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  • I toponimi e la glottofagia coloniale.

    In un articolo intitolato I colonialisti cambiano i nomi: così la lingua diventa un’arma, apparso qualche mese fa (il 23 febbraio 2025) sul quotidiano Domani, Raffaele Simone commenta la decisione di Donald Trump di cambiare nome al Golfo del Messico e al Denali, non appena insediatosi.

    Da secoli la mente del colonialista funziona così: non solo disegna a piacimento mappe e confini di territori e stati, sposta popolazioni o le deporta, ma intacca, altera e magari distrugge gli oggetti simbolici di un popolo o di una cultura, quelli che ne esprimono in modo sintetico l’identità e il carattere. Siccome queste operazioni non danno niente ai connazionali mentre tolgono qualcosa di vitale ai popoli soggetti, il loro valore è puramente negativo, serve solo a indicare potestà e imperio.

    – Raffaele Simone

    enfasi mia

    Louis-Jean Calvet nel suo libro Linguistica e Colonialismo (Mazzotta, 1974) avrebbe battezzato «glottofagia» questa tecnica.

    Tra gli altri esempi, Raffaele Simone fa notare anche che è «ancora operante la decisione fascista di italianizzare i nomi geografici del Sudtirolo diventato italiano» sulla base del lavoro svolto «dal dialettologo fascista Ettore Tolomei».

    La stessa operazione, del resto, fu ripetuta a partire dal 1941 nell’area dei Balcani occupata dai fascisti.

    – Raffaele Simone

    Infine, cita anche l’intitolazione dell’aeroporto di Milano Malpensa al pregiudicato Silvio Berlusconi, le intitolazioni di vie a Giorgio Almirante (come a Viterbo), la dedica di un sacrario al generale Rodolfo Graziani o le strade che tutt’oggi (come l’Amba Alagi a Bozen/Bolzano) portano nomi che ricordano vittorie e massacri nelle colonie d’Africa.

    L’obelisco del Foro Italico a Roma, dedicato a Mussolini e con tanto di scritta DUX, sopravvive indenne, così come il sacrario fascista ai caduti [il cosiddetto Monumento alla Vittoria] di Bolzano.

    – Raffaele Simone

    Cëla enghe: 01 02 03 04 06 07 08 09 || 01



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  • Italienische Post will überqualifizierte Einsprachige.
    Neue Briefzustellerinnen

    Wie Rai Südtirol (in Berufung auf den A. Adige) berichtet, werde es in Südtirol immer schwieriger, »heimische« Postbotinnen zu finden. In den vergangenen Wochen hätten sich hingegen hunderte Bewerberinnen aus Italien gemeldet, weil hierzulande auch für eine Jahresstelle kein Zweisprachigkeitsnachweis mehr nötig sei. Stattdessen würden nun nur noch Briefträgerinnen mit Matura angestellt, weshalb fortan auch Südtirolerinnen mit Zweisprachigkeitsnachweis durchs Raster fallen, wenn sie nur einen Mittelschulabschluss haben.

    Man kann für den Personalmangel — oder aber für den Mangel an zweisprachigem Personal — auch selbst sorgen, wie etwa in diesem Fall. Dazu werden die Anforderungen für überflüssige Qualifikationen (Schulabschluss) unnötig hochgeschraubt und solche für wichtige Kompetenzen (Zwei- und Dreisprachigkeit — sprich Deutsch- und Ladinischkenntnisse, denn Italienisch bleibt selbstverständlich Voraussetzung) abschafft. Das Gegenteil würde man tun, wenn man tatsächlich Personal einstellen möchte, das für Südtirol geeignet ist.

    Aber mit Sprachminderheiten kann man das ja machen, insbesondere solange die Landesregierung nicht nur mitspielt, sondern diese Diskriminierung auch noch selbst mit unserem Geld finanziert.

    Ein Blick ins Internet reicht übrigens, um herauszufinden, dass weder die österreichische noch die deutsche oder die schweizerische Post bei Zustellerinnen ein Reifediplom verlangen. Dabei ist davon auszugehen, dass in all diesen Ländern die Entlohnung deutlich höher ist als bei der italienischen Post.

    Wenn wir eine Autonomie hätten, könnten wir dies in Anlehnung ans benachbarte Ausland selbst regeln.

    Dass Südtirolerinnen mit einem Reifediplom bessere Optionen haben, als bei niedrigem Lohn für eine Firma zu arbeiten, die für ihre Unzuverlässigkeit bekannt ist und kein gutes Image genießt, kann man sich wohl denken.

    In meiner Kindheit und Jugend war es noch selbstverständlich, dass die Postbotinnen in unserer Gemeinde immer auch Deutsch gesprochen haben. Schon seit Jahren ist dies nicht mehr der Fall. Ein Zusteller, der Deutsch gut beherrscht, weigert sich sogar regelmäßig, sich in meiner Muttersprache an mich zu wenden, da er nicht dazu verpflichtet sei. Auch das gehört zur viel beworbenen autonomy experience.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08



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  • Kanakinnen gegen die ›Vollautonomie‹.
    FLNKS

    Kürzlich hatten unionistische und separatistische Kräfte der von Frankreich besetzten Inselgruppe Kanaky (aka Neukaledonien) mit der französischen Regierung einen Vertragsentwurf unterzeichnet, wonach das Land neben der französischen eine eigene Staatsbürgerinnenschaft erhalten und international als Staat anerkannt werden sollte, wiewohl es von Frankreich abhängig oder zumindest mit der Kolonialmacht assoziiert bliebe. Verteidigung, Sicherheit und öffentliche Ordnung wären nach wie vor in der Verantwortung von Paris, über alles andere könnte Kanaky selbst entscheiden.

    Am 12. Juli wurde der Entwurf dieses sogenannten Bougival-Abkommens zwischen dem zuständigen Minister Manuel Valls und kanakischen Vertreterinnen unterzeichnet.

    Doch schon am 31. Juli entschied die älteste kanakische Unabhängigkeitspartei Union Calédonienne, sich von weiteren Beratungen und von der endgültigen Verabschiedung zurückziehen würde.

    Wenig später — am 9. August — kam auch die Parteiversammlung der Kanakischen und sozialistischen Front der nationalen Befreiung (FLNKS) zum Schluss, dass das Abkommen nicht ihren Vorstellungen entspricht. Dabei handelt es sich um die repräsentativste separatistische Kraft Kanakys, die nun stattdessen eine vollständige und bedingungslose Entkolonialisierung fordert, wie sie das Völkerrecht vorsieht.

    Das Bougival-Abkommen sei mit den Grundlagen des kanakischen Befreiungskampfes inkompatibel, weshalb die FLNKS an keiner weiteren Verhandlung teilnehmen werde, die auf dessen Grundlage stattfinden werde.

    Für die französische Kolonialmacht — insbesondere Präsident Emmanuel Macron und Minister Manuel Valls — stellt das Ausscheren von Union Calédonienne und FLNKS einen herben Rückschlag dar.

    Der bereits wegen seiner mangelnden Klarheit in die Kritik geratene Entwurf verliert damit deutlich an politischer Legitimierung.



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  • Einzugsdienste: Katastrophales Deutsch.

    Ein Bekannter hat mir ein PDF kürzlich geschickt, das er von den Südtiroler Einzugsdiensten via ZEP bekommen hat und mit dem ihm die Stilllegung eines Fahrzeugs angedroht wird. Zuvor hatte er auf demselben Weg schon mehrere Mahnungen wegen nicht bezahlter Kfz-Steuern erhalten, die er aber alle nicht gesehen hat, weil er die ZEP-Adresse eigentlich gar nicht nutzt.

    Letztendlich wäre das Fahrzeug sogar noch stillgelegt worden und er wäre — ohne es zu wissen — illegal damit herumgefahren, was jede Menge rechtliche und versicherungsmäßige Risiken birgt.

    Klar wird man sagen: Selber blöd, wenn er die Kfz-Steuern nicht bezahlt. Seiner Darstellung zufolge lautete das Fahrzeug zwar noch auf ihn, wurde aber fast ausschließlich vom Sohn genutzt. Bezüglich der Steuern soll es ein Missverständnis gegeben haben, sodass sich alle Beteiligten sicher waren, dass der jeweils andere für die Entrichtung zuständig wäre.

    Im Grunde ist es ja aber auch egal: In solchen Fällen gibt es nicht von ungefähr einen Anspruch auf Mahnungen. Doch wenn die aufgrund einer — wie ich finde — bürgerinnenunfreundlichen Digitalisierungspraxis nicht gelesen werden, ist das problematisch.

    Die gute Nachricht ist: Die Stilllegung des Fahrzeugs konnte noch abgewendet werden, weil die ZEP-Nachricht zum rechten Zeitpunkt entdeckt wurde, als sich mein Bekannter nach mehreren Jahren (!) zufällig wegen einer anderen Angelegenheit in seinen ZEP-Account einloggen musste.

    Sprachpfusch

    Bis hierhin handelt es sich aber nur um die Vorgeschichte. Der eigentliche Grund für diesen Eintrag ist, dass der Brief der Südtiroler Einzugsdienste in einem Deutsch verfasst ist, das jeder Beschreibung spottet. Ohnehin sind derartige Mitteilungen in Italien — im Vergleich etwa zum deutschsprachigen Ausland — ungeachtet der Sprache überaus unübersichtlich und zudem noch formell-bürokratisch (einschließlich vieler teils kryptischer Rechtsverweise) gestaltet. Wenn dann bei Texten auch noch keinerlei Wert auf eine korrekte (ich sage ja noch nicht einmal: besonders gut verständliche) Sprache gelegt wird, sind Chaos und Missverständnisse vorprogrammiert.

    Und das wie in diesem Fall bei einem Thema, das für manche existenziell werden kann. Ich halte das für eine große Respektlosigkeit gegenüber der Bevölkerung, die sich mit einem Mindestmaß an Sorgfalt problemlos vermeiden ließe.

    Ich gebe den gesamten Brief absatzweise wieder:

    Die Südtiroler Einzugsdienste AG, In-House-Gesellschaft die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt und die Zwangseintreibung der Einnahmen im Sinne von Artikel 44/bis des L.G. Nr. 1/2002 ausübt, stellt fest dass:

    • bis heute zu Ihren Lasten ([Nachname] [Vorname] [Steuernummer]) ein fälliger und noch nicht entrichteter Betrag in Höhe von Euro [Betrag] hervorgeht;
    • sich der oben genannte Betrag auf die in der beigefügten Übersicht detaillierte/n Akte/n bezieht (s. Anlage A, welche wesentlichen und integrierenden Bestandteil des vorliegenden Aktes bildet);

    fordert Sie dazu auf, INNERHALB VON 30 TAGEN AB DER ZUSTELLUNG DIESER MITTEILUNG die Zahlung des geschuldeten Betrages vorzunehmen und weist darauf hin, dass der genannte Betrag zum [Datum] aktualisiert ist und deshalb Verzugszinsen in Höhe von € [Betrag] ab dem ersten Tag nach diesem Datum bis zum Tag der tatsächlichen Bezahlung hinzu zu rechnen sind.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Die Südtiroler Einzugsdienste AG, eine Inhousegesellschaft, die der Leitung und Koordinierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol unterliegt und die Zwangseintreibung1der Duden kennt allerdings keine »Zwangseintreibung« der Einnahmen gemäß Artikel 44/bis des L.G. Nr. 1/2002 ausübt, stellt fest, dass:

    • bis heute zu Ihren Lasten ([Nachname] [Vorname]  [Steuernummer]) ein fälliger und noch nicht entrichteter Betrag in Höhe von Euro [Betrag] aufscheint;
    • sich der oben genannte Betrag auf die in der beigefügten Übersicht aufgeführte/n Akte/n bezieht (s. Anlage A, welche wesentlichen und integrierenden2vgl. Bestandteil des vorliegenden Aktes bildet);

    und fordert Sie dazu auf, INNERHALB VON 30 TAGEN AB DER ZUSTELLUNG DIESER MITTEILUNG die Zahlung des geschuldeten Betrages vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass der genannte Betrag zum [Datum] aktualisiert ist und deshalb Verzugszinsen in Höhe von Euro3im oberen Absatz wird »Euro« ebenfalls ausgeschrieben [Betrag] ab dem Folgetag bis zum Tag der tatsächlichen Bezahlung hinzuzurechnen sind.4es ist unklar, ob auch für den Einzahlungstag Zinsen fällig sind

    Wir teilen Ihnen mit, dass bei unterlassener Zahlung innerhalb dieser Frist im Sinne des Art. 86 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 29. September 1973, Nr. 602, i.g.F., mit der Eintragung ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) einer verwaltungsmäßigen Sperre auf folgende/s, auf ihnen lautendes/e Fahrzeug/e vorgegangen wird:

    ART
    TIPO
    MARKE / MODELL
    MARCA / MODELLO
    KENNZEICHEN
    TARGA
    AUTOVETTURE [Marke und Modell] [Kennzeichen]
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir teilen Ihnen mit, dass bei unterlassener Zahlung innerhalb dieser Frist gemäß Art. 86 des DPR5Konsistenz: weiter unten wird »DPR« ebenfalls abgekürzt vom 29. September 1973, Nr. 602, i.g.F., mit der Eintragung ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) einer Stilllegung6laut bistro.eurac.edu »[verwaltungsbehördliche] Stilllegung« auf folgende/s, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e ins zuständige öffentliche Kfz-Register (PRA) vorgegangen wird:

    ART
    TIPO
    MARKE / MODELL
    MARCA / MODELLO
    KENNZEICHEN
    TARGA
    PKW
    AUTOVETTURE
    [Marke und Modell] [Kennzeichen]

    Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass im Falle der für die von Ihnen ausgeübte freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit zweckdienlichen Nutzung des/der oben aufgelistete/en, auf Ihnen lautende/n Fahrzeug/e die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen wird.

    Daher, sollten Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder unternehmerisch tätig sein und sollten Sie beweisen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e der Ausübung Ihrer freiberuflichen/unternehmerischen Tätigkeit, sowie der Erzielung von Erträgen dient/en, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre beantragen. Auf unserer Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it finden Sie die Anweisungen zur Dokumentation, die Sie uns zum Beweis, dass das Fahrzeug beruflich genutzt wird, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare. Zu diesem Zweck müssen Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und dieses samt der Dokumentation zum Beweis der beruflichen Nutzung des/der Fahrzeuge/s innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des vorliegenden Aktes an die Südtiroler Einzugsdienste AG – Bereich “Zwangseintreibung”, Mayr-Nusser-Str., 62/D – Bozen, übermitteln. Die Anfrage kann mittels PEC an die Adresse se.aar.bz@legalmail.it, E-mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it, Post oder persönlicher Abgabe, nach Terminvereinbarung, in den Büros der Südtiroler Einzugsdienste AG, eingereicht werden.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir weisen zudem darauf hin, dass von der Eintragung der Stilllegung abgesehen werden kann, im Falle der für die von Ihnen ausgeübte freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit zweckdienlichen Nutzung falls das/die des/der oben aufgelistete/en, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen wird. für Ihre freiberufliche Tätigkeit / Unternehmenstätigkeit erforderlich ist/sind.

    Daher, Sollten Sie daher eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder unternehmerisch tätig sein und sollten Sie beweisen können, dass das/die oben genannte/n Fahrzeug/e der Ausübung Ihrer freiberuflichen/unternehmerischen Tätigkeit, sowie der Erzielung von Erträgen dient/dienen7»dient/en« ist missverständlich, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der Stilllegung beantragen. Auf unserer Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it finden Sie die Informationen zu den Unterlagen, die Sie uns zum Beweis, dass das/die Fahrzeug/e beruflich genutzt wird/werden, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare. Zu diesem Zweck Sie müssen Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und dieses samt Unterlagen zum Beweis der beruflichen Nutzung des/der Fahrzeuge/s innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des vorliegenden Aktes an die Südtiroler Einzugsdienste AG – Bereich “Zwangseintreibung”, Josef-Mayr-Nusser-Straße, 62/D – Bozen, übermitteln. Der Antrag kann mittels ZEP/PEC an die Adresse se.aar.bz@legalmail.it, E-Mail an die Adresse zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it, Post oder, nach Terminvereinbarung, persönlicher Abgabe, nach Terminvereinbarung, in den Büros der Südtiroler Einzugsdienste AG, eingereicht werden.

    Wir teilen Ihnen zusätzlich mit, dass sollte das/die oben aufgelistete/en, auf Ihnen lautende/n Fahrzeug/e durch einen Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt sein, dann wird die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen. Daher, sollten Sie nachwiesen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e durch einen Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt sein, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der verwaltungsmäßigen Sperre beantragen. Auf unserer Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre finden Sie die Anweisungen zur Dokumentation, die Sie uns zum Nachweis, dass das Fahrzeug zum genannten Zweck genutzt wird, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare.

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Wir teilen Ihnen darüber hinaus mit, dass von der Eintragung der Stilllegung abgesehen werden kann, falls das/die oben aufgelistete/en, auf Sie lautende/n Fahrzeug/e von einem Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt ist/sind. dann wird die verwaltungsmäßige Sperre nicht eingetragen. Daher, Sollten Sie daher nachwiesen können, dass das/die oben aufgelistete/n Fahrzeug/e von einem Menschen mit Behinderung genutzt wird/werden oder zu dessen Transport bestimmt ist/sind, können Sie die Annullierung der Vorankündigung der Stilllegung beantragen. Auf unserer Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it, Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“, finden Sie die Informationen zu den Unterlagen, die Sie uns zum Nachweis, dass das/die Fahrzeug/e zum genannten Zweck genutzt wird/werden, übermitteln müssen, sowie die diesbezüglichen Formulare.

    Nach der Eintragung der verwaltungsmäßigen Sperre:

    • darf das Fahrzeug, welches der Sperre unterliegt,nicht am Straßenverkehr teilnehmen;
    • jeder der mit diesem Fahrzeug fährt, unterliegt der verwaltungsrechtlichen Geldstrafe im Sinne von Art. 214, Abs. 8, des Gesetzvertretenden Dekrets Nr. 285/1992;
    • sollte sich bei Verstoß gegen die Maßnahme der verwaltungsmäßigen Sperre ein Unfall ereignen, kann die Versicherungsgesellschaft laut der vertraglichen Bedingungen das Rückgriffsrecht gegenüber der versicherten Person geltend machen
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Nach der Eintragung der Stilllegung:

    • darf das stillgelegte Fahrzeug, welches der Sperre unterliegt, nicht am Straßenverkehr teilnehmen;
    • jeder der mit diesem Fahrzeug fährt, unterliegt jede/r, der/die mit diesem Fahrzeug fährt, der verwaltungsrechtlichen Geldstrafe gemäß Art. 214, Abs. 8, des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 285/1992;
    • sollte sich bei Verstoß gegen die Maßnahme der verwaltungsmäßigen Sperre ein Unfall ereignen, kann die Versicherungsgesellschaft laut Vertragsbedingungen das Rückgriffsrecht gegenüber der versicherten Person geltend machen, sollte sich bei einem Verstoß gegen die Stilllegungsmaßnahme ein Unfall ereignen.

    Zahlungshinweise

    Die Bezahlung der geschuldeten Beträge hat mittels dem pago-PA-System(s. beigefügte Zahlungsmitteilung) zu erfolgen.

    ACHTUNG: sollten Sie in der Zwischenzeit den oben angeführten Betrag schon beglichen haben oder sollten eventuelle Entlastungen nicht abgezogen worden sein, nehmen Sie bitte mit der Gesellschaft, wie nachfolgend angegebenen, Kontakt auf.

    Antrag auf Ratenzahlung

    Eventuelle ANTRÄGE FÜR EINE RATENZAHLUNG können der Südtiroler Einzugsdienste AG, im Sinne der geltenden Verordnungsbestimmungen, vorgelegt werden. Auf der Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it oder direkt bei der Gesellschaft sind die dafür vorgesehenen Formulare sowie alle notwendigen Informationen verfügbar.

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    Zahlungshinweise

    Die Bezahlung der geschuldeten Beträge hat mittels dem pago-PA-System (s. beigefügte Zahlungsmitteilung) zu erfolgen.

    ACHTUNG: Sollten Sie in der Zwischenzeit den oben angeführten Betrag in der Zwischenzeit schon beglichen haben oder sollten eventuelle Entlastungen8unverständlich nicht abgezogen worden sein, nehmen Sie bitte wie nachfolgend angegeben mit uns, wie nachfolgend angegebenen, Kontakt auf.

    Antrag auf Ratenzahlung

    Eventuelle ANTRÄGE AUF RATENZAHLUNG können der Südtiroler Einzugsdienste AG, im Sinne der geltenden Bestimmungen, vorgelegt werden. Auf der Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it oder direkt bei uns sind die dafür vorgesehenen Formulare sowie alle notwendigen Informationen verfügbar.

    Antrag auf Rechtsschutz

    Die vorliegende Vorankündigung ist wie folgt anfechtbar:

    • sollte diese die Einbringung von Steuereinnahmen zum Gegenstand haben, besteht die Möglichkeit innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung dieser Maßnahme bei dem zuständigen Steuergerichtshof Bozen gemäß Artt. 46 und 67 des GvD. Nr. 175/2024, in geltender Fassung, Rekurs einzureichen. Bei Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu dreitausend Euro können die Parteien den Rechtsstreit ohne technischen Beistand führen (Art. 57). Die Zustellung des Rekurses muss im Sinne des Art. 137 und folgenden der ZPO oder auch direkt per Post, mittels Einschreiben ohne Umschlag mit Empfangsbestätigung, erfolgen (Art. 60, Abs. 2 und 3, und Art. 66). Der Rekurs muss den Bestimmungen des Art. 64 entsprechen. Der Rekurssteller muss sich, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Einbringung des Rekurses auf den Rechtsstreit einlassen (Art. 68)
    • sollte diese die Eintreibung von Vermögenseinnahmen zum Gegenstand haben, dann kann die vorliegende Akte vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde gemäß der Bestimmungen der Zivilprozessordnung angefochten werden
    • sollte diese die Eintreibung von Verwaltungsstrafen zum Gegenstand haben, kann ein Widerspruch innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Zustellung der vorliegenden Akte vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht im Sinne des Art. 22 des Gesetzes Nr. 689/1981, in geltender Fassung, erhoben werdenfür den Fall, dass mit der Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung – StVO vorgegangen wird, oder für den Falle von Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen, die auf Verordnungsübertretungen der beauftragenden Körperschaft beruhen, muss der Widerspruch innerhalb der genannten Frist vor dem örtlich- und wertzuständigen Friedensgericht oder der ordentlichen Gerichtsbehörde, erhoben werden.
    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Antrag auf Rechtsschutz

    Die vorliegende Vorankündigung ist wie folgt anfechtbar:

    • Sollte sie die Einbringung von Steuern zum Gegenstand haben, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen ab Zustellung dieser Maßnahme bei dem zuständigen Steuergerichtshof Bozen gemäß Artt. 46 und 67 des GvD.9Konsistenz: weiter oben war »GvD« ebenfalls nicht abgekürzt Nr. 175/2024, i.g.F.10Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt, Rekurs einzureichen. Bei Streitigkeiten mit einem Wert von bis zu dreitausend11warum ausgeschrieben? Euro können die Parteien den Rechtsstreit ohne technischen Beistand führen (Art. 57). Die Zustellung des Rekurses muss gemäß Art. 137ff. der Zivilprozessordnung12Konsistenz: im folgenden Punkt ist »ZPO« ebenfalls nicht abgekürzt oder auch direkt per Post, mittels Einschreiben ohne Umschlag mit Empfangsbestätigung, erfolgen (Art. 60, Abs. 2 und 3, und Art. 66). Der Rekurs muss den Bestimmungen des Art. 64 entsprechen. Der Rekurssteller muss sich, bei sonstiger Unzulässigkeit, innerhalb von 30 Tagen nach Einbringung des Rekurses auf den Rechtsstreit einlassen (Art. 68).
    • Sollte sie die Eintreibung von Vermögenseinnahmen zum Gegenstand haben, dann kann die vorliegende Akte vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde gemäß der Bestimmungen der Zivilprozessordnung vor der zuständigen ordentlichen Gerichtsbehörde angefochten werden.
    • Sollte sie die Eintreibung von Verwaltungsstrafen zum Gegenstand haben, kann ein Widerspruch innerhalb der Frist von 30 Tagen ab Zustellung der vorliegenden Akte vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 689/1981, in geltender Fassung13Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt, vor dem örtlich zuständigen Friedensgericht erhoben werden; für den Fall, dass mit der bei Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung – StVO vorgegangen wird, oder für den Falle von Zwangseintreibung von Verwaltungsstrafen, die auf Verordnungsübertretungen der beauftragenden Körperschaft beruhen, muss der Widerspruch innerhalb der genannten Frist vor dem örtlich und wertzuständigen Friedensgericht oder der ordentlichen Gerichtsbehörde, erhoben werden.

    Aussetzung der Einhebung

    Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des vorliegenden Aktes besteht die Möglichkeit, im Sinne von Art. 1, Abs. von 537 bis 543, G. Nr. 228/2012 und der Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gläubigerkörperschaft, die Erklärung zur Aussetzung der Eintreibung einzureichen. Zusätzliche Informationen und das Formular für die Eigenerklärung sind auf der Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it verfügbar.

    Auskünfte

    Für Erläuterungen bezüglich der angelasteten Beträge, welche zur Einleitung des Verfahrens zur Eintragung einer verwaltungsmäßigen Sperre geführt haben, wenden Sie sich an das zuständige Amt der Gläubigerkörperschaft, welches aus beigefügter Aufstellung ersichtlich ist.

    Für alle anderen notwendigen Auskünfte in Bezug auf das Verfahren der Eintragung einer verwaltungsmäßigen Sperre können Sie die Internet-Seite www.suedtirolereinzugsdienste.it – Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“ – besuchen oder Sie können sich an folgende Anschrift wenden:

    Südtiroler Einzugsdienste AG
    Dienststelle „Zwangseintreibung“
    Schlachthofstrasse 53/b, 39100 Bozen

    E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it / riscossionecoattiva@altoadigeriscossioni.it

    Zertifizierte E-Mail / PEC: se.aar.bz@legalmail.it

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Aussetzung der Einhebung

    Innerhalb von 60 Tagen ab der Zustellung des vorliegenden Aktes besteht die Möglichkeit, gemäß Art. 1, Abs. von 537 bis 543, Gesetz Nr. 228/2012 und der Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gläubigerkörperschaft, den Antrag Aussetzung der Eintreibung einzureichen. Zusätzliche Informationen und das Formular für die Eigenerklärung sind auf der Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it verfügbar.

    Auskünfte

    Für Erläuterungen bezüglich der angelasteten Beträge, die zur Einleitung des Verfahrens zur Eintragung einer Stilllegung geführt haben, wenden Sie sich an das zuständige Amt der Gläubigerkörperschaft, das aus beigefügter Aufstellung hervorgeht.

    Für alle anderen notwendigen Auskünfte in Bezug auf das Verfahren der Eintragung einer Stilllegung können Sie die Internetseite www.suedtirolereinzugsdienste.it, Sektion „Abgaben und Gebühren“ – „Zwangseintreibung“ – „Verwaltungsmäßige Sperre“, besuchen oder Sie können sich an folgende Anschrift wenden:

    Südtiroler Einzugsdienste AG
    Dienststelle „Zwangseintreibung“
    Schlachthofstraße 53/b, 39100 Bozen

    E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it / riscossionecoattiva@altoadigeriscossioni.it

    Zertifizierte E-Mail / PEC: se.aar.bz@legalmail.it

    Den Anfragen muss ein gültiges Erkennungsdokument beigelegt werden oder, falls die Anfrage von einer dritten Person erfolgt eine Vollmacht mit den entsprechenden Erkennungsdokumenten.

    Der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Zu diesem Zweck können Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/316459 erreichen.

    Verantwortlich des Verfahrens der Einleitung und Eintragung der verwaltungsmäßigen Sperre ist der/die Unterzeichner/Unterzeichnerin des vorliegenden Aktes.

    Der vorliegende Pfändungsakt wird im Sinne der Artt. 26 und 49, Abs. 2 des DPR Nr. 602/1973 zugestellt:

    dem/der Schuldner/in [Nachname] [Vorname], [Steuernummer], [Straße (nur auf Italienisch)] , [PLZ] [Ortschaft] – BZ.

    Bozen/Bolzano, [Datum]

    Der/Die Verantwortliche für das Verfahren
    der Zwangseintreibung

    Korrekturvorschlag und Kommentare einblenden

    Den Anträgen muss ein gültiger Erkennungsausweis14laut bistro.eurac.edu beigelegt werden oder, falls der Antrag von einer dritten Person gestellt wird, eine Vollmacht mit den entsprechenden Erkennungsausweisen.

    Der öffentliche Zugang zu unseren Büros ist ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Zu diesem Zweck können Sie uns von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und am Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/316459 erreichen.

    Verfahrensverantwortlich/e der Einleitung und Eintragung der Stilllegung ist der/die Unterzeichner/Unterzeichnerin des vorliegenden Aktes.

    Der vorliegende Pfändungsakt wird gemäß Artt. 26 und 49, Abs. 2 des DPR Nr. 602/1973 zugestellt:

    dem/der Schuldner/in [Nachname] [Vorname], [Steuernummer], [Straße (zweisprachig)] , [PLZ] [Ortschaft] – BZ.

    Bozen/Bolzano, [Datum]

    Der/Die Verfahrensverantwortliche
    der Zwangseintreibung

    Wie schon oben angedeutet: Um daraus eine wirklich bürgerinnenfreundliche Mitteilung zu machen, müsste man sie völlig umkrempeln, auch grafisch umgestalten und Unnötiges/Redundantes streichen. Mit den hier vorgeschlagenen Korrekturen wäre der offensichtlich wie so oft aus dem Italienischen übersetzten Text meiner Meinung nach aber zumindest verständlich.

    Dass in dem Brief für die Stilllegung sogar ein — laut bistro.eurac.edu — falscher Begriff (»verwaltungsmäßige Sperre«) verwendet wird, ist einfach nur der Hammer.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 || 01

    • 1
      der Duden kennt allerdings keine »Zwangseintreibung«
    • 2
    • 3
      im oberen Absatz wird »Euro« ebenfalls ausgeschrieben
    • 4
      es ist unklar, ob auch für den Einzahlungstag Zinsen fällig sind
    • 5
      Konsistenz: weiter unten wird »DPR« ebenfalls abgekürzt
    • 6
      laut bistro.eurac.edu »[verwaltungsbehördliche] Stilllegung«
    • 7
      »dient/en« ist missverständlich
    • 8
      unverständlich
    • 9
      Konsistenz: weiter oben war »GvD« ebenfalls nicht abgekürzt
    • 10
      Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt
    • 11
      warum ausgeschrieben?
    • 12
      Konsistenz: im folgenden Punkt ist »ZPO« ebenfalls nicht abgekürzt
    • 13
      Konsistenz: weiter oben war »i.g.F.« ebenfalls abgekürzt
    • 14
      laut bistro.eurac.edu


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  • Ngũgĩ wa Thiong’o und die Kolonien des Denkens.
    Quotation

    Vor wenigen Tagen ist im Guardian ein Essay des Schriftstellers und Aktivisten Ngũgĩ wa Thiong’o (1938-2025) — mit einer Einleitung von Aminatta Forna — erschienen.

    Einige Auszüge daraus möchte ich hier wiedergeben:

    Nehmt uns unsere Sprache und wir werden vergessen, wer wir sind: Ngũgĩ wa Thiong’o und die Eroberungssprache

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    Take away our language and we will forget who we are: Ngũgĩ wa Thiong’o and the language of conquest

    Sprachliche Eroberung ist — anders als die militärische Form — billiger und wirksamer: Der Eroberer muss sich nur darauf konzentrieren, die Köpfe der Eliten einzufangen, die dann die Unterwerfung in der übrigen Bevölkerung verbreiten werden. Die Eliten werden Teil der sprachlichen Armee des Eroberers.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    Language conquest, unlike the military form, is cheaper and more effective: the conqueror has only to invest in capturing the minds of the elite, who will then spread submission to the rest of the population. The elite become part of the linguistic army of the conqueror.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Eine Variante der irischen Situation, in der sich die Intellektuellen — selbst nach der Unabhängigkeit — in der imperialen Eroberungssprache flüssiger ausdrücken als in den Sprachen ihres eigenen Landes, ist in jeder postkolonialen Situation vorhanden.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    A variation of the Irish situation, where even after independence, the intellectuals express themselves more fluently in the language of imperial conquest than in the languages from their own country, is present in every postcolonial situation.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Das Volk der Samen in Norwegen machte zwischen 1870 und 1970 — sie nennen es das brutale Jahrhundert — eine ähnliche Erfahrung, als versucht wurde, sie zu fließenden Norwegisch-Sprechern zu machen. Gewalt gegen autochthone Sprachen ist ein konstantes Thema bei der Verbreitung von Englisch in Irland sowie in Schottland und Wales. In Wales mussten sich diejenigen, die auf dem Schulgelände Walisisch sprachen, mit einem Schild vor die Klasse stellen, auf dem »Walisisch nicht« (»Welsh not«) geschrieben stand. Gewalt war bei der Schaffung der psychologischen Verbindung zwischen Sprache, Kultur und Denken zentral: Kolonien des Geistes. Man sollte meinen, dass die neuen Nationen nach Befreiung und Unabhängigkeit zumindest dieses ungleiche Machtgefälle beseitigen würden. Doch genau das ist die Macht der Kolonien des Geistes: Die Negativität gegenüber sich selbst wurde als ein Weg der Realitätsbetrachtung verinnerlicht.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    The Sami people in Norway went through a similar experience in the period between 1870 and 1970 – what they call the brutal century – in an attempt to turn them into fluent Norwegian-language speakers. Violence against native languages is the running theme in the spread of English in Ireland, and in Scotland and Wales. In Wales, those who spoke Welsh in the school compound were made to stand in front of the class, with a placard reading WELSH NOT hanging from their neck. Violence was central in creating the psychological bond of language, culture and thought: colonies of the mind. You would think that after liberation and independence, the new nations, at the very least, would dismantle that unequal power relationship. But that is precisely the power of the colonies of the mind: negativity toward self has become internalised as a way of looking at reality.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Das von der ersten Generation der [derart] Konditionierten erlebte Trauma kann als normales Verhalten weitergegeben werden, das keinerlei Erklärung oder Rechtfertigung bedarf; die späteren Generationen verstehen vielleicht noch nicht einmal, warum sie mit den autochthonen Sprachen Schmerz und mit den fremden Sprachen und Kulturen Freude verbinden.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    The trauma experienced by the first generation of the conditioned can be passed on as normal behaviour that needs no explanation or justification; the later generations may not even understand why they associate pain with native languages and pleasure with foreign languages and cultures.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Im Fall der Sprachen müssen wir die allgemeine Auffassung zurückweisen, dass das Problem eines bestimmten Landes oder gar der Welt die Existenz zahlreicher Sprachen und Kulturen und sogar Religionen sei. Das Problem ist ihr Verhältnis im Sinne einer Hierarchie. Meine Sprache steht in der Hierarchie über deiner. Meine Kultur steht höher als deine.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    In the case of languages, we have to reject the commonly held wisdom that the problem in any one country or the world is the existence of many languages and cultures, and even religions. The problem is their relationship in terms of hierarchy. My language is higher in the hierarchy than yours. My culture is higher than yours.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Selbst wenn eine der Sprachen zur Kommunikationssprache über viele [andere] Sprachen hinweg wird, sollte das nicht auf der Grundlage ihrer angenommenen inhärenten Nationalität oder Globalität geschehen, sondern aufgrund von Bedarf und Notwendigkeit. Selbst dann darf [die Kommunikationssprache] nicht auf dem Grab anderer Sprachen wachsen.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    Even if one of the languages emerges as the language of communication across many languages, it should not be so on the basis of its assumed inherent nationality or globality, but on the basis of need and necessity. And even then, it should not grow on the graveyard of other languages.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Ich glaube, dass das Ziel von Bildung ein Wissen ist, das [uns] ermächtigt, das unsere wahre Verbindung zur Welt aufzeigt — aber von unserer Basis ausgehend. Von unserer Basis aus erkunden wir die Welt; aus der Welt bringen wir zurück, was unsere Basis bereichert.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Übersetzung von mir (Original anzeigen)

    I believe that the goal of education is knowledge that empowers, that shows our real connections to the world, but from our base. From our base, we explore the world: from the world, we bring back that which enriches our base.

    – Ngũgĩ wa Thiong’o

    Ngũgĩ wa Thiong’o ist unter anderem Autor von Dekolonisierung des Denkens (Decolonising the Mind).

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07



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  • Segnaletica, colonialismo bipartisan.
    Attacco anche a BBD

    Continua anche oggi, sempre in prima pagina, la campagna colonial-nazionalista del Corriere (edizione sudtirolese) sulla segnaletica di montagna. E se Carlo Alberto Zanella, presidente del CAI in Sudtirolo, apparentemente fa un passo indietro (dopo aver innescato la miccia), così non fanno i partner di coalizione dell’SVP.

    A non ritrattare, invece, è l’assessore comunale Tritan Myftiu [di FdI], che ricorda come il problema sia annoso e rientrava nella sua agenda politica «già nel lontano 2013». Myftiu racconta di aver partecipato alla manifestazione che, 12 anni fa, chiedeva di «ripristinare una condizione di legalità sui sentieri dell’Alto Adige invece di passare la spugna sull’identità italiana». Una posizione bipartisan, che trova riscontro anche nella candidata sindaca del Movimento 5 Stelle alle ultime comunali di Bolzano, Simonetta Lucchi. Pur non avendo lanciato l’allarme, prende parte al dibattito scagliandosi contro il sito BrennerBasisDemokratie (sic) che in un articolo in merito, parla di «colonizzazione eterna»: «Come si possono diffamare persone che richiamano tutti indistintamente al rispetto delle regole del bi-trilinguismo? Come si può permettere il non rispetto delle leggi che pure stanno alla base della convivenza in questa provincia?» si chiede Lucchi.

    – dal Corriere (edizione odierna)

    link aggiunti da me

    L’imposizione dei toponimi fascisti in Sudtirolo da parte delle forze politiche italiane è sempre stata una priorità bipartisan. Per quanto riguarda la supposta «legalità», è già stato appurato (dalla giustizia) che nessuna legge impone a un’associazione di utilizzare le denominazioni coloniali.

    Sempre secondo il Corriere, comunque, Alessandro Urzì (FdI) adesso vuol portare la questione in parlamento.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 | 07 08 | 09



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  • Segnaletica, il «legalismo» insulso delle destre.

    Il sito Bolzano Quotidiano cita il vice Landeshauptmann Marco Galateo di FdI, che con riferimento alla nuova campagna italianizzatrice del CAI afferma:

    I cartelli dei sentieri scritti solo in tedesco rappresentano una violazione non solo della normativa vigente, che impone il bilinguismo, ma anche del principio di rispetto reciproco che dovrebbe guidare la convivenza in Alto Adige/Südtirol”.

    – Marco Galateo

    enfasi mia

    Il socio dell’SVP, non proprio conosciuto per il «rispetto reciproco», non si fa sfuggire l’occasione di ripetere la sciocchezza («negazionista») degli italiani minoranza in Sudtirolo:

    Spendere denaro pubblico, quindi di tutti, per installare segnaletica che esclude una parte della comunità, quella italiana, vera minoranza territoriale, e milioni di turisti italiani e stranieri, significa ignorare un patrimonio costruito con fatica in un secolo di storia.

    – Marco Galateo

    enfasi mia

    Lo stesso sito cita anche il fascista Marco Caruso, assessore comunale a Bolzano in coalizione con l’SVP e «referente Enti Locali» della Lega:

    Lo Statuto di Autonomia prevede l’obbligatorietà del bilinguismo. Adesso, con la scusa che ‘il nome era troppo lungo’, si tenta nuovamente di aggirare la legge e il rispetto della nostra identità.

    – Marco Caruso

    enfasi mia

    Dove manca la denominazione in italiano, va immediatamente inserita. Il rispetto della legge e della nostra identità culturale non è facoltativo.

    – Marco Caruso

    enfasi mia

    Il Corriere, partner privilegiato della nuova campagna colonizzatrice, oggi in prima pagina cita un altro oltranzista socio dell’SVP, l’assessore provinciale Christian Bianchi (FI), secondo cui la segnaletica dell’AVS sarebbe «irregolare».

    A tutti loro farebbe bene un ripasso — se non altro — di storia recente, ché né lo Statuto di autonomia né altre leggi impongono all’Alpenverein di utilizzare la toponomastica fascista. Qualche anno fa la giustizia (italiana!) se ne era già occupata, col risultato che le relative indagini sono poi state, tutte quante, archiviate.

    Cëla enghe: 01 02 03 04



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