückschritt.

    Obwohl es seit 2017 auch einen »nicht obligatorischen« Großbuchstaben ẞ gibt, wurde Straßendienst zudem mit Doppel-S geschrieben.

    Man könnte jetzt anhand der obigen Bildmontage einwenden, dass nun immerhin Ladinisch hinzugefügt worden sei, doch das ist so nicht richtig. Auch vom alten Logo gab es bereits eine dreisprachige Version, die genauso wie die abgebildete (zweisprachige) aussah, bloß dass nach Deutsch und Italienisch eine dritte Zeile mit der ladinischen Bezeichnung hinzugefügt worden war.

    → Falls jemandem noch ein Fahrzeug mit dem alten, dreisprachigen Logo begegnet (zumindest ein Mähfahrzeug ist meiner Beobachtung zufolge noch mit diesem Logo unterwegs, doch ich habe es nicht geschafft, es zu fotografieren), wäre ich für ein Foto sehr dankbar: bbd[at]brennerbasisdemokratie.eu

    Während bei zentralstaatlichen Institutionen die deutsche bzw. die ladinische Sprache praktisch nie vor dem Italienischen gereiht werden (und sehr oft ganz fehlen), rückt Italienisch auch beim Land immer öfter an die erste Stelle. Das Ergebnis ist daher keine Durchmischung, sondern eine Angleichung an die sprachliche Hierarchie des Staates.

    Eine autonome Institution hätte in einem Minderheitengebiet die entgegengesetzte Aufgabe: Sie sollte ein Gegengewicht zur strukturellen Dominanz der staatlichen Mehrheitssprache bilden. So wird hingegen die vorherrschende Asymetrie nicht bloß nicht ausgeglichen, sondern reproduziert.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 | 07 | 08



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  • Gälisch und Scots sind Amtssprachen.
    Alba

    Das schottische Parlament hat im Juni 2025 mit dem Scottish Languages Act die beiden autochthonen Sprachen Gälisch und Scots in den Rang von Amtssprachen erhoben. Die Regelung trat symbolträchtig am 30. November, dem schottischen Nationalfeiertag St. Andrew’s Day, in Kraft.

    Die Anerkennung selbst ist aber nicht symbolisch: Die schottische Regierung und zahlreiche öffentliche Einrichtungen werden verpflichtet, Sprachstrategien auszuarbeiten und den Gebrauch beider Sprachen aktiv zu fördern. In jenen Gebieten, in denen Gälisch oder Scots besonders stark verwurzelt sind, können spezielle Sprachzonen eingerichtet werden, für die gezielte Fördermaßnahmen vorgesehen sind. Darüber hinaus soll der Zugang zum Unterricht in beiden Sprachen ausgebaut, ihre Verwendung im öffentlichen Leben erleichtert und ihre Entwicklung durch die Vorgabe von Standards und regelmäßige Erhebungen begleitet werden.

    Die meisten Menschen mit Kenntnissen der gälischen Sprache leben heute noch in Na h-Eileanan Siar, den Äußeren Hebriden.

    Der Umgang mit Scots ist auch aus Südtiroler Sicht interessant: Je nach Ansatz wird Scots nämlich entweder als eigenständige Sprache oder als Gruppe englischer Dialekte eingeordnet. Davon ungeachtet erhält es nun denselben rechtlichen Schutz wie Gälisch.

    Im schottischen Parlament selbst dürfen beide Sprachen schon länger verwendet werden, was auch tatsächlich geschieht. Für Gälisch steht dabei ein eigener Dolmetschdienst zur Verfügung, während Scots nicht übersetzt wird, obwohl viele Englischsprachige, selbst wenn sie in Schottland aufgewachsen sind, es nur eingeschränkt verstehen.

    Anders als Schottland hätte Südtirol nicht die Zuständigkeit, seine Amtssprachen selbst festzulegen oder deren Status zu verändern. Ebenso wenig kann das Land übrigens gesetzliche Feiertage einführen. Während das schottische Parlament den erwähnten St. Andrew’s Day 2006 dazu machte, betteln Südtiroler Politikerinnen seit Jahrzehnten in Rom um die Wiedereinführung des Josefitags.

    Im Gegensatz zu Gälisch im schottischen Parlament darf Ladinisch im Südtiroler Landtag nicht gesprochen werden. Auch einen entsprechenden Dolmetschdienst gibt es demzufolge nicht. Und während Scots zur Amtssprache erklärt wird, wurde hierzulande im Landtag sogar ein Dialektverbot verhängt.

    Auch eine aktive Sprachpolitik zur Steigerung der Sprecherinnenzahlen, wie sie in nahezu allen fortschrittlicheren Minderheitengebieten existiert, wird in Südtirol nicht betrieben — noch nicht einmal für eine hoch gefährdete Sprache wie Ladinisch.

    Cëla enghe: 01 || 01



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  • Die zweisprachigen… Marescialli.

    Ende April machte das Land auf eine Stellenausschreibung der italienischen Finanzpolizei aufmerksam. Gesucht wurden 17 Anwärterinnen für eine Laufbahn bei der Behörde, die Aufnahmeprüfungen konnten sowohl in italienischer als auch in deutscher Sprache abgelegt werden.

    Quelle: LPA (Bewerbungen waren übrigens nicht »innerhalb«, sondern bis 27. Mai möglich)

    Die Ausschreibung richtet sich an Personen im Alter unter 26 Jahren mit Zweisprachigkeitsnachweis. Sie dient zur Zulassung von 17 Marescialli-Anwärtern und -Anwärterinnen zum Ausbildungskurs an der “Scuola Ispettori e Sovrintendenti della Guardia di finanza” der Finanzwache.

    – Landespresseamt (Auszug)

    Hervorhebung aus dem Original

    Interessanterweise ist dies im Jahr 2026 noch immer eine besondere Nachricht. Dass sich Angehörige der deutschen Sprachgruppe bei einer staatlichen Behörde in ihrer Sprache bewerben und die Auswahlprüfung in ihrer Muttersprache ablegen können, sollte in einem offiziell zwei- bzw. dreisprachigen Gebiet eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein — und kein Grund für eine (Jubel-)Meldung.

    Bei näherem Hinsehen zeigt sich zudem, dass die Gleichstellung in engen Grenzen bleibt:

    • Die Ausbildung selbst findet ausschließlich auf Italienisch statt.
    • Für den Dienstgrad Maresciallo gibt es bis heute keine amtliche deutsche Bezeichnung.
    • Für die (zweisprachigen) Wettbewerbsunterlagen wird auf eine ausschließlich italienischsprachige Website verwiesen, auf der auch die Bekanntmachungen zum zweisprachigen Verfahren nur auf Italienisch veröffentlicht werden.

    Die Zweisprachigkeit endet spätestens dort, wo die Berufsausbildung beginnt.

    Man stelle sich die umgekehrte Situation vor: Eine Ausschreibung des Landes sähe zwar Prüfungen auf Deutsch und Italienisch vor, würde aber über eine ausschließlich deutschsprachige Website abgewickelt, die Ausbildung fände nur auf Deutsch statt und die Berufsbezeichnung existierte ausschließlich auf Deutsch. Niemand würde dies als Ausdruck von Gleichberechtigung feiern — ganz im Gegenteil.

    Ein solches Verfahren wäre sicher ebenfalls eine Nachricht wert, aber mit Sicherheit keine positive. Allein dieses Gedankenexperiment zeigt das krasse Ungleichgewicht, an das wir uns inzwischen gewöhnt haben.

    Hinzu kommt, dass die Finanzpolizei noch nicht einmal die Übersetzung der Ausschreibung und der Wettbewerbsunterlagen selbst auf die Reihe bekommt. Dies wurde ebenso wie die Bereitstellung deutschsprachiger Lehrpersonen für die Prüfungskommissionen vom Land übernommen.

    Der Landeshauptmann freut sich da über etwas, was sein Stellvertreter für die eigene Sprachgruppe niemals dulden würde.

    Es wäre interessant zu erfahren, wie viele Bewerberinnen deutscher Muttersprache tatsächlich an diesem Wettbewerb teilgenommen und die Prüfungen auf Deutsch abgelegt haben. Mich würde es nicht überraschen, wenn ihre Anzahl äußerst gering oder gar null wäre. Was soll die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung in deutscher Sprache schon ändern, wenn die Ausbildung ausschließlich auf Italienisch stattfindet und die Arbeitssprache vermutlich ebenfalls (fast) ausschließlich Italienisch ist?

    Regelmäßig wird beklagt, der Staat habe Schwierigkeiten, deutschsprachiges Personal für seine Stellen in Südtirol zu rekrutieren. Dann werden Ausnahmen beschlossen, um weiterhin nur italienische Mitarbeitende einzustellen. Wenn aber schon die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für Angehörige der Minderheiten wenig attraktiv sind, ist dieses Problem zu einem guten Teil hausgemacht.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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