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  • Hausärztinnen: Landesrat rechtfertigt einsprachige Vormerksysteme.

    Mit zwei getrennten Landtagsanfragen (Nr. 1389/26 und 1426/26) hatte die STF aufgezeigt, dass Hausärztinnen in Ulten und Andrian zur Terminvormerkung und Rezeptanfrage Apps wie MioDottore und Atlas Medica einsetzen, die ausschließlich auf Italienisch zur Verfügung stehen.

    Die Antwort von Gesundheitslandesrat Hubert Messner fällt in beiden Fällen identisch und ernüchternd aus — unter anderem schreibt er:

    [D]ie organisatorischen Aspekte der Gestaltung der ambulanten Tätigkeit [sind] dem Arzt für Allgemeinmedizin selbst überlassen.

    LR Hubert Messner

    Die Nutzung der Apps stelle lediglich ein »integrierendes« (ein Italianismus für »ergänzendes«) Angebot dar und ersetze nicht »eine telefonische bzw. direkte Erreichbarkeit«. Die Landesregierung setze auf »Sensibilisierung« der Hausärztinnen in Bezug auf den Gebrauch der Muttersprache.

    Hier wird erneut ein gefährliches Argument zur Aushebelung des Minderheitenschutzes konstruiert: Sobald ein digitaler Dienst als »zusätzlich« deklariert wird, soll die Pflicht zur Zweisprachigkeit offenbar entfallen. Dass Patientinnen in der Praxis oft mehr oder minder sanft, aber bestimmt zur Nutzung dieser — für die Ärztin bequemen — Apps gedrängt und andere Kanäle auf ein Minimum reduziert werden, ist ein offenes Geheimnis.

    Rechtlich ist die Argumentation wohl ohnehin nicht haltbar: Die Verständigung mit den Bürgerinnen hat im öffentlichen Dienst ohne Wenn und Aber zweisprachig zu erfolgen. Nirgends steht geschrieben, dass es ausreichen würde, wenn lediglich irgendein Kommunikationskanal in beiden Sprachen zur Verfügung steht. Dies hätte — und hat — auch gar nichts mit sprachlicher Gleichberechtigung zu tun, sondern stellt einen weiteren von vielen Schritten zur Marginalisierung der deutschen Sprache in Südtirol dar.

    Würde man Messners Logik folgen, könnte etwa die Bahn künftig ganz auf deutsche Anzeigetafeln verzichten, solange die Durchsagen noch zweisprachig sind.

    Man muss hier aber auch die Ärztinnen selbst kritisieren: In einem Gesundheitssystem, in dem Sprachbarrieren ohnehin schon an der Tagesordnung sind und meist mit Personalmangel gerechtfertigt werden, ist ihr Vorgehen geradezu zynisch. Die Wahl einer einsprachigen Software ist eine bewusste Entscheidung für die eigene Bequemlichkeit und zulasten der Zugänglichkeit. Indem sie ihren Patientinnen eine App vorsetzen, die viele von ihnen nicht verstehen, bauen sie überflüssige Hürden auf und schränken ihre Rechte in einem sensiblen Bereich unnötig ein.

    Unterschrieben sind die Antworten auf die beiden Anfragen bezeichnenderweise einsprachig mit »firmato digitalmente da: Hubert Messner«. Wer schon bei den eigenen Pflichten auf die Zweisprachigkeit verzichtet, dem nimmt man das Bemühen um die »Sensibilisierung« der Hausärztinnen naturgemäß nur schwer ab.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01



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  • Orbán abgewählt: Die Versuchung der Zweidrittelmehrheit.
    »Stabile Verhältnisse« als Gefahr für die Demokratie


    Nun ist das kaum zu glaubende Ereignis doch noch eingetreten: Viktor Orbán, der seit 16 Jahren in Ungarn regierende Ministerpräsident von der Fidesz-Partei, ist von Péter Magyar und dessen Tisza-Partei mit einem Erdrutschsieg abgewählt worden.

    Orbán und seine Günstlinge haben es wohl mit der Selbstbereicherung übertrieben, noch dazu haben sie die wirklichen Probleme Ungarns komplett vernachlässigt: Gesundheitswesen, Wirtschaft und Bildung sind offene Baustellen ohne Aussicht auf guten Abschluss.

    Aber warum hat es so lange gedauert, bis Orbán besiegt werden konnte? Schon vor vier Jahren, unter dem Herausforderer Péter Márki-Zay, sah es fast nach Machtwechsel aus, aber es ist letztlich nicht gelungen.

    Der Grund liegt im Wahlgesetz, das Viktor Orbán in den vergangenen Jahren konsequent auf einen massiven Mehrheitsbonus für die stärkste Partei hin umgemodelt hat. Ein zunächst moderater Bonus hat ihm 2014 den Wahlsieg erlaubt und vor allem die zur Verfassungsänderung notwendige ⅔-Mehrheit verschafft. Ab da ging es im Stakkato weiter: Auch ganz normale Verwaltungsgesetze wurden immer häufiger als Verfassungsgesetze formuliert und beschlossen. Es wurde klar, dass damit die Macht von Fidesz immer mehr zementiert werden sollte!

    Die letzte Korrektur am Wahlgesetz sah noch mehr Einzelwahlkreise vor, viele kleine, vorzugsweise am Land, unter gleichzeitiger Reduzierung von Wahlkreisen im städtischen Bereich, wo Orbán weniger Wähler hatte. 106 Sitze von 199 werden über diese Wahlkreise ermittelt, in denen das Prinzip »the winner takes it all« gilt. Nur 93 Sitze wurden nach dem reinen Verhältniswahlrecht zugeteilt. Insgesamt hat Orbán in den 16 Jahren über 700 Änderungen am Wahlgesetz durchgeführt, alle zu Gunsten seiner Fidesz.

    So konnte er mit sicherer Verfassungsmehrheit von zuletzt 135 Sitzen alles tun und lassen, was er und seine Fidesz wollten!

    Péter Magyar, der selbst aus der Fidesz kommt, wusste das und hat daher das Unmögliche angestrebt und auch geschafft, nämlich die gesamte Opposition zu einen und zu überzeugen, dass in den Einzelwahlkreisen nur ein einziger Kandidat der Opposition antreten darf, um die Stimmen wirklich zu konzentrieren. Und das ist am Sonntag gelungen.

    Was aber ist jetzt die Konsequenz aus dieser Wahl?

    Macht Magyar einfach mit dieser bequemen Sitzmehrheit im Parlament weiter, wie es Orbán bisher tat? Er muss das ja fast, um all die rechtsstaatlichen Verformungen, die Orbán mit Verfassungsgesetz geschaffen hat, mit einem ebensolchen wieder abzuschaffen. Das wäre ja durchaus notwendig.

    Aber dann bräuchte es den wahren Demokratiehelden Péter Magyar: Er müsste, nach Räumung des Augiasstalles, das Wahlgesetz zurückführen auf einen mitteleuropäischen Standard. Das heißt, er müsste den gewaltigen Mehrheitsbonus (er selbst hat vorgestern mit 53% der Stimmen 70% der Sitze erlangt) wieder zurechtstutzen, damit das Parlament in etwa dem prozentuellen Wahlstimmenergebnis entspricht. Diese 70 Prozent der Parlamentssitze entsprechen einem Bonus von fast 30 Prozent gegenüber dem Wahlstimmenergebnis! Das erfordert ein Höchstmaß an ethischer Gesinnung und Korrektheit, weil er ja damit für die nächste Wahl in vier Jahren seine eigene Position schwächt, bzw. einen Wahlsieg schwieriger macht.

    Aber es würde Ungarn ermöglichen, von diesem brutalen, asymmetrischen Zweiparteiensystem (eine sehr große an der Regierung – eine sehr kleine in der Opposition) wieder zurück zu einem ausgewogeneren Kräfteverhältnis zu kommen, wo eben auch einmal eine Koalition notwendig ist um regieren zu können oder um eine Verfassungsmehrheit bei wichtigen Gesetzen zu erlangen! Denn es tut einem Land nicht gut, wenn gewisse politische Gruppierungen — immer innerhalb des Verfassungsbogens — keine Chance haben, je mitzuregieren.

    Diese Wahl in Ungarn zeigt uns, wie gefährlich es ist, wenn Regierungen starke Mehrheitsboni einführen wollen, immer unter dem Motto: »Dann gibt es stabilere Verhältnisse.« Die Verhältnisse werden dann so stabil, dass der Wechsel fast ausgeschlossen wird und dies den Machthabern ermöglicht, autoritäre Regierungsweisen zu implementieren!

    Alle rechten Parteien in Europa sind dieser Versuchung ausgesetzt, auch unsere hier in Italien, selbst die SVP will Wahlkreise so einrichten, dass sie auf ewig die paar Parlamentssitze aus Südtirol bekommt.

    Insofern ist das Wahlergebnis in Ungarn ein wahrhaft europäisches Signal mit großer Wirkung auf Europa und die Welt!


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  • Ärztinnen mit gefälschtem Sprachnachweis freigesprochen.
    Italienische Justiz schützt Minderheitenrechte nicht

    Wie der Corriere berichtet, wurden zwei Ärztinnen, die mit gefälschten Sprachzertifikaten erwischt worden waren, wegen der angeblich »besonderen Geringfügigkeit der Tat« von sämtlichen strafrechtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Alle Beteiligten haben perfekt zusammengespielt, um dieses empörende Ergebnis zu ermöglichen. Demnach soll die Staatsanwaltschaft selbst den Freispruch gefordert und diesen mit folgenden haarsträubenden Argumenten untermauert haben:

    • Das Arbeitsumfeld habe den Täterinnen aufgrund von beträchtlichem Druck, Überstunden, Bereitschaftsdiensten und Personalmangel nicht die Zeit gelassen, Deutsch zu lernen.
    • Die Abwesenheit negativer Folgen, da keine medizinischen Behandlungsfehler aufgetreten seien, die kausal auf die mangelnden Sprachkenntnisse zurückzuführen wären.

    Ich halte das für eine unerhörte Logik. Der berufliche Stress mag vielleicht teilweise erklären, warum die Ärztinnen keine ausreichenden Deutschkenntnisse erworben haben. Doch wie kann das einen Betrug zu Lasten der Allgemeinheit rechtfertigen, der mit beträchtlicher krimineller Energie begangen wurde, um sich eine Stelle im öffentlichen Gesundheitswesen zu erschleichen?

    Besonders absurd ist auch, dass die Bilingualisierung der Bevölkerung und deren Bereitschaft, aus Not oder Gefälligkeit auf ihre verbrieften Rechte zu verzichten, letztendlich als Argument für den Freispruch — und somit zur Bagatellisierung der Tat — dient. Unrecht legitimiert somit weiteres Unrecht.

    Dabei mag es zwar tatsächlich zu keinen (bzw. zu keinen gemeldeten) schwerwiegenden Fehlern gekommen sein, doch die wissenschaftliche Evidenz, dass Sprache für Prävention, Diagnose und Heilungserfolg eine essenzielle Rolle spielt, ist eindeutig (01 02 03).

    Dem Bericht zufolge haben die Ärztinnen lediglich die Zweisprachigkeitszulage erstattet, nicht aber das Gehalt für eine Stelle, die ihnen gar nicht zustand.

    Aus meiner Sicht zeigt dieser Freispruch, dass die Institutionen eines Nationalstaats im Zweifelsfall ungeeignet sind, Minderheitenschutzrechte zu schützen. Diese Rechte sind ohnehin oft unzureichend, werden dann aber noch nicht einmal konsequent zur Einhaltung gebracht. Ein weiteres Beispiel für die Untätigkeit — wenn nicht gar Komplizenschaft — staatlicher Institutionen ist das Regierungskommissariat, das absurderweise für die Bestrafung bei Nichteinhaltung der Zweisprachigkeitsvorschriften zuständig wäre, dieses Instrument aber fast nie nutzt, obwohl die Verletzungen an der Tagesordnung sind.

    Wenn es um die Verweigerung verbriefter Rechte und sogar um deren bewusste Umgehung unter Einbezug von Straftaten geht, spielen die italienischen Institutionen, aber auch Gewerkschaften, Politik und Medien perfekt zusammen. Warum sollte es anders sein, wenn die Justiz selbst außerstande und außerwillens ist, die deutsche Sprache zu berücksichtigen?

    Sind hingegen die Sprachrechte der Titularnation tangiert, wird auf jedes noch so mickrige Detail geachtet (01 02 03).

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 | 08 09 || 01 02 03



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  • Kehrerbrücke bleibt ohne Liktorenbündel.

    Am Dienstag letzter Woche wurde im Brunecker Gemeinderat mit breiter Mehrheit ein Beschlussantrag der STF genehmigt, demzufolge die faschistischen Symbole auf der neu zu errichtenden Kehrerbrücke in Stegen nicht wieder angebracht werden sollen. Man darf wieder einmal darüber erstaunt sein, dass es in Südtirol der Initiative einer rechtsradikalen (deutschen) Partei bedarf, um zu verhindern, dass im Jahr 2026 an einem Bauwerk erneut das Relief eines Liktorenbündels montiert wird.

    Immerhin war der Antrag — wie die TAZ in ihrer Ausgabe vom 2. April berichtet — vom Team K sowie von zwei Räten der Grünen mitunterzeichnet worden. Dem Bericht ist zudem zu entnehmen, dass das Landesdenkmalamt die Empfehlung ausgesprochen hatte, die faschistischen Insignien im Falle einer Sanierung nicht abzutragen, obschon das Bauwerk nicht unter Denkmalschutz stand. Leider scheinen solche Empfehlungen in einem vermeintlich »politikfreien« Raum zu entstehen, den es aber in der Realität so nicht gibt. Man könnte es als fachliche Borniertheit bezeichnen, die den gesellschaftspolitischen Kontext ausblendet.

    Noch bezeichnender ist aber die Abwehrhaltung des italienischen Vizebürgermeisters Antonio Bovenzi (Il Polo – Civica per Brunico): Nach altbekanntem Muster soll er ernsthaft versucht haben, die Entscheidung gegen die Symbole einer Diktatur als einen gegen die italienische Sprachgruppe gerichteten Akt zu framen. Ein durchschaubares Manöver, das von anderen Räten vehement zurückgewiesen wurde. Es ist schlicht unerträglich, mit welcher Uneinsichtigkeit hier beharrlich an Relikten festgehalten wird, die — nicht nur, aber auch — für die brutale Unterdrückung der deutschen und ladinischen Bevölkerung stehen.

    Dass die Symbole, um deren Entfernung offenbar schon 1994 gestritten wurde, nun endlich aus dem öffentlichen Raum verschwinden, ist gewiss kein Angriff auf die Italienerinnen in Südtirol — es sei denn, sie huldigen dem Faschismus. Im Gegenteil war ihre jahrzehntelange Beibehaltung (und wäre insbesondere ihre Wiederanbringung) ein Affront gegen Deutsche und Ladinerinnen sowie gegen alle demokratisch gesinnten Bürgerinnen dieses Landes.

    Dass sich der Vizebürgermeister und sein Parteikollege Fabian Fistill lediglich zu einer Enthaltung durchringen konnten, bleibt ein politischer Schandfleck. Wieder einmal haben italienische Politiker in Südtirol eine Chance verpasst, sich unzweideutig vom Faschismus zu distanzieren.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06



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  • Kanaky: Französisches Parlament begräbt Reform.
    Hauruckaktion gescheitert

    Im Sommer letzten Jahres war zwischen der französischen Regierung und Vertreterinnen der besetzten Inselgruppe Kanaky (aka Neukaledonien) ein zweifelhafter Vertragsentwurf unterzeichnet worden, der den Einwohnerinnen neben der französischen eine eigene Staatsbürgerinnenschaft und einen deutlichen Ausbau der Selbstverwaltung in Aussicht stellte.

    Gleichzeitig sollten jedoch auch die Wählerverzeichnisse »aufgetaut« werden. Diese sind seit dem Abkommen von Nouméa (1998) auf die damaligen Einwohnerinnen und ihre Nachkommen beschränkt, um die indigene Bevölkerung vor Majorisierung und politischer Entmachtung zu schützen. Es bestand also die berechtigte Befürchtung, dass eine Öffnung der Listen den Einfluss der französischen Kolonialbevölkerung auf gefährliche Weise vergrößern und die Entkolonialisierungsbestrebungen de facto beenden würde.

    Vom sogenannten Bougival-Abkommen, das den Vertragsentwurf von 2025 enthielt, zogen sich später die stimmenstarke Kanakische und sozialistische Front der nationalen Befreiung (FLNKS) sowie die Union Calédonienne zurück. Sie wollten nicht ihre eigene Marginalisierung besiegeln.

    Die Regierung von Emmanuel Macron ließ sich davon jedoch nicht beirren und verfolgte das Vorhaben mit Hilfe der restlichen Unterzeichnerinnen (namentlich Le Rassemblement, Les Loyalistes, Calédonie ensemble, L’Éveil océanien und Union nationale pour l’indépendance) weiter. Im sogenannten Élysée-Oudinot-Abkommen legten diese mit der französischen Regierung noch am 19. Jänner dieses Jahres nähere Details und einen Zeitplan fest — über die Köpfe der wichtigsten Unabhängigkeitsbewegung hinweg. Proteste des FLNKS, der immerhin je einen von zwei Abgeordneten und Senatorinnen stellt, die Kanaky in Paris vertreten, wurden schlicht ignoriert.

    Doch am 2. April folgte die parlamentarische Quittung: Die französische Assemblée nationale lehnte den von der Regierung vorgelegten Verfassungsgesetzentwurf zur Umsetzung der beiden Abkommen in Bausch und Bogen ab. Ein Abweisungsantrag (motion de rejet préalable) fand eine deutliche Mehrheit von 190 zu 107 Stimmen bei nur einer Enthaltung.

    Nicht nur das Rassemblement National, das wohl jedes Zugeständnis als Verrat an der »unteilbaren Republik« ablehnen würde, stimmte für den Antrag. Ausschlaggebend war, dass aus diametral entgegengesetzten Gründen auch La France Insubmise, Ökosoziale, Demokratisch-Republikanische Linke und Sozialistinnen gegen die Verfassungsänderung waren.

    Sie warnten vor einer präpotenten Umsetzung, die den Frieden gefährde und die indigene Bevölkerung marginalisiere und bemängelten einen Bruch mit dem Geist der Entkolonialisierung.m

    Hinter dem Widerstand der FLNKS steht auch die ungelöste Frage nach einem weiteren Selbstbestimmungsreferendum. Die dritte und letzte vom Nouméa-Abkommen vorgesehene Abstimmung im Dezember 2021 war von den Unabhängigkeitsbefürworterinnen boykottiert worden, da sie die französische Regierung während der Corona-Pandemie und gegen den ausdrücklichen Wunsch der Kanaken — mitten in einer rituellen Trauerzeit — durchgepeitscht hatte. Das Ergebnis wird von den meisten Unabhängigkeitsbefürworterinnen nicht anerkannt. Ohne ein neues, faires Referendum hat jede Reform einen bitteren neokolonialen Beigeschmack.

    Durch ihr einseitiges, respektloses Vorgehen ist die Regierung von Emmanuel Macron nun vor einem Scherbenhaufen gelandet. Ihr Versuch, koloniale Verhältnisse mit der Brechstange zu zementieren, ist glücklicherweise gescheitert. Dafür besteht jetzt aber noch einmal die Chance auf eine gerechte Lösung.

    Cëla enghe: 01 || 01 🇳🇨



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  • Boznerinnen vertrauen dem Land überdurchschnittlich.
    Debatte um Sonderstatus

    Wieder einmal geistert die Idee eines Sonderstatus für die Südtiroler Landeshauptstadt durch die politische Debatte. Begründet wird dieser Vorstoß meist mit dem vermeintlichen Unbehagen der italienischen Sprachgruppe. Mehr oder minder reale Konflikte und Reibereien zwischen Land und Gemeinde Bozen werden dabei instrumentalisiert, um die Forderung nach einer weitergehenden Selbstverwaltung zu untermauern.

    Dem Kern des Minderheitenschutzes liefe ein derartiger Sonderstatus jedoch diametral entgegen. Ein erheblicher Teil der deutschsprachigen Bevölkerung des Landes lebt in Bozen, wiewohl er dort einen geringen — und zudem sinkenden — Anteil an der Gesamtbevölkerung stellt. Sie ist somit als Teil der nationalen Minderheit zugleich eine zahlenmäßige Minderheit in ihrer Heimatgemeinde. Dort werden ihre Sprachrechte schon heute oft schlechter und lückenhafter geschützt als im restlichen Land. Mitunter wird sogar eine absurde Schutzpolitik zugunsten der staatlichen Mehrheitssprache betrieben.

    Erhielte die Gemeinde auch noch einen Sonderstatus, würde man die deutschsprachigen Boznerinnen noch mehr von Dienstleistungen und Schutzmechanismen des (mehrheitlich deutschsprachigen) Landes abschnüren — sie also zusätzlich minorisieren.

    Daten

    Davon abgesehen lässt sich das Bedürfnis der Menschen in der Landeshauptstadt nach mehr Eigenverwaltung schwer belegen, wenn man einen Blick auf die Vertrauenswerte in das Land Südtirol wirft. Laut ASTAT-Daten (2023) genießen das Land und seine Verwaltung mit einer Zustimmungsrate von 66 Prozent unter den Südtirolerinnen ein relativ hohes Vertrauen.1Summe der Antworten »sehr groß« und »ziemlich groß« (ohne »weiß nicht«)

    Die vom Statistikinstitut ermittelten Wahrscheinlichkeitsdeterminanten dieses Vertrauens sprechen dabei eine eindeutige Sprache:

    • Bewohnerinnen der Stadt Bozen bringen dem Land wesentlich häufiger Vertrauen entgegen als die Bevölkerung im restlichen Landesgebiet. Statistisch gesehen ist ihre Chance, Vertrauen in das Land zu haben, sogar um 58 Prozent höher.
    • Deutschsprachige Südtirolerinnen haben eine um fast 70 Prozent (!) geringere Wahrscheinlichkeit, Vertrauen in das Land zu haben als ihre anderssprachigen Mitbürgerinnen.

    Letzteres ist bemerkenswert und müsste eigentlich Grund zur Sorge sein: Jene Gruppe, zu deren Schutz die Autonomie primär geschaffen wurde, vertraut deren Verwaltung aktuell deutlich weniger.

    Fest steht jedoch: Aus den Daten lässt sich weder ein spezifischer Konflikt noch ein Misstrauen der italienischen Sprachgruppe oder der Bozner Bevölkerung gegenüber dem Land ableiten. Ganz im Gegenteil. Die Forderung nach einem Sonderstatus — die oft von Kräften am rechten Rand befeuert wird, die Bozen gern als isolierte italienische Enklave sähen —, lässt sich damit ganz sicher nicht untermauern.

    Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08

    • 1
      Summe der Antworten »sehr groß« und »ziemlich groß« (ohne »weiß nicht«) ↩︎


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  • Wahlbroschüre: Senedd statt Parliament.
    Cymru

    In genau einem Monat finden in Cymru (aka Wales) Wahlen zum Senedd, dem Landesparlament statt. Im Vorfeld hat die zuständige Wahlkommission eine Broschüre mit Informationen für die Wählenden veröffentlicht, die es natürlich in einer walisischen und einer englischen Sprachversion gibt.

    Wahlbroschüre: Titelseite (Ausschnitt)

    Interessant finde ich hierbei, dass auch in der englischen Sprachversion der walisische Name des Parlaments, Senedd, benutzt wird — und das, obschon der offizielle englische Name der Institution Welsh Parliament lautet, wie nicht zuletzt die offizielle Website zeigt:

    Senedd-Website (Ausschnitt)

    Das ist in etwa so, als würde man in Südtirol zur Landtagswahl eine amtliche italienische Broschüre herausgeben, in der das Landesparlament nicht Consiglio provinciale, sondern Landtag genannt würde. Ein solcher Schritt im Sinne der sogenannten Affirmative action (positive Diskriminierung) ist hierzulande leider schwer vorstellbar.

    Vor wenigen Jahren war in Cymru auch darüber diskutiert worden, die englische Bezeichnung der Institution ganz fallen zu lassen, doch dazu konnte man sich letztendlich (noch) nicht durchringen.


    Nachtrag vom 8. April 2026: Auch die Webadresse des walisischen Parlaments lautet www.senedd.cymru (führt direkt zur walisischen Sprachversion) und www.senedd.wales (führt direkt zur englischen Sprachversion).

    Cëla enghe: 01 02 03 | 04 || 01 🏴󠁧󠁢󠁷󠁬󠁳󠁿



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