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  • Schule in Urtijëi trennt Schülerinnen nach Sprachkenntnissen.

    Am Institut Tecnich Economich »Raetia« (ITE) in Urtijëi werden die Schülerinnen während des Ladinischunterrichts nach Sprachkenntnissen getrennt und in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Für Jugendliche aus dem Tal werde dann Erstsprachunterricht, für jene ohne ausreichende Vorkenntnisse Zweitsprachunterricht angeboten. Dies berichtet die Rai Ladinia in einem aktuellen Beitrag.

    An der Scola d’Ert »Cademia«, ebenfalls in Urtijëi, sei dieses Modell demnach schon seit längerer Zeit etabliert, an der Raetia werde es hingegen erst seit zwei Jahren angewandt.

    Laut David Lardschneider, der an der Oberschule Ladinisch unterrichtet, sei auf die Notwendigkeit einer solchen Trennung schon seit zwanzig Jahren hingewiesen worden.

    Dem Bericht zufolge ist der getrennte Ladinischunterricht auf die ersten und zweiten Klassen beschränkt, während die Gruppen ab der dritten Klasse wieder vollständig zusammengelegt werden. Ob und wie stark sich die unterschiedlichen Kompetenzniveaus bis dahin angeglichen haben, wird nicht thematisiert.

    Ein weiterer Ladinischlehrer, Marc Senoner, betont im Interview, dass das Interesse an der ladinischen Sprache unter Schülerinnen von außerhalb durchaus groß sei. Auch außerhalb des Unterrichts würden sie versuchen, einige Wörter und Sätze auf Ladinisch zu sprechen. Eher seien es die Schülerinnen aus Gherdëina selbst, die wenig Ladinisch sprechen.

    Insgesamt stehen auch am ITE Raetia nur zwei Wochenstunden Ladinisch auf dem Stundenplan. Das ist Expertinnen zufolge nicht genug, um den Fortbestand der gefährdeten Minderheitensprache zu garantieren.

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 05



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  • Tag der Muttersprache ohne Ladinisch.

    Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache (21. Februar) organisiert das Amt für Weiterbildung und Sprachen des Landes die Online-Aktion Muttersprache – Worte, Stimmen, Bilder. Sie besteht aus einer Sammelphase, die bis Ende Februar läuft, und einer digitalen Ausstellung Anfang März.

    Ankündigung auf Englisch (mit Logo #multilingual)

    Im Rahmen der Sammelphase können Gedanken, Erinnerungen, Audio-Botschaften, Bilder oder Zeichnungen hochgeladen werden, die sich jeweils auf einen der drei Bereiche — Worte, Stimmen und Bilder — beziehen.

    Da die Aktion von der Abteilung für Deutsche Kultur ausgeht, wäre es grundsätzlich legitim, wenn sie sich ausschließlich mit der deutschen Sprache befassen würde. Genau das ist jedoch ausdrücklich nicht der Fall: Einerseits werden mehrere Sprachen thematisiert, etwa auch die Möglichkeit mehrerer Muttersprachen, andererseits sind auch die Fragen, die zum Teilen von Beiträgen und Kommentaren über die Plattform Padlet einladen sollen, mehrsprachig formuliert:

    Ausschnitt Padlet (Stimmen)

    Diese mehrsprachige Ausrichtung ist an sich zu begrüßen. Umso empörender ist jedoch die konkrete Auswahl der berücksichtigten Sprachen: Wie ist es möglich, dass ausgerechnet zum Internationalen Tag der Muttersprache Deutsch, Italienisch und sogar Englisch vorgesehen sind, nicht aber die älteste, kleinste und zugleich vulnerabelste Landessprache Ladinisch?

    Englisch ist weder autochthon noch schutzbedürftig, während die Amtssprache Ladinisch gerade im Sinne dieses Gedenktags im Zentrum stehen müsste. Der Internationale Tag der Muttersprache wurde von der Unesco nicht zuletzt ins Leben gerufen, um auf bedrohte Sprachen aufmerksam zu machen — nicht um globale Verkehrssprachen zusätzlich zu privilegieren, auch wenn natürlich nichts dagegen einzuwenden ist, dass auch Englisch berücksichtigt wird.

    Erst kürzlich hatte ich kritisiert, dass die Alkoholverzichtkampagne Co,ol das Ladinische außen vor lässt. Die dritte Landessprache jedoch selbst dann auszugrenzen, wenn es ausdrücklich um Muttersprache geht, hat aber noch einmal eine ganz andere Qualität. Dass dies zudem unter dem Etikett #multilingual geschieht, wirkt dabei wie ein schlechter Witz.

    Auf die Angelegenheit wurde ich von einem Bekannten hingewiesen.

    Cëla enghe: 01



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  • Aufhebung der Immunität von Puigdemont war rechtswidrig.
    EuGH watscht EU-Parlament ab

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vorgestern gleich mehrere schallende Ohrfeigen verteilt: eine dem EU-Parlament, eine weitere dem Europäischen Gericht (EuG) und eine dritte der rechtsextremen Vox und ihren Gesinnungsgenossinnen.

    Die europäischen Richterinnen befanden, dass die Aufhebung der parlamentarischen Immunität der katalanischen EU-Abgeordneten Carles Puigdemont, Toni Comín und Clara Ponsatí vom 9. März 2021 gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hat und daher nichtig ist.

    Das Parlament hatte die Immunität der drei JxC-Mitglieder aufgehoben, um die Vollstreckung spanischer Haftbefehle im Zusammenhang mit dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 zu ermöglichen. Unter anderem wurde Carles Puigdemont aus diesem Grund 2021 kurzzeitig auf Sardinien festgesetzt, anschließend jedoch wieder freigelassen. Zu einer tatsächlichen Auslieferung an Spanien kam es nie.

    Zentral für das jetzige Urteil des EuGH war die Auswahl des Berichterstatters im parlamentarischen Rechtsausschuss. Der mit dieser Aufgabe betraute bulgarische Abgeordnete Angel Dzhambazki — der 2022 im EU-Parlament den Hitlergruß gezeigt hat — gehörte derselben Fraktion wie die neofranquistische Vox an, nämlich den Europäischen Konservativen und Reformern (EKR). Vox hatte in Spanien die Rolle der Mitanklägerin gegen die katalanischen Politikerinnen vor Gericht übernommen.

    Der EuGH stellte klar, dass das Parlament damit gegen das Recht auf eine gute Verwaltung1laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen habe, demzufolge Organe der EU unter anderem unparteiisch und gerecht handeln müssen. Die entscheidende Mitwirkung einer Person, die politisch und ideologisch so eng mit einer der beteiligten Gegenparteien verflochten ist, sei mit diesem Grundsatz unvereinbar.

    Der EKR-Fraktion gehörten damals wie heute auch die neofaschistischen Fratelli d’Italia an, die zum fraglichen Zeitpunkt mit Raffaele Fitto sogar den Fraktionsvorsitz innehatten.2Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender.

    Das EuG hatte den Widerspruch der katalanischen Abgeordneten gegen die Aufhebung ihrer Immunität am 5. Juni 2023 noch abgewiesen. Dabei habe es laut EuGH »einen für das Erfordernis der Unparteilichkeit besonders relevanten Gesichtspunkt außer Acht gelassen«: Am 6. März 2019 habe Dzhambazki nämlich im EU-Parlament eine Veranstaltung organisiert, die in einem Beitrag des Generalsekretärs von Vox zum Thema »Katalonien ist Spanien« bestanden habe. Seine Rede habe dieser mit den Worten »Es lebe Spanien, es lebe Europa und Puigdemont ins Gefängnis!« beendet.

    Dass sich Vox in Spanien als Klägerin und im EU-Parlament als Scharfmacherin gegen die katalanischen Unabhängigkeitsberfürworterinnen betätigt hat, war also aus heutiger Sicht ein Schuss ins eigene Knie.

    Das EU-Parlament hatte vor Gericht argumentiert, nichts deute darauf hin, dass sich Dzhambazki die Parole »Puigdemont ins Gefängnis!« zueigen gemacht habe — ein formalistisches Manöver, das der EuGH unmissverständlich zurückwies.

    Das EU-Parlament wurde zur Übernahme sämtlicher Prozesskosten verurteilt, der eigenen und jener der drei zu unrecht ihrer Immunität beraubten Parlamentarierinnen — und zwar für beide Instanzen.

    In einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil hob Carles Puigdemont die unrühmliche Rolle der Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hervor, die die Aufhebung der Immunität stets verteidigt und den drei Abgeordneten sogar eine persönliche Anhörung verweigert habe.

    Festzuhalten ist: Die Rechte hunderttausender europäischer Wählerinnen aus Katalonien wurden verletzt. Noch größerer Schaden für die europäische Demokratie konnte letztendlich nur deshalb abgewendet werden, weil Gerichte der Mitgliedsstaaten sich weigerten, die spanischen Haftbefehle zu vollstrecken. Den EU-Institutionen selbst — einschließlich des EuG — ist diese Zurückhaltung nicht zu verdanken. Hätte es eine Auslieferung gegeben, wäre auch das jetzige Urteil zu spät gekommen.

    Immerhin wird das Parlament fortan seine Praxis überdenken und die Unparteilichkeit besser gewährleisten müssen.

    Von den betroffenen Abgeordneten ist heute nur noch Toni Comín Mitglied des EU-Parlaments. Carles Puigdemont und Clara Ponsatí kandidierten nicht mehr für dieses Amt.

    Den Tatbestand der Rebellion hat Spanien übrigens 2023 abgeschafft — also genau das Delikt, das den katalanischen Politikerinnen ursprünglich zur Last gelegt worden und für das mehrere von ihnen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07

    • 1
      laut Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    • 2
      Heute ist Nicola Procaccini (FdI) Co-Fraktionsvorsitzender.


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  • Remigration: Unglaubwürdige Abgrenzung.
    Marco Caruso

    Anlässlich des Holocaust-Gedenktags vom 27. Jänner hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) mit der Feststellung aufhorchen lassen, dass der Begriff der »Remigration« ein Euphemismus für »Deportation« sei. Auch der Ort, an dem diese Aussage getätigt wurde — am ehemaligen Bozner Dulag — verlieh ihr besondes Gewicht. Allerdings führt Kompatscher selbst auf Landesebene eine Koalition mit mehreren Kräften an, die die grundrechtwidrige Forderung nach Remigration offen oder implizit zu ihrem autoritären Ideenrepertoire zählen.

    Nur wenige Tage nach dem Gedenktag kündigte die italienische Bewegung Remigrazione e Riconquista, in der mehrere neofaschistische und neonazistische Akteure zueinander gefunden haben, für Ende Februar eine Großkundgebung in Bozen an, um ihren menschenfeindlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Parallel dazu erreichte eine Volksinitiative — die die Bewegung trotz ihres Inhalts über die einschlägige institutionelle Plattform lancieren konnte —, in kürzester Zeit weit mehr als die erforderlichen 50.000 Unterstützungserklärungen.

    Besonders brisant ist dies aus Südtiroler Sicht vor allem wegen der engen personellen und politischen Verflechtung zwischen der Mehrheit von Bürgermeister Claudio Corrarati in der Landeshauptstadt und der faschistischen CasaPound (CPI), deren Bozner Sitz gleichzeitig die offizielle Anschrift von Remigrazione e Riconquista in Südtirol ist.

    In einem ausführlichen Beitrag zeichnete und wies Valentino Liberto jetzt auf Salto nach, dass nicht »nur« die CPI-Mitglieder, die über die Lega in mehrere Stadtviertelräte gewählt wurden, den Spazio identitario – Rockaforte genannten Bozner Sitz der Faschisten frequentieren, sondern auch andere Lega-Politiker, einschließlich Corraratis Stadtrat für Umwelt und Energie, Marco Caruso, auf dessen ideologische Verortung wir hier schon hingewiesen hatten.

    Auf Libertos Nachfrage erklärte Caruso zudem offen, die Ziele von Remigrazione e Riconquista zu teilen und selbst deren Initiative unterzeichnet zu haben.

    Sich jetzt darüber zu wundern, wäre fehl am Platz. Wer sich gegenüber Rechtsradikalen und Rechtsextremen nicht klar abgrenzt — wie der Bozner Bürgermeister, aber auch die SVP —, gibt diesen menschenverachtenden Ideologien politischen Sauerstoff, um zu gedeihen. Mit Faschisten Wahlkampf zu betreiben und ihre Stimmen anzunehmen geht — wenig überraschend — nicht mit einer angeblich antifaschistischen Haltung zusammen. Genausowenig wie die wie immer wieder schönen Worte des Landeshauptmanns am Holocaust-Gedenktag mit der Koalitionspraxis seiner Partei kompatibel sind.

    Nachdem bereits ein Mitglied von Corraratis Mehrheit wegen eines Goebbels-Zitats zurücktreten musste, werden nun zum wiederholten Mal die engen Verstrickungen zwischen der stark nach rechts verschobenen Bozner Stadtmehrheit und dem organisierten Neofaschismus sichtbar.

    Während Teile der Opposition inzwischen zumindest die Entlassung von Caruso als Stadtrat fordern, scheint für die SVP eine Beendigung dieser mehr als toxischen Koalition noch immer kein Thema zu sein. Und damit klafft auch die Lücke zwischen den alljährlichen Beteuerungen und Warnungem am Holocaust-Gedenktag und dem tatsächlichen politischen Handeln weiter offen.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 | 06 || 01 02



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  • Sie verstehen nicht.
    Diskussion um Zweisprachigkeit im deutschen Kindergarten

    In der Ausgabe 02/2026 der Wochenzeitschrift ff ist ein Bericht von Karl Hinterwaldner zu den Ambitionen Villanderer Eltern, die sich eine italienischsprachige Betreuerin im Kindergarten wünschen, erschienen. Eine Situation, wie es sie mit umgekehrten Vorzeichen in italienischen und ladinischen Kindergärten bereits gibt.

    Die meisten Menschen in Südtirol möchten, dass die zweite Sprache bereits im Vorschulalter unterrichtet wird. 75 Prozent wären damit einverstanden, 51 sogar sehr einverstanden. Klar abgelehnt wird das nur von 6 Prozent der Bevölkerung. […]

    Eltern wie Sieglinde Fink verstehen nicht, warum das, was in italienischen und ladinischen Kindergärten erlaubt ist, in deutschen Kindergärten verboten sein soll. […] Alex Ploner arbeitet seit Jahren in der Politik. Er sitzt für das Team K im Landtag und befindet sich damit in der politischen Minderheit. Er kann und will nicht verstehen, dass das, was in italienischen oder ladinischen Kindergärten normal ist, in deutschen verboten sein soll.

    – ff 02/2026

    Also starte ich in meiner typischen schulmeisterlichen Art einen Erklärungsversuch:

    1. Das, was sich Menschen bzw. Betroffene wünschen, sollte nicht der alleinige Maßstab sein, wie Bildung zu passieren hat. Im besten Falle werden bildungspolitische Entscheidungen immer auf Basis wissenschaftlicher Prinzipien in Pädagogik und Didaktik gefasst. Selbstverständlich sind Vorschläge und Inputs von Eltern/Schülern wertvoll, müssen aber – auch wenn sie mehrheitlich mitgetragen werden – einer professionellen Analyse unterzogen werden.
    2. In puncto Spracherwerb, Mehrsprachigkeit und Linguistik gibt es – auch wissenschaftlich betrachtet – zwei Ebenen: die individuelle und die gesellschaftliche.
    3. Bei Maßnahmen hinsichtlich des Spracherwerbs ist es insbesondere in einem Minderheitengebiet unumgänglich, diese Makro-Mikro-Dichotomie zu berücksichtigen. Daher gibt es sehr wohl einen Unterschied zwischen dem deutschen und italienischen Kindergarten in Südtirol. (Der ladinische Kindergarten befindet sich noch einmal in einer anderen Situation, wenngleich auch hier gesellschaftliche Aspekte die Minderheitensprache betreffend unbedingt mehr zu berücksichtigen wären). Leider wird weder im ff-Artikel noch in der Diskussion insgesamt der Makroebene und der sich damit befassenden Wissenschaft Beachtung geschenkt.
    4. Unbestreitbare individuelle Vorteile vorgeschlagener Initiativen müssen daher stets im Kontext gesamtgesellschaftlicher Auswirkungen gesehen werden. Es braucht vor allem bezüglich der Beziehung zwischen Lingua franca nazionale und Minderheitensprache(n) Rahmenbedingungen, innerhalb derer sinnvoll und gefahrlos Begegnungsräume geschaffen werden können. Diese Grundvoraussetzungen und eventuelle begleitende und flankierende Maßnahmen, die die Makroebene betreffen, bleiben unerwähnt bzw. wird deren Notwendigkeit offenbar nicht einmal erkannt. Sie wären jedoch die Voraussetzung, um unbeschwert mit alternativen Modellen experimentieren zu können.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10



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  • Dezentrale Landtagssitzungen untersagt?

    Gestern hat sich der Landtag mit einem STF-Antrag (Nr. 323/25) befasst, der den Vorschlag zum Gegenstand hat, einmal jährlich eine Landtagssitzung in einem Bezirk abzuhalten. Es solle sich um eine Art Sondersitzung handeln, so die Einbringenden, die dazu da sein soll, sich den Menschen im Bezirk vorzustellen, mit ihnen in Kontakt zu treten und im Plenum hauptsächlich Anliegen des jeweiligen Bezirks zu behandeln.

    Während andere Abgeordnete auf die Güte und Sinnhaftigkeit des Vorschlags eingingen, um ihre zustimmende bzw. ablehnende Haltung zu rechtfertigen, nannte Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) in seiner Stellungnahme auch eine Art Totschlagargument: In Artikel 27 des Autonomiestatuts sei festgelegt, dass die Sitzungen der Landtage in Bozen und Trient stattfinden — also wäre für das Ansinnen ein Verfassungsgesetz nötig. Zuständig ist Rom. Mal davon abgesehen, dass man vermutlich darüber streiten könnte, ob ein Sonderlandtag im Jahr an einem anderen Ort wirklich ein Verstoß gegen die Intention des Autonomiestatuts wäre, wenn die ordentlichen Landtagssitzungen grundsätzlich in Bozen stattfinden, stimmt die Aussage des Landeshauptmanns so gar nicht.

    In Artikel 27 des Autonomiestatuts geht es nämlich um die Sitzungen des Regionalrats und die Vorgabe, dass die Sitzungen in Trient und Bozen stattfinden, ist der Idee geschuldet, dass sie nicht ausschließlich in Trient — sondern in beiden autonomen Ländern — abgehalten werden sollen.

    Die Tätigkeit des Regionalrates wickelt sich in zwei gleich langen Zeitabschnitten ab; dabei finden die Sitzungen jeweils in Trient bzw. in Bozen statt.

    – Art. 27 Abs. 1 (Autonomiestatut)

    Heute wird die Behandlung des Antrags im Landtag fortgesetzt. Ich bin gespannt, ob dem Landeshauptmann, der gestern vor Abschluss der Arbeiten als letzter das Wort ergriffen hatte, jemand widerspricht.


    Nachtrag vom 4. Februar: Am Anfang der heutigen Landtagssitzung hat Präsident Arnold Schuler (SVP) das Wort ergriffen und unter anderem mitgeteilt, dass Art. 27 des Autonomiestatuts sinngemäß auch auf den Landtag anzuwenden sei.

    Einmal, und das hat der Landeshauptmann ja gestern auch betont, dass das Autonomiestatut hier eigentlich klar ist in der Formulierung. Ich lese hier vor den Artikel 27: Die Tätigkeit des Regionalrates wickelt sich in zwei gleich langen Zeitabschnitten ab; dabei findet die Sitzung jeweils in Trient und Bozen statt. Und dann gibts noch darauffolgend den Bezug auf den Landtag, dass diese Bestimmung auch für den Landtag gilt. Das heißt, dass die Landtagssitzungen auf alle Fälle in Bozen bzw. in Trient stattzufinden haben. Und das eben auch, der Landeshauptmann hat ja daran erinnert oder es entsprechend auch zum Thema gemacht gestern, dass es hier auch die entsprechenden Prozeduren brauchen würde, damit es auch dann entsprechend möglich sein wird, dass man auch offizielle Sitzungen des Landtages draußen in den Bezirken abhalten könnte.

    – Arnold Schuler

    Trankskription von mir

    Das stimmt: In Art. 49, der in dieser Form 2001 eingeführt und 2017 ergänzt wurde, steht, dass für die Landtage, »soweit anwendbar«, die Bestimmungen der Artikel 27, 31, 32, 34, 35 und 38 gelten.

    Cëla enghe: 01



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