von Oliver Hopfgartner
Im Pustertal fehlen Hausärzte. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches. Ärztemangel, besonders in ländlichen Gebieten, betrifft längst viele Regionen Europas. Bemerkenswert wird die Situation dort, wo Ärzte dringend gebraucht werden, grundsätzlich bereit wären auszuhelfen — und ihnen dafür Bedingungen angeboten werden müssen, die kaum konkurrenzfähig sind.
Eine Funktionärin des Südtiroler Sanitätsbetriebes beschrieb die Situation unlängst so:
»Einige Ärzte arbeiten derzeit noch im Juli nach Stunden für die Patienten ohne Hausarzt in Prettau am Montag und Dienstag mit einem Stundenlohn von 25 € brutto (!!) um auszuhelfen aber für den Monat August stehen sie bei diesem Lohn nicht mehr zur Verfügung (Lohn gemäß Gesamtstaatlichem Vertrag!).«
25 Euro brutto pro Stunde für einen Arzt.
Dabei geht es nicht um die reguläre Betreuung des eigenen Patientenstocks, sondern um Ärzte, die freiwillig zusätzlich Patienten übernehmen, deren Hausarzt weggefallen ist. Also genau um jene Mehrarbeit, auf die ein System mit Ärztemangel eigentlich angewiesen wäre.
Die Erklärung dafür ist ebenso interessant wie der Betrag selbst: Der Sanitätsbetrieb könne die Tarife nicht einfach frei festlegen, Werkverträge außerhalb des gesamtstaatlichen Vertrages seien für diese Tätigkeit nicht möglich.
Und genau hier wird aus einem lokalen Versorgungsproblem eine politische Frage.
Fehlmanagement – oder gebundene Hände?
Die Stellungnahme war offenbar als Antwort auf den Vorwurf gedacht, die Situation sei Ausdruck von Fehlmanagement.
Genannt werden unter anderem der gesamtstaatliche Vertrag für Allgemeinmedizin, die Grenzen des Landeszusatzvertrages, Unvereinbarkeitsbestimmungen, Einschränkungen bei der Beschäftigung von Ärzten, technische Probleme bei der Betreuung fremder Patienten, hohe Wohnkosten und die besonderen Bedingungen abgelegener Gebiete.
Das Resümee: nicht Fehlmanagement, sondern gebundene Hände.
Gerade wenn diese Verteidigung stimmt, ist sie aber möglicherweise die schärfere Kritik am bestehenden System.
Denn wenn die Verantwortlichen vor Ort ein Problem erkennen, Ärzte brauchen und sogar Ärzte finden, die freiwillig zusätzliche Patienten betreuen würden, ihnen aber nicht die notwendigen Konditionen anbieten können, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Wie autonom ist ein autonomes Land, wenn es bei einer seiner zentralsten öffentlichen Aufgaben nicht über alle notwendigen Instrumente verfügt?
Verantwortung ohne ausreichende Zuständigkeit
Wenn die hausärztliche Versorgung nicht funktioniert, werden der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Landesregierung und der zuständige Landesrat verantwortlich gemacht. Das ist nachvollziehbar — schließlich handelt es sich um die Südtiroler Gesundheitsversorgung.
Problematisch wird es dort, wo jene Institutionen, die politische Verantwortung tragen, wesentliche Rahmenbedingungen nicht selbst festlegen können.
Dass diese Einschränkung real ist, zeigt auch die Rechtsprechung. In Cass., Sezioni Unite, n. 67/2014 beschäftigte sich der Kassationsgerichtshof mit dem Verhältnis zwischen dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag für Allgemeinmediziner und den Südtiroler Zusatzregelungen. Das Urteil bestätigte die Bindung an den gesamtstaatlichen Vertragsrahmen und damit die Grenzen abweichender Regelungen auf Landesebene.
Das bedeutet keineswegs, dass Südtirol keinerlei Spielraum hätte. Im März 2026 legte das Land im Rahmen der Verhandlungen über den Landeszusatzvertrag ein Maßnahmenpaket vor, für das jährlich sieben Millionen Euro zusätzlich vorgesehen sind.
Die Autonomie ist also nicht bedeutungslos.
Sie ist aber unvollständig. Liej inant / Weiterlesen / Continua →


