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  • Hartnäckiges Vorurteil.
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    Seit ihrer Besiedelung im Neolithikum in Mitteleuropa, also 5000 Jahre v. Chr., waren die Alpen für die meisten eher Barriere oder Gefahrenraum. Die schiere Höhe mit den schneebedeckten Gipfeln, die reißenden Flüsse und die unberechenbaren Lawinen und Wetterstürze machten den Menschen Angst. Die Römer stilisierten dieses Bild zu den montes horribiles, den „schrecklichen Bergen”, und schufen einen Topos, der die europäische Literatur und ihr Image sowie das ihrer Bewohner teils bis heute prägt. Die Menschen in den Bergen galten den Römern als Barbaren, denen es an Kultur fehlte. Dabei schufen die Siedler mit ihrer Hände Kraft aus einer Naturlandschaft — die Alpen waren nach dem Ende der letzten Eiszeit fast durchgängig mit dichtem Wald bestanden — über die Jahrhunderte einen Wirtschafts- und Kulturraum, der vor allem durch Kleinräumigkeit gekennzeichnet ist. Zwei benachbarte Talschaften können sich im Mikroklima, in der Sprache und Identität fundamental unterscheiden. Gemeinsam ist dem Raum, dass die Böden meist karg sind, die Wetterbedingungen extrem, die Produktionsbedingungen schwierig.
    Mit dem Beginn der Industrialisierung änderte sich das Alpenbild. Allen voran britische Abenteurer und Alpinisten schafften ein neues Bild der Berge, das Sehnsüchte weckte.

    aus Landschaft ohne Zukunft?, Titelgeschichte von National Geographic (deutsch) 7/2022 »Die Alpen – Erlebnispark oder Naturparadies? Ein majestätischer Lebensraum in der Krise«.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Demütigender Bildungsminister.

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    Regierungschefin Giorgia Meloni (FdI) hat das Bildungsministerium in ein meritokratisch-reaktionäres Ministerium für Bildung und Verdienst verwandelt und dem ehemaligen Alleanza-Nazionale- und jetzigen Lega-Mann Giuseppe Valditara überantwortet.

    Der hat sich sofort ins Zeug gelegt und gleich in mehreren politisch eingefärbten Briefen an die Schülerinnen gewandt. In einem ging es etwa einseitig um den bösen Kommunismus, als hätte Italien nicht eine totalitäre Ideologie hervorgebracht, der endgültig abzuschwören sich einige Mitglieder seiner Regierung beharrlich weigern.

    Diesen Montag gewährte der Minister hingegen bei einem Podiumsgespräch in Mailand aufschlussreiche Einblicke in sein autoritäres Erziehungsverständnis: Über ein gewaltbereites Kind, das für ein ganzes Jahr von seiner Schule ausgeschlossen wurde, sagte er, es müsste zusätzlich zu gemeinnütziger Arbeit gezwungen und so vor seinen Mitschülerinnen gedemütigt werden, denn Demütigungen trügen zur Reifung bei.

    Tage später ruderte er nun nur halbherzig zurück, indem er den Tenor seiner empörenden Äußerungen bestätigte und lediglich die Wortwahl bedauerte.

    Natürlich verwundert sowas bei diesem ideologischen Hintergrund wenig. Und dennoch ist es erstaunlich, wie offen solche Auffassungen inzwischen selbst von einem Regierungsvertreter vorgetragen werden. Hätte Südtirol primäre Zuständigkeit im Bildungsbereich, würde ich mir weniger Sorgen machen, was für Schäden die faschistoide Gesinnung des Ministers auch hierzulande anrichten könnte.

    Siehe auch: 01 02 03



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  • Liberale Gleichberechtigung.

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    Der Fall mit der einseitigen Simultanübersetzung im Regionalrat (und im Landtag) führt mich zu einer weiteren, grundsätzlicheren Überlegung: Liberale erliegen leider nicht selten dem auf Oberflächlichkeit zurückzuführenden Trugschluss, dass Gleichberechtigung immer und überall Gleichheit voraussetzt. Dabei unterschätzen oder blenden sie die Mechanismen fast völlig aus, die der Minorisierung — und ganz allgemein unausgewogenen Machtverhältnissen — zugrundeliegen.

    Wenn zum Beispiel eine deutschsprachige Südtiroler Abgeordnete im Plenum des Landtags bewusst Italienisch spricht, weil dort (in einem von nur zwei Landesparlamenten des Staates, in denen nicht ausschließlich Italienisch gesprochen werden darf!) die Staatssprache unterrepräsentiert sei, so mag das gut gemeint sein — zeugt aber von einer verzerrten Wahrnehmung.

    Dass italienischsprachige Kolleginnen jemals im Regionalrat (oder in einem Bozner Stadtviertelrat) bewusst und systematisch Deutsch sprechen würden, weil die Sprache dort unterrepräsentiert ist, wage ich zu bezweifeln. Viele machen jedenfalls noch nicht einmal die Anstrengung, Deutsch auch nur zu verstehen.

    Ähnlich verhält es sich, wenn deutschsprachige Abgeordnete (Gruß ans Team K!) systematisch Landtagsanfragen auf Italienisch verfassen. Das mag bei oberflächlicher Betrachtung nett aussehen, ist aber nichts anderes als ein weiterer Schritt zur sprachlichen Unterordnung. Sie blenden aus, dass die Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung und des Landtags aufgrund des staatlichen Kontexts ohnehin überdurchschnittlich viel auf Italienisch abwickeln müssen. Und tragen dazu bei, dass sie noch öfter in die Staatssprache schwenken müssen als ohnehin — denn Landtagsanfragen werden ausschließlich in der Frage beantwortet, in der sie gestellt werden.

    Dabei ist ja sogar bei Gesetzen, die quasi »auf Deutsch« ersonnen, geschrieben und verabschiedet werden, letztendlich nur der italienische Wortlaut entscheidend1Autonomiestatut, Art. 99. Gegen derart substantielle Ungleichbehandlung wäre Widerstand nötig, doch daran haben sich offenbar schon alle gewöhnt.

    Wenn Liberale falsche Rücksicht auf die dominante Staatssprache nehmen, machen sie jedenfalls das Spiel des alles homogenisierenden Nationalstaats — und fühlen sich ironischerweise ganz besonders weltoffen und respektvoll.

    Was am Ende dabei rauskommt, sind Dinge wie der einsprachige Dolmetschdienst, den dann aber leider kaum jemand problematisch findet. Schon gar nicht die Liberalen.

    Siehe auch: 01 02 || 01

    • 1
      Autonomiestatut, Art. 99


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  • Schottisches Referendum nur mit Genehmigung aus London.

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    Der von der schottischen Regierung mit der Klärung der Zuständigkeitsfrage beauftragte Supreme Court des Vereinigten Königreichs gab heute bekannt, dass Schottland nicht das Recht habe, einseitig und ohne Zustimmung aus London ein zweites Unabhängigkeitsreferendum durchzuführen. Die Entscheidung wurde einstimmig gefällt.

    In einer ersten Stellungnahme erklärte die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon (SNP), dass nicht die Richterinnen das Problem seien, sondern die Rechtslage. Sie hoffe weiterhin, dass die britische Regierung ein Einsehen habe und den demokratischen Auftrag der Schottinnen respektiere, ein weiteres Referendum durchzuführen.

    Es gehe nun gar nicht mehr in erster Linie um die staatliche Unabhängigkeit an sich, sondern darum, ob Schottland überhaupt das Recht habe, sich demokratisch über die eigene Zukunft zu äußern.

    Sturgeon bestätigte die Absicht, die kommenden Wahlen in ein inoffizielles Selbstbestimmungsreferendum zu verwandeln, falls keine andere Möglichkeit bestehen sollte, den Willen der Schottinnen in Erfahrung zu bringen.

    Siehe auch: 01 02



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  • Der Regionalrat dolmetscht einseitig.

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    Aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses werden die Sitzungen des Regionalrats von Südtirol und Trentino schon bald auch online live mit Simultanübersetzung verfolgt werden können. Wie Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit bemerkt, klingt das besser als es ist, denn auch diese Neuigkeit ist Anlass für eine Benachteiligung der deutschen Sprache: Übersetzt wird nur in eine Richtung, von Deutsch zu Italienisch und nicht umgekehrt.

    Die TAZ ist der Sache nachgegangen und hat vom Generalsekretär des Regionalrats, Jürgen Rella, eine Bestätigung erhalten: Da im Plenum der Regionalversammlung, wie auch im Südtiroler Landtag, nur in eine Richtung übersetzt wird, könne das Angebot auch online nur im Einbahnmodus zur Verfügung gestellt werden. Wollte man Gleichbehandlung, wären dafür mindestens zwei zusätzliche Dolmetscherinnen nötig.

    Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Minorisierung einer Sprache (bzw. suprematistische Zweisprachigkeit) zu einem Teufelskreis und somit immer tiefer in die Diskriminierung führt: Anders als ihre deutschsprachigen Kolleginnen halten viele Regionalrats- und sogar Südtiroler Landtagsabgeordnete italienischer Zunge beharrlich an der Simultanübersetzung fest und finden es nicht nötig, sich so grundlegende passive Zweitsprachkenntnisse anzueignen, dass sie dem Sitzungsablauf in beiden Sprachen folgen könnten. Doch anstatt sich dadurch eine wie auch immer geartete Benachteiligung einzuhandeln, sorgen sie mit ihrer Borniertheit nur für eine weitere Marginalisierung der deutschen Sprache — während sie womöglich noch von einer italienischen Minderheit schwafeln.

    Jetzt kommt die Übersetzung also auch der Öffentlichkeit und insbesondere (nationalistischen) Journalistinnen zugute, die sich die Aneignung passiver Deutschkenntnisse ebenfalls schenken können, wenn sie aus dem zweisprachigen Regionalrat berichten wollen. Natürlich müsste aber zum Beispiel eine Nordtiroler Journalistin Italienisch lernen, wenn sie aus Trient (oder aus Bozner Gemeindestuben) korrespondieren wollte.

    Eine Sprache ist entbehrlich und wird es immer mehr. Die andere bleibt unverzichtbar.

    Siehe auch: 01 02



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  • Offre active: Niederschwelliges Sprachangebot.

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    In Kanada sind Bundesbehörden in Gebieten, wo Minderheiten leben, dazu angehalten, ihre Dienste zweisprachig anzubieten, während Lokalbehörden auch einsprachig arbeiten können — wie zum Beispiel in der mehrheitlich frankophonen Provinz Québec, wo vielfach nur Französisch Amtssprache ist. Dabei sind die Bundesbehörden in den zweisprachigen Teilen von Québec verpflichtet, ihre schriftliche und mündliche Kommunikation in der Sprachreihung Französisch-Englisch (in den zweisprachigen Teilen anderer Provinzen: Englisch-Französisch) abzuwickeln.

    Aktives Angebot

    Dienste passiv zweisprachig anzubieten, reicht aber nicht aus, denn das könnte dazu führen, dass sich faktisch großteils eine Sprache durchsetzt. Um die Inanspruchnahme des Rechts auf Gebrauch der bevorzugten Sprache durch die Bürgerinnen niederschwellig zu ermöglichen und sicherzustellen, müssen Bundesbehörden in zweisprachigen Gebieten ein entsprechendes aktives Angebot machen.

    Das Kommissariat für offizielle Sprachen schreibt hierzu, dass zur Offre active eine zweisprachige Begrüßung (Bonjour! Hello! in Québec, Hello! Bonjour! außerhalb) gehört. Sie ist mit visuellen Informationen zu ergänzen, um die Einladung zur Nutzung der bevorzugten Amtssprache zu verstärken.

    Das aktive Angebot führe zu einem Positivkreislauf: Es werde offen kommuniziert, dass die Regierung die Verwendung der Amtssprachen unterstützt und dass sie die Bürgerinnen dazu ermuntert, die Sprache ihrer Wahl tatsächlich zu benutzen. Ohne aktives Angebot könne sich im Gegenteil leicht ein Teufelskreis ergeben: Die Öffentlichkeit würde von ihrem Recht auf Sprachwahl weniger Gebrauch machen und die Behördenmitarbeiterinnen könnten dadurch im Gegenzug den Eindruck gewinnen, dass gar kein wirklicher Bedarf nach einem mehrsprachigen Dienst vorhanden sei.

    In zweisprachigen Ämtern hätten Bürgerinnen aber das Recht, in der Sprache ihrer Wahl bedient zu werden, das aktive Angebot gehöre folglich zum Respekt für die Rechte der Menschen dazugehöre. Ohne Offre active sei es äußerst schwierig, die bevorzugte Sprache des Gegenübers in Erfahrung zu bringen.

    Ausdrücklich weist das Kommissariat in seinen Anweisungen darauf hin, dass sich Beamte nicht dadurch in die Irre führen lassen sollen, dass sie Bürgerinnen untereinander in einer bestimmten Sprache sprechen hören. Jemand könnte für die Abwicklung eines Amtsgeschäfts trotzdem eine andere Sprache bevorzugen.

    Die Pflicht zur Offre active gelte außerdem unabhängig davon, ob es sich um einen besonders arbeitsreichen Tag mit vielen Bürgerinnen in der Warteschlange handelt, da die Überlastung eines Amtes nichts an den Rechten der einzelnen Kundin ändere.

    Ablauf

    Auf eine zweisprachige Begrüßung muss eine kurze Pause folgen, damit das Gegenüber die Gelegenheit erhält, in der gewählten Sprache zu antworten. Diese Sprache ist von der Beamtin dann beizubehalten.

    Eine Bürgerin, der ein Dienst nicht spontan in ihrer bevorzugten Sprache angeboten wird, könnte davon ausgehen, dass der Dienst (trotz Verpflichtung) in dieser Sprache nicht verfügbar ist bzw. dass die eigene Sprachwahl

    • zu Verzögerungen führen
    • sie in eine peinliche Situation bringen

    könnte.

    Selbstverständlich sei das aktive Angebot auch bei Anrufen und im schriftlichen Verkehr einzuhalten.

    Zudem müssen auch einsprachige Beamte, die für eine zweisprachige Behörde arbeiten, das aktive Angebot machen. So viel von der jeweils anderen Sprache müssen sie also beherrschen, dass sie imstande sind, Bürgerinnen konsequent zweisprachig zu begrüßen und ihnen gegebenenfalls mitzuteilen, dass sie — unaufgefordert — eine Person herbeiholen, die der gewünschten Sprache mächtig ist.

    In Südtirol

    Hierzulande gibt es insbesondere im mündlichen Verkehr mit Behörden weder eine Verpflichtung noch eine allgemeine Empfehlung, den Bürgerinnen aktiv ein zwei- oder dreisprachiges Angebot zu unterbreiten. Das führt häufig dazu, dass Menschen auf ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache vorauseilend verzichten, wenn die Beamtin eine Sprachwahl vorwegnimmt.

    Dies geht natürlich insbesondere zu Lasten der deutschen und ladinischen als minorisierte Sprachen, da einsprachige Mitarbeiterinnen öffentlicher Dienste großmehrheitlich nur Italienisch sprechen und da die Bevorzugung der italienischen Sprache als lingua franca auch einem etablierten gesellschaftlichen Reflex (01 02) entspricht.

    Insbesondere bei Diensten oder in speziellen Situationen, wo es ein großes (tatsächliches oder gefühltes) Machtgefälle gibt — wie bei einer Polizeikontrolle etc.1Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft. —, fällt es trotz Rechts auf Gebrauch der Muttersprache schwer, ohne aktives und niederschwelliges Angebot die bevorzugte Sprache zu wählen.

    Als Bürgerin neigt man ganz selbstverständlich dazu, unangenehme Situationen zu meiden und natürlich auch Vor- und Nachteile abzuwägen, die durch eine selbstbewusste Sprachwahl entstehen könnten. Wird eine Polizistin, die gegen ihren Willen (und ohne mir ein entsprechendes Angebot gemacht zu haben) Deutsch sprechen muss, beim defekten Licht genauer hinsehen? Wird sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums weniger kulant sein?

    Die Offre active ist deshalb ein Beispiel guter Praxis, das auch in Südtirol gut aufgehoben wäre — und zwar so wie in Kanada insbesondere bei gesamtstaatlichen Behörden oder in Ortschaften, wo die staatliche Mehrheitssprache vorherrscht. Auch die Vorgabe, in Québec die Sprachreihung Französisch-Englisch (statt landesweit Englisch-Französisch) zu verwenden, könnte analog2Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch auf Südtirol angewandt werden.

    Siehe auch: 01 02

    • 1
      Die entsprechenden Behörden sind meist staatlich und überdies nur insgesamt zu einem zweisprachigen Dienst verpflichtet, während die einzelnen Beamtinnen keine Zweisprachigkeitspflicht trifft.
    • 2
      Deutsch-Italienisch bzw. Ladinisch-Deutsch-Italienisch


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