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  • Zur geforderten Abschaffung des Regierungskommissariats.

    Gestern hat der Landtag einmal mehr für die Abschaffung des Regierungskommissariats und für den Übergang der Zuständigkeiten an den Landeshauptmann gestimmt. Zum Teil wohl auch vom absurden Verhalten der SVP ermuntert, heißt es nun in Zeitungsartikeln und Kommentaren im Netz unter anderem, dass:

    1. der Landtag gar nicht für die Abschaffung des Kommissariats zuständig und der Antrag deshalb reine Schaumschlägerei sei;
    2. im Falle der Abschaffung die Funktionen wennschon — wie in Aoûta/Aosta — an die Region und nicht an die beiden Länder übergehen würden;
    3. es letztendlich keinen Unterschied machen würde, ob die Funktionen des Präfekten ein staatlicher Beamter oder der Landeshauptmann ausübt.

    ad 1)

    • Richtig ist, dass der Landtag das Regierungskommissariat nicht eigenmächtig abschaffen kann, sonst gäbe es vermutlich schon lange keines mehr.
    • Selbstverständlich ist der Landtag aber dazu berechtigt, durch einen Begehrensantrag direkt Forderungen in Rom zu deponieren oder — wie im vorliegenden Fall — durch einen Beschlussantrag die Landesregierung damit zu beauftragen, mit Rom in entsprechende Verhandlungen zu treten.
    • Dabei handelt es sich um eine wichtige Funktion des Landtags, von der regelmäßig Gebrauch gemacht wird. Entsprechende Initiativen haben die meisten im Landtag vertretenen Parteien bereits ergriffen.
    • Auch im vorliegenden Fall bestreitet die SVP keineswegs, dass die Forderung der STF (im Sinne eines Auftrags an die Landesregierung, mit Rom in Verhandlungen zu treten) in die Zuständigkeit des Landtags fällt. Im Gegenteil: Die SVP hat ihren undemokratischen Abstimmungsboykott gerade damit begründet, dass sie sich weiterhin an einen früheren Antrag ähnlichen Inhalts gebunden fühle.
    • Zum Vergleich: Die Landesregierung ist auch nicht für die Wiederherstellung der Autonomie zuständig. Trotzdem — oder gerade deshalb — verhandelt der Landeshauptmann mit Rom darüber. Wenn die Forderung zur Wiederherstellung der Autonomie (oder zur Abschaffung des Regierungskommissariats) nicht von Südtirol ausgeht, wird das dafür zuständige Rom ziemlich sicher nicht entsprechend tätig werden. Und selbstverständlich ist ein Entscheid des Landesparlaments (wenn er nicht, wie in diesem Fall, von der angeblichen Autonomiepartei SVP boykottiert wird) eine solidere Grundlage für Verhandlungen mit Rom als die Forderung einer einzelnen Partei.

    ad 2)

    • Diese Behauptung ist — wie man so schön sagt — Bullshit. Das heutige Regierungskommissariat ist für Südtirol zuständig, Trient hat sein eigenes. Die Abschaffung des Bozner Regierungskommissariats wäre, wenn wir Aoûta/Aosta (wo es keine Provinzen gibt) als Vorbild betrachten, mit der Übertragung der entsprechenden Kompetenzen an den Landeshauptmann verbunden.
    • In der gestern vom Landtag genehmigten Vorlage ist die Forderung enthalten, dass die Zuständigkeiten auf das Land Südtirol übergehen sollen. Wer für den Antrag gestimmt hat, hat also ausdrücklich dies und nicht die Übertragung der Kompetenzen an die Region gefordert.

    ad 3)

    • Bei der Präfektin oder Regierungskommissärin handelt es sich um eine monokratische Institution, die aus einer von Rom ernannten Beamtin besteht, die in der Regel noch nicht einmal Deutsch versteht oder gar spricht. Weder existiert eine entsprechende Verpflichtung, noch gilt die Kenntnis der größten Landessprache als Vorzugskriterium bei der Ernennung. Meist ist die beauftragte Beamtin mit den Südtiroler Besonderheiten nicht vertraut und hat oft keine Sensibilität für die Mehrsprachigkeit im Lande. Das Amt ist Ausdruck eines äußerst zentralistischen Staatsverständnisses sowie von Bürgerferne.
    • Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau wird von den Südtirolerinnen demokratisch gewählt, ist in der Regel (und war bislang immer) mindestens zweisprachig und natürlich mit den Begebenheiten vor Ort bestens vertraut.
    • Während sich die Präfektin in erster Linie Rom loyal verbunden fühlt, ist dies bei einem Landeshauptmann oder einer Landeshauptfrau nicht der Fall. Präfektinnen haben, obschon nicht demokratisch gewählt, bei ihren Entscheidungen einen relativ großen Ermessensspielraum, den ein Landeshauptmann oder eine Landeshauptfrau zugunsten der Autonomie und im hauptsächlichen Interesse Südtirols (statt Roms) nutzen könnte. Er oder sie wäre dafür auch gegenüber der Südtiroler Bevölkerung rechenschaftspflichtig, die ihn oder sie abwählen (bzw. nicht wiederwählen) könnte.
    • Obschon sie nicht demokratisch gewählt und gegenüber der Südtiroler Bevölkerung nicht rechenschaftspflichtig ist, ist die Präfektin mit einer Fülle von administrativen Zuständigkeiten (öffentliche Sicherheit, Einbürgerungen, Überwachung der Zwei-/Dreisprachigkeitspflicht etc.) ausgestattet, deren Übernahme eine deutliche Aufwertung der Südtirolautonomie bedeuten würde.
    • Nicht zuletzt ist die Präfektin Ausdruck des italienischen Staates, dem die Südtirolerinnen jeder einzelnen Sprachgruppe deutlich weniger vertrauen als dem Land Südtirol, wie aktuelle Daten bestätigen. Insgesamt vertrauen dem Land 62 Prozent, dem Staat aber nur 26 Prozent der Südtirolerinnen.

    Die Abschaffung des Regierungskommissariats und die Übertragung seiner Zuständigkeiten auf das Land Südtirol wäre also ein Beitrag zur Dezentralisierung, zur Demokratisierung, zur Accountability (Rechenschaftspflicht), zur Aufwertung der Autonomie und zur Steigerung des Vertrauens in die Institutionen, dessen Bedeutung kaum überschätzt werden kann.

    Cëla enghe: 01 02 03



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  • Landtag wieder gegen Regierungskommissariat.

    Heute wurde im Südtiroler Landtag einmal mehr über einen Antrag (Nr. 7/23 der STF) abgestimmt, mit dem die Abschaffung des Regierungskommissariats gefordert und die Landesregierung beauftragt wird, in Verhandlungen mit der italienischen Regierung für die Umsetzung dieses Anliegens zu sorgen. Die Zuständigkeiten sollen analog zur Situation in Aosta an das Land Südtirol übergehen.

    Die Vorlage wurde mit 10 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen, Gegenstimmen gab es bemerkenswerterweise gar keine.

    Insgesamt 19 Abgeordnete haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, darunter die Team-K- und die SVP-Mandatarinnen. Die Volkspartei wollte damit vorgeblich »ein Zeichen setzen«, da der Landtag ähnlich lautende Anträge schon mehrmals verabschiedet habe und der entsprechende Auftrag noch immer gelte. Man könnte natürlich auch unterstellen, dass die SVP vor ihren Koalitionspartnerinnen der italienischen Recht(sextrem)en gekuscht hat.

    Wie dem auch sei: Das Landesparlament hat zum wiederholten Mal zum Ausdruck gebracht, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten den Abzug des institutionalisierten römischen Wachhunds wünscht. Die SVP gab an, weiterhin »klar und deutlich hinter der beim letzten Mal geäußerten Meinung« — als sie für einen ähnlich lautenden Antrag gestimmt hatte — zu stehen. Eine gewisse Wankelmütigkeit muss man der sogenannten Sammelpartei jedoch attestieren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Dorfmanns desaströse Umweltleistung.

    Die NRO Bloom hat die »ökologische Leistung« von Fraktionen und Abgeordneten des Europaparlaments in der zu Ende gehenden 9. Legislaturperiode (2019-2024) unter die Lupe genommen, indem sie 150 Abstimmungen zu umweltrelevanten Themen analysiert hat. Diese wiederum wurden vier Hauptbereichen (Umweltgerechtigkeit, Ozeane, Klima und Biodiversität) zugeordnet.

    • Von den 33 Abgeordneten, die die höchste Punkteanzahl (20 von 20 Punkten) erreichen, gehören 30 der Fraktion von Grünen mit EFA und drei der linken Fraktion an. Elf dieser Abgeordneten stammen aus Frankreich, sieben aus Deutschland und keine einzige aus Italien.
    • Das Ergebnis des Südtiroler Abgeordneten Herbert Dorfmann (SVP/EVP) fällt katastrophal aus: Im Bereich Umweltgerechtigkeit erreicht er 4,1 von 20 Punkten, bezüglich der Ozeane 6,1 von 20, beim Klima nur 1,0 von 20 und beim Thema Biodiversität 2,0 von 20. Damit reicht es bei der globalen Einstufung für gerade einmal 3,1 von 20 Punkten. Auf der siebenstufigen Farbskala, die von sattgrün bis sattrot reicht, landet Dorfmann damit auf der vorletzten Stufe: rot.
    • In jeder einzelnen Fraktion des EU-Parlaments gibt es Abgeordnete, die deutlich besser als Dorfmann abschneiden. In seiner eigenen, der EVP-Fraktion, kommt die bestgereihte Parlamentarierin (Sirpa Pietikäinen aus Finnland) auf global 18,9 Punkte, gefolgt von Caterina Chinnici (FI) mit 12,7 Punkten. Die höchste Wertung unter den Konservativen und Liberalen (EKR) erreicht die FdI-Abgeordnete Chiara Gemma mit 15,2 Punkten, bei Identität und Demokratie (ID) liegt der Däne Peter Kofod mit 9,1 Punkten vorn. Der beste FPÖler (Georg Mayer – 4,4 Punkte) und die beste AfDlerin (Christine Anderson – 4,1 Punkte) schneiden auch noch besser ab als Herbert Dorfmann.
    • Der zweite aus Südtirol stammende EU-Abgeordnete, Matteo Gazzini (FI, vomals Lega), schafft es mit einem globalen Ergebnis von 2,2 Punkten sogar, die miserable Performance von Dorfmann zu unterbieten und landet damit im sattroten Bereich.
    • Der ostbelgische EU-Abgeordnete Pascal Arimont (CSP) erreicht mit 10,1 Punkten den vierten Platz in der EVP, die katalanischen Separatistinnen Carles Puigdemont und Clara Ponsatì (beide JxC) erhalten jeweils 18,9 Punkte — und liegen damit sogar in der sattgrünen Spitzengruppe.
    • Im Durchschnitt erreichen die Fraktionen folgende Ergebnisse: Grüne/EFA 19,8 Punkte; Linke 19,0; S&D 16,6; Renew 11,9; EVP 3,8; ID 3,3 und EKR 2,5. Die fraktionslosen Mitglieder kommen im Mittel auf 11,4 von 20 Punkten. Damit schneidet nur eine Fraktion (die EKR, zu der unter anderem FdI gehört) im Durchschnitt noch schlechter ab als Herbert Dorfmann.

    Für die hoffentlich vielen Wählenden, denen Klima- und Umweltschutz am Herzen liegen, hat die SVP — die im Bündnis mit FI von Matteo Gazzini zur Europawahl antritt — also kein passendes Angebot. In Zeiten der Klimakatastrophe darf das einfach nicht sein.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01 02



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  • Das Erbe des Faschismus sichtbar machen?
    Veranstaltungshinweis

    Die Fakultät für Design und Künste der Freien Universität Bozen (FUB) führt ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit dem Titel Der Umgang mit Bozens faschistischem Erbe. Eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem widersprüchlichen Vermächtnis der Stadt durch, in dessen Rahmen die Seminarreihe

    Inhabited Dissonance. Bozen-Bolzano 1922-2024

    die erste öffentliche Veranstaltung darstellt. Um den Dialog zwischen historischer Forschung und künstlerischen Methoden zu fördern, nehmen an den drei geplanten Abenden je eine Wissenschaftlerin und eine Künstlerin teil:

    • On Fascism, Nature and Soil (5. Juni – Hörsaal D1.01, in englischer Sprache) – mit der Umwelthistorikerin Roberta Biasillo (Universität Utrecht) und der Künstlerin Ela Spalding.
    • Denkmäler und öffentlicher Raum (6. Juni – Hörsaal D1.02, in deutscher/italienischer Sprache mit Simultanübersetzung) – mit der Kunsthistorikerin Carmen Belmonte (Universität Roma Tre/Bibliotheca Hertziana) und dem Wiener Künstler Eduard Freudmann.
    • Antike Simulakren und Erinnerungskonflikte: Der Faschismus und die Geschichte (7. Juni – Hörsaal D1.02, in italienischer Sprache mit Simultanübersetzung) – mit der Zeithistorikerin Paola Salvatori (Scuola Normale Superiore) und dem Künstler Stefano Graziani.

    Alle Veranstaltungen finden von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr am Campus Bozen statt. Nähere Informationen gibt es hier.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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  • Besser kein Einvernehmen als dieses.

    Salto-Chefredakteur Fabio Gobbato und Elena Mancini haben mit Alessandro Urzì von den neofaschistischen Fratelli d’Italia ein Interview geführt, in dessen Verlauf sie den soeben bestätigten Vorsitzenden der Sechserkommission mit Verweis auf Aussagen von Francesco Palermo und Karl Zeller (SVP) regelrecht dazu drängen, von wichtigen Teilen des Autonomieausbaus Abstand zu nehmen.

    Interessanterweise behaupten sie sogar, dass die detaillierte Aufzählung der Landeszuständigkeiten im Statut angeblich einer Entmachtung des Verfassungsgerichts entspreche, was aber Palermo so nicht gesagt hat. Seine Kritik galt hauptsächlich der Aufwertung der Durchführungsbestimmungen, eine Maßnahme, die Südtirol seiner Meinung nach quasi in ein »gallisches Dorf« verwandeln würde — ein Vergleich, den ich für eine Autonomie als herabwürdigend empfinde.

    Mir ist auch völlig schleierhaft, warum es plötzlich schlimm sein sollte, die Zuständigkeiten im Autonomiestatut (also in der Landesverfassung) zu verschriftlichen. Müsste die Festlegung der Autonomie nicht eine durch unf durch politische Angelegenheit und der Gang zum Verfassungsgericht (VfG) eine absolute Ausnahme sein, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn die Interpretation von Normen oder die Aufteilung der Zuständigkeiten unklar (bzw. strittig) ist?

    Palermo selbst hatte jedenfalls vor einiger Zeit für möglichst detaillierte Formulierungen plädiert, um die enorme Anzahl an Streitfällen vor dem VfG zu reduzieren und dessen Kreativität bei der Einschränkung autonomer Befugnisse einen Riegel vorzuschieben.

    In dem Interview mit Urzì ist aber meiner Meinung nach vor allem dieser Passus von Bedeutung:

    Kann man sich […] vorstellen, dass das Parlament über alles Gesetze erlassen kann, außer über ein Thema [die Autonomie, Anm.]? Also muss für das Einvernehmen eine möglichst elastische Definition gefunden werden, die die objektiven Interessen der im Land vertetenen Gruppen, also auch das unterschiedliche Gewicht der Sprachgruppen, berücksichtigt. Ich denke zum Beispiel daran, was bereits unter bestimmten Voraussetzungen für die nach Sprachgruppen getrennte Abstimmung [im Landtag/Regionalrat1vgl. Art. 56 des Autonomiestatuts] vorgesehen ist, weil dies die Sprachgruppen explizit als konstituierende Gruppen des Autonomiesystems anerkennt. Etwas zu ersinnen, das das Einvernehmen auch auf diese Ebene bringt, kann fundiert und vernünftig sein. Bislang wurde betont, dass in dieser Angelegenheit eine einfache Mehrheit nicht ausreichen kann, sondern eine »sehr« qualifizierte Mehrheit nötig ist, die der Einbindung von Landtagsabgeordneten mehrerer Sprachgruppen bedarf. Das ist ein Thema, das die Verfassungsordnung betrifft, die Souveränität des Parlaments und wird natürlich eines der wichtigsten Themen sein, die am politischen Verhandlungstisch zu diskutieren sind. So wie der Text vom Landeshauptmann vorgelegt wurde, unterstellt er alles dem ausschließlichen Willen einer einzigen, nämlich der mehrheitlichen [= der deutschen, Anm.] Sprachgruppe, weshalb ich denke, dass er überarbeitet werden muss.

    – Alessandro Urzì

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    D’altro canto si può immaginare che il Parlamento possa legiferare su tutto tranne che su un aspetto? Ecco che allora forse va prevista una definizione di intesa la più elastica possibile, che tenga conto degli interessi oggettivi delle rappresentanze sul territorio, e quindi anche dei diversi pesi dei gruppi linguistici. Penso ad esempio a quanto già previsto in certe circostanze per il voto separato per gruppi linguistici perché riconosce esplicitamente i gruppi linguistici come gruppi costituenti del sistema dell’autonomia. Immaginare qualcosa che proietti l’intesa anche in questa dimensione può avere una sua fondatezza e ragionevolezza. Finora se ne è parlato evidenziando che in questa materia non può bastare una maggioranza semplice, ma serve una maggioranza “molto” qualificata che preveda la partecipazione dei consiglieri di più gruppi linguistici. Questo è un tema che riguarda l’assetto costituzionale, la sovranità del Parlamento, e ovviamente sarà uno dei principali temi da discutere al tavolo politico. Il testo così come è stato presentato dal Presidente subordina il tutto alla volontà esclusiva di un gruppo linguistico, quello maggioritario, e quindi credo vada rivisto.

    – Alessandro Urzì

    Was Urzì also vorschwebt, ist die Interpretation des Einvernehmens als ein reines Vetorecht — mit möglichst hohen Hürden. Insbesondere wäre dann, um bei einer einseitigen Abänderung des Autonomiestatuts tatsächlich ein Veto einlegen zu können, die Zustimmung der Abgeordneten aller Sprachgruppen (zumindest aber der deutschen und der italienischen) nötig.

    Wenn das so käme, wäre es aus Sicht des Minderheitenschutzes geradezu eine Perversion des Einvernehmensgrundsatzes: eine Mehrheit der politischen Vertreterinnen der italienischen Sprachgruppe in Südtirol hätte es dann in der Hand, Änderungen am Autonomiestatut zu gestatten (bzw. nicht zu untersagen), die der italienische Staat gegebenenfalls einseitig durchsetzen möchte. Die Vertreterinnen der staatlichen Mehrheitsbevölkerung in Südtirol hätten ein Vetorecht über das Vetorecht des Landes — womit auf gesamtstaatlicher und auf Südtiroler Seite in letzter Instanz alle Macht bei der Titularnation läge. Wenn wir berücksichtigen, dass die Autonomie als solche dem Schutz der deutschen und der ladinischen Minderheit im fremdnationalen Staat dient und dass vom Vetorecht des Landes insbesondere auch Minderheitenschutzbestimmungen betroffen sein könnten, ist das Ansinnen von Urzì (das aber auch von Palermo gefordert wurde) regelrecht perfide. Wir brauchen uns nur vor Augen zu führen, wie autonomie- und insbesondere minderheitenfeindlich rechte und linke Parteien des italienischen Spektrums in Südtirol sehr oft sind, um ihre Unterstützung beim allfälligen Einsatz der Einvernehmensklausel als reine Illusion zu entlarven.

    Wer tatsächlich gedacht hatte, der ultranationalistische Wolf habe sich mehr als nur einen Schafspelz umgelegt, wird wohl enttäuscht sein. Eine derartige Regelung wäre aber nicht nur kein Fort-, sondern ein klarer Rückschritt: Im Zweifel könnte der Zentralstaat dann behaupten, über das Einvernehmen zu verfügen, auch wenn eigentlich bloß kein Veto zustande gekommen ist, weil die Vertreterinnen der Titularnation im Landtag es verhindert haben.

    Cëla enghe: 01 || 01 02 03 04 05 06

    • 1
      vgl. Art. 56 des Autonomiestatuts ↩︎


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  • Schleichende Enteignung.
    Tourismus


    Wir haben unsere Erde nur von unseren Kindern und Enkeln geliehen, lautet eine beliebte Weisheit. Eine neue Version gab gestern im RAI-Mittagsmagazin zum Thema Tourismus der ehemalige IDM-Direktor Thomas Aichner zum Besten. Sinngemäß: »Südtirol gehört nicht uns, sondern wir gehören zum Land.« Wenn ein Touristiker das sagt, ist wohl gemeint: die Bewohner der Destination gehören zum Land als Staffage im befahrbaren Freizeitpark. Eine Hörerin aus Lana entgegnete prompt, ihr Land wäre für Einheimische immer weniger zugänglich, denn immer mehr Gegenden müsse man meiden. Wie eine schleichende Enteignung. Ein Gastwirt aus Bozen schilderte das stundenlange Anstehen bei der Mendelbahn, weil E-MTB-Touristen ticketfrei die Einheimischen buchstäblich hinausdrängen.

    In immer mehr Alltagssituationen lässt sich das nachvollziehen. In der tourismusintensivsten Region der Zentralalpen macht sich Dichtestress breit. Er ist greifbar, wenn man bei Seilbahnen und Museen ansteht, Gedränge in Bussen und Bahnen zu ertragen hat mit dem unguten Gefühl: die mitfahrenden Touristen fahren dank Gästepass so gut wie kostenlos, ich als Einheimischer zahle den Dienst doppelt, mit meinem Ticket und meinen Steuern. Dichtestress auch auf vielen Wanderwegen, die von auswärtigen Mountainbikern in Südtirol besonders eifrig genutzt werden, weil das in Deutschland und Österreich viel strenger geregelt ist. Ganz zu schweigen vom Dichtestress in Altstadtzentren, der unerträglichen Motorradplage auf Passstraßen, den notorischen Staus auf den Hauptverkehrsadern.

    Wenn wir Arbeit und Wohlstand haben wollen, müssen wir uns das Land eben mit den Gästen teilen, würden IDM- und HGV-Leute sagen, die mit steuerfinanzierter Werbung die »Märkte bearbeiten« und über ihre Influencer die Social Media fluten, damit Ankünfte, Nächtigungen und Umsätze weiter nachhaltig, sprich permanent, steigen. Ob wir Einheimische den Tourismus in solchem Übermaß genießen wollen, hat man uns nicht gefragt, aber »wir gehören halt nur zu diesem Land«.

    In den Restaurants wird es zur Saison eng, nichts geht ohne Vormerkung, die Talschlussparkplätze sind zugeparkt, die letzten Winkel der Badeseen belegen jetzt Touristen, auch diese treten sich gegenseitig auf die Füße. Eine schleichende Enteignung, weil Einheimische genötigt werden, überfüllte Orte und Gegenden zu meiden. Man meidet die Brennerautobahn, weil chronisch überlastet; im Sommer die Dolomiten, weil ein Rummelplatz; die Pässe, weil komplett verlärmt, die Touristenhotspots von Prags über Seiser Alm bis Villnöss ohnehin.

    Die schleichende Enteignung betrifft vor allem auch die Minderheit der Mietwohnungssuchenden. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass man in Südtirol an die 6000 Wohneinheiten über Airbnb zu einem durchschnittlichen Tagessatz von 103 Euro buchen kann, aber fast keine leistbaren Mietwohnungen findet. Zahlungskräftige Käufer von auswärts haben immer den Vorrang auf dem Immobilienmarkt. Wohnungseigentümer, die an Langzeitmieter vermieten, staunen, dass die regierende Mehrheitspartei Airbnb-Anbieter gegenüber der Langzeitmiete sogar steuerlich begünstigt.

    Schleichende Enteignung geht leichter, wenn man sich enteignen lässt, wenn sich zu viele Menschen ständig bevormunden lassen. Sie dauert an, weil das Touristikgewerbe die Regeln vorgibt, wie unser Land in Wert gesetzt wird, wohin die Subventionen fließen, wer die Werbung und Gästepässe finanziert, und wie stark das Land touristisch vermarktet wird. Sie funktioniert, weil sich die Politik dem Wachstumszwang unterwirft und Lebensqualität im eigenen Land nachrangig ist, weil wir als fügsame Destinationsbewohner zu diesem Land gehören, nicht dieses uns. Mit Verlaub, Herr Aichner, das Land mag uns nicht gehören, doch leben wir halt noch hier, während der Tourist nach vier Tagen wieder weg ist.

    Cëla enghe: 01 02 03


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