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  • Friesische Landesbezeichnung.

    Die zu den Niederlanden gehörende Region Fryslân (Friesland) hatte ich vor wenigen Tagen erstmals hier im Blog erwähnt, weil sich das dortige Parlament zur Vorhut eines — hoffentlich breiter werdenden — Protests gegen die minderheitenfeindliche Haltung der EU-Kommission gemacht hatte.

    In diesem Zuge bin ich (Achtung: großteils Wikipedia-Wissen) auch auf die Situation der Ortsnamen in Fryslân aufmerksam geworden.

    Demnach hat die niederländische Regierung 1996 beschlossen, das Thema zu liberalisieren, woraufhin das friesische Parlament beschloss, ab dem 1. Jänner 1997 nur noch die friesische Landesbezeichnung offiziell beizubehalten. Seitdem heißt die Provinz amtlich nicht mehr Fryslân/Friesland, sondern nur noch Fryslân. Dabei ist das niederländische Friesland — anders als A. Adige für Südtirol — immerhin historisch gewachsen. Und nicht faschistisch vorbelastet.

    Sieben Jahre später (2004) beschloss das niederländische Innenministerium, ebenfalls nur noch die Bezeichnung Fryslân zu benutzen. Auch in niederländischen Texten.

    Mindestens elf der vormals 31 friesischen Gemeinden waren dem Vorbild der Provinz gefolgt und hatten ihren niederländischen Namen amtlich abgelegt, bevor sie am 1. Jänner 2019 zu heute nur noch 18 Gemeinden fusioniert wurden. Auch davon tragen mehrere (Dantumadiel, De Fryske Marren, Noardeast-Fryslân…) offiziell nur einen friesischen Namen. Wie viele genau es sind, konnte ich nicht eruieren — doch mir scheint sowieso das (in Südtirol bis heute undenkbare) Prinzip wichtiger, dass die Kommunen selbst über ihre amtliche Bezeichnung befinden können.

    Das ist im nahen Graubünden ähnlich und hat auch dort weder zum Weltuntergang noch zu Bürgerkriegen geführt, sondern zu einem differenzierten und demokratischen Umgang mit dem Thema.

    Achja, die offizielle Webseite der Provinz Fryslân ist unter fryslan.frl abrufbar (von friesland.frl wird man ebenfalls auf fryslan.frl umgeleitet). Das offenbart gleich dreierlei:

    • Fryslân hat wie soeben beschrieben — anders als Südtirol — amtlich nur eine Landesbezeichnung, die es selbst aussuchen durfte.
    • Fryslân ist — anders als Südtirol — nicht zu einer URL mit »staatlicher« Endung (.nl, in unserem Fall .it) gezwungen.
    • Fryslân hat es — anders als Südtirol — nicht verabsäumt, ein eigenes Internetsuffix (.frl) zu beantragen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 || 01 02



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  • Der blasphemische Buffon.
    Antiquierte italienische Gesetzgebung

    Der italienischen Torhüterlegende Gianluigi „Gigi“ Buffon könnte Medienberichten zufolge Ungemach drohen, da er im Spiel zwischen Parma und Juventus angeblich einen gotteslästerlichen Fluch ausgestoßen hat. Dem guten Buffon ist aber auch nicht zu helfen. Hätte er sich doch bloß nur zum Faschismus bekannt 01 02 03 oder die Hand zum römischen Gruß erhoben 01 02. Dann würde ihm wohl nichts passieren.

    Anmerkung: In vielen europäischen Ländern wurden die Blasphemie-Paragraphen im Sinne der Meinungsfreiheit abgeschafft (Frankreich, Niederlande, Irland, Schweden, Dänemark usw.). In Italien, Deutschland und Österreich bestehen sie nach wie vor. Meist werden sie jedoch sehr eng ausgelegt, sodass dadurch – wie beispielsweise in Deutschland der Fall – der “öffentliche Friede” und nicht mehr das religiöse oder weltanschauliche Empfinden geschützt wird.



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  • Assuefatti alle pratiche mediatiche illegittime.
    Quotation

    I compiti della polizia giudiziaria sono fissati nel codice di procedura penale in cui si afferma che devono essere ricercati gli elementi di prova. Io non ho mai letto di un articolo del codice di procedura penale che sancisca che le forze dell’ordine debbano fare marketing. Anzi, i pubblici ufficiali sono tenuti al segreto, e anche quando sia caduto il segreto devono esprimersi rispetto alle indagini con discrezione e riserbo. Distribuire alla stampa spezzoni di filmati con i loghi della polizia giudiziaria o foto degli arrestati in comodi formati per poter essere stampati sui giornali sono prassi illegittime, per le quali più volte l’Italia è stata condannata anche in sede sovranazionale. Vediamo praticamente tutti i giorni persone in manette in tv o suoi giornali ed è una pratica vietata dal nostro codice di procedura penale. Eppure siamo talmente assuefatti che ormai nemmeno lo notiamo più.

    Tratto da “(Ver)gogna mediatica, sistema malato”, intervista all’avvocato Nicola Canestrini realizzata da Sarah Franzosini per Salto

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 05 06 07 || 01



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  • MSPI: Tadelt der Landtag die EU-Kommission?

    Wenige Tage nachdem die EU-Kommission (EU-K) bekanntgegeben hatte, dass ihr die Minority-Safepack-Initiative (MSPI) kein zusätzliches Engagement zugunsten des Minderheitenschutzes wert ist, verurteilte dies das friesische Parlament am 20. Jänner einstimmig.

    Bald könnte sich der Südtiroler Landtag dieser Gangart anschließen, denn erfreulicherweise haben die Freiheitlichen am 24. Jänner einen entsprechenden Beschlussantrag (379/21) hinterlegt. Sie verweisen darin ausdrücklich auf den Tadelsantrag des Frieslands und legen dem Südtiroler Landtag folgende Beschlusspunkte zur Begutachtung vor:

    1. eine Protestnote an die Europäische Kommission zu richten, da sie angesichts der „Minority SafePack“-Bürgerinitiative tatenlos geblieben ist;
    2. den Präsidenten des Europäische[n] Parlaments zu ersuchen die Anliegen der MSPI erneut aufzugreifen und den entsprechenden Handlungsdruck auf die EU-Kommission zu erhöhen;
    3. das demokratische Bürgerrecht der Europäischen Bürgerinitiative als partizipatives Instrument besonders zu würdigen und als verbindendes Element zwischen der Vielfalt der Völker Europas und den Institutionen der Europäischen Union hervorzuheben.

    – aus dem Beschlussantrag der Freiheitlichen

    Steht zu hoffen, dass der Landtag ein starkes Signal nach Brüssel schickt, wo sich das Verständnis für sprachlich-kulturelle Vielfalt häufig auf die nationalstaatlichen Mehrheitsbevölkerungen beschränkt. Je mehr europäische Parlamente die EU-K tadeln, desto eher besteht eine Chance, dass sie ihre Position noch einmal überdenkt.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Sezession für Urzì nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der Landtagsabgeordnete der neofaschistischen FdI, Alessandro Urzì, hatte sich mit Anfrage 946/20 über die sezessionistischen Bergfeuer erkundigt, die die Schützen während des ersten Corona-Lockdowns entfacht hatten. Darauf antwortete LR Arnold Schuler (SVP) am 3. August unter anderem, dass die Feuer (da über 20 Meter vom Wald entfernt) keiner Genehmigung bedurft hätten und dass es sich bei diesen sogenannten »Mahnfeuern« inzwischen um eine in Südtirol und im übrigen Alpenraum konsolidierte Tradition handle. Sie seien während der letzten Jahre auch gegen den Transitverkehr und jüngst gegen das Großraubwild entfacht worden und fielen der Meinung des Landesrats zufolge in den Bereich der verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit.

    Letzteres brachte Urzì so sehr auf die Palme, dass er sich dazu veranlasst sah, eine weitere, direkt an den Landeshauptmann gerichtete Anfrage (1230/20) zu verfassen. Darin erkundigte er sich allen Ernstes, ob auch Arno Kompatscher (SVP) — wie sein Landesrat — der Auffassung sei, dass ausdrücklich sezessionistische Handlungen unter die Meinungsfreiheit fallen.

    Was in dieser Frage mitschwingt ist so klar wie beängstigend. Umso mehr, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass FdI auf staatlicher Ebene in allen Umfragen boomt.

    Der LH lässt sich zum Glück nicht aus der Fassung bringen. Ja, er teile die Auffassung von Landesrat Schuler, denn alle hätten das Recht, ihre eigenen Gedanken durch Wort, Schrift und jedes andere Mittel der Verbreitung frei zu äußern (Art. 21 Verfassung). Es sei zwar nicht Aufgabe der Landesregierung, sich zu jeder politischen Meinung zu äußern, er selbst habe jedoch wiederholt das Wort ergriffen, wenn es zu beleidigenden oder diskriminierenden Äußerungen gekommen sei.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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