→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

  • U-Ausschüsse: SVP beschädigt Landtag.

    Wie die TAZ berichtet, musste diese Woche eine Sitzung des Untersuchungsausschusses zur »Causa Hager/Benko« im Landtag abgesagt werden, weil kein einziger der geladenen Zeugen erscheinen wollte:

    Weder Patrick Bergmeister, einst Mitglied des SVP-Spendenkomitees, noch die ehemaligen SVP-Landessekretäre Gerhard Duregger (heute Referent von LH Arno Kompatscher) und Stefan Premstaller (heute Mitarbeiter von Meinhard Durnwalder und Renate Gebhard) fühlten sich bemüßigt, Rede und Antwort zu stehen.

    – TAZ

    Die LAbg. der Grünen Brigitte Foppa, ihres Zeichens Schriftführerin des U-Ausschusses, wird folgendermaßen zitiert:

    Es ist die Strategie der SVP, den Ausschuss zu boykottieren.

    – Brigitte Foppa (laut TAZ)

    Dass es ausgerechnet Politikerinnen einer wichtigen — um nicht zu sagen: der wichtigsten — autonomistischen Partei sind, die eine wichtige demokratische Institution unseres Landes an der Nase herum führen und in ihrer verbrieften Kontrollfunktion der Lächerlichkeit preisgeben, ist unerhört. Gerade in Zeiten, in denen der Parlamentarismus ohnehin bereits unter Druck steht, ist ein derartiges Verhalten durch nichts zu rechtfertigen.

    Die Tatsache, dass so etwas überhaupt möglich ist, zeigt aber auch — einmal mehr — die tatsächliche Schwäche unserer Vorzeigeautonomie. U-Ausschüsse deutscher und österreichischer Landtage, der Parlamente von autonomen Gemeinschaften in Spanien oder des schottischen Parlaments haben die Möglichkeit, verbindliche Vorladungen auszusprechen. Bei Nichterscheinen kann in vielen Fällen sogar die Vorführung durch die Polizei angeordnet werden. Zeuginnen haben zudem (ähnlich wie bei einem Gerichtsverfahren) stets wahrheitsgemäß auszusagen, Falschaussagen sind Straftatbestände.

    In Südtirol sind U-Ausschüsse dagegen reine Good-Will-Veranstaltungen, die von den Geladenen nach Belieben behindert werden können. Dass dies auch tatsächlich geschieht, zeigt der genannte Hager-Benko-Ausschuss auf leider beeindruckende Weise.

    Die Zuständigkeit, ähnlich stringente Vorschriften zur Vorladung von Zeugen durch Untersuchungsausschüsse wie etwa in Österreich zu erlassen, hat der Südtiroler Landtag gar nicht.


    Es folgen zur Veranschaulichung einige Auszüge aus dem Nord-/Osttiroler Untersuchungsausschussgesetz:

    § 7
    Ladung von Auskunftspersonen und Sachverständigen

    (1) Der Verfahrensleiter hat auf Grund der Beweisbeschlüsse die Auskunftspersonen und Sachverständigen zu laden und die Ladungen dem Landtagspräsidenten zur Ausfertigung vorzulegen.

    (2) Die Ladung hat die geladene Person und den Gegenstand der Untersuchung zu bezeichnen sowie die Themen der Befragung und den Ort und die Zeit der Befragung anzugeben.

    (3) Bei der Ladung von öffentlich Bediensteten ist die vorgesetzte Dienstbehörde unter Angabe des Beweisthemas, zu dem die Auskunftsperson befragt werden soll, zu verständigen.

    (4) 
Auskunftspersonen und Sachverständige können auch zur schriftlichen Äußerung aufgefordert werden, wenn ihr Erscheinen vor dem Untersuchungsausschuss nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

    (5) Landes- und Gemeindebedienstete, die einer Ladung vor einen Untersuchungsausschuss keine Folge leisten, begehen eine Dienstpflichtverletzung.

    § 8
    Beschränkungen für die Befragung von Auskunftspersonen

    (1) Als Auskunftsperson dürfen nicht befragt werden:

    a) Personen, die zur Mitteilung ihrer Wahrnehmungen unfähig sind oder die zu der Zeit, auf die sich ihre Aussage beziehen soll, zur Wahrnehmung der zu beweisenden Tatsachen unfähig waren,

    b) Geistliche darüber, was ihnen in der Beichte oder sonst unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit anvertraut wurde.

    (2) Öffentlich Bedienstete dürfen sich bei der Befragung nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen. Hält es die Dienstbehörde auf Grund der Verständigung nach § 7 Abs. 3 für erforderlich, dass ein öffentlich Bediensteter über bestimmte Tatsachen die Verschwiegenheit wahrt, so hat sie dies dem Untersuchungsausschuss mitzuteilen. In einem solchen Fall kann der Verfahrensleiter anordnen, dass der öffentlich Bedienstete wegen der Wichtigkeit seiner Aussage dennoch aussagen muss.

    § 9
    Verweigerung der Aussage

    (1) Die Aussage darf von einer Auskunftsperson verweigert werden:

    a) über Fragen, deren Beantwortung die Privatsphäre der Auskunftsperson oder eines Angehörigen nach § 72 des Strafgesetzbuches betreffen oder für sie oder für einen solchen Angehörigen die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung nach sich ziehen würde,

    b) über Fragen, deren Beantwortung für die Auskunftsperson oder einen in der lit. a genannten Angehörigen einen unmittelbaren bedeutenden vermögensrechtlichen Nachteil nach sich ziehen würde,

    c) über Fragen, die sie nicht beantworten könnte, ohne eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht zu verletzen, sofern sie nicht von dieser Pflicht gültig entbunden wurde, soweit sich aus § 8 Abs. 2 nichts anderes ergibt,

    d) in Ansehung desjenigen, was ihr in ihrer Eigenschaft als Verteidiger oder Rechtsanwalt bekannt geworden ist,

    e) über Fragen, die sie nicht beantworten könnte, ohne ein Kunst- oder Geschäftsgeheimnis zu offenbaren,

    f) über Fragen, wie sie ihr Wahlrecht oder Stimmrecht ausgeübt hat, wenn dessen Ausübung gesetzlich für geheim erklärt ist.

    (2) Die Aussage kann in den Fällen nach Abs. 1 lit. a und b mit Rücksicht auf die dort genannten Angehörigen auch dann verweigert werden, wenn das die Angehörigeneigenschaft begründende eheliche Verhältnis nicht mehr besteht.

    (3) Über die Errichtung und den Inhalt von Rechtsgeschäften, bei denen die Auskunftsperson als Urkundsperson beigezogen worden ist, darf die Aussage wegen eines zu besorgenden vermögensrechtlichen Nachteils nicht verweigert werden.

    (4) Will eine Auskunftsperson die Aussage verweigern, so hat sie die Gründe der Weigerung bei der zu ihrer Befragung bestimmten Sitzung oder in ihrer schriftlichen Äußerung anzugeben und auf Verlangen des Verfahrensleiters glaubhaft zu machen.

    (5) Der Verfahrensleiter entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Weigerung und hat dies der Auskunftsperson mitzuteilen.

    (6) Landes- und Gemeindebedienstete, die ungerechtfertigt die Aussage verweigern, begehen eine Dienstpflichtverletzung.

    § 13
    Strafrechtliche Folgen

    Falsche Beweisaussagen und die Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage vor einem Untersuchungsausschuss sind nach den §§ 288 und 292 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 131/1997, zu bestrafen. Die §§ 290 und 291 des Strafgesetzbuches gelten sinngemäß.

    § 16
    Rechtshilfe, Aktenvorlage

    (1) Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, den Ersuchen von Untersuchungsausschüssen um Beweiserhebungen im Rahmen der Befugnisse des Untersuchungsausschusses zu entsprechen. Hiebei sind die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden.

    (2) Die Behörden, Ämter und sonstigen Dienststellen des Landes haben dem Untersuchungsausschuss auf dessen Verlangen ihre Akten vorzulegen.

    Hervorhebungen (rot) von mir

    Cëla enghe: 01 02 03 04



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • In Spagna le grandi imprese dovranno comunicare in catalano.
    Oltre a basco, galiziano e castigliano

    In Catalogna le imprese hanno già l’obbligo di rivolgersi in catalano alla clientela che parla tale lingua. Un dovere analogo, che si traduce in un diritto per la cittadinanza, in Sudtirolo non esiste.

    Ora una modifica al disegno di legge che regolamenterà il servizio alla clientela delle ditte in Spagna prevede di introdurre l’obbligo di utilizzare il catalano anche per determinate imprese fuori dalla Catalogna. Tale misura è contenuta in un nuovo accordo tra PSOE e Junts. Secondo quanto pattuito tra il partito di Pedro Sánchez e quello di Carles Puigdemont, tutte le imprese con almeno 250 dipendenti o con oltre 50 milioni di fatturato, dovranno comunicare con i loro clienti nella lingua ufficiale che questi ultimi preferiscono.

    È sottinteso infatti che la novità, come da prassi consolidata, verrà estesa anche ai cittadini spagnoli di lingua basca e galiziana, per non creare disparità tra loro e i catalanofoni.

    Per le imprese soggette alle prescrizioni sul plurilinguismo (fornitori di energia elettrica, compagnie aeree, provider telefonici e molte altre) scatterà anche l’obbligo di inserire le lingue cosiddette coufficiali nei loro programmi di formazione continua del personale.

    In Sudtirolo, su questo punto fondamentale per la tutela delle lingue minoritarie, da decenni non c’è stato alcun passo avanti. Anche perché la stessa SVP non ne ha mai minimamente riconosciuto l’importanza.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 09 10 11 12 13 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Die Bezugsfertigkeit.
    Minorisierung

    Den digitalen Einheitsschalter für das Bauwesen (ESB) und die massive Einschränkung des Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache, die er mit sich gebracht hat, hatte ich schon thematisiert.

    Anders als das Trentino, wo keine Zwei- bzw. Dreisprachigkeitspflicht gilt, hat Südtirol die Gestaltung des ESB ohne Not den italienischen Handelskammern und somit einem staatsweiten Player in die Hand gegeben, der die schwerwiegenden Probleme mit der deutschen Sprache seit Jahren nicht in den Griff bekommt. Wir kennen das aus vielen anderen Bereichen.

    Ein eklatantes Beispiel möchte ich diesmal beschreiben, unter anderem weil es zeigt, dass die italienische Einsprachigkeit nicht auf das Portal an sich beschränkt bleibt.

    Seitdem sich Südtirol mit dem neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft Nr. 9/2018 (LGRL) trotz Vorzeigeautonomie™ weitgehend den staatlichen Regeln unterwerfen musste, obwohl es das nie wollte, gibt es für Bauwerke so etwas wie eine von der Gemeinde ausgestellte Benützungsgenehmigung nicht mehr. In neuer Verantwortungsumkehr ist es (zum Beispiel) die Architektin, die in einem hoch bürokratischen Verfahren gegenüber der Gemeinde die Bezugsfertigkeit »beeiden« — und somit den Ämtern die gesamte Verantwortung abnehmen — muss.

    Als Beleg für die selbst erklärte Bezugsfertigkeit spuckt das ESB-Portal der Gemeinde eine Abgabebestätigung aus, die in ihrer deutschen Fassung folgendermaßen aussieht:

    Bezugsfertigkeit – Schwärzungen und gelbe Hervorhebungen von mir

    Ich wiederhole es: Dies soll nicht eine zweisprachige oder die italienische Fassung der »Bezugsfertigkeit« sein, sondern die einsprachig deutsche, wie sie von den Südtiroler Gemeinden deutschsprachigen Bürgerinnen ausgegeben wird. Die bis vor wenigen Jahren üblichen Benützungsgenehmigungen waren hingegen in der Regel perfekt zweisprachig.

    Neben der Schwärzung der persönlichen Daten habe ich auf dem Wisch oben alles hervorgehoben, was in deutscher Sprache angegeben ist. Der Bequemlichkeit halber, denn wenn ich markiert hätte, was illegalerweise nicht auf Deutsch aufscheint, wäre so gut wie die ganze Seite gelb geworden.

    Zudem ist der Satz

    Positiver Abschluss der Akte und Übermittlung der entsprechenden Mitteilung

    auch noch unklar formuliert ist, weil er suggeriert, dass es noch eine gesonderte Mitteilung gebe — was nicht der Fall ist.

    Eine wichtige Unterlage, die jedes Jahr wohl tausendfach ausgegeben wird und dann in Ämtern, Architekturbüros, Notariatskanzleien, Banken und in den Haushalten der Eigentümerinnen landet, existiert nur noch in einer 100% italienischen oder wahlweise in einer 95% italienischen Fassung, die ich etwas undiplomatisch als amtliche Verarschung bezeichnen würde.

    So gewöhnen uns neben dem Staat inzwischen auch das Land und die Gemeinden immer mehr daran, dass insbesondere digitale Unterlagen und Portale oft nur noch auf Italienisch und höchstens teilweise in — oft gebrochenem — Deutsch verfügbar sind. Mit dieser nahezu systematischen Marginalisierung verhindert man einen Sprachwechsel (aka sprachliche Assimilierung) nicht, sondern bereitet ihn aktiv vor und treibt ihn voran.

    Parallel dazu sprechen oft Beamte (etwa im Bauamt der Gemeinde Bozen, aber längst nicht mehr nur dort) aufgrund des Personalmangels™ ebenfalls kein Deutsch.

    Ohnehin beschränkt sich die Autonomie immer öfter auf das weitgehende Abschreiben staatlicher Gesetze, um Anfechtungen vorzubeugen. Die Zwei- und Dreisprachigkeitspflicht scheint dabei oft nur noch eine lästige Bürde zu sein, die man lieber langsam auslaufen lassen möchte.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Liechtensteinische Homoehe.

    Seit dem 1. Jänner 2025 können gleichgeschlechtliche Paare auch in Liechtenstein eine Ehe eingehen. Bis dahin waren für sie im kleinen Fürstentum am Rhein nur eingetragene Partnerschaften vorgesehen. Mit der Ermöglichung von Homoehen schließt das 40.000 Einwohnerinnen zählende Land zu den Niederlanden, Spanien, Deutschland oder Österreich auf, wo die sogenannte »Ehe für alle« schon länger gilt.

    Website der liechtensteinischen Landesverwaltung (Ausschnitt)

    In der angrenzenden Schweiz war die Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren bei der Eheschließung 2021 per Referendum gebilligt worden.

    Doch auch andere kleine europäische Staaten wie Island, Malta, Luxemburg, Slowenien und Andorra haben auf diesem Gebiet längst für Gleichberechtigung gesorgt.

    Währenddessen herrscht diesbezüglich in Südtirol noch absolute Funkstille, da die Rechte von LGBTQIA-Personen im Staat Italien keine Priorität genießen. Die rechtsrechte Regierung von Giorgia Meloni (FdI) hat im Gegenteil das Rad der Zeit in diesem Bereich sogar noch einmal zurückgedreht.

    Im Gegensatz zu anderen autonomen Gebieten wie Katalonien oder Schottland hat Südtirol im Zivilrecht auch keinerlei Zuständigkeiten. Schottland hat die Ehe für alle — unabhängig von England und Wales — schon 2014 eingeführt.

    Wer die sogenannte Kleinstaaterei™ mit einem Rückfall ins Mittelalter in Verbindung bringt, muss wohl genauso umdenken wie diejenigen, die unsere Autonomie für die weltbeste halten.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Ressourcensparen auf Kosten der Gleichberechtigung.
    Stromzähler

    Ende Juli hatte ich darauf hingewiesen, dass auch die neuen Stromzähler, die derzeit in ganz Südtirol installiert werden, ihren kleinen Beitrag zur weiteren Marginalisierung der deutschen und der ladinischen Sprache leisten. Sowohl das beiliegende Faltblatt mit FAQs, Spezifikationen und Bedienungsanleitung als auch alle am Display abrufbaren Informationen sind einsprachig italienisch.

    Am 3. September hat der Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) eine Anfrage zur aktuellen Fragestunde (Nr. 96/09/25) genau zu diesem Thema eingereicht, die heute schriftlich beantwortet wurde.

    Was LR Peter Brunner (SVP) dazu zu sagen hat, ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern zeigt, wie egal Gleichberechtigung und Minderheitenschutz der amtierenden Landesregierung offenbar sind.

    Die Stadtwerke Brixen AG, um die es im konkreten Fall — sowohl bei mir als auch in der Anfrage von Leiter Reber — geht, habe darauf hingewiesen, dass es sich beim Faltblatt »um die Original-Bedienungsanleitung des Geräteherstellers handelt, welche [ausschließlich] in italienischer Sprache vorliegt«, so Brunner. Allerdings haben die Stadtwerke angeblich »eine eigene, umfassendere Bedienungsanleitung« auf Deutsch und Italienisch erstellt, die über die Internetseite und auf Anfrage (!) auch in gedruckter Form verfügbar sei.

    Diese Entscheidung erfolgte aus Gründen der Ressourcenschonung und des Umweltschutzes.

    – Antwort von LR Peter Brunner

    Auf die Frage, ob die Landesregierung damit grundlegende Rechte der deutschen und ladinischen Minderheit verletzt sehe, antwortet der Landesrat:

    Da die Informationen in deutscher und italienischer Sprache vorliegen, sehen wir die Rechte der sprachlichen Minderheiten nicht verletzt.

    – Antwort von LR Peter Brunner

    Das ist einfach nur noch krass — und zwar auf mehreren Ebenen: Erstens weil er die Frage bezüglich der ladinischen Minderheit noch nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen scheint. Und zweitens, weil die einschlägigen Zwei- und Dreisprachigkeitsbestimmungen (DPR 574/88) ausdrücklich vorschreiben, dass sämtliche Informationen gleichwertig — ja sogar mit gleichem Erscheinungsbild und Schriftgröße — sein müssen. Dass eine oder mehrere Sprachversionen nur mit erheblichem Mehraufwand im Vergleich zu einer anderen Sprache verfügbar sind, ist aus gutem Grund ausgeschlossen.

    Bitte wer schlägt eine Anleitung im Internet nach, wenn es ein (einsprachiges) Faltblatt direkt auf dem Stromzähler gibt? Die Gleichberechtigung geht damit flöten.

    Mit der Argumentation und Denkweise, die dieser Anfragebeantwortung zugrunde liegt, können wir den Minderheitenschutz gleich ganz begraben. Warum nicht nur noch Schilder mit italienischen Ortsnamen aufstellen? Das ist schön ressourcensparend und alle können die deutschen Ortsnamen in einer Onlineversion des Prontuario von Ettore Tolomei nachschlagen. Die ladinischen Ortsnamen sparen wir uns ganz. Die Landesregierung sähe die Rechte der sprachlichen Minderheiten vermutlich trotzdem gewahrt.

    Oder sollen wir vielleicht gleich alles nur noch einsprachig italienisch machen? Solange es Wörterbücher gibt, spätestens aber sobald uns die KI alles übersetzen kann, ist es für Landesrat Brunner sicher ebenfalls kein Problem.

    Bei den Packungsbeilagen von Medikamenten, die uns laut Paket eigentlich auf Deutsch zustehen, sollte übrigens eine ähnlich unbefriedigende Lösung her, wie sie die Landesregierung bei den Stromzählern für ausreichend hält. Mit dem Ergebnis, dass wir seit Jahren selbst darauf vergeblich warten und uns an der Nase herumführen lassen.

    Was aber will man von einer Partei erwarten, der es nicht zu blöd war, während der Corona-Pandemie einsprachige Testbefunde mit dem absurden Argument zu verteidigen, dass damit Speicherkapazität eingespart würde? (Mit der wiederum gehen jetzt die Brixner Stadtwerke ziemlich verschwenderisch um.)

    Aber vielleicht sollte man mal der Landesverwaltung per Landtagsbeschluss verordnen, Informationen probeweise nur noch auf Deutsch zu veröffentlichen, dazu den Hinweis, dass es Übersetzungen im Internet gibt. Dann hätte das Ressourcensparen auf Kosten der Gleichberechtigung nämlich sehr schnell ein Ende.

    Cëla enghe: 01 02



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Tag+Nacht: Das leistbare Wohnen und der ›Freistaat‹.
    Stauder gegen Stauder

    Auf der Titelseite der heutigen TAZ heißt es, die SVP und die italienischen Koalitionsparteien würden sich über den »Freistaat-Vorstoß« der Freiheitlichen »lustig machen«:

    Titelseite Tageszeitung 16. September 2025 (Ausschnitt)

    Was ich von der Politik der Freiheitlichen — einschließlich ihrer Glaubwürdigkeit in Sachen Unabhängigkeit — halte, dürfte bekannt sein: nämlich gar nichts. Es sei hier aber der Vollständigkeit halber wiederholt.

    Auf Seite 3 der TAZ schreibt Matthias Kofler dann, SVP-Landessekretär Harald Stauder habe den Vorstoß seines Bruders Roland als »eine bizarre Rückkehr ins 20. Jahrhundert« bezeichnet.

    Während die Freiheitlichen von Grenzänderungen träumen, arbeite die Volkspartei »massiv an der Weiterentwicklung der Autonomie in Rom und an der Lösung der Probleme, die die Menschen spüren«. Dazu zähle, so [Harald] Stauder, leistbares Wohnen, kürzere Wartezeiten im Gesundheitswesen, die Stärkung der deutschen Schule, mehr Sicherheit, eine stärkere Kaufkraft für alle Generationen und die Rückkehrmöglichkeiten für Auslandssüdtiroler. Ziel sei es, Südtirol »zukunftsfit« zu machen. Der Fokus liege momentan auf dem Konkreten und dem, was vor uns liege.

    – Matthias Kofler (Tageszeitung)

    Per se ironisch ist, dass die meisten der genannten Probleme, die die SVP angeblich »lösen« will:

    • durch die Zugehörigkeit zu Italien verursacht werden und aufgrund derselben Zugehörigkeit nur schwer lösbar sind, während sie von einem unabhängigen Staat Südtirol oder mit einer wirklich starken Autonomie viel effektiver angegangen werden könnten;
    • schon seit langem einer Lösung harren und die Landespolitik — zumal die Volkspartei selbst — seit Jahren daran scheitern, sie mit den Mitteln dieser Autonomie zu lösen.

    Die Autonomiereform, die derzeit im italienischen Parlament diskutiert wird, greift übrigens in keinen dieser Bereiche ein, weshalb man sich auch davon keine diesbezügliche Verbesserung erhoffen darf.

    Unfreiwillige Komik

    Wie viel das ewige Gelaber von dem »Fokus aufs Konkrete« (Realismus!) wert ist und wie sehr die Forderung nach Unabhängigkeit ein »Witz« ist, zeigt sich aber lustigerweise direkt in der TAZ. Während man sich nämlich auf Seite 3 über die Eigenstaatlichkeit lustig macht, lautet die Schlagzeile auf Seite 2 direkt gegenüber: Luis knickt ein. Auf diese unfreiwillige Komik hat mich Noiland-Autor Marco Manfrini aufmerksam gemacht. Denn mit dem vielsagenden Titel ist der Rückzieher von Landesrat Luis Walcher (SVP) gemeint, der seine — vom Landtag bereits abgesegneten — Pläne zur Einschränkung von Airbnb überhastet zurücknehmen musste, weil die angebliche Vorzeigeautonomie nicht hergibt.

    Ganz »konkret« ist das also wieder einmal eines der »Probleme, die die Menschen spüren«, die Südtiroler Politik jedoch nicht lösen darf, weil Rom etwas dagegen hat. Stichwort »leistbares Wohnen«.

    Offiziell spricht Ausschussvorsitzender Harald Stauder (SVP) von „notwendigen Anpassungen“ infolge von Beanstandungen der Ministerien in Rom. Inoffiziell bedeutet es: Südtirols Spielraum ist enger, als es die Landesregierung gerne darstellt.

    Walchers Rückzieher reiht sich ein in eine Serie kleiner und größerer Korrekturen am Omnibusgesetz, die nun im Eilverfahren repariert werden mussten – von mehr Autonomie für die Uni Bozen, die zurückgenommen wurde, bis zu technischen Detailfragen im Ehrenamtsgesetz. Rom droht, und Bozen knickt ein.

    – Matthias Kofler (Tageszeitung)

    Ich frage mich, welcher von den beiden Stauder-Brüdern hier der größere Träumer ist.


    Nachtrag vom 22. September 2025: Hier ist der Link zum inzwischen online erschienenen Artikel.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.
  • Sudtirolo-Catalogna, competenze e dotazione finanziaria.

    In occasione della tavola rotonda tenutasi qualche giorno fa presso Eurac Research, Francisco Javier Romero Caro (Eurac) ha comparato l’autonomia sudtirolese e quella catalana, concludendo che quest’ultima è quella più ampia:

    Dal punto di vista dell’autonomia, la Catalogna ha più poteri che l’Alto Adige. Per esempio, la Catalogna ha competenze sulla pubblica sicurezza, sulla polizia, gestisce il carcere, [mentre] qui tutto è una competenza del governo di Roma.

    – Francisco Javier Romero Caro – trascrizione mia

    Anche Thomas Benedikter — confutando così la tesi espressa dal Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP), secondo cui l’autonomia sudtirolese sarebbe la più estesa d’Europa — qualche anno fa aveva fatto notare come la Catalogna e le isole Åland dispongono di numerose competenze che al Sudtirolo mancano.

    Secondo Francisco Javier Romero Caro invece

    la Catalogna sognerebbe un rapporto bilaterale con la Spagna come quello che l’Alto Adige ha [con l’Italia], e […] non solo di fatto, ma è inserito nella legge con la Commissione dei Sei.

    – Francisco Javier Romero Caro – trascrizione mia

    Non so se davvero la Catalogna ambirebbe a una commissione come quella dei sei e dei dodici, anche perché con un peso numerico ben maggiore rispetto a quello che il Sudtirolo ha in Italia, riesce comunque a trattare e a ottenere buoni risultati. Ne sono appunto un indizio le stesse competenze, che come abbiamo visto sono più ampie di quelle che ha il Sudtirolo, nonostante la mancanza di una commissione bilaterale.

    E anche dal punto di vista finanziario l’Alto Adige ha un’autonomia finanziaria molto più sviluppata di quella della Catalogna. L’Alto Adige trattiene più soldi grazie all’Accordo di Milano e al Patto di garanzia, di quelli che la Catalogna ha. Infatti in Spagna c’è tutto questo dibattito sulla riforma del sistema della finanza territoriale e la Catalogna vorrebbe un’autonomia più ampia, come quella della Navarra o dei Paesi baschi, ma questo è molto, molto, molto controverso in Spagna.

    – Francisco Javier Romero Caro – trascrizione mia

    Su questo punto invece ho dei seri dubbi. Intanto perché l’autonomia finanziaria del Sudtirolo è ridottissima, ma mi sembra di capire che Romero Caro volesse in realtà dire «dotazione finanziaria».

    Da quel punto di vista la situazione era nettamente migliore fino a (oltre) un decennio fa, quando Bolzano tratteneva veramente circa i nove decimi del gettito. L’Accordo di Milano prima e — soprattutto — il Patto di garanzia poi hanno ridotto sensibilmente la quota realmente disponbile. Nel 2015, e dunque dopo la sottoscrizione del Patto di garanzia, l’ex Landeshauptmann del Trentino, Lorenzo Dellai, parlava di una riduzione dal 90% al 60%.

    Come dimostrano le statistiche ufficiali degli ultimi anni, il Sudtirolo è diventato uno dei maggiori contributori netti dello stato. Secondo Südtiroler Wirtschaftszeitung, sulla base di dati Bankitalia, nel 2019 eravamo l’unica realtà autonoma con un saldo negativo e contribuivamo per 2.859 Euro pro capite alle finanze dello stato. Pur dovendo gestire e finanziare molte più competenze delle regioni ordinarie, con questi dati superavamo tutte le regioni, ordinarie e non, eccetto la Lombardia e l’Emilia-Romagna.

    Secondo El País, il governo catalano quantifica il proprio residuo fiscale nei confronti dello stato centrale con 20,2 miliardi di Euro nel 2019 che, diviso per gli otto milioni di abitanti della Catalogna, ammonta a circa 2.500 Euro pro capite.

    Probabilmente, quindi, effettivamente il modello di finanziamento dei Paesi Baschi e della Navarra possono essere un esempio per ciò a cui la Catalogna ambisce, ma quello del Sudtirolo no. Le due realtà bascofone, oltre a una dotazione finanziaria migliore, dispongono anche di una vera autonomia finanziaria.

    Cëla enghe: 01 02 || 01



    Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL